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Gebetsraum für Schüler
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zelig
Kultürlich



Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25405

Beitrag(#1369251) Verfasst am: 29.09.2009, 18:41    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
Ich kann nicht erkennen, daß es sich lt Gerichtsurteil um einen separaten Gebetsraum für Muslime handlen muss. Und ferner, warum war die Schule nicht in der Lage, vielleicht einen gemeinsamen stillen Raum oder ähnliches als Rückzugsmöglichkeit für die Schüler aller Religionen, oder generell als Besinnungsraum auch für nichtreligiöse Schüler einzurichten?


Einen permanenten Raum exclusiv für diesen Zweck?

Also ich weiss ja nicht wie es an Deinem Wohnort so aussieht. Bei uns ist das nicht drin. Da wandern Oberstufenklassen und Unterricht findet auf dem Flur statt.


Shit. Es geht doch darum, ob man sich eine Lösung einfallen lässt, oder ob man lieber einen Konflikt eskalieren lässt. Als ob es da keine Möglichkeiten gäbe.
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zelig
Kultürlich



Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25405

Beitrag(#1369252) Verfasst am: 29.09.2009, 18:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hornochse hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
Hornochse hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
Lt Bericht liegt kein Konflikt zw Schulpflicht und Beten vor.


Lt Bericht liegt auch kein Konflikt zwischen weltanschaulicher Neutralität und Beten vor. Das Recht, das anderes zu beurteilen, darf man sich wohl nehmen.


Ich erkenne keinen Einwand gegen meine Aussage. Der Junge wollte nicht während des Unterrichts beten.


Aber in einem öffentlichen Gebäude. Wo steht geschrieben, dass sich die weltanschauliche Neutralität in Schulen nur auf Unterrichtszeiten beschränkt? Nicht umsonst kam das Gericht zu dem Urteil, dass es hier angeblich keinen Konflikt gäbe.


Hä?
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Danol
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Anmeldungsdatum: 02.04.2007
Beiträge: 3027

Beitrag(#1369254) Verfasst am: 29.09.2009, 18:43    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Das einzige was klar ist, scheint mir die Tatsache zu sein, daß man nicht bei den Fakten bleibt. Was andernorts wohl zu erwarten wäre. Aber hier?


Ich habe auf einen Einwand von Noseman geantwortet. Wenn Dir das passt zwingt dich keiner, meine Beiträge zu lesen.

Bitteschön: https://addons.mozilla.org/de/firefox/addon/1045
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Hornochse
Orthographiefetischist



Anmeldungsdatum: 22.07.2007
Beiträge: 8223
Wohnort: Bundeshauptstadt

Beitrag(#1369255) Verfasst am: 29.09.2009, 18:43    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Hornochse hat folgendes geschrieben:
Aber in einem öffentlichen Gebäude. Wo steht geschrieben, dass sich die weltanschauliche Neutralität in Schulen nur auf Unterrichtszeiten beschränkt? Nicht umsonst kam das Gericht zu dem Urteil, dass es hier angeblich keinen Konflikt gäbe.


Hä?


Das Gericht ist der Ansicht, dass es mit der weltanschaulichen Neutralität des Staates vereinbar ist, wenn Schüler in der Schule beten. Ich bin nicht dieser Ansicht und halte auch die Frage, ob es sich um Unterrichts- oder Pausenzeiten handelt, für unwesentlich.
_________________
Alles könnte anders sein - und fast nichts kann ich ändern.

- Niklas Luhmann -
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Evilbert
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1369256) Verfasst am: 29.09.2009, 18:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hornochse hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
Hornochse hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
Lt Bericht liegt kein Konflikt zw Schulpflicht und Beten vor.


Lt Bericht liegt auch kein Konflikt zwischen weltanschaulicher Neutralität und Beten vor. Das Recht, das anderes zu beurteilen, darf man sich wohl nehmen.


Ich erkenne keinen Einwand gegen meine Aussage. Der Junge wollte nicht während des Unterrichts beten.


Aber in einem öffentlichen Gebäude. Wo steht geschrieben, dass sich die weltanschauliche Neutralität in Schulen nur auf Unterrichtszeiten beschränkt? Nicht umsonst kam das Gericht zu dem Urteil, dass es hier angeblich keinen Konflikt gäbe.


