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Heiraten ?
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PataPata
Agnostiker und Pataphysiker



Anmeldungsdatum: 05.11.2007
Beiträge: 2977
Wohnort: Toscana

Beitrag(#1355612) Verfasst am: 05.09.2009, 23:02    Titel: Heiraten ? Antworten mit Zitat

Ich wohne neben dem Stadthaus und habe das Vergnügen hauptsächlich samstags eine Hochzeit nach der anderen zu erleben. Offenbar ist die Heiratitis ausgebrochen. Auch in meinem Bekanntenkreis heiraten auf einmal langjährige Paare. Wenn ich sie frage "warum heiratet ihr denn auf einmal" kommt bei allen schlagartig die Antwort "um ein Fest zu feiern".

Kann das die Antwort sein ? Will man einmal im Leben das Zentrum eines Festes sein ? Gibt es andere, triftigere Gründe um heutzutags noch zu heiraten ? Die Kirche ist auch hier sicher kein Grund mehr !
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1355641) Verfasst am: 05.09.2009, 23:44    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ein Junge und ein Mädchen, ca. 5-6 Jahre, sitzen zusammen im Sandkasten und spielen.

Sagt das Mädchen:"Duhuuu, laß uns doch mal heiraten spielen..."

Der Junge holt aus und donnert dem Mädchen voll eins auf die Birne, so daß sie nach hinten umkippt.

Zwei Minuten später steht das Mädchen wankend auf und sagt: "Hammerhai"...
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Fuxing
grösstenteils harmlos



Anmeldungsdatum: 07.05.2008
Beiträge: 1691
Wohnort: Ankh Morpork

Beitrag(#1355659) Verfasst am: 06.09.2009, 00:25    Titel: Antworten mit Zitat

- finanzielle Gründe (Ehegattensplitting)
- einer der beiden Partner erwartet ein Kind und erwartet eine gewisse Absicherung vom anderen, der damit einverstanden ist
- es soll eine gegenseitige Versorgung gewährleistet werden (z.B. im Erbrecht fallen wesentlich weniger Steuern an, Thema Rente)
- man ist verliebt und weiss es nicht besser
- man hat durch die eigenen Eltern ein Beispiel, wo es noch funktioniert hat und glaubt deshalb daran, das eine Ehe die beste Form des Zusammenlebens darstellt
- das Umfeld erwartet es
- einer der Partner ist bei einer Kirche oder kirchlichen Einrichtung angestellt und es kommt heraus, dass dieser in "wilder Ehe" mit seinem Partner lebt
- man ermöglicht einem Ausländer, der ansonsten abgeschoben würde, ein dauerhaftes Bleiberecht
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PataPata
Agnostiker und Pataphysiker



Anmeldungsdatum: 05.11.2007
Beiträge: 2977
Wohnort: Toscana

Beitrag(#1355666) Verfasst am: 06.09.2009, 00:37    Titel: Antworten mit Zitat

Fuxing hat folgendes geschrieben:
- finanzielle Gründe (Ehegattensplitting)
- einer der beiden Partner erwartet ein Kind und erwartet eine gewisse Absicherung vom anderen, der damit einverstanden ist
- es soll eine gegenseitige Versorgung gewährleistet werden (z.B. im Erbrecht fallen wesentlich weniger Steuern an, Thema Rente)
- man ist verliebt und weiss es nicht besser
- man hat durch die eigenen Eltern ein Beispiel, wo es noch funktioniert hat und glaubt deshalb daran, das eine Ehe die beste Form des Zusammenlebens darstellt
- das Umfeld erwartet es
- einer der Partner ist bei einer Kirche oder kirchlichen Einrichtung angestellt und es kommt heraus, dass dieser in "wilder Ehe" mit seinem Partner lebt
- man ermöglicht einem Ausländer, der ansonsten abgeschoben würde, ein dauerhaftes Bleiberecht
Wow - 8 Gründe einfach so aus dem Ärmel geschüttelt ? Der eine oder der andere Grund kommt mir bekannt vor (der eine meiner Söhne hat, als seine Partnerin im 8. Monat schwanger war, bemerkt dass es für den Vater eine Menge peinlicher Formalitäten zu absolvieren gibt, um als "wirklicher" Vater dazustehen - die Hochzeit fand dann im 9. Monat statt...). Kann man die anderen finanziellen und rechtlichen Dinge nicht auch mit guten Verträgen erreichen ?
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Fuxing
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Anmeldungsdatum: 07.05.2008
Beiträge: 1691
Wohnort: Ankh Morpork

