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Gebetsraum für Schüler
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Myron
Mereoplethyntikologe



Anmeldungsdatum: 01.07.2007
Beiträge: 3632

Beitrag(#1371177) Verfasst am: 02.10.2009, 21:47    Titel: Antworten mit Zitat

AlexJ hat folgendes geschrieben:
Myron hat folgendes geschrieben:

Ich will nicht den Islam verbieten lassen, sondern nur das (regelmäßige) Praktizieren islamischer Gebetsrituale an öffentlichen Schulen.


Das ist keine Trennung von Staat und Religion. Sondern der Verbot der Ausübung einer bestimmten dir nicht passenden religiösen Praxis an einem Ort welcher dem Staat gehört und es wird nicht etwa Bediensteten des Staates verboten sondern Menschen die nicht für den Staat tätig sind und diesen auch gar nicht repräsentieren.


Es geht mir um eine Einschränkung des Rechtes auf freie Religionsausübung an einem Ort, an dem Angehörige verschiedener Religionen und Nichtreligiöse täglich zusammenkommen und miteinander auskommen müssen. Letzteres wird am ehesten durch die Abwesenheit religiöser Rituale gewährleistet. Die Schulen sind dafür einfach kein passender Ort.
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Myron
Mereoplethyntikologe



Anmeldungsdatum: 01.07.2007
Beiträge: 3632

Beitrag(#1371180) Verfasst am: 02.10.2009, 21:50    Titel: Antworten mit Zitat

AlexJ hat folgendes geschrieben:

Forderst du auch das in Gefängnissen nicht gebetet werden darf, weil der Ort "Staatlich" ist?


Die moslemischen Schüler sind in den Schulen nicht den ganzen Tag eingesperrt; sie können außerhalb deren so oft und so lange beten, wie sie wollen.
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1371181) Verfasst am: 02.10.2009, 21:52    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Heike J hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:

Zitat:
Dass der junge Kläger einen in der Schule befindlichen Raum bisher nur sehr selten zum Beten genutzt hat[...]


Weiß darüber jemand etwas zuverlässiges? Falls das bedeuten soll, daß es bereits einen Raum zum Beten gab, und diese Möglichkeit aber nicht genutzt wurde, dann müsste ich den Vorgang anders bewerten als bisher.


Den Raum gab es schon vor dem endgültigen Urteil, weil die Schule dazu ja bereits vor einiger Zeit vorläufig dazu verpflichtet wurde.

Edit: siehe im Eingangslink: "Im vergangenen Jahr hatte das Gericht dem Schüler bereits vorläufig erlaubt, einmal am Tag in einer Unterrichtspause zu beten. Seitdem hat die Schule ihm dies in einem Extra-Raum ermöglicht."


Nach Sichtung der Quellen scheint mir das Zitat irreführend zu sein.
Das Diesterweg-Gymnasium bietet folgende Infos:

Der Beschluss (ist übrigens kein Urteil in der Hauptsache):
http://www.berlin.de/imperia/md/content/senatsverwaltungen/justiz/gerichte/vg2/entscheidungen/3_a_983.07.beschluss.pdf

Stellungnahme der Schulleiterin:
http://www.diesterweg.cidsnet.de/conpresso/_content/show_index.php?nr=1058&directory=news&flag=archiv

Stellungnahme des Kollegiums:
http://www.diesterweg.cidsnet.de/conpresso/_content/show_index.php?nr=1060&directory=news&flag=archiv
Wenig überzeugend, finde ich.

Ich bin übrigens gerade irritiert, weil die Sache bereits anderthalb Jahre zurückliegt. Oder?


Nein, das was du da bringst, ist doch gerade die vorläufige einstweilige Anordnung, von der im Zitat die Rede ist...
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
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Beitrag(#1371193) Verfasst am: 02.10.2009, 22:04    Titel: Antworten mit Zitat

Gebete kann man nachholen hat folgendes geschrieben:
Der bildungspolitische Sprecher der Grünen in Berlin, Özcan Mutlu, sprach sich für die Schule als religionsfreien Ort aus. In einem Interview erklärte er, Kinder könnten sich durch die Räume dazu gedrängt fühlen, ihren religiösen Pflichten nachzukommen. Auch der Berliner Bildungssenator Jürgen Zöllner pocht auf die Neutralität von Schulen. Die Schulen selbst fürchteten, dass andere religiöse Schüler ähnliche Forderungen stellen könnten. Bisher gab es allerdings keine Flut von Anträgen.
Islamwissenschaftler hatten darauf hingewiesen, dass es möglich sei, Gebete zusammenzufassen und nachzuholen. Durch den Beginn der Sommerzeit hatte sich die Zeit für das Mittagsgebet um eine Stunde verschoben. Dadurch war es nicht mehr nötig, dass der Junge während der Schulzeit betete.


