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Femina registrierter User
Anmeldungsdatum: 24.07.2005 Beiträge: 1038
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(#1349840) Verfasst am: 27.08.2009, 01:13 Titel: Witwe möchte die Embryonen ihres verstorbenen Mannes austragen. |
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Aufgrund von Spitzfindigkeiten im so genannten Embryonenschutzgesetz und deren richterlicher Auslegung soll eine Witwe dazu verurteilt werden, ihre Embryonen (Vorkernstadien) sterben zu lassen.
Alles Weitere inclusiv der Links findet ihr hier: http://www.kiwu-witwe.de/
Mit Einträgen in ihr Gästebuch und durch euer Voting könnt ihr sie unterstützen.
Hintergrund: Nach dem ESchG ist es strafbar, wenn man eine Eizelle WISSENTLICH mit dem Samen eines Verstorbenen befruchtet. Die Spitzfindigkeit dabei ist, dass man nicht das Eindringen der Samenzelle in die Eizelle als "Befruchtung" bezeichnet, sondern die Kernverschmelzung. Kryokonservierte Embryonen in Deutschland befinden sich im so genannten Vorkernstadium. Das heißt, die Samenzelle ist zwar schon inside, jedoch sind die Zellkerne noch nicht miteinander verschmolzen.
Wäre der Mann nach der Kernverschmelzung und kurz vor dem Transfer gestorben bzw. wäre der Tod zu diesem Zeitpunkt dem Reproduktionsmediziner bekannt geworden, hätte er wohl auf den Wunsch der potentiellen Mutter die Embryonen auch transferieren müssen.
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Danol registrierter User
Anmeldungsdatum: 02.04.2007 Beiträge: 3027
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(#1349844) Verfasst am: 27.08.2009, 01:22 Titel: |
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Das ist keine Spitzfindigkeit, sondern die auch in der Biologie übliche Definition. Die Regelung ist auch nicht deshalb abartig weil hier auf Begrifflichkeiten herumgeritten wird, sondern weil man den (nach der Darstellung auf dieser Seite) offenkundigen Willen des Verstorbenen nicht Respektiert.
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Kramer postvisuell
Anmeldungsdatum: 01.08.2003 Beiträge: 30878
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(#1349869) Verfasst am: 27.08.2009, 04:05 Titel: |
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Zitat: | (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
es unternimmt, eine Eizelle künstlich zu befruchten, ohne daß die Frau, deren Eizelle befruchtet wird, und der Mann, dessen Samenzelle für die Befruchtung verwendet wird, eingewilligt haben,
2.
es unternimmt, auf eine Frau ohne deren Einwilligung einen Embryo zu übertragen, oder
3.
wissentlich eine Eizelle mit dem Samen eines Mannes nach dessen Tode künstlich befruchtet.
(2) Nicht bestraft wird im Fall des Absatzes 1 Nr. 3 die Frau, bei der die künstliche Befruchtung vorgenommen wird. |
Quelle: http://bundesrecht.juris.de/eschg/__4.html
Was ist denn das für eine blöde Regelung? Täglich wichsen unzählige Männer ihren Samen ins Klo, aber wenn sie tot sind, ist ihr Ejakulat ein gesetzlich geschützes Staatsheiligtum? Wer denkt sich denn so einen Scheiss aus?
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beachbernie male Person of Age and without Color
Anmeldungsdatum: 16.04.2006 Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii
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(#1349872) Verfasst am: 27.08.2009, 05:11 Titel: |
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Kramer hat folgendes geschrieben: | Zitat: | (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
es unternimmt, eine Eizelle künstlich zu befruchten, ohne daß die Frau, deren Eizelle befruchtet wird, und der Mann, dessen Samenzelle für die Befruchtung verwendet wird, eingewilligt haben,
2.
es unternimmt, auf eine Frau ohne deren Einwilligung einen Embryo zu übertragen, oder
3.
wissentlich eine Eizelle mit dem Samen eines Mannes nach dessen Tode künstlich befruchtet.
(2) Nicht bestraft wird im Fall des Absatzes 1 Nr. 3 die Frau, bei der die künstliche Befruchtung vorgenommen wird. |
Quelle: http://bundesrecht.juris.de/eschg/__4.html
Was ist denn das für eine blöde Regelung? Täglich wichsen unzählige Männer ihren Samen ins Klo, aber wenn sie tot sind, ist ihr Ejakulat ein gesetzlich geschützes Staatsheiligtum? Wer denkt sich denn so einen Scheiss aus? |
Ja. Die Suender tun solches. Aber der Herr wird sie am juengsten Gericht dafuer zur Rechenschaft ziehen.
