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Hornochse Orthographiefetischist
Anmeldungsdatum: 22.07.2007 Beiträge: 8223
Wohnort: Bundeshauptstadt
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(#1370121) Verfasst am: 30.09.2009, 21:12 Titel: |
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Luke hat folgendes geschrieben: | Hornochse hat folgendes geschrieben: | Antwort auf deine Frage: Nichts. Und was sollte daraus folgen? |
Überhaupt nichts, du Hornochse! |
Danke für das Gespräch.
_________________ Alles könnte anders sein - und fast nichts kann ich ändern.
- Niklas Luhmann -
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Myron Mereoplethyntikologe
Anmeldungsdatum: 01.07.2007 Beiträge: 3632
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(#1370124) Verfasst am: 30.09.2009, 21:13 Titel: |
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Noseman hat folgendes geschrieben: |
Probleme sind dazu da, gelöst zu werden. Wenn jemand in der schule beten will, ist das kein unlösbares Problem. |
Eine mögliche Lösung besteht darin, ihn dazu vors Schultor zu schicken.
Noseman hat folgendes geschrieben: |
Wenn jemand aber meint, anderen Leuten vorschreiben zu müssen, wie sie zu denken und zu leben, was sie zu tun und zu lassen haben, ist das ein kaum lösbares Problem. |
Lass die Kirche mal im Dorf; denn es geht einzig und allein um die Frage, ob die Moslems ein Grundrecht darauf haben, überall zu tun, was ihnen ihre Religion vorschreibt.
Stehen religiöse Verhaltensvorschriften an den öffentlichen Schulen über säkularen Verhaltensvorschriften?
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Evilbert auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.09.2003 Beiträge: 42408
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(#1370129) Verfasst am: 30.09.2009, 21:17 Titel: |
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Myron hat folgendes geschrieben: |
Lass die Kirche mal im Dorf; denn es geht einzig und allein um die Frage, ob die Moslems ein Grundrecht darauf haben, überall zu tun, was ihnen ihre Religion vorschreibt.
Stehen religiöse Verhaltensvorschriften an den öffentlichen Schulen über säkularen Verhaltensvorschriften? |
Beides selbstverständlich : nein.
Ich sehe aber auch überhaupt kein Problem darin, wenn jemand einen Teppich nach Osten ausrollt und seltsame Gesänge anstimmt. Heutige Schüler verhalten sich im Schnitt ohnehin weit merkwürdiger - und dank lautstarker Unterhaltungselektronik auch nerviger.
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Myron Mereoplethyntikologe
Anmeldungsdatum: 01.07.2007 Beiträge: 3632
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(#1370130) Verfasst am: 30.09.2009, 21:18 Titel: |
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Hier ein Kommentar aus dem ZEIT-Blog:
http://blog.zeit.de/joerglau/2008/03/13/gericht-berliner-schulen-mussen-gebetsraume-fur-muslime-einrichten_1093
"Der Gedanke, daß es hier vielleicht auch darum geht, in den weltanschaulich neutralen Raum einer öffentlichen Schule eine kleine Bastion mit Sonderrechten einzubauen, ist den Richtern offenbar nicht gekommen. Sie sollten Ed Husains 'The Islamist' lesen. Da wird genau beschrieben, daß dies die Strategie der Islamisten in England war, den säkulären, neutralen öffentlichen Raum zu durchwirken und zu besetzen. (...)
Diese Berliner Strategie ist meiner Meinung nach der sichere Weg in die Selbstaufgabe: Keinen ordentlichen (christlichen und islamischen) Religionsunterricht unter Aufsicht der Schulbehörde, dafür aber Preisgabe des öffentlichen Raums an die reaktionärsten Kräfte des Islams."
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#1370138) Verfasst am: 30.09.2009, 21:29 Titel: |
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myron, liest du eigentlich alles mit?
_________________ Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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Evilbert auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.09.2003 Beiträge: 42408
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(#1370140) Verfasst am: 30.09.2009, 21:30 Titel: |
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Myron hat folgendes geschrieben: | Hier ein Kommentar aus dem ZEIT-Blog:
Zitat: |
Diese Berliner Strategie ist meiner Meinung nach der sichere Weg in die Selbstaufgabe: Keinen ordentlichen (christlichen und islamischen) Religionsunterricht unter Aufsicht der Schulbehörde, dafür aber Preisgabe des öffentlichen Raums an die reaktionärsten Kräfte des Islams. | |
Der Kommentar dokumentiert tatsächlich vortrefflich etwas.