Die Schule, nicht die Schüler sind zur weltanschaulichen Neutralität verpflicht. Die Schüler haben Schulpflicht. Wenn man die ihnen aufbrummt, muss man auch gewährleisten, dass sich im Rahmen haltende weltanschauliche Bedürfnisse befriedigen lassen. Und ein ungestörtes Gebet gehört mE dazu. Das kann nicht auf dem Flur oder dem Pausenhof geschehen.

Einfach einen stinknormalen Raum offenlassen und einem älteren Schüler die Verantwortung übertragen, dann hat man gleich auch noch pädagogisch was vollbracht.

edit: Grobreinigung


Zuletzt bearbeitet von Evilbert am 29.09.2009, 18:46, insgesamt einmal bearbeitet
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zelig
Kultürlich



Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25405

Beitrag(#1369257) Verfasst am: 29.09.2009, 18:44    Titel: Antworten mit Zitat

Übrigens fühle ich mich nicht wohl bei dem Gedanken, eine Lösung solcherart Fragen nur einer einzigen Weltanschauung per Gerichtsverfahren zu überlassen.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1369258) Verfasst am: 29.09.2009, 18:45    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
Ich kann nicht erkennen, daß es sich lt Gerichtsurteil um einen separaten Gebetsraum für Muslime handlen muss. Und ferner, warum war die Schule nicht in der Lage, vielleicht einen gemeinsamen stillen Raum oder ähnliches als Rückzugsmöglichkeit für die Schüler aller Religionen, oder generell als Besinnungsraum auch für nichtreligiöse Schüler einzurichten?


Einen permanenten Raum exclusiv für diesen Zweck?

Also ich weiss ja nicht wie es an Deinem Wohnort so aussieht. Bei uns ist das nicht drin. Da wandern Oberstufenklassen und Unterricht findet auf dem Flur statt.


Shit. Es geht doch darum, ob man sich eine Lösung einfallen lässt, oder ob man lieber einen Konflikt eskalieren lässt. Als ob es da keine Möglichkeiten gäbe.


Jaha. Ich will sowas ja auch "lösen", aber praktisch ist ein Extra-Raum nicht drin. Und mE auch gar nicht nötig; siehe oben.
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Hornochse
Orthographiefetischist



Anmeldungsdatum: 22.07.2007
Beiträge: 8223
Wohnort: Bundeshauptstadt

Beitrag(#1369259) Verfasst am: 29.09.2009, 18:46    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Die Schule, nicht die Schüler sind nicht zur weltanschaulichen Neutralität verpflicht. DieSchüler haben schulpflicht. wenn man die ihnen aufbrummt, muss man auch gewährleisten, dass sich im rahmen haltende weltanschauliche Bedürfnisse befriedigen lassen.


Non sequitur. Man muss den Schülern auch keine Playstation zur Verfügung stellen.
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zelig
Kultürlich



Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25405

Beitrag(#1369261) Verfasst am: 29.09.2009, 18:46    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
Ich kann nicht erkennen, daß es sich lt Gerichtsurteil um einen separaten Gebetsraum für Muslime handlen muss. Und ferner, warum war die Schule nicht in der Lage, vielleicht einen gemeinsamen stillen Raum oder ähnliches als Rückzugsmöglichkeit für die Schüler aller Religionen, oder generell als Besinnungsraum auch für nichtreligiöse Schüler einzurichten?


Einen permanenten Raum exclusiv für diesen Zweck?

Also ich weiss ja nicht wie es an Deinem Wohnort so aussieht. Bei uns ist das nicht drin. Da wandern Oberstufenklassen und Unterricht findet auf dem Flur statt.


Shit. Es geht doch darum, ob man sich eine Lösung einfallen lässt, oder ob man lieber einen Konflikt eskalieren lässt. Als ob es da keine Möglichkeiten gäbe.


Jaha. Ich will sowas ja auch "lösen", aber praktisch ist ein Extra-Raum nicht drin. Und mE auch gar nicht nötig; siehe oben.


Achso. Ja, klar. Sowas wäre auch möglich. Sehr einverstanden.
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Nasrallah
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Anmeldungsdatum: 16.12.2003
Beiträge: 143

Beitrag(#1369262) Verfasst am: 29.09.2009, 18:47    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.domradio.de/aktuell/artikel_57236.html
Zitat:

[...]
Der Vorsitzende Richter Uwe Wegener betonte in seiner Begründung, die Entscheidung bedeute nicht, dass die Schule einen Gebetsraum zur Verfügung stellen müsse.
[...]


Ich frag mich, was an diesem Urteil so schlimm oder skandalös sein soll?