Tue Busse und lasse ab von Deinem suendhaften Tun.
In christlicher Liebe, Dein Benedikt.
_________________ Defund the gender police!!
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Fuxing grösstenteils harmlos
Anmeldungsdatum: 07.05.2008 Beiträge: 1691
Wohnort: Ankh Morpork
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(#1349879) Verfasst am: 27.08.2009, 07:58 Titel: |
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Ich denke mal, dass bei der Fassung des Gesetzes der aktuelle Ausnahmefall nicht bedacht wurde.
Vorstellbar ist ja z.B., dass durch so einen Fall z.B. eine Erbfolge / Vermögensverteilung komplett geändert werden muss. Allerdings hab ich keine wirkliche Ahnung zum Thema, ob ich als genetisches Kind eines bereits Verstorbenen Erbansprüche an dessen ehemaliges Vermögen stellen kann.
Der Text ist allerdings insofern auch Unsinn, als der umgekehrte Fall nicht definiert wurde (was ist nach dem Tod einer Frau) - die Eizelle kann ja auch in einer Leihmutter eingesetzt werden.
Aber vielleicht ist das ja dadurch für das Gesetz nicht denkbar, weil Leihmutterschaft in D nicht erlaubt ist.
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beachbernie male Person of Age and without Color
Anmeldungsdatum: 16.04.2006 Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii
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(#1349887) Verfasst am: 27.08.2009, 08:51 Titel: |
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Fuxing hat folgendes geschrieben: | Ich denke mal, dass bei der Fassung des Gesetzes der aktuelle Ausnahmefall nicht bedacht wurde.
Vorstellbar ist ja z.B., dass durch so einen Fall z.B. eine Erbfolge / Vermögensverteilung komplett geändert werden muss. Allerdings hab ich keine wirkliche Ahnung zum Thema, ob ich als genetisches Kind eines bereits Verstorbenen Erbansprüche an dessen ehemaliges Vermögen stellen kann.
Der Text ist allerdings insofern auch Unsinn, als der umgekehrte Fall nicht definiert wurde (was ist nach dem Tod einer Frau) - die Eizelle kann ja auch in einer Leihmutter eingesetzt werden.
Aber vielleicht ist das ja dadurch für das Gesetz nicht denkbar, weil Leihmutterschaft in D nicht erlaubt ist. |
Auf dem Gebiet besteht ueberhaupt reichlich Gesetzgebungsbedarf. Der diesbezuegliche technologische Fortschritt hat Dinge moeglich gemacht, von denen man bisher noch nicht mal alptraeumen konnte, ergo gibt es auch noch keine Gesetze, die sowas regeln koennen.
Angeregt durch einen Spielfim, den ich kuerzlich gesehen habe: Wie sieht das eigentlich rechtlich aus, wenn sich die Exfreundin eines Mannes in einer Fortpflanzungsklinik unter der Vorspiegelung die jetzige Ehefrau dieses Mannes zu sein, die letzte tiefgefrorene, mit dem Samen des Mannes befruchtete Eizelle seiner Frau, die forthin steril ist, einpflanzen laesst, so schwanger wird und die Leibesfrucht austraegt? (Im Film war dies der letzte verzweifelte Versuch der emotional gestoerten Ex den Mann fuer sich zurueckzugewinnen)
Wer ist die leibliche Mutter des Kindes? Besteht Regressanspruch auf die erschlichene Eizelle? Besteht die Moeglichkeit eine Operation und Rueckuebertragung gerichtlich zu erzwingen? Falls nicht, ist das resultierende Kind nach seiner Geburt durch die Ex "Eigentum der genetischen Eltern" und muss herausgerueckt werden? Muss finanzieller Schadensersatz gezahlt werden und die funktionale Mutter darf das Kind behalten? Haftet am Ende die Fruchtbarkeitsklinik fuer den Schaden der Eheleute, weil sie die Idenditaet der Empfaengerin nicht richtig ueberprueft hat? Wer ist erziehungsberechtigt? Fragen ueber Fragen, die wohl nach derzeit geltender Rechtslage unbeantwortbar sind, weil ein solcher inzwischen moeglicher Fall bisher undenkbar war...
