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Strafbarkeit von Suizidversuchen
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neinguar
Blue Note



Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 3088

Beitrag(#1387109) Verfasst am: 04.11.2009, 14:13    Titel: Re: Strafbarkeit von Suizidversuchen Antworten mit Zitat

kamelpeitsche hat folgendes geschrieben:
Was meint ihr?

P.S: Außer Acht lassen möchte ich an dieser Stelle einmal die psychische Kondition eines Menschen vor einem Selbstmordversuch, die idR wohl ohnehin zu Straffreiheit und psychologischer Betreuung führen sollte.

Du willst also diskutieren, ob es strafbar sein sollte, wenn jemand aus Jux und Dollerei einen Suizidversuch unternimmt? Darauf läuft der Satz hinaus.
_________________
Woran du dein Herz hängest, das ist dein Gott - Martin Luther -

Wenn ich Gott wäre, würde ich mich nicht von jedem anbeten lassen wollen - Hilde Ziegler -
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neinguar
Blue Note



Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 3088

Beitrag(#1387114) Verfasst am: 04.11.2009, 14:17    Titel: Antworten mit Zitat

kamelpeitsche hat folgendes geschrieben:
Dass die Vorbeugung Priorität genießen sollte, habe ich überhaupt nicht bestritten. Aber die Tatsache, dass allen mehr geholfen wäre, wenn man Vergehen im Vorhinein verhindern kann, bedeutet nicht, dass dieses Vergehen nicht bestraft gehört, wie Querdenker hier impliziert. Das gilt nämlich für jedes Verbrechen.

1. Soll das eine Antwort auf Esme sein?

2. Hältst Du es für ausgemacht, dass ein Suizid(versuch) ein Vergehen oder sogar Verbrechen bzw. per se verwerflich sei? Kann es nicht eine legitime Entscheidung sein, der Qual ein Ende zu bereiten?

EDIT: Satzbau, Grammatik
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1387173) Verfasst am: 04.11.2009, 15:30    Titel: Antworten mit Zitat

suizidversuche sollten nicht strafbar sein, das ist unsinn.
allenfalls eine ethische ächtung von suizid halte ich für angemessen weil ein mensch üblicherweise nicht als "solitär" also ohne jede interaktion mit anderen existiert.
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Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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esme
lebt ohne schützende Gänsefüßchen.



Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 5667

Beitrag(#1387181) Verfasst am: 04.11.2009, 15:44    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:

allenfalls eine ethische ächtung von suizid halte ich für angemessen weil ein mensch üblicherweise nicht als "solitär" also ohne jede interaktion mit anderen existiert.


Warum ist die Ächtung deswegen schon angemessen?
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Gunkl über Intelligent Design:
Da hat sich die Kirche beim Rückzugsgefecht noch einmal grandios verstolpert und jetzt wollen sie auch noch Haltungsnoten für die argumentative Brez'n, die sie da gerissen haben.
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Sticky
vae victis



Anmeldungsdatum: 12.10.2005
Beiträge: 5449
Wohnort: Am Arsch der Welt anstatt am Busen der Natur!

Beitrag(#1387199) Verfasst am: 04.11.2009, 16:49    Titel: Antworten mit Zitat

Mit welcher Begründung soll den eine Strafbarkeit eines Suizids überhaupt gerechtfertigt werden? Etwa, weil Suizid lebensgefährlich ist? Autsch
_________________
Gruss: Sticky

Die staatliche Ordnung basiert auf Recht und Gesetz.
Ich bin rechtlos, folglich bin ich auch gesetzlos.

Schwarzer Block

„Wenn Du ein Problem erkannt hast und nichts zur Lösung beiträgst, wirst Du selbst ein Teil des Problems!“ (Alte Indianerweisheit)

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Evilbert
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1387201) Verfasst am: 04.11.2009, 16:55    Titel: Antworten mit Zitat

Sticky hat folgendes geschrieben:
Mit welcher Begründung soll den eine Strafbarkeit eines Suizids überhaupt gerechtfertigt werden? Etwa, weil Suizid lebensgefährlich ist? Autsch


Begründen könnte man das theoretisch schon irgendwie (kann man doch immer). Etwa damit, dass man evtl. gegen Fürsorge(oder andere)Pflichten verstößt. Man kann ja auch sanktioniert weden, wenn man seine Aufsichtspflicht nicht wahrnimmt als Minderjährige betreuende Person.