Manche stürtzen sich eben auf alles und jedes, das irgendwie Anlass zum Musel-Bashing geben könnte. http://www.pi-news.net/2009/09/allahu-akbar-im-namen-des-volkes/

Wieder aus domradio:
Zitat:

Die Vertreterin der Senatsschulverwaltung, Margarete Mühl-Jäckel, hatte in der Verhandlung das Gebot der Schulen zu weltanschaulicher und religiöser Neutralität hervorgehoben. [...] Zudem betonte sie die negative Religionsfreiheit der nichtmuslimischen Schüler. Diese müssten vor dem „demonstrativen und werbenden Charakter“ des muslimischen Gebets geschützt werden.

Ein Raum zum Zurückziehen scheint mir da doch ein gute Lösung zu sein. Gab es in meiner Schulzeit auch für Raucher - so wurde der Rest der Schüler nicht dem Gestank ausgesetzt. Und ähnlich werden die armen Berliner Schüler werden nicht dem "demonstrativen und werbenden Charakter" des betenden Schülers ausgesetzt, wenn er die Tür zu macht.


Zitat:

Pech gehabt. Da könnte ja jeder kommen und mit seiner Weltanschauung alle möglichen Sonderrechte für sich herausschinden.


Welche Sonderrechte? Er will nur in Ruhe beten - aber die Schulverwaltung mag das irgendwie nicht (werbender Charakter,...)


Zuletzt bearbeitet von Nasrallah am 29.09.2009, 18:48, insgesamt einmal bearbeitet
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1369263) Verfasst am: 29.09.2009, 18:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hornochse hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Die Schule, nicht die Schüler sind nicht zur weltanschaulichen Neutralität verpflicht. DieSchüler haben schulpflicht. wenn man die ihnen aufbrummt, muss man auch gewährleisten, dass sich im rahmen haltende weltanschauliche Bedürfnisse befriedigen lassen.


Non sequitur. Man muss den Schülern auch keine Playstation zur Verfügung stellen.


Das liegt ja wohl auch nicht "im Rahmen" einer Weltanschauung.
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Hornochse
Orthographiefetischist



Anmeldungsdatum: 22.07.2007
Beiträge: 8223
Wohnort: Bundeshauptstadt

Beitrag(#1369264) Verfasst am: 29.09.2009, 18:47    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Hornochse hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Die Schule, nicht die Schüler sind nicht zur weltanschaulichen Neutralität verpflicht. DieSchüler haben schulpflicht. wenn man die ihnen aufbrummt, muss man auch gewährleisten, dass sich im rahmen haltende weltanschauliche Bedürfnisse befriedigen lassen.


Non sequitur. Man muss den Schülern auch keine Playstation zur Verfügung stellen.


Das liegt ja wohl auch nicht "im Rahmen" einer Weltanschauung.


Und?
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1369267) Verfasst am: 29.09.2009, 18:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hornochse hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Hornochse hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Die Schule, nicht die Schüler sind nicht zur weltanschaulichen Neutralität verpflicht. DieSchüler haben schulpflicht. wenn man die ihnen aufbrummt, muss man auch gewährleisten, dass sich im rahmen haltende weltanschauliche Bedürfnisse befriedigen lassen.


Non sequitur. Man muss den Schülern auch keine Playstation zur Verfügung stellen.


Das liegt ja wohl auch nicht "im Rahmen" einer Weltanschauung.


Und?


Was und? Man kann und sollte, wenn es praktisch möglich ist, sich im Rahmen haltende weltanschauliche Bedürfnisse erfüllen. Wie das geht hab ich gesagt. Welche Bedürfnisse dazu gehören und welche nicht hab ich mE ausreichend angedeutet.
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Nasrallah
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Anmeldungsdatum: 16.12.2003
Beiträge: 143

Beitrag(#1369269) Verfasst am: 29.09.2009, 18:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hornochse hat folgendes geschrieben:
Das Gericht ist der Ansicht, dass es mit der weltanschaulichen Neutralität des Staates vereinbar ist, wenn Schüler in der Schule beten.


Was hast denn du für eine Vorstellung von weltanschaulicher Neutralität?

Wie schon gesagt wurde, ist die Schule zur weltanschaulichen Neutralität verpflichtet - nicht die Schüler.