Nämlich welche "Strategie" Staat und Kirche/Religion verquicken möchte und welche das eben nicht tut.
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Xamanoth auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 07.04.2006 Beiträge: 7962
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(#1370150) Verfasst am: 30.09.2009, 21:40 Titel: |
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Myron hat folgendes geschrieben: |
Stehen religiöse Verhaltensvorschriften an den öffentlichen Schulen über säkularen Verhaltensvorschriften? |
Sofern diese Vorschriften kein Rechtsgut schützen, dass höher zu werten ist als die Religionsfreiheit: Ja.
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AlexJ Supermarktoverlord
Anmeldungsdatum: 11.04.2008 Beiträge: 2353
Wohnort: Köln
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(#1370157) Verfasst am: 30.09.2009, 21:55 Titel: |
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Myron hat folgendes geschrieben: | Noseman hat folgendes geschrieben: |
Probleme sind dazu da, gelöst zu werden. Wenn jemand in der schule beten will, ist das kein unlösbares Problem. |
Eine mögliche Lösung besteht darin, ihn dazu vors Schultor zu schicken.
Noseman hat folgendes geschrieben: |
Wenn jemand aber meint, anderen Leuten vorschreiben zu müssen, wie sie zu denken und zu leben, was sie zu tun und zu lassen haben, ist das ein kaum lösbares Problem. |
Lass die Kirche mal im Dorf; denn es geht einzig und allein um die Frage, ob die Moslems ein Grundrecht darauf haben, überall zu tun, was ihnen ihre Religion vorschreibt.
Stehen religiöse Verhaltensvorschriften an den öffentlichen Schulen über säkularen Verhaltensvorschriften? |
Es gibt aber für Schüler keine säkularen Verhaltensvorschriften.
Im übrig hat das Gericht festgestellt das es überall nicht geht, denn sobald der Betrieb der Schule gestört wird, geht es nicht.
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Danol registrierter User
Anmeldungsdatum: 02.04.2007 Beiträge: 3027
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(#1370164) Verfasst am: 30.09.2009, 22:01 Titel: |
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Xamanoth hat folgendes geschrieben: | Myron hat folgendes geschrieben: |
Stehen religiöse Verhaltensvorschriften an den öffentlichen Schulen über säkularen Verhaltensvorschriften? |
Sofern diese Vorschriften kein Rechtsgut schützen, dass höher zu werten ist als die Religionsfreiheit: Ja. |
Bitte? Seit wann haben religiöse Verhaltensvorschriften an staatlichen Institutionen überhaupt einen Stellenwert? Das sie gar über geltenden weltlichen Vorschriften stehen ist mir auch ganz neu. Quelle?
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AlexJ Supermarktoverlord
Anmeldungsdatum: 11.04.2008 Beiträge: 2353
Wohnort: Köln
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(#1370166) Verfasst am: 30.09.2009, 22:04 Titel: |
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Myron hat folgendes geschrieben: | Hier ein Kommentar aus dem ZEIT-Blog:
http://blog.zeit.de/joerglau/2008/03/13/gericht-berliner-schulen-mussen-gebetsraume-fur-muslime-einrichten_1093
"Der Gedanke, daß es hier vielleicht auch darum geht, in den weltanschaulich neutralen Raum einer öffentlichen Schule eine kleine Bastion mit Sonderrechten einzubauen, ist den Richtern offenbar nicht gekommen. Sie sollten Ed Husains 'The Islamist' lesen. Da wird genau beschrieben, daß dies die Strategie der Islamisten in England war, den säkulären, neutralen öffentlichen Raum zu durchwirken und zu besetzen. (...)
Diese Berliner Strategie ist meiner Meinung nach der sichere Weg in die Selbstaufgabe: Keinen ordentlichen (christlichen und islamischen) Religionsunterricht unter Aufsicht der Schulbehörde, dafür aber Preisgabe des öffentlichen Raums an die reaktionärsten Kräfte des Islams." |
Das müssen die Richter auch gar nicht. Die Richter haben objektives Recht zu sprechen und nicht Politik.
Die Behauptung das es hier um Sonderrechte geht ist Schwachsinn. Gerade weil der Junge nur einen Raum bekommt weil es jemand nicht gepasst hat, das er auf dem Flur gebetet hat.