Beitrag(#1355670) Verfasst am: 06.09.2009, 00:47    Titel: Antworten mit Zitat

PataPata hat folgendes geschrieben:
Fuxing hat folgendes geschrieben:
- finanzielle Gründe (Ehegattensplitting)
- einer der beiden Partner erwartet ein Kind und erwartet eine gewisse Absicherung vom anderen, der damit einverstanden ist
- es soll eine gegenseitige Versorgung gewährleistet werden (z.B. im Erbrecht fallen wesentlich weniger Steuern an, Thema Rente)
- man ist verliebt und weiss es nicht besser
- man hat durch die eigenen Eltern ein Beispiel, wo es noch funktioniert hat und glaubt deshalb daran, das eine Ehe die beste Form des Zusammenlebens darstellt
- das Umfeld erwartet es
- einer der Partner ist bei einer Kirche oder kirchlichen Einrichtung angestellt und es kommt heraus, dass dieser in "wilder Ehe" mit seinem Partner lebt
- man ermöglicht einem Ausländer, der ansonsten abgeschoben würde, ein dauerhaftes Bleiberecht
Wow - 8 Gründe einfach so aus dem Ärmel geschüttelt ? Der eine oder der andere Grund kommt mir bekannt vor (der eine meiner Söhne hat, als seine Partnerin im 8. Monat schwanger war, bemerkt dass es für den Vater eine Menge peinlicher Formalitäten zu absolvieren gibt, um als "wirklicher" Vater dazustehen - die Hochzeit fand dann im 9. Monat statt...). Kann man die anderen finanziellen und rechtlichen Dinge nicht auch mit guten Verträgen erreichen ?


Thema Steuern:
Da geht vertraglich gar nix. Deutsches Steuerrecht eben.
Und wenn ein gewisses Vermögen vorhanden ist, lohnt es sich im Erbfall aufgrund der für den Ehepartner vorhandenen Freibeträge. Da ist z.B. die Vererbung eines selbstgenutzten Einfamilienhauses quasi steuerfrei.
Ein nichtverheirateter Partner kann das zwar erben, wird aber reichlich Erbschaftssteuer zahlen.

Thema Rente:
M.W. erhält ein überlebender Ehepartner aktuell 55% der Rente seines verstorbenen Ehepartners (das waren früher mal 60%). Ohne Ehe ist da auch Trauer angesagt.
Die Verträge zur privaten Altersvorsorge gehen mit dem Thema auch sehr unterschiedlich um, was die Versorgung von hinterbliebenen Kindern und Ehegatten angeht. Da sollte man sich im Einzelfall vor Abschluss zum Thema schlaumachen.
Einen "Fremden" als bezugsberechtige Person einzusetzen, sollte m.W. fast unmöglich sein.
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PataPata
Agnostiker und Pataphysiker



Anmeldungsdatum: 05.11.2007
Beiträge: 2977
Wohnort: Toscana

Beitrag(#1355675) Verfasst am: 06.09.2009, 00:51    Titel: Antworten mit Zitat

Fuxing hat folgendes geschrieben:
Thema Steuern:
Da geht vertraglich gar nix. Deutsches Steuerrecht eben.
Und wenn ein gewisses Vermögen vorhanden ist, lohnt es sich im Erbfall aufgrund der für den Ehepartner vorhandenen Freibeträge. Da ist z.B. die Vererbung eines selbstgenutzten Einfamilienhauses quasi steuerfrei.
Ein nichtverheirateter Partner kann das zwar erben, wird aber reichlich Erbschaftssteuer zahlen.

