Freigeisterhaus Foren-Übersicht
 FAQFAQ   SuchenSuchen   MitgliederlisteMitgliederliste   NutzungsbedingungenNutzungsbedingungen   BenutzergruppenBenutzergruppen   LinksLinks   RegistrierenRegistrieren 
 ProfilProfil   Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen   LoginLogin 

Gebetsraum für Schüler
Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3 ... 20, 21, 22 ... 32, 33, 34  Weiter
 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen   Drucker freundliche Ansicht    Freigeisterhaus Foren-Übersicht -> Weltanschauungen und Religionen
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Myron
Mereoplethyntikologe



Anmeldungsdatum: 01.07.2007
Beiträge: 3632

Beitrag(#1371356) Verfasst am: 03.10.2009, 02:01    Titel: Antworten mit Zitat

atheist666 hat folgendes geschrieben:
Ich habe doch von Anfang an gesagt, raus mit dem ganzen Religionsmüll aus Schule und Uni, dann wäre es gar nicht soweit gekommen.


Man muss schon ziemlich naiv sein, um zu glauben, dass das "bisschen Beten" nicht zu einem Zusammenrücken von Staat und Religion zugunsten letzterer beiträgt.

Sind die Verteidiger der Weltlichkeit des schulischen Gesellschaftsbereichs hier eigentlich in der Minderheit? skeptisch (Scheint fast so.)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
AlexJ
Supermarktoverlord



Anmeldungsdatum: 11.04.2008
Beiträge: 2353
Wohnort: Köln

Beitrag(#1371358) Verfasst am: 03.10.2009, 02:09    Titel: Antworten mit Zitat

Myron hat folgendes geschrieben:
atheist666 hat folgendes geschrieben:
Ich habe doch von Anfang an gesagt, raus mit dem ganzen Religionsmüll aus Schule und Uni, dann wäre es gar nicht soweit gekommen.


Man muss schon ziemlich naiv sein, um zu glauben, dass das "bisschen Beten" nicht zu einem Zusammenrücken von Staat und Religion zugunsten letzterer beiträgt.

Sind die Verteidiger der Weltlichkeit des schulischen Gesellschaftsbereichs hier eigentlich in der Minderheit? skeptisch (Scheint fast so.)


Chinesischer Reissack Ich bin für ein Religionsverbot an öffentlichen Schulen. Ich gebe mich aber nicht der Illusion hin, das die bestehenden Gesetzes dies im Augenblick auch nur annähernd ermöglichen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22282

Beitrag(#1371361) Verfasst am: 03.10.2009, 02:29    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
das bedeutet im klartext, dass die negative religionsfreiheit der nichtmuslime einen geringeren stellenwert hat als die religionsfreiheit des gläubigen [...], selbst wenn dieser sein recht überhaupt nicht wahrnimmt.

Also, ich halte ja schon deine Meinung, dass die negative Religionsfreiheit eines Schülers wesentlich dadurch beeinträchtigt würde, wenn ein anderer Schüler irgendwo beten darf, für ziemlich abwegig (erst mal heißt sie eben schlicht, nicht selbst beten zu müssen). Aber wie die negative Religionsfreiheit auch dann beeinträchtigt sein könnte, wenn jemand zwar beten dürfte, es aber gar nicht tut ... äh ... ne, da komm ich nun wirklich nicht mehr mit.


L.E.N. hat folgendes geschrieben:
es reicht also völlig glaubhaft darzulegen man glaube ans FSM und müsse dazu bestimmte riten abhalten.
den dosendrückern der scientologen wird man dementsprechend auch geeignete räume anbieten müssen.

Nein, müsste man nicht. Man muss auch jetzt nicht unbedingt einen Raum zum Beten anbieten. Man muss es nur, wenn man das Beten sonst irgendwo (Flur etc.) verbieten möchte. Dann muss man mit einem geeigeneten Raum Ersatz schaffen.


Myron hat folgendes geschrieben:
Es gibt viele Moslems in Deutschland, die es für keine Todsünde halten, wenn nicht fünfmal am Tag streng nach orthodoxer Vorschrift gebetet wird, oder wenn man zwar fünfmal am Tag betet, sich aber nicht genau an den orthodoxen Zeitplan hält, sondern es flexibel handhabt.

Es ist aber völlig wurst, ob andere Muslime zum Gebet anders stehen als dieser Junge, denn es geht um das Recht dieses Jungen und nicht um andere Muslime. Es ist sogar egal, ob dieser Junge selbst das Gebet während der Schulzeit für religiös absolut unabdingbar hält. Es reicht völlig aus, dass er es möchte (--> positive Religionsfreiheit) und es keine zwingenden Gründe gibt, die dem entgegenstehen. Rechte darf man in Anspruch nehmen, wenn keine stärkeren Rechte anderer dem entgegenstehen, und nicht nur dann, wenn man "unbedingt muss".

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
ich finde nicht gut, dass die schule vorbehaltlos verpflichtet ist eie gebetsstätte zu errichten.
es wäre mir lieber wenn die schulleiterin wenn möglich aus kulanz bei bedarf einen freien raum bereitstellt.

Das Urteil verpflichtet die Schule auch nicht dazu, "eine Gebetsstätte zu errichten", sondern in irgendeiner Weise die Verrichtung des Gebets zu ermöglichen.
Das wirde nur auch schon gefühlt hundertmal in diesem Thread festgestellt ...

atheist666 hat folgendes geschrieben:
Sorry, aber es gab schon mal Richter die meinten, daß Ehemänner ihre Frauen schlagen dürfen. Und zwar haben sie sich dabei auf den Koran gestützt.

Nein, die gab es nicht (in Deutschland, davon reden wir ja). Aber eine solche Falschbehauptung, einmal in den Medien und/oder im Internet in die Welt gesetzt, ist anscheinend unausrottbar. Es gibt dazu im FGH bereits Threads, in denen der Fall, auf den sich diese Falschbehauptung bezieht, hinreichend klargestellt wurde.

atheist666 hat folgendes geschrieben:
Außerdem geht es darum: heute bekommt ein Schüler einen Gebetsraum und ein Sch(l)ächter darf weiterhin sein Handwerk betreiben, was also kommt morgen von dieser mittelalterlichen Religion?

