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Ich bin der Betreiber von Esowatch
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Kramer
postvisuell



Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#1383327) Verfasst am: 28.10.2009, 03:16    Titel: Antworten mit Zitat

MountainKing hat folgendes geschrieben:
Kramer hat folgendes geschrieben:
MountainKing hat folgendes geschrieben:
Aber spinnen wir das Ganze mal weiter: was soll denen, die diese Belohnung angeblich vergeben wollen, eine derart aufgedeckte Identität überhaupt nützen? Abgesehen davon, dass man dann selbst semilegale Aktionen startet (Telefonterror oder was weiß ich), fällt mir da nicht wirklich was ein. Für eine offizielle Anzeige ist es ja nicht notwendig, auch wenn das suggeriert wird.


Sie könnten eine Privatklage einreichen.


Ah ok, macht Sinn.


Aber auch nur als Drohszenario. So eine Privatklage kann für den Kläger teuer werden. Wenn das Gericht gegen den Kläger entscheidet, muss der Kläger die Kosten für das Verfahren bezahlen. Und da die mögliche Illegalität von Esowatch wegen des fehlenden Impressums nicht Grund für eine Privatklage sein kann, sondern nur Beleidigungsdelikte gegenüber dem Privatkläger, ist ein Erfolg der Klage eher auszuschliessen.
_________________
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Assarhaddon
registrierter User



Anmeldungsdatum: 02.09.2008
Beiträge: 362
Wohnort: Tübingen

Beitrag(#1383342) Verfasst am: 28.10.2009, 08:42    Titel: Antworten mit Zitat

Kramer hat folgendes geschrieben:
MountainKing hat folgendes geschrieben:
Kramer hat folgendes geschrieben:
MountainKing hat folgendes geschrieben:
Aber spinnen wir das Ganze mal weiter: was soll denen, die diese Belohnung angeblich vergeben wollen, eine derart aufgedeckte Identität überhaupt nützen? Abgesehen davon, dass man dann selbst semilegale Aktionen startet (Telefonterror oder was weiß ich), fällt mir da nicht wirklich was ein. Für eine offizielle Anzeige ist es ja nicht notwendig, auch wenn das suggeriert wird.


Sie könnten eine Privatklage einreichen.


Ah ok, macht Sinn.


Aber auch nur als Drohszenario. So eine Privatklage kann für den Kläger teuer werden. Wenn das Gericht gegen den Kläger entscheidet, muss der Kläger die Kosten für das Verfahren bezahlen. Und da die mögliche Illegalität von Esowatch wegen des fehlenden Impressums nicht Grund für eine Privatklage sein kann, sondern nur Beleidigungsdelikte gegenüber dem Privatkläger, ist ein Erfolg der Klage eher auszuschliessen.

Müsste dann die Staatsanwaltschaft aber nicht auch tätig werden? So wie ich verstanden habe wurden die Ermittlungen wegen fehlenden öffentlichen Interesses eingestellt, aber wenn ein Verdächtiger bereits ermittelt ist, muss die Staatsanwaltschaft dann nicht Klage erheben?
_________________
"Wir sind sowas wie ein Supermarkt: Wir haben nicht immer Kunden, aber wir haben stets geöffnet"
Murphy MacManus
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NiH
xenomorph



Anmeldungsdatum: 02.04.2009
Beiträge: 812
Wohnort: Duisburg

Beitrag(#1383353) Verfasst am: 28.10.2009, 09:28    Titel: Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:
Irgendein Eso hat ein Kopfgeld (10.000 €) auf den Betreiber von Eso-Watch ausgesetzt.

Was machen die denn dann? Kommen die mit ihrer überaus elitären pendelnden und Tarotkarten-legenden Bande an und malen einem eine Schwarze Sonne auf die Stirn?
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Suzius
Milchtrinker



Anmeldungsdatum: 12.03.2008
Beiträge: 478

Beitrag(#1383358) Verfasst am: 28.10.2009, 09:54    Titel: Antworten mit Zitat

Fast das gesammte Pack das da gegen Esowatch vorgehen will beherrscht Kaffeesatzleserei und vergleichbaren Schrott. Ist es dann nicht doch etwas peinlich nicht im Gedärm der Nachbarskatze rauslesen zu können wer denn nun die wahren Betreiber sind?
_________________
Verdammte Vergangenheit, macht mir immer wieder einen Strich durch die Zukunft.

