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Hartz IV - "Verbrechen gegen Menschlichkeit"
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nocquae
diskriminiert nazis



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#1379572) Verfasst am: 20.10.2009, 16:31    Titel: Antworten mit Zitat

SPON hat folgendes geschrieben:
Armut: Verfassungsrichter zweifeln an Hartz-IV-Sätzen für Kinder
[…]
Tatsächlich hat die prozentuale Berechnung der Kinder-Regelsätze - zumindest rein rechnerisch betrachtet - absurde Konsequenzen: Den Kindern wird einfach ein prozentualer Anteil an den Verbrauchsausgaben gewährt, die Erwachsene zugestanden bekommen. So stehen etwa Säuglingen statistisch betrachtet 11,90 Euro für Tabakwaren und alkoholische Getränke zur Verfügung, aber kein einziger Euro für Windeln.

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In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht.
-- Kurt Tucholsky
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1379576) Verfasst am: 20.10.2009, 16:40    Titel: Antworten mit Zitat

In einer anderen Quelle las ich, dass der rechnerische Satz für das Essen der Kinder 2,56 €/Tag beträgt, allerdings bei der alten Sozialhilfe schon vor 20 Jahren umgerechnet bei 2, 90 € lag.

Hier in der Region kostet übrigens ein Mittagessen an der Ganztagsschule 2,50 €. Also entweder aus anderen "rechnerischen" Töpfen was abknapsen zahlen oder das Kind in der Mittagspause ausgrenzen (und trotzdem immer noch hungern) lassen.

(Oder Getränke, Frühstuck und Abendbrot mit 6 Cent geregelt kriegen; naja Sarrazin würde das wahrscheinlich locker hinkriegen noc)

Bloss aus welchen? Aus dem Bildungstopf geht ja z. B. nicht; dafür sind ja gerade mal Null Cent vorgesehen. Oder man verteilt die 90 Cent für Spielzeug/Monat um; dann hat man pro Tag ja 50 % mehr übrig, nämlich 9 Cent. Argh
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1379727) Verfasst am: 20.10.2009, 21:29    Titel: Antworten mit Zitat

NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
SPON hat folgendes geschrieben:
Armut: Verfassungsrichter zweifeln an Hartz-IV-Sätzen für Kinder
[…]
Tatsächlich hat die prozentuale Berechnung der Kinder-Regelsätze - zumindest rein rechnerisch betrachtet - absurde Konsequenzen: Den Kindern wird einfach ein prozentualer Anteil an den Verbrauchsausgaben gewährt, die Erwachsene zugestanden bekommen. So stehen etwa Säuglingen statistisch betrachtet 11,90 Euro für Tabakwaren und alkoholische Getränke zur Verfügung, aber kein einziger Euro für Windeln.



Wo doch gerade Kleinkinder Windeln ganz besonders brauchen, wenn sie Zigarre rauchen.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1380596) Verfasst am: 22.10.2009, 15:11    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Nach den Ankündigungen der FDP im Wahlprogramm konnte man es bereits erahnen, nun wird es auch im Koalitionsvertrag festgehalten werden: Mit der neuen Koalition wird es Änderungen im Mietrecht geben. Vorrangig werden dabei die Vermieter und Hausbesitzer bessergestellt, wie es vor allem der FDP vorschwebt. So sollen Vermieter nun ihren Mietern deutlich schneller kündigen können, die Kündigungsfristen beider Parteien sollen angeglichen werden.

Bisher genossen Mieter nach einem mindestens fünf Jahre andauernden Mietverhältnis besonderen Schutz, denn während der Mieter eine Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten musste, waren es beim Vermieter acht beziehungsweise neun Monate. Die gleiche Kündigungsfrist von drei Monaten galt für den Vermieter nur bei einem Mietverhältnis von weniger als fünf Jahren – und dann auch nur bei Eigenbedarf, Vertragsverletzungen des Mieters oder wenn das Mietverhältnis einer „angemessenen wirtschaftlichen Verwertung“ im Wege stand. Ausgenommen von der Gleichberechtigung für Mieter und Vermieter sind besondere Fälle wie Rentner und Hochbetagte, die auch weiterhin besonderen Schutz genießen.

Auch Hartz-IV-Empfänger sind von den neuen Regelungen betroffen. Die Koalition plant, dass die Mieten von den Ämtern zukünftig direkt an den Vermieter gezahlt werden. Bisher erfolgte die Mietzahlung erst an den Empfänger, der die Miete dann an den Vermieter überwies.


link

Schön. Der Arbeitgeber des "ergänzenden" Hartzlers weiss die Konfession, der Vermieter kennt die Einkommensverhältnisse...

Das wird noch manche menschliche Katastrophe geben, wenn nur deshalb manch Familie aus der Wohnung rausgeekelt wird, weil der Vermieter ja sieht, wo das Geld herkommt.
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Sticky
vae victis



Anmeldungsdatum: 12.10.2005
Beiträge: 5449
Wohnort: Am Arsch der Welt anstatt am Busen der Natur!

Beitrag(#1380652) Verfasst am: 22.10.2009, 17:33    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Nach den Ankündigungen der FDP im Wahlprogramm konnte man es bereits erahnen, nun wird es auch im Koalitionsvertrag festgehalten werden: Mit der neuen Koalition wird es Änderungen im Mietrecht geben. Vorrangig werden dabei die Vermieter und Hausbesitzer bessergestellt, wie es vor allem der FDP vorschwebt. So sollen Vermieter nun ihren Mietern deutlich schneller kündigen können, die Kündigungsfristen beider Parteien sollen angeglichen werden.