Gruss, Bernie
_________________ Defund the gender police!!
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arcalexx The Shah of Bla
Anmeldungsdatum: 26.06.2008 Beiträge: 231
Wohnort: Berlin
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(#1349917) Verfasst am: 27.08.2009, 10:34 Titel: |
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Das Embryonenschutzgesetz ist leider nun mal zwanzig Jahre alt, und das ist bei dem gegenwärtigen Tempo des Fortschritts in der Reproduktionsmedizin ungefähr so, als würde man das Bedienen eines MacBook Air mit einer Bedienungsanleitung zum Commodore Atari erlernen wollen.
Das ESchG ist auch an vielen anderen Stellen unsinnig: zB ist zwar eine Pränataldiagnostik des Fötus (im Bauch der Mutter) und eine anschließende Abtreibung aufgrund festgestellter schwerer genetischer Schädigung erlaubt, während die viel weniger gravierende Maßnahme der Präimplantationsdiagnostik (Auswahl gesunder Embryonen in Reagenzglas bei gefährdeten Paaren) verboten zu sein scheint.
_________________ "Science is interesting and if you don't agree you can fuck off." (Richard Dawkins)
http://arcalexx.blogspot.com
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arcalexx The Shah of Bla
Anmeldungsdatum: 26.06.2008 Beiträge: 231
Wohnort: Berlin
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(#1349919) Verfasst am: 27.08.2009, 10:36 Titel: |
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Die Regelung, um die es hier geht dient im Übrigen eher dem Schutz des Mannes (vor der von ihm nicht autorisierten Verwendung seines Lendensaftes) als dem Schutz des Embryos... Den Embryo freut's, wenn er überhaupt entstehen darf, egal aus wessen Samen...
_________________ "Science is interesting and if you don't agree you can fuck off." (Richard Dawkins)
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narziss auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 21939
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(#1349929) Verfasst am: 27.08.2009, 11:17 Titel: |
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Außerhalb Deutschlands ist sowas aber doch sicher möglich, oder?
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Femina registrierter User
Anmeldungsdatum: 24.07.2005 Beiträge: 1038
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(#1349949) Verfasst am: 27.08.2009, 11:37 Titel: |
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Die Frau möchte das deshalb auch in Polen machen lassen.
Das Gerichtsurteil lautet jetzt aber erstmal, die Klinik darf die Embryonen nicht herausgeben, weil das sonst Beihilfe zu einer strafbaren Handlung wäre.
Die Erbansprüche des Kindes wären gewiss die Gleichen, die es gegeben hätte, wenn der Vater kurz nach der Zeugung verstorben wäre. Außerdem wäre es doch auch irrsinnig, das Heranwachsen eines Kindes nicht zu ermöglichen, nur, weil wir seine Erbansprüche nicht geregelt bekommen. (' ')
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Surata auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 29.03.2005 Beiträge: 17383
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(#1349951) Verfasst am: 27.08.2009, 11:39 Titel: |
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In diesem Fall ist es doch so, dass die Befruchtung/Verschmelzung ein natürlicher Vorgang ist, der nur momentan unterbrochen ist, denn das Spermium ist ja schon drin.
Das ist doch was anderes, als Eizellen per Hand mit Samen eines Verstorbenen zu befruchten?
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Danol registrierter User
Anmeldungsdatum: 02.04.2007 Beiträge: 3027
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(#1350025) Verfasst am: 27.08.2009, 12:35 Titel: |
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Surata hat folgendes geschrieben: | In diesem Fall ist es doch so, dass die Befruchtung/Verschmelzung ein natürlicher Vorgang ist, der nur momentan unterbrochen ist, denn das Spermium ist ja schon drin.
Das ist doch was anderes, als Eizellen per Hand mit Samen eines Verstorbenen zu befruchten? |
Nein. Die Befruchtung hat noch gar nicht stattgefunden, da die Befruchtung eben die Verschmelzung und nicht das eindringen in die Eizelle ist.