zum gefetteten: hier und nicht in einer evtl angenommenen glaubensschwäche könnte die ursache für das seltene beten des schülers liegen.
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Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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AlexJ
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Anmeldungsdatum: 11.04.2008
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Wohnort: Köln

Beitrag(#1371196) Verfasst am: 02.10.2009, 22:06    Titel: Antworten mit Zitat

Myron hat folgendes geschrieben:
AlexJ hat folgendes geschrieben:
Myron hat folgendes geschrieben:

Ich will nicht den Islam verbieten lassen, sondern nur das (regelmäßige) Praktizieren islamischer Gebetsrituale an öffentlichen Schulen.


Das ist keine Trennung von Staat und Religion. Sondern der Verbot der Ausübung einer bestimmten dir nicht passenden religiösen Praxis an einem Ort welcher dem Staat gehört und es wird nicht etwa Bediensteten des Staates verboten sondern Menschen die nicht für den Staat tätig sind und diesen auch gar nicht repräsentieren.


Es geht mir um eine Einschränkung des Rechtes auf freie Religionsausübung an einem Ort,


Ja eben, es geht nicht um die Trennung von Staat und Religion.

Myron hat folgendes geschrieben:

an dem Angehörige verschiedener Religionen und Nichtreligiöse täglich zusammenkommen und miteinander auskommen müssen. Letzteres wird am ehesten durch die Abwesenheit religiöser Rituale gewährleistet. Die Schulen sind dafür einfach kein passender Ort.


Was das miteinander auskommen angeht, so ist es nun mal so das man religiöse und auch nicht religiöse Bekenntnisse aushalten muss, so lange diese einem nicht aufgedrängt werden(sprich direkt an einem gerichtet werden nachdem man bekundet hat das man genau das nicht will).
Es mag sein das es einfacher wäre jemanden seine Rechte zu Rauben, aber das geht in Deutschland nun einmal nicht so einfach, auch nicht um den Friedens willen.
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AlexJ
Supermarktoverlord



Anmeldungsdatum: 11.04.2008
Beiträge: 2353
Wohnort: Köln

Beitrag(#1371197) Verfasst am: 02.10.2009, 22:08    Titel: Antworten mit Zitat

Myron hat folgendes geschrieben:
AlexJ hat folgendes geschrieben:

Forderst du auch das in Gefängnissen nicht gebetet werden darf, weil der Ort "Staatlich" ist?


Die moslemischen Schüler sind in den Schulen nicht den ganzen Tag eingesperrt; sie können außerhalb deren so oft und so lange beten, wie sie wollen.


Die meisten Gefangenen sind in den Gefängnissen nicht ihr ganzes Leben eingesperrt; sie können außerhalb deren so oft und so lange beten, wie sie wollen.
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
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Beitrag(#1371198) Verfasst am: 02.10.2009, 22:09    Titel: Antworten mit Zitat

Myron hat folgendes geschrieben:
AlexJ hat folgendes geschrieben:

Forderst du auch das in Gefängnissen nicht gebetet werden darf, weil der Ort "Staatlich" ist?


Die moslemischen Schüler sind in den Schulen nicht den ganzen Tag eingesperrt; sie können außerhalb deren so oft und so lange beten, wie sie wollen.


selbst wenn für den muslimischen schüler kein zwang besteht zu bestimmten zeiten zu beten, kann sich jeder entscheiden es trotzdem zu tun.
und auch wenn vermutlich der vater dies wünscht zählt die äußerung des schülerwunsches.
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Myron
Mereoplethyntikologe



Anmeldungsdatum: 01.07.2007
Beiträge: 3632

Beitrag(#1371221) Verfasst am: 02.10.2009, 22:29    Titel: Antworten mit Zitat

AlexJ hat folgendes geschrieben:
Myron hat folgendes geschrieben:

Es geht mir um eine Einschränkung des Rechtes auf freie Religionsausübung an einem Ort,

Ja eben, es geht nicht um die Trennung von Staat und Religion.


