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DBK will §166 StGB ändern

 
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Spock
lebt noch



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
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Beitrag(#135466) Verfasst am: 07.06.2004, 13:23    Titel: DBK will §166 StGB ändern Antworten mit Zitat

http://dbk.de/presse/pm2001/pm2001030802.html#4-4

Zitat:
Wir fordern den Gesetzgeber auf, künftig einen hinreichenden Schutz religiöser Überzeugungen und Gefühle zu gewährleisten.


Mir wird übel
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#135473) Verfasst am: 07.06.2004, 13:30    Titel: Antworten mit Zitat

Mir auch.

Zitat:
eine Stärkung des Toleranzgebotes durch einen besseren Schutz religiöser und weltanschaulicher Überzeugungen

Mit dem Begriff "Toleranz" müssen die etwas anderes als ich meinen... Am Kopf kratzen
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frajo
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Anmeldungsdatum: 25.08.2003
Beiträge: 11440

Beitrag(#135474) Verfasst am: 07.06.2004, 13:32    Titel: Re: DBK will §166 StGB ändern Antworten mit Zitat

Spock hat folgendes geschrieben:
http://dbk.de/presse/pm2001/pm2001030802.html#4-4

Zitat:
Wir fordern den Gesetzgeber auf, künftig einen hinreichenden Schutz religiöser Überzeugungen und Gefühle zu gewährleisten.


Mir wird übel

wieso?
Zitat:
bei dem es um eine Stärkung des Toleranzgebotes durch einen besseren Schutz religiöser und weltanschaulicher Überzeugungen gemäß § 166 StGB geht

sieht mir formal ausgewogen aus.
das wird mich jedenfalls nicht hindern können, SPD- und grünenwähler auch weiterhin als abnicker eines völkerrechtswidrigen angriffskrieges unter billigender inkaufnahme des tötens unschuldiger zu bezeichnen.

die anliegen jener leute, denen das töten unschuldiger schnuppe ist, solange sie nur ihren feisten wanst und ein kruzifix-smiley zeigen können, dem am schwanz gezogen wird, sind mir vergleichsweise schnuppe.
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#135479) Verfasst am: 07.06.2004, 13:43    Titel: Re: DBK will §166 StGB ändern Antworten mit Zitat

frajo hat folgendes geschrieben:

Zitat:
bei dem es um eine Stärkung des Toleranzgebotes durch einen besseren Schutz religiöser und weltanschaulicher Überzeugungen gemäß § 166 StGB geht

sieht mir formal ausgewogen aus.
.

Auf den ersten Blick ja. Die Erfahrung lehrt jedoch, daß das von diesen Kreisen eher nur in einer Richtung gesehen wird. Die Ankündigung, hochbischöfliche Hetze gegen "Gottlose" oder Homosexuelle erinzustellen, ist damit sicher nicht beabsichtigt.
_________________
Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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notkerbakker
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 1474
Wohnort: Rheinland

Beitrag(#135482) Verfasst am: 07.06.2004, 13:47    Titel: Re: DBK will §166 StGB ändern Antworten mit Zitat

Spock hat folgendes geschrieben:
http://dbk.de/presse/pm2001/pm2001030802.html#4-4

Zitat:
Wir fordern den Gesetzgeber auf, künftig einen hinreichenden Schutz religiöser Überzeugungen und Gefühle zu gewährleisten.


Mir wird übel


Die DBK hat zwar wohl kaum ihre Meinung geändert, dennoch handelt es sich um eine ältere Presseerklärung vom März 01.

Seinerzeit hatte, wenn ich mich recht erinnere, die CDU einen Gesetzentwurf zur Verschärfung des 166 eingebracht, der keine Mehrheit fand.

Insbesondere der Aschaffenburger CSUler Norbert Geis hatte sich für den Entwurf eingesetzt.
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"[Die Kirchen versuchen] ... das, was sie an unmittelbarem Einfluß auf die moderne Gesellschaft verloren haben, mittelbar durch staatskirchenrechtliche Institutionalisierung zurückzugewinnen" Der Staatsrechtler Konrad Hesse 1965.
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#135491) Verfasst am: 07.06.2004, 14:00    Titel: Antworten mit Zitat

Der IBKA hatte dazu auch eine PM herausgebracht:

http://www.ibka.org/presse01/pm0315.html
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frajo
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Anmeldungsdatum: 25.08.2003
Beiträge: 11440

Beitrag(#135725) Verfasst am: 08.06.2004, 00:29    Titel: Re: DBK will §166 StGB ändern Antworten mit Zitat

Peter Raulfs hat folgendes geschrieben:
frajo hat folgendes geschrieben:

Zitat:
bei dem es um eine Stärkung des Toleranzgebotes durch einen besseren Schutz religiöser und weltanschaulicher Überzeugungen gemäß § 166 StGB geht

sieht mir formal ausgewogen aus.
.

