Freigeisterhaus Foren-Übersicht
 FAQFAQ   SuchenSuchen   MitgliederlisteMitgliederliste   NutzungsbedingungenNutzungsbedingungen   BenutzergruppenBenutzergruppen   LinksLinks   RegistrierenRegistrieren 
 ProfilProfil   Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen   LoginLogin 

Gebetsraum für Schüler
Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3, 4, 5, 6 ... 32, 33, 34  Weiter
 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen   Drucker freundliche Ansicht    Freigeisterhaus Foren-Übersicht -> Weltanschauungen und Religionen
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1369364) Verfasst am: 29.09.2009, 21:06    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Hornochse hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Dann ist Deine Auffassung offenbar die, dass die bloße zugelassene Äußerung der Weltanschauung eines "Klienten" schon dem Neutralitätsgebot des staatlichen "Trägers" widerspricht.


Nein. Ich sehe vor allem nicht ein, dass eine Schule Vorkehrungen für die Durchführung entsprechender Handlungen treffen sollte.

Noseman hat folgendes geschrieben:
Kann ich ehrlich gesagt von einem Linken nicht nachvollziehen, weil die Freiheit immer die des Andersdenkenden ist usw.


In seinem Privatleben kann der Christ meinetwegen die Hände falten bis er schwitzt und der Moslem den halben Tag auf der Matte liegen.


richtig


Also ist im "Nichtprivatleben" die Ausübung der Weltanschauung verboten und man muss sich den Gepflogenheiten des Arbeitgebers während der Arbeitszeit beugen.

Hätt ich das nur mal gewußt, bevor ich diesen Beitrag geschrieben habe, da hab ich dann ja also wieder mal kompletten Stuß gelabert.


wie kommst du auf "verboten"?
etwas zu dulden ist nicht gleichbedeutend damit etwas zu unterstützen oder auch nur zu ermöglichen
_________________
Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden ICQ-Nummer
L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1369368) Verfasst am: 29.09.2009, 21:08    Titel: Antworten mit Zitat

atheist666 hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Misterfritz hat folgendes geschrieben:
was ich viel bedenklicher finde ist, dass der schüler darauf geklagt hat, obwohl es seine religion erlaubt, gebete nachzuholen, wenn die situation gebete halt nicht zulassen.
christen können ja auch vor oder nach dem unterricht in die kirche gehen, so es keinen schulgottesdienst gibt und sie unbedingt täglich einen gottesdienst brauchen.


damit sollte doch alles klar sein


Nein! Gar nix ist klar.


lass dir helfen: was ist denn noch unklar?
_________________
Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden ICQ-Nummer
Evilbert
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1369370) Verfasst am: 29.09.2009, 21:10    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:

wie kommst du auf "verboten"?
etwas zu dulden ist nicht gleichbedeutend damit etwas zu unterstützen oder auch nur zu ermöglichen


Was nicht ermöglicht wird, ist faktisch verboten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
AlexJ
Supermarktoverlord



Anmeldungsdatum: 11.04.2008
Beiträge: 2353
Wohnort: Köln

Beitrag(#1369371) Verfasst am: 29.09.2009, 21:11    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:

Er muss einen angemessenen Raum haben.
Der Schulhof bei Regen und Kälte oder Hitze, der verdreckte Flur oder die Pausenhalle mit all den sich drüber lustig machenden lärmenden Vollpfosten ist sicher in der Regel nicht angemessen.


Die Pausenhalle, Schulklasse und der Schulhof sind durch aus angemessen, selbst der Flur sofern es dem Schüler lieber ist als die Pausenhalle bzw. Schulklasse mit lärmenden Vollpfosten. Nur wenn er wegen dem Gebet an einem extra Ort verbannt werden soll, muss dieser dafür speziell angemessen sein, d.h. er darf nicht Qualitativ schlechter sein oder absichtlich entwürdigend.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Danol
registrierter User



Anmeldungsdatum: 02.04.2007
Beiträge: 3027

Beitrag(#1369372) Verfasst am: 29.09.2009, 21:12    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:

wie kommst du auf "verboten"?
etwas zu dulden ist nicht gleichbedeutend damit etwas zu unterstützen oder auch nur zu ermöglichen


Was nicht ermöglicht wird, ist faktisch verboten.