Die Schule kann das Verbot mit dem Flur nicht über die Neutralität der Schule begründen, sondern einzig mit dem Schulfrieden. Dabei müssen aber prima das Recht des Jungen zum Gebet beachtet werden. So sieht es Rechtlich aus.
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AlexJ Supermarktoverlord
Anmeldungsdatum: 11.04.2008 Beiträge: 2353
Wohnort: Köln
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(#1370167) Verfasst am: 30.09.2009, 22:09 Titel: |
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Danol hat folgendes geschrieben: | Xamanoth hat folgendes geschrieben: | Myron hat folgendes geschrieben: |
Stehen religiöse Verhaltensvorschriften an den öffentlichen Schulen über säkularen Verhaltensvorschriften? |
Sofern diese Vorschriften kein Rechtsgut schützen, dass höher zu werten ist als die Religionsfreiheit: Ja. |
Bitte? Seit wann haben religiöse Verhaltensvorschriften an staatlichen Institutionen überhaupt einen Stellenwert? Das sie gar über geltenden weltlichen Vorschriften stehen ist mir auch ganz neu. Quelle? |
Religionsfreiheit. Steht nicht generell über "weltliche" Vorschriften sondern ist eine und sofern die ihm entgegenstehenden Vorschriften(die ich bis jetzt nur in der Phantasie einiger Kritiker des Falls erkennen kann) nicht einen höheren Stellenwert in unserem Rechtssystem einnehmen, ist die Sache eigentlich Glasklar.
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Danol registrierter User
Anmeldungsdatum: 02.04.2007 Beiträge: 3027
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(#1370172) Verfasst am: 30.09.2009, 22:20 Titel: |
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AlexJ hat folgendes geschrieben: | Religionsfreiheit. Steht nicht generell über "weltliche" Vorschriften sondern ist eine und sofern die ihm entgegenstehenden Vorschriften(die ich bis jetzt nur in der Phantasie einiger Kritiker des Falls erkennen kann) nicht einen höheren Stellenwert in unserem Rechtssystem einnehmen, ist die Sache eigentlich Glasklar. |
Religionsfreiheit ist schonmal keine Vorschrift. Das mit dem Stellenwert stimmt, wobei ich nicht weiß wie diese Abwägungen in der bisherigen Rechtspraxis ausfallen. Ich möchte aber bezweifeln dass z.B. Teile einer (ansonsten gültigen) Hausordnung dadurch umgangen werden könnten.
Da die zuständigen Verwaltungsbehören ja anscheinend in Revision gehenwollen (und das Gericht die sicher nicht zugelassen hat, weil deren Befürchtungen total abwegig sind), ist auch noch nicht ganz raus welche Vorschriften hier dem Beten entgegenstehen und wie das zu bewerten ist. (Wobei ich persönlich die Argumentation des Gerichts ohnehin nicht so ganz nachvollziehen kann, aber das steht auf einem anderen Blatt.)
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Evilbert auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.09.2003 Beiträge: 42408
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(#1370174) Verfasst am: 30.09.2009, 22:28 Titel: |
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Danol hat folgendes geschrieben: | Religionsfreiheit ist schonmal keine Vorschrift. |
Ich hab jetzt lange überlegt, wie ich das kommentieren könnte, aber ich lass das jetzt einfach mal fast allein so für sich stehen und deute hiermit nur mal an, dass wir da dann wohl nicht einer Meinung sind.
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Danol registrierter User
Anmeldungsdatum: 02.04.2007 Beiträge: 3027
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(#1370176) Verfasst am: 30.09.2009, 22:32 Titel: |
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Noseman hat folgendes geschrieben: | Danol hat folgendes geschrieben: | Religionsfreiheit ist schonmal keine Vorschrift. |
Ich hab jetzt lange überlegt, wie ich das kommentieren könnte, aber ich lass das jetzt einfach mal fast allein so für sich stehen und deute hiermit nur mal an, dass wir da dann wohl nicht einer Meinung sind. |
Dann überleg bitte noch ein bisschen weiter. Mich würden die Argumente interessieren, mit denen man ein Recht und eine Anweisung Gleichsetzen kann (denn Vorschriften sind ja nichts anderes als Anweisungen zum Verhalten).
