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Deutschland als Ort der Kirchenprivilegien oder überzogene Kritik?
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1196567) Verfasst am: 30.01.2009, 15:17    Titel: Re: Deutschland als Ort der Kirchenprivilegien oder überzogene Kritik? Antworten mit Zitat

set hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
2. Auch die Juristerei oder Philosophie, wie jagy schon erwähnte, erfüllen nicht unbedingt alle Kriterien für Wissenschaftlichkeit.


Richtig! Hier muss man aufpassen. Denn strikter Empirismus ist kein 'sine qua non' für Wissenschaftlichkeit. Dies war ein Irrtum der Logischen Empiristen und ist leider immer noch eine gängige Argumentation in bestimmten Kreisen.


Ohje, also die Diskussion will ich in dem Thread hier jetzt auch nicht führen. Sagen wir mal, dass die Begründung, dass Theologie keine Wissenschaft sei, zu Problemen führt. Rechtlich rlevanter ist sowieso die Lehrhoheit der Kirchen, die die Wissenschaftsfreiheit verletzt.
_________________
"A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1196578) Verfasst am: 30.01.2009, 15:26    Titel: Antworten mit Zitat

set hat folgendes geschrieben:
Deswegen hatte ich gefragt. Es gibt den Gleichbehandlungsgrundsatz und es wäre ja tatsächlich ein Verstoß gegen dieses fundamentale Prinzip, wenn der Staat anderen Anschauungen den 'Zugang' zu bestimmten Kommunikationsräumen nicht in gleichberechtigter Weise erlauben würde.


Ja, aber auch das tut er massiv.

Zitat:
Zitat:

Davon abgesehen vertrete ich die weltanschauliche Neutralität des Staates auch gegen Versuche des humanistischen Verbandes oder sonstiger areligiöser Verbände. zwinkern


Diese Position habe ich noch nie verstanden. Demokratie heißt für mich immer auch Parzipation; ansonsten degeneriert ein Staat zu einer leeren Hülse.


Der Staat hat sich als Staat aus weltanschaulichen Belangen herauszuhalten. Insbesondere stört mich an einer Angleichung von Privilegien, dass man erstens wohl kaum sagen kann, wo man anfangen und wo man aufhören muss ("Regentanzschamanen") und zudem m. E. so institutionalisierte Religionen und Weltanschauungen individuellen Vorstellungen gegenüber bevorzugt werden. Ich will nicht, dass irgendwie meine Weltanschauung organisiert und dann staatlich priviligiert wird; ich will, dass es jedem einzelnen freisteht, sich religiös, nichtreligiös, weltanschaulich und nichtweltanschaulich zu betätigen. Die weltanschauliche Neutralität leitet sich eben in erster Linie aus der Religionsfreiheit ab und nicht aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz.

Zitat:
Weltanschauliche Neutralität verstehe ich nicht als ein Abwenden von Religionen und Weltanschauungen, sondern eine Hinwendung mit der gleichen Distanz.


Weltanschauliche Neutralität kann vieles bedeuten. Ich zitiere mal ein älteres, sehr langes Posting dazu (da geht es allerdings mehr um die Abgrenzung zu einer "humanistischen Leitkultur"):

Kival hat folgendes geschrieben:
Dazu muss natürlich klar sein, was weltanschauliche Neutralität überhaupt bedeutet. Sie wird im allgemeinen mit dem Verbot der staatlichen Identifikation mit weltanschaulichen Positionen übersetzt.

Rechtlich leitet sich das Gebot der weltanschaulichen Neutralität vor allem aus der Religionsfreiheit ab und dem in Artikel 140 des Grundgesetzt inkorporierten 137er Artikel der Weimarer Reichsverfassung ab, der in Absatz 1 lautet: "Es besteht keine Staatskirche".

Im aktuellen IBKA-Rundbrief haben Daniel Gotthardt und Christian Brücker eine Verteidigung der weltanschaulichen Neutralität unternommen.