So ein Blödsinn Pillepalle
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1369373) Verfasst am: 29.09.2009, 21:13    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:

wie kommst du auf "verboten"?
etwas zu dulden ist nicht gleichbedeutend damit etwas zu unterstützen oder auch nur zu ermöglichen


Was nicht ermöglicht wird, ist faktisch verboten.


es ist möglich und damit nicht verboten.
_________________
Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden ICQ-Nummer
Evilbert
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1369375) Verfasst am: 29.09.2009, 21:14    Titel: Antworten mit Zitat

Danol hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:

wie kommst du auf "verboten"?
etwas zu dulden ist nicht gleichbedeutend damit etwas zu unterstützen oder auch nur zu ermöglichen


Was nicht ermöglicht wird, ist faktisch verboten.


So ein Blödsinn Pillepalle


Du darfst pinkeln.

Aber Deine Schule hat leider keine Toiletten, und woanders hinpinkeln ist verboten.

Ist dann pinkeln erlaubt?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Danol
registrierter User



Anmeldungsdatum: 02.04.2007
Beiträge: 3027

Beitrag(#1369376) Verfasst am: 29.09.2009, 21:14    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Also ist im "Nichtprivatleben" die Ausübung der Weltanschauung verboten und man muss sich den Gepflogenheiten des Arbeitgebers während der Arbeitszeit beugen.


Würdest Du es einem Arbeitgeber zumuten wollen, für betende Mitarbeiter einen Raum freizumachen? Ihnen eventuell Extrapausen einzuräumen, um ihre 5 Gebete am Tag zu erledigen (das wird m.E. der nächste Schritt an den Schulen sein)? Am Ende noch sichwerzustellen, das sie von ungläubigen Kollegen nicht dabei belästigt werden?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Danol
registrierter User



Anmeldungsdatum: 02.04.2007
Beiträge: 3027

Beitrag(#1369377) Verfasst am: 29.09.2009, 21:15    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Du darfst pinkeln.

Aber Deine Schule hat leider keine Toiletten, und woanders hinpinkeln ist verboten.

Ist dann pinkeln erlaubt?


Apfel != Birne Mit den Augen rollen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Evilbert
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1369380) Verfasst am: 29.09.2009, 21:19    Titel: Antworten mit Zitat

Danol hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Also ist im "Nichtprivatleben" die Ausübung der Weltanschauung verboten und man muss sich den Gepflogenheiten des Arbeitgebers während der Arbeitszeit beugen.


Würdest Du es einem Arbeitgeber zumuten wollen, für betende Mitarbeiter einen Raum freizumachen?


Zur Verfügung stellen, nicht "frei machen (!)".
Also kurzfristig, einen gerade nicht anderweitig benutzten Raum: ja.

Danol hat folgendes geschrieben:
Ihnen eventuell Extrapausen einzuräumen, um ihre 5 Gebete am Tag zu erledigen


Nein. Jedenfalls mit 100%iger Sicherheit keine bezahlten.

Danol hat folgendes geschrieben:
(das wird m.E. der nächste Schritt an den Schulen sein)? Am Ende noch sichwerzustellen, das sie von ungläubigen Kollegen nicht dabei belästigt werden?


Kann ich nix zu sagen, ich bin kein Prophet, kenne auch keinen und vermute, dass es auch keinen gibt, der in die Zukunft sehen kann.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
AlexJ
Supermarktoverlord



Anmeldungsdatum: 11.04.2008
Beiträge: 2353
Wohnort: Köln

Beitrag(#1369383) Verfasst am: 29.09.2009, 21:21    Titel: Antworten mit Zitat

Danol hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Also ist im "Nichtprivatleben" die Ausübung der Weltanschauung verboten und man muss sich den Gepflogenheiten des Arbeitgebers während der Arbeitszeit beugen.