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AlexJ Supermarktoverlord
Anmeldungsdatum: 11.04.2008 Beiträge: 2353
Wohnort: Köln
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(#1370178) Verfasst am: 30.09.2009, 22:39 Titel: |
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Danol hat folgendes geschrieben: | AlexJ hat folgendes geschrieben: | Religionsfreiheit. Steht nicht generell über "weltliche" Vorschriften sondern ist eine und sofern die ihm entgegenstehenden Vorschriften(die ich bis jetzt nur in der Phantasie einiger Kritiker des Falls erkennen kann) nicht einen höheren Stellenwert in unserem Rechtssystem einnehmen, ist die Sache eigentlich Glasklar. |
Religionsfreiheit ist schonmal keine Vorschrift. Das mit dem Stellenwert stimmt, wobei ich nicht weiß wie diese Abwägungen in der bisherigen Rechtspraxis ausfallen. Ich möchte aber bezweifeln dass z.B. Teile einer (ansonsten gültigen) Hausordnung dadurch umgangen werden könnten. |
eine ansonsten gültige Hausordnung das gegen die Religionsfreiheit verstößt, ist in den Bereichen ungültig wo sie gegen die Religionsfreiheit verstößt. Etwas was ungültig ist braucht man nicht zu umgehen das ignoriert man am besten einfach.
Danol hat folgendes geschrieben: |
Da die zuständigen Verwaltungsbehören ja anscheinend in Revision gehenwollen (und das Gericht die sicher nicht zugelassen hat, weil deren Befürchtungen total abwegig sind), ist auch noch nicht ganz raus welche Vorschriften hier dem Beten entgegenstehen und wie das zu bewerten ist. (Wobei ich persönlich die Argumentation des Gerichts ohnehin nicht so ganz nachvollziehen kann, aber das steht auf einem anderen Blatt.) |
Es ist nicht ganz raus ist Untertrieben, das Gericht hat festgestellt das es keine gibt. Es kann sie in einer öffentlichen Schule oder sonstigem öffentlichen Raum auch nicht geben.
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Evilbert auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.09.2003 Beiträge: 42408
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(#1370183) Verfasst am: 30.09.2009, 22:45 Titel: |
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Danol hat folgendes geschrieben: | Noseman hat folgendes geschrieben: | Danol hat folgendes geschrieben: | Religionsfreiheit ist schonmal keine Vorschrift. |
Ich hab jetzt lange überlegt, wie ich das kommentieren könnte, aber ich lass das jetzt einfach mal fast allein so für sich stehen und deute hiermit nur mal an, dass wir da dann wohl nicht einer Meinung sind. |
Dann überleg bitte noch ein bisschen weiter. Mich würden die Argumente interessieren, mit denen man ein Recht und eine Anweisung Gleichsetzen kann (denn Vorschriften sind ja nichts anderes als Anweisungen zum Verhalten). |
Ja, eben:
Wo gibt es denn konkrete Anweisungen, Vorschriften, nach denen sich die Rechte auf freie Entfaltung, Religionsfreiheit etc., wozu Gebete gehören verbieten lassen?
Das geht nach Art. 2 GG nur aufgrund eines Gesetzes. Zeig mir, in welchem Gesetz geschrieben steht dass man nur aufgrund einer Hausordnung diese Rechte aufgeben muss, wenn man zur Schulpflicht verpflichtet wird.
Die Schule hat zwar ein Hausrecht, muss dabei aber imgegensatz zum Privtamensch dabei einiges beachten. Ich darf in meiner Privatwohnung sowohl ein Kettensägenmassakerparcour einrichtern als auch das Einnehmen von ungewürztem Katzenfleisch unverbieten.
Ne Schule hat da andere Anforderungen. Das Hausrecht allein gibt nicht her, selbstverständliche Rechte einfach so auszuräumen.
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Danol registrierter User
Anmeldungsdatum: 02.04.2007 Beiträge: 3027
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(#1370184) Verfasst am: 30.09.2009, 22:45 Titel: |
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AlexJ hat folgendes geschrieben: | eine ansonsten gültige Hausordnung das gegen die Religionsfreiheit verstößt, ist in den Bereichen ungültig wo sie gegen die Religionsfreiheit verstößt. Etwas was ungültig ist braucht man nicht zu umgehen das ignoriert man am besten einfach. |
Ich glaube dass ist ein Missverständnis. Mir ging es darum inwiefern mit den Inhalten einer konkreten Religion das gelten einer Hausordnung infrage gestellt werden kann. Das eine Hausordnung nicht gegen Grundrechte verstoßen darf ist klar, die Frage ist nur wo da die Grenze besteht. Ich würde mich z.B. wundern wenn man das durchführen von Gottesdiensten nicht per Hausordnung untersagen könnte. Das Tragen von Kreuzen wird man nun aber ziemlich sicher nicht verbieten können, zumindest von normalen Schmuckkreuzen. Wo verläuft da nun die Grenze?
