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Gebetsraum für Schüler
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Galaxisherrschers Katze
Verwöhntes Haustier



Anmeldungsdatum: 06.04.2005
Beiträge: 5018

Beitrag(#1369845) Verfasst am: 30.09.2009, 14:47    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Galaxisherrschers Katze hat folgendes geschrieben:
Es gibt doch auch christliche Schüler, die vor Prüfungen oder so beten. (Was natürlich neben der religiösen Komponente auch ein Beruhigungritual sein kann.)
Ich hab auch Kommilitonen, die in der Mensa vor dem Essen beten.

Sicherlich ist das eine andere Kategorie, zumal dafür keine Räume zur Verfügung stellen muss, aber bei konsequentem Verbot von Religion in Bildungseinrichtungen, wäre doch auch sowas zu unterbinden. Allerdings dürfte das kaum durchsetzbar sein.


du sagst es selbst: das stille bekreuzigen ist zwar in der tat kein besonder toller anblick, aber dennoch wesentlich erträglicher als das (für kinder nicht verpflichtende!!) gebet der moslems. sag mal: haben dich nicht auch gebetskettchen, die sie stattdessen verwenden können?
aber wie gesagt, in freien räumen sollte es für niemanden ein problem sein zu beten/ beten zu lassen.

Das bringt uns aber wieder zur Kopftuchfrage und das Tragen eines (religiös bedingten) Kopftuches ist in Deutschland für Schüler nicht untersagt; die Gerichtsverfahren bezogen sich nur auf Lehrkräfte.
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I.R
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 9142

Beitrag(#1369847) Verfasst am: 30.09.2009, 14:49    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Und ferner, warum war die Schule nicht in der Lage, vielleicht einen gemeinsamen stillen Raum oder ähnliches als Rückzugsmöglichkeit für die Schüler aller Religionen, oder generell als Besinnungsraum auch für nichtreligiöse Schüler einzurichten?


In meiner Schule wurde dafür der Flur während des Unterrichts genutzt. Jedenfalls wurde ich da manchmal hingeschickt, um wieder zur Besinnung zu kommen.
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1369851) Verfasst am: 30.09.2009, 14:50    Titel: Antworten mit Zitat

Galaxisherrschers Katze hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Galaxisherrschers Katze hat folgendes geschrieben:
Es gibt doch auch christliche Schüler, die vor Prüfungen oder so beten. (Was natürlich neben der religiösen Komponente auch ein Beruhigungritual sein kann.)
Ich hab auch Kommilitonen, die in der Mensa vor dem Essen beten.

Sicherlich ist das eine andere Kategorie, zumal dafür keine Räume zur Verfügung stellen muss, aber bei konsequentem Verbot von Religion in Bildungseinrichtungen, wäre doch auch sowas zu unterbinden. Allerdings dürfte das kaum durchsetzbar sein.


du sagst es selbst: das stille bekreuzigen ist zwar in der tat kein besonder toller anblick, aber dennoch wesentlich erträglicher als das (für kinder nicht verpflichtende!!) gebet der moslems. sag mal: haben dich nicht auch gebetskettchen, die sie stattdessen verwenden können?
aber wie gesagt, in freien räumen sollte es für niemanden ein problem sein zu beten/ beten zu lassen.

Das bringt uns aber wieder zur Kopftuchfrage und das Tragen eines (religiös bedingten) Kopftuches ist in Deutschland für Schüler nicht untersagt; die Gerichtsverfahren bezogen sich nur auf Lehrkräfte.


nein, wieso?
ein kopftuch zu tragen kann man, muss man aber nicht als zeichen gelebter gläubigkeit behandeln.
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Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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AlexJ
Supermarktoverlord



Anmeldungsdatum: 11.04.2008
Beiträge: 2353
Wohnort: Köln

Beitrag(#1369858) Verfasst am: 30.09.2009, 14:55    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
AlexJ hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:


der flur ist öffentlich, also hat dort das praktizieren einer religion nichts zu suchen, basta!


Nach deutschem Recht schon. Wie gesagt wenn du eine Partei findest die die Gesetze ändert so daß Beten in der Öffentlichkeit allgemein verboten wird, dann sieht die Sache anders aus. Bis dahin haben die Leute weiter das Recht dort zu beten, zumindest solange sie gegen keine anderen Gesetze bzw. der Hausordnung verstoßen.


fällt nicht das verbot werbung für parteien oder ideologien zu machen in die selbe kategorie?