Würdest Du es einem Arbeitgeber zumuten wollen, für betende Mitarbeiter einen Raum freizumachen? Ihnen eventuell Extrapausen einzuräumen, um ihre 5 Gebete am Tag zu erledigen (das wird m.E. der nächste Schritt an den Schulen sein)? Am Ende noch sichwerzustellen, das sie von ungläubigen Kollegen nicht dabei belästigt werden?


Blödsinn, das Gericht hat ausdrücklich festgestellt, das es nur geht solange der Schulbetrieb dadurch nicht gestört wird.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Danol
registrierter User



Anmeldungsdatum: 02.04.2007
Beiträge: 3027

Beitrag(#1369385) Verfasst am: 29.09.2009, 21:24    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Kann ich nix zu sagen, ich bin kein Prophet, kenne auch keinen und vermute, dass es auch keinen gibt, der in die Zukunft sehen kann.


Seltsam, manchmal kommt das anders rüber.

Zitat:
Zur Verfügung stellen, nicht "frei machen (!)".
Also kurzfristig, einen gerade nicht anderweitig benutzten Raum: ja.


Interessant. Wenn für dich die Interessen des Arbeitgebers bzw. Raumbesitzers keine Rolle spielen, verstehe ich auch wie Du zu deiner Meinung kommst.

Zitat:
Nein. Jedenfalls mit 100%iger Sicherheit keine bezahlten.


Aha, also Zeit muss ihnen nicht zur Verfügung gestellt werden, Raum schon. Warum dieser willkürliche Unterschied?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Danol
registrierter User



Anmeldungsdatum: 02.04.2007
Beiträge: 3027

Beitrag(#1369386) Verfasst am: 29.09.2009, 21:25    Titel: Antworten mit Zitat

AlexJ hat folgendes geschrieben:
Blödsinn, das Gericht hat ausdrücklich festgestellt, das es nur geht solange der Schulbetrieb dadurch nicht gestört wird.


Wobei hier ja gerade strittig ist, ob der Schulbetrieb gestört wird.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Evilbert
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1369390) Verfasst am: 29.09.2009, 21:31    Titel: Antworten mit Zitat

Danol hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Kann ich nix zu sagen, ich bin kein Prophet, kenne auch keinen und vermute, dass es auch keinen gibt, der in die Zukunft sehen kann.


Seltsam, manchmal kommt das anders rüber.

Zitat:
Zur Verfügung stellen, nicht "frei machen (!)".
Also kurzfristig, einen gerade nicht anderweitig benutzten Raum: ja.


Interessant. Wenn für dich die Interessen des Arbeitgebers bzw. Raumbesitzers keine Rolle spielen, verstehe ich auch wie Du zu deiner Meinung kommst.

Zitat:
Nein. Jedenfalls mit 100%iger Sicherheit keine bezahlten.


Aha, also Zeit muss ihnen nicht zur Verfügung gestellt werden, Raum schon. Warum dieser willkürliche Unterschied?


Ein Pausenraum muss zur Verfügung gestellt werden, Pausen auch. Sowohl bei Schule als auch im Job.
Ob man da ne Stulle futtert oder betet oder joggt, kann jeder Arbeitnehmer selbst entscheiden.

Unterschiede sind, dass sich ein erwachsener Arbeitnehmer eher wehren kann wenn er gemobbt wird und dass es in der Schule problemloser ist, in Pausenzeiten Räume frei zu machen.

Es ist nicht mein Einfall gewesen, die Schulsituation analog zur Arbeitssituation zu setzen; das waren Horny und zustimmend L.E.N.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Evilbert
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1369399) Verfasst am: 29.09.2009, 21:38    Titel: Antworten mit Zitat

Danol hat folgendes geschrieben:
AlexJ hat folgendes geschrieben:
Blödsinn, das Gericht hat ausdrücklich festgestellt, das es nur geht solange der Schulbetrieb dadurch nicht gestört wird.


Wobei hier ja gerade strittig ist, ob der Schulbetrieb gestört wird.


