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Bischof Müller siegt vor Gericht
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richie
auferstanden



Anmeldungsdatum: 18.08.2006
Beiträge: 86

Beitrag(#1366487) Verfasst am: 25.09.2009, 14:39    Titel: Bischof Müller siegt vor Gericht Antworten mit Zitat

Warum war dies nicht anders zu erwarten?


http://www.br-online.de/aktuell/prozess-gerhard-ludwig-mueller-michael-schmidt-salomon-ID1253695186095.xml
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
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Beitrag(#1366489) Verfasst am: 25.09.2009, 14:56    Titel: Antworten mit Zitat

der kuchen ist noch nicht gegessen.
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Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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GermanHeretic
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Anmeldungsdatum: 16.06.2004
Beiträge: 4932

Beitrag(#1366490) Verfasst am: 25.09.2009, 15:10    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin ja nun kein Jurist, aber wieso wurde Unterlassungsklage eingereicht? Die Begründung des Gerichts erscheint mir da durchaus sinnvoll. Warum wurde wegen Verleumdung o.ä. geklagt? Da hätte man sich doch bestimmt schwieriger rauswinden müssen.
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"Nehmen Sie einem Durchschnittsmenschen die Lebenslüge, und Sie nehmen ihm zu gleicher Zeit das Glück." (Henrik Ibsen)
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Evilbert
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Beitrag(#1366505) Verfasst am: 25.09.2009, 16:37    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Schmidt-Salomon scheiterte vor dem Regensburger Verwaltungsgericht mit einer Klage, in der der Bischof dazu aufgefordert wurde, bestimmte Äußerungen zu unterlassen. Zur Begründung hieß es, es bestehe keine Wiederholungsgefahr.


Da kann MSS ja dann wohl sogar noch froh sein, dass er "nur" verleumdet und nicht auf dem Scheiterhaufen verbrannt wurde. zornig
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GermanHeretic
Individualoptimist & Kulturpessimist



Anmeldungsdatum: 16.06.2004
Beiträge: 4932

Beitrag(#1366506) Verfasst am: 25.09.2009, 16:39    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Schmidt-Salomon scheiterte vor dem Regensburger Verwaltungsgericht mit einer Klage, in der der Bischof dazu aufgefordert wurde, bestimmte Äußerungen zu unterlassen. Zur Begründung hieß es, es bestehe keine Wiederholungsgefahr.


Da kann MSS ja dann wohl sogar noch froh sein, dass er "nur" verleumdet und nicht auf dem Scheiterhaufen verbrannt wurde. zornig

Wieso? Da hätte seine Unterlassungsklage auch nichts gebracht, denn da besteht auch keine Wiederholungsgefahr.
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neinguar
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Beiträge: 3088

Beitrag(#1366507) Verfasst am: 25.09.2009, 16:43    Titel: Antworten mit Zitat

Lachen
hpd hat folgendes geschrieben:
Der Vergleichsvorschlag von Richter Dr. Pfister, dass der Beklagte Bischof Müller eine Erklärung vor Gericht abgeben solle, dass er diese Behauptung so nicht wiederholen werde, wurde von Müllers Rechtsanwalt Himmelsbach Müller abgelehnt. Er meinte, dass ein Bischof in einer Predigt ein besonderes Recht der Meinungsfreiheit habe und dass ohnehin kein Zuhörer von einer Predigt erwarte, dass in ihr über Tatsachen gesprochen werde. Eine Bemerkung, die im vollbesetzten Gerichtssaal für allgemeine Erheiterung sorgte.

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Woran du dein Herz hängest, das ist dein Gott - Martin Luther -

Wenn ich Gott wäre, würde ich mich nicht von jedem anbeten lassen wollen - Hilde Ziegler -
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zelig
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Anmeldungsdatum: 31.03.2004
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Beitrag(#1366508) Verfasst am: 25.09.2009, 16:45    Titel: Antworten mit Zitat

Zugegeben, das ist echt lustig. : )
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1366513) Verfasst am: 25.09.2009, 16:55    Titel: Antworten mit Zitat

GermanHeretic hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Schmidt-Salomon scheiterte vor dem Regensburger Verwaltungsgericht mit einer Klage, in der der Bischof dazu aufgefordert wurde, bestimmte Äußerungen zu unterlassen. Zur Begründung hieß es, es bestehe keine Wiederholungsgefahr.