Gewisse Frauen sind für gewisse Männer wie Herdplatten für kleine Kinder, man tut alles nur um sich die Finger daran zu verbrennen.
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Spartacus Leto
Ist hier raus!



Anmeldungsdatum: 27.08.2005
Beiträge: 5659

Beitrag(#1383496) Verfasst am: 28.10.2009, 16:54    Titel: Antworten mit Zitat

Suzius hat folgendes geschrieben:
Fast das gesammte Pack das da gegen Esowatch vorgehen will beherrscht Kaffeesatzleserei und vergleichbaren Schrott. Ist es dann nicht doch etwas peinlich nicht im Gedärm der Nachbarskatze rauslesen zu können wer denn nun die wahren Betreiber sind?


Ach was, der Betreiber verhindert dies, mit Schwarzer Magie.


Für die Langsamen: Ironiearlarm!
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DeHerg
nun schon länger Ranglos



Anmeldungsdatum: 28.04.2007
Beiträge: 6525
Wohnort: Rostock

Beitrag(#1383574) Verfasst am: 28.10.2009, 20:12    Titel: Antworten mit Zitat

Kramer hat folgendes geschrieben:
MountainKing hat folgendes geschrieben:
Kramer hat folgendes geschrieben:
MountainKing hat folgendes geschrieben:
Aber spinnen wir das Ganze mal weiter: was soll denen, die diese Belohnung angeblich vergeben wollen, eine derart aufgedeckte Identität überhaupt nützen? Abgesehen davon, dass man dann selbst semilegale Aktionen startet (Telefonterror oder was weiß ich), fällt mir da nicht wirklich was ein. Für eine offizielle Anzeige ist es ja nicht notwendig, auch wenn das suggeriert wird.


Sie könnten eine Privatklage einreichen.


Ah ok, macht Sinn.


Aber auch nur als Drohszenario. So eine Privatklage kann für den Kläger teuer werden. Wenn das Gericht gegen den Kläger entscheidet, muss der Kläger die Kosten für das Verfahren bezahlen. Und da die mögliche Illegalität von Esowatch wegen des fehlenden Impressums nicht Grund für eine Privatklage sein kann, sondern nur Beleidigungsdelikte gegenüber dem Privatkläger, ist ein Erfolg der Klage eher auszuschliessen.
was lässt dich glauben diese Leute hätten gründlich genug recherchiert um das heraus zu bekommen und nachvollziehen zu können? Ich gehe eher davon aus das dort dann irgendjemand tatsächlich eine Privatklage anstrengt, selbstverfreilich verliert und hinterher schreit :"man verfooolgt uuunnnsss"
und das danach durch sämtliche Esoforen dieser Fall breitgetreten wird aber ohne dieses von dir genannte Detail zu bemerken.
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Haare spalten ist was für Grobmotoriker

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Mario Hahna
aktiviert



Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#1383626) Verfasst am: 28.10.2009, 21:33    Titel: Antworten mit Zitat

Die Verweisung auf den Privatklageweg impliziert schon die Aussichtslosigkeit. Ein Verstoß gegen § 5 TMG ist lediglich eine Ordnungswidrigkeit, zudem halte ich die Impressumsverpflichtung im Falle Esowatch für äußerst fraglich, der Urheberrechtsverstoß ist höchstwahrscheinlich eingebildet, ebenso die Verleumdung.
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Wer nichts weiß, glaubt alles.
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beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1387496) Verfasst am: 05.11.2009, 09:06    Titel: Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:
Irgendein Eso hat ein Kopfgeld (10.000 €) auf den Betreiber von Eso-Watch ausgesetzt.


Gerade lese ich, dass das Kopfgeld auf 100 000 Euronen erhoeht worden ist.