Die Schüler werden sogar ständig dazu ermuntert, sich nicht weltanschaulich neutral zu verhalten, sondern sich eine eigne Meinung zu binden ( etwa im Geschichts- oder Sozialkundeunterricht). Die Idee ist lediglich, dass der Staat nicht allzu parteiisch ist.
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Shadaik
evolviert



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Beitrag(#1369271) Verfasst am: 29.09.2009, 18:53    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Hornochse hat folgendes geschrieben:
Sanne hat folgendes geschrieben:
In "heute" aufm ZDF haben sie gesagt, dem Jungen war zuvor von der Schulleitung das Beten verboten worden; er hatte sich zum Beten immer in eine Flur-Ecke zurückgezogen. Finde ich nicht in Ordnung, jemanden das Beten zu verbieten.


Ich schon, solange sich die entsprechende Person in öffentlichen Gebäuden aufhält.


Na toll. Es gibt Schulpflicht. Und man darf das Schulgelände eigentlich nicht verlassen.
Tja, dann kann der halt nicht beten. Laut Koran heisst das nur, dass er das Gebet wenn möglich später nachholen sollte.
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Hornochse
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Anmeldungsdatum: 22.07.2007
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Beitrag(#1369272) Verfasst am: 29.09.2009, 18:54    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Was und? Man kann und sollte,


Gerade war es noch ein "muss".

Noseman hat folgendes geschrieben:
wenn es praktisch möglich ist, sich im Rahmen haltende weltanschauliche Bedürfnisse erfüllen. Wie das geht hab ich gesagt. Welche Bedürfnisse dazu gehören und welche nicht hab ich mE ausreichend angedeutet.


Ich sehe keinen Gund, weshalb Weltanschauungen aber nicht Playstationspiele praktiziert werden dürften. Weltanschauliche Neutralität bedeutet eben nicht, dass in dieser Hinsicht jeder seines in öffentlichen Gebäuden machen darf. Zumindest nicht nach meiner Auffassung.
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Hornochse
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Anmeldungsdatum: 22.07.2007
Beiträge: 8223
Wohnort: Bundeshauptstadt

Beitrag(#1369274) Verfasst am: 29.09.2009, 18:55    Titel: Antworten mit Zitat

Nasrallah hat folgendes geschrieben:
Hornochse hat folgendes geschrieben:
Das Gericht ist der Ansicht, dass es mit der weltanschaulichen Neutralität des Staates vereinbar ist, wenn Schüler in der Schule beten.


Was hast denn du für eine Vorstellung von weltanschaulicher Neutralität?

Wie schon gesagt wurde, ist die Schule zur weltanschaulichen Neutralität verpflichtet - nicht die Schüler.


Das impliziert nicht, dass die Schüler ihre Religion in der Schule praktizieren können müssen.
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Danol
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Beiträge: 3027

Beitrag(#1369276) Verfasst am: 29.09.2009, 18:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hornochse hat folgendes geschrieben:
Ich sehe keinen Gund, weshalb Weltanschauungen aber nicht Playstationspiele praktiziert werden dürften. Weltanschauliche Neutralität bedeutet eben nicht, dass in dieser Hinsicht jeder seines in öffentlichen Gebäuden machen darf. Zumindest nicht nach meiner Auffassung.


Kann ich nur Zustimmen. Weltanschauliche Neutralität bedeutet für mich (u.a.) dass innerhalb des Schulgebäudes keinerlei kultische Handlungen begangen werden dürfen. Wenn man das nämlich weiterspinnen würde, müsste man irgendwann auch Gottesdienste und dergleichen zulassen.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1369279) Verfasst am: 29.09.2009, 18:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hornochse hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Was und? Man kann und sollte,


Gerade war es noch ein "muss".


Wenn es geht, muss es. Wenn es nicht geht, dann kann es halt nicht. In einer Dorfschulemit einem Unterrichtsraumhat in der Tat ein Schüler dann halt Pech oder muss in die Besenkammer gehen. Aber in einem Stadschulzentrum mit tausend Schülern oder so wird es wogl praktikabel sein, einen angemssenen raum zur Pause zur Verfügung zu stellen.



Hornochse hat folgendes geschrieben:
Ich sehe keinen Gund, weshalb Weltanschauungen aber nicht Playstationspiele praktiziert werden dürften.