Nein. Selbst nach dem strengsten Werbe verboten an und um Schulen(die Bundesländer haben dort unterschiedliche Regelungen) ist das Beten nicht verboten.
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Hornochse
Orthographiefetischist



Anmeldungsdatum: 22.07.2007
Beiträge: 8223
Wohnort: Bundeshauptstadt

Beitrag(#1369862) Verfasst am: 30.09.2009, 14:59    Titel: Antworten mit Zitat

Luke hat folgendes geschrieben:
Hornochse hat folgendes geschrieben:
Luke hat folgendes geschrieben:
Was hältst Du eigentlich von der Gottesfurcht, die in manchen Landesgesetzen festgehalten ist?


Ist die Frage an mich gerichtet?


Künftich werde ich nur noch komplett alles zitieren, auch wenn das hunderte Beiträge sein sollten. Nur um Missverständnissen vorzubeugen.

Nein, das war nicht an dich gerichtet, sondern an den Hornochsen vor meinem Beitrag. Edit: Ich denke, Du erkennst Ironie. Wenn nich, dann nich. Schulterzucken


Schlecht geschlafen?

Antwort auf deine Frage: Nichts. Und was sollte daraus folgen?
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Alles könnte anders sein - und fast nichts kann ich ändern.

- Niklas Luhmann -
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1369866) Verfasst am: 30.09.2009, 15:02    Titel: Antworten mit Zitat

AlexJ hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
AlexJ hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:


der flur ist öffentlich, also hat dort das praktizieren einer religion nichts zu suchen, basta!


Nach deutschem Recht schon. Wie gesagt wenn du eine Partei findest die die Gesetze ändert so daß Beten in der Öffentlichkeit allgemein verboten wird, dann sieht die Sache anders aus. Bis dahin haben die Leute weiter das Recht dort zu beten, zumindest solange sie gegen keine anderen Gesetze bzw. der Hausordnung verstoßen.


fällt nicht das verbot werbung für parteien oder ideologien zu machen in die selbe kategorie?


Nein. Selbst nach dem strengsten Werbe verboten an und um Schulen(die Bundesländer haben dort unterschiedliche Regelungen) ist das Beten nicht verboten.


das sollte dann mal schleunigst korrigiert werden. ist predigen und missionieren dann auch erlaubt? denn wenn ich laut bete kommt dies ja einem missionierungsversuch recht nahe.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1369867) Verfasst am: 30.09.2009, 15:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hornochse hat folgendes geschrieben:

Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist ebenso nicht in vollem Umfang gegeben, da z.B. Werbung für politische Parteien i.d.R. untersagt ist.


Was heisst das, Werbung sei verboten an der Schule? Ist mir persönlich nicht aufgefallen, aber ist auch schon länger her, dass ich Schüler war.

Natürlich kann man die Schule für Werbung nicht vereinnahmen, indem man etwa ein Werbeplaket an die Wand hängt und somit den Eindruck erweckt, dass die Schule selbst für den Inhalt stehe.

Aber ich kann durch die Schule rennen und sagen "Ommm... wählt die Horst-Schlämmer-Partei". Teilweise sogar zu Unterrichtszeiten.

Oder ist das jetzt echt auch schon verboten?
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Hornochse
Orthographiefetischist



Anmeldungsdatum: 22.07.2007
Beiträge: 8223
Wohnort: Bundeshauptstadt

Beitrag(#1369871) Verfasst am: 30.09.2009, 15:07    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Hornochse hat folgendes geschrieben:

Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist ebenso nicht in vollem Umfang gegeben, da z.B. Werbung für politische Parteien i.d.R. untersagt ist.


Was heisst das, Werbung sei verboten an der Schule? Ist mir persönlich nicht aufgefallen, aber ist auch schon länger her, dass ich Schüler war.

Natürlich kann man die Schule für Werbung nicht vereinnahmen, indem man etwa ein Werbeplaket an die Wand hängt und somit den Eindruck erweckt, dass die Schule selbst für den Inhalt stehe.

Aber ich kann durch die Schule rennen und sagen "Ommm... wählt die Horst-Schlämmer-Partei". Teilweise sogar zu Unterrichtszeiten.

Oder ist das jetzt echt auch schon verboten?


Bei uns war das Tragen von (offensichtlich) politischer Kleidung untersagt - und damit sind nicht nur Nazishirts gemeint. Ich kenne das von drei Schulen, die ich besuchte.
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- Niklas Luhmann -
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1369873) Verfasst am: 30.09.2009, 15:10    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Hornochse hat folgendes geschrieben:

Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist ebenso nicht in vollem Umfang gegeben, da z.B. Werbung für politische Parteien i.d.R. untersagt ist.