Bisher genossen Mieter nach einem mindestens fünf Jahre andauernden Mietverhältnis besonderen Schutz, denn während der Mieter eine Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten musste, waren es beim Vermieter acht beziehungsweise neun Monate. Die gleiche Kündigungsfrist von drei Monaten galt für den Vermieter nur bei einem Mietverhältnis von weniger als fünf Jahren – und dann auch nur bei Eigenbedarf, Vertragsverletzungen des Mieters oder wenn das Mietverhältnis einer „angemessenen wirtschaftlichen Verwertung“ im Wege stand. Ausgenommen von der Gleichberechtigung für Mieter und Vermieter sind besondere Fälle wie Rentner und Hochbetagte, die auch weiterhin besonderen Schutz genießen.

Auch Hartz-IV-Empfänger sind von den neuen Regelungen betroffen. Die Koalition plant, dass die Mieten von den Ämtern zukünftig direkt an den Vermieter gezahlt werden. Bisher erfolgte die Mietzahlung erst an den Empfänger, der die Miete dann an den Vermieter überwies.


link

Schön. Der Arbeitgeber des "ergänzenden" Hartzlers weiss die Konfession, der Vermieter kennt die Einkommensverhältnisse...

Das wird noch manche menschliche Katastrophe geben, wenn nur deshalb manch Familie aus der Wohnung rausgeekelt wird, weil der Vermieter ja sieht, wo das Geld herkommt.


Da irrst du dich! Es gibt viele Vermieter, die dieses alte System besser fanden und deswegen sogar Sozialhilfeempfänger bevorzugten, da sie sicher sein konnten, dass die Miete überhaupt kommt und auch pünktlich. Viele Sozialhilfeempfänger haben, nachdem sie das Geld für die Miete hatten, es an den Vermieter nicht weiter gegeben, aber gemütlich in der Wohnung weiter gelebt (Mietnomaden). Und die Vermieter brauchen 1-2 Jahre, um die Mieter wieder rauszuschmeissen. So lange zögert sich das juristisch hin...!
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Gruss: Sticky

Die staatliche Ordnung basiert auf Recht und Gesetz.
Ich bin rechtlos, folglich bin ich auch gesetzlos.

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„Wenn Du ein Problem erkannt hast und nichts zur Lösung beiträgst, wirst Du selbst ein Teil des Problems!“ (Alte Indianerweisheit)

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vrolijke
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Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46738
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1380653) Verfasst am: 22.10.2009, 17:34    Titel: Antworten mit Zitat

Sticky hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Nach den Ankündigungen der FDP im Wahlprogramm konnte man es bereits erahnen, nun wird es auch im Koalitionsvertrag festgehalten werden: Mit der neuen Koalition wird es Änderungen im Mietrecht geben. Vorrangig werden dabei die Vermieter und Hausbesitzer bessergestellt, wie es vor allem der FDP vorschwebt. So sollen Vermieter nun ihren Mietern deutlich schneller kündigen können, die Kündigungsfristen beider Parteien sollen angeglichen werden.

Bisher genossen Mieter nach einem mindestens fünf Jahre andauernden Mietverhältnis besonderen Schutz, denn während der Mieter eine Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten musste, waren es beim Vermieter acht beziehungsweise neun Monate. Die gleiche Kündigungsfrist von drei Monaten galt für den Vermieter nur bei einem Mietverhältnis von weniger als fünf Jahren – und dann auch nur bei Eigenbedarf, Vertragsverletzungen des Mieters oder wenn das Mietverhältnis einer „angemessenen wirtschaftlichen Verwertung“ im Wege stand. Ausgenommen von der Gleichberechtigung für Mieter und Vermieter sind besondere Fälle wie Rentner und Hochbetagte, die auch weiterhin besonderen Schutz genießen.

Auch Hartz-IV-Empfänger sind von den neuen Regelungen betroffen. Die Koalition plant, dass die Mieten von den Ämtern zukünftig direkt an den Vermieter gezahlt werden. Bisher erfolgte die Mietzahlung erst an den Empfänger, der die Miete dann an den Vermieter überwies.


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Schön. Der Arbeitgeber des "ergänzenden" Hartzlers weiss die Konfession, der Vermieter kennt die Einkommensverhältnisse...

Das wird noch manche menschliche Katastrophe geben, wenn nur deshalb manch Familie aus der Wohnung rausgeekelt wird, weil der Vermieter ja sieht, wo das Geld herkommt.


Da irrst du dich! Es gibt viele Vermieter, die dieses alte System besser fanden und deswegen sogar Sozialhilfeempfänger bevorzugten, da sie sicher sein konnten, dass die Miete überhaupt kommt und auch pünktlich. Viele Sozialhilfeempfänger haben, nachdem sie das Geld für die Miete hatten, es an den Vermieter nicht weiter gegeben, aber gemütlich in der Wohnung weiter gelebt (Mietnomaden). Und die Vermieter brauchen 1-2 Jahre, um die Mieter wieder rauszuschmeissen. So lange zögert sich das juristisch hin...!
So habe ich das auch schon mal gehört.
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Evilbert
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Beitrag(#1380665) Verfasst am: 22.10.2009, 17:45    Titel: Antworten mit Zitat

Ich weiss sehr wohl, das viele Vermieter es gut finden, die Mietüberweisung direkt vom Amt und somit (vermeintlich) sicher zu kriegen.

Das hat aber nichts mit den Vermietern zu tun, die jetzt aus allen Wolken fallen, weil ihr "Mieter ja auch so ein asoziales Pack" sei, und denen das Sicherheitsargument sekundär ist gegenüber ihren Vorurteilen.
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Sticky
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Beitrag(#1380694) Verfasst am: 22.10.2009, 18:27    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Ich weiss sehr wohl, das viele Vermieter es gut finden, die Mietüberweisung direkt vom Amt und somit (vermeintlich) sicher zu kriegen.

Das hat aber nichts mit den Vermietern zu tun, die jetzt aus allen Wolken fallen, weil ihr "Mieter ja auch so ein asoziales Pack" sei, und denen das Sicherheitsargument sekundär ist gegenüber ihren Vorurteilen.


