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York Schottischer Schwarzwälder
Anmeldungsdatum: 04.02.2009 Beiträge: 2181
Wohnort: Republik Baden
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(#1411158) Verfasst am: 30.12.2009, 15:27 Titel: |
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Surata hat folgendes geschrieben: | Hornochse hat folgendes geschrieben: | Lieber Chef, darf ich bitte deinen Müll essen? |
Eigentum ist Eigentum. |
Eigentum ist Diebstahl.
Hat mal wer gesagt.
Und nach allem, was man in letzter Zeit so hört und liest, hat der gute Mann damit nicht so ganz Unrecht gehabt ...
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Ralf Rudolfy Auf eigenen Wunsch deaktiviert.
Anmeldungsdatum: 11.12.2003 Beiträge: 26674
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(#1411159) Verfasst am: 30.12.2009, 15:34 Titel: |
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Rasmus hat folgendes geschrieben: | Hornochse hat folgendes geschrieben: | Surata hat folgendes geschrieben: | Es bleibt trotzdem Diebstahl. Die Schwere der Tat ist etwas anderes als das Prinzip.
Da kannst du nichtmal Mundraub argumentieren. |
Stimmt schon. Formal bleibt es Diebstahl. Aber ich sehe nicht ein, dass man das im Fall von Müll überhaupt als Argument verwenden könnte. |
Mal ganz abgesehen davon, dass durchaus üblich ist - auch das Plündern von Mülltonnen ist verboten - ist es auch sinnvoll: Die Mitarbeiter, die hier altes Essen vom Müll nehmen sind auch diejenigen, die entscheiden was auf den Müll kommt und sind auch diejenigen, die wissen wie lange sie noch warten müssen, bis sie die Maultasche für 1,20 umsonst bekommen.
Die ist nicht "per se" Müll, sondern sie geht auf den Müll, weil niemand mehr da ist, dem man sie verkaufen könnte. Will der Arbeitnehmer sie haben, ändert sich das aber.
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Meines Wissens verhielt ich das in dem nämlichen Fall etwas anders, es handelte sich um übriggebliebenes Essen in einem Altersheim. Und wenn da Essen übrigbleibt, dafür gibt es nun mal keine potentiellen Käufer mehr. Das Argument, der Mitarbeiter könnte aus eigenem Interesse etwas dem mögliche Verkauf entziehen, um es selbst kostenlos zu haben, zieht da nicht, ich kann also nicht erkennen, welches legitime Intersse der Arbeitgeber daran haben sollte, daß das übriggebliebene Essen weggeschmissen wird.
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Skeptiker "I can't breathe!"
Anmeldungsdatum: 14.01.2005 Beiträge: 16834
Wohnort: 129 Goosebumpsville
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(#1411161) Verfasst am: 30.12.2009, 15:37 Titel: |
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York hat folgendes geschrieben: | Surata hat folgendes geschrieben: | Hornochse hat folgendes geschrieben: | Lieber Chef, darf ich bitte deinen Müll essen? |
Eigentum ist Eigentum. |
Eigentum ist Diebstahl.
Hat mal wer gesagt.
Und nach allem, was man in letzter Zeit so hört und liest, hat der gute Mann damit nicht so ganz Unrecht gehabt ... |
Pierre-Joseph Proudhon hieß der Mann. Er hatte Recht damals und würde heute auch Recht haben.
Er hatte zwar auch mit vielem Unrecht, aber hier hat er ein wahres Wort gesprochen, welches solange gilt, solange der Raub der lebendigen Arbeitskraft durch das Kapital besteht und von keinem bürgerlichen Gesetz oder Gericht ernsthaft tangiert wird.
Was ist der Diebstahl einer Maultasche aus der Mülltonne durch den Arbeit"nehmer" gegen den Diebstahl der Lebenszeit und Lebenskraft durch dem Arbeit"geber"?
Skeptiker
_________________ °
K.I.Z - Frieden
Das ist Postmoderne Ideologie! Psychologe und Philosoph analysieren RASSISMUS-Video
Informationsstelle Militarisierung e.V.
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Skeptiker "I can't breathe!"
Anmeldungsdatum: 14.01.2005 Beiträge: 16834
Wohnort: 129 Goosebumpsville
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(#1411165) Verfasst am: 30.12.2009, 15:52 Titel: |
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Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | Rasmus hat folgendes geschrieben: | Hornochse hat folgendes geschrieben: | Surata hat folgendes geschrieben: | Es bleibt trotzdem Diebstahl. Die Schwere der Tat ist etwas anderes als das Prinzip.