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Evilbert auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.09.2003 Beiträge: 42408
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(#1370185) Verfasst am: 30.09.2009, 22:49 Titel: |
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Danol hat folgendes geschrieben: | Ich würde mich z.B. wundern wenn man das durchführen von Gottesdiensten nicht per Hausordnung untersagen könnte. |
An einer öffentlichen Schule? Der Schulträger kann nicht einfach alles anordnen, was ihm beliebt. Beispielsweise wäre die Anordnung, die Unterhosen nach Supermanart außen zu tragen garantiert nicht erlaubt.
Einsichtig?
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Danol registrierter User
Anmeldungsdatum: 02.04.2007 Beiträge: 3027
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(#1370188) Verfasst am: 30.09.2009, 22:52 Titel: |
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Noseman hat folgendes geschrieben: | Wo gibt es denn konkrete Anweisungen, Vorschriften, nach denen sich die Rechte auf freie Entfaltung, Religionsfreiheit etc., wozu Gebete gehören verbieten lassen. |
Diese Rechte werden ja nicht Verboten, es geht um das Verbot der Handlungen, die einem eine Religion u.U. vorschreiben kann. Ich sehe im Gegenteil eigentlich nicht, warum hier das Hausrecht nicht ausreichen sollte. Religionsfreiheit bedeutet doch nicht dass Du deine Kulthandlungen vollziehen kannst, egal in wessen Haus Du dich gerade aufhälst. Du musst auch Dein Recht auf Religionsfreiheit nicht aufgeben, nur weil Du in einem bestimmten Gebäude (nicht deine eigenen 4 Wände) nicht [beliebige Handlung einsetzen] vollziehen kannst.
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Danol registrierter User
Anmeldungsdatum: 02.04.2007 Beiträge: 3027
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(#1370189) Verfasst am: 30.09.2009, 22:54 Titel: |
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Noseman hat folgendes geschrieben: | An einer öffentlichen Schule? Der Schulträger kann nicht einfach alles anordnen, was ihm beliebt. Beispielsweise wäre die Anordnung, die Unterhosen nach Supermanart außen zu tragen garantiert nicht erlaubt.
Einsichtig? |
Lass doch mal diese blödsinnigen Vergleiche - mit sowohl strukturell als auch konkret ganz anderen Situationen - sein. Der Schulträger kann verlangen dass sich die Schüler in der Schule so verhalten dass der reibungslose Ablauf des Betriebes sichergestellt ist. Den hat der Schulträger hier gefährdet gesehen (das Gericht aber nicht). Wo ich geschrieben habe dass er alles anordnen kann, musst Du mir nun allerdings zeigen.
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Han-Bot Modell 4.1
Anmeldungsdatum: 17.03.2009 Beiträge: 768
Wohnort: Baden-Württemberg
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(#1370190) Verfasst am: 30.09.2009, 22:55 Titel: |
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Noseman hat folgendes geschrieben: | Danol hat folgendes geschrieben: | Noseman hat folgendes geschrieben: | Danol hat folgendes geschrieben: | Religionsfreiheit ist schonmal keine Vorschrift. |
Ich hab jetzt lange überlegt, wie ich das kommentieren könnte, aber ich lass das jetzt einfach mal fast allein so für sich stehen und deute hiermit nur mal an, dass wir da dann wohl nicht einer Meinung sind. |
Dann überleg bitte noch ein bisschen weiter. Mich würden die Argumente interessieren, mit denen man ein Recht und eine Anweisung Gleichsetzen kann (denn Vorschriften sind ja nichts anderes als Anweisungen zum Verhalten). |
Ja, eben:
Wo gibt es denn konkrete Anweisungen, Vorschriften, nach denen sich die Rechte auf freie Entfaltung, Religionsfreiheit etc., wozu Gebete gehören verbieten lassen?
Das geht nach Art. 2 GG nur aufgrund eines Gesetzes. Zeig mir, in welchem Gesetz geschrieben steht dass man nur aufgrund einer Hausordnung diese Rechte aufgeben muss, wenn man zur Schulpflicht verpflichtet wird.