Ich wäre aber auch dagegen. zwinkern
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fwo
Caterpillar D9



Anmeldungsdatum: 05.02.2008
Beiträge: 26511
Wohnort: im Speckgürtel

Beitrag(#1387202) Verfasst am: 04.11.2009, 16:56    Titel: Antworten mit Zitat

Sticky hat folgendes geschrieben:
Mit welcher Begründung soll den eine Strafbarkeit eines Suizids überhaupt gerechtfertigt werden? Etwa, weil Suizid lebensgefährlich ist? Autsch

Weil es Sünde ist, Du Dummi.

fwo
_________________
Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.

The skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. Isso.

Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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astarte
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 46545

Beitrag(#1387203) Verfasst am: 04.11.2009, 16:59    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
suizidversuche sollten nicht strafbar sein, das ist unsinn.
allenfalls eine ethische ächtung von suizid halte ich für angemessen weil ein mensch üblicherweise nicht als "solitär" also ohne jede interaktion mit anderen existiert.

Entweder einem Menschen ist nicht bekannt oder bewusst, in welchem Ausmaß sein Suicid seine Umwelt mitbetrifft, dann ist was dickeres im Busch. Oder es ist ihm bewusst, aber er entscheidet sich aus irgendeinem Grund dennoch für Selbstmord. Eine "Ächtung" hilft genauso wenig, wie Strafandrohung, im Grunde ist es eine Strafandrohung für den misslungenen Versuch, oder?

Wie mans auch dreht und wendet, Achtsamkeit für Warnzeichen und Information, ist das, was nutzen kann, und dann Hilfsangebote. Ansonsten ist es einfach, wie esme richtig sagt: es kann niemand für einen anderen entscheiden, ob das Leben erträglich ist, oder nicht.
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Tja
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astarte
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 46545

Beitrag(#1387204) Verfasst am: 04.11.2009, 17:03    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Sticky hat folgendes geschrieben:
Mit welcher Begründung soll den eine Strafbarkeit eines Suizids überhaupt gerechtfertigt werden? Etwa, weil Suizid lebensgefährlich ist? Autsch


Begründen könnte man das theoretisch schon irgendwie (kann man doch immer). Etwa damit, dass man evtl. gegen Fürsorge(oder andere)Pflichten verstößt. Man kann ja auch sanktioniert weden, wenn man seine Aufsichtspflicht nicht wahrnimmt als Minderjährige betreuende Person.
Aber wenn man das weiterdenkt, der Minderjährige in Obhut eines echt lebensmüden Menschen? Die brauchen doch beide Unterstützung. Was für einen Sinn hat denn Ächtung, außer dass es alles noch schlimmer macht? Auch für den Minderjährigen. Oder?

Zitat:
Ich wäre aber auch dagegen. zwinkern
Aus obigem Grund?
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Tja
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Sticky
vae victis



Anmeldungsdatum: 12.10.2005
Beiträge: 5449
Wohnort: Am Arsch der Welt anstatt am Busen der Natur!

Beitrag(#1387205) Verfasst am: 04.11.2009, 17:03    Titel: Antworten mit Zitat

fwo hat folgendes geschrieben:
Sticky hat folgendes geschrieben:
Mit welcher Begründung soll den eine Strafbarkeit eines Suizids überhaupt gerechtfertigt werden? Etwa, weil Suizid lebensgefährlich ist? Autsch

Weil es Sünde ist, Du Dummi.

fwo


Ich bin doof!
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Gruss: Sticky

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Ich bin rechtlos, folglich bin ich auch gesetzlos.

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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1387206) Verfasst am: 04.11.2009, 17:04    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Sticky hat folgendes geschrieben:
Mit welcher Begründung soll den eine Strafbarkeit eines Suizids überhaupt gerechtfertigt werden? Etwa, weil Suizid lebensgefährlich ist? Autsch


Begründen könnte man das theoretisch schon irgendwie (kann man doch immer). Etwa damit, dass man evtl. gegen Fürsorge(oder andere)Pflichten verstößt. Man kann ja auch sanktioniert weden, wenn man seine Aufsichtspflicht nicht wahrnimmt als Minderjährige betreuende Person.


Nach weiterem Nachdenken empfinde ich meine Begründung als Quatsch. Weil man wahrscheinlich zwischen den Rechtsarten unterscheiden muss, und Verletzung der Aufsichtspflicht wäre BGB und hier im Thread gehts wohl rein um Straf-Recht.