WIR WERDEN ALLE STERBEN!
Oder was willst du als Antwort hören?
Solche "Wenn wir heute einem Schüler erlauben, in der Schule zu beten, wird er morgen alle Mitschülerinnen zum Burkatragen zwingen" (oder was weiß ich, woran du denkst) sind doch völlig abwegige Alptraum-Fantastereien. Erstens sind das völlig haltlose Hirngespinste, die durch nichts belegt sind. Und zweitens: Selbst wenn ein Schüler, dem man heute seine sich aus der Rechtslage ergebenden Rechte gewährt, morgen andere, unberechtigte Ansprüche stellen sollte - dann gewährt man ihm diese unberechtigten Ansprüche morgen eben nicht. Die Vermutung, dass es unter unter Umständen so kommen könnte, würde aber keinen Grund dafür liefern, ihm heute seine berechtigten Ansprüche zu verweigern - selbst wenn es für diese Vermutung auch nur den geringsten Hinweis geben würde, was aber nun einmal nicht der Fall ist.


Kramer hat folgendes geschrieben:
Dem Schüler wurde das Beten auf dem Flur untersagt, daraufhin wurde nach einem Eilverfahren ein Raum zur Verfügung gestellt, den er für seine Gebete nutzen darf, der aber laut der Schulleiterin nur sehr selten genutzt wurde. Das hier diskutierte Gerichtsurteil hat also nur das Ergebnis des Eilverfahrens bestätigt. Es gibt den Gebetsraum schon seit März 2008, aber er wird „sehr selten frequentiert“.

Für mich klingt das nicht nach Bedürfnissen, die durch die Religionsfreiheit gedeckt sind. Nachdem das öffentliche Gebet, also die provokative öffentliche Glaubensbekundung, durch die Möglichkeit nichtöffentlich zu beten unterbunden wurde, haben die muslimischen Jugendlichen offensichtlich ihr Interesse am regelmässigen Gebet verloren.

Das "sehr selten frequentiert" bezieht sich aber im Textzusammenhang nicht auf den klagenden Schüler, sondern auf die gesamte Schülerzahl.
Aber mal unterstellt, deine Vermutung (!) über die Motivation der Schüler ist richtig: Dann wäre gerade die Zurverfügungstellung eines nichtöffentlichen Raums zum Beten doch eine außerordentlich elegante Lösung des Problems: Man gewährt die legitimen Ansprüche (beten zu dürfen), die vermuteten illegitimen Ansprüche - besonders demonstrativ und/oder werbend zu beten - werden unterbunden, und wenn die Schüler ihre legitimen Rechte dann doch nicht in Anspruch nehmen, ist es ihr Problem. Das vermutete Problem wäre also auf eine nicht-konfrontative Weise wunderbar gelöst.
Dagegen scheint es mir unnötig konfrontativ (bzw.: total dämlich), die vermuteten illegitimen Ansprüche dadurch unterbinden zu wollen, dass man auch die legitimen Rechte verweigert. Und rechtswidrig sowieso.
_________________
"YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."

(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
atheist666
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 8494

Beitrag(#1371366) Verfasst am: 03.10.2009, 02:41    Titel: Antworten mit Zitat

@ tillich

Im FGH ist gar nix klargestellt worden, also bezeichne mich bitte nicht als Lügener

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,473385,00.html

Die kann man unter anderem im Netz bekommen, wenn man will!

Und Neinquar, höre ersteinmal auf mich zu beleidigen, und erzähle mir lieber mal was zu dieser Stellungnahme von den Aleviten die Myron schon verlinkt hat. Ich habe nur eine Besorgnis geäußert.
Was passiert denn wirklich mal, wenn ein Islamist hier mal Richter wird in der BRD?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
atheist666
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 8494

Beitrag(#1371368) Verfasst am: 03.10.2009, 02:45    Titel: Antworten mit Zitat

Oder ach was soll´s. Die ganzen Islamophielen sollen doch nach Saudi-Arabien gehen, oder in den Iran, dort können sie dann für die Religionsfreiheit demonstrieren gehen zynisches Grinsen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kramer
postvisuell



Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#1371369) Verfasst am: 03.10.2009, 02:45    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:

Aber mal unterstellt, deine Vermutung (!) über die Motivation der Schüler ist richtig: Dann wäre gerade die Zurverfügungstellung eines nichtöffentlichen Raums zum Beten doch eine außerordentlich elegante Lösung des Problems: Man gewährt die legitimen Ansprüche (beten zu dürfen), die vermuteten illegitimen Ansprüche - besonders demonstrativ und/oder werbend zu beten - werden unterbunden, und wenn die Schüler ihre legitimen Rechte dann doch nicht in Anspruch nehmen, ist es ihr Problem. Das vermutete Problem wäre also auf eine nicht-konfrontative Weise wunderbar gelöst.


Das Problem ist doch nicht, dass die Schüler beten wollen, sondern dass dieses Problem so viel ernster genommen wird, als andere Teenagerlaunen, nur weil es um Religion geht. Kaum pappt man auf seine Provokation das Label "Religion" kommt man sogar bei Gerichten damit durch.
_________________
Dieser Beitrag verwendet Cookies, um Dein Surferlebnis zu verbessern.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Myron
Mereoplethyntikologe



Anmeldungsdatum: 01.07.2007
Beiträge: 3632

Beitrag(#1371370) Verfasst am: 03.10.2009, 02:46    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:

Oder was willst du als Antwort hören?
Solche "Wenn wir heute einem Schüler erlauben, in der Schule zu beten, wird er morgen alle Mitschülerinnen zum Burkatragen zwingen" (oder was weiß ich, woran du denkst) sind doch völlig abwegige Alptraum-Fantastereien.


Apropos Burka:

"Niederlande: Kein Arbeitslosengeld für Burkaträgerinnen – Ein neues Gesetz sieht die Streichung staatlicher Unterstützungen vor, wenn Frauen die Burka nicht ablegen."

(http://diepresse.com/home/panorama/religion/511764/index.do?_vl_backlink=/home/panorama/religion/index.do)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Myron
Mereoplethyntikologe



Anmeldungsdatum: 01.07.2007
Beiträge: 3632

Beitrag(#1371374) Verfasst am: 03.10.2009, 02:55    Titel: Antworten mit Zitat

Kramer hat folgendes geschrieben:

Das Problem ist doch nicht, dass die Schüler beten wollen, sondern dass dieses Problem so viel ernster genommen wird, als andere Teenagerlaunen, nur weil es um Religion geht. Kaum pappt man auf seine Provokation das Label "Religion" kommt man sogar bei Gerichten damit durch.


Man darf nicht vergessen, dass wir hier im Jahre 2009 über das Recht auf Geisteranbetung streiten; denn nichts anderes ist der islamische Gebetsritus. (Allah ist ein Geist!) Geschockt
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Komodo
Maggots!



Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 4588
Wohnort: 2Fort

Beitrag(#1371377) Verfasst am: 03.10.2009, 02:58    Titel: Antworten mit Zitat

Myron hat folgendes geschrieben:
Komodo hat folgendes geschrieben:
Säkularität ist doch kein Selbstzweck.