Da kannst du nichtmal Mundraub argumentieren. |
Stimmt schon. Formal bleibt es Diebstahl. Aber ich sehe nicht ein, dass man das im Fall von Müll überhaupt als Argument verwenden könnte. |
Mal ganz abgesehen davon, dass durchaus üblich ist - auch das Plündern von Mülltonnen ist verboten - ist es auch sinnvoll: Die Mitarbeiter, die hier altes Essen vom Müll nehmen sind auch diejenigen, die entscheiden was auf den Müll kommt und sind auch diejenigen, die wissen wie lange sie noch warten müssen, bis sie die Maultasche für 1,20 umsonst bekommen.
Die ist nicht "per se" Müll, sondern sie geht auf den Müll, weil niemand mehr da ist, dem man sie verkaufen könnte. Will der Arbeitnehmer sie haben, ändert sich das aber.
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Meines Wissens verhielt ich das in dem nämlichen Fall etwas anders, es handelte sich um übriggebliebenes Essen in einem Altersheim. Und wenn da Essen übrigbleibt, dafür gibt es nun mal keine potentiellen Käufer mehr. Das Argument, der Mitarbeiter könnte aus eigenem Interesse etwas dem mögliche Verkauf entziehen, um es selbst kostenlos zu haben, zieht da nicht, ich kann also nicht erkennen, welches legitime Intersse der Arbeitgeber daran haben sollte, daß das übriggebliebene Essen weggeschmissen wird. |
Ich stimme Deinen Ausführungen zu, auch, was das hohle Prinzip "Gesetz ist Gesetz!" betrifft, was ja Richter völlig überflüssig machen würde.
Es gibt ja in der BWL den Begriff der "Schattenkosten", die dann angesetzt werden, wenn entweder ein (über dem Marktwert) zu hoher Preis für eine Ware oder Dienstleistung bezahlt wird oder aber zu viel Ware bzw. Dienstleistung eingekauft wurde (so dass diese z.B. weggeworfen/nicht genutzt werden kann). Wenn der Einkäufer der überflüssigen Maultaschen diese Schattenkosten bezahlt hat, dann werden sie für ihn weder geringer noch höher, wenn sie von einem "Müllverwerter" konsumiert werden. Jedenfalls war es im Falle der Maultaschen nicht so.
Der Diebstahl hat also gar keinen Verlust verursacht, somit ist meiner Ansicht nach die Definition von Diebstahl gar nicht gegeben, denn der Müll war nicht für die Verwertung, etwa durch Verkauf oder Eigenkonsum vorgesehen.
Die einzige - und sinnvolle - Verwertung des Lebensmittels bestand darin, es zu essen. Soll man Lebensmittel, weil sie Eigentum sind, lieber vernichten? In der Tat, das geschieht ja ohnehin massenhaft, um die Preise zu halten.
Aber das ist eine andere Diskussion.
Zeig mir Deine Justiz und ich sage Dir, welches Interesse in Deiner Gesellschaft herrscht ...-!
Skeptiker
_________________ °
K.I.Z - Frieden
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tridi _____
Anmeldungsdatum: 21.06.2007 Beiträge: 7933
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(#1411181) Verfasst am: 30.12.2009, 17:09 Titel: |
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Hornochse hat folgendes geschrieben: |
Stimmt schon. Formal bleibt es Diebstahl. Aber ich sehe nicht ein, dass man das im Fall von Müll überhaupt als Argument verwenden könnte. |
ich finde, muell sollte grundsaetzlich als aufgegebenes eigentum betrachtet werden, das sich jeder aneignen darf. notfalls sollte man das ins bgb reinschreiben, wenn richter es anders nicht kapieren.
was anderes kann eigentlich nur gelten, wenns um muell geht, der kritische daten enthaelt, die vernichtet werden muessen.
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tridi _____
Anmeldungsdatum: 21.06.2007 Beiträge: 7933
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(#1411183) Verfasst am: 30.12.2009, 17:12 Titel: |
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Rasmus hat folgendes geschrieben: |
Mal ganz abgesehen davon, dass durchaus üblich ist - auch das Plündern von Mülltonnen ist verboten - ist es auch sinnvoll: Die Mitarbeiter, die hier altes Essen vom Müll nehmen sind auch diejenigen, die entscheiden was auf den Müll kommt und sind auch diejenigen, die wissen wie lange sie noch warten müssen, bis sie die Maultasche für 1,20 umsonst bekommen.