Wie isn das mit mißglückten Suizidversuchen aber überhaupt zivilrechtlich geregelt? Zum Beispiel den Kosten für die Rettung und ggf. die anschließende Therapie?
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Telliamed
registrierter User



Anmeldungsdatum: 05.03.2007
Beiträge: 5125
Wohnort: Wanderer zwischen den Welten

Beitrag(#1387207) Verfasst am: 04.11.2009, 17:05    Titel: Antworten mit Zitat

Bei einem Suizidversuch kann ich weit und breit weder ein Vergehen noch ein Verbrechen noch etwas Ächtenswertes erkennen, sondern nur ein Signal, dass ein Mensch in tiefer Not steckt.

Es gibt Menschen, die weit und breit keine Angehörigen und (leider) auch keine anderen nahestehenden Mitbürger haben, und Menschen mit Angehörigen, die durch einen Suizid schockiert würden - sollte da etwa bei der Anwendung von Ächtung oder Strafe zwischen ihnen ein Unterschied gemacht werden?

Der Gedanke an Strafbarkeit erscheint mir als Relikt einer von religiösen Vorstellungen beeinflussten Gesetzgebung der Vergangenheit, von der man sich auch in anderen Bereichen nur allmählich löst, weil sich das gesellschaftliche Umfeld in Jahrzehnten noch nicht oder nur langsam verändert hat.
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astarte
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 46545

Beitrag(#1387208) Verfasst am: 04.11.2009, 17:06    Titel: Antworten mit Zitat

astarte hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Sticky hat folgendes geschrieben:
Mit welcher Begründung soll den eine Strafbarkeit eines Suizids überhaupt gerechtfertigt werden? Etwa, weil Suizid lebensgefährlich ist? Autsch


Begründen könnte man das theoretisch schon irgendwie (kann man doch immer). Etwa damit, dass man evtl. gegen Fürsorge(oder andere)Pflichten verstößt. Man kann ja auch sanktioniert weden, wenn man seine Aufsichtspflicht nicht wahrnimmt als Minderjährige betreuende Person.
Aber wenn man das weiterdenkt, der Minderjährige in Obhut eines echt lebensmüden Menschen? Die brauchen doch beide Unterstützung. Was für einen Sinn hat denn Ächtung, außer dass es alles noch schlimmer macht? Auch für den Minderjährigen. Oder?

Zitat:
Ich wäre aber auch dagegen. zwinkern
Aus obigem Grund?


ups, ich dachte es geht um die Ächtung.
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Tja
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1387209) Verfasst am: 04.11.2009, 17:08    Titel: Antworten mit Zitat

astarte hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Sticky hat folgendes geschrieben:
Mit welcher Begründung soll den eine Strafbarkeit eines Suizids überhaupt gerechtfertigt werden? Etwa, weil Suizid lebensgefährlich ist? Autsch


Begründen könnte man das theoretisch schon irgendwie (kann man doch immer). Etwa damit, dass man evtl. gegen Fürsorge(oder andere)Pflichten verstößt. Man kann ja auch sanktioniert weden, wenn man seine Aufsichtspflicht nicht wahrnimmt als Minderjährige betreuende Person.
Aber wenn man das weiterdenkt, der Minderjährige in Obhut eines echt lebensmüden Menschen? Die brauchen doch beide Unterstützung. Was für einen Sinn hat denn Ächtung, außer dass es alles noch schlimmer macht? Auch für den Minderjährigen. Oder?


Naja, man hat aber statt sich Hilfe zu suchen um dann später wieder "funktionieren" zu können versucht sich einer Pflicht zu entziehen.
Arbeitslose Alkoholiker werden ja auch sanktioniert, wenn sie statt sich Hilfe zu suchen um später mal arbeitesfähig zu werden einfach ihren Rausch ausschlafen und nicht zum Bewerbungsgespräch gehen.

astarte hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Ich wäre aber auch dagegen. zwinkern
Aus obigem Grund?


Aus dem Bauch raus.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1387210) Verfasst am: 04.11.2009, 17:10    Titel: Antworten mit Zitat

Telliamed hat folgendes geschrieben:

Es gibt Menschen, die weit und breit keine Angehörigen und (leider) auch keine anderen nahestehenden Mitbürger haben, und Menschen mit Angehörigen, die durch einen Suizid schockiert würden - sollte da etwa bei der Anwendung von Ächtung oder Strafe zwischen ihnen ein Unterschied gemacht werden?