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Assarhaddon registrierter User
Anmeldungsdatum: 02.09.2008 Beiträge: 362
Wohnort: Tübingen
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(#1350135) Verfasst am: 27.08.2009, 14:27 Titel: |
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Femina hat folgendes geschrieben: | Die Erbansprüche des Kindes wären gewiss die Gleichen, die es gegeben hätte, wenn der Vater kurz nach der Zeugung verstorben wäre. |
Nun, da gäbe es schon Komplikationen. Denn so eine künstliche Schwangerschaft kann Jahre oder Jahrzehnte nach dem Tod des Vaters erfolgen. Angenommen, jemand stirbt, das Erbe wird unter seinen Kindern und seiner Frau aufgeteilt, und 10 Jahre später tanzt die ehemalige Geliebte mit einem Neugeborenen an und hält die Hand auf, weil sie den ihrem Kind zustehenden Teil des Erbes will? Schwieriges Pflaster...
_________________ "Wir sind sowas wie ein Supermarkt: Wir haben nicht immer Kunden, aber wir haben stets geöffnet"
Murphy MacManus
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Fuxing grösstenteils harmlos
Anmeldungsdatum: 07.05.2008 Beiträge: 1691
Wohnort: Ankh Morpork
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(#1350145) Verfasst am: 27.08.2009, 14:36 Titel: |
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Assarhaddon hat folgendes geschrieben: | Femina hat folgendes geschrieben: | Die Erbansprüche des Kindes wären gewiss die Gleichen, die es gegeben hätte, wenn der Vater kurz nach der Zeugung verstorben wäre. |
Nun, da gäbe es schon Komplikationen. Denn so eine künstliche Schwangerschaft kann Jahre oder Jahrzehnte nach dem Tod des Vaters erfolgen. Angenommen, jemand stirbt, das Erbe wird unter seinen Kindern und seiner Frau aufgeteilt, und 10 Jahre später tanzt die ehemalige Geliebte mit einem Neugeborenen an und hält die Hand auf, weil sie den ihrem Kind zustehenden Teil des Erbes will? Schwieriges Pflaster... |
Und für den Staat von grosser Bedeutung: die Erbschaftssteuer müsste auch neu berechnet werden
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Shadaik evolviert
Anmeldungsdatum: 17.07.2003 Beiträge: 26377
Wohnort: MG
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(#1350159) Verfasst am: 27.08.2009, 14:57 Titel: |
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Ich gehe mal davon aus, dass man verhindern wollte, das leichen noch Spüerma extrahiert wird und das einfach dämlich formuliert wurde.
Wir reden hier immehrin von dne 80ern, damals war sowas noch ein ernsthaft diskutiertes Szenario.
_________________ Fische schwimmen nur in zwei Situationen mit dem Strom: Auf der Flucht und im Tode
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Assarhaddon registrierter User
Anmeldungsdatum: 02.09.2008 Beiträge: 362
Wohnort: Tübingen
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(#1350167) Verfasst am: 27.08.2009, 15:03 Titel: |
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Shadaik hat folgendes geschrieben: | Ich gehe mal davon aus, dass man verhindern wollte, das leichen noch Spüerma extrahiert wird und das einfach dämlich formuliert wurde.
Wir reden hier immehrin von dne 80ern, damals war sowas noch ein ernsthaft diskutiertes Szenario. |
Ich denke nicht, dass es darum ging. Es geht mehr um das Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper, das auch nach dem Tod eingeschränkt noch gilt. Niemand darf z.B. in einem Anatomiekurs aufgeschnippelt werden, der sich nicht vor seinem Tod freiwillig dafür gemeldet hat. Dergleichen mit Organspende. Und manchen Menschen mag es emotional nicht egal sein, ob sie nach ihrem Tod noch Kinder zeugen werden oder nicht. Problematisch ist eher, dass eine solche Schwangerschaft kategorisch verboten wird. Es müsste eine Regelung parallel zur Organspende geben, in der man sich bereiterklären kann, sein Sperma auch über den Tod hinaus für Befruchtungen zur Verfügung zu stellen (auch eingeschränkt auf eine bestimmte Partnerin).
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Murphy MacManus
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Shadaik evolviert
Anmeldungsdatum: 17.07.2003 Beiträge: 26377
Wohnort: MG
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(#1350175) Verfasst am: 27.08.2009, 15:17 Titel: |
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Assarhaddon hat folgendes geschrieben: | Shadaik hat folgendes geschrieben: | Ich gehe mal davon aus, dass man verhindern wollte, das leichen noch Spüerma extrahiert wird und das einfach dämlich formuliert wurde.