Was willst du damit sagen?
Damit will ich sagen, dass ein säkularer Staat nur deshalb erstrebenswert ist, weil nur ein solcher Staat wirklich religiös neutral ist und alle Menschen unabhängig ihrer Religion behandeln kann.
Menschen haben das Recht auf Religionsausübung und der Staat hat unter anderem die Aufgabe, dieses Recht zu wahren. Grundlos Gebete in öffentlichen Gebäuden zu verbieten, in denen man sich aufhalten muss, wäre das genaue Gegenteil, denn so lange es den Betrieb nicht stört, gibt es auch keinen Grund es zu verbieten. Dabei darf keine Rolle spielen, wer da betet und warum, denn gerade auch ein Islamist der auf die Menschenrechte spuckt hätte dieses Recht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
atheist666
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 8494

Beitrag(#1371379) Verfasst am: 03.10.2009, 03:10    Titel: Antworten mit Zitat

Komodo hat folgendes geschrieben:
Myron hat folgendes geschrieben:
Komodo hat folgendes geschrieben:
Säkularität ist doch kein Selbstzweck.


Was willst du damit sagen?
Damit will ich sagen, dass ein säkularer Staat nur deshalb erstrebenswert ist, weil nur ein solcher Staat wirklich religiös neutral ist und alle Menschen unabhängig ihrer Religion behandeln kann.
Menschen haben das Recht auf Religionsausübung und der Staat hat unter anderem die Aufgabe, dieses Recht zu wahren. Grundlos Gebete in öffentlichen Gebäuden zu verbieten, in denen man sich aufhalten muss, wäre das genaue Gegenteil, denn so lange es den Betrieb nicht stört, gibt es auch keinen Grund es zu verbieten. Dabei darf keine Rolle spielen, wer da betet und warum, denn gerade auch ein Islamist der auf die Menschenrechte spuckt hätte dieses Recht.


Ist Dir schon mal der Gedanke gekommen, daß es vielleicht gar nicht um den Raum geht, sondern um die Durchsetzung des Islams mit allen Mitteln.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
fwo
Caterpillar D9



Anmeldungsdatum: 05.02.2008
Beiträge: 26504
Wohnort: im Speckgürtel

Beitrag(#1371380) Verfasst am: 03.10.2009, 03:19    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
.....
Es ist aber völlig wurst, ob andere Muslime zum Gebet anders stehen als dieser Junge, denn es geht um das Recht dieses Jungen und nicht um andere Muslime. Es ist sogar egal, ob dieser Junge selbst das Gebet während der Schulzeit für religiös absolut unabdingbar hält. Es reicht völlig aus, dass er es möchte (--> positive Religionsfreiheit) und es keine zwingenden Gründe gibt, die dem entgegenstehen. Rechte darf man in Anspruch nehmen, wenn keine stärkeren Rechte anderer dem entgegenstehen, und nicht nur dann, wenn man "unbedingt muss".....

Was mich hier etwas stört, ist der Begriff Gebet für demonstrative Freiübungen, die von mehr oder weniger lautem Deklamieren begleitet werden. Es ist strukturelle eine Übung, die für den Gruppenzwang geschaffen wurde und ist von ihrer druckschaffenden Wirkung für Muslime wahrscheinlich mindestens mit unseren Kirchenglocken zu vergleichen - das kann man dem alevitischen Kommentar so entnehmen.
Gebete sind bei uns normalerweise nur dann öffentlich und laut, wenn es sich um den Berufsbeter in der Kirche handelt.

Ich hätte es allerdings eleganter gefunden, wenn sich statt der Beschwerden, die es wohl gegeben hat, eine Pausen-Rapper-Gruppe gefunden hätte, um den Jungen bei seinen Turnübungen zu begleiten. Ihn in einen leeren Raum laufen zu lassen, ist bestenfalls die zweitbeste Lösung.

fwo
_________________
Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.

The skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. Isso.

Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22282

Beitrag(#1371382) Verfasst am: 03.10.2009, 04:32    Titel: Antworten mit Zitat

atheist666 hat folgendes geschrieben:
Im FGH ist gar nix klargestellt worden, also bezeichne mich bitte nicht als Lügener
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,473385,00.html
Die kann man unter anderem im Netz bekommen, wenn man will!

Danke für den Link. Deine Behauptung war: "es gab schon mal Richter die meinten, daß Ehemänner ihre Frauen schlagen dürfen". Der Spiegel-Artikel zeigt eindeutig, dass diese Behauptung falsch ist. Eine Feststellung dieser Art wurde nicht getroffen (schon der Gedanke, dass das überhaupt verhandelt worden sein könnte, ist ja absurd). Ganz im Gegenteil war dem Ehemann ja verboten worden, sich seiner getrennt lebenden Frau zu nähern. Es wurde lediglich mit Verweis auf den Koran eine vorzeitige Scheidung (vor Ablauf des Trennungsjahrs) abgelehnt. (Und schon das hat natürlich den verdienten Skandal gegeben.)

Und genau das wurde im FGH schon zum Erbrechen diskutiert und eindeutig geklärt.


Kramer hat folgendes geschrieben:
Das Problem ist doch nicht, dass die Schüler beten wollen, sondern dass dieses Problem so viel ernster genommen wird, als andere Teenagerlaunen, nur weil es um Religion geht. Kaum pappt man auf seine Provokation das Label "Religion" kommt man sogar bei Gerichten damit durch.

Sorry, aber ich sehe zunächst einmal das aktuelle Problem exakt andersherum: Bei welcher "anderen Teenagerlaune" wäre denn irgendjemand überhaupt nur auf die Idee gekommen, die in der Pause ausgeübte Laune verbieten zu wollen? Hätten die Schüler Yogaübungen, Walzerschritte oder sonst irgendwas gemacht, hätte das doch keine Sau interessiert. Bloß weil das Etikett "Islam" dranklebte, war es angebelich ein Problem.
Und das man bei Gerichten damit "durchkommt", liegt nun einmal am menschenrechtlichen Grundsatz der Religionsfreiheit. Jetzt könnte man natürlich sagen, dass die in der allgemeinen Handlungsfreiheit und Meinungsfreiheit eh schon enthalten wäre. Aber da hat sich nun einmal, im Prinzip seit der Gedanke der Menschenrechte überhaupt aufgekommen ist, im wesentlichen der Konsens herausgebildet, dass es gut wäre, sie durch besondere Erwähnung speziell zu schützen. Da es im Verlauf der Geschichte offensichtlich sehr häufig gerade die Religion war, bei der Leute nicht einfach in Ruhe gelassen wurden, halte ich das auch für richtig.

atheist666 hat folgendes geschrieben:
Ist Dir schon mal der Gedanke gekommen, daß es vielleicht gar nicht um den Raum geht, sondern um die Durchsetzung des Islams mit allen Mitteln.

