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Kirchensteuern Zurückzahlung

 
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FK102
registrierter User



Anmeldungsdatum: 12.06.2004
Beiträge: 1
Wohnort: Berlin

Beitrag(#137779) Verfasst am: 12.06.2004, 19:49    Titel: Kirchensteuern Zurückzahlung Antworten mit Zitat

Hallo, bin neu hier und möchte gern ein Problem lösen.

Meine Frau ist letztes Jahr aus der Kirche ausgetreten. Vermutlich ist man darauf aufmerksam geworden und hat mir einen Fragebogen geschickt. Ich bin getauft und das ist automatisch Kirchenmitglied.

Ich komme aus der ehemaligen DDR und 1991 als es die 1. Lohnsteuerkarte gab, war dort unter Glubenszugehörigkeit nichts eingetragen, dachte ok, stimmt ja. Jetzt teilt man mir mit, daß ich als evengelisch geführt werde.Kann mir jemand einen Tip geben.
Muß ich Kirchensteuer zurückzahlen, wenn ja, wie lange rückwirkend. Gibt es eine Verjährung. Kann man den Klage weg beschreiten. Soll ich jetzt austreten, obwohl ich nicht "offiziel" nicht eingetreten bin ?? Fragen über Fragen. Kann mir einer helfen ?? Danke Falko
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#137787) Verfasst am: 12.06.2004, 19:58    Titel: Re: Kirchensteuern Zurückzahlung Antworten mit Zitat

FK102 hat folgendes geschrieben:
Ich bin getauft ...


...obwohl ich nicht "offiziel" nicht eingetreten bin ??


Das ist ein Widerspruch. Entweder bist du getauft und somit offziell eingetreten oder du bist nicht getauft und kein Kirchenmitglied.

Die Berliner evgl. Kirche ist für dieses Vorgehen allerdings bekannt. Sich näher mit diesem Problem befasst haben sich einmal der Verein zur Umwidmung der Kirchensteuer e.V. und der HVD Berlin.

Auch durch die Berliner Presse ging es schon.

http://www.kirchensteuern.de/Rasterfahndung.htm

Kontakte:
Friedrich-Halfmannn@web.de (http://www.kirchensteuern.de/Rasterfahndung.htm)

http://www.hvd-berlin.de/kontakt/index.htm
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