Wir reden hier immehrin von dne 80ern, damals war sowas noch ein ernsthaft diskutiertes Szenario. |
Ich denke nicht, dass es darum ging. Es geht mehr um das Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper, das auch nach dem Tod eingeschränkt noch gilt. Niemand darf z.B. in einem Anatomiekurs aufgeschnippelt werden, der sich nicht vor seinem Tod freiwillig dafür gemeldet hat. Dergleichen mit Organspende. Und manchen Menschen mag es emotional nicht egal sein, ob sie nach ihrem Tod noch Kinder zeugen werden oder nicht. Problematisch ist eher, dass eine solche Schwangerschaft kategorisch verboten wird. Es müsste eine Regelung parallel zur Organspende geben, in der man sich bereiterklären kann, sein Sperma auch über den Tod hinaus für Befruchtungen zur Verfügung zu stellen (auch eingeschränkt auf eine bestimmte Partnerin). | Ja, aber dabei passiert ja gar nichts mehr mit meinem Körper, sondern nur mit einer Absonderung dessen.
_________________ Fische schwimmen nur in zwei Situationen mit dem Strom: Auf der Flucht und im Tode
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Femina registrierter User
Anmeldungsdatum: 24.07.2005 Beiträge: 1038
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(#1350350) Verfasst am: 27.08.2009, 21:04 Titel: |
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Assarhaddon hat folgendes geschrieben: | Femina hat folgendes geschrieben: | Die Erbansprüche des Kindes wären gewiss die Gleichen, die es gegeben hätte, wenn der Vater kurz nach der Zeugung verstorben wäre. |
Nun, da gäbe es schon Komplikationen. Denn so eine künstliche Schwangerschaft kann Jahre oder Jahrzehnte nach dem Tod des Vaters erfolgen. Angenommen, jemand stirbt, das Erbe wird unter seinen Kindern und seiner Frau aufgeteilt, und 10 Jahre später tanzt die ehemalige Geliebte mit einem Neugeborenen an und hält die Hand auf, weil sie den ihrem Kind zustehenden Teil des Erbes will? Schwieriges Pflaster... |
In diesem Fall wollte die Wunschmutter aber relativ bald (wenige Monate) nach dem Tod ihres Mannes die Embryonen austragen. Wenn es jetzt aufgrund der Gerichtsprozesse Jahre dauert, kann sie ja nichts dafür.
Die Persönlichkeitsrechte des toten Vaters können auch nicht verletzt werden, da diese ja in die IVF eingewilligt hatte, zu dem Zweck Sperma abgegeben hatte und auch für die Kryokonservierung der Embryonen zwecks späterem Transfer unterschrieben haben dürfte.
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Surata auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 29.03.2005 Beiträge: 17383
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(#1350357) Verfasst am: 27.08.2009, 21:08 Titel: |
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Danol hat folgendes geschrieben: | Surata hat folgendes geschrieben: | In diesem Fall ist es doch so, dass die Befruchtung/Verschmelzung ein natürlicher Vorgang ist, der nur momentan unterbrochen ist, denn das Spermium ist ja schon drin.
Das ist doch was anderes, als Eizellen per Hand mit Samen eines Verstorbenen zu befruchten? |
Nein. Die Befruchtung hat noch gar nicht stattgefunden, da die Befruchtung eben die Verschmelzung und nicht das eindringen in die Eizelle ist. |
Aber die Befruchtung in dieser Eizelle findet ohne Einwirkung von außen statt, mit der einzigen Ausnahme, dass die Eizelle (nicht die Befruchtung) aufgetaut muss.
Die Frau hat vielleicht kein Recht auf die Spermien ihres Mannes, aber sie hat doch ganz sicher Recht auf ihre Eizelle. Dass da schon ein Spermium drin ist, ist dann halt so.
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Danol registrierter User
Anmeldungsdatum: 02.04.2007 Beiträge: 3027
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(#1350366) Verfasst am: 27.08.2009, 21:15 Titel: |
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Surata hat folgendes geschrieben: | Aber die Befruchtung in dieser Eizelle findet ohne Einwirkung von außen statt, mit der einzigen Ausnahme, dass die Eizelle (nicht die Befruchtung) aufgetaut muss.