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soweit ich weiss, waren die maultaschen aber doch nicht zum verkauf bestimmt, oder?
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vrolijke Bekennender Pantheist

Anmeldungsdatum: 15.03.2007 Beiträge: 46738
Wohnort: Stuttgart
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(#1411188) Verfasst am: 30.12.2009, 17:33 Titel: |
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tridi hat folgendes geschrieben: | Hornochse hat folgendes geschrieben: |
Stimmt schon. Formal bleibt es Diebstahl. Aber ich sehe nicht ein, dass man das im Fall von Müll überhaupt als Argument verwenden könnte. |
ich finde, muell sollte grundsaetzlich als aufgegebenes eigentum betrachtet werden, das sich jeder aneignen darf. notfalls sollte man das ins bgb reinschreiben, wenn richter es anders nicht kapieren.
was anderes kann eigentlich nur gelten, wenns um muell geht, der kritische daten enthaelt, die vernichtet werden muessen. |
Ist es aber nicht. Da gibts Urteile von Leute die Sperrmüll mitgenommen haben, die verknackt wurden. Föllig bescheuert, aber so ist es.
_________________ Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
Erich Fromm
Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.
Grenzen geben einem die Illusion, das Böse kommt von draußen
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tridi _____
Anmeldungsdatum: 21.06.2007 Beiträge: 7933
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(#1411198) Verfasst am: 30.12.2009, 18:15 Titel: |
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vrolijke hat folgendes geschrieben: |
Ist es aber nicht. Da gibts Urteile von Leute die Sperrmüll mitgenommen haben, die verknackt wurden. Föllig bescheuert, aber so ist es. |
ich weiss. voellig bescheuert.
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BineM registrierter User
Anmeldungsdatum: 22.10.2008 Beiträge: 45
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(#1411199) Verfasst am: 30.12.2009, 18:15 Titel: |
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tridi hat folgendes geschrieben: | Rasmus hat folgendes geschrieben: |
Mal ganz abgesehen davon, dass durchaus üblich ist - auch das Plündern von Mülltonnen ist verboten - ist es auch sinnvoll: Die Mitarbeiter, die hier altes Essen vom Müll nehmen sind auch diejenigen, die entscheiden was auf den Müll kommt und sind auch diejenigen, die wissen wie lange sie noch warten müssen, bis sie die Maultasche für 1,20 umsonst bekommen.
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soweit ich weiss, waren die maultaschen aber doch nicht zum verkauf bestimmt, oder? |
Zu dem Zeitpunkt wo die Mitarbeiterin sie genommen hat nicht mehr, allerdings bestand für alle Mitarbeiter des Altenheims die Möglichkeit gegen Entgelt eine Portion jeweils ausgegebenen Mahlzeit zu erwerben.
Wenn nun jemand sich Reste einfach umsonst nimmt fühlen sich auch diejenigen verarscht, die mittags brav für ihre Portion bezahlt haben und sich an das Verbot, Reste mitzunehmen oder zu essen, halten.
Das Argument, dass die Maultaschen sonst ja eh auf dem Müll gelandet wären, hört sich zunächst ja vernünftig an, aber meist haben die Arbeitgeber auch gute Gründe für solche Verbote. Leider sind nämlich nicht alle Arbeitnehmer nett, lieb, verständig und agieren vernünftig sondern schauen auch durchaus auf ihren Vorteil und auch darauf diesen zu maximieren. Dass sie damit im Endeffekt auch Kollegen schaden, weil alle es dann ausbaden müssen, ist denen scheißegal.
_________________ Ein Ziel von Bildung ist es, zu merken, wenn andere Leute Unsinn reden.
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tridi _____
Anmeldungsdatum: 21.06.2007 Beiträge: 7933
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(#1411200) Verfasst am: 30.12.2009, 18:21 Titel: |
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BineM hat folgendes geschrieben: |
Zu dem Zeitpunkt wo die Mitarbeiterin sie genommen hat nicht mehr, allerdings bestand für alle Mitarbeiter des Altenheims die Möglichkeit gegen Entgelt eine Portion jeweils ausgegebenen Mahlzeit zu erwerben.
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oh! das war mir neu...