Noseman hat folgendes geschrieben:

Wenn es geht, muss es. Wenn es nicht geht, dann kann es halt nicht. In einer Dorfschulemit einem Unterrichtsraumhat in der Tat ein Schüler dann halt Pech oder muss in die Besenkammer gehen. Aber in einem Stadschulzentrum mit tausend Schülern oder so wird es wogl praktikabel sein, einen angemssenen raum zur Pause zur Verfügung zu stellen.


(Seite 2)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Danol
registrierter User



Anmeldungsdatum: 02.04.2007
Beiträge: 3027

Beitrag(#1369401) Verfasst am: 29.09.2009, 21:39    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Ein Pausenraum muss zur Verfügung gestellt werden, Pausen auch. Sowohl bei Schule als auch im Job.


Seit wann das denn? Während ~80% meiner Schulzeit konnte ich von einem Pausenraum nur träumen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Evilbert
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1369409) Verfasst am: 29.09.2009, 21:46    Titel: Antworten mit Zitat

Danol hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Ein Pausenraum muss zur Verfügung gestellt werden, Pausen auch. Sowohl bei Schule als auch im Job.


Seit wann das denn? Während ~80% meiner Schulzeit konnte ich von einem Pausenraum nur träumen.


Echt? Du warst stets an der frischen Luft oder im Schrank unter der Treppe eingesperrt? Wann war das, 1944? Auf den Arm nehmen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Danol
registrierter User



Anmeldungsdatum: 02.04.2007
Beiträge: 3027

Beitrag(#1369412) Verfasst am: 29.09.2009, 21:49    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Echt? Du warst stets an der frischen Luft oder im Schrank unter der Treppe eingesperrt? Wann war das, 1944? Auf den Arm nehmen


Frische Luft oder Flur Schulterzucken
In der Grundschule sogar stets frische Luft, Flure durften nur bei Regen betreten werden. Bescheuert, ich weiß - aber für mich spricht das gegen eine Raumpflicht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
neinguar
Blue Note



Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 3088

Beitrag(#1369421) Verfasst am: 29.09.2009, 22:04    Titel: Antworten mit Zitat

Falls jemanden von Euch interessieren sollte, wie das Gericht die Entscheidung begründet hat (es ist noch nicht die schriftliche Urteilsbegründung, die kommt immer ein bisschen später, sondern nur eine Pressemitteilung):
Pressemitteilung des VG Berlin hat folgendes geschrieben:
(...)

Da für einen gläubigen Muslim auch die Gebetszeiten einen hohen Stellenwert hätten, könne von einem strenggläubigen Schüler nicht erwartet werden, grundsätzlich nur außerhalb der Schulzeit zu beten, wenn er bereit sei, für sein Gebet nur unterrichtsfreie Zeit in Anspruch zu nehmen und hierdurch keine konkreten und unzumutbaren Beeinträchtigungen des Schulbetriebes einträten.

Dem stehe die Neutralitätspflicht des Staates, den staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag, eine mögliche Störung des Schulfriedens und die beschränkten räumlichen Kapazitäten der Schulen nicht entgegen. Die Neutralitätspflicht verlange vom Staat in erster Linie Zurückhaltung bei eigenen Aktivitäten, etwa der Abhaltung eines Schulgebets als schulische Veranstaltung. Sie gebiete jedoch keineswegs, prinzipiell gegen religiöse Betätigungen Einzelner vorzugehen, auch nicht, um Andersgläubige oder Nichtgläubige in ihrer negativen Bekenntnisfreiheit zu schützen. Dies gelte jedenfalls solange, wie durch organisatorische Vorgaben eine ungewollte Konfrontation vermieden werden könne.

Das Gericht konnte im konkret zu prüfenden Einzelfall nicht erkennen, dass die vom Beklagten beschriebenen Konflikte im Schulalltag zwischen Schülern verschiedener Religionszugehörigkeit durch das Verhalten des Klägers verursacht oder vertieft werden. Eine aktuelle Gefahr, dass von einer breiteren Schülerschaft räumliche Möglichkeiten zur Gebetsverrichtung eingefordert werden könnten, die wegen der knappen Raumausstattung nicht zu realisieren seien, sah das Gericht ebenfalls nicht.

(...)