O doch, die hängt damit zusammen.

AlexJ hat folgendes geschrieben:

Es mag sein das es einfacher wäre jemanden seine Rechte zu Rauben, aber das geht in Deutschland nun einmal nicht so einfach, auch nicht um den Friedens willen.


Du setzt voraus, dass das allgemeine Recht auf freie Religionsausübung unter keinen Umständen eingeschränkt werden darf. Das bestreite ich!
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Myron
Mereoplethyntikologe



Anmeldungsdatum: 01.07.2007
Beiträge: 3632

Beitrag(#1371222) Verfasst am: 02.10.2009, 22:32    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:

selbst wenn für den muslimischen schüler kein zwang besteht zu bestimmten zeiten zu beten, kann sich jeder entscheiden es trotzdem zu tun.


Ja, dann soll er das aber gefälligst nicht während der Schulzeit tun.
Wie gesagt, die Schulen sind der falsche Ort für religiöse Kulthandlungen und -plätze.
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AlexJ
Supermarktoverlord



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Beiträge: 2353
Wohnort: Köln

Beitrag(#1371227) Verfasst am: 02.10.2009, 22:36    Titel: Antworten mit Zitat

Myron hat folgendes geschrieben:
AlexJ hat folgendes geschrieben:
Myron hat folgendes geschrieben:

Es geht mir um eine Einschränkung des Rechtes auf freie Religionsausübung an einem Ort,

Ja eben, es geht nicht um die Trennung von Staat und Religion.


O doch, die hängt damit zusammen.


Und wieso? Du bleibst einer Begründung schuldig. Der jenige der etwas behauptet muss es auch belegen. Ein "O doch" reicht nicht.

Myron hat folgendes geschrieben:

AlexJ hat folgendes geschrieben:

Es mag sein das es einfacher wäre jemanden seine Rechte zu Rauben, aber das geht in Deutschland nun einmal nicht so einfach, auch nicht um den Friedens willen.


Du setzt voraus, dass das allgemeine Recht auf freie Religionsausübung unter keinen Umständen eingeschränkt werden darf. Das bestreite ich!


Nein ich setze das nicht voraus, lies: "aber das geht in Deutschland nun einmal nicht so einfach." Ich sage nicht das man das Recht unter gar keinen Umständen einschränken kann, aber dazu bedarf es ein gleich oder höherwertiges Rechtsgut. "Myron will es aber so" ist kein Rechtsgut, von gleich oder höherwertig ganz zu schweigen.
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1371253) Verfasst am: 02.10.2009, 22:57    Titel: Antworten mit Zitat

Myron hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:

selbst wenn für den muslimischen schüler kein zwang besteht zu bestimmten zeiten zu beten, kann sich jeder entscheiden es trotzdem zu tun.


Ja, dann soll er das aber gefälligst nicht während der Schulzeit tun.
Wie gesagt, die Schulen sind der falsche Ort für religiöse Kulthandlungen und -plätze.


Auch das ist nichts weiter als Deine private Wunschvorstellung - an die wird sich hier kein Gericht jemals halten.
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"Glaubst Du noch oder hüpfst Du schon?"
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Myron
Mereoplethyntikologe



Anmeldungsdatum: 01.07.2007
Beiträge: 3632

Beitrag(#1371256) Verfasst am: 02.10.2009, 23:01    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Myron hat folgendes geschrieben:

Wie gesagt, die Schulen sind der falsche Ort für religiöse Kulthandlungen und -plätze.

Auch das ist nichts weiter als Deine private Wunschvorstellung - an die wird sich hier kein Gericht jemals halten.


Wir werden sehen ...
Hier geht es um Recht und um Politik.
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1371268) Verfasst am: 02.10.2009, 23:14    Titel: Antworten mit Zitat

Myron hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Myron hat folgendes geschrieben:

Wie gesagt, die Schulen sind der falsche Ort für religiöse Kulthandlungen und -plätze.

Auch das ist nichts weiter als Deine private Wunschvorstellung - an die wird sich hier kein Gericht jemals halten.


Wir werden sehen ...
Hier geht es um Recht und um Politik.


Ja und? Noch stehen Rechte hier über der Politik - und wir reden hier immer noch über Grundrechte.
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1371312) Verfasst am: 03.10.2009, 00:15    Titel: Antworten mit Zitat

Myron hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:

selbst wenn für den muslimischen schüler kein zwang besteht zu bestimmten zeiten zu beten, kann sich jeder entscheiden es trotzdem zu tun.