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York Schottischer Schwarzwälder
Anmeldungsdatum: 04.02.2009 Beiträge: 2181
Wohnort: Republik Baden
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(#1411209) Verfasst am: 30.12.2009, 19:03 Titel: |
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BineM hat folgendes geschrieben: |
Also ich verstehe die Urteile, denn ich selbst würde auch keinen Dieb beschäftigten wollen. Aber vielleicht liegt das ja daran, dass ich studierter Jurist bin .... |
Wie sagte jener Ludwig Thoma mal über einen Juristen:
"Assessor Karlchen war ein Examens-Einser, und auch sonst von mäßigem Verstand."
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Hornochse Orthographiefetischist
Anmeldungsdatum: 22.07.2007 Beiträge: 8223
Wohnort: Bundeshauptstadt
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(#1411225) Verfasst am: 30.12.2009, 19:55 Titel: |
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tridi hat folgendes geschrieben: | BineM hat folgendes geschrieben: |
Zu dem Zeitpunkt wo die Mitarbeiterin sie genommen hat nicht mehr, allerdings bestand für alle Mitarbeiter des Altenheims die Möglichkeit gegen Entgelt eine Portion jeweils ausgegebenen Mahlzeit zu erwerben.
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oh! das war mir neu... |
Ist doch eine feine Sache. So kann man aus Müll Geld machen.
_________________ Alles könnte anders sein - und fast nichts kann ich ändern.
- Niklas Luhmann -
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#1411232) Verfasst am: 30.12.2009, 20:07 Titel: |
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pewe hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | pewe hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | pewe hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | es wird zeit, dass der ruf nach der demokratischen legitimation der dritten gewalt noch etwas lauter wird, nicht wahr? |
Ich dachte immer, dass ein Urteil an bestehendes Recht und nicht an die gerade populäre Stimmung gefühlter Mehrheiten gebunden ist. |
hab ich irgendwas gegenteiliges behauptet oder gefordert? |
Nein. Aber ich denke dass hier Urteile im Sinne des Eigentumsrechts gafällt werden und nicht aus politischem Kalkül. Eine Einführung von z.B. Bagatelldelikten, wie von linken Politikern gefordert würde hier doch zu erheblichen juristischen Problemen führen. Ab welchem Betrag wäre ein Eigentumsdelikt denn gerichtlich unerheblich? 5€ 10€? |
ich würde das urteil nicht beanstanden, wenn vorher eine abmahnung erfolgt wäre.
kein richter urteilt jedoch allein nach §§, insofern ist jedes urteil auch eine mehr oder weniger politische handlung und damit diese politische handlung sich eher am willen der gesamtbevölkerung orientiert sollte die ernennung zum richter demokratischer werden. |
Selbst wenn du einen Richter so demokratisch wählst, dass es demokratischer nicht mehr geht, wird es Urteile geben, die dem einen oder anderen nicht passen. (Muss es übrigens auch, denn es streiten ja immer zwei. ). |
klar, aber darum geht es nicht, sondern um den wunsch der mehrheit nach angemessenen urteilen.
Zitat: | Im übrigen stehen Arbeitsgerichte im Ruf eher arbeitnehmerfreundliche Entscheidungen zu treffen. So wäre es sicherlich auch möglich Urteile zu betrachten, die dem Empfinden eines Unternehmers die Haare zu Berge stehen lassen. Aber hinter jedem Urteil den Klassenkampf zu sehen halte ich für übertrieben. |
du fackelst ja einen strohmann nach dem anderen ab, denn auch das habe ich nicht behauptet oder angedeutet. ich nehme an, dass solche urteile (egal ob in richtung arbeitnehmer- oder arbeitgeberfreundlich bei einer von der politik unabhängigeren ernennung seltener wären.
_________________ Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#1411235) Verfasst am: 30.12.2009, 20:13 Titel: |
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BineM hat folgendes geschrieben: | Dass sie damit im Endeffekt auch Kollegen schaden, weil alle es dann ausbaden müssen, ist denen scheißegal. |
magst du (oder jemand der es weiß) uns unwissenden mal erläutern worin der schaden für die kollegen besteht?
_________________ Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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Sticky vae victis
Anmeldungsdatum: 12.10.2005 Beiträge: 5449
Wohnort: Am Arsch der Welt anstatt am Busen der Natur!
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(#1411237) Verfasst am: 30.12.2009, 20:23 Titel: |
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BineM hat folgendes geschrieben: | Das Argument, dass die Maultaschen sonst ja eh auf dem Müll gelandet wären, hört sich zunächst ja vernünftig an, aber meist haben die Arbeitgeber auch gute Gründe für solche Verbote. |
Wie zum