(Hervorhebungen von mir)
_________________
Woran du dein Herz hängest, das ist dein Gott - Martin Luther -

Wenn ich Gott wäre, würde ich mich nicht von jedem anbeten lassen wollen - Hilde Ziegler -
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
AlexJ
Supermarktoverlord



Anmeldungsdatum: 11.04.2008
Beiträge: 2353
Wohnort: Köln

Beitrag(#1369424) Verfasst am: 29.09.2009, 22:08    Titel: Antworten mit Zitat

Danol hat folgendes geschrieben:
AlexJ hat folgendes geschrieben:
Blödsinn, das Gericht hat ausdrücklich festgestellt, das es nur geht solange der Schulbetrieb dadurch nicht gestört wird.


Wobei hier ja gerade strittig ist, ob der Schulbetrieb gestört wird.


Wo genau?

Bei dem Fall aus der Presse ist es nicht strittig. Das Gericht hat das ganz klar festgestellt.

Bei den von dir Konstruierten Fall der extra Pausen ist es auch nicht strittig. Die würden den Schulbetrieb stören.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
atheist666
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 8494

Beitrag(#1369427) Verfasst am: 29.09.2009, 22:09    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Danol hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Ein Pausenraum muss zur Verfügung gestellt werden, Pausen auch. Sowohl bei Schule als auch im Job.


Seit wann das denn? Während ~80% meiner Schulzeit konnte ich von einem Pausenraum nur träumen.


Echt? Du warst stets an der frischen Luft oder im Schrank unter der Treppe eingesperrt? Wann war das, 1944? Auf den Arm nehmen


Sorry, aber wir hatten das auch nicht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Evilbert
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1369429) Verfasst am: 29.09.2009, 22:14    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Nachdem die Schulleitung dem Kläger zunächst nahegelegt hatte, das Beten in der Schule zu unterlassen, verpflichtete das Gericht die Schule im März 2008 im Wege einstweiliger Anordnung, ihm vorläufig zu gestatten, einmal täglich in der unterrichtsfreien Zeit zu beten. Seither hat die Schule ihm dies in einem ihm zugewiesenen Raum ermöglicht.


Wenn das bedeutet, dass die Schulleitung ihm sagte "Ok, roll in den normalen Pausen halt Deinen Teppich in Raum 105 -und nur da - aus, da ist in der Pause nämlich niemand. Du haftest aber, wenn da was zu Bruch geht, und dann ist ggf. Schluss mit lustich beten."

Dann entspricht das exakt meinen Vorstellungen.


Wer ist denn von so einer Regelung beeinträchtigt, ausser dem Hausmeister, der den Schlüssel für Raum 105 aushändigen und wieder in Empfang nehmen muss?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Danol
registrierter User



Anmeldungsdatum: 02.04.2007
Beiträge: 3027

Beitrag(#1369432) Verfasst am: 29.09.2009, 22:15    Titel: Antworten mit Zitat

AlexJ hat folgendes geschrieben:
Wo genau?


Ließ die Pressemitteilung. Das Gericht hat diese Störung für möglich erachtet:

Zitat:
Dem stehe die Neutralitätspflicht des Staates, den staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag, eine mögliche Störung des Schulfriedens und die beschränkten räumlichen Kapazitäten der Schulen nicht entgegen. [...]


aber offenbar beschlossen dass die Rechte des Schülers wichtiger sind.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
neinguar
Blue Note



Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 3088

Beitrag(#1369433) Verfasst am: 29.09.2009, 22:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hornochse hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Menschen dürfen ihre Religion frei ausüben. Wenn der staat ihnen Verpflichtungen auferlegt wie die Schulpflicht, die etwa an Gesamtschulen mehr als 8 Zeitstunden (mitunter mehr mit AGs etc.) betragen, dann kann er nicht verlangen, dass Schüler während dieser ganzen Zeit auf Ausübung ihres Grund- und Menschenrechts komplett verzichten.