Ja, dann soll er das aber gefälligst nicht während der Schulzeit tun.
Wie gesagt, die Schulen sind der falsche Ort für religiöse Kulthandlungen und -plätze.


solange die betenden unter sich bleiben ist es in der unterrichtsfreien zeit ok.
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atheist666
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Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 8494

Beitrag(#1371314) Verfasst am: 03.10.2009, 00:18    Titel: Antworten mit Zitat

Myron hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Myron hat folgendes geschrieben:

Wie gesagt, die Schulen sind der falsche Ort für religiöse Kulthandlungen und -plätze.

Auch das ist nichts weiter als Deine private Wunschvorstellung - an die wird sich hier kein Gericht jemals halten.


Wir werden sehen ...
Hier geht es um Recht und um Politik.


Eben.
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1371319) Verfasst am: 03.10.2009, 00:33    Titel: Antworten mit Zitat

Myron hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Myron hat folgendes geschrieben:

Wie gesagt, die Schulen sind der falsche Ort für religiöse Kulthandlungen und -plätze.

Auch das ist nichts weiter als Deine private Wunschvorstellung - an die wird sich hier kein Gericht jemals halten.


Wir werden sehen ...
Hier geht es um Recht und um Politik.


Den Richter darf allerdings nur das Recht interessieren und nicht die Politik.
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atheist666
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Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 8494

Beitrag(#1371324) Verfasst am: 03.10.2009, 00:39    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Myron hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Myron hat folgendes geschrieben:

Wie gesagt, die Schulen sind der falsche Ort für religiöse Kulthandlungen und -plätze.

Auch das ist nichts weiter als Deine private Wunschvorstellung - an die wird sich hier kein Gericht jemals halten.


Wir werden sehen ...
Hier geht es um Recht und um Politik.


Den Richter darf allerdings nur das Recht interessieren und nicht die Politik.


Ja, ne, is klar. Hauptsache der pol. Islam ist wieder mal ein Stück vorangekommen; wann dürfen Ehemänner-mit absegnung eines BRD-Gericht- ihren Frauen die Hände abhacken?

*interessiert frag´*
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1371330) Verfasst am: 03.10.2009, 00:52    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Myron hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Myron hat folgendes geschrieben:

Wie gesagt, die Schulen sind der falsche Ort für religiöse Kulthandlungen und -plätze.

Auch das ist nichts weiter als Deine private Wunschvorstellung - an die wird sich hier kein Gericht jemals halten.


Wir werden sehen ...
Hier geht es um Recht und um Politik.


Den Richter darf allerdings nur das Recht interessieren und nicht die Politik.


Gröhl...
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Myron
Mereoplethyntikologe



Anmeldungsdatum: 01.07.2007
Beiträge: 3632

Beitrag(#1371336) Verfasst am: 03.10.2009, 01:01    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Myron hat folgendes geschrieben:

Wie gesagt, die Schulen sind der falsche Ort für religiöse Kulthandlungen und -plätze.

solange die betenden unter sich bleiben ist es in der unterrichtsfreien zeit ok.


Das Unter-sich-Bleiben der orthodoxen Moslems ist wahnsinnig integrationsfördernd, nicht wahr? zwinkern
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1371338) Verfasst am: 03.10.2009, 01:04    Titel: Antworten mit Zitat

Myron hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Myron hat folgendes geschrieben:

Wie gesagt, die Schulen sind der falsche Ort für religiöse Kulthandlungen und -plätze.

solange die betenden unter sich bleiben ist es in der unterrichtsfreien zeit ok.


Das Unter-sich-Bleiben der orthodoxen Moslems ist wahnsinnig integrationsfördernd, nicht wahr? zwinkern


und das beten in der schule zu verbieten fördert die integration oder wie meinst du das?
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neinguar
Blue Note



Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 3088

Beitrag(#1371340) Verfasst am: 03.10.2009, 01:11    Titel: Antworten mit Zitat

atheist666 hat folgendes geschrieben:

Ja, ne, is klar. Hauptsache der pol. Islam ist wieder mal ein Stück vorangekommen; wann dürfen Ehemänner-mit absegnung eines BRD-Gericht- ihren Frauen die Hände abhacken?