Auf den ersten Blick ja. Die Erfahrung lehrt jedoch, daß das von diesen Kreisen eher nur in einer Richtung gesehen wird. Die Ankündigung, hochbischöfliche Hetze gegen "Gottlose" oder Homosexuelle erinzustellen, ist damit sicher nicht beabsichtigt.

nach meiner erfahrung hast du damit leider recht.
wir haben hier den gar nicht so seltenen fall, daß ein wortlaut formal in ordnung ist, dessen umsetzung in der praxis allerdings geist und wort verhöhnen wird.
siehe auch GG20(3;4).
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Nergal
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 11433

Beitrag(#135730) Verfasst am: 08.06.2004, 00:54    Titel: Antworten mit Zitat

Die wollen das nur weil sie ihre Experten befragt haben wie sie es am besten für ihre Zwecke verwenden können, und dann auch allgemein formuliert.
Wer schert sich schon drum wenn Höhmann Atheisten beleidigt, aber wenn mal was über die KK gesagt wird ist gleich der Teufel los.
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Critic
oberflächlich



Anmeldungsdatum: 22.07.2003
Beiträge: 16339
Wohnort: Arena of Air

Beitrag(#135740) Verfasst am: 08.06.2004, 01:27    Titel: Antworten mit Zitat

Nergal hat folgendes geschrieben:
Die wollen das nur weil sie ihre Experten befragt haben wie sie es am besten für ihre Zwecke verwenden können, und dann auch allgemein formuliert.
Wer schert sich schon drum wenn Höhmann Atheisten beleidigt, aber wenn mal was über die KK gesagt wird ist gleich der Teufel los.


Siehe den Verzapf von Ratzinger in einem aktuellen politischen Magazin ("Cicero"). So sinngemäß: "Wenn jemand etwas gegen die Juden oder die Moslems sagt, dann wird er zurückgepfiffen, aber etwas gegen die Wahrheit zu sagen, gehört heute schon zum guten Ton. Europa verliert mit seiner Religiosität auch seine Identität, die Grundlage von Freiheit und Menschenrechten." Siehe "Syllabus Errorem": "Meinungs- und Pressefreiheit sind Krankheiten." Und es besteht auch heute bei der V2-Sekte noch immer eine erhebliche Diskrepanz zwischen "Meinungsfreiheit" oder "Achtung vor Menschen und deren Rechten", und was tatsächlich getan wird.
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"Die Pentagon-Gang wird in der Liste der Terrorgruppen geführt"

Dann bin ich halt bekloppt. Mit den Augen rollen

"Wahrheit läßt sich nicht zeigen, nur erfinden." (Max Frisch)
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notkerbakker
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Beitrag(#136029) Verfasst am: 08.06.2004, 18:41    Titel: Antworten mit Zitat

In Pakistan sind die Katholiken bzgl des dortigen Blasphemieparagraphen laut RV-Newsletter vom 8. Juno 04 folgender Ansicht.

Zitat:
Franziskaner und Dominikaner haben die Abschaffung des Blasphemieparagraphen gefordert. In einem gemeinsamen Dokument, das sie gestern der UN-Menschenrechtskommission in Genf vorlegten, verlangen sie eine Revision des Strafgesetzes von Pakistan und den Schutz von Leben und Würde religiöser Minderheiten. Der sogenannte Blasphemieparagraph bestraft alle, die "direkt oder indirekt den Namen des Propheten beleidigen" mit bis zu lebenslanger Haft. (fides)

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Spock
lebt noch



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Beitrag(#136219) Verfasst am: 09.06.2004, 11:06    Titel: Antworten mit Zitat

Wie lautet der Paragraph da genau?

Naja, aber solange so ein Gesetz gegen sie gerichtet ist, laufen sie Sturm, aber wehe, man macht das umgekehrt genauso Mit den Augen rollen
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Poldi
Bin Daheim



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Beitrag(#136244) Verfasst am: 09.06.2004, 11:58    Titel: Antworten mit Zitat

Spock hat folgendes geschrieben:
Wie lautet der Paragraph da genau?