Mir kommen so manche "Gedanken". Es geht aber irgendwie nicht um solche "Gedanken", die einem kommen können oder auch nicht und nichts als haltlose Spekulationen sind, sondern um das, was an Entscheidungen konkret ansteht und an Tatsachen gegeben ist. Und da geht es nun einmal um das Gebet und Schluss.
Und "alle Mittel" sind ja hier im konkreten Fall - um mal bei den Fakten zu bleiben - nun mal exakt die Mittel, die unser Rechtsstaat für nicht anders lösbare Streitfälle vorsieht, nämlich der Gang zum Gericht. Wenn man merkt, dass man damit ein Problem hat, könnte das vielleicht ein Anlass sein, mal kurz innehalten.

fwo hat folgendes geschrieben:
Was mich hier etwas stört, ist der Begriff Gebet für demonstrative Freiübungen, die von mehr oder weniger lautem Deklamieren begleitet werden. Es ist strukturelle eine Übung, die für den Gruppenzwang geschaffen wurde und ist von ihrer druckschaffenden Wirkung für Muslime wahrscheinlich mindestens mit unseren Kirchenglocken zu vergleichen - das kann man dem alevitischen Kommentar so entnehmen.
Gebete sind bei uns normalerweise nur dann öffentlich und laut, wenn es sich um den Berufsbeter in der Kirche handelt.

Der Begriff mag dich stören oder nicht, aber ein Gebet ist ein Gebet ist ein Gebet. Auch wenn das muslimische Gebet stärker den ganzen Körper einbezieht, geht es primär um die Anbetung Gottes.
Von einer objektiven Störung, nämlich angeblichem "lauten Deklamieren", war bei dem Fall bisher nie die Rede. Es ist mir auch nicht bekannt, dass das dazugehören würde. Bei den Gelegenheiten, wo ich es miterlebt habe, dass ein Muslim die rituellen Gebete für sich vollzieht (einmal, als ich mir bei einem Blockseminar mit einem Muslim ein Zimmer geteilt habe, und bei Moscheeführungen, wenn außerhalb der eigentlichen Gebetszeiten Muslime Gebete in der Moschee nachgeholt haben), wurde auch nicht "laut deklamiert", sondern ganz still gebetet bzw. leise gemurmelt. Sollte es der Junge anders halten, könnte man ihm das natürlich verbieten. Tut er aber offenbar nicht, denn das war ja eben nie Thema.

Und das, worum es sekundär gehen könnte (Konjunktiv!) - das Demonstrative, Gruppendruck schaffende, etc. pp. - kann ja gerade durch das Zuweisen eines Raumes vermieden werden.

fwo hat folgendes geschrieben:
Ich hätte es allerdings eleganter gefunden, wenn sich statt der Beschwerden, die es wohl gegeben hat, eine Pausen-Rapper-Gruppe gefunden hätte, um den Jungen bei seinen Turnübungen zu begleiten. Ihn in einen leeren Raum laufen zu lassen, ist bestenfalls die zweitbeste Lösung.

Ja klar. Leuten, die etwas tun, was ihr gutes Recht ist und womit sie - von den objektiven Gegebenheiten wie Lärm oder Raumbeanspruchung her - niemanden stören, das wegen ideologischer Vorbehalte zu vermiesen, indem man nun gerade diese Leute selbst tatsächlich aktiv stört, wäre ja total elegant. Wer würde denn da den Schulfrieden stören, der Beter, der irgendwo im Flur betet, oder der Rapper, der sich gezielt neben ihn stellt?
_________________
"YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."

(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
atheist666
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 8494

Beitrag(#1371386) Verfasst am: 03.10.2009, 04:57    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
atheist666 hat folgendes geschrieben:
Im FGH ist gar nix klargestellt worden, also bezeichne mich bitte nicht als Lügener
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,473385,00.html
Die kann man unter anderem im Netz bekommen, wenn man will!

Danke für den Link. Deine Behauptung war: "es gab schon mal Richter die meinten, daß Ehemänner ihre Frauen schlagen dürfen". Der Spiegel-Artikel zeigt eindeutig, dass diese Behauptung falsch ist. Eine Feststellung dieser Art wurde nicht getroffen (schon der Gedanke, dass das überhaupt verhandelt worden sein könnte, ist ja absurd). Ganz im Gegenteil war dem Ehemann ja verboten worden, sich seiner getrennt lebenden Frau zu nähern. Es wurde lediglich mit Verweis auf den Koran eine vorzeitige Scheidung (vor Ablauf des Trennungsjahrs) abgelehnt. (Und schon das hat natürlich den verdienten Skandal gegeben.)

Und genau das wurde im FGH schon zum Erbrechen diskutiert und eindeutig geklärt.


Kramer hat folgendes geschrieben:
Das Problem ist doch nicht, dass die Schüler beten wollen, sondern dass dieses Problem so viel ernster genommen wird, als andere Teenagerlaunen, nur weil es um Religion geht. Kaum pappt man auf seine Provokation das Label "Religion" kommt man sogar bei Gerichten damit durch.

Sorry, aber ich sehe zunächst einmal das aktuelle Problem exakt andersherum: Bei welcher "anderen Teenagerlaune" wäre denn irgendjemand überhaupt nur auf die Idee gekommen, die in der Pause ausgeübte Laune verbieten zu wollen? Hätten die Schüler Yogaübungen, Walzerschritte oder sonst irgendwas gemacht, hätte das doch keine Sau interessiert. Bloß weil das Etikett "Islam" dranklebte, war es angebelich ein Problem.
Und das man bei Gerichten damit "durchkommt", liegt nun einmal am menschenrechtlichen Grundsatz der Religionsfreiheit. Jetzt könnte man natürlich sagen, dass die in der allgemeinen Handlungsfreiheit und Meinungsfreiheit eh schon enthalten wäre. Aber da hat sich nun einmal, im Prinzip seit der Gedanke der Menschenrechte überhaupt aufgekommen ist, im wesentlichen der Konsens herausgebildet, dass es gut wäre, sie durch besondere Erwähnung speziell zu schützen. Da es im Verlauf der Geschichte offensichtlich sehr häufig gerade die Religion war, bei der Leute nicht einfach in Ruhe gelassen wurden, halte ich das auch für richtig.

atheist666 hat folgendes geschrieben:
Ist Dir schon mal der Gedanke gekommen, daß es vielleicht gar nicht um den Raum geht, sondern um die Durchsetzung des Islams mit allen Mitteln.