Was heisst das, Werbung sei verboten an der Schule? Ist mir persönlich nicht aufgefallen, aber ist auch schon länger her, dass ich Schüler war.

Natürlich kann man die Schule für Werbung nicht vereinnahmen, indem man etwa ein Werbeplaket an die Wand hängt und somit den Eindruck erweckt, dass die Schule selbst für den Inhalt stehe.

Aber ich kann durch die Schule rennen und sagen "Ommm... wählt die Horst-Schlämmer-Partei". Teilweise sogar zu Unterrichtszeiten.

Oder ist das jetzt echt auch schon verboten?


wenn an schulen politische werbung geduldet wird ist das kulanz.
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AlexJ
Supermarktoverlord



Anmeldungsdatum: 11.04.2008
Beiträge: 2353
Wohnort: Köln

Beitrag(#1369876) Verfasst am: 30.09.2009, 15:16    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:


das sollte dann mal schleunigst korrigiert werden. ist predigen und missionieren dann auch erlaubt? denn wenn ich laut bete kommt dies ja einem missionierungsversuch recht nahe.


Für Schüler generell: ja es ist erlaubt. Predigen und Missionieren kann jedoch den Schulfrieden stören, wenn sich jemand insbesondere der Adressat der Predigt/Mission dadurch gestört fühlt. Ein besonders aufdringliches Predigen/Missionieren gegenüber jemanden, der sich dadurch gestört fühlt, kann untersagt werden. Ein passives Predigen/Missionieren ähnlich dem Gebet kann an sich nicht verboten werden. Durch räumliche Trennung kann aber der Schulfrieden gewahrt werden.

Ausnahmen sind Plakate, Flyer und Werbegeschenke, die je nach Schulordnung allgemein verboten sind oder werden können bzw. allgemein geduldet und akzeptiert.

(Wie immer bildet Bayern eine Ausnahme, dort kann ich mir eventuell spezielle Sonderegeln für das Christentum vorstellen)
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1369879) Verfasst am: 30.09.2009, 15:22    Titel: Antworten mit Zitat

AlexJ hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:


das sollte dann mal schleunigst korrigiert werden. ist predigen und missionieren dann auch erlaubt? denn wenn ich laut bete kommt dies ja einem missionierungsversuch recht nahe.


Für Schüler generell: ja es ist erlaubt. Predigen und Missionieren kann jedoch den Schulfrieden stören, wenn sich jemand insbesondere der Adressat der Predigt/Mission dadurch gestört fühlt. Ein besonders aufdringliches Predigen/Missionieren gegenüber jemanden, der sich dadurch gestört fühlt, kann untersagt werden. Ein passives Predigen/Missionieren ähnlich dem Gebet kann an sich nicht verboten werden. Durch räumliche Trennung kann aber der Schulfrieden gewahrt werden.

Ausnahmen sind Plakate, Flyer und Werbegeschenke, die je nach Schulordnung allgemein verboten sind oder werden können bzw. allgemein geduldet und akzeptiert.

(Wie immer bildet Bayern eine Ausnahme, dort kann ich mir eventuell spezielle Sonderegeln für das Christentum vorstellen)


das heisst also im falle Yunus, dass die schulleiterin in einem akt vorauseilenden gehorsams einer möglichen beschwerde durch nicht moslemische schüler zuvorgekommen ist, was ich eigl. in ordnung finde. ein alternativloses verbot war allerdings etwas unsensibel.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22282

Beitrag(#1369905) Verfasst am: 30.09.2009, 16:44    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
der flur ist öffentlich, also hat dort das praktizieren einer religion nichts zu suchen, basta!

Warum sollte das so sein? Der öffentliche Raum (und auch der Schulflur als der öffentliche Raum der Schule) ist für alle da, da kann zunächst mal jeder machen, was er will, solange er nicht andere aktiv stört. Und das wird man von jemandem, der irgendwo vor sich hin betet, wohl kaum sagen können.

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
fällt nicht das verbot werbung für parteien oder ideologien zu machen in die selbe kategorie?

ausüben =/= werben.
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"YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."

(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22282

Beitrag(#1369908) Verfasst am: 30.09.2009, 16:47    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
AlexJ hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:


das sollte dann mal schleunigst korrigiert werden. ist predigen und missionieren dann auch erlaubt? denn wenn ich laut bete kommt dies ja einem missionierungsversuch recht nahe.