Ja, das wäre dann wohl die Konsequenz meiner gelieferten Begründung- hinter der ich wie gesagt persönlich gar nicht stehe. Sag ich lieber nochmal für alle Fälle und alle Mitleser.
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astarte
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 46545

Beitrag(#1387216) Verfasst am: 04.11.2009, 17:34    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
astarte hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Sticky hat folgendes geschrieben:
Mit welcher Begründung soll den eine Strafbarkeit eines Suizids überhaupt gerechtfertigt werden? Etwa, weil Suizid lebensgefährlich ist? Autsch


Begründen könnte man das theoretisch schon irgendwie (kann man doch immer). Etwa damit, dass man evtl. gegen Fürsorge(oder andere)Pflichten verstößt. Man kann ja auch sanktioniert weden, wenn man seine Aufsichtspflicht nicht wahrnimmt als Minderjährige betreuende Person.
Aber wenn man das weiterdenkt, der Minderjährige in Obhut eines echt lebensmüden Menschen? Die brauchen doch beide Unterstützung. Was für einen Sinn hat denn Ächtung, außer dass es alles noch schlimmer macht? Auch für den Minderjährigen. Oder?


Naja, man hat aber statt sich Hilfe zu suchen um dann später wieder "funktionieren" zu können versucht sich einer Pflicht zu entziehen.
Arbeitslose Alkoholiker werden ja auch sanktioniert, wenn sie statt sich Hilfe zu suchen um später mal arbeitesfähig zu werden einfach ihren Rausch ausschlafen und nicht zum Bewerbungsgespräch gehen.
Tja das berührt die Frage wie man solches alles wertet: ist der "Säufer", der "Träge", der "Lebensmüde" selber schuld und muss sich nur mal zusammenreißen und notfalls durch Strafandrohung oder Ächtungsandrohung bewegt werden, und bringt das dem und dem von ihm Abhängigen was? Oder sind das Suchtkranke, Depressive, psychische Krankheiten, und den Betroffenen (und dazu gehören auch die Angehörigen) schadet Schuldzuweisung mehr, als dass sie nutzt?

Natürlich hat jeder Verantwortung, aber ich bin nicht überzeugt, dass Ächtung und Schuld und Strafe, irgendwem was nutzt.
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Tja
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Mo.
over and out



Anmeldungsdatum: 30.11.2007
Beiträge: 12690

Beitrag(#1387219) Verfasst am: 04.11.2009, 17:44    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
astarte hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Sticky hat folgendes geschrieben:
Mit welcher Begründung soll den eine Strafbarkeit eines Suizids überhaupt gerechtfertigt werden? Etwa, weil Suizid lebensgefährlich ist? Autsch


Begründen könnte man das theoretisch schon irgendwie (kann man doch immer). Etwa damit, dass man evtl. gegen Fürsorge(oder andere)Pflichten verstößt. Man kann ja auch sanktioniert weden, wenn man seine Aufsichtspflicht nicht wahrnimmt als Minderjährige betreuende Person.
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Naja, man hat aber statt sich Hilfe zu suchen um dann später wieder "funktionieren" zu können versucht sich einer Pflicht zu entziehen.

Oder es kommt dann eben zum sog. erweiterten Suizid.
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1387234) Verfasst am: 04.11.2009, 18:17    Titel: Antworten mit Zitat

esme hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:

allenfalls eine ethische ächtung von suizid halte ich für angemessen weil ein mensch üblicherweise nicht als "solitär" also ohne jede interaktion mit anderen existiert.


Warum ist die Ächtung deswegen schon angemessen?


weil sie über die zwar legitimen und vom sterbewillen gewünschten folgen (dem tod) hinaus seine/ihre angehörigen (insbesondere kinder) darunter zu leiden haben, was übrigens der grund ist weshalb es sog. "familientragödien" gibt bei denen vorm suizid auch ehepartner und kinder getötet werden.

eine ächtung hat keine juristischen folgen. Pfeil angemessen. klaro?
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1387238) Verfasst am: 04.11.2009, 18:27    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:

eine ächtung hat keine juristischen folgen. Pfeil angemessen. klaro?