Mir kommen so manche "Gedanken". Es geht aber irgendwie nicht um solche "Gedanken", die einem kommen können oder auch nicht und nichts als haltlose Spekulationen sind, sondern um das, was an Entscheidungen konkret ansteht und an Tatsachen gegeben ist. Und da geht es nun einmal um das Gebet und Schluss.
Und "alle Mittel" sind ja hier im konkreten Fall - um mal bei den Fakten zu bleiben - nun mal exakt die Mittel, die unser Rechtsstaat für nicht anders lösbare Streitfälle vorsieht, nämlich der Gang zum Gericht. Wenn man merkt, dass man damit ein Problem hat, könnte das vielleicht ein Anlass sein, mal kurz innehalten.

fwo hat folgendes geschrieben:
Was mich hier etwas stört, ist der Begriff Gebet für demonstrative Freiübungen, die von mehr oder weniger lautem Deklamieren begleitet werden. Es ist strukturelle eine Übung, die für den Gruppenzwang geschaffen wurde und ist von ihrer druckschaffenden Wirkung für Muslime wahrscheinlich mindestens mit unseren Kirchenglocken zu vergleichen - das kann man dem alevitischen Kommentar so entnehmen.
Gebete sind bei uns normalerweise nur dann öffentlich und laut, wenn es sich um den Berufsbeter in der Kirche handelt.

Der Begriff mag dich stören oder nicht, aber ein Gebet ist ein Gebet ist ein Gebet. Auch wenn das muslimische Gebet stärker den ganzen Körper einbezieht, geht es primär um die Anbetung Gottes.
Von einer objektiven Störung, nämlich angeblichem "lauten Deklamieren", war bei dem Fall bisher nie die Rede. Es ist mir auch nicht bekannt, dass das dazugehören würde. Bei den Gelegenheiten, wo ich es miterlebt habe, dass ein Muslim die rituellen Gebete für sich vollzieht (einmal, als ich mir bei einem Blockseminar mit einem Muslim ein Zimmer geteilt habe, und bei Moscheeführungen, wenn außerhalb der eigentlichen Gebetszeiten Muslime Gebete in der Moschee nachgeholt haben), wurde auch nicht "laut deklamiert", sondern ganz still gebetet bzw. leise gemurmelt.

Und das, worum es sekundär gehen könnte (Konjunktiv!) - das Demonstrative, Gruppendruck schaffende, etc. pp. - kann ja gerade durch das Zuweisen eines Raumes vermieden werden.

fwo hat folgendes geschrieben:
Ich hätte es allerdings eleganter gefunden, wenn sich statt der Beschwerden, die es wohl gegeben hat, eine Pausen-Rapper-Gruppe gefunden hätte, um den Jungen bei seinen Turnübungen zu begleiten. Ihn in einen leeren Raum laufen zu lassen, ist bestenfalls die zweitbeste Lösung.

Ja klar. Leuten, die etwas tun, was ihr gutes Recht ist und womit sie - von den objektiven Gegebenheiten wie Lärm oder Raumbeanspruchung her - niemanden stören, das wegen ideologischer Vorbehalte zu vermiesen, indem man nun gerade diese Leute selbst tatsächlich aktiv stört, wäre ja total elegant. Wer würde denn da den Schulfrieden stören, der Beter, der irgendwo im Flur betet, oder der Rapper, der sich gezielt neben ihn stellt?



Ich habe echt keinen Bock mehr, mich von einem Kostgänger einer verrottenen bürgelich-kapitalistischen Gesellschaft, dessen Religion es vor ca. 1700 jahren es genauso gemacht hat wie der Islam heutzutage, nämlich alles zu unterwandern, belehren zu lassen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1371432) Verfasst am: 03.10.2009, 11:36    Titel: Antworten mit Zitat

Myron hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:

und das beten in der schule zu verbieten fördert die integration oder wie meinst du das?


Es behindert sie zumindest nicht.


deine vorstellung von integration scheint mir stark vom konformismus geprägt zu sein.
willst du wirklich wieder in die 50er? (abgesehen davon dass das völlig ab von der realität ist, auch ohne gebetsverbot...)

ich will auch keine muslimische monokultur wie sie einigen europäischen großstädten droht, aber das gegenteil davon ist keine gesellschaft mit christlich-abendländischer leitkultur.
_________________
Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden ICQ-Nummer
L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1371437) Verfasst am: 03.10.2009, 11:42    Titel: Antworten mit Zitat

Kramer hat folgendes geschrieben:
Für mich klingt das nicht nach Bedürfnissen, die durch die Religionsfreiheit gedeckt sind. Nachdem das öffentliche Gebet, also die provokative öffentliche Glaubensbekundung, durch die Möglichkeit nichtöffentlich zu beten unterbunden wurde, haben die muslimischen Jugendlichen offensichtlich ihr Interesse am regelmässigen Gebet verloren.


das würde ich nicht unbedingt annehmen, es gab durch die zeitverschiebung der sommerzeit wohl mehrere monate keinen grund in der schule zu beten.
_________________
Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden ICQ-Nummer
L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1371439) Verfasst am: 03.10.2009, 11:44    Titel: Antworten mit Zitat

Myron hat folgendes geschrieben:
atheist666 hat folgendes geschrieben:
Ich habe doch von Anfang an gesagt, raus mit dem ganzen Religionsmüll aus Schule und Uni, dann wäre es gar nicht soweit gekommen.


Man muss schon ziemlich naiv sein, um zu glauben, dass das "bisschen Beten" nicht zu einem Zusammenrücken von Staat und Religion zugunsten letzterer beiträgt.

Sind die Verteidiger der Weltlichkeit des schulischen Gesellschaftsbereichs hier eigentlich in der Minderheit? skeptisch (Scheint fast so.)


da man das beten allgemein nicht verbieten kann, sollte man es auch nicht bestimmten gruppen verbieten, sondern dafür sorgen, dass es zwar ohne belästigung nicht- bzw andersgläubiger stattfindet aber eben stattfinden kann. ansonsten gäbe es eine ungleichbehandlung.
_________________
Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden ICQ-Nummer
AlexJ
Supermarktoverlord



Anmeldungsdatum: 11.04.2008
Beiträge: 2353
Wohnort: Köln

Beitrag(#1371441) Verfasst am: 03.10.2009, 11:48    Titel: Antworten mit Zitat

atheist666 hat folgendes geschrieben:
@ tillich

Im FGH ist gar nix klargestellt worden, also bezeichne mich bitte nicht als Lügener

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,473385,00.html

Die kann man unter anderem im Netz bekommen, wenn man will!

Und Neinquar, höre ersteinmal auf mich zu beleidigen, und erzähle mir lieber mal was zu dieser Stellungnahme von den Aleviten die Myron schon verlinkt hat. Ich habe nur eine Besorgnis geäußert.
Was passiert denn wirklich mal, wenn ein Islamist hier mal Richter wird in der BRD?