Nicht jeder Vermieter denkt so. Welche Vermieter du meinst, sind reiche Mietsiedlingen-Besitzer. Viele kleine Leute hingegen haben selbst früher in Miete gewohnt und kennen genauso gut auch die andere Seite. Gerade ältere Menschen, die sich ein Eigenheim zugelegt haben, um im Alter durch die Miete mitversorgt zu sein, bedeuten Mietnomaden den Ruin. Und Mietnomaden können sehr wohl auch aus finanziell besser gestellten Kreisen kommen. Da sind Mieten direkt vom Amt wirklich sicherer, nicht nur vermeintlich!
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1380718) Verfasst am: 22.10.2009, 18:41    Titel: Antworten mit Zitat

Sticky hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Ich weiss sehr wohl, das viele Vermieter es gut finden, die Mietüberweisung direkt vom Amt und somit (vermeintlich) sicher zu kriegen.

Das hat aber nichts mit den Vermietern zu tun, die jetzt aus allen Wolken fallen, weil ihr "Mieter ja auch so ein asoziales Pack" sei, und denen das Sicherheitsargument sekundär ist gegenüber ihren Vorurteilen.


Nicht jeder Vermieter denkt so.


Schon klar. Aber genug, dass viele Hartzmieter darunter werden leiden müssen.

Und den Vermietern hilft die neue Regelung ja auch gar nicht. Hartzmieter sind vermutlich eher selten Mietnomaden, weil sie ja umfangreiche bürokratische Hürden nehmen müssen, um umziehen zu können.

Dass für den Vermieter "Mieten direkt vom Amt wirklich sicherer, nicht nur vermeintlich" sind, hab ich noch gar nicht wirklich bestritten (aber s.U.), darum geht es in diesem Thread aber auch gar nicht.

Das (vermeintlich) habe ich nur wegen eines aktuellen Falles geschrieben, in dem das Amt es verpeilt hat, die Miete zu überweisen und dem Mieterr gekündigt wurde. Der Mieter hat es nicht mehr selbst in der Hand, seine Geschäfte selbst zu erledigen, sondern wird entmündigt.

Außerdem können Mieterhöhungen/Nebenkostenerhöhungen nicht zeitnah umgesetzt werden.

Und für den Mieter bedeutet das ja auch, dass er keine Mietminderungen vornehmen kann.

Es sollte mE dem Mieter überlassen bleiben, ob er das Geld direkt überweisen lassen möchte oder dies selbst tut. Schon allein der genannte Grund des Schutzes der Intimsphäre sollte dafür mE hinreichend sein.

Gibt aber auch noch mehr Gründe, wenn man weiter drüber nachdenkt: z.B. was das wieder an Bürokratie und somit Geld kostet.
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Sticky
vae victis



Anmeldungsdatum: 12.10.2005
Beiträge: 5449
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Beitrag(#1380744) Verfasst am: 22.10.2009, 19:04    Titel: Antworten mit Zitat

Viele Vermieter lassen sich schon mittlerweile die Lohnzettel und Schufa-Auskunft zeigen, bevor sie Jemanden in die Wohnung lassen.

Von dem von dir geschilderten Fall gibt es neue Erkenntnisse: Die Kündigung ist nichtig, da dem HartzVI-Empfänger die Versäumnisse des Amtes nicht anzulasten sind!

Quelle: http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/2030677_Bundesgerichtshof-Schutz-fuer-Hartz-IV-Empfaenger.html

Aber was die Rechte der Empfänger angeht, hast du schon recht...
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Sanne
gives peas a chance.



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Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland

Beitrag(#1401973) Verfasst am: 07.12.2009, 19:04    Titel: Antworten mit Zitat

Arbeitsgemeinschaft XXX hat folgendes geschrieben:
...
Änderung
der Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGBII)
...
Monatlicher Gesamtbetrag für die Zeit vom 01.01.2010 bis 30.04.2010
...[40,- Euro weniger pro Monat]...
....
Folgende Änderungen sind eingetreten:
Durch das geplante Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums werden die Kindergeldbeträge zum 1. Januar 2010 voraussichtlich erhöht. Im Rahmen dieser Entscheidung habe ich das erhöhte Kindergeld vorbehaltlich der entsprechenden Regelung durch das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums bereits berücksichtigt. Für den Fall einer anders lautenden gesetzlichen Regelung werden mögliche Nachzahlungen von Amts wegen vorgenommen.
...

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armer schlucker
pleite



Anmeldungsdatum: 09.01.2009
Beiträge: 1233
Wohnort: wo die Hosen Husen haßen und die Hasen Hosen haßen

Beitrag(#1403416) Verfasst am: 10.12.2009, 11:21    Titel: Antworten mit Zitat

Sanne hat folgendes geschrieben:
Arbeitsgemeinschaft XXX hat folgendes geschrieben:
...
Änderung
der Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGBII)
...
Monatlicher Gesamtbetrag für die Zeit vom 01.01.2010 bis 30.04.2010
...[40,- Euro weniger pro Monat]...
....
Folgende Änderungen sind eingetreten:
Durch das geplante Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums werden die Kindergeldbeträge zum 1. Januar 2010 voraussichtlich erhöht. Im Rahmen dieser Entscheidung habe ich das erhöhte Kindergeld vorbehaltlich der entsprechenden Regelung durch das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums bereits berücksichtigt. Für den Fall einer anders lautenden gesetzlichen Regelung werden mögliche Nachzahlungen von Amts wegen vorgenommen.
...