Da kann MSS ja dann wohl sogar noch froh sein, dass er "nur" verleumdet und nicht auf dem Scheiterhaufen verbrannt wurde. zornig

Wieso? Da hätte seine Unterlassungsklage auch nichts gebracht, denn da besteht auch keine Wiederholungsgefahr.


Ich bin auch kein Jurist. Aber ob tatsächlich Wiederholungsgefahr besteht oder nicht, kann ja niemand ausschließen.


ME hätte das Gericht feststellen müssen, ob die Vorwürfe an MSS (juristisch) gerechtfertigt sind oder nicht. Also ob eine "Rechtsverletzung" gegeben war oder nicht.



http://de.wikipedia.org/wiki/Unterlassungsklage

Zitat:
In der Regel muss zur Erhebung einer Unterlassungsklage bereits eine Rechtsverletzung eingetreten sein und eine Wiederholung drohen (Rechtsschutzinteresse).


Ob eine Wiederholung droht, mag ja strittig sein. (Ich würde es nicht ausschließen, zumal nicht von dritter Seite aus).

Aber:



Zitat:
Auf die Problematik, ob ein Bischof unter dem Schutz der Religionsfreiheit falsche Tatsachenbehauptungen abgeben darf, gingen die Regensburger Verwaltungsrichter in ihrer Urteilsbegründung nicht ein.


Das Gericht hätte imho zunächst überhaupt erstmal klären müssen, ob überhaupt eine "Rechtsverletzung" gegeben war.
Stattdessen fängt es hinten an und stellt fest, dass es ja keine Wiederholungsgefahr gebe.

Deshlab mein Beispiel mit dem Scheiterhaufen. Da wäre man auch gescheitert, weil es keine Wiederholungsgefahr mehr gibt, aber das Gericht hätte wenigstens das begangene Unrecht dokumentieren müssen (und in diesem Beispile- Fall auch zur Verfolgung weiterreichen müssen)
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1366514) Verfasst am: 25.09.2009, 16:56    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Zugegeben, das ist echt lustig. : )


Finde ich überhaupt nicht. Ich finde das höhnisch.
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alae
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Anmeldungsdatum: 23.03.2006
Beiträge: 7039

Beitrag(#1366515) Verfasst am: 25.09.2009, 16:57    Titel: Antworten mit Zitat

neinguar hat folgendes geschrieben:
Lachen
hpd hat folgendes geschrieben:
Der Vergleichsvorschlag von Richter Dr. Pfister, dass der Beklagte Bischof Müller eine Erklärung vor Gericht abgeben solle, dass er diese Behauptung so nicht wiederholen werde, wurde von Müllers Rechtsanwalt Himmelsbach Müller abgelehnt. Er meinte, dass ein Bischof in einer Predigt ein besonderes Recht der Meinungsfreiheit habe und dass ohnehin kein Zuhörer von einer Predigt erwarte, dass in ihr über Tatsachen gesprochen werde. Eine Bemerkung, die im vollbesetzten Gerichtssaal für allgemeine Erheiterung sorgte.

Gröhl...
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zelig
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Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25405

Beitrag(#1366516) Verfasst am: 25.09.2009, 16:58    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
Zugegeben, das ist echt lustig. : )


Finde ich überhaupt nicht. Ich finde das höhnisch.


?
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neinguar
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Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 3088

Beitrag(#1366517) Verfasst am: 25.09.2009, 17:06    Titel: Antworten mit Zitat

GermanHeretic hat folgendes geschrieben:
Ich bin ja nun kein Jurist, aber wieso wurde Unterlassungsklage eingereicht? Die Begründung des Gerichts erscheint mir da durchaus sinnvoll. Warum wurde wegen Verleumdung o.ä. geklagt? Da hätte man sich doch bestimmt schwieriger rauswinden müssen.

Das soll wahrscheinlich "Warum wurde nicht wegen Verleumdung geklagt" heißen, oder?

Du vermischst jetzt 2 Ebenen: Es wurde wegen einer Verleumdung auf Unterlassung (zukünftiger Verleumdungen) geklagt. Wobei es für den Unterlassungsanspruch unerheblich ist, dass die Verleumdung eine solche ist; es genügt, dass die Behauptung objektiv falsch ist.

