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Gewohnheitsrecht im Mietrecht?

 
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Miach
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Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 853

Beitrag(#1388471) Verfasst am: 07.11.2009, 13:20    Titel: Gewohnheitsrecht im Mietrecht? Antworten mit Zitat

Gibt es ein Gewohnheitsrecht im Mietrecht?
Wenn ich jahrelang einen Garten nutze, und der Vermieter will auf einmal eine Zufahrt
zu einer Garage ziehen, gilt dann die Gewohnheit das Grundstück zu Nutzen als Rechtsgrundsatz obwohl der Garten nicht im Mietvertrag steht?
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AdmiralT
der Gärtner war's



Anmeldungsdatum: 25.07.2009
Beiträge: 1209
Wohnort: Neuhaus

Beitrag(#1388478) Verfasst am: 07.11.2009, 13:30    Titel: Antworten mit Zitat

Wem gehört der Garten?
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Miach
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Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 853

Beitrag(#1388479) Verfasst am: 07.11.2009, 13:33    Titel: Antworten mit Zitat

Dem Vermieter.
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1388480) Verfasst am: 07.11.2009, 13:37    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.frag-einen-anwalt.de/Gewohnheitsrecht-Gartennutzung-__f17389.html
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AlexJ
Supermarktoverlord



Anmeldungsdatum: 11.04.2008
Beiträge: 2353
Wohnort: Köln

Beitrag(#1388482) Verfasst am: 07.11.2009, 13:41    Titel: Antworten mit Zitat

Miach hat folgendes geschrieben:
Dem Vermieter.


Zahlst du Miete für den Garten bzw. ist der Garten oder dessen Benutzung ein Bestandteil des Mietvertrags oder gibt es sonstige Übereinkommen über die Nutzung(auch nicht schriftliche)? Hast du den Garten nur genutzt, oder auch gepflegt?
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Miach
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Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 853

Beitrag(#1388483) Verfasst am: 07.11.2009, 13:48    Titel: Antworten mit Zitat

Danke @ Heike.

Ich könnt Dich grad knutschen. Das Amtsgericht Solingen ging in so einem Fall von einer stillschweigenden Änderung des Mietvertrages aus, da der Vermieter die Nutzung geduldet hat.

Geil, geil, geil.

Er fing nämlich so an, das uns gar nichts "gehört", kein Recht auf unserer Seite, auf einmal ging es nicht nur um den Garten, sondern auch um die Nutzung eines Carports, und um die eines Schuppen, die uns gar nicht zustände.

Reisst er einfach meinen schönen Garten ab, kann ich die Miete mindern,
aber dann ziehe ich sowieso aus.
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AntagonisT
Master of Disaster



Anmeldungsdatum: 28.09.2005
Beiträge: 5587
Wohnort: 2 Meter über dem Boden

Beitrag(#1388545) Verfasst am: 07.11.2009, 16:10    Titel: Antworten mit Zitat

Miach hat folgendes geschrieben:

Geil, geil, geil.


Da ist man als Vermieter gutmütig, überlässt dem Mieter den Garten kostenlos(!) zur Nutzung, und wenn man die Fläche zwecks einer Nutzungsänderung irgendwann doch selbst benötigt, kann der Mieter Mietminderung geltend machen für etwas, für das er gar keine Miete bezahlt hat...

meiner Meinung nach eine sehr fragwürdige Rechtsauffassung... skeptisch
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“Primates often have trouble imagining an universe not run by an angry alpha male.”
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Miach
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Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 853

Beitrag(#1388551) Verfasst am: 07.11.2009, 16:29    Titel: Antworten mit Zitat

AntagonisT hat folgendes geschrieben:
Miach hat folgendes geschrieben:

Geil, geil, geil.


Da ist man als Vermieter gutmütig, überlässt dem Mieter den Garten kostenlos(!) zur Nutzung, und wenn man die Fläche zwecks einer Nutzungsänderung irgendwann doch selbst benötigt, kann der Mieter Mietminderung geltend machen für etwas, für das er gar keine Miete bezahlt hat...

meiner Meinung nach eine sehr fragwürdige Rechtsauffassung... skeptisch


Wieso, ich zahle Miete für die Wohnung
und für den durch stillschweigende Änderung des Mietvertrages
mit zur Nutzung überlassenen Garten. Wo ist das Problem?

Es gäbe auch andere Möglichkeiten, um zu der Garage zu gelangen,
außer durch den Garten, "unsere Lösung" ist nur die billigste.