vorrauseilender Gehorsam Frage
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1403500) Verfasst am: 10.12.2009, 15:14    Titel: Antworten mit Zitat

armer schlucker hat folgendes geschrieben:
Sanne hat folgendes geschrieben:
Arbeitsgemeinschaft XXX hat folgendes geschrieben:
...
Änderung
der Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGBII)
...
Monatlicher Gesamtbetrag für die Zeit vom 01.01.2010 bis 30.04.2010
...[40,- Euro weniger pro Monat]...
....
Folgende Änderungen sind eingetreten:
Durch das geplante Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums werden die Kindergeldbeträge zum 1. Januar 2010 voraussichtlich erhöht. Im Rahmen dieser Entscheidung habe ich das erhöhte Kindergeld vorbehaltlich der entsprechenden Regelung durch das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums bereits berücksichtigt. Für den Fall einer anders lautenden gesetzlichen Regelung werden mögliche Nachzahlungen von Amts wegen vorgenommen.
...


vorrauseilender Gehorsam Frage


Erstens das.
Zweitens eine Sauerei, denn wenn es wirklich eine "anders lautenden gesetzlichen Regelung" geben wird, dann stehen die, dieohnehin jeden Cent 5mal umdrehen müssen, mit immerhin 10% weniger da als das was ihr persönlicher Bedarf ist, bis das Amt mal in die Pötte kommt.
Und das kann teuer werden (Überzeihungskredit) oder Probleme geben.

Drittensd ist es einfach total unfair, dass wieder mal Alle profitieren werden, auch die Milliardäre werden 40 € mehr kriegen für ihre Kinder.

Nur nicht die ärmsten der Armen.

Aber was solls, die würden das ja ohnehin versaufen Pillepalle

Da kriegt man gelinde gesagt ganz üble Gewaltphantasien, die irgendwas mit der Abkürzung für Royal Air Force und mit einem Überflug über Lehrte bei Hannover (ich glaub da steht Uschi ihr Haus irgendwo) zu tun haben.

wohlgemerkt: Phantasien. Denn das wäre die Sache nicht wert, weil es ja nichts ändern würde. Die anderen Maulwurfspolitiker sehen da ja auch kein Problem drin.
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1403622) Verfasst am: 10.12.2009, 21:21    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:

Drittensd ist es einfach total unfair, dass wieder mal Alle profitieren werden, auch die Milliardäre werden 40 € mehr kriegen für ihre Kinder.

Nur nicht die ärmsten der Armen.

nun ja... die hartzer kriegen den bedarf ihrer kinder ja (der theorie nach) schon voll bezahlt, die anderen kriegen nun nur einen hoeheren anteil von den kosten der kinder vom staat bezahlt.

wenn der teil, den das kindergeld abdeckt, fuer alle steigt, schmilzt halt der teil, den hartz iv noch zusaetzlich abdecken muss.

so gesehen passt das.

allerdings... hatte das verfassungsgericht nicht festgestellt, dass die hartz-iv-saetze fuer kinder so nicht in ordnung sind? da haette man wirklich die gelegenheit ergreifen sollen, auch die hartz-iv-kinder besser zu stellen. (so genau weiss ich jetzt allerdings nicht, was das urteil erforderte. erforderte es gar keinen bestimmten betrag, sondern nur eine neue berechnungsmethode?)
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1405617) Verfasst am: 15.12.2009, 16:04    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Nach einem Urteil des Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen müssen Hartz IV Empfänger es nicht hinnehmen, vom Amt in eine Obdachlosenunterkunft gesteckt zu werden. Es gibt Urteile, da wundert man sich ernsthaft, warum sich ein Gericht überhaupt mir der Frage beschäftigen muss. Doch seit dem die frühere rot-grüne Regierung unter Kanzler Schröder mit der Hartz IV Gesetzgebung ein Monstrum geschaffen hat, welches an Entmenschlichung seines gleichen sucht, muss immer öfters die dritte Gewalt im Staate einschreiten, um die Betroffenen vor dem Ämterwahnsinn zu retten. Der Fall eines 59-Jährigen aus Velbert zeigt dies wieder einmal sehr anschaulich.

Hartz IV gleich Obdachlos?

Die zuständige Gemeinde hatte es doch tatsächlich für nötig erachtet, den Hartz IV Bezieher ein Zimmer in einer Obdachlosenunterkunft zuzuweisen. Nicht erst seit Günter Wallraffs Recherchen zu solchen Heimen sollte man wissen, dass dies definitiv kein Ort ist, wo man Menschen in den Arbeitsmarkt integrieren kann, was ja eigentlich das Ziel dieser Reform sein sollte. Ein Leben in Würde und mit Privatsphäre sieht anders aus. Für die Gemeinde schien die Idee ziemlich verlockend, denn das Zimmer kostete im Monat gerade einmal 184 Euro, was mehr als 150 Euro unter den ortsüblichen Mieten für eine entsprechende Wohnung liegt.


dwdonline

Unglaublich, aber wahr.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1405649) Verfasst am: 15.12.2009, 18:00    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Familie fürchtet um die Ausbildung der Tochter, da das Hartz-Amt das Bafög-Geld kassiert

NEURUPPIN - Auf das kreisliche Amt für Arbeitsmarkt ist Axel Bulle-Wagner derzeit gar nicht gut zu sprechen. Der 38-jährige Neuruppiner fürchtet um die Ausbildung seiner ältesten Tochter Jasmin. Die 18-Jährige hat im Herbst eine Lehre zur Physiotherapeutin begonnen. „Zuvor haben wir beim Bafög-Amt und in der Hartz-Behörde gefragt, ob Jasmin Bafög erhält.“

Die Ämter stimmten zu. Immerhin gibt es in der Familie von Axel Bulle-Wagner vier Kinder. Die jüngsten, die Zwillinge, werden im Februar zwei Jahre. Auch deshalb ist Mutter Daniela zu Hause, während Vater Axel als Altenpfleger arbeitet. Doch weil dessen Einkünfte für den Unterhalt der Familie nicht reichen, erhält sie einen Zuschuss von der kreislichen Hartz-Behörde in Höhe von knapp 20 Euro pro Monat.