Code:
§ 166  Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen

   (1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

   (2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

Zitat:

Naja, aber solange so ein Gesetz gegen sie gerichtet ist, laufen sie Sturm, aber wehe, man macht das umgekehrt genauso Mit den Augen rollen


Das sieht man doch schon bei den Menschenrechten ... anerkannt haben die Katholen sie immer noch nicht, aber wenns um ihre Vorrechte geht, kommen sich immer wieder damit an ...
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Doch leider kanns gefählich sein, den Satan in dir zu verstehen.
Jeder Mensch ein Sünderschwein, Oh christliches Vergehen.
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nur leider kanns gefährlich sein das den Pfaffen auf die Nasen zu binden.
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Sanne
gives peas a chance.



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Beitrag(#136246) Verfasst am: 09.06.2004, 12:11    Titel: Antworten mit Zitat

Am Kopf kratzen Ich vermute, Gottlose und Atheisten dürfen öffentlich beleidigt werden, weil Gottlose und Atheisten sich nicht in einer Art und Weise wehren, die den öffentlichen Frieden stört.
Wobei ich auch nicht das Verlangen habe, den öffentlichen Frieden zu stören.

Am Kopf kratzen Was ist eigentlich ein öffentlicher Frieden? Mit dem Platz des Himmlischen Friedens hat das hoffentlich nicht allzuviel zu tun?
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Ich will das Internet doch nicht mit meinen Problemen belästigen! (Marge Simpson)
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Poldi
Bin Daheim



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 4559
Wohnort: Bavarian Congo

Beitrag(#136249) Verfasst am: 09.06.2004, 12:21    Titel: Antworten mit Zitat

Sanne hat folgendes geschrieben:
Am Kopf kratzen Ich vermute, Gottlose und Atheisten dürfen öffentlich beleidigt werden, weil Gottlose und Atheisten sich nicht in einer Art und Weise wehren, die den öffentlichen Frieden stört.
Wobei ich auch nicht das Verlangen habe, den öffentlichen Frieden zu stören.
Ja, Gottlose und Atheisten dürfen frei beleidigt werden, aber nicht, weil sie sich nicht wehren würden, sonder, so der Richter im Hohmann-Prozess, "da die „Gottlosen“ kein Teil der Bevölkerung im Sinne von § 130 StGB sind. Angriffsobjekt der Volksverhetzung sind Teile der inländischen Bevölkerung, die sich aufgrund gemeinsamer innerer oder äußerer Merkmale (Rasse, Volkszugehörigkeit, Religion, politische oder weltanschauliche Überzeugung, soziale und wirtschaftliche Stellung) als eine von der Bevölkerung unterscheidbare Bevölkerungsgruppe darstellen und individuell nicht mehr überschaubar sind (OWG Stuttgart NJW 2002, 2893).
Dies trifft auf die sogenannten „Gottlosen“ nicht zu.
"
Zitat:


Am Kopf kratzen Was ist eigentlich ein öffentlicher Frieden? Mit dem Platz des Himmlischen Friedens hat das hoffentlich nicht allzuviel zu tun?


Wenn eine Äußerung kein Schwein interessiert, ist der öffentliche Frieden gewahrt, fangen welche an zu randalieren, nicht ... zynisches Grinsen
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Spock
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Beiträge: 4185
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Beitrag(#136278) Verfasst am: 09.06.2004, 13:56    Titel: Antworten mit Zitat

@ Poldi: Den deutschen Paragraphen kenne ich, ich meinte den pakistanischen zwinkern
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Poldi
Bin Daheim



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Beiträge: 4559
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Beitrag(#136351) Verfasst am: 09.06.2004, 16:49    Titel: Antworten mit Zitat

Spock hat folgendes geschrieben:
@ Poldi: Den deutschen Paragraphen kenne ich, ich meinte den pakistanischen zwinkern

axso ... zynisches Grinsen

Nope, damit kann ich nu nicht dienen Smilie
Aber er wird wohl ähnlich gestaltet sein, wie in anderen muslimischen Ländern, die sich an der Sharia orientieren ...