Übersetz:
Du meinst damit: im Ansehen der Teilnehmer einer Gesellschaft geächtet. "Suizid ist nicht gut".
So wie in "Rauchen ist nicht gut"

Aber im Gegensatz zu Klischee-Japan-Gesellschaft: "Seppuku ist gut, weil ehrenhaft"

Und Du hast ja von der Ächtung des Suizids gesprochen, nicht von der des Suizidenten.

Richtig so?
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
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Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1387254) Verfasst am: 04.11.2009, 19:01    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:

eine ächtung hat keine juristischen folgen. Pfeil angemessen. klaro?


Übersetz:
Du meinst damit: im Ansehen der Teilnehmer einer Gesellschaft geächtet. "Suizid ist nicht gut".
So wie in "Rauchen ist nicht gut"

Aber im Gegensatz zu Klischee-Japan-Gesellschaft: "Seppuku ist gut, weil ehrenhaft"

Und Du hast ja von der Ächtung des Suizids gesprochen, nicht von der des Suizidenten.

Richtig so?


jepp. in die zeit menschen zu ächten kommen wir hoffentlich nie wieder.
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
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Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1387259) Verfasst am: 04.11.2009, 19:12    Titel: Antworten mit Zitat

astarte hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
suizidversuche sollten nicht strafbar sein, das ist unsinn.
allenfalls eine ethische ächtung von suizid halte ich für angemessen weil ein mensch üblicherweise nicht als "solitär" also ohne jede interaktion mit anderen existiert.


Entweder einem Menschen ist nicht bekannt oder bewusst, in welchem Ausmaß sein Suicid seine Umwelt mitbetrifft, dann ist was dickeres im Busch. Oder es ist ihm bewusst, aber er entscheidet sich aus irgendeinem Grund dennoch für Selbstmord. Eine "Ächtung" hilft genauso wenig, wie Strafandrohung, im Grunde ist es eine Strafandrohung für den misslungenen Versuch, oder?


eine ächtung des suizids verstehe ich als eine form der prävention.
im konkreten scheinbar ausweglosen fall eines verzweifelten menschen wirkt sie entweder in form von menschen die einem nahestehen oder auch dem gewissen auf der waagschale, die dafür steht lieber noch mal in ruhe nachzudenken.

Zitat:
Wie mans auch dreht und wendet, Achtsamkeit für Warnzeichen und Information, ist das, was nutzen kann, und dann Hilfsangebote. Ansonsten ist es einfach, wie esme richtig sagt: es kann niemand für einen anderen entscheiden, ob das Leben erträglich ist, oder nicht.


klar. ich setze auf aufmerksame und hilfsbereite menschen, die sich umeinander kümmern.
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jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#1387281) Verfasst am: 04.11.2009, 19:47    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Strafbarkeit des Suizids halte ich nicht für angebracht.

Über was man aber nachdenken kann, ist, dass man die Beihilfe zum Suizid unter Strafe stellt, wenn man gleichzeitig eine Legalisierung des aktiven Sterbehilfe (unter hohen Voraussetzungen) einführt.

Tatsächlich ist es so, dass neben den Bilianz-Suiziden (zB am Lebensende, bei Krankheit mit tödlichen Verlauf, wo man rational darüber Bilanz zieht und sich dann für eine Beendigung des eigenen Lebens entscheidet doch ein großer Teil von irrationalen - ich möchte sie mal so nennen - Suiziden gibt. ZB Hilferufs-Suizide, durch Liebeskummer etc. Die Fakten sagen, dass viele dieser Menschen, wenn sie gerettet wurden, danach froh über die Rettung sind. Weil man eben bei Depression etc nicht völlig rational entscheiden kann und deswegen auch keine vollständig rationale Entscheidung trifft.

Man kann mit guten Gründen behaupten, dass jemand, der zB einem klinisch depressiven Menschen beim Suizid hilft, bestraft werden sollte.
Andererseits muss man dann, wenn man Beihilfe zum Suizid grundsätzlich unter Strafe stellt, aber die aktive Sterbehilfe legalisieren, damit. Zumindest müsste man dafür sorgen, dass eine Beihilfe zum Bilianz-Suizid legal ist. Am besten sollte man aktive Sterbehilfe legalisieren.
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Fuxing
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Beiträge: 1691
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Beitrag(#1387303) Verfasst am: 04.11.2009, 20:26    Titel: Antworten mit Zitat

Mir gefällt die Einstellung der Schweizer zu dem Thema, ersichtlich aus folgendem Wiki-Arktikel

Zitat:
Das schweizerische Bundesgericht hat in einem Urteil vom 3. November 2006 (2A.48/2006/2A.66/2006) den Suizid neu als ein Menschenrecht formuliert: „Zum Selbstbestimmungsrecht im Sinne von Artikel 8 EMRK (sc. Europäische Menschenrechtskonvention) gehört auch das Recht, über Art und Zeitpunkt der Beendigung des eigenen Lebens zu entscheiden; dies zumindest, soweit der Betroffene in der Lage ist, seinen entsprechenden Willen frei zu bilden und danach zu handeln“.