Du meinst wahrscheinlich einen Strafantrag wegen Verleumdung. Da braucht man keine Wiederholungsgefahr, allerdings muss der Verleumdungsvorsatz nachgewiesen werden. Und wisst Ihr was? Ich würde es nicht mal für völlig unglaubwürdig halten, wenn der alte Depp behaupten würde, er habe tatsächlich geglaubt, MSS habe Kindstötungen gutgeheißen.

Dann gibt es noch die Üble Nachrede, auch ein Straftatbestand. Und da muss die behauptete Tatsache nur objektiv nicht beweisbar sein, einen entsprechenden Vorsatz braucht man nicht.

Wer weiß, vielleicht gibt's ja noch eine Strafanzeige. Ich wäre ja mal gespannt, wie die bayerische Justiz damit umgehen würde. Vielleicht wollte MSS (bzw. sein Anwalt) auch erst das Unterlassungsurteil erreichen, um mit einer klaren Ansage durch ein Gericht im Rücken bessere Chancen dabei zu haben, die Staatsanwälte zum Jagen zu tragen. Daran, dass die Unterlassungsklage bei einem Verwaltungsgericht landen würde, und was das für Konsequenzen haben könnte, hatten sie vielleicht nicht gerechnet.

Das Problem an der Begründung des VG ist ja nicht die grundsätzliche Logik, sondern v.a. die Ungleichbehandlung gegenüber normalen zivilrechtlichen Unterlassungsansprüchen. Geklagt hatte MSS vor einem Zivilgericht, und das hatte das Verfahren an das Verwaltungsgericht verwiesen, weil die Predigt anscheinend als eine Art Amtshandlung der Körperschaft des Öffentlichen Rechtes "Katholische Kirche" angesehen wurde (wobei ich mir auch nicht sicher bin, ob der Maßstab, den das Gericht da angelegt hat, im normalen verwaltungsrechtlichen Bereich so stimmen würde....aber so oder so ist das Ergebnis nicht koscher).
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Wenn ich Gott wäre, würde ich mich nicht von jedem anbeten lassen wollen - Hilde Ziegler -
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1366518) Verfasst am: 25.09.2009, 17:06    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
Zugegeben, das ist echt lustig. : )


Finde ich überhaupt nicht. Ich finde das höhnisch.


?


Das ist Kritikimmunisierung:

Eine Preidgt sei ja ohnehin inhaltlich fiktiv und das sei ja allgemein bekannt, auch jedem Zuhörer (was ich mal bezweifele).

Damit ist jeder Prediger geschützt, aber der Kritiker des Predigers der Lächerlichkeit preisgegeben, weil er ja dooferweise etwas bemängelt, was ohnehin als Mangelhaft bekannt sei.
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zelig
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Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25405

Beitrag(#1366520) Verfasst am: 25.09.2009, 17:09    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
Zugegeben, das ist echt lustig. : )


Finde ich überhaupt nicht. Ich finde das höhnisch.


?


Das ist Kritikimmunisierung:

Eine Preidgt sei ja ohnehin inhaltlich fiktiv und das sei ja allgemein bekannt, auch jedem Zuhörer (was ich mal bezweifele).

Damit ist jeder Prediger geschützt, aber der Kritiker des Predigers der Lächerlichkeit preisgegeben, weil er ja dooferweise etwas bemängelt, was ohnehin als Mangelhaft bekannt sei.


Aber ich lache ja über die unfreiwillige Komik des Verteidigers. Wie die Zuhörer im Saal auch, nehme ich an.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1366521) Verfasst am: 25.09.2009, 17:10    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
Zugegeben, das ist echt lustig. : )


Finde ich überhaupt nicht. Ich finde das höhnisch.


?


Das ist Kritikimmunisierung:

Eine Preidgt sei ja ohnehin inhaltlich fiktiv und das sei ja allgemein bekannt, auch jedem Zuhörer (was ich mal bezweifele).

Damit ist jeder Prediger geschützt, aber der Kritiker des Predigers der Lächerlichkeit preisgegeben, weil er ja dooferweise etwas bemängelt, was ohnehin als Mangelhaft bekannt sei.


Aber ich lache ja über die unfreiwillige Komik des Verteidigers. Wie die Zuhörer im Saal auch, nehme ich an.