Wenns ned so ernst wäre ... es erinnert irgendwie an die Steinigungsszene bei Life of Brian, so von der Logik her Pillepalle
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#136374) Verfasst am: 09.06.2004, 18:40    Titel: Antworten mit Zitat

Der Witz an diesem Paragraphen ist, dass der öffentliche Friede gar nicht in Gefahr zu geraten braucht, sondern es genügt, wenn jemand sich "in einer Weise" äußert, "die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören". Es bedarf nicht der tatsächlichen Störung, sondern der theoretischen Möglichkeit, dass eine Störung an einem bestimmten Ort zu einer bestimmten Zeit unter bestimmten Leuten vielleicht entstehen könnte. Was also z.B. in Frankfurt oder Berlin niemanden erregt, könnte ja in Altötting oder Oberammergau ein paar wütene Worte nach sich ziehen. Also lässt sich auch in Frankfurt oder Berlin eine Straftat aus einem dort gar nicht vorhandenen Umstand machen. Eigentlich gibt es solche Gesetze nur in Polizeistaaten.
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shiningthrough
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Anmeldungsdatum: 08.11.2003
Beiträge: 1099

Beitrag(#136474) Verfasst am: 09.06.2004, 23:38    Titel: Kirchenkrampf Antworten mit Zitat

Mal wieder Partei für die Schwestern ergreifend, erinnere ich daran, dass gerade die RKK - aber auch einige Evangelikale - oft genug gegen Schwule und Lesben predigen, so dass man da ja auch von Volksverhetzung reden kann. Insbesondere der dauernde Versuch der Einflußnahme der RKK auf die Politik (Ratzinger-Papers) zeigt doch ganz klar, welches Geistes Kind wir hier vor uns haben.
Wo ist da die religiöse Toleranz, wenn es um die Rechte dieser Menschen geht?
Selber jammern, aber auf andere treten - das sind se.....
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#136502) Verfasst am: 10.06.2004, 00:24    Titel: Re: Kirchenkrampf Antworten mit Zitat

Fischkopp hat folgendes geschrieben:
Mal wieder Partei für die Schwestern ergreifend, .....



Das Wort "Schwestern" in diesem Zuammenhang mag ich überhaupt nicht.
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shiningthrough
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Anmeldungsdatum: 08.11.2003
Beiträge: 1099

Beitrag(#136521) Verfasst am: 10.06.2004, 01:48    Titel: Brothers and Sisters Antworten mit Zitat

Zitat:
Das Wort "Schwestern" in diesem Zuammenhang mag ich überhaupt nicht.


Sorry. War nicht bös gemeint.
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Zebra
Gast






Beitrag(#136606) Verfasst am: 10.06.2004, 11:44    Titel: Antworten mit Zitat

Spock hat folgendes geschrieben:
@ Poldi: Den deutschen Paragraphen kenne ich, ich meinte den pakistanischen zwinkern


Offensichtlich handelt es sich vor allem um die §§ 295 c und 298 c des Pakistanischen Strafgesetzbuches.

Pakistan Penal Code hat folgendes geschrieben:
295-C: Use of derogatory remarks, etc. in respect of the Holy Prophet:
Whoever by words, either spoken or by visible representation, or by any
imputation, innuendo, or insinuation, directly or indirectly, defiles the
sacred name of the Holy Prophet (peace be upon him), shall be punished
with death, or imprisonment for life, and shall also be liable to fine.


298-C PPC hat folgendes geschrieben:
Furthermore, any Ahmadi who 'directly or indirectly poses himself as a
Muslim, or calls, or refers to his faith as Islam, or preaches or
propagates his faith, or involves others to accept his faith, by words,
either spoken or written, or by visible representations, or in any manner
whatsoever outrageous the religious feelings of Muslims' is also liable to
imprisonment
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#136766) Verfasst am: 10.06.2004, 14:06    Titel: Antworten mit Zitat

Zebra hat folgendes geschrieben:
Spock hat folgendes geschrieben:
@ Poldi: Den deutschen Paragraphen kenne ich, ich meinte den pakistanischen zwinkern


Offensichtlich handelt es sich vor allem um die §§ 295 c und 298 c des Pakistanischen Strafgesetzbuches.

Pakistan Penal Code hat folgendes geschrieben:
295-C: Use of derogatory remarks, etc. in respect of the Holy Prophet:
Whoever by words, either spoken or by visible representation, or by any
imputation, innuendo, or insinuation, directly or indirectly, defiles the
sacred name of the Holy Prophet (peace be upon him), shall be punished
with death, or imprisonment for life, and shall also be liable to fine.


298-C PPC hat folgendes geschrieben:
Furthermore, any Ahmadi who 'directly or indirectly poses himself as a
Muslim, or calls, or refers to his faith as Islam, or preaches or
propagates his faith, or involves others to accept his faith, by words,
either spoken or written, or by visible representations, or in any manner
whatsoever outrageous the religious feelings of Muslims' is also liable to
imprisonment



Den Islamtoleranzfans -auch und gerade vom Thread "Islamophobie"- zur Lektüre empfohlen, damit sie wenigstens wissen, wessen Hohes Lied sie singen.
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Shadaik
evolviert



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#136811) Verfasst am: 10.06.2004, 15:02    Titel: Antworten mit Zitat

Übersetzt und zusammengefasst: Der Name Muhammads darf nicht erwähnt werden und eine die radikalen Muslims behaupten einfach, gemäßigte Moslems eine rbestimmten Gruppe wären keine Moslems mehr.