Er beschäftigt seine Bauleute für 7-8€ die Stunde, skeptisch
also auch wenn fünf Meter mehr gebaut werden müssten,
um von anderer Seite zur Garage zu gelangen,
würde er nicht Insolvenz einreichen müssen.
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vrolijke
Bekennender Pantheist
Moderator



Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46732
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1388553) Verfasst am: 07.11.2009, 16:36    Titel: Antworten mit Zitat

AntagonisT hat folgendes geschrieben:
Miach hat folgendes geschrieben:

Geil, geil, geil.


Da ist man als Vermieter gutmütig, überlässt dem Mieter den Garten kostenlos(!) zur Nutzung, und wenn man die Fläche zwecks einer Nutzungsänderung irgendwann doch selbst benötigt, kann der Mieter Mietminderung geltend machen für etwas, für das er gar keine Miete bezahlt hat...

meiner Meinung nach eine sehr fragwürdige Rechtsauffassung... skeptisch


Auf solche Mieter könnt ich auch verzichten.
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Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
Erich Fromm

Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.

Grenzen geben einem die Illusion, das Böse kommt von draußen
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esme
lebt ohne schützende Gänsefüßchen.



Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 5667

Beitrag(#1388554) Verfasst am: 07.11.2009, 16:45    Titel: Antworten mit Zitat

Vor allem haben andere Mieter wegen solchen Mietern Ärger mit ihrem Vermieter, weil der aus gutem Grund jede Kulanz vermeidet.
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Gunkl über Intelligent Design:
Da hat sich die Kirche beim Rückzugsgefecht noch einmal grandios verstolpert und jetzt wollen sie auch noch Haltungsnoten für die argumentative Brez'n, die sie da gerissen haben.
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Miach
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Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 853

Beitrag(#1388555) Verfasst am: 07.11.2009, 16:49    Titel: Antworten mit Zitat

@Antagonist, vrolijke


Das Ganze hat eine Vorgeschichte, die nun ins fünfte Jahr
geht. Dafür, daß ihr noch nicht einmal in Erwägung gezogen habt,
daß dies so sein könnte, seid ihr sehr sicher mit eurer Empörung... Winken

Daß es Mieterrechte
auch bezogen auf die Gartennutzung gibt, ist so.

Und ich freue mich darüber,
daß, bezogen auf die Vorgeschichte, der Vermieter diesmal
nicht mit einer Schweinerei durchkommen wird,
jedenfalls nicht so, wie er es sich vorstellt.
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AntagonisT
Master of Disaster



Anmeldungsdatum: 28.09.2005
Beiträge: 5587
Wohnort: 2 Meter über dem Boden

Beitrag(#1388563) Verfasst am: 07.11.2009, 17:28    Titel: Antworten mit Zitat

Die Vorgeschichte interessiert mich nicht, ebenso, ob der Vermieter ein Arschloch ist.

Ich habe nur eine allgemeine Aussage/Meinung zu einem juristischen Sachverhalt gegeben. Brauchste nicht persönlich nehmen.
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Miach
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Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 853

Beitrag(#1388566) Verfasst am: 07.11.2009, 17:33    Titel: Antworten mit Zitat

@Antagonist

OK. Smilie
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vrolijke
Bekennender Pantheist
Moderator



Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46732
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1388574) Verfasst am: 07.11.2009, 17:41    Titel: Antworten mit Zitat

esme hat folgendes geschrieben:
Vor allem haben andere Mieter wegen solchen Mietern Ärger mit ihrem Vermieter, weil der aus gutem Grund jede Kulanz vermeidet.


So ist es.
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Sanne
gives peas a chance.



Anmeldungsdatum: 05.08.2003
Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland

Beitrag(#1388633) Verfasst am: 07.11.2009, 20:10    Titel: Antworten mit Zitat

esme hat folgendes geschrieben:
Vor allem haben andere Mieter wegen solchen Mietern Ärger mit ihrem Vermieter, weil der aus gutem Grund jede Kulanz vermeidet.


Und was für ein Ärger soll das konkret sein? Schlimmstenfalls wird Gartennutzung vertraglich,und zwar in schriftlicher Form, geregelt. Das würde für beide Seiten mehr Rechtssicherheit bedeuten, also nur Vorteile, kein Ärger.
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Ich will das Internet doch nicht mit meinen Problemen belästigen! (Marge Simpson)
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esme
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 5667

Beitrag(#1388731) Verfasst am: 07.11.2009, 21:43    Titel: Antworten mit Zitat

Sanne hat folgendes geschrieben:
esme hat folgendes geschrieben:
Vor allem haben andere Mieter wegen solchen Mietern Ärger mit ihrem Vermieter, weil der aus gutem Grund jede Kulanz vermeidet.