Die war alles andere als "unfreiwillig".
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GermanHeretic
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Anmeldungsdatum: 16.06.2004
Beiträge: 4932

Beitrag(#1366524) Verfasst am: 25.09.2009, 17:15    Titel: Antworten mit Zitat

neinguar hat folgendes geschrieben:
GermanHeretic hat folgendes geschrieben:
Ich bin ja nun kein Jurist, aber wieso wurde Unterlassungsklage eingereicht? Die Begründung des Gerichts erscheint mir da durchaus sinnvoll. Warum wurde wegen Verleumdung o.ä. geklagt? Da hätte man sich doch bestimmt schwieriger rauswinden müssen.

Das soll wahrscheinlich "Warum wurde nicht wegen Verleumdung geklagt" heißen, oder?

Oh ja, genau. 'Tschuldigung.
Zitat:

Du vermischst jetzt 2 Ebenen: Es wurde wegen einer Verleumdung auf Unterlassung (zukünftiger Verleumdungen) geklagt. Wobei es für den Unterlassungsanspruch unerheblich ist, dass die Verleumdung eine solche ist; es genügt, dass die Behauptung objektiv falsch ist.

Du meinst wahrscheinlich einen Strafantrag wegen Verleumdung. Da braucht man keine Wiederholungsgefahr, allerdings muss der Verleumdungsvorsatz nachgewiesen werden. Und wisst Ihr was? Ich würde es nicht mal für völlig unglaubwürdig halten, wenn der alte Depp behaupten würde, er habe tatsächlich geglaubt, MSS habe Kindstötungen gutgeheißen.

Dann gibt es noch die Üble Nachrede, auch ein Straftatbestand. Und da muss die behauptete Tatsache nur objektiv nicht beweisbar sein, einen entsprechenden Vorsatz braucht man nicht.

Genau das wollte ich wissen. Danke.
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neinguar
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Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 3088

Beitrag(#1366526) Verfasst am: 25.09.2009, 17:17    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
Zugegeben, das ist echt lustig. : )


Finde ich überhaupt nicht. Ich finde das höhnisch.


?


Das ist Kritikimmunisierung:

Eine Preidgt sei ja ohnehin inhaltlich fiktiv und das sei ja allgemein bekannt, auch jedem Zuhörer (was ich mal bezweifele).

Damit ist jeder Prediger geschützt, aber der Kritiker des Predigers der Lächerlichkeit preisgegeben, weil er ja dooferweise etwas bemängelt, was ohnehin als Mangelhaft bekannt sei.


Aber ich lache ja über die unfreiwillige Komik des Verteidigers. Wie die Zuhörer im Saal auch, nehme ich an.


Die war alles andere als "unfreiwillig".

Ich weiß nicht. Das gehört doch zum klassischen kirchlichen Doppeldenk. Wie weit der Anwalt das aus Überzeugung und wie weit aus beruflicher Raison wiedergegeben hat, ist für uns hier Spekulation.

Schlimm ist es natürlich schon. Und genauso komisch.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1366535) Verfasst am: 25.09.2009, 17:23    Titel: Antworten mit Zitat

neinguar hat folgendes geschrieben:

Ich weiß nicht. Das gehört doch zum klassischen kirchlichen Doppeldenk. Wie weit der Anwalt das aus Überzeugung und wie weit aus berulicher Raison wiedergegeben hat, ist für uns hier Spekulation.



Spekulation, aber keine unbegründete.

Denn einen guten Anwalt dürfte ein Bischof schon eher haben, und ein guter Anwalt holt auch dann juristisch was für den Klienten raus, wenn es dem mal ganz kurz (für die Dauer eines Publikumsgelächter) nicht erfreut haben dürfte.
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neinguar
Blue Note



Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 3088

Beitrag(#1366552) Verfasst am: 25.09.2009, 17:45    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
neinguar hat folgendes geschrieben:

Ich weiß nicht. Das gehört doch zum klassischen kirchlichen Doppeldenk. Wie weit der Anwalt das aus Überzeugung und wie weit aus berulicher Raison wiedergegeben hat, ist für uns hier Spekulation.



Spekulation, aber keine unbegründete.

Denn einen guten Anwalt dürfte ein Bischof schon eher haben, und ein guter Anwalt holt auch dann juristisch was für den Klienten raus, wenn es dem mal ganz kurz (für die Dauer eines Publikumsgelächter) nicht erfreut haben dürfte.