Dieser erweist sich nun als Nachteil. Denn obwohl die Ausbildung von Jasmin monatlich 250 Euro kostet, wird der Familie das Bafög-Geld wieder abgezogen. „Das ist eine große Ungerechtigkeit“, empört sich Axel Bulle-Wagner. Schließlich hätten sowohl Bafög-Amt als auch Hartz-Behörde der Familie zugesichert, dass das Bafög-Geld unangetastet bleibt. „Wir haben uns auf diese Zusagen verlassen“, sagt Axel Bulle-Wagner. Da das Hartz-Amt den Zuschuss für die Lehrstelle doch abzieht, weiß der Familienvater nicht, ob seine Tochter die Ausbildung fortsetzen kann. „Im Prinzip kann die Bafög-Stelle die 212 Euro, die meine Tochter für die Ausbildung bekommt, doch gleich an das Hartz-Amt überweisen“, sagt der 38-Jährige sarkastisch. Und: „Bafög ist für Leute mit wenig Geld nicht geeignet.“



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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1405753) Verfasst am: 15.12.2009, 22:51    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Nach einem Urteil des Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen müssen Hartz IV Empfänger es nicht hinnehmen, vom Amt in eine Obdachlosenunterkunft gesteckt zu werden. Es gibt Urteile, da wundert man sich ernsthaft, warum sich ein Gericht überhaupt mir der Frage beschäftigen muss. Doch seit dem die frühere rot-grüne Regierung unter Kanzler Schröder mit der Hartz IV Gesetzgebung ein Monstrum geschaffen hat, welches an Entmenschlichung seines gleichen sucht, muss immer öfters die dritte Gewalt im Staate einschreiten, um die Betroffenen vor dem Ämterwahnsinn zu retten. Der Fall eines 59-Jährigen aus Velbert zeigt dies wieder einmal sehr anschaulich.

Hartz IV gleich Obdachlos?

Die zuständige Gemeinde hatte es doch tatsächlich für nötig erachtet, den Hartz IV Bezieher ein Zimmer in einer Obdachlosenunterkunft zuzuweisen. Nicht erst seit Günter Wallraffs Recherchen zu solchen Heimen sollte man wissen, dass dies definitiv kein Ort ist, wo man Menschen in den Arbeitsmarkt integrieren kann, was ja eigentlich das Ziel dieser Reform sein sollte. Ein Leben in Würde und mit Privatsphäre sieht anders aus. Für die Gemeinde schien die Idee ziemlich verlockend, denn das Zimmer kostete im Monat gerade einmal 184 Euro, was mehr als 150 Euro unter den ortsüblichen Mieten für eine entsprechende Wohnung liegt.


dwdonline

Unglaublich, aber wahr.



Hammerhart!

Sind eigentlich Obdachlosenheime derartig krass unterbelegt, dass man den Leerstand an Harztler vergeben kann, ohne dass echte Obdachlose deshalb auf der Strasse schlafen muessen oder wie darf man sich sowas praktisch vorstellen?

Nein! Ich stelle mir das lieber nicht praktisch vor, sonst: Ungustiöses im Blickfeld
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Anmeldungsdatum: 09.01.2009
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Wohnort: wo die Hosen Husen haßen und die Hasen Hosen haßen

Beitrag(#1405777) Verfasst am: 15.12.2009, 23:43    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Nach einem Urteil des Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen müssen Hartz IV Empfänger es nicht hinnehmen, vom Amt in eine Obdachlosenunterkunft gesteckt zu werden. Es gibt Urteile, da wundert man sich ernsthaft, warum sich ein Gericht überhaupt mir der Frage beschäftigen muss. Doch seit dem die frühere rot-grüne Regierung unter Kanzler Schröder mit der Hartz IV Gesetzgebung ein Monstrum geschaffen hat, welches an Entmenschlichung seines gleichen sucht, muss immer öfters die dritte Gewalt im Staate einschreiten, um die Betroffenen vor dem Ämterwahnsinn zu retten. Der Fall eines 59-Jährigen aus Velbert zeigt dies wieder einmal sehr anschaulich.

Hartz IV gleich Obdachlos?

Die zuständige Gemeinde hatte es doch tatsächlich für nötig erachtet, den Hartz IV Bezieher ein Zimmer in einer Obdachlosenunterkunft zuzuweisen. Nicht erst seit Günter Wallraffs Recherchen zu solchen Heimen sollte man wissen, dass dies definitiv kein Ort ist, wo man Menschen in den Arbeitsmarkt integrieren kann, was ja eigentlich das Ziel dieser Reform sein sollte. Ein Leben in Würde und mit Privatsphäre sieht anders aus. Für die Gemeinde schien die Idee ziemlich verlockend, denn das Zimmer kostete im Monat gerade einmal 184 Euro, was mehr als 150 Euro unter den ortsüblichen Mieten für eine entsprechende Wohnung liegt.


dwdonline

Unglaublich, aber wahr.



Hammerhart!

Sind eigentlich Obdachlosenheime derartig krass unterbelegt, dass man den Leerstand an Harztler vergeben kann, ohne dass echte Obdachlose deshalb auf der Strasse schlafen muessen oder wie darf man sich sowas praktisch vorstellen?