Und was für ein Ärger soll das konkret sein? Schlimmstenfalls wird Gartennutzung vertraglich,und zwar in schriftlicher Form, geregelt. Das würde für beide Seiten mehr Rechtssicherheit bedeuten, also nur Vorteile, kein Ärger.


Im konkreten Fall: Von Anfang an keine Gartennutzung. Das muss man natürlich nicht als "Ärger" sehen.
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pewe
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Anmeldungsdatum: 20.01.2008
Beiträge: 3377

Beitrag(#1388752) Verfasst am: 07.11.2009, 21:58    Titel: Antworten mit Zitat

Die Voraussetzungen für Gewohnheitsrecht (hier geh ich, hier wohn ich, hier heiz ich) sind im Garten eh nicht gegeben. Mr. Green
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beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1388797) Verfasst am: 07.11.2009, 22:36    Titel: Re: Gewohnheitsrecht im Mietrecht? Antworten mit Zitat

Miach hat folgendes geschrieben:
Gibt es ein Gewohnheitsrecht im Mietrecht?
Wenn ich jahrelang einen Garten nutze, und der Vermieter will auf einmal eine Zufahrt
zu einer Garage ziehen, gilt dann die Gewohnheit das Grundstück zu Nutzen als Rechtsgrundsatz obwohl der Garten nicht im Mietvertrag steht?



Rein gefuehlsmaessig wuerde ich sagen, dass Du keinen Anspruch auf die Benutzung des Gartens hast, solange diese nicht explizit Teil des Mietvertrags ist.
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neinguar
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Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 3088

Beitrag(#1388835) Verfasst am: 07.11.2009, 23:23    Titel: Re: Gewohnheitsrecht im Mietrecht? Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Miach hat folgendes geschrieben:
Gibt es ein Gewohnheitsrecht im Mietrecht?
Wenn ich jahrelang einen Garten nutze, und der Vermieter will auf einmal eine Zufahrt
zu einer Garage ziehen, gilt dann die Gewohnheit das Grundstück zu Nutzen als Rechtsgrundsatz obwohl der Garten nicht im Mietvertrag steht?

Rein gefuehlsmaessig wuerde ich sagen, dass Du keinen Anspruch auf die Benutzung des Gartens hast, solange diese nicht explizit Teil des Mietvertrags ist.

Tatsächlich ist es aber rechtlich völlig egal, ob etwas explizit oder konkludent vereinbart ist,

es sei denn, es gibt eine (explizite oder konkludente) Vereinbarung, dass in einem Vertragsverhältnis nur explizite Vereinbarungen gelten sollen (wovon ich aber noch nie gehört habe; die Grenze wäre auch schwer sauber zu ziehen. Was es gibt, ist die Vereinbarung, dass nur schriftliche Vereinbarungen gelten sollen).
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Wenn ich Gott wäre, würde ich mich nicht von jedem anbeten lassen wollen - Hilde Ziegler -
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Assarhaddon
registrierter User



Anmeldungsdatum: 02.09.2008
Beiträge: 362
Wohnort: Tübingen

Beitrag(#1390021) Verfasst am: 10.11.2009, 23:08    Titel: Antworten mit Zitat

Miach hat folgendes geschrieben:
Danke @ Heike.
Reisst er einfach meinen schönen Garten ab, kann ich die Miete mindern,
aber dann ziehe ich sowieso aus.

Wenn ich dein Vermieter wäre, wäre ich heilfroh darüber.
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"Wir sind sowas wie ein Supermarkt: Wir haben nicht immer Kunden, aber wir haben stets geöffnet"
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1390028) Verfasst am: 10.11.2009, 23:20    Titel: Antworten mit Zitat

Ähm ... es wird doch überhaupt nicht die Nutzung des Gartens verweigert, sondern der Garten kommt weg. Ich kann mir durchaus Vorstellen, dass das anders zu bewerten ist.
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pewe
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Anmeldungsdatum: 20.01.2008
Beiträge: 3377

Beitrag(#1390030) Verfasst am: 10.11.2009, 23:32    Titel: Antworten mit Zitat

In dem Zusammenhang mal eine Frage an Juristen.
Ich habe gehört, dass Gewohnheitsrecht im Alltagsbewusstsein sowieso überschätzt wird. Es kann doch nur dann eintreten, wenn ihm nicht ein gesetztes Recht entgegensteht. Da selbst der Durchmesser des Apfelkerngehäuses gesetzlich normiert ist dürften dann doch in den wenigsten Fällen tatsächlich Rechte aus Gewohnheit vor Gericht auch geltend gemacht werden können. Oder liege ich falsch?
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