Thema Rente:
M.W. erhält ein überlebender Ehepartner aktuell 55% der Rente seines verstorbenen Ehepartners (das waren früher mal 60%). Ohne Ehe ist da auch Trauer angesagt.
Die Verträge zur privaten Altersvorsorge gehen mit dem Thema auch sehr unterschiedlich um, was die Versorgung von hinterbliebenen Kindern und Ehegatten angeht. Da sollte man sich im Einzelfall vor Abschluss zum Thema schlaumachen.
Einen "Fremden" als bezugsberechtige Person einzusetzen, sollte m.W. fast unmöglich sein.
Ist hinter diesen Dispositionen eigentlich Absicht, dass sich Partner ehelichen ? Praktisch finanzieller Ehezwang sozusagen ?
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Fuxing
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Anmeldungsdatum: 07.05.2008
Beiträge: 1691
Wohnort: Ankh Morpork

Beitrag(#1355679) Verfasst am: 06.09.2009, 00:56    Titel: Antworten mit Zitat

PataPata hat folgendes geschrieben:
Fuxing hat folgendes geschrieben:
Thema Steuern:
Da geht vertraglich gar nix. Deutsches Steuerrecht eben.
Und wenn ein gewisses Vermögen vorhanden ist, lohnt es sich im Erbfall aufgrund der für den Ehepartner vorhandenen Freibeträge. Da ist z.B. die Vererbung eines selbstgenutzten Einfamilienhauses quasi steuerfrei.
Ein nichtverheirateter Partner kann das zwar erben, wird aber reichlich Erbschaftssteuer zahlen.

Thema Rente:
M.W. erhält ein überlebender Ehepartner aktuell 55% der Rente seines verstorbenen Ehepartners (das waren früher mal 60%). Ohne Ehe ist da auch Trauer angesagt.
Die Verträge zur privaten Altersvorsorge gehen mit dem Thema auch sehr unterschiedlich um, was die Versorgung von hinterbliebenen Kindern und Ehegatten angeht. Da sollte man sich im Einzelfall vor Abschluss zum Thema schlaumachen.
Einen "Fremden" als bezugsberechtige Person einzusetzen, sollte m.W. fast unmöglich sein.
Ist hinter diesen Dispositionen eigentlich Absicht, dass sich Partner ehelichen ? Praktisch finanzieller Ehezwang sozusagen ?


Steht doch im Grundgesetz Artikel 6: "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung"

Da wird sich vermutlich beim schreiben jemand Deine Gedanken gemacht haben Sehr glücklich
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pewe
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Anmeldungsdatum: 20.01.2008
Beiträge: 3377

Beitrag(#1355683) Verfasst am: 06.09.2009, 01:01    Titel: Antworten mit Zitat

Einen Grund hab ich auch noch:
Mann bekommt mit 27 Jahren, nach diversen Rückstellungen den Einberufungsbescheid.
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Zoff
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Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 21668

Beitrag(#1355708) Verfasst am: 06.09.2009, 02:15    Titel: Re: Heiraten ? Antworten mit Zitat

PataPata hat folgendes geschrieben:
"um ein Fest zu feiern".