Gotthardt/Brücker: Weltanschauliche Neutralität: Toleranz gegenüber Intoleranz? in IBKA Rundbrief Dezember 2007, S. 31-33 hat folgendes geschrieben:
Seit jeher fordert der IBKA die
(religiös-)weltanschauliche Neutralität
des Staates. Ist diese Position aber noch
zeitgemäß angesichts eines erstarkenden
religiösen Fundamentalismus? Müssen
wir der Staatsverfassung nicht eine weltanschauliche
Position zu Grunde legen?
Brauchen wir eine Leitkultur? Sollen wir
die demokratischen Werte stärken?
Diese Fragen erinnern an das
Böckenförde-Diktum, dass der freiheitliche,
säkularisierte Staat von Voraussetzungen
lebe, die er selbst nicht garantieren
könne. Doch was ist eigentlich die
weltanschauliche Neutralität – was bedeutet
die Forderung nach dieser staatlichen
Neutralität? Offensichtlich ist nicht
der Status quo gemeint, in dem die Rechtsprechung
die christlichen Großkirchen
privilegiert. Weltanschauliche Neutralität
verlangt eine strikte Trennung von Staat
und Kirche; sie baut auf den Grundrechten
auf, sie soll Gleichheitsgrundsatz
und Weltanschauungsfreiheit garantieren.
Aus diesen und anderen Grundsätzen des
demokratischen Verfassungsstaates ist die
weltanschauliche Neutralität abgeleitet,
sie ist damit also kein Selbstzweck.

(...)

Weltanschauliche
Neutralität bedeutet nicht Wertneutralität.
Sie ist für uns unentwirrbar verwoben mit
den Normen des Grundgesetzes, die eine
verbindliche Wertegrundlage in unserem
Staat darstellen. Folglich ist sie also im
Rahmen der freiheitlich-demokratischen
Grundordnung zu sehen; die Neutralität
des Staates stellt somit gerade nicht
Demokratie und Menschenrechte zur
Disposition der Religionen und anderer
Weltanschauungen.


Dort findet sich auch eine Kritik derjenigen, die den Staat auf eine Weltanschauung verpflichten wollen:

Zitat:
Vielmehr würde eine Bindung der
demokratischen Wertordnung an eine
maßgebende, einflussreiche Weltanschauung
bedeuten, dass nicht mehr die Grundordnung
oberstes Staatsprinzip ist, sondern
diese Weltanschauung.


Das Fazit dort lautet nach einer bei dem Umfang natürlich nur knappen Darstellung einiger Argumente:

Zitat:
Es bedarf also keiner „Leitkultur“,
sondern nur eines weltanschaulich neutralen
Staats, dessen grundrechtlich vorgeschriebene
Normen ein friedliches Zusammenleben
garantieren. Dem Staat
stehen genügend Mittel zur Verfügung,
um gegen Intoleranz vorzugehen, und er
muss religiösen Extremismus, der sich
gegen die freiheitliche Grundordnung
richtet, genauso wenig hinnehmen, wie
politischen.


In der letzten MIZ hat Schmidt-Salomon im Editorial die weltanschauliche Neutralität als den "'heiligen Gral' konfessionsloser Politik" bezeichnet und Ansätze seiner Kritik an dem Konzept formuliert.

Schmidt Salomon: "Panta rhei! - Rückblick auf 10 Jahre MIZ-Tätigkeit" in MIZ 03/07 hat folgendes geschrieben:
Hier treffen zwei sehr unterschiedliche Auffassungen aufeinander: Die eine geht davon aus, dass Religion/Weltanschauung reine Privatsache sei, in die sich der Staat auf keinen Fall einzumischen habe. Die andere hält dagegen, dass sich ein moderner Staat gegenüber inhumanen, antiaufklärerischen Ideen keineswegs “weltanschaulich neutral” verhalten könne, dass er vielmehr die Verpflichtung habe, etwa durch entsprechende Bildungsangebote allein solche Auffassungen zu fördern, die mit den Menschenrechten und dem erreichten Stand der wissenschaftlichen Forschung in Einklang zu bringen sind. Während die einen meinen, dass der Staat nur eingreifen dürfe, wenn etwa im Falle von “Ehrenmorden” bestehende Gesetze verletzt würden, meinen die anderen, dass der Staat schon im Vorfeld tätig werden müsse, um kulturell rückständige Ideologien (wie die Ideologie einer patriarchalen muslimischen “Familienehre”) rechtzeitig – nämlich bevor es zu realen Opfern kommt – zurückdrängen zu können.
Der Streit um diese zentrale Richtungsentscheidung bzw. die Frage, was sie in konkreten Situationen bedeuten könnte, wird uns wahrscheinlich noch länger beschäftigen. Wir sehen dies auch an der aktuellen Diskussion um ein mögliches Kopftuchverbot für Schülerinnen in öffentlichen Schulen. Während die einen durch diesen Vorschlag die Verpflichtung zur weltanschaulichen Neutralität des Staates und die individuellen Selbstbestimmungsrechte von Eltern und Kindern gefährdet sehen, sind die anderen davon überzeugt, dass der Staat für Orte sorgen müsse, die Mädchen muslimischer Herkunftsfamilien – auch gegen den Willen ihrer Eltern! – die Chance bieten, selbst zu erleben, was es bedeutet in einer modernen Gesellschaft zu leben, die die rückständigen Sexualnormen archaischer Hirtenreligionen (weitgehend) überwunden hat. Da sich viele Mädchen nicht “aus freien Stücken”, sondern nur aufgrund autoritärer Familienstrukturen den patriarchalen Normen des Islam unterwerfen würden, stünde ein Kopftuchverbot an Schulen auch nicht im Widerspruch zum Recht auf individuelle Selbstbestimmung, sondern wäre vielmehr eine geeignete Strategie, um dieses Recht in der gesellschaftlichen Praxis gegen die real existierenden kulturellen Widerstände durchzusetzen.
Ich will an dieser Stelle keine abschließende Bewertung dieser beiden Überlegungen vornehmen, wenn ich auch zugeben muss, dass ich mittlerweile – panta rhei! – zur letzteren tendiere. Wichtig ist mir jedoch die Feststellung, dass wir uns die realen gesellschaftlichen Probleme schon sehr genau anschauen müssen, bevor wir angemessene politische Entscheidungen treffen können. Mit bloßen Formalismen (“Die Wirkungen einer politischen Maßnahme sind unerheblich! Vielmehr gilt – völlig unabhängig von den jeweiligen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen –, dass aus Verfassungsgrundsatz X nur Maßnahme Y logisch korrekt abgeleitet werden darf!”) werden wir auf dem verminten Gebiet des Wettstreits der Kulturen kaum vorankommen.