Nicht dass Du das jetzt persoenlich nimmst, Kramer, aber ich muss schliesslich auch von was leben... Sehr glücklich
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Defund the gender police!! Let's Rock
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magnusfe
MASTERMISSIONATOR OF THEOLOGIK



Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 3944
Wohnort: dunkler Ort :

Beitrag(#1387552) Verfasst am: 05.11.2009, 11:20    Titel: Antworten mit Zitat

www.achtung-lichtarbeit.de

-> Esoterikgeschädigte geben Auskunft

--
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http://www.magnusfe.npage.de


Wer meine Worte klaut wird schlau
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vrolijke
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Moderator



Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46739
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1387554) Verfasst am: 05.11.2009, 11:24    Titel: Antworten mit Zitat

magnusfe hat folgendes geschrieben:
www.achtung-lichtarbeit.de

-> Esoterikgeschädigte geben Auskunft

--


Quasi von den Regen in die Traufe:

Zitat:
Hier sollen ehemalige Lichtarbeiter und Esoteriker zu Worte kommen, die die Befreiung durch Jesus Christus erlebt haben und deren Leben dadurch eine erlösende Wendung nahm.

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Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
Erich Fromm

Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.

Grenzen geben einem die Illusion, das Böse kommt von draußen
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1387575) Verfasst am: 05.11.2009, 12:09    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
jagy hat folgendes geschrieben:
Irgendein Eso hat ein Kopfgeld (10.000 €) auf den Betreiber von Eso-Watch ausgesetzt.


Gerade lese ich, dass das Kopfgeld auf 100 000 Euronen erhoeht worden ist.


Nicht dass Du das jetzt persoenlich nimmst, Kramer, aber ich muss schliesslich auch von was leben... Sehr glücklich


Lustig - ich hätte ja schon die Existenz der kleineren Summe angezweifelt... wie dem auch sei: Man war sich doch so sicher auf diesem Wege schnell an die Namen zu kommen, oder? Was mag da nur schiefgegangen sein?
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beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1387790) Verfasst am: 05.11.2009, 22:07    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
jagy hat folgendes geschrieben:
Irgendein Eso hat ein Kopfgeld (10.000 €) auf den Betreiber von Eso-Watch ausgesetzt.


Gerade lese ich, dass das Kopfgeld auf 100 000 Euronen erhoeht worden ist.


Nicht dass Du das jetzt persoenlich nimmst, Kramer, aber ich muss schliesslich auch von was leben... Sehr glücklich


Lustig - ich hätte ja schon die Existenz der kleineren Summe angezweifelt... wie dem auch sei: Man war sich doch so sicher auf diesem Wege schnell an die Namen zu kommen, oder? Was mag da nur schiefgegangen sein?



Ob das tatsaechlich reell ist, daran habe ich auch so meine Zweifel. Ich habe meine Infos vom Zeitwortforum, nicht gerade eine serioese Adresse...
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Rasmus
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Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1387891) Verfasst am: 06.11.2009, 03:46    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Ob das tatsaechlich reell ist, daran habe ich auch so meine Zweifel. Ich habe meine Infos vom Zeitwortforum, nicht gerade eine serioese Adresse...


Ganz ehrlich: Wenn ich solche Summen mal eben so übrig hätte und sie als Belohnung für irgendwas aussetzen würde, dann würde ich auch belegen, dass ich es ernst meine.

(Ich würde aber auch nicht rumtönen, dass ich die Namen schon so gut wie weiß, ich würde nicht gauben, dass es nur an der Höhe der Belohnung liegt und ich würde sehr viel konkreter werden, was die Bedingungen zur Auszahlung angeht. Ich würde auch eventuelle Ansatzpunkte dokumentieren - z.B. wie Gespräche mit den genannten Anwälten der Seitenbetreiber verlaufen sind ... na, ja ...)
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Kramer
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Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#1387893) Verfasst am: 06.11.2009, 05:56    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ich eine Belohnung gegen eine Webseite, die ich wegen eines fehlenden Impressums anzeigen möchte, ausloben würde, würde ich das von einer Webseite mit Impressum und mit Denic-Eintrag aus tun. Der Typ, der die Belohnung versprochen hat, tritt doch auch nur über anonyme Webseiten an die Öffentlichkeit.
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