Die Schule hat zwar ein Hausrecht, muss dabei aber imgegensatz zum Privtamensch dabei einiges beachten. Ich darf in meiner Privatwohnung sowohl ein Kettensägenmassakerparcour einrichtern als auch das Einnehmen von ungewürztem Katzenfleisch unverbieten.
Ne Schule hat da andere Anforderungen. Das Hausrecht allein gibt nicht her, selbstverständliche Rechte einfach so auszuräumen. |
Ich möchte hier mal Noseman danken , der hier seit 10 Seiten die Stellung hält und es dabei schafft, immer meine Position zu vertreten
Und das obwohl der Thread nicht von der Stelle kommt.
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Evilbert auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.09.2003 Beiträge: 42408
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(#1370194) Verfasst am: 30.09.2009, 22:59 Titel: |
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Danol hat folgendes geschrieben: | Noseman hat folgendes geschrieben: | An einer öffentlichen Schule? Der Schulträger kann nicht einfach alles anordnen, was ihm beliebt. Beispielsweise wäre die Anordnung, die Unterhosen nach Supermanart außen zu tragen garantiert nicht erlaubt.
Einsichtig? |
Lass doch mal diese blödsinnigen Vergleiche - mit sowohl strukturell als auch konkret ganz anderen Situationen - sein. Der Schulträger kann verlangen dass sich die Schüler in der Schule so verhalten dass der reibungslose Ablauf des Betriebes sichergestellt ist. Den hat der Schulträger hier gefährdet gesehen (das Gericht aber nicht). Wo ich geschrieben habe dass er alles anordnen kann, musst Du mir nun allerdings zeigen. |
Hier :
Danol hat folgendes geschrieben: | Ich würde mich z.B. wundern wenn man das durchführen von Gottesdiensten nicht per Hausordnung untersagen könnte. |
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beachbernie male Person of Age and without Color
Anmeldungsdatum: 16.04.2006 Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii
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(#1370196) Verfasst am: 30.09.2009, 23:01 Titel: |
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Danol hat folgendes geschrieben: | Noseman hat folgendes geschrieben: | Wo gibt es denn konkrete Anweisungen, Vorschriften, nach denen sich die Rechte auf freie Entfaltung, Religionsfreiheit etc., wozu Gebete gehören verbieten lassen. |
Diese Rechte werden ja nicht Verboten, es geht um das Verbot der Handlungen, die einem eine Religion u.U. vorschreiben kann. Ich sehe im Gegenteil eigentlich nicht, warum hier das Hausrecht nicht ausreichen sollte. Religionsfreiheit bedeutet doch nicht dass Du deine Kulthandlungen vollziehen kannst, egal in wessen Haus Du dich gerade aufhälst. Du musst auch Dein Recht auf Religionsfreiheit nicht aufgeben, nur weil Du in einem bestimmten Gebäude (nicht deine eigenen 4 Wände) nicht [beliebige Handlung einsetzen] vollziehen kannst. |
Es geht nicht um eine Privatwohnung, sondern um einen oeffentlichen Raum. Zu beten oder z.B. sich zu bekreuzigen, kann man hier nur verbieten, wenn solche Handlungen mit dem Bildungsauftrag der Schule kollidieren. Wenn einer mitten in der Mathestunde den Gebetsteppich rausholt, dann kann das der Mathelehrer schon untersagen, davon wird die Religionsfreiheit nicht beeintraechtigt. Wenn der gleiche Schueler in der grossen Pause irgendwo in einer Ecke betet, dann ist sowas zu gestatten. Und wenn offenkundiger Bedarf unter der Schuelerschaft auf irgendeinen Ort zum Gebet besteht, dann kann die Schule durchaus einen Raum dafuer einrichten. Ich wuesste nicht, was dem entgegenstuende. Es gibt ja auch Schulen, die einen Raum mit Billardtisch oder sowas einrichten um damit dem Bedarf von Schuelern, die z.B. wegen mangelnder Verkehrsanbindung nach Unterrichtsschluss laenger in der Schule festsitzen, gerecht zu werden. Man muss nicht aus allem 'ne Prinzipienfrage machen.
_________________ Defund the gender police!!
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Mo. over and out
Anmeldungsdatum: 30.11.2007 Beiträge: 12690
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(#1370197) Verfasst am: 30.09.2009, 23:02 Titel: |
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Danol hat folgendes geschrieben: | Noseman hat folgendes geschrieben: | An einer öffentlichen Schule? Der Schulträger kann nicht einfach alles anordnen, was ihm beliebt. Beispielsweise wäre die Anordnung, die Unterhosen nach Supermanart außen zu tragen garantiert nicht erlaubt.