Die Begründung habe ich noch nie gehört, scheint mir aber nicht die schlechteste zu sein. zwinkern
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harun ar-raschid
registrierter User



Anmeldungsdatum: 02.09.2009
Beiträge: 104

Beitrag(#1355855) Verfasst am: 06.09.2009, 12:43    Titel: Antworten mit Zitat

Grundgesetz Artikel 6: "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung"

Das Problem ist der besondere Schutz. Als hätte Artikel 1 nicht völlig ausgereicht. Aber offenbar hielt es eine Mehrheit unter den Väter/Müttern des GG für angebracht, mit zweierlei Maß zu messen. — Ich würde Artikel 6 und alles, was dranhängt, ersatzlos streichen.
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Sir Chaos
Heilvolles Durcheinander



Anmeldungsdatum: 20.11.2007
Beiträge: 974
Wohnort: bei Frankfurt/Main

Beitrag(#1355895) Verfasst am: 06.09.2009, 14:06    Titel: Antworten mit Zitat

harun ar-raschid hat folgendes geschrieben:
Grundgesetz Artikel 6: "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung"

Das Problem ist der besondere Schutz. Als hätte Artikel 1 nicht völlig ausgereicht. Aber offenbar hielt es eine Mehrheit unter den Väter/Müttern des GG für angebracht, mit zweierlei Maß zu messen. — Ich würde Artikel 6 und alles, was dranhängt, ersatzlos streichen.


Eher nicht ersatzlos. Vielleicht ersetzt durch "Kinder und diejenigen, die für sie Sorge tragen" oder sowas in der Richtung. Dann hätten wir zumindest schon mal Lebensgemeinschaften (homo oder hetero) mit Kindern sowie Alleinerziehende mit drin.
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Illusion: Zu schön, um wahr zu sein.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22259

Beitrag(#1355906) Verfasst am: 06.09.2009, 14:32    Titel: Antworten mit Zitat

harun ar-raschid hat folgendes geschrieben:
Grundgesetz Artikel 6: "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung"

Das Problem ist der besondere Schutz. Als hätte Artikel 1 nicht völlig ausgereicht. Aber offenbar hielt es eine Mehrheit unter den Väter/Müttern des GG für angebracht, mit zweierlei Maß zu messen. — Ich würde Artikel 6 und alles, was dranhängt, ersatzlos streichen.

Was ist denn das Problem?

Meinem Rechtsverständnis nach gebietet der Artikel keine spezifischen Ehevorteile wie zB das Ehegattensplitting; dazu müssten sie mE ausdrücklich genannt werden.
Er verbietet mE auch nicht die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare - von "Mann und Frau" steht da nämlich auch nichts.

Was der Artikel mE lediglich gebietet, ist, die Ehe vor sie gefährdenden Dingen von außen zu schützen (zB beruflicher oder finanzieller Art) und die in ihr zum Ausdruck kommende Beziehung zwischen wei Menschen zu achten.
Beispiele (nicht abgesichert, sondern wie alles in diesem Beitrag nach meiner Laienmeinung):
Aussageverweigerungsrecht für Eheleute.
Leute dürfen nicht deswegen, weil sie verheiratet sind, irgendwo benachteiligt werden (insbesondere nicht vom Staat selbst).
Eheleute dürfen nicht zum Getrenntleben gezwungen werden (zB vom Arbeitsamt, dass für einen arbeitslosen Partner einen Job irgendwo weit weg hätte).

Und solche Sachen finde ich absolut richtig.

In diesem Sinne außerordentlich merkwürdig finde ich es übrigens, dass Eheleute finanzielle Nachteile haben können, insofern nämlich, als ein arbeitsloser Partner kein ALG bekommt, wenn der Partner genug verdient; das wird ja, glaube ich, damit gerechtfertigt, dass dieses Füreinandereinstehen uU auch Vorteile mit sich bringt, nämlich eben Ehegattensplitting. Ich wäre ja dafür, finanzielle Vor- und Nachteile der Ehe gleichzeitig abzuschaffen.
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Louseign
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Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 5585

Beitrag(#1355919) Verfasst am: 06.09.2009, 14:47    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
In diesem Sinne außerordentlich merkwürdig finde ich es übrigens, dass Eheleute finanzielle Nachteile haben können, insofern nämlich, als ein arbeitsloser Partner kein ALG bekommt, wenn der Partner genug verdient; das wird ja, glaube ich, damit gerechtfertigt, dass dieses Füreinandereinstehen uU auch Vorteile mit sich bringt, nämlich eben Ehegattensplitting.