Das hier allerlei Strohmänner aufgebaut werden, möchte ich zunächst gar nicht so ausufernd darlegen, erst einmal darstellen, wo Streitpunkte offensichtlich werden. In einem Vortrag in Hamburg stellte Schmidt-Salomon diese Überlegungen auch teilweise dar. Carsten Frerk berichtete dazu beim hpd:

C. Frerk: "Grenzen der Toleranz?" im Humanistischen Pressedienst vom 25.10. hat folgendes geschrieben:
Ist Toleranz ein "Wert an sich" oder ein bloß relativer Begriff? Ist derjenige, der Intoleranz toleriert, tatsächlich tolerant? Wo liegen die Grenzen der Toleranz? Und ist Toleranz alleine vielleicht gar nicht ausreichend? Müssen wir uns darum bemühen, sämtliche Formen des Andersseins nicht bloß zu tolerieren, sondern zu akzeptieren?

(...)

Die notwendige Beschränkung der weltanschaulichen Neutralität des Staates

Multikulti-Illusionen hätten lange Zeit den Blick dafür getrübt, dass sich in den westlichen Gesellschaft religiöse Parallelgesellschaften herausgebildet haben, die es darauf anlegen, selbst die fundamentalsten rechtstaatlichen Prinzipien zu negieren. Als Beispiele nannte Michael Schmidt-Salomon den dogmatischen, evangelikalen Puritanismus russlanddeutscher Aussiedler oder die islamistischen Abschottungstendenzen innerhalb der religiösen Migrantenszene mit türkischem Hintergrund.

Im der Lobpreisung der „Abenteuer kultureller Vielfalt" - der enormen Bereicherung durch das „Fremde" - sei schlicht übersehen worden, dass man mit der türkischen Community nicht nur Kebab, Bauchtanz, orientalische Musik, Kunst und Lyrik importierte, sondern auch die ideologischen Keimlinge einer Religion, die bisher weit weniger als das europäische Christentum gezwungen war, „durch die Dompteurschule der Aufklärung" zu gehen. Wenn man in Deutschland heute vor dem Scherbenhaufen einer gescheiterten Integrationspolitik stehe, dann nicht zuletzt deshalb, weil die demokratiefeindlichen Potentiale der Religionen maßlos unterschätzt worden seien.

Sämtliche Studien, die sich mit dem Thema eingehender beschäftigten, hätten gezeigt, dass die optimistische Erwartung, dass sich die Menschen gleichsam automatisch zu Demokraten entwickeln würden, wenn man ihnen rechtsstaatlich garantierte Grundrechte einräumt, hoffnungslos naiv waren. Es sei an der Zeit – und damit kam Schmidt-Salomon auf den Kern seines Vortrages –, aus dieser Erkenntnis die richtigen politischen Schlüsse zu ziehen.