Einsichtig? |
Lass doch mal diese blödsinnigen Vergleiche - mit sowohl strukturell als auch konkret ganz anderen Situationen - sein. Der Schulträger kann verlangen dass sich die Schüler in der Schule so verhalten dass der reibungslose Ablauf des Betriebes sichergestellt ist. Den hat der Schulträger hier gefährdet gesehen (das Gericht aber nicht). Wo ich geschrieben habe dass er alles anordnen kann, musst Du mir nun allerdings zeigen. |
Inwiefern behindert denn ein Gebet während der Pause den reibungslosen Ablauf des Betriebes?
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AlexJ Supermarktoverlord
Anmeldungsdatum: 11.04.2008 Beiträge: 2353
Wohnort: Köln
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(#1370198) Verfasst am: 30.09.2009, 23:08 Titel: |
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Danol hat folgendes geschrieben: | AlexJ hat folgendes geschrieben: | eine ansonsten gültige Hausordnung das gegen die Religionsfreiheit verstößt, ist in den Bereichen ungültig wo sie gegen die Religionsfreiheit verstößt. Etwas was ungültig ist braucht man nicht zu umgehen das ignoriert man am besten einfach. |
Ich glaube dass ist ein Missverständnis. Mir ging es darum inwiefern mit den Inhalten einer konkreten Religion das gelten einer Hausordnung infrage gestellt werden kann. Das eine Hausordnung nicht gegen Grundrechte verstoßen darf ist klar, die Frage ist nur wo da die Grenze besteht. Ich würde mich z.B. wundern wenn man das durchführen von Gottesdiensten nicht per Hausordnung untersagen könnte. Das Tragen von Kreuzen wird man nun aber ziemlich sicher nicht verbieten können, zumindest von normalen Schmuckkreuzen. Wo verläuft da nun die Grenze? |
Sofern die Hausordnung die Religionsfreiheit nicht einschränkt gibt es keine Probleme. Der Verbot von religiösen Handlungen im Privaten Bereich geht wenn man ein Hausrecht hat, weil die Hausordnung nicht Neutral sein muss und zu dem nichts Personen zwingt sich dort Aufzuhalten(das ist wichtig damit die Religionsfreiheit gewahrt bleibt).
Bei der Schule treten aber einige Probleme auf. 1. Es ist öffentlicher Raum und deshalb Neutral(das gilt sowohl im positiven wie im negativen Sinne) 2. Es gibt eine Schulpflicht, das dem Schüler vorschreibt sein Zeit dort zu verbringen.
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Danol registrierter User
Anmeldungsdatum: 02.04.2007 Beiträge: 3027
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(#1370199) Verfasst am: 30.09.2009, 23:09 Titel: |
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Noseman hat folgendes geschrieben: | Hier :
Danol hat folgendes geschrieben: | Ich würde mich z.B. wundern wenn man das durchführen von Gottesdiensten nicht per Hausordnung untersagen könnte. | |
Z.B. bedeutet für dich dass jeder denkbare andere Fall damit gemeint ist? Ich dachte eigentlich nur an Gottesdienste und ähnliche kultische Handlungen, die sich aus einer Religion ergeben.
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Myron Mereoplethyntikologe
Anmeldungsdatum: 01.07.2007 Beiträge: 3632
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(#1370200) Verfasst am: 30.09.2009, 23:18 Titel: |
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AlexJ hat folgendes geschrieben: |
Bei der Schule treten aber einige Probleme auf. 1. Es ist öffentlicher Raum und deshalb Neutral(das gilt sowohl im positiven wie im negativen Sinne) 2. Es gibt eine Schulpflicht, das dem Schüler vorschreibt sein Zeit dort zu verbringen. |
Wie gesagt, es besteht die Möglichkeit, denjenigen moslemischen Schülern, die nicht bereit sind, auf ihr tägliches Gebet innerhalb der Schulzeit zu verzichten, anzubieten, das Schulgelände für die Gebetsdauer zu verlassen und das Gebet irgendwo außerhalb des Schulgeländes zu verrichten. Ein dafür einigermaßen geeignetes Plätzchen müssen sie sich allerdings selber suchen; denn das kann nicht Aufgabe der Schulleitung sein.
