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Miach auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 25.01.2006 Beiträge: 853
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(#1345641) Verfasst am: 18.08.2009, 13:28 Titel: Arbeit als Honorarkraft |
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Ich habe einige Frage zum Thema Honorarkraft: wie läuft das da mit den Sozialversicherungen und Rentenbeiträgen sowie der Besteuerung ab?
Muss ich mich selbst freiwillig weiterversichern, und Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entrichten?
Wie bin ich gegen Arbeitsunfälle versichert?
Kennt sich hier jemand zufällig damit aus?
Thx im voraus!
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Misterfritz mini - mal
Anmeldungsdatum: 09.03.2006 Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien
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(#1345644) Verfasst am: 18.08.2009, 13:33 Titel: Re: Arbeit als Honorarkraft |
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Miach hat folgendes geschrieben: | Ich habe einige Frage zum Thema Honorarkraft: wie läuft das da mit den Sozialversicherungen und Rentenbeiträgen sowie der Besteuerung ab?
Muss ich mich selbst freiwillig weiterversichern, und Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entrichten?
Wie bin ich gegen Arbeitsunfälle versichert?
Kennt sich hier jemand zufällig damit aus?
Thx im voraus! |
also, du bist nicht versichert als honorarkraft.
du musst für deine krankenversicherung selbst sorgen, arbeitslosenversicherung fällt flach - bei der rentenversicherung weiss ich nicht, ob du da freiwillig beiträge entrichten kannst.
und deine honorarabrechnug musst du dem finanzamt vorlegen und dementsprechend versteuern.
_________________ I'm tapping in the dusternis
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Miach auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 25.01.2006 Beiträge: 853
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(#1345651) Verfasst am: 18.08.2009, 13:45 Titel: Re: Arbeit als Honorarkraft |
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Misterfritz hat folgendes geschrieben: |
also, du bist nicht versichert als honorarkraft.
du musst für deine krankenversicherung selbst sorgen, arbeitslosenversicherung fällt flach - bei der rentenversicherung weiss ich nicht, ob du da freiwillig beiträge entrichten kannst.
und deine honorarabrechnug musst du dem finanzamt vorlegen und dementsprechend versteuern. |
Schitte, ich habe ein Angebot und wälze mir nun den Kopf, ob ich zusagen oder nicht soll.
Hört sich ja nicht gerade prickelnd an, der Krankenkassenbeitrag wird ja, wenn sie eventuell auch Arbeitsunfälle mit übernehmen müssen, lecker hoch sein... kein Anspruch auf ALG 1 durch die Arbeit...
Hmmm....
Aber danke schön für die fixe Antwort!
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Marcellinus Outsider
Anmeldungsdatum: 27.05.2009 Beiträge: 7429
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(#1345655) Verfasst am: 18.08.2009, 13:55 Titel: |
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Und nie zwei Prinzipien vergessen:
¡ No Work
No Money !
If the probability of success is not almost one,
then it is damned near zero
_________________ "Mangel an historischem Sinn ist der Erbfehler aller Philosophen ... Alles aber ist geworden;
es gibt keine ewigen Tatsachen: sowie es keine absoluten Wahrheiten gibt."
Friedrich Nietzsche
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MountainKing registrierter User
Anmeldungsdatum: 31.05.2006 Beiträge: 1438
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(#1345664) Verfasst am: 18.08.2009, 14:10 Titel: |
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Meiner Ansicht nach hängt das zunächst auch erst mal davon ab, wie umfangreich deine diesbezügliche Tätigkeit sich gestalten wird. Wenn es nur ein Nebenjob ist, kannst du bis zu einem Einkommen von 350 Euro (oder 400, bin ich nicht ganz sicher im Moment, auf jeden Fall eine Summe in dieser Größenordnung) weiterhin familienversichert bleiben, müsstest dich dann bei der jeweiligen Krankenkasse nach dem genauen Beitragssatz erkundigen.
Auf jeden Fall müsstest du deine Selbständigkeit beim Finanzamt und je nach Tätigkeit beim Gewerbeamt anzeigen. Die Art der Tätigkeit bestimmt dann auch deinen Rentenversicherungsstatus, falls es deine Haupteinkunftsquelle ist (also nicht nur Nebenjob). Normalerweise ist Selbständigen die Rentenversicherung selbst überlassen, unter bestimmten Bedingungen bist du aber versicherungspflichtig in der gestezlichen Rentenversicherung. Hier geht es vor allem um die sogenannte Scheinselbständigkeit doer Tätigkeit für (vorwiegend) einen Arbeitgeber. Es wird dann nachgeprüft, ob du dort arbeitnehmerähnlich arbeitest, der Arbeitgeber weisungsbefugt ist, du nur zu bestimmten Zeiten dort arbeiten kannst usw., und falls das zutrifft und der entsprechende Statuscheck das bei dir feststelt, musst du dich gesetzlich rentenversichern (und im Zweifelsfall nachzahlen).
Du kannst dich als Selbständiger seit kurzem auch freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern, Voraussetzung ist, dass du aus der Arbeitslosigkeit in die Selbständigkeit gehst oder noch Anspruch auf Zahlung hast und innerhalb eines Monats nach Beginn den Antrag stellst. Die Kosten sind moderat 17-22 Euro ungefähr, lohnen sich aber vor allem für Personen mit höherem Bildungsabschluss, weil dieser im Falle der Arbeitslosigkeit zur Berechnungsgrundlage wird. Für alle restlichen Versicherungen (Haftpflicht, Unfall et. cet.) musst du dann selbst entscheiden und zahlen. Die Steuer richtet sich wiederum nach deinem Verdienst, bis 17500 Euro Umsatz im Jahr giltst du als Kleinunternehmer und musst keine Umsatzsteuer zahlen (kannst aber auch keine Vorsteuer gegenrechnen), ansonsten zahlst du auf dein Einkommen entsprechend Einkommensteuer und machst eine einfache Gewinn- und Verlustrechnung.
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beachbernie male Person of Age and without Color
Anmeldungsdatum: 16.04.2006 Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii
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(#1345905) Verfasst am: 18.08.2009, 21:31 Titel: Re: Arbeit als Honorarkraft |
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Misterfritz hat folgendes geschrieben: | Miach hat folgendes geschrieben: | Ich habe einige Frage zum Thema Honorarkraft: wie läuft das da mit den Sozialversicherungen und Rentenbeiträgen sowie der Besteuerung ab?
Muss ich mich selbst freiwillig weiterversichern, und Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entrichten?
Wie bin ich gegen Arbeitsunfälle versichert?
Kennt sich hier jemand zufällig damit aus?
Thx im voraus! |
also, du bist nicht versichert als honorarkraft.
du musst für deine krankenversicherung selbst sorgen, arbeitslosenversicherung fällt flach - bei der rentenversicherung weiss ich nicht, ob du da freiwillig beiträge entrichten kannst.
und deine honorarabrechnug musst du dem finanzamt vorlegen und dementsprechend versteuern. |
Soweit ich weiss, kann jeder, der bereits rentenversichert war, freiwillig weitere Beitraege leisten um z.B. beschaeftigungslose Zeiten zu ueberbruecken, das sollte prinzipiell auch bei Freischaffenden gehen. Man kann dies auch noch nachtraeglich machen. Da eilt also nix. Im Zweifel wuerde ich mich allerdings trotzdem mit meinem Rentenversicherungstraeger in Verbindung setzen und das abklaeren.
_________________ Defund the gender police!!
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