Hätte ich auch gar keine Probleme mit. Wenn der betreffende Playstation-Schüler analog zum Teppich des Muslims seine batteriebetriebene Playstation mitschleppt, kann er das meinerthalben ruhig machen, vorausgesetzt er benutzt Kopfhörer oder stellt es leise ,um den WII-und Nintendospieler im Weltanschauungsraum nicht übermässig zu nerven. Schulterzucken
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Hornochse
Orthographiefetischist



Anmeldungsdatum: 22.07.2007
Beiträge: 8223
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Beitrag(#1369280) Verfasst am: 29.09.2009, 19:01    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Hornochse hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Was und? Man kann und sollte,


Gerade war es noch ein "muss".


Wenn es geht, muss es.


Eine überzeugende Begründung wäre gefordert. Ansonten muss gar nichts.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1369281) Verfasst am: 29.09.2009, 19:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hornochse hat folgendes geschrieben:
Nasrallah hat folgendes geschrieben:
Hornochse hat folgendes geschrieben:
Das Gericht ist der Ansicht, dass es mit der weltanschaulichen Neutralität des Staates vereinbar ist, wenn Schüler in der Schule beten.


Was hast denn du für eine Vorstellung von weltanschaulicher Neutralität?

Wie schon gesagt wurde, ist die Schule zur weltanschaulichen Neutralität verpflichtet - nicht die Schüler.


Das impliziert nicht, dass die Schüler ihre Religion in der Schule praktizieren können müssen.


Menschen dürfen ihre Religion frei ausüben. Wenn der staat ihnen Verpflichtungen auferlegt wie die Schulpflicht, die etwa an Gesamtschulen mehr als 8 Zeitstunden (mitunter mehr mit AGs etc.) betragen, dann kann er nicht verlangen, dass Schüler während dieser ganzen Zeit auf Ausübung ihres Grund- und Menschenrechts komplett verzichten.
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AlexJ
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Anmeldungsdatum: 11.04.2008
Beiträge: 2353
Wohnort: Köln

Beitrag(#1369282) Verfasst am: 29.09.2009, 19:04    Titel: Antworten mit Zitat

Danol hat folgendes geschrieben:
Hornochse hat folgendes geschrieben:
Ich sehe keinen Gund, weshalb Weltanschauungen aber nicht Playstationspiele praktiziert werden dürften. Weltanschauliche Neutralität bedeutet eben nicht, dass in dieser Hinsicht jeder seines in öffentlichen Gebäuden machen darf. Zumindest nicht nach meiner Auffassung.


Kann ich nur Zustimmen. Weltanschauliche Neutralität bedeutet für mich (u.a.) dass innerhalb des Schulgebäudes keinerlei kultische Handlungen begangen werden dürfen. Wenn man das nämlich weiterspinnen würde, müsste man irgendwann auch Gottesdienste und dergleichen zulassen.


Und sie sind Zugelassen, solange sie den Schulbetrieb nicht stören. Es mag hier einige geben die andere Auffassung sind, mit Recht und Gesetz hat ihre Auffassung aber leider nichts zu tun.
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Hornochse
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Anmeldungsdatum: 22.07.2007
Beiträge: 8223
Wohnort: Bundeshauptstadt

Beitrag(#1369283) Verfasst am: 29.09.2009, 19:04    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Menschen dürfen ihre Religion frei ausüben. Wenn der staat ihnen Verpflichtungen auferlegt wie die Schulpflicht, die etwa an Gesamtschulen mehr als 8 Zeitstunden (mitunter mehr mit AGs etc.) betragen, dann kann er nicht verlangen, dass Schüler während dieser ganzen Zeit auf Ausübung ihres Grund- und Menschenrechts komplett verzichten.


Grundrechte sind in der Schule eingeschränkt. Das wird also bereits verlangt. Schulterzucken
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Hornochse
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Anmeldungsdatum: 22.07.2007
Beiträge: 8223
Wohnort: Bundeshauptstadt

Beitrag(#1369284) Verfasst am: 29.09.2009, 19:06    Titel: Antworten mit Zitat

AlexJ hat folgendes geschrieben:
Und sie sind Zugelassen, solange sie den Schulbetrieb nicht stören. Es mag hier einige geben die andere Auffassung sind, mit Recht und Gesetz hat ihre Auffassung aber leider nichts zu tun.


Willst du nicht noch die Moralkeule schwingen, weil hier manche anderer Auffassung als "Recht und Gesetz" sind?
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1369285) Verfasst am: 29.09.2009, 19:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hornochse hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Menschen dürfen ihre Religion frei ausüben. Wenn der staat ihnen Verpflichtungen auferlegt wie die Schulpflicht, die etwa an Gesamtschulen mehr als 8 Zeitstunden (mitunter mehr mit AGs etc.) betragen, dann kann er nicht verlangen, dass Schüler während dieser ganzen Zeit auf Ausübung ihres Grund- und Menschenrechts komplett verzichten.