Grundrechte sind in der Schule eingeschränkt. Das wird also bereits verlangt. Schulterzucken

Kannst Du das genauer erläutern?
_________________
Woran du dein Herz hängest, das ist dein Gott - Martin Luther -

Wenn ich Gott wäre, würde ich mich nicht von jedem anbeten lassen wollen - Hilde Ziegler -
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
AlexJ
Supermarktoverlord



Anmeldungsdatum: 11.04.2008
Beiträge: 2353
Wohnort: Köln

Beitrag(#1369435) Verfasst am: 29.09.2009, 22:19    Titel: Antworten mit Zitat

atheist666 hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Danol hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Ein Pausenraum muss zur Verfügung gestellt werden, Pausen auch. Sowohl bei Schule als auch im Job.


Seit wann das denn? Während ~80% meiner Schulzeit konnte ich von einem Pausenraum nur träumen.


Echt? Du warst stets an der frischen Luft oder im Schrank unter der Treppe eingesperrt? Wann war das, 1944? Auf den Arm nehmen


Sorry, aber wir hatten das auch nicht.


Wir schon. Es gab sogar genügend ungenutzte Räume für Clubs. Ein Tischtennis Pavillon. Eine Disko. Räumen mit Kickern, Billiard und Brettspielen. Dazu Räume zu Chillen und Entspannen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1369436) Verfasst am: 29.09.2009, 22:20    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Nachdem die Schulleitung dem Kläger zunächst nahegelegt hatte, das Beten in der Schule zu unterlassen, verpflichtete das Gericht die Schule im März 2008 im Wege einstweiliger Anordnung, ihm vorläufig zu gestatten, einmal täglich in der unterrichtsfreien Zeit zu beten. Seither hat die Schule ihm dies in einem ihm zugewiesenen Raum ermöglicht.


Wenn das bedeutet, dass die Schulleitung ihm sagte "Ok, roll in den normalen Pausen halt Deinen Teppich in Raum 105 -und nur da - aus, da ist in der Pause nämlich niemand. Du haftest aber, wenn da was zu Bruch geht, und dann ist ggf. Schluss mit lustich beten."

Dann entspricht das exakt meinen Vorstellungen.


Wer ist denn von so einer Regelung beeinträchtigt, ausser dem Hausmeister, der den Schlüssel für Raum 105 aushändigen und wieder in Empfang nehmen muss?


ein spezialrecht für anhänger bestimmter religionen halte ich für unnötig.
_________________
Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden ICQ-Nummer
neinguar
Blue Note



Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 3088

Beitrag(#1369441) Verfasst am: 29.09.2009, 22:23    Titel: Antworten mit Zitat

Danol hat folgendes geschrieben:
AlexJ hat folgendes geschrieben:
Wo genau?


Ließ die Pressemitteilung. Das Gericht hat diese Störung für möglich erachtet:

Zitat:
Dem stehe die Neutralitätspflicht des Staates, den staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag, eine mögliche Störung des Schulfriedens und die beschränkten räumlichen Kapazitäten der Schulen nicht entgegen. [...]


aber offenbar beschlossen dass die Rechte des Schülers wichtiger sind.

Lies bitte auch ein paar Sätze weiter, wenn Du schon die Pressemitteilung zitierst.
_________________
Woran du dein Herz hängest, das ist dein Gott - Martin Luther -

Wenn ich Gott wäre, würde ich mich nicht von jedem anbeten lassen wollen - Hilde Ziegler -
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Evilbert
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1369442) Verfasst am: 29.09.2009, 22:23    Titel: Antworten mit Zitat

atheist666 hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Danol hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Ein Pausenraum muss zur Verfügung gestellt werden, Pausen auch. Sowohl bei Schule als auch im Job.


Seit wann das denn? Während ~80% meiner Schulzeit konnte ich von einem Pausenraum nur träumen.


Echt? Du warst stets an der frischen Luft oder im Schrank unter der Treppe eingesperrt? Wann war das, 1944? Auf den Arm nehmen


Sorry, aber wir hatten das auch nicht.


Ey, ich hab 1944 geschrieben.Hät ich mir dir gerechnet hättich mir ja noch Keilschrift installierne müssen. noseman

Spass beiseite. Das ist auch heute noch Usus, dass die Kiddies in der Grundschule rausgeschmissen werden und nur bei Regen reindürfen.