Schüler der gymnasialen Oberstufe dürfen das Schulgelände in den Pausen sowieso verlassen und Schülern der Unter- und Mittelstufe könnte das Verlassen des Schulgeländes ausnahmsweise mit Erlaubnis der Eltern und in Begleitung eines moslemischen Mitschülers aus der Oberstufe gestattet werden.
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AlexJ Supermarktoverlord
Anmeldungsdatum: 11.04.2008 Beiträge: 2353
Wohnort: Köln
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(#1370204) Verfasst am: 30.09.2009, 23:27 Titel: |
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Myron hat folgendes geschrieben: | AlexJ hat folgendes geschrieben: |
Bei der Schule treten aber einige Probleme auf. 1. Es ist öffentlicher Raum und deshalb Neutral(das gilt sowohl im positiven wie im negativen Sinne) 2. Es gibt eine Schulpflicht, das dem Schüler vorschreibt sein Zeit dort zu verbringen. |
Wie gesagt, es besteht die Möglichkeit, denjenigen moslemischen Schülern, die nicht bereit sind, auf ihr tägliches Gebet innerhalb der Schulzeit zu verzichten, anzubieten, das Schulgelände für die Gebetsdauer zu verlassen und das Gebet irgendwo außerhalb des Schulgeländes zu verrichten. Schüler der gymnasialen Oberstufe dürfen das Schulgelände in den Pausen sowieso verlassen und Schülern der Unter- und Mittelstufe könnte das Verlassen des Schulgeländes ausnahmsweise mit Erlaubnis der Eltern und in Begleitung eines moslemischen Mitschülers aus der Oberstufe gestattet werden. |
Nein, die Möglichkeit besteht so nicht. Dazu wäre eine änderung von Gesetzen nötig. Eine einfache Verwaltungsvorschrift oder Entscheidung eines Gerichtes reicht da nicht (genauer gesagt kann das Gericht gar nicht so entscheiden). Zu dem löst dein Vorschlag nur Problem Nr. 2 aber wegen Problem Nr. 1 gibt es gar keinen Grund deine favorisierte Lösung überhaupt in Betracht zu ziehen.
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Myron Mereoplethyntikologe
Anmeldungsdatum: 01.07.2007 Beiträge: 3632
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(#1370206) Verfasst am: 30.09.2009, 23:34 Titel: |
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AlexJ hat folgendes geschrieben: |
Nein, die Möglichkeit besteht so nicht. Dazu wäre eine änderung von Gesetzen nötig. |
Ja und, ist das etwa nicht machbar?
AlexJ hat folgendes geschrieben: |
Eine einfache Verwaltungsvorschrift oder Entscheidung eines Gerichtes reicht da nicht (genauer gesagt kann das Gericht gar nicht so entscheiden). Zu dem löst dein Vorschlag nur Problem Nr. 2 aber wegen Problem Nr. 1 gibt es gar keinen Grund deine favorisierte Lösung überhaupt in Betracht zu ziehen. |
Eine Schule ist übrigens nicht im selben Sinn öffentlicher Raum wie z.B. eine Fußgängerzone, da nicht alle Personen gleichermaßen berechtigt sind, in jene einzutreten und sich dort aufzuhalten.
Mein Standpunkt ist jedenfalls, dass der schulische Raum (* kein Raum für (regelmäßig vollzogene) religiöse Kulthandlungen sein soll.
(* bezogen auf öffentliche Schulen in städtisch-staatlicher Trägerschaft)
Zuletzt bearbeitet von Myron am 30.09.2009, 23:47, insgesamt einmal bearbeitet |
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Danol registrierter User
Anmeldungsdatum: 02.04.2007 Beiträge: 3027
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(#1370209) Verfasst am: 30.09.2009, 23:46 Titel: |
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beachbernie hat folgendes geschrieben: | Man muss nicht aus allem 'ne Prinzipienfrage machen. |
Das kann man sicher so sehen, irgendwie kann ich deine Position auch nachvollziehen. Da es mir aber immens wichtig ist dass Schulen zu weltanschaulich strikt neutralen Zonen werden, d.h. keine Unterstützung für irgendeine Weltanschauung geleistet wird, sehe ich das nunmal anders. Sicher, aus rein pragmatischen Gesichtspunkte ist die hier praktizierte Lösung die eleganteste - ich neiger hier aber dazu mich der Argumentation der Schulverwaltung anzuschließen. Pragmatismus muss eben auch mal zurückstecken, wenn ihm Grundsatzfragen entgegenstehen, auch wenns meist andersherum läuft.
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