Wenn die Nachbarn davon nicht belästigt werden, also wenn die Frau dabei gut genug geknebelt ist, dass man die Schmerzensschreie nebenan nicht hört, dürfen die das natürlich. Religionsfreiheit, logische Konsequenz aus dem Gebets-Urteil.












Pillepalle Pillepalle Pillepalle

atheist666 hat folgendes geschrieben:
*interessiert frag´*

Tu doch nicht so.
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Wenn ich Gott wäre, würde ich mich nicht von jedem anbeten lassen wollen - Hilde Ziegler -
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atheist666
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Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 8494

Beitrag(#1371343) Verfasst am: 03.10.2009, 01:16    Titel: Antworten mit Zitat

neinguar hat folgendes geschrieben:
atheist666 hat folgendes geschrieben:

Ja, ne, is klar. Hauptsache der pol. Islam ist wieder mal ein Stück vorangekommen; wann dürfen Ehemänner-mit absegnung eines BRD-Gericht- ihren Frauen die Hände abhacken?

Wenn die Nachbarn davon nicht belästigt werden, also wenn die Frau dabei gut genug geknebelt ist, dass man die Schmerzensschreie nebenan nicht hört, dürfen die das natürlich. Religionsfreiheit, logische Konsequenz aus dem Gebets-Urteil.












Pillepalle Pillepalle Pillepalle

atheist666 hat folgendes geschrieben:
*interessiert frag´*

Tu doch nicht so.


Sorry, aber es gab schon mal Richter die meinten, daß Ehemänner ihre Frauen schlagen dürfen. Und zwar haben sie sich dabei auf den Koran gestützt.
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atheist666
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Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 8494

Beitrag(#1371345) Verfasst am: 03.10.2009, 01:21    Titel: Antworten mit Zitat

Außerdem geht es darum: heute bekommt ein Schüler einen Gebetsraum und ein Sch(l)ächter darf weiterhin sein Handwerk betreiben, was also kommt morgen von dieser mittelalterlichen Religion?
Darauf würde ich gerne mal eine Antwort haben von den Islamverstehern hier im Forum.
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neinguar
Blue Note



Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 3088

Beitrag(#1371346) Verfasst am: 03.10.2009, 01:23    Titel: Antworten mit Zitat

atheist666 hat folgendes geschrieben:
Sorry, aber es gab schon mal Richter die meinten, daß Ehemänner ihre Frauen schlagen dürfen. Und zwar haben sie sich dabei auf den Koran gestützt.

Wann und wo denn? In Deutschland?

Jedenfalls ist es völlig hirnrissig, dem Gebets-Urteil eine Logik zu unterstellen, nach der Handabhacken oder Schlagen auch nur im entferntesten gerechtfertigt werden könnte.
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atheist666
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Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 8494

Beitrag(#1371347) Verfasst am: 03.10.2009, 01:29    Titel: Antworten mit Zitat

neinguar hat folgendes geschrieben:
atheist666 hat folgendes geschrieben:
Sorry, aber es gab schon mal Richter die meinten, daß Ehemänner ihre Frauen schlagen dürfen. Und zwar haben sie sich dabei auf den Koran gestützt.

Wann und wo denn? In Deutschland?

Jedenfalls ist es völlig hirnrissig, dem Gebets-Urteil eine Logik zu unterstellen, nach der Handabhacken oder Schlagen auch nur im entferntesten gerechtfertigt werden könnte.


Dann bedien mal hier die Suchmaschine im Forum, es gab schon Urteile bei Scheidungen, wo man sich auf den Koran gestützt hat, oder besser noch informiere Dich mal bei dder HPD zu diesem Thema!
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Myron
Mereoplethyntikologe



Anmeldungsdatum: 01.07.2007
Beiträge: 3632

Beitrag(#1371348) Verfasst am: 03.10.2009, 01:30    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:

und das beten in der schule zu verbieten fördert die integration oder wie meinst du das?


Es behindert sie zumindest nicht.
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atheist666
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Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 8494

Beitrag(#1371350) Verfasst am: 03.10.2009, 01:32    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe doch von Anfang an gesagt, raus mit dem ganzen Religionsmüll aus Schule und Uni, dann wäre es gar nicht soweit gekommen.
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neinguar
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Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 3088

Beitrag(#1371352) Verfasst am: 03.10.2009, 01:46    Titel: Antworten mit Zitat

atheist666 hat folgendes geschrieben:
neinguar hat folgendes geschrieben:
atheist666 hat folgendes geschrieben:
Sorry, aber es gab schon mal Richter die meinten, daß Ehemänner ihre Frauen schlagen dürfen. Und zwar haben sie sich dabei auf den Koran gestützt.