Grundrechte sind in der Schule eingeschränkt. Das wird also bereits verlangt. Schulterzucken


Mit der Begründung, dass es halt zur Aufrechterhaltung praktisch notwendigsei (und wohl auch oft ist).

Die Religionsausübung aber komplett zu verbieten ist jedoch unnötig, unverhältnismäßig und obendrein und vor allem zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebes total kontraproduktiv.
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atheist666
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Beiträge: 8494

Beitrag(#1369287) Verfasst am: 29.09.2009, 19:08    Titel: Antworten mit Zitat

Das Kernproblem ist doch, daß es die Religion überhaupt in der Schule gibt. Deshalb hat dieser Schüler recht bekommen, gleiches Recht für alle.
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Hornochse
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Anmeldungsdatum: 22.07.2007
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Beitrag(#1369289) Verfasst am: 29.09.2009, 19:11    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Hornochse hat folgendes geschrieben:
Grundrechte sind in der Schule eingeschränkt. Das wird also bereits verlangt. Schulterzucken


Mit der Begründung, dass es halt zur Aufrechterhaltung praktisch notwendigsei (und wohl auch oft ist).

Die Religionsausübung aber komplett zu verbieten ist jedoch unnötig, unverhältnismäßig und obendrein und vor allem zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebes total kontraproduktiv.


Es geht dabei nicht nur um pragmatische Gesichtspunkte sondern auch um Prinzipien wie die weltanschauliche Neutralität. Offensichtlich urteilte das entsprechende Gericht in diesem Falle so, dass hier kein Verstoß gegen dieses Prinzip vorliegt. Ich kann das akzeptieren, sehe es aber anders.
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Zuletzt bearbeitet von Hornochse am 29.09.2009, 19:11, insgesamt einmal bearbeitet
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Beiträge: 42408

Beitrag(#1369290) Verfasst am: 29.09.2009, 19:11    Titel: Antworten mit Zitat

atheist666 hat folgendes geschrieben:
Das Kernproblem ist doch, daß es die Religion überhaupt in der Schule gibt. Deshalb hat dieser Schüler recht bekommen, gleiches Recht für alle.


Das kommt noch dazu. Solange es an der Wand Kruzifixe, Religionsunterricht, Schmuckkreuze etc. gibt kann man niemanden verbieten,nach Osten zu mekkan, Spagetthi zu essen oder was weiss ich für "kultische Handlungen" abzuhalten,solange sie nicht anderweitig dem Schulbetrieb entgegenstehen.
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atheist666
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Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 8494

Beitrag(#1369292) Verfasst am: 29.09.2009, 19:13    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
atheist666 hat folgendes geschrieben:
Das Kernproblem ist doch, daß es die Religion überhaupt in der Schule gibt. Deshalb hat dieser Schüler recht bekommen, gleiches Recht für alle.


Das kommt noch dazu. Solange es an der Wand Kruzifixe, Religionsunterricht, Schmuckkreuze etc. gibt kann man niemanden verbieten,nach Osten zu mekkan, Spagetthi zu essen oder was weiss ich für "kultische Handlungen" abzuhalten,solange sie nicht anderweitig dem Schulbetrieb entgegenstehen.


Darauf wollte ich hinaus!
Solange es den Kirchen erlaubt ist ihren Kram in der Schule auszuüben, solange darf auch jeder popelige Sektierer in der Schule beten.
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AlexJ
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Anmeldungsdatum: 11.04.2008
Beiträge: 2353
Wohnort: Köln

Beitrag(#1369293) Verfasst am: 29.09.2009, 19:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hornochse hat folgendes geschrieben:
AlexJ hat folgendes geschrieben:
Und sie sind Zugelassen, solange sie den Schulbetrieb nicht stören. Es mag hier einige geben die andere Auffassung sind, mit Recht und Gesetz hat ihre Auffassung aber leider nichts zu tun.


Willst du nicht noch die Moralkeule schwingen, weil hier manche anderer Auffassung als "Recht und Gesetz" sind?


Nein. Deine Auffassung kannst du gerne Behalten. Sofern du aber keine Partei findest die daraus Gesetze macht, bleibt es bei einer Privaten Auffassung, welche den Charakter "es sollte so und so sein" hat, während es halt anders ist.
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