Die Frau hat vielleicht kein Recht auf die Spermien ihres Mannes, aber sie hat doch ganz sicher Recht auf ihre Eizelle. Dass da schon ein Spermium drin ist, ist dann halt so. |
Keine Ahnung ob eine besamte Eizelle automatisch befruchtet wird - auf jeden Fall ist das Auftauen aber dennoch Verboten eben weil es ja zur Befruchtung führen würde.
Dass sie ein Recht auf ihre Eizelle hat bezweifle ich auch, zumindest wenn das Spermium drinn ist. Und selbst wenn sie de Jure Eigentümerin der Zelle wäre bedeutet dass nicht dass die damit machen könnte was sie wollte. Das kann man in diesem Fall sicher beknackt finden, ist aber leider so.
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Surata auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 29.03.2005 Beiträge: 17383
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(#1350372) Verfasst am: 27.08.2009, 21:26 Titel: |
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Danol hat folgendes geschrieben: | Surata hat folgendes geschrieben: | Aber die Befruchtung in dieser Eizelle findet ohne Einwirkung von außen statt, mit der einzigen Ausnahme, dass die Eizelle (nicht die Befruchtung) aufgetaut muss.
Die Frau hat vielleicht kein Recht auf die Spermien ihres Mannes, aber sie hat doch ganz sicher Recht auf ihre Eizelle. Dass da schon ein Spermium drin ist, ist dann halt so. |
Keine Ahnung ob eine besamte Eizelle automatisch befruchtet wird - auf jeden Fall ist das Auftauen aber dennoch Verboten eben weil es ja zur Befruchtung führen würde.
Dass sie ein Recht auf ihre Eizelle hat bezweifle ich auch, zumindest wenn das Spermium drinn ist. Und selbst wenn sie de Jure Eigentümerin der Zelle wäre bedeutet dass nicht dass die damit machen könnte was sie wollte. Das kann man in diesem Fall sicher beknackt finden, ist aber leider so. |
Wer würde denn die Eizelle befruchten?
Und sicher kann sie nicht damit machen was sie will. Aber sich eine Eizelle einpflanzen zu lassen verstößt sicher nicht gegen das Embryonenschutzgesetz noch ist es eine ungewöhnliche Nutzung der Eizelle.
Bin ja kein Fachmann, aber "wissentlich befruchten" kann doch eh gar kein Mensch, wenn die Befruchtung die Verschmelzung ist. Die passiert ja von selbst.
Die Formulierung ist schon bescheuert.
Das passt überhaupt nicht zusammen.
Zuletzt bearbeitet von Surata am 27.08.2009, 21:28, insgesamt einmal bearbeitet |
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zelig Kultürlich
Anmeldungsdatum: 31.03.2004 Beiträge: 25405
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(#1350376) Verfasst am: 27.08.2009, 21:28 Titel: |
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Mich interessiert eigentlich nur, was diese Geschichte für das Kind bedeuten könnte. Ob der Wunsch der Mutter eine lebenslange Bürde sein könnte oder ähnliches.
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Surata auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 29.03.2005 Beiträge: 17383
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(#1350378) Verfasst am: 27.08.2009, 21:31 Titel: |
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zelig hat folgendes geschrieben: | Mich interessiert eigentlich nur, was diese Geschichte für das Kind bedeuten könnte. Ob der Wunsch der Mutter eine lebenslange Bürde sein könnte oder ähnliches. |
Das Kind würde keine andere Bürde haben, als eben einen schon vor der Geburt verstorbenen Vater.
Das haben andere auch. Oder meinst du was anderes?
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zelig Kultürlich
Anmeldungsdatum: 31.03.2004 Beiträge: 25405
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(#1350380) Verfasst am: 27.08.2009, 21:34 Titel: |
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Surata hat folgendes geschrieben: | zelig hat folgendes geschrieben: | Mich interessiert eigentlich nur, was diese Geschichte für das Kind bedeuten könnte. Ob der Wunsch der Mutter eine lebenslange Bürde sein könnte oder ähnliches. |
Das Kind würde keine andere Bürde haben, als eben einen schon vor der Geburt verstorbenen Vater.
Das haben andere auch. Oder meinst du was anderes? |
Ja. Ich meine keine technischen Aspekte. Sondern die Fixierung der Mutter. Wenn es denn eine ist.