Wir sehen hier aber auch: Es gibt gemäßigten Islam, sonst müsste er nicht verboten werden. Soll ich jetzt die atheistische Sowjet-Verfassung für dich rauskramen und damit Atheistentolernazler auf ihre Plätze verweisen? Cool
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Fische schwimmen nur in zwei Situationen mit dem Strom: Auf der Flucht und im Tode
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#136844) Verfasst am: 10.06.2004, 16:09    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt auch gemäßigte Katholiken. Ist deshalb der Katholizismus keine Gefahr für die freiheitliche Demokratie? Ich rede von Hasspredigern und Mordhetzern. Wenn jemand bei sich zu Hause oder zusammen mit anderen im Gemeindezentrum friedlich betet, kann mir das egal sein. Nicht egal ist mir, wenn in der Fahd-Akademie Wahabismus gelehrt oder von Imamen die Ungleichheit der Menschen gepredigt oder gar zum Massenmord aufgerufen wird. Und es ist mir auch nicht egal, wenn in deutschen Schulen muslimische Schüler nach dem 11.9.2001 ganz offen ihre Sympathie für den islamischen Terror bekundet haben. Solche -gelinde gesagt- Fehlentwicklungen dürfen nicht unter der Flagge der Religionsfreiheit segeln.
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Shadaik
evolviert



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Wohnort: MG

Beitrag(#137220) Verfasst am: 11.06.2004, 15:37    Titel: Antworten mit Zitat

Raphael hat folgendes geschrieben:
Es gibt auch gemäßigte Katholiken. Ist deshalb der Katholizismus keine Gefahr für die freiheitliche Demokratie?

Nein, ist er nicht.
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Graf Zahl
untot



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Wohnort: Universum

Beitrag(#137225) Verfasst am: 11.06.2004, 15:46    Titel: Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:
Raphael hat folgendes geschrieben:
Es gibt auch gemäßigte Katholiken. Ist deshalb der Katholizismus keine Gefahr für die freiheitliche Demokratie?

Nein, ist er nicht.

Solange es Religionen gibt, sind diese eine Gefahr für den Frieden.
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Poldi
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Wohnort: Bavarian Congo

Beitrag(#137231) Verfasst am: 11.06.2004, 15:53    Titel: Antworten mit Zitat

Graf Zahl hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
Raphael hat folgendes geschrieben:
Es gibt auch gemäßigte Katholiken. Ist deshalb der Katholizismus keine Gefahr für die freiheitliche Demokratie?

Nein, ist er nicht.

Solange es Religionen gibt, sind diese eine Gefahr für den Frieden.


Inhaltlich volle Zustimmung, auch wenn ichs nicht so nett formulieren würde zynisches Grinsen
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Graf Zahl
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Beitrag(#137236) Verfasst am: 11.06.2004, 15:56    Titel: Antworten mit Zitat

Poldi hat folgendes geschrieben:
Graf Zahl hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
Raphael hat folgendes geschrieben:
Es gibt auch gemäßigte Katholiken. Ist deshalb der Katholizismus keine Gefahr für die freiheitliche Demokratie?

Nein, ist er nicht.

Solange es Religionen gibt, sind diese eine Gefahr für den Frieden.


Inhaltlich volle Zustimmung, auch wenn ichs nicht so nett formulieren würde zynisches Grinsen

Als Moderator habe ich halt Vorbildfunktion (*lach*). zwinkern
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Poldi
Bin Daheim



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
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Beitrag(#137240) Verfasst am: 11.06.2004, 15:59    Titel: Antworten mit Zitat

Graf Zahl hat folgendes geschrieben:
Poldi hat folgendes geschrieben:
Graf Zahl hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
Raphael hat folgendes geschrieben:
Es gibt auch gemäßigte Katholiken. Ist deshalb der Katholizismus keine Gefahr für die freiheitliche Demokratie?

Nein, ist er nicht.

Solange es Religionen gibt, sind diese eine Gefahr für den Frieden.


Inhaltlich volle Zustimmung, auch wenn ichs nicht so nett formulieren würde zynisches Grinsen

Als Moderator habe ich halt Vorbildfunktion (*lach*). zwinkern


Ist schon ein schweres Schicksal Gröhl...
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