Ja, man kann vieles im Netz bekommen, aber kommt es dir nicht zumindest ein wenig merkwürdig vor, das die Stelle über die sich alle vom 20.03.07-22.03.07 aufregen, nie direkt Zitiert wurde? Nicht einer der Politiker und Verbände die bei dem Spiegel oder anderen Bildzeitungen dazu stellen nehmen, kennt denn Wortlaut. Die kennen auch nur das was die FZ als erstes Berichtetet. Unmd das entspricht einfach nicht der Wahrheit. Ich versuche im Augenblick an die Original Begründung der Richterin zu kommen.

Bis dahin erstmal folgendes:

http://www.focus.de/politik/deutschland/koran-urteil_aid_52125.html
http://www.ra-haensch.de/php/wordpress/?p=327
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1371453) Verfasst am: 03.10.2009, 12:14    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
das bedeutet im klartext, dass die negative religionsfreiheit der nichtmuslime einen geringeren stellenwert hat als die religionsfreiheit des gläubigen [...], selbst wenn dieser sein recht überhaupt nicht wahrnimmt.

Also, ich halte ja schon deine Meinung, dass die negative Religionsfreiheit eines Schülers wesentlich dadurch beeinträchtigt würde, wenn ein anderer Schüler irgendwo beten darf, für ziemlich abwegig (erst mal heißt sie eben schlicht, nicht selbst beten zu müssen).


bedenke bitte, dass in der schule kinder sind, die womöglich dort zum ersten mal mit religiösen riten von religionen/anderen religionen in berührung kommen, ohne dass es angemessen im unterricht aufgegriffen wird. die schule ist nicht mit der außerschulischen öffentlichkeit gleichzusetzen!
wenn ich mit schülern einen tag der offenen tür in einer moschee besuche geschieht dies mit einwilligung der schüler und der erziehungsberechtigten.

Zitat:
Aber wie die negative Religionsfreiheit auch dann beeinträchtigt sein könnte, wenn jemand zwar beten dürfte, es aber gar nicht tut ... äh ... ne, da komm ich nun wirklich nicht mehr mit.


ich bin davon ausgegangen, dass ein ausschliesslich zum islamischen gebet zu nutzender raum eingerichtet wurde. das hielte ich bei nichtnutzung und gleichzeitiger nichteinrichtung anderer räume für eine bevorzugung der moslems.

Zitat:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
es reicht also völlig glaubhaft darzulegen man glaube ans FSM und müsse dazu bestimmte riten abhalten.
den dosendrückern der scientologen wird man dementsprechend auch geeignete räume anbieten müssen.

Nein, müsste man nicht. Man muss auch jetzt nicht unbedingt einen Raum zum Beten anbieten. Man muss es nur, wenn man das Beten sonst irgendwo (Flur etc.) verbieten möchte. Dann muss man mit einem geeigeneten Raum Ersatz schaffen.

für welche variante wärst du denn so? dosendrücken in der pausenhalle oder lieber im kartenraum im 4. stock?

Zitat:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
ich finde nicht gut, dass die schule vorbehaltlos verpflichtet ist eie gebetsstätte zu errichten.
es wäre mir lieber wenn die schulleiterin wenn möglich aus kulanz bei bedarf einen freien raum bereitstellt.

Das Urteil verpflichtet die Schule auch nicht dazu, "eine Gebetsstätte zu errichten", sondern in irgendeiner Weise die Verrichtung des Gebets zu ermöglichen.

die schule ist dank des urteils verpflichtet das gebet zu ermöglichen.
wie soll das gehen, wenn sich herausstellt, dass auch die 20 anderen religionen darauf bestehen? ein anbau? ach nein richtig, das spielt ja gar keine rolle, es zählt die rechtslage skeptisch

wie gesagt, die schulleiterin hätte das gebet nicht alternativlos verbieten, sondern sofern er existiert einen freien raum anbieten müssen, dann hätten wir diesen salat garnicht!
_________________
Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden ICQ-Nummer
AlexJ
Supermarktoverlord



Anmeldungsdatum: 11.04.2008
Beiträge: 2353
Wohnort: Köln

Beitrag(#1371454) Verfasst am: 03.10.2009, 12:23    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:

die schule ist dank des urteils verpflichtet das gebet zu ermöglichen.
wie soll das gehen, wenn sich herausstellt, dass auch die 20 anderen religionen darauf bestehen? ein anbau? ach nein richtig, das spielt ja gar keine rolle, es zählt die rechtslage skeptisch


Hatten wir das nicht schon? Noch mal zum Mitlesen. Die Schule ist nur verpflichtet sofern es Organisatorisch keinen großen Aufwand bedeutet. Freie im Augenblick ungenutzte Räume Zurverfügungstellen = ja; Räume frei machen oder anbauen = Nein.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1371456) Verfasst am: 03.10.2009, 12:24    Titel: Antworten mit Zitat

AlexJ hat folgendes geschrieben:
atheist666 hat folgendes geschrieben:
@ tillich

Im FGH ist gar nix klargestellt worden, also bezeichne mich bitte nicht als Lügener

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,473385,00.html

Die kann man unter anderem im Netz bekommen, wenn man will!

Und Neinquar, höre ersteinmal auf mich zu beleidigen, und erzähle mir lieber mal was zu dieser Stellungnahme von den Aleviten die Myron schon verlinkt hat. Ich habe nur eine Besorgnis geäußert.
Was passiert denn wirklich mal, wenn ein Islamist hier mal Richter wird in der BRD?


Ja, man kann vieles im Netz bekommen, aber kommt es dir nicht zumindest ein wenig merkwürdig vor, das die Stelle über die sich alle vom 20.03.07-22.03.07 aufregen, nie direkt Zitiert wurde? Nicht einer der Politiker und Verbände die bei dem Spiegel oder anderen Bildzeitungen dazu stellen nehmen, kennt denn Wortlaut. Die kennen auch nur das was die FZ als erstes Berichtetet. Unmd das entspricht einfach nicht der Wahrheit. Ich versuche im Augenblick an die Original Begründung der Richterin zu kommen.