Wann und wo denn? In Deutschland?

Jedenfalls ist es völlig hirnrissig, dem Gebets-Urteil eine Logik zu unterstellen, nach der Handabhacken oder Schlagen auch nur im entferntesten gerechtfertigt werden könnte.


Dann bedien mal hier die Suchmaschine im Forum, es gab schon Urteile bei Scheidungen, wo man sich auf den Koran gestützt hat, oder besser noch informiere Dich mal bei dder HPD zu diesem Thema!

Bleib mal beim Thema. Der von Dir suggerierte Zusammenhang zum Gebetsurteil ist hirnrissig, weil das nichts enthält, mit dem man im entferntesten eine Körperverletzung rechtfertigen könnte.
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AlexJ
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Anmeldungsdatum: 11.04.2008
Beiträge: 2353
Wohnort: Köln

Beitrag(#1371353) Verfasst am: 03.10.2009, 01:46    Titel: Antworten mit Zitat

atheist666 hat folgendes geschrieben:

Sorry, aber es gab schon mal Richter die meinten, daß Ehemänner ihre Frauen schlagen dürfen. Und zwar haben sie sich dabei auf den Koran gestützt.


Hier in Deutschland? Wann und wo? Ich glaub du hast eine Bildungslücke oder biegst dir gerade was zurecht.

Es gab einen Fall in dem eine Richterin, die in etwa gesagt hat, das die Frau bei ihrer Heirat zu einem Marokkaner hätte wissen müssen in was für eine Kultur sie hinein heiratet und das sie hätte erwarten müssen das ihr gegenüber häusliche Gewalt angewendet wird. Das ist natürlich eine Beleidigung sowohl der Frau und der marokkanischen Kultur, aber ist nicht ein mal entfernt das was die Presse anfangs daraus gemacht hat und anscheinend bei dir hängen geblieben ist. Und Ich Persönlich halte Frau eher für ein Subjekt von PI-news, wenn man bedenkt wie sie dabei über die marokkanische/südländische Kultur herzieht, als eine multikulti Verehrerin.

Davon das diese Gewalt rechtlich in Ordnung sei hat die Richterin nämlich nichts gesagt. Aber vielleicht kennst du einen anderen Fall als ich. Ich lasse mich gerne eines besseren belehren.


Zuletzt bearbeitet von AlexJ am 03.10.2009, 01:52, insgesamt einmal bearbeitet
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Kramer
postvisuell



Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#1371355) Verfasst am: 03.10.2009, 01:48    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Das heisst, dass es doch wumpe ist, wie er sich zwischendurch verhalten hat. Daraus kann man ihm doch (juristisch) keinen Strick drehen, auch wenn man es (moralisch) tun sollte.


Noch nichtmal das.

Selbst wenn er weniger betet, als er eigentlich sollte kann man ihm noch lange nicht auch die übrigen Gebete untersagen.

Und ihm wurde - so wie ich es verstanden habe - das Beten untersagt, und nicht nur regelmäßiges und beständiges Beten.

Um das Urteil zu recthfertigen reicht imho aus zu wissen, dass er zeitweise viel beten möchte.

Religonsfreiheit bedeutet auch, dass der Staat mir ni8cht vorschreibt, wie ich meine Religion auszuleben habe.


Dem Schüler wurde das Beten auf dem Flur untersagt, daraufhin wurde nach einem Eilverfahren ein Raum zur Verfügung gestellt, den er für seine Gebete nutzen darf, der aber laut der Schulleiterin nur sehr selten genutzt wurde. Das hier diskutierte Gerichtsurteil hat also nur das Ergebnis des Eilverfahrens bestätigt. Es gibt den Gebetsraum schon seit März 2008, aber er wird „sehr selten frequentiert“.

Für mich klingt das nicht nach Bedürfnissen, die durch die Religionsfreiheit gedeckt sind. Nachdem das öffentliche Gebet, also die provokative öffentliche Glaubensbekundung, durch die Möglichkeit nichtöffentlich zu beten unterbunden wurde, haben die muslimischen Jugendlichen offensichtlich ihr Interesse am regelmässigen Gebet verloren.
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