Weil das in anderen EU-Ländern nicht so aussieht, gibt es dadurch in die Schweiz wohl einen regelrechten Sterbe-Tourismus.
Es wäre m.E. durchaus an der Zeit, das Europa-weit annähernd einheitlich zu regeln.
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neinguar
Blue Note



Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 3088

Beitrag(#1387328) Verfasst am: 04.11.2009, 21:16    Titel: Antworten mit Zitat

Mal eine Frage: Wenn Ihr von "Ächtung" sprecht, was versteht Ihr darunter eigentlich? Besonders gut angesehen ist ja Suizid in unseren westlichen Gesellschaft nicht gerade.

Wenn jemand hier also sagt: "Ich bin für eine Ächtung", meint er dann: "Mehr ethische/moralische Verurteilung" als derzeit oder "Keine ethische/moralische Aufwertung"?

Und heißt umgekehrt "Ich bin gegen eine Ächtung" "So, wie es ist, reicht es" oder "Suizid sollte ethisch/moralisch akzeptierter sein, als er heute ist"?
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1387330) Verfasst am: 04.11.2009, 21:25    Titel: Antworten mit Zitat

neinguar hat folgendes geschrieben:
Mal eine Frage: Wenn Ihr von "Ächtung" sprecht, was versteht Ihr darunter eigentlich? Besonders gut angesehen ist ja Suizid in unseren westlichen Gesellschaft nicht gerade.

Wenn jemand hier also sagt: "Ich bin für eine Ächtung", meint er dann: "Mehr ethische/moralische Verurteilung" als derzeit oder "Keine ethische/moralische Aufwertung"?


letzteres, weil ich aus der betonung eines rechts auf suizid (welches ich generell befürworte) eine ethische aufwertung heraushöre die ich nicht befürworte.

eine ächtung wünsche ich mir auch nicht nur um der der ächtung willen, sondern um eines stärkeren sich umeinanderkümmerns willen.
wenn ich den abzusehenden selbstmord zb. einer verzweifelten mutter nicht möchte, helfe ich ihr so gut ich kann oder kümmere mich darum dass ihr geholfen werden kann.
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kamelpeitsche
Weapon of Mass Discussion



Anmeldungsdatum: 15.11.2003
Beiträge: 4555
Wohnort: Devil's Dancefloor

Beitrag(#1387341) Verfasst am: 04.11.2009, 21:45    Titel: Antworten mit Zitat

Also mir sind jetzt alle Argumente ausgegangen, die ich zum Verständnis der Position meines Mitbewohners anbringen konnte. Ich will jetzt natürlich nicht die Diskussion beenden (könnte ich ja eh nicht), aber mir habt ihr geholfen. Merci. zwinkern
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1387347) Verfasst am: 04.11.2009, 21:57    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
letzteres, weil ich aus der betonung eines rechts auf suizid (welches ich generell befürworte) eine ethische aufwertung heraushöre die ich nicht befürworte.


Kann ich auf zweierlei Ebenen nicht nachvollziehen: Erstens sehe ich nicht, dass dieses Recht irgendwie "betont" würde. Und zweitens folgt daraus, dass ich etwas als Recht eines Menschen ansehe schlicht keine Bewertung dessen.

Zitat:
eine ächtung wünsche ich mir auch nicht nur um der der ächtung willen, sondern um eines stärkeren sich umeinanderkümmerns willen.


Das erscheint mir äußerst paradox. Wie soll ich mit jemandem kooperieren, den ich zunächst gezielt und offen ablehne?

Zitat:
wenn ich den abzusehenden selbstmord zb. einer verzweifelten mutter nicht möchte, helfe ich ihr so gut ich kann oder kümmere mich darum dass ihr geholfen werden kann.