Bis dahin erstmal folgendes:

http://www.focus.de/politik/deutschland/koran-urteil_aid_52125.html
http://www.ra-haensch.de/php/wordpress/?p=327


die richterin hätte einfach den koran aus dem spiel lassen sollen, wenn er schon keinerlei argumentation dient. schliesslich haben wir in deutschland einen rechtsstaat mit glasklarer rechtslage!
_________________
Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden ICQ-Nummer
L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1371458) Verfasst am: 03.10.2009, 12:26    Titel: Antworten mit Zitat

AlexJ hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:

die schule ist dank des urteils verpflichtet das gebet zu ermöglichen.
wie soll das gehen, wenn sich herausstellt, dass auch die 20 anderen religionen darauf bestehen? ein anbau? ach nein richtig, das spielt ja gar keine rolle, es zählt die rechtslage skeptisch


Hatten wir das nicht schon? Noch mal zum Mitlesen. Die Schule ist nur verpflichtet sofern es Organisatorisch keinen großen Aufwand bedeutet. Freie im Augenblick ungenutzte Räume Zurverfügungstellen = ja; Räume frei machen oder anbauen = Nein.


danke nochmals für diese klarstellung!
_________________
Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden ICQ-Nummer
AlexJ
Supermarktoverlord



Anmeldungsdatum: 11.04.2008
Beiträge: 2353
Wohnort: Köln

Beitrag(#1371471) Verfasst am: 03.10.2009, 12:51    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
AlexJ hat folgendes geschrieben:
atheist666 hat folgendes geschrieben:
@ tillich

Im FGH ist gar nix klargestellt worden, also bezeichne mich bitte nicht als Lügener

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,473385,00.html

Die kann man unter anderem im Netz bekommen, wenn man will!

Und Neinquar, höre ersteinmal auf mich zu beleidigen, und erzähle mir lieber mal was zu dieser Stellungnahme von den Aleviten die Myron schon verlinkt hat. Ich habe nur eine Besorgnis geäußert.
Was passiert denn wirklich mal, wenn ein Islamist hier mal Richter wird in der BRD?


Ja, man kann vieles im Netz bekommen, aber kommt es dir nicht zumindest ein wenig merkwürdig vor, das die Stelle über die sich alle vom 20.03.07-22.03.07 aufregen, nie direkt Zitiert wurde? Nicht einer der Politiker und Verbände die bei dem Spiegel oder anderen Bildzeitungen dazu stellen nehmen, kennt denn Wortlaut. Die kennen auch nur das was die FZ als erstes Berichtetet. Unmd das entspricht einfach nicht der Wahrheit. Ich versuche im Augenblick an die Original Begründung der Richterin zu kommen.

Bis dahin erstmal folgendes:

http://www.focus.de/politik/deutschland/koran-urteil_aid_52125.html
http://www.ra-haensch.de/php/wordpress/?p=327


die richterin hätte einfach den koran aus dem spiel lassen sollen, wenn er schon keinerlei argumentation dient. schliesslich haben wir in deutschland einen rechtsstaat mit glasklarer rechtslage!


Der Koran hat der Richterin nur für einen Seitenhieb auf die Partnerwahl der Frau gedient aller -Selbst Schuld das sie einen Marokkaner heiratet-. Das war mit oder ohne die Einbeziehung des Korans nicht besonders Intelligent.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Komodo
Maggots!



Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 4588
Wohnort: 2Fort

Beitrag(#1371508) Verfasst am: 03.10.2009, 14:17    Titel: Antworten mit Zitat

atheist666 hat folgendes geschrieben:
Ist Dir schon mal der Gedanke gekommen, daß es vielleicht gar nicht um den Raum geht, sondern um die Durchsetzung des Islams mit allen Mitteln.
Welchen Teil von "Dabei darf es keine Rolle spielen, wer da betet und warum, [...]" hast du nicht verstanden? Es spielt keine Rolle, wozu dies geschieht. Wer Recht hat, hat Recht. So, und NUR so, funktioniert ein Rechtsstaat.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1371520) Verfasst am: 03.10.2009, 14:56    Titel: Antworten mit Zitat

AlexJ hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
AlexJ hat folgendes geschrieben:
atheist666 hat folgendes geschrieben:
@ tillich

Im FGH ist gar nix klargestellt worden, also bezeichne mich bitte nicht als Lügener

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,473385,00.html

Die kann man unter anderem im Netz bekommen, wenn man will!

Und Neinquar, höre ersteinmal auf mich zu beleidigen, und erzähle mir lieber mal was zu dieser Stellungnahme von den Aleviten die Myron schon verlinkt hat. Ich habe nur eine Besorgnis geäußert.
Was passiert denn wirklich mal, wenn ein Islamist hier mal Richter wird in der BRD?


Ja, man kann vieles im Netz bekommen, aber kommt es dir nicht zumindest ein wenig merkwürdig vor, das die Stelle über die sich alle vom 20.03.07-22.03.07 aufregen, nie direkt Zitiert wurde? Nicht einer der Politiker und Verbände die bei dem Spiegel oder anderen Bildzeitungen dazu stellen nehmen, kennt denn Wortlaut. Die kennen auch nur das was die FZ als erstes Berichtetet. Unmd das entspricht einfach nicht der Wahrheit. Ich versuche im Augenblick an die Original Begründung der Richterin zu kommen.

Bis dahin erstmal folgendes:

http://www.focus.de/politik/deutschland/koran-urteil_aid_52125.html
http://www.ra-haensch.de/php/wordpress/?p=327


die richterin hätte einfach den koran aus dem spiel lassen sollen, wenn er schon keinerlei argumentation dient. schliesslich haben wir in deutschland einen rechtsstaat mit glasklarer rechtslage!


Der Koran hat der Richterin nur für einen Seitenhieb auf die Partnerwahl der Frau gedient aller -Selbst Schuld das sie einen Marokkaner heiratet-. Das war mit oder ohne die Einbeziehung des Korans nicht besonders Intelligent.


und ein beweis dafür, dass sie mit hilfe des urteils politik gemacht hat - was ja angeblich in unserem rechtsstaat nicht möglich ist.
_________________
Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden ICQ-Nummer
tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22282

Beitrag(#1371527) Verfasst am: 03.10.2009, 15:05    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
die richterin hätte einfach den koran aus dem spiel lassen sollen, wenn er schon keinerlei argumentation dient. schliesslich haben wir in deutschland einen rechtsstaat mit glasklarer rechtslage!

Richtig. Und das ist ja auch mit gutem Grund als skandalös bewertet worden. Aber die Behauptung, dass sie ein Züchtigungsrecht befürwortet habe, ist eben einfach falsch. Aber das ist alles OT, wer will, kann ja den alten Thread wieder hervorkramen.
_________________
"YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."

(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kramer
postvisuell



Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#1371528) Verfasst am: 03.10.2009, 15:05    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Sorry, aber ich sehe zunächst einmal das aktuelle Problem exakt andersherum: Bei welcher "anderen Teenagerlaune" wäre denn irgendjemand überhaupt nur auf die Idee gekommen, die in der Pause ausgeübte Laune verbieten zu wollen?


Ballerspiele.
_________________
Dieser Beitrag verwendet Cookies, um Dein Surferlebnis zu verbessern.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1371536) Verfasst am: 03.10.2009, 15:26    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
die richterin hätte einfach den koran aus dem spiel lassen sollen, wenn er schon keinerlei argumentation dient. schliesslich haben wir in deutschland einen rechtsstaat mit glasklarer rechtslage!