Für Schüler generell: ja es ist erlaubt. Predigen und Missionieren kann jedoch den Schulfrieden stören, wenn sich jemand insbesondere der Adressat der Predigt/Mission dadurch gestört fühlt. Ein besonders aufdringliches Predigen/Missionieren gegenüber jemanden, der sich dadurch gestört fühlt, kann untersagt werden. Ein passives Predigen/Missionieren ähnlich dem Gebet kann an sich nicht verboten werden. Durch räumliche Trennung kann aber der Schulfrieden gewahrt werden.
Ausnahmen sind Plakate, Flyer und Werbegeschenke, die je nach Schulordnung allgemein verboten sind oder werden können bzw. allgemein geduldet und akzeptiert.
(Wie immer bildet Bayern eine Ausnahme, dort kann ich mir eventuell spezielle Sonderegeln für das Christentum vorstellen)

das heisst also im falle Yunus, dass die schulleiterin in einem akt vorauseilenden gehorsams einer möglichen beschwerde durch nicht moslemische schüler zuvorgekommen ist, was ich eigl. in ordnung finde. ein alternativloses verbot war allerdings etwas unsensibel.

Fett von mir. Ein Gebet hat nicht die anderen schüler als Adressaten, also kann es auch nicht an sich eine Belästigung sein - es sei denn, es würde absichtlich laut und an störedner Stelle ausgeführt, wofür hier aber gar nichts spricht (im Gegenteil, wenn der Junge auch mit einem Raum zufrieden ist).
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Luke
registrierter User



Anmeldungsdatum: 04.06.2009
Beiträge: 24

Beitrag(#1369913) Verfasst am: 30.09.2009, 17:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hornochse hat folgendes geschrieben:
Luke hat folgendes geschrieben:
Hornochse hat folgendes geschrieben:
Luke hat folgendes geschrieben:
Was hältst Du eigentlich von der Gottesfurcht, die in manchen Landesgesetzen festgehalten ist?


Ist die Frage an mich gerichtet?


Künftich werde ich nur noch komplett alles zitieren, auch wenn das hunderte Beiträge sein sollten. Nur um Missverständnissen vorzubeugen.

Nein, das war nicht an dich gerichtet, sondern an den Hornochsen vor meinem Beitrag. Edit: Ich denke, Du erkennst Ironie. Wenn nich, dann nich. Schulterzucken


Schlecht geschlafen?

Antwort auf deine Frage: Nichts. Und was sollte daraus folgen?


Überhaupt nichts, du Hornochse!
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Myron
Mereoplethyntikologe



Anmeldungsdatum: 01.07.2007
Beiträge: 3632

Beitrag(#1369916) Verfasst am: 30.09.2009, 17:10    Titel: Antworten mit Zitat

AlexJ hat folgendes geschrieben:
Durch räumliche Trennung kann aber der Schulfrieden gewahrt werden.


Soll es in Zukunft in jeder öffentlichen Schule in Deutschland einen islamischen Gebetsraum geben?
(Das könnte auch ein bestimmes Klassenzimmer sein, das in den Pausen als solcher dient.)
Darauf läuft es letzten Endes doch hinaus. Und wahrscheinlich wird es auch nicht mehr allzu lange dauern, bis die ersten islamischen Organisationen dies unter Berufung auf ihre positive Religionsfreiheit fordern werden.


Zuletzt bearbeitet von Myron am 30.09.2009, 17:20, insgesamt einmal bearbeitet
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GermanHeretic
Individualoptimist & Kulturpessimist



Anmeldungsdatum: 16.06.2004
Beiträge: 4932

Beitrag(#1369917) Verfasst am: 30.09.2009, 17:11    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Ein Gebet hat nicht die anderen schüler als Adressaten, also kann es auch nicht an sich eine Belästigung sein - es sei denn, es würde absichtlich laut und an störedner Stelle ausgeführt, wofür hier aber gar nichts spricht (im Gegenteil, wenn der Junge auch mit einem Raum zufrieden ist).