Das hat aber nichts mit Ächtung des Selbstmordes zu tun - und ich unterstelle Dir einfach mal, dass es nichtmal was mit dem Selbstmord zu tun hat:

Würdest du der Mutter nicht helfen, wenn sie zwar verzweifelt aber nicht suizidgefährdet wäre?
Unter was für Umständen würdest Du ihren Selbstmord nicht wollen und ihr helfen? Was würdest du in den Fällen tun, in denen Du den Selbstmord wollen würdest oder ihm zumindestens indifferent gegenüberstündest? Nicht helfen? Wohl kaum.

Ich glaube, in den Fällen wo Hilfe möglich und erwünscht ist, ist eine Ächtung eher kontraproduktiv und der Nutzen in den anderen Fällen dürfte eher minimal sein. Ganz zu schweigen davon, dass er es den Menschen die sich am Ende doch umbringen nur noch schwieriger macht.
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neinguar
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Beitrag(#1387356) Verfasst am: 04.11.2009, 22:11    Titel: Antworten mit Zitat

kamelpeitsche hat folgendes geschrieben:
Also mir sind jetzt alle Argumente ausgegangen, die ich zum Verständnis der Position meines Mitbewohners anbringen konnte. Ich will jetzt natürlich nicht die Diskussion beenden (könnte ich ja eh nicht), aber mir habt ihr geholfen. Merci. zwinkern

Welche Position vertrittst Du denn nun? Das von mir hier zitierte fand ich ja noch recht heftig. Hat sich das nun erledigt, und wenn ja, aus welchem Grund, und wie würdest Du meine Fragen jetzt beantworten?
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Evilbert
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Beitrag(#1387360) Verfasst am: 04.11.2009, 22:17    Titel: Antworten mit Zitat

neinguar hat folgendes geschrieben:
kamelpeitsche hat folgendes geschrieben:
Also mir sind jetzt alle Argumente ausgegangen, die ich zum Verständnis der Position meines Mitbewohners anbringen konnte. Ich will jetzt natürlich nicht die Diskussion beenden (könnte ich ja eh nicht), aber mir habt ihr geholfen. Merci. zwinkern

Welche Position vertrittst Du denn nun? Das von mir hier zitierte fand ich ja noch recht heftig. Hat sich das nun erledigt, und wenn ja, aus welchem Grund, und wie würdest Du meine Fragen jetzt beantworten?


Vermutlich hat er einfach nur gewissermassen im Sinne eines Advocatus diaboli laut gedacht, wie ich es ja auch gemacht habe.
Soweit ich sehe, vertritt hier niemand die Ansicht, dass Suizidversuche im nachhinein sanktioniert werden sollten*. KP schon gar nicht als Camus-geschädigter, wie er im Eingangsbeitrag feststellt.

*Falls doch bitte melden!
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kamelpeitsche
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Wohnort: Devil's Dancefloor

Beitrag(#1387369) Verfasst am: 04.11.2009, 22:41    Titel: Antworten mit Zitat

neinguar hat folgendes geschrieben:
kamelpeitsche hat folgendes geschrieben:
Also mir sind jetzt alle Argumente ausgegangen, die ich zum Verständnis der Position meines Mitbewohners anbringen konnte. Ich will jetzt natürlich nicht die Diskussion beenden (könnte ich ja eh nicht), aber mir habt ihr geholfen. Merci. zwinkern

Welche Position vertrittst Du denn nun? Das von mir hier zitierte fand ich ja noch recht heftig. Hat sich das nun erledigt, und wenn ja, aus welchem Grund, und wie würdest Du meine Fragen jetzt beantworten?


Das war tatsächlich schlecht formuliert. Ich wollte nur herausstellen, dass die alleinige Notwendigkeit von Hilfe auch für die Täter nicht begründet, dass wir etwas nicht unter Strafe stellen. Dann wären nämlich z.B. auch viele Gewalttaten unrechtmäßigerweise ein Verbrechen. Nur dass es sich um ein "armes Schwein" handelt, dass die Tat begeht, sagt noch nicht viel aus.
Ansonsten: Ich halte das Recht auf Selbstmord für vielleicht das wichtigste Recht überhaupt. Wenn ich nicht mehr über meine Existenz an sich entscheiden darf, ist für mich die Grenze zu einem Bereich der Intimität überschritten, den keine Instiution jemals vereinnahmen darf.
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