Mit "Pausen-Raum" ist aber nicht ein besonderes Zimmer von mir gemeint, sondern die Tatsache, dass Kindern, Arbeitern etc. ein angemessener Pausenaufenthalts-Raum im Sinne einer "Umgebung", in der Erholung stattfinden kann, zur Verfügung gestellt werden muss.

Soweit das möglich ist; aus arbeitstechnsichen Gründen gibt es Ausnahmen natürlich zuhauf.

Aber bestimmt nicht völlig grundlos an einer Schule.

Und wann nennt mir denn jetzt mal endlich jemand gegen meinen praktischen Vorschlag einen plausiblen Grund? Oder erstmal überhaupt einen Grund?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Evilbert
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1369445) Verfasst am: 29.09.2009, 22:26    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Nachdem die Schulleitung dem Kläger zunächst nahegelegt hatte, das Beten in der Schule zu unterlassen, verpflichtete das Gericht die Schule im März 2008 im Wege einstweiliger Anordnung, ihm vorläufig zu gestatten, einmal täglich in der unterrichtsfreien Zeit zu beten. Seither hat die Schule ihm dies in einem ihm zugewiesenen Raum ermöglicht.


Wenn das bedeutet, dass die Schulleitung ihm sagte "Ok, roll in den normalen Pausen halt Deinen Teppich in Raum 105 -und nur da - aus, da ist in der Pause nämlich niemand. Du haftest aber, wenn da was zu Bruch geht, und dann ist ggf. Schluss mit lustich beten."

Dann entspricht das exakt meinen Vorstellungen.


Wer ist denn von so einer Regelung beeinträchtigt, ausser dem Hausmeister, der den Schlüssel für Raum 105 aushändigen und wieder in Empfang nehmen muss?


ein spezialrecht für anhänger bestimmter religionen halte ich für unnötig.



Es wäre aber kein Spezialrecht. Du kriegst Raum 106, wenn Du Spaghetti essen möchtest, oder teilst Dir mit Üzgur halt auch mal Raum 105, wenn Deine Spaghetti Napoli sind und somit kein Schweinefleisch enthalten.

Sowas muss doch gehen, oder wem sag ich das?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1369449) Verfasst am: 29.09.2009, 22:31    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Nachdem die Schulleitung dem Kläger zunächst nahegelegt hatte, das Beten in der Schule zu unterlassen, verpflichtete das Gericht die Schule im März 2008 im Wege einstweiliger Anordnung, ihm vorläufig zu gestatten, einmal täglich in der unterrichtsfreien Zeit zu beten. Seither hat die Schule ihm dies in einem ihm zugewiesenen Raum ermöglicht.


Wenn das bedeutet, dass die Schulleitung ihm sagte "Ok, roll in den normalen Pausen halt Deinen Teppich in Raum 105 -und nur da - aus, da ist in der Pause nämlich niemand. Du haftest aber, wenn da was zu Bruch geht, und dann ist ggf. Schluss mit lustich beten."

Dann entspricht das exakt meinen Vorstellungen.


Wer ist denn von so einer Regelung beeinträchtigt, ausser dem Hausmeister, der den Schlüssel für Raum 105 aushändigen und wieder in Empfang nehmen muss?


ein spezialrecht für anhänger bestimmter religionen halte ich für unnötig.



Es wäre aber kein Spezialrecht. Du kriegst Raum 106, wenn Du Spaghetti essen möchtest, oder teilst Dir mit Üzgur halt auch mal Raum 105, wenn Deine Spaghetti Napoli sind und somit kein Schweinefleisch enthalten.

Sowas muss doch gehen, oder wem sag ich das?


als allegemin zu nutzender pausenraum ok, aber nicht als exklusiver.
nächstens werden noch kapellen im schulgebäude eingerichtet.
_________________
Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden ICQ-Nummer
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen   Drucker freundliche Ansicht    Freigeisterhaus Foren-Übersicht -> Weltanschauungen und Religionen Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3, 4, 5, 6 ... 32, 33, 34  Weiter
Seite 5 von 34

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.



Impressum & Datenschutz


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group