Natürlich tut ein guter Anwalt das, was im Interesse seines Mandanten ist. Damit ist nur noch nicht unbedingt gesagt, dass er sich wirklich der Komik bewusst ist, die in der Aussage steckt. Ein konservativer Katholik sieht doch im Gelächter des atheistischen Teils des Publikums eher ein Symptom davon, dass denen eben in ihrer Beschränkheit die Ader dafür fehlt, die höheren Wahrheiten zu erkennen, um die es in Predigten geht, und die man eben nicht an schnöden Tatsachen messen kann.
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Mo.
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Anmeldungsdatum: 30.11.2007
Beiträge: 12690

Beitrag(#1366571) Verfasst am: 25.09.2009, 18:21    Titel: Antworten mit Zitat

neinguar hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
neinguar hat folgendes geschrieben:

Ich weiß nicht. Das gehört doch zum klassischen kirchlichen Doppeldenk. Wie weit der Anwalt das aus Überzeugung und wie weit aus berulicher Raison wiedergegeben hat, ist für uns hier Spekulation.



Spekulation, aber keine unbegründete.

Denn einen guten Anwalt dürfte ein Bischof schon eher haben, und ein guter Anwalt holt auch dann juristisch was für den Klienten raus, wenn es dem mal ganz kurz (für die Dauer eines Publikumsgelächter) nicht erfreut haben dürfte.

Natürlich tut ein guter Anwalt das, was im Interesse seines Mandanten ist. Damit ist nur noch nicht unbedingt gesagt, dass er sich wirklich der Komik bewusst ist, die in der Aussage steckt. Ein konservativer Katholik sieht doch im Gelächter des atheistischen Teils des Publikums eher ein Symptom davon, dass denen eben in ihrer Beschränkheit die Ader dafür fehlt, die höheren Wahrheiten zu erkennen, um die es in Predigten geht, und die man eben nicht an schnöden Tatsachen messen kann.

Zählen Diffamierung/Verleumdung anderer/einzelner Personen zu diesen höheren Wahrheiten?
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Hornochse
Orthographiefetischist



Anmeldungsdatum: 22.07.2007
Beiträge: 8223
Wohnort: Bundeshauptstadt

Beitrag(#1366576) Verfasst am: 25.09.2009, 18:41    Titel: Antworten mit Zitat

alae hat folgendes geschrieben:
neinguar hat folgendes geschrieben:
Lachen
hpd hat folgendes geschrieben:
Der Vergleichsvorschlag von Richter Dr. Pfister, dass der Beklagte Bischof Müller eine Erklärung vor Gericht abgeben solle, dass er diese Behauptung so nicht wiederholen werde, wurde von Müllers Rechtsanwalt Himmelsbach Müller abgelehnt. Er meinte, dass ein Bischof in einer Predigt ein besonderes Recht der Meinungsfreiheit habe und dass ohnehin kein Zuhörer von einer Predigt erwarte, dass in ihr über Tatsachen gesprochen werde. Eine Bemerkung, die im vollbesetzten Gerichtssaal für allgemeine Erheiterung sorgte.

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Unglaublich. Gröhl...
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- Niklas Luhmann -
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neinguar
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Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 3088

Beitrag(#1366596) Verfasst am: 25.09.2009, 19:16    Titel: Antworten mit Zitat

Mo. hat folgendes geschrieben:
neinguar hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
neinguar hat folgendes geschrieben:

Ich weiß nicht. Das gehört doch zum klassischen kirchlichen Doppeldenk. Wie weit der Anwalt das aus Überzeugung und wie weit aus berulicher Raison wiedergegeben hat, ist für uns hier Spekulation.



Spekulation, aber keine unbegründete.

Denn einen guten Anwalt dürfte ein Bischof schon eher haben, und ein guter Anwalt holt auch dann juristisch was für den Klienten raus, wenn es dem mal ganz kurz (für die Dauer eines Publikumsgelächter) nicht erfreut haben dürfte.

Natürlich tut ein guter Anwalt das, was im Interesse seines Mandanten ist. Damit ist nur noch nicht unbedingt gesagt, dass er sich wirklich der Komik bewusst ist, die in der Aussage steckt. Ein konservativer Katholik sieht doch im Gelächter des atheistischen Teils des Publikums eher ein Symptom davon, dass denen eben in ihrer Beschränkheit die Ader dafür fehlt, die höheren Wahrheiten zu erkennen, um die es in Predigten geht, und die man eben nicht an schnöden Tatsachen messen kann.