Es wäre ein Fehler, würde man die in der deutschen Verfassung verankerte Forderung nach einer weltanschaulichen Neutralität des Staates als Verpflichtung zu staatlicher Wertindifferenz deuten. Das Gemeinwesen der Bürger beruhe auf klar benennbaren Verfassungswerten, die als Minimalkonsens das Zusammenleben der Menschen regeln sollen (den Grundrechten, der Gewaltenteilung, der richterlichen Unabhängigkeit, dem Sozialstaatsprinzip, dem Schutz für Verfolgte usw.). Deshalb werde das Prinzip der weltanschaulichen Neutralität des Staates (d. h. seine Verpflichtung zur Gleichbehandlung religiös-weltanschaulicher Gruppen) spätestens dort aufgehoben, wo religiös-weltanschauliche Gruppierungen im Widerspruch zu den ethischen Grundanforderungen der Verfassung stehen.

(...)

Zentrales Verfassungsgut

Zwar sei die „weltanschauliche Neutralität" des Staates ein zentrales Verfassungsgut, da nur ein Staat, der seinen Bürgern nicht in umfassendem Sinne vorschreibe, was sie zu denken oder zu glauben haben, bürgerliche Freiheiten gewährleisten könne. „Und doch ist das Prinzip der weltanschaulichen Neutralität des Staates über weite Strecken Fiktion. Die weltanschauliche Neutralität sei nämlich notwendigerweise zweifach beschränkt:

* erstens durch die ethischen Prinzipien der Verfassung (wenn eine religiöse Gruppierung gegen die Gleichberechtigung von Mann und Frau, z. B. Zwangsheirat, oder aber gegen den Schutz der Tierwelt verstößt, kann und darf der Staat sich dazu nicht neutral verhalten);
* zweitens durch die Verpflichtung des Staates und der Länder zur Förderung seriöser Bildung, die sich nach soliden wissenschaftlichen Wahrheitskriterien richten muss und nicht nach den Partikularinteressen bestimmter religiös-weltanschaulicher Gruppierungen."

Das heißt: „Weltanschaulich neutral" könne sich der Staat nur dort verhalten, wo weder die humanistischen, auf den Menschenrechten beruhenden ethischen Prinzipien des Grundgesetzes noch die Seriosität des Bildungsauftrags auf dem Spiel stehen.

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set
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Anmeldungsdatum: 21.01.2009
Beiträge: 58

Beitrag(#1209352) Verfasst am: 11.02.2009, 00:13    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Der Staat hat sich als Staat aus weltanschaulichen Belangen herauszuhalten. Insbesondere stört mich an einer Angleichung von Privilegien, dass man erstens wohl kaum sagen kann, wo man anfangen und wo man aufhören muss ("Regentanzschamanen") und zudem m. E. so institutionalisierte Religionen und Weltanschauungen individuellen Vorstellungen gegenüber bevorzugt werden. Ich will nicht, dass irgendwie meine Weltanschauung organisiert und dann staatlich priviligiert wird; ich will, dass es jedem einzelnen freisteht, sich religiös, nichtreligiös, weltanschaulich und nichtweltanschaulich zu betätigen. Die weltanschauliche Neutralität leitet sich eben in erster Linie aus der Religionsfreiheit ab und nicht aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz.

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Um ehrlich zu sein, ich habe nicht den von dir aufgezeigten Thread durchgelesen, aber ich habe ehrliche Zweifel an der Aussage, dass der Staat sich aus weltanschaulichen Belangen raushalten müßte. Dies erfordert eine lange Argumentation (die ich hier leider nicht entfalten kann). Aber letztlich wird die Argumentation dort enden, wo wir über das "Sein-Sollen" sprechen werden. Und diese Diskussion ist unabhängig von den Kirchenprivilegien und hat viel mit jenem zutun, ob ein Staat durchaus die Wertvorstellungen seiner Gemeinschaften berücksichtigen sollte oder eher ein wertfreies, abstraktes Gebilde wird (ich habe es bewußt so überspitzt formuliert!).

Mein derzeitiger Promillestand und der Respekt vor meinem ehemaligen Deutschlehrer (Rechtschreibung!) verbietet es mir, weiter zu schreiben Smilie

P.S.: Regentanzschamanen sind mir durchaus smypathisch und ich weiß gar nicht, was du gegen sie hast Smilie
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jdf
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Foren-Admin



Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B

Beitrag(#1365629) Verfasst am: 23.09.2009, 15:14    Titel: Antworten mit Zitat

Mal wieder ein Artikel zur Kirche als Arbeitgeber:

Zitat:
Zusammen sind die Kirchen nach dem Staat der zweitgrößte Arbeitgeber in Deutschland, doch Mitarbeiter in Diözesen und Diakonie haben weniger Rechte als Kollegen in anderen Wirtschaftszweigen. Ein uneheliches Kind kann leicht zum Kündigungsgrund werden.


http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,649991,00.html
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