Richtig. Und das ist ja auch mit gutem Grund als skandalös bewertet worden. Aber die Behauptung, dass sie ein Züchtigungsrecht befürwortet habe, ist eben einfach falsch.


wenn sie im rahmen ihrer urteilsbegründung den koran bzw den religiösen hintergrund des ehepartners erwähnt obwohl dies eigl überflüssig ist, kann man dennoch berechtigterweise auf die idee kommen, sie stelle ihr urteil zumindest teilweise auf die basis des koran.
_________________
Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden ICQ-Nummer
AlexJ
Supermarktoverlord



Anmeldungsdatum: 11.04.2008
Beiträge: 2353
Wohnort: Köln

Beitrag(#1371548) Verfasst am: 03.10.2009, 15:56    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
AlexJ hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
AlexJ hat folgendes geschrieben:
atheist666 hat folgendes geschrieben:
@ tillich

Im FGH ist gar nix klargestellt worden, also bezeichne mich bitte nicht als Lügener

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,473385,00.html

Die kann man unter anderem im Netz bekommen, wenn man will!

Und Neinquar, höre ersteinmal auf mich zu beleidigen, und erzähle mir lieber mal was zu dieser Stellungnahme von den Aleviten die Myron schon verlinkt hat. Ich habe nur eine Besorgnis geäußert.
Was passiert denn wirklich mal, wenn ein Islamist hier mal Richter wird in der BRD?


Ja, man kann vieles im Netz bekommen, aber kommt es dir nicht zumindest ein wenig merkwürdig vor, das die Stelle über die sich alle vom 20.03.07-22.03.07 aufregen, nie direkt Zitiert wurde? Nicht einer der Politiker und Verbände die bei dem Spiegel oder anderen Bildzeitungen dazu stellen nehmen, kennt denn Wortlaut. Die kennen auch nur das was die FZ als erstes Berichtetet. Unmd das entspricht einfach nicht der Wahrheit. Ich versuche im Augenblick an die Original Begründung der Richterin zu kommen.

Bis dahin erstmal folgendes:

http://www.focus.de/politik/deutschland/koran-urteil_aid_52125.html
http://www.ra-haensch.de/php/wordpress/?p=327


die richterin hätte einfach den koran aus dem spiel lassen sollen, wenn er schon keinerlei argumentation dient. schliesslich haben wir in deutschland einen rechtsstaat mit glasklarer rechtslage!


Der Koran hat der Richterin nur für einen Seitenhieb auf die Partnerwahl der Frau gedient aller -Selbst Schuld das sie einen Marokkaner heiratet-. Das war mit oder ohne die Einbeziehung des Korans nicht besonders Intelligent.


und ein beweis dafür, dass sie mit hilfe des urteils politik gemacht hat - was ja angeblich in unserem rechtsstaat nicht möglich ist.


??? Nein es war ja kein Urteil. Sondern eine Erklärung zu Prozesskosten Hilfe. Außerdem wurde sie ja ersetzt, weil sie "Politik"(ich will jetzt nicht anzweifeln das du es für Politik hältst) gemacht hat, was sie nicht hätte tun sollen und dürfen und nicht weil das Urteil(Ergebnis) falsch war.
Wenn sie keine "Politik" gemacht hätte, hätte sie sich vieles Erspart.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
AlexJ
Supermarktoverlord



Anmeldungsdatum: 11.04.2008
Beiträge: 2353
Wohnort: Köln

Beitrag(#1371550) Verfasst am: 03.10.2009, 16:01    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
die richterin hätte einfach den koran aus dem spiel lassen sollen, wenn er schon keinerlei argumentation dient. schliesslich haben wir in deutschland einen rechtsstaat mit glasklarer rechtslage!

Richtig. Und das ist ja auch mit gutem Grund als skandalös bewertet worden. Aber die Behauptung, dass sie ein Züchtigungsrecht befürwortet habe, ist eben einfach falsch.


wenn sie im rahmen ihrer urteilsbegründung den koran bzw den religiösen hintergrund des ehepartners erwähnt obwohl dies eigl überflüssig ist, kann man dennoch berechtigterweise auf die idee kommen, sie stelle ihr urteil zumindest teilweise auf die basis des koran.


1. Keine Urteilsbegründung!!!!!!!!!!


2. Solche Motive zu Unterstellen ist Schwachsinning, wenn man so wie du nicht ein mal die Passage kennt um die es geht. Denn die Erwähnung kann genauso gut einfach nur Islam-Kritik(nach PI-news art) oder sonst was sein. Ich habe die Passage damals noch im Studium kennen gelernt und eine Berufung auf dem Islam war es nicht sondern eine indirekte und verkleidete Beleidigung sowohl der Frau wie auch des Kulturkreises des Ehepartners.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1371557) Verfasst am: 03.10.2009, 16:10    Titel: Antworten mit Zitat

AlexJ hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
und ein beweis dafür, dass sie mit hilfe des urteils politik gemacht hat - was ja angeblich in unserem rechtsstaat nicht möglich ist.


??? Nein es war ja kein Urteil. Sondern eine Erklärung zu Prozesskosten Hilfe. Außerdem wurde sie ja ersetzt, weil sie "Politik"(ich will jetzt nicht anzweifeln das du es für Politik hältst) gemacht hat, was sie nicht hätte tun sollen und dürfen und nicht weil das Urteil(Ergebnis) falsch war.
Wenn sie keine "Politik" gemacht hätte, hätte sie sich vieles Erspart.


es war eine erklärung, aber nicht zur prozesskostenhilfe:

Spiegel hat folgendes geschrieben:

Die Richterin hatte im Scheidungsverfahren gegen eine 26-jährige aus Marokko stammende Deutsche eine vorzeitige Scheidung unter Bezugnahme auf den Koran abgewiesen. Die 26-Jährige war von ihrem Mann geschlagen und mit dem Tod bedroht worden. Eine Scheidung noch vor Ablauf des Trennungsjahres schien für sie der einzige Ausweg, um dem Terror ihres Noch-Ehemannes zu entkommen.
Die Richterin des Frankfurter Amtsgerichts hat das Gesuch auf vorzeitige Scheidung in einem Schreiben zurückgewiesen - mit der Begründung: "Die Ausübung des Züchtigungsrechts begründet keine unzumutbare Härte gemäß Paragraph 1565 BGB"

_________________
Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden ICQ-Nummer
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen   Drucker freundliche Ansicht    Freigeisterhaus Foren-Übersicht -> Weltanschauungen und Religionen Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3 ... 20, 21, 22 ... 32, 33, 34  Weiter
Seite 21 von 34

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.



Impressum & Datenschutz


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group