Nein! Ich stelle mir das lieber nicht praktisch vor, sonst: Ungustiöses im Blickfeld


Die Zustände in den Obdachlosenheimen sind wohl dergestalt, das es ein Teil der Obdachlosen vorzieht, lieber auf der Straße zu nächtigen. Also dürften da noch Plätze frei sein für ein paar Hartzies. zynisches Grinsen

http://www.stern.de/kultur/tv/tv-reportage-wallraff-macht-den-obdachlosen-1529365.html
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Evilbert
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Beiträge: 42408

Beitrag(#1412429) Verfasst am: 03.01.2010, 19:50    Titel: Antworten mit Zitat

Sanne hat folgendes geschrieben:
Arbeitsgemeinschaft XXX hat folgendes geschrieben:
...
Änderung
der Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGBII)
...
Monatlicher Gesamtbetrag für die Zeit vom 01.01.2010 bis 30.04.2010
...[40,- Euro weniger pro Monat]...
....
Folgende Änderungen sind eingetreten:
Durch das geplante Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums werden die Kindergeldbeträge zum 1. Januar 2010 voraussichtlich erhöht. Im Rahmen dieser Entscheidung habe ich das erhöhte Kindergeld vorbehaltlich der entsprechenden Regelung durch das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums bereits berücksichtigt. Für den Fall einer anders lautenden gesetzlichen Regelung werden mögliche Nachzahlungen von Amts wegen vorgenommen.
...


Mir ist grad folgendes aufgefallen: Die Kürzung erfolgt ab 1.1.2010.
Da aber erst das darauffolge Kindergeld erhöht ist (Welches je nach Antragstellung zwischen 1.1 und 31.1 kommt), lebt man bis dahin ja anteilig noch vom Kindergeld des Vormonats.

Das heisst im Klartext: das es sich um eine versteckte einmalige Kürzung handelt. Jemand, der das Pech hat immer am 31. sein Kindergeld zu kriegen, hat also nicht nur nicht die 20 € mehr in der Tasche, sondern sogar 20 € weniger als sonst üblich.

Und das ist viel Geld für einen Hartzler mit Kind, bei kleinen Kindernbis zu etwa knapp einem Zehntel, was er fürs Kind je nach Alter überhaupt bezieht (wohlgemerkt: incl. Kindergeld !!!!!)
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Sanne
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Beitrag(#1412486) Verfasst am: 03.01.2010, 21:22    Titel: Antworten mit Zitat

@ Noseman
Es gibt Leute, die das Kindergeld am 31. bekommen? Also das Januar-Kindergeld erst am 31. Januar? Oder haben die das Januargeld am 31. Dezember bekommen?
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Evilbert
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Beitrag(#1412492) Verfasst am: 03.01.2010, 21:29    Titel: Antworten mit Zitat

Sanne hat folgendes geschrieben:
@ Noseman
Es gibt Leute, die das Kindergeld am 31. bekommen? Also das Januar-Kindergeld erst am 31. Januar? Oder haben die das Januargeld am 31. Dezember bekommen?


Ich krieg meins immer so um den 20., weil ich es kurz vorher beantragt habe. Also gehe ich davon aus, dass es auch Leute gibt, die das am Monatsende kriegen.

Wann kriegst Du denn Deins normalerweise?

edit: Das Geld ist ja immer für den Folgemonat. Also ist das eigentlich Problem, dass man im Dezember für den Januar keine 20 € gekrieht hat, weil die Erhöhung erst ab 1.1. gilt.


Zuletzt bearbeitet von Evilbert am 03.01.2010, 21:34, insgesamt einmal bearbeitet
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esme
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Beitrag(#1412493) Verfasst am: 03.01.2010, 21:33    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:

Das heisst im Klartext: das es sich um eine versteckte einmalige Kürzung handelt. Jemand, der das Pech hat immer am 31. sein Kindergeld zu kriegen, hat also nicht nur nicht die 20 € mehr in der Tasche, sondern sogar 20 € weniger als sonst üblich.


Aus administrativen Gründen müsste ja sonst wer zuviel kriegen...
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Evilbert
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Beitrag(#1412494) Verfasst am: 03.01.2010, 21:38    Titel: Antworten mit Zitat

esme hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:

Das heisst im Klartext: das es sich um eine versteckte einmalige Kürzung handelt. Jemand, der das Pech hat immer am 31. sein Kindergeld zu kriegen, hat also nicht nur nicht die 20 € mehr in der Tasche, sondern sogar 20 € weniger als sonst üblich.


Aus administrativen Gründen müsste ja sonst wer zuviel kriegen...



Das ist aber trotzdem erst recht blöd, weil hier der Gleichheitsgrundsatz verletzt ist.

Und das nur, weil man den Hartzlern nicht auch 20 € mehr für ihre Kinder, die ja sowieso schon zuwenig kriegen, gönnt und man die Erhöhung einfach nicht anrechnet bzw. den Hartzsatz für die Kinder einfach um diesen Betrag erhöht.

Der Satz für die Kinder ist ja ohnehin schon verfassungswidrig berechnet, wie Karlsruhe urteilte.
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Sanne
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Beitrag(#1412495) Verfasst am: 03.01.2010, 21:41    Titel: Antworten mit Zitat

Am 10. bei mir.

die Auszahlungstermine richten sich nach der Kindergeldnummerendziffer, und sind vom 2. bis 22. des jeweiligen bewilligungsmonats, hab ich grad nochmal nachgeschlagen.

Code:
[url]http://www.arbeitsagentur.de/nn_26546/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Auszahlung.html#d1.1
[/url]


Trotzdem, da hast du Recht, das Kindergeld kommt in jedem Fall später als das ALG2 (welches immer am letzten Werktag des Vormonats ausgezahlt wird), bis zu drei Wochen später.
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beefy
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Beitrag(#1418142) Verfasst am: 16.01.2010, 13:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hab ich eben im Tagesspiegelforum enteckt.
Was daran ein Gedicht sein soll kann ich nicht erkennen.Beeinruckend ist es auf jeden Fall Geschockt

Zitat:


HARTZ-IV-GEDICHT


vorzulegende Unterlagen
beigefügten Antrag auf Leistungen nach dem SGII ausgefüllt und unterschrieben
beigefügtes Zusatzblatt 1 ausgefüllt und unterschrieben
beigefügtes Zusatzblatt 2.1. ausgefüllt und unterschrieben
beigefügtes Zusatzblatt 2.2 ausgefüllt und unterschrieben
beigefügtes Zusatzblatt 3 ausgefüllt und unterschrieben
beigefügtes Zusatzblatt 4 ausgefüllt und unterschrieben
beigefügtes Zusatzblatt 9 ausgefüllt und unterschrieben
beigefügtes Zusatzblatt Mehrbedarf Ernährung
Personalausweis / Reisepass jeder Person in der Bedarfsgemeinschaft über dem 16. Lebensjahr
Geburtsurkunden der Kinder in der Bedarfsgemeinschaft unter dem 16. Lebensjahr in Kopie
Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse für jede Person in der Bedarfsgemeinschaft über dem 15. Lebensjahr
Schwerbehindertenausweis oder entsprechenden Bescheid des Versorgungsamtes
Mietvertrag
Nachweis über die Höhe der mtl. Heizkosten
beigefügte Mietbescheinigung von Ihrem Vermieter ausgefüllt und unterschrieben zurück.
Mutterpass
Heiratsurkunde
Scheidungs- / Unterhaltsurteil im Original
Kontoauszüge des Girokontos oder der Girokonten der letzten drei Monate
für EU-Bürger / Ausländer
Nachweis über den derzeit gültigen Aufenthaltsstatus aller Personen in der Bedarfsgemeinschaft
Arbeitserlaubnis aller Personen in der Bedarfsgemeinschaft über dem 15. Lebensjahr
Meldebescheinigung
bei nichtselbständiger Tätigkeit
Ihren Arbeitsvertrag
eine Bestätigung des Arbeitgebers über die Meldung zur Sozialversicherung
eine Kopie Ihrer aktuellen Lohnsteuerkarte für das Jahr
Ihren Einkommensteuerbescheid oder Ihre Einkommensteuerbescheide aus dem Jahr oder den Jahren
Ihre Verdienstabrechnung für den Monat XXXX in Kopie zuzüglich des entsprechenden Kontoauszuges in Kopie, wann Sie die Nettozahlung erhalten haben.
Kopien der Verdienstabrechnungen der letzten XXXX Monate in Kopie zuzüglich der entsprechenden Kontoauszüge in Kopie, wann Sie die Nettozahlungen erhalten haben.
bei selbständiger Tätigkeit
Ihre Gewerbeanmeldung in Kopie
die beigefügte Erklärung eines Selbstständigen von Ihnen vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurück
Ihre Gewerbeabmeldung in Kopie
bei sonstigen Einkommen
Bescheid der Agentur für Arbeit über das Arbeitslosengeld in Kopie (ggf. den entsprechenden Minderungs- / Sperrzeitbescheid)
Bescheid der Familienkasse über die Höhe des Kindergeldes in Kopie
Bescheid des Jugendamtes über UVG-Leistungen in Kopie
Bescheid des Rententrägers über die Rentenhöhe und die Art der Rente in Kopie
Unterhaltsurteil über die Regelung zum Ehegatten- oder Kindesunterhalt zuzüglich der entsprechenden Kontoauszüge über die Zahlung des Unterhaltes in Kopie
Vermögensunterlagen
das Sparbuch oder die Sparbücher in Kopie
die Lebensversicherungspolice(n) in Kopie zuzüglich eines Nachweises über den derzeitigen
Rückkaufs wert
die Sparbriefe oder sonstigen Wertpapiernachweise in Kopie
die Bausparurkunde oder die Bausparurkunden in Kopie zuzüglich des letzten Jahreskontoauszuges aus dem Jahr
den Fahrzeugschein oder die Fahrzeugscheine Ihres Kraftfahrzeuges oder Ihrer Kraftfahrzeuge in Kopie
den Kaufvertrag über das Fahrzeug oder der Fahrzeuge in Kopie (bei Finanzkauf bitte auch den Darlehensvertrag in Kopie)
eine kurze schriftliche Beschreibung über den derzeitigen Zustand des Fahrzeuges oder der Fahrzeuge mit dem aktuellen Kilometerstand
die Versicherungspolice oder die Versicherungspolicen über die Kfz. Haftpflichtversicherung(en) in Kopie
den letzten Steuerbescheid über die Kfz. Steuer|
aktuellen Grundbuchauszug (nicht älter als drei Monate)
Nachweis über die Grundstücksgröße (ggf. auch Teilungsurkunde)
Lageplan, Baubeschreibung, Wohnflächenberechnung (siehe z.B. Baugenehmigung)
Nachweis über den Wert des Hausgrundstücks / der Eigentumswohnung (Kaufvertrag, etc.)
Bei Finanzierung des Hausgrundstückes bzw. Hypothekenbelastung den Darlehensvertrag oder die Darlehensverträge in Kopie
Nachweis über den derzeitigen Stand der mtl. Belastungen (aufgeteilt nach Zins- und Tilgungsbelastung Stand 31.12. )
Nachweise über die aktuellen Hauslasten (Wasser, Abwasser, Grundsteuer, Müllgebühren, Schornsteinfeger etc.)

ENDE
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AdvocatusDiaboli
Öffentlicher Mobber



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Wohnort: München

Beitrag(#1418174) Verfasst am: 16.01.2010, 15:02    Titel: Antworten mit Zitat

Roland Koch fordert Arbeitspflicht für Hartz-IV-Empfänger

Zitat:

"Wir müssen jedem Hartz-IV-Empfänger abverlangen, dass er als Gegenleistung für die staatliche Unterstützung einer Beschäftigung nachgeht, auch niederwertige Arbeit, im Zweifel in einer öffentlichen Beschäftigung“, sagte Koch (CDU) der „Wirtschaftswoche“ vom Montag.