Na ja, hier haben wir aber nicht irgendein Gebet sondern den Salat. Und der ist ein ziemlich ostentatives, minutenlanges Ritual. Das adressiert automatisch alle in der Nähe, ob sie wollen oder nicht, genauso wie jemand, der permanent "Der Wachturm!" brüllt.
Deshalb einen stillen Ort aufzusuchen, ist gewiß ein Akt der Rücksichtsnahme, aber einen Dritten dazu zu zwingen, einen solchen bereitzustellen, geht eindeutig über die Grenze des Erträglichen hinaus.
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"Nehmen Sie einem Durchschnittsmenschen die Lebenslüge, und Sie nehmen ihm zu gleicher Zeit das Glück." (Henrik Ibsen)
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1369922) Verfasst am: 30.09.2009, 17:19    Titel: Antworten mit Zitat

Myron hat folgendes geschrieben:
AlexJ hat folgendes geschrieben:
Durch räumliche Trennung kann aber der Schulfrieden gewahrt werden.


Soll es in Zukunft in jeder öffentlichen Schule in Deutschland einen islamischen Gebetsraum geben?
(Das könnte auch ein bestimmes Klassenzimmer sein, das in den Pausen als solcher dient.)


Was spricht denn dagegen?

Wenn die Schüler von selbst sowas wirklich wollen und schon mal von allein Initiative zeigen, birgt das viele Chancen, die an einer pädagogischen Institution nicht verschenkt werden sollten.

Man muss natürlich dann auch Verantwortung einfordern, nämlich den Raum nicht zu mißbrauchen und zu beschädigen.

Gleichzeitig kann bzw.sollte man eben diese Schüler, denen ja ihre Religion so sehr wichtig ist, auch auffordern, sich dann eben auch der Kritik bzw. den Befürchtungen zu stellen.
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1369923) Verfasst am: 30.09.2009, 17:20    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
der flur ist öffentlich, also hat dort das praktizieren einer religion nichts zu suchen, basta!

Warum sollte das so sein? Der öffentliche Raum (und auch der Schulflur als der öffentliche Raum der Schule) ist für alle da, da kann zunächst mal jeder machen, was er will, solange er nicht andere aktiv stört. Und das wird man von jemandem, der irgendwo vor sich hin betet, wohl kaum sagen können.


@gefettetes: oh, doch. es stört. mich zum beispiel.

Zitat:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
fällt nicht das verbot werbung für parteien oder ideologien zu machen in die selbe kategorie?

ausüben =/= werben.


die übergänge sind fliessend. ich betrachte das beten in der öffentlichkeit als werbung für eine religion.
darauf deutet bei den moslems schon die pflicht hin, dies 5mal täglich zu tun. das beten dient dazu die religion zu verbreiten.
_________________
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Myron
Mereoplethyntikologe



Anmeldungsdatum: 01.07.2007
Beiträge: 3632

Beitrag(#1369927) Verfasst am: 30.09.2009, 17:24    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:

die übergänge sind fliessend. ich betrachte das beten in der öffentlichkeit als werbung für eine religion.
darauf deutet bei den moslems schon die pflicht hin, dies 5mal täglich zu tun. das beten dient dazu die religion zu verbreiten.


Der Gebetstext: http://islam.de/51.php
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1369928) Verfasst am: 30.09.2009, 17:24    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
AlexJ hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:


das sollte dann mal schleunigst korrigiert werden. ist predigen und missionieren dann auch erlaubt? denn wenn ich laut bete kommt dies ja einem missionierungsversuch recht nahe.


Für Schüler generell: ja es ist erlaubt. Predigen und Missionieren kann jedoch den Schulfrieden stören, wenn sich jemand insbesondere der Adressat der Predigt/Mission dadurch gestört fühlt. Ein besonders aufdringliches Predigen/Missionieren gegenüber jemanden, der sich dadurch gestört fühlt, kann untersagt werden. Ein passives Predigen/Missionieren ähnlich dem Gebet kann an sich nicht verboten werden. Durch räumliche Trennung kann aber der Schulfrieden gewahrt werden.
Ausnahmen sind Plakate, Flyer und Werbegeschenke, die je nach Schulordnung allgemein verboten sind oder werden können bzw. allgemein geduldet und akzeptiert.
(Wie immer bildet Bayern eine Ausnahme, dort kann ich mir eventuell spezielle Sonderegeln für das Christentum vorstellen)

das heisst also im falle Yunus, dass die schulleiterin in einem akt vorauseilenden gehorsams einer möglichen beschwerde durch nicht moslemische schüler zuvorgekommen ist, was ich eigl. in ordnung finde. ein alternativloses verbot war allerdings etwas unsensibel.