Wenn es mal so wäre. Nein, nein: sobald es um das finanzielle Füreinandereinstehen (ALG) geht, reicht die sogenannte »häusliche Lebensgemeinschaft« völlig aus.
Edit: es sei denn, diese unsägliche Regelung wurde inzwischen abgeschafft.
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Ich wäre ja dafür, finanzielle Vor- und Nachteile der Ehe gleichzeitig abzuschaffen.

Dito.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22259

Beitrag(#1355939) Verfasst am: 06.09.2009, 15:45    Titel: Antworten mit Zitat

Louseign hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
In diesem Sinne außerordentlich merkwürdig finde ich es übrigens, dass Eheleute finanzielle Nachteile haben können, insofern nämlich, als ein arbeitsloser Partner kein ALG bekommt, wenn der Partner genug verdient; das wird ja, glaube ich, damit gerechtfertigt, dass dieses Füreinandereinstehen uU auch Vorteile mit sich bringt, nämlich eben Ehegattensplitting.

Wenn es mal so wäre. Nein, nein: sobald es um das finanzielle Füreinandereinstehen (ALG) geht, reicht die sogenannte »häusliche Lebensgemeinschaft« völlig aus.

Hast recht.
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step
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 22782
Wohnort: Germering

Beitrag(#1355943) Verfasst am: 06.09.2009, 15:58    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Meinem Rechtsverständnis nach gebietet der Artikel keine spezifischen Ehevorteile wie zB das Ehegattensplitting; dazu müssten sie mE ausdrücklich genannt werden. Er verbietet mE auch nicht die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare - von "Mann und Frau" steht da nämlich auch nichts.

Stimmt, das ist im Deutschen Eherecht geregelt, demzufolge:

Zitat:
Ehegatten müssen unterschiedlichen Geschlechts im Zeitpunkt der Eheschließung sein.


Ich bin übrigens auch für eine Abschaffung sämtlicher Sonderregelungen für Ehen .
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Yogosh
Leisetreter ...und Klugscheisser



Anmeldungsdatum: 19.03.2009
Beiträge: 2170
Wohnort: Berlin

Beitrag(#1355946) Verfasst am: 06.09.2009, 16:08    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ich mich recht erinnere ist sich im Geschlecht des Ehepartners zu täuschen ein Ungültigkeitsgrund für die Ehe, wie auch zum Zeitpunkt der Eheschliessung bewußtlos zu sein. Und wenn man zum Ja sagen nur kurz aufwacht und danach ein Monat im Koma liegt, verlängert sich die Frist zur Auflösung, falls man sich in 'für die Ehe wesentlichen Aspekten' bezüglich des Partners gründlich geirrt hat. Dazu gehört aber ausdrücklich nicht sein oder ihr Vermögen.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22259

Beitrag(#1355952) Verfasst am: 06.09.2009, 16:35    Titel: Antworten mit Zitat

step hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Meinem Rechtsverständnis nach gebietet der Artikel keine spezifischen Ehevorteile wie zB das Ehegattensplitting; dazu müssten sie mE ausdrücklich genannt werden. Er verbietet mE auch nicht die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare - von "Mann und Frau" steht da nämlich auch nichts.

Stimmt, das ist im Deutschen Eherecht geregelt, demzufolge:

Zitat:
Ehegatten müssen unterschiedlichen Geschlechts im Zeitpunkt der Eheschließung sein.


Ich bin übrigens auch für eine Abschaffung sämtlicher Sonderregelungen für Ehen .