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Surata auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 29.03.2005 Beiträge: 17383
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(#1350386) Verfasst am: 27.08.2009, 21:40 Titel: |
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zelig hat folgendes geschrieben: | Surata hat folgendes geschrieben: | zelig hat folgendes geschrieben: | Mich interessiert eigentlich nur, was diese Geschichte für das Kind bedeuten könnte. Ob der Wunsch der Mutter eine lebenslange Bürde sein könnte oder ähnliches. |
Das Kind würde keine andere Bürde haben, als eben einen schon vor der Geburt verstorbenen Vater.
Das haben andere auch. Oder meinst du was anderes? |
Ja. Ich meine keine technischen Aspekte. Sondern die Fixierung der Mutter. Wenn es denn eine ist. |
Wieso meinst du, dass es eine sein könnte?
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zelig Kultürlich
Anmeldungsdatum: 31.03.2004 Beiträge: 25405
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(#1350397) Verfasst am: 27.08.2009, 21:50 Titel: |
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Surata hat folgendes geschrieben: | zelig hat folgendes geschrieben: | Surata hat folgendes geschrieben: | zelig hat folgendes geschrieben: | Mich interessiert eigentlich nur, was diese Geschichte für das Kind bedeuten könnte. Ob der Wunsch der Mutter eine lebenslange Bürde sein könnte oder ähnliches. |
Das Kind würde keine andere Bürde haben, als eben einen schon vor der Geburt verstorbenen Vater.
Das haben andere auch. Oder meinst du was anderes? |
Ja. Ich meine keine technischen Aspekte. Sondern die Fixierung der Mutter. Wenn es denn eine ist. |
Wieso meinst du, dass es eine sein könnte? |
Aufgrund der Kampagne selber, die ankündigt sich notfalls durch alle Instanzen klagen zu wollen, meine ich, daß das so sein könnte. Warum schließt Du aus, daß das sein kann?
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Surata auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 29.03.2005 Beiträge: 17383
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(#1350405) Verfasst am: 27.08.2009, 21:56 Titel: |
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zelig hat folgendes geschrieben: | Surata hat folgendes geschrieben: | zelig hat folgendes geschrieben: | Surata hat folgendes geschrieben: | zelig hat folgendes geschrieben: | Mich interessiert eigentlich nur, was diese Geschichte für das Kind bedeuten könnte. Ob der Wunsch der Mutter eine lebenslange Bürde sein könnte oder ähnliches. |
Das Kind würde keine andere Bürde haben, als eben einen schon vor der Geburt verstorbenen Vater.
Das haben andere auch. Oder meinst du was anderes? |
Ja. Ich meine keine technischen Aspekte. Sondern die Fixierung der Mutter. Wenn es denn eine ist. |
Wieso meinst du, dass es eine sein könnte? |
Aufgrund der Kampagne selber, die ankündigt sich notfalls durch alle Instanzen klagen zu wollen, meine ich, daß das so sein könnte. Warum schließt Du aus, daß das sein kann? |
Ich schließe es nicht aus, das ist aber ein Gedanke, der mir eher recht spät kommen würde.
Ich kann mir vorstellen, dass ich in einer ähnlichen Situation auch kämpfen wollen würde.
Außerdem ist es ihre Sache. Das jemand ein schlechter Elter oder sonst sein könnte... kann man als Unbekannter doch nicht schließen.
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zelig Kultürlich
Anmeldungsdatum: 31.03.2004 Beiträge: 25405
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(#1350412) Verfasst am: 27.08.2009, 22:02 Titel: |
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Surata hat folgendes geschrieben: | zelig hat folgendes geschrieben: | Surata hat folgendes geschrieben: | zelig hat folgendes geschrieben: | Surata hat folgendes geschrieben: | zelig hat folgendes geschrieben: | Mich interessiert eigentlich nur, was diese Geschichte für das Kind bedeuten könnte. Ob der Wunsch der Mutter eine lebenslange Bürde sein könnte oder ähnliches. |
Das Kind würde keine andere Bürde haben, als eben einen schon vor der Geburt verstorbenen Vater.
Das haben andere auch. Oder meinst du was anderes? |
Ja. Ich meine keine technischen Aspekte. Sondern die Fixierung der Mutter. Wenn es denn eine ist. |
Wieso meinst du, dass es eine sein könnte? |
Aufgrund der Kampagne selber, die ankündigt sich notfalls durch alle Instanzen klagen zu wollen, meine ich, daß das so sein könnte. Warum schließt Du aus, daß das sein kann? |
Ich schließe es nicht aus, das ist aber ein Gedanke, der mir eher recht spät kommen würde.