Fett von mir. Ein Gebet hat nicht die anderen schüler als Adressaten, also kann es auch nicht an sich eine Belästigung sein - es sei denn, es würde absichtlich laut und an störedner Stelle ausgeführt, wofür hier aber gar nichts spricht (im Gegenteil, wenn der Junge auch mit einem Raum zufrieden ist).


ahja. wirklich überzeugend... naja eher nicht.
es ist nämlich gleichgültig, ob der betende beim beten keinen adressaten anspricht. wenn es möglich ist, passiert es. und ich spreche hier nur vom beten im flur und nicht im seperaten raum.
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Myron
Mereoplethyntikologe



Anmeldungsdatum: 01.07.2007
Beiträge: 3632

Beitrag(#1369931) Verfasst am: 30.09.2009, 17:29    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Myron hat folgendes geschrieben:

Soll es in Zukunft in jeder öffentlichen Schule in Deutschland einen islamischen Gebetsraum geben?
(Das könnte auch ein bestimmes Klassenzimmer sein, das in den Pausen als solcher dient.)

Was spricht denn dagegen?


Die Berliner Senatsverwaltung für Bildung befürchtet, dass durch die Entscheidung staatliche Schulen ihre Neutralität einbüßen und sich „Glaubensinseln” bilden könnten.
Ich teile diese Befürchtung.
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1369939) Verfasst am: 30.09.2009, 17:38    Titel: Antworten mit Zitat

Erstens: Ich finde es entsetzlich, dass dem Schüler das Beten verboten wurde. Das grenzt schon fast an ein Gedankenverbrechen und ebenso gut könnte man Schülern verbieten, Zeitung zu lesen.

Wenn einen der Anblick anderer Leute stört: Pech gehabt. Was kommt als nächstes? Den einen stören Mädchen, oder Schwarze, oder jemand der Milch trinkt. (Oder ein Schinkenbrötchen isst, oder überhaupt was isst - beides wird ja von verschiedenen Religionen durchaus als falsch angesehen.)

Was, wenn in der Zeitung oder Zeitschrift die ich lese Werbung ist? Was, wenn ich politische Literatur lese?

Man hätte dem Schüler ggf verbieten können, an sehr speziellen Stellen zu beten - mitten in einem Gang, den hunderte von Schülern durchqueren, z.B. Aber es geht niemanden was an, wenn sich irgendwo jemand in eine Ecke hockt.

Auch das nun ein Raum zur Verfügung steht löst das Problem nicht wirklich: Es ist immer noch nicht legitim, jemandem das Beten schlicht zu untersagen. Da hilft auch ein Meditations-Ghetto nicht weiter.

Ein Gebet als Werbung einzustufen halte ich hier für übertrieben. Da ist das Logo auf jedem Hemd weitaus eindeutiger. Und ich bin sicher, so war das Werbeverbot nicht gemeint.
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Myron
Mereoplethyntikologe



Anmeldungsdatum: 01.07.2007
Beiträge: 3632

Beitrag(#1369943) Verfasst am: 30.09.2009, 17:41    Titel: Antworten mit Zitat

Myron hat folgendes geschrieben:

Die Berliner Senatsverwaltung für Bildung befürchtet, dass durch die Entscheidung staatliche Schulen ihre Neutralität einbüßen und sich „Glaubensinseln” bilden könnten.
Ich teile diese Befürchtung.


Es geht hier jedoch nicht nur um Neutralität, sondern durchaus auch um eine Parteinahme für den Laizismus und gegen die antisäkularen Bestrebungen der Theisten, in diesem Fall der islamischen.
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Ladeeni
Ex-Muslim & Kameltreiber



Anmeldungsdatum: 02.04.2007
Beiträge: 831
Wohnort: NRW

Beitrag(#1369944) Verfasst am: 30.09.2009, 17:44    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Hornochse hat folgendes geschrieben:
Sanne hat folgendes geschrieben:
In "heute" aufm ZDF haben sie gesagt, dem Jungen war zuvor von der Schulleitung das Beten verboten worden; er hatte sich zum Beten immer in eine Flur-Ecke zurückgezogen. Finde ich nicht in Ordnung, jemanden das Beten zu verbieten.


Ich schon, solange sich die entsprechende Person in öffentlichen Gebäuden aufhält.


Na toll. Es gibt Schulpflicht. Und man darf das Schulgelände eigentlich nicht verlassen.


Nen Extragebetraum find ich auch scheisse. Und ich bin heut schon der zitierten Falschmeldung aufgesessen, dass das Beten grundsätzlich verboten worden sein sollte.

Aber wo zum Geier ist das Problem, dem Bengel einfach irgendeinen Raum in der Pause zur Verfügung zu stellen, wo er seinen Teppich ausrollen und beten kann?