Eben, und diesen Satz könnte man mE aus dem Eherecht streichen, ohne in Konflikt mit dem GG zu geraten.
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step
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 22782
Wohnort: Germering

Beitrag(#1355954) Verfasst am: 06.09.2009, 16:45    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
step hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Meinem Rechtsverständnis nach gebietet der Artikel keine spezifischen Ehevorteile wie zB das Ehegattensplitting; dazu müssten sie mE ausdrücklich genannt werden. Er verbietet mE auch nicht die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare - von "Mann und Frau" steht da nämlich auch nichts.

Stimmt, das ist im Deutschen Eherecht geregelt, demzufolge:

Zitat:
Ehegatten müssen unterschiedlichen Geschlechts im Zeitpunkt der Eheschließung sein.


Ich bin übrigens auch für eine Abschaffung sämtlicher Sonderregelungen für Ehen .

Eben, und diesen Satz könnte man mE aus dem Eherecht streichen, ohne in Konflikt mit dem GG zu geraten.

Ja, die Frage ist aber, ob man nur die geschlechtliche Diskriminierung streichen will, oder generell die Förderung fester Partnerschaften unabhängig von der Kinderaufzucht.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1355957) Verfasst am: 06.09.2009, 16:51    Titel: Antworten mit Zitat

step hat folgendes geschrieben:

Ja, die Frage ist aber, ob man nur die geschlechtliche Diskriminierung streichen will, oder generell die Förderung fester Partnerschaften unabhängig von der Kinderaufzucht.


Beides streichen und dafür nur noch (bzw. überhaupt erstmal) die Kinderaufzucht fördern will (Nose)man.
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step
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 22782
Wohnort: Germering

Beitrag(#1355960) Verfasst am: 06.09.2009, 16:59    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
step hat folgendes geschrieben:
Ja, die Frage ist aber, ob man nur die geschlechtliche Diskriminierung streichen will, oder generell die Förderung fester Partnerschaften unabhängig von der Kinderaufzucht.
Beides streichen und dafür nur noch (bzw. überhaupt erstmal) die Kinderaufzucht fördern will (Nose)man.

Sehe ich tendenziell ebenso, aber dafür müßte man eben auch besagten Artikel ändern.
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Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22259

Beitrag(#1355962) Verfasst am: 06.09.2009, 17:00    Titel: Antworten mit Zitat

step hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
step hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Meinem Rechtsverständnis nach gebietet der Artikel keine spezifischen Ehevorteile wie zB das Ehegattensplitting; dazu müssten sie mE ausdrücklich genannt werden. Er verbietet mE auch nicht die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare - von "Mann und Frau" steht da nämlich auch nichts.

Stimmt, das ist im Deutschen Eherecht geregelt, demzufolge:

Zitat:
Ehegatten müssen unterschiedlichen Geschlechts im Zeitpunkt der Eheschließung sein.


Ich bin übrigens auch für eine Abschaffung sämtlicher Sonderregelungen für Ehen .

Eben, und diesen Satz könnte man mE aus dem Eherecht streichen, ohne in Konflikt mit dem GG zu geraten.

Ja, die Frage ist aber, ob man nur die geschlechtliche Diskriminierung streichen will, oder generell die Förderung fester Partnerschaften unabhängig von der Kinderaufzucht.

Ich will die geschlechtliche Diskriminierung streichen und die finanzielle (!) Förderung fester Partnerschaften per Ehegattensplitting. Den Schutz fester Partnerschaften, den der rechtliche Rahmen der Ehe gewähren soll (Beispiele s.o.), halte ich durchaus für erhaltenswert.
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tillich (epigonal)
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Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22259

Beitrag(#1355964) Verfasst am: 06.09.2009, 17:01    Titel: Antworten mit Zitat

step hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
step hat folgendes geschrieben:
Ja, die Frage ist aber, ob man nur die geschlechtliche Diskriminierung streichen will, oder generell die Förderung fester Partnerschaften unabhängig von der Kinderaufzucht.
Beides streichen und dafür nur noch (bzw. überhaupt erstmal) die Kinderaufzucht fördern will (Nose)man.