Ungustiöses im Blickfeld Niederwertige Arbeit? In öffentlicher Beschäftigung? Ich würde auch gerne als Ministerpräsident Hessens arbeiten...
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Triggerwarnung: Der toxische Addi hat gepostet. Oh, zu spät, Sie haben das schon gelesen.
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pera
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Beiträge: 4256

Beitrag(#1418274) Verfasst am: 16.01.2010, 17:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hat jemand von dem Brechmittel Koch ernsthaft etwas anderes erwartet?
Einer von denen, die von sich sagen können:"Ich war immer schon ein völlig unsymphatischer Mensch,warum soll ich daran etwas ändern?"

Manchmal möchte man echt verzweifeln, angesichts solcher Gestalten und angesichts derer, die es ermöglichen, dass solche Gestalten z.B. Ministerpräsident werden können.


Edit wegen Link vergessen:

Koch verlangt Arbeitspflicht für Arbeitslose

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,672311,00.html
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Valen MacLeod
Antitheist



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Wohnort: Jenseits von Eden

Beitrag(#1418369) Verfasst am: 16.01.2010, 21:14    Titel: Antworten mit Zitat

pera hat folgendes geschrieben:
Manchmal möchte man echt verzweifeln, angesichts solcher Gestalten und angesichts derer, die es ermöglichen, dass solche Gestalten z.B. Ministerpräsident werden können

DAS ist das eigentliche Problem. Offenbar gibt es in Deutschland schon seit längerem wieder genug kranke Geister, die so jemanden wählen. In Hessen sind die sogar in der Mehrheit!

"Wir sind eben reif für das 4te Reich! Arbeitslose ins Arbeitlager! Die haben kein Recht auf eine Wohnung! Die sind schliesslich für die Arbeitenden reserviert! Die müssen schliesslich auch noch einen Vorteil sehen können, wenn sie sich schon ehrlich für ihren segensreichen Arbeitgeber... Shareholder krankarbeiten! Das ist nunmal eine globalisierte Wirtschaft! Den Arbeitslosen in Bangladesh geht es schliesslich auch nicht besser!"

... wenn ich die nun folgende Diskussion mal etwas verkürzen darf.

Mir kann erst wieder einer vorwerfen, dass ich selbst schuld wäre, wenn ich keinen Arbeitsplatz hätte, wenn er mir nachweisen kann, dass es den innerhalb unseres Grundgesetzes gibt.

Arbeit steht nicht über der Würde des Menschen!

Und allen, die hier viellecht doch meinen, Herr Koch könnte ein klein wenig Recht haben, denen empfehle ich zum nachlesen folgende Lektüre:
Zitat:
Artikel 12

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.

(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.

(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.


Vielleicht sollte sich doch mal der Verfassungsschutz näher mit einem Verbot der CDU beschäftigen?

Wobei mich grad der 3te Absatz erschreckt. Gerichtilich angeordneter Freiheitsentzug ist ein Freibrief für Zwangsarbeit? Da wird man nicht nur zu Freiheitsentzug verurteilt, sondern gleichzeitig auch zur Zwangsarbeit? Quasi als Freibrief für das Justitzsystem?

Ist dachte immer 'Tütenkleben' wäre eine Möglichkeit für Knastologen sich etwas Geld zu erarbeiten für die Zeit nach dem Knast... quasi als Starthilfe... aber so... Geschockt
_________________
V.i.S.d.P.:Laird Valen MacLeod (Pseudonym!)
"... Wenn das hier das Haus Gottes ist, Junge, warum blühen hier dann keine Blumen, warum strömt dann hier kein Wasser und warum scheint dann hier die Sonne nicht, Bürschchen?!" <i>Herman van Veen</i>
Das Schlimme an meinen Katastrophenszenarien ist... dass ich damit über kurz oder lang noch immer Recht behielt.
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nocquae
diskriminiert nazis



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#1418375) Verfasst am: 16.01.2010, 21:34    Titel: Antworten mit Zitat

Realitätsflüchtling hat folgendes geschrieben:
Roland Koch fordert Arbeitspflicht für Hartz-IV-Empfänger

Zitat:

"Wir müssen jedem Hartz-IV-Empfänger abverlangen, dass er als Gegenleistung für die staatliche Unterstützung einer Beschäftigung nachgeht, auch niederwertige Arbeit, im Zweifel in einer öffentlichen Beschäftigung“, sagte Koch (CDU) der „Wirtschaftswoche“ vom Montag.

Ungustiöses im Blickfeld Niederwertige Arbeit? In öffentlicher Beschäftigung? Ich würde auch gerne als Ministerpräsident Hessens arbeiten...

Ah, wie schön dass der <s>Populist</s> Popelist Rasenmäher-Koch seinen NRW-Kameraden auf solche feine Weise Wahlkampfunterstützung gewährt. Er hat ja Erfahrungen damit, wie man erfolgreich die Massen für den Wahlkampf mobilisiert …
_________________
In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht.
-- Kurt Tucholsky
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
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Beitrag(#1418405) Verfasst am: 16.01.2010, 22:50    Titel: Antworten mit Zitat

Realitätsflüchtling hat folgendes geschrieben:
Roland Koch fordert Arbeitspflicht für Hartz-IV-Empfänger

Zitat:

"Wir müssen jedem Hartz-IV-Empfänger abverlangen, dass er als Gegenleistung für die staatliche Unterstützung einer Beschäftigung nachgeht, auch niederwertige Arbeit, im Zweifel in einer öffentlichen Beschäftigung“, sagte Koch (CDU) der „Wirtschaftswoche“ vom Montag.

Ungustiöses im Blickfeld Niederwertige Arbeit? In öffentlicher Beschäftigung? Ich würde auch gerne als Ministerpräsident Hessens arbeiten...



Das schaffst Du nicht! Soviel niederwertige Sprueche fallen Dir gar nicht ein, dass Du soviel Geld rechtfertigen kannst, wie der niederwertige hessliche Ministerpraesident jeden Monat in seine hochwertige Anzugshosentasche steckt.
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