Zählen Diffamierung/Verleumdung anderer/einzelner Personen zu diesen höheren Wahrheiten?

Die höheren Wahrheiten können doch gar keine Diffamierung sein, Du Dummerchen, Du! Schamane in Aktion

In diesem Sinne: Ja, natürlich!
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Mo.
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Anmeldungsdatum: 30.11.2007
Beiträge: 12690

Beitrag(#1366611) Verfasst am: 25.09.2009, 19:31    Titel: Antworten mit Zitat

neinguar hat folgendes geschrieben:
Mo. hat folgendes geschrieben:
neinguar hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
neinguar hat folgendes geschrieben:

Ich weiß nicht. Das gehört doch zum klassischen kirchlichen Doppeldenk. Wie weit der Anwalt das aus Überzeugung und wie weit aus berulicher Raison wiedergegeben hat, ist für uns hier Spekulation.



Spekulation, aber keine unbegründete.

Denn einen guten Anwalt dürfte ein Bischof schon eher haben, und ein guter Anwalt holt auch dann juristisch was für den Klienten raus, wenn es dem mal ganz kurz (für die Dauer eines Publikumsgelächter) nicht erfreut haben dürfte.

Natürlich tut ein guter Anwalt das, was im Interesse seines Mandanten ist. Damit ist nur noch nicht unbedingt gesagt, dass er sich wirklich der Komik bewusst ist, die in der Aussage steckt. Ein konservativer Katholik sieht doch im Gelächter des atheistischen Teils des Publikums eher ein Symptom davon, dass denen eben in ihrer Beschränkheit die Ader dafür fehlt, die höheren Wahrheiten zu erkennen, um die es in Predigten geht, und die man eben nicht an schnöden Tatsachen messen kann.

Zählen Diffamierung/Verleumdung anderer/einzelner Personen zu diesen höheren Wahrheiten?

Die höheren Wahrheiten können doch gar keine Diffamierung sein, Du Dummerchen, Du! Schamane in Aktion

In diesem Sinne: Ja, natürlich!

Das heißt, wenn ich mich auf eine Kanzel stelle und es Predigt nenne bzw. eine Religionsgemeinschaft gründe, kann ich diffamieren und verleumden wen immer und wie immer ich will?

Hm, wenn nun MSS einen Vortrag "Predigt" nennt...... Am Kopf kratzen
Wird ihm nicht sogar zuweilen vorgewofen, er würde predigen und missionieren?
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narziss
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#1366623) Verfasst am: 25.09.2009, 20:17    Titel: Antworten mit Zitat

Wichtiger ist doch, dass das Buch nicht verboten wurde und die Szene einen Popularitätsschub gekriegt hat.

Die Niederlage jetzt schmerzt zwar immer noch, aber es gibt ja nen kleinen Lacher als Trostpflaster.

Es liegt noch viel im Argen, aber der Weg stimmt.
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jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#1366648) Verfasst am: 25.09.2009, 22:20    Titel: Antworten mit Zitat

Interessant ist hier vor allem, in wie fern es anders ausgegangen wäre, wenn die Klage vor einem Zivilgericht verhandelt worden wäre. Das Verwaltungsgericht war ja nur zuständig, weil die RKK eine Körperschaft öffentlichen Rechts ist.
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
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Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1366712) Verfasst am: 26.09.2009, 00:43    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
Zugegeben, das ist echt lustig. : )


Finde ich überhaupt nicht. Ich finde das höhnisch.


ja. lustig wäre es wenn es der realität entspräche. soweit sind wir noch nicht.
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neinguar
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Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 3088

Beitrag(#1366713) Verfasst am: 26.09.2009, 00:45    Titel: Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:
Interessant ist hier vor allem, in wie fern es anders ausgegangen wäre, wenn die Klage vor einem Zivilgericht verhandelt worden wäre. Das Verwaltungsgericht war ja nur zuständig, weil die RKK eine Körperschaft öffentlichen Rechts ist.

Wurde (vom verweisenden Zivilgericht) für zuständig erklärt (und das VG ist an die Verweisung gebunden)!. Mir leuchtet das ja noch nicht ein, und MSS' Anwalt hat das wohl auch anders gesehen, sonst hätte er nicht vor einem Zivilgericht geklagt.

Nur weil ein Repräsentant/Amtsträger einer KöR handelt, ist nicht alles, was er tut, nach Verwaltungsrecht zu beurteilen.