Sehe ich tendenziell ebenso, aber dafür müßte man eben auch besagten Artikel ändern.

Glaube ich nicht. Der Artikel fordert den Schutz, nicht eine finanzielle Förderung der Ehe.
So wäre jedenfalls meine Laieninterpretation.
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step
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 22782
Wohnort: Germering

Beitrag(#1355966) Verfasst am: 06.09.2009, 17:04    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
step hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
step hat folgendes geschrieben:
Ja, die Frage ist aber, ob man nur die geschlechtliche Diskriminierung streichen will, oder generell die Förderung fester Partnerschaften unabhängig von der Kinderaufzucht.
Beides streichen und dafür nur noch (bzw. überhaupt erstmal) die Kinderaufzucht fördern will (Nose)man.
Sehe ich tendenziell ebenso, aber dafür müßte man eben auch besagten Artikel ändern.
Glaube ich nicht. Der Artikel fordert den Schutz, nicht eine finanzielle Förderung der Ehe. So wäre jedenfalls meine Laieninterpretation.

Ja, aber Noseman ging es ja nmV nicht nur um finanzielle Privilegien.

Um mal den nichtfinanziellen Schutz näher zu betrachten:
- Wieso sollen 2 Partner (ohne Kinder) nicht an getrennten Orten arbeiten oder studieren?
- Was ist, wenn drei oder 4 Menschen partnerschaftlich zusammenleben?
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Galaxisherrschers Katze
Verwöhntes Haustier



Anmeldungsdatum: 06.04.2005
Beiträge: 5018

Beitrag(#1355980) Verfasst am: 06.09.2009, 17:25    Titel: Antworten mit Zitat

Fuxing hat folgendes geschrieben:
- man hat durch die eigenen Eltern ein Beispiel, wo es noch funktioniert hat und glaubt deshalb daran, das eine Ehe die beste Form des Zusammenlebens darstellt

Ich dachte, in der Fragestellung geht es eher um jüngere Leute... zynisches Grinsen
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harun ar-raschid
registrierter User



Anmeldungsdatum: 02.09.2009
Beiträge: 104

Beitrag(#1355995) Verfasst am: 06.09.2009, 17:42    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
... Der Artikel fordert den Schutz, nicht eine finanzielle Förderung der Ehe. ...


In der politischen Praxis wird der Artikel aber massiv dazu missbraucht: z. B.
- Angehörigenmitversicherung in der SoziVersicherung
- Bezahlung für Beamte und Angestellte im öD nach Familienstand
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tillich (epigonal)
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Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22259

Beitrag(#1356010) Verfasst am: 06.09.2009, 18:05    Titel: Antworten mit Zitat

step hat folgendes geschrieben:
Um mal den nichtfinanziellen Schutz näher zu betrachten:
- Wieso sollen 2 Partner (ohne Kinder) nicht an getrennten Orten arbeiten oder studieren?

Wenn sie es möchten (oder für bestimmte Vorteile wie einen besseren Job oder das interessantere Studienfach in Kauf nehmen), sollen sie ja ruhig. Aber ich halte auch das nichtfinanzielle Sichumeinanderkümmern in einer festen Partnerschaft für schützenswert (und, sekundär, auch gesellschaftlich nützlich) und nehme es ernst, wenn Leute es als belastend für eine Partnerschaft empfinden würden, wenn sie an unterschiedlichen Orten wohnen müssten. Deswegen sollte der Staat sie mE ruhig davor schützen (zB bei Vergabe von Studienplätzen oder Stellen im öffentlichen Dienst, bei Arbeits-"Angeboten" der Arbeitsagentur u.dgl.).

step hat folgendes geschrieben:
- Was ist, wenn drei oder 4 Menschen partnerschaftlich zusammenleben?