Ich kann mir vorstellen, dass ich in einer ähnlichen Situation auch kämpfen wollen würde.
Außerdem ist es ihre Sache. Das jemand ein schlechter Elter oder sonst sein könnte... kann man als Unbekannter doch nicht schließen. |
Ja. Ich habe nichts anderes geschrieben. Ob die Vorgeschichte dem Kind eine Bürde sein könnte ist nicht relevant für die Entscheidung. Ich meine wirklich, was ich geschrieben habe: Mich interessiert, ob der Wunsch und alles was dazu gehört, eine Bürde für das Kind sein könnte.
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Surata auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 29.03.2005 Beiträge: 17383
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(#1350418) Verfasst am: 27.08.2009, 22:07 Titel: |
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zelig hat folgendes geschrieben: | Surata hat folgendes geschrieben: | zelig hat folgendes geschrieben: | Surata hat folgendes geschrieben: | zelig hat folgendes geschrieben: | Surata hat folgendes geschrieben: | zelig hat folgendes geschrieben: | Mich interessiert eigentlich nur, was diese Geschichte für das Kind bedeuten könnte. Ob der Wunsch der Mutter eine lebenslange Bürde sein könnte oder ähnliches. |
Das Kind würde keine andere Bürde haben, als eben einen schon vor der Geburt verstorbenen Vater.
Das haben andere auch. Oder meinst du was anderes? |
Ja. Ich meine keine technischen Aspekte. Sondern die Fixierung der Mutter. Wenn es denn eine ist. |
Wieso meinst du, dass es eine sein könnte? |
Aufgrund der Kampagne selber, die ankündigt sich notfalls durch alle Instanzen klagen zu wollen, meine ich, daß das so sein könnte. Warum schließt Du aus, daß das sein kann? |
Ich schließe es nicht aus, das ist aber ein Gedanke, der mir eher recht spät kommen würde.
Ich kann mir vorstellen, dass ich in einer ähnlichen Situation auch kämpfen wollen würde.
Außerdem ist es ihre Sache. Das jemand ein schlechter Elter oder sonst sein könnte... kann man als Unbekannter doch nicht schließen. |
Ja. Ich habe nichts anderes geschrieben. Ob die Vorgeschichte dem Kind eine Bürde sein könnte ist nicht relevant für die Entscheidung. Ich meine wirklich, was ich geschrieben habe: Mich interessiert, ob der Wunsch und alles was dazu gehört, eine Bürde für das Kind sein könnte. |
Das sollte es aber nicht sein. Denn dann müsste man weiterüberlegen, ob man wegen diesen Sorgen ein anderes Urteil fällt, die Rechtsprechung beeinflusst oder gar ändert.
Die Motivation hinter dem Kinderwunsch sollte doch Sache der Betroffenen sein.
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zelig Kultürlich
Anmeldungsdatum: 31.03.2004 Beiträge: 25405
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(#1350434) Verfasst am: 27.08.2009, 22:19 Titel: |
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Nein. Ich bin strikt gegen eine Fremdeinmischung aufgrund von etwaigen Sozialprognosen in die Entscheidung, ob jemand Nachwuchs haben möchte oder nicht. Das habe ich bereits in anderen Diskussionen betont. Mein Interesse ist anderer, weder juristischer noch technischer Natur. Es zielt auf den unbedingten Willen der Frau ab, genau die vom Verstorbenen Mann befruchteten Eier reifen zu lassen. Ob das ganze Glück der Frau auf der Erfüllung dieses Wunsches ruht und später auf das Kind übertragen wird. Was eine große Bürde bedeuten würde. Welche Erwartungen dahinter stehen. Wieviel Energie ich in einer vergleichbaren Situation für diesen Wunsch aufbringen würde. Und ob ich nicht andere Wege suchen würde. Alles Fragen natürlich, die ich nicht für diese Frau beantworten kann. Die aber für eine Diskussion interessant sein könnten. Interessanter für mich, als technische und juristische Aspekte. Falls der Strang jedoch nur den Zweck haben soll, die Kampagne zu supporten, dann könnten diese, meine Fragen natürlich stören.
edit: kann das sein, daß dein text zwischenzeitlich irgendwie verändert wurde, surata? ich raff das gerade nicht.
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