Stört doch keinen.


Eine gute Frage: Wo ist das Problem?

Hättest du jemals einen Gebetsraum an einer deutschen Uni, zum Beispiel, besucht, dann würdest wissen, welche Probleme so eine Sache mit sich bringen KÖNNTE.

Denn dort werden Bücher und Quran-Exemplare ihren Platz finden. Und im Islam heisst es, wenn sich mehrere Gläubige treffen, dann müssen die gemeinsam beten, mit einem Imam. Oft gibt der Imam eine kleine Predigt nach dem Gebet.

Was ist, wenn Frauen dort beten möchten? Die dürfen nicht mit den Männern zusammen beten, dann trennt man den Raum oder ein neuer Raum muss her.

An vielen Unis hat es erstmal mit einem Gebetsraum angefangen, daraus wurden richtige Moscheen, mit einer Bücherei, Werbung für andere islamische Vereine etc..

Ein bisschen Vorstellungskraft hilft!
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Der bloggende Kameltreiber:

http://sa7rawi.blogspot.com/ (neu, bald auf Deutsch)

http://kameltreiber.blogspot.com (alt)
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Ladeeni
Ex-Muslim & Kameltreiber



Anmeldungsdatum: 02.04.2007
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Beitrag(#1369946) Verfasst am: 30.09.2009, 17:53    Titel: Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Hornochse hat folgendes geschrieben:
Sanne hat folgendes geschrieben:
In "heute" aufm ZDF haben sie gesagt, dem Jungen war zuvor von der Schulleitung das Beten verboten worden; er hatte sich zum Beten immer in eine Flur-Ecke zurückgezogen. Finde ich nicht in Ordnung, jemanden das Beten zu verbieten.


Ich schon, solange sich die entsprechende Person in öffentlichen Gebäuden aufhält.


Na toll. Es gibt Schulpflicht. Und man darf das Schulgelände eigentlich nicht verlassen.
Tja, dann kann der halt nicht beten. Laut Koran heisst das nur, dass er das Gebet wenn möglich später nachholen sollte.


Ich habe es anders gelernt:

Man darf kein Gebet verschieben, nur bei dringeden Notfällen: Polizist, Religionsploizist, Mitarbeiter in einem Kraftwerk. Etc...

Selbst beim Jihad haben die muslimsichen Kämpfer gebetet: eine Partie betet, während die andere wieter kämpft, dann kommt die andere und löst die ab, und so weiter.

ABER:

Bei einem normalen SChultag von 8 bis 13-14 Uhr gibt es eigentlich nur ein ein bzw. 2 Gebete (kommt auf die Jahreszeit an). Es handelt sich um die gebete Zuhr und Assr. Jetzt im September ist Zuhr so um 13 Uhr, dagegen Assr um 16 Uhr. Also nur ein Gebet dass sich verschieben lässt.

Im Dezember aber wäre Zuhr um 12 Uhr und Assr um 13.30, also zwei Gebete, und keine Möglichkeit das Gebet zu verschieben!

Hier kann mal nachschauen:

http://www.gebetszeiten.de/de_DE/gebetszeiten/stadt/14356/Berlin/2009/09/0/default
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Myron
Mereoplethyntikologe



Anmeldungsdatum: 01.07.2007
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Beitrag(#1369949) Verfasst am: 30.09.2009, 17:56    Titel: Antworten mit Zitat

Ladeeni hat folgendes geschrieben:

Hättest du jemals einen Gebetsraum an einer deutschen Uni, zum Beispiel, besucht, dann würdest wissen, welche Probleme so eine Sache mit sich bringen KÖNNTE.


Ich frage mich auch, was Gebetsräume an den Universitäten zu suchen haben.
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Ladeeni
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Beitrag(#1369951) Verfasst am: 30.09.2009, 17:57    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:

Zitat:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
fällt nicht das verbot werbung für parteien oder ideologien zu machen in die selbe kategorie?

ausüben =/= werben.


die übergänge sind fliessend. ich betrachte das beten in der öffentlichkeit als werbung für eine religion.
darauf deutet bei den moslems schon die pflicht hin, dies 5mal täglich zu tun. das beten dient dazu die religion zu verbreiten.