Habe ich mir keine abschließende Meinung zu gebildet.
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(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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Smigel
Headbanger



Anmeldungsdatum: 11.05.2009
Beiträge: 491
Wohnort: Haiger

Beitrag(#1356041) Verfasst am: 06.09.2009, 18:53    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ich bin übrigens auch für eine Abschaffung sämtlicher Sonderregelungen für Ehen .



Warum? Verstehe ich nicht so ganz...


BTW: Bin ich hier der einzige, der in der Ehe (und der Hochzeit(sfeier) ) auch einen romantischen Aspekt sieht? Wer will, kann die "Romantik" auch gerne gegen "einen Akt besonderer Bedeutung" ersetzen. Ich verstehe die hier oft vorgetragene Ablehnung nicht.
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Die Geschichte der Inquisition ist eine Geschichte voller Missverständnisse...


Zuletzt bearbeitet von Smigel am 06.09.2009, 19:58, insgesamt einmal bearbeitet
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vrolijke
Bekennender Pantheist
Moderator



Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46732
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1356053) Verfasst am: 06.09.2009, 19:18    Titel: Antworten mit Zitat

Galaxisherrschers Katze hat folgendes geschrieben:
Fuxing hat folgendes geschrieben:
- man hat durch die eigenen Eltern ein Beispiel, wo es noch funktioniert hat und glaubt deshalb daran, das eine Ehe die beste Form des Zusammenlebens darstellt

Ich dachte, in der Fragestellung geht es eher um jüngere Leute... zynisches Grinsen


Was hat jung sein und heiraten miteinander zu tun?
Als ich das dritte mal heiratete war ich 57. Meiner Frau 61. Nach jahrzehnte lange Prüfung wußten wir: wir sind die richtigen füreinander. zwinkern
_________________
Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
Erich Fromm

Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.

Grenzen geben einem die Illusion, das Böse kommt von draußen
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Louseign
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Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 5585

Beitrag(#1356080) Verfasst am: 06.09.2009, 20:37    Titel: Antworten mit Zitat

Smigel hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Ich bin übrigens auch für eine Abschaffung sämtlicher Sonderregelungen für Ehen .



Warum? Verstehe ich nicht so ganz...


BTW: Bin ich hier der einzige, der in der Ehe (und der Hochzeit(sfeier) ) auch einen romantischen Aspekt sieht? Wer will, kann die "Romantik" auch gerne gegen "einen Akt besonderer Bedeutung" ersetzen. Ich verstehe die hier oft vorgetragene Ablehnung nicht.

Wer lehnt denn die Ehe ab?
Aber die Romantik ist doch Privatsache. Wer dieses romantische Ritual gerne haben möchte - nichts dagegen. Es ist nur nicht einzusehen, dass der Staat all diejenigen finanziell benachteiligt, die dieser Romantik eben nichts besonderes abgewinnen können.
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sehr gut
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 05.08.2007
Beiträge: 14852

Beitrag(#1356088) Verfasst am: 06.09.2009, 21:12    Titel: Antworten mit Zitat

Louseign hat folgendes geschrieben:

Aber die Romantik ist doch Privatsache. Wer dieses romantische Ritual gerne haben möchte - nichts dagegen. Es ist nur nicht einzusehen, dass der Staat all diejenigen finanziell benachteiligt, die dieser Romantik eben nichts besonderes abgewinnen können.

Ein Staat hat zumindest etwas von Leuten die Kinder/Familie haben: die werden "für die Kinder" Umstände ertragen wo Singles schon auf die Barrikaden gehen. Das fördern dieser verstärkten Abhängigkeit ist schon praktisch für den Staat (bzw die Wirtschaft ... welche man kaum noch unterscheiden kann). Wer ein Kind zuhause hat, der wird länger z.B. den rechten Arm heben wenn dies so gewollt ist oder am Arbeitsplatz unmögliche Zustände erdulden.
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