Ich würde ja gerne mal den Verweisungsbeschluss sehen.
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NiH
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Anmeldungsdatum: 02.04.2009
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Beitrag(#1367197) Verfasst am: 27.09.2009, 08:58    Titel: Antworten mit Zitat

neinguar hat folgendes geschrieben:
Lachen
hpd hat folgendes geschrieben:
Der Vergleichsvorschlag von Richter Dr. Pfister, dass der Beklagte Bischof Müller eine Erklärung vor Gericht abgeben solle, dass er diese Behauptung so nicht wiederholen werde, wurde von Müllers Rechtsanwalt Himmelsbach Müller abgelehnt. Er meinte, dass ein Bischof in einer Predigt ein besonderes Recht der Meinungsfreiheit habe und dass ohnehin kein Zuhörer von einer Predigt erwarte, dass in ihr über Tatsachen gesprochen werde. Eine Bemerkung, die im vollbesetzten Gerichtssaal für allgemeine Erheiterung sorgte.

Blau = hier wollte ich mich schon aufregen
Grün = hier habe ich mich fast am Kaffee verschluckt.

Zu geil, aber trotzdem kann das doch keine Begründung sein. Oder dürfen Geistliche während ihrer Arbeit lügen und verleumden, da man sie ansonsten in ihrer Berufsausübung hindern würde?
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ballancer
... leidet an dianoia ...



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Beitrag(#1367198) Verfasst am: 27.09.2009, 09:06    Titel: Antworten mit Zitat

NiH hat folgendes geschrieben:
neinguar hat folgendes geschrieben:
Lachen
hpd hat folgendes geschrieben:
Der Vergleichsvorschlag von Richter Dr. Pfister, dass der Beklagte Bischof Müller eine Erklärung vor Gericht abgeben solle, dass er diese Behauptung so nicht wiederholen werde, wurde von Müllers Rechtsanwalt Himmelsbach Müller abgelehnt. Er meinte, dass ein Bischof in einer Predigt ein besonderes Recht der Meinungsfreiheit habe und dass ohnehin kein Zuhörer von einer Predigt erwarte, dass in ihr über Tatsachen gesprochen werde. Eine Bemerkung, die im vollbesetzten Gerichtssaal für allgemeine Erheiterung sorgte.

Blau = hier wollte ich mich schon aufregen
Grün = hier habe ich mich fast am Kaffee verschluckt.

Zu geil, aber trotzdem kann das doch keine Begründung sein. Oder dürfen Geistliche während ihrer Arbeit lügen und verleumden, da man sie ansonsten in ihrer Berufsausübung hindern würde?


Ist dir aufgefallen, welche Quelle diese Aussagen berichtet? Auch dass hier auf das Stilmittel des wörtlichen Zitates verzichtet wurde?
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1367202) Verfasst am: 27.09.2009, 09:53    Titel: Antworten mit Zitat

ballancer hat folgendes geschrieben:
NiH hat folgendes geschrieben:
neinguar hat folgendes geschrieben:
Lachen
hpd hat folgendes geschrieben:
Der Vergleichsvorschlag von Richter Dr. Pfister, dass der Beklagte Bischof Müller eine Erklärung vor Gericht abgeben solle, dass er diese Behauptung so nicht wiederholen werde, wurde von Müllers Rechtsanwalt Himmelsbach Müller abgelehnt. Er meinte, dass ein Bischof in einer Predigt ein besonderes Recht der Meinungsfreiheit habe und dass ohnehin kein Zuhörer von einer Predigt erwarte, dass in ihr über Tatsachen gesprochen werde. Eine Bemerkung, die im vollbesetzten Gerichtssaal für allgemeine Erheiterung sorgte.

Blau = hier wollte ich mich schon aufregen
Grün = hier habe ich mich fast am Kaffee verschluckt.

Zu geil, aber trotzdem kann das doch keine Begründung sein. Oder dürfen Geistliche während ihrer Arbeit lügen und verleumden, da man sie ansonsten in ihrer Berufsausübung hindern würde?


Ist dir aufgefallen, welche Quelle diese Aussagen berichtet? Auch dass hier auf das Stilmittel des wörtlichen Zitates verzichtet wurde?


hättest du die güte, mitsamt deinen rhetorischen... ähm... qualitäten aus diesem thread zu verschwinden?
verbindlichsten dank schon mal.
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