Tatsächlich. Viele Ausländer in Saudi-Arabien die dort zum Islam konvertiert sind, haben in Interviews erzählt (viele wurden in unsere Schule eingeladen), wie sie den Islam kennengelernt haben bzw. wieso sich für den Islam entschieden haben, dass die Szene, wenn alle Muslime ihre Arbeiten und Geschäfte beenden und sich alle in die Moschee gingen, sie sehr tieef berührt hat. Bla bla !!
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1369953) Verfasst am: 30.09.2009, 17:59    Titel: Antworten mit Zitat

Ladeeni hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Hornochse hat folgendes geschrieben:
Sanne hat folgendes geschrieben:
In "heute" aufm ZDF haben sie gesagt, dem Jungen war zuvor von der Schulleitung das Beten verboten worden; er hatte sich zum Beten immer in eine Flur-Ecke zurückgezogen. Finde ich nicht in Ordnung, jemanden das Beten zu verbieten.


Ich schon, solange sich die entsprechende Person in öffentlichen Gebäuden aufhält.


Na toll. Es gibt Schulpflicht. Und man darf das Schulgelände eigentlich nicht verlassen.


Nen Extragebetraum find ich auch scheisse. Und ich bin heut schon der zitierten Falschmeldung aufgesessen, dass das Beten grundsätzlich verboten worden sein sollte.

Aber wo zum Geier ist das Problem, dem Bengel einfach irgendeinen Raum in der Pause zur Verfügung zu stellen, wo er seinen Teppich ausrollen und beten kann?

Stört doch keinen.


Eine gute Frage: Wo ist das Problem?

Hättest du jemals einen Gebetsraum an einer deutschen Uni, zum Beispiel, besucht, dann würdest wissen, welche Probleme so eine Sache mit sich bringen KÖNNTE.

Denn dort werden Bücher und Quran-Exemplare ihren Platz finden. Und im Islam heisst es, wenn sich mehrere Gläubige treffen, dann müssen die gemeinsam beten, mit einem Imam. Oft gibt der Imam eine kleine Predigt nach dem Gebet.

Was ist, wenn Frauen dort beten möchten? Die dürfen nicht mit den Männern zusammen beten, dann trennt man den Raum oder ein neuer Raum muss her.

An vielen Unis hat es erstmal mit einem Gebetsraum angefangen, daraus wurden richtige Moscheen, mit einer Bücherei, Werbung für andere islamische Vereine etc..

Ein bisschen Vorstellungskraft hilft!


Wie oft soll ich eigentlich noch sagen, dass ich nicht für dauerhafte, extra speziell besondere eingerichtete Räume für jede einzelne Konfession plädiere, in der je nach Gusto Spaghettiteller rumstehen, gepfählte Typen an der Wand abhängen, Aquarien aufgebaut sind oder in grüngestrichenen Wandregalen Korane rumliegen ? Mit den Augen rollen
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Ladeeni
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Beitrag(#1369955) Verfasst am: 30.09.2009, 18:00    Titel: Antworten mit Zitat

Myron hat folgendes geschrieben:
Ladeeni hat folgendes geschrieben:

Hättest du jemals einen Gebetsraum an einer deutschen Uni, zum Beispiel, besucht, dann würdest wissen, welche Probleme so eine Sache mit sich bringen KÖNNTE.


Ich frage mich auch, was Gebetsräume an den Universitäten zu suchen haben.


Eine der bekanntesten Moscheen in Deutschland, die Bilal Moschee in Aachen, die den Zentralrat der Muslime in Deutschland repräsentiert, war urspünglich ein Gebetsraum für arabische Studenten an der RWTH Aachen, der immer voller wurde, bis die Uni den Studenten eine Grundstück schenkte, wo heute die Moschee steht, ein Zentrum der Muslimbrüder und des Politischen Islam in Europa.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



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Beiträge: 22282

Beitrag(#1369956) Verfasst am: 30.09.2009, 18:02    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
der flur ist öffentlich, also hat dort das praktizieren einer religion nichts zu suchen, basta!

Warum sollte das so sein? Der öffentliche Raum (und auch der Schulflur als der öffentliche Raum der Schule) ist für alle da, da kann zunächst mal jeder machen, was er will, solange er nicht andere aktiv stört. Und das wird man von jemandem, der irgendwo vor sich hin betet, wohl kaum sagen können.

@gefettetes: oh, doch. es stört. mich zum beispiel.

Ich sprach von aktiv stören. Das kann man von jemandem, der in einer Ecke ohne Lärm zu machen sein Ding macht, kaum sagen.

Wer sich gestört fühlen will, fühlt sich natürlich immer gestört. Das ist dann aber primär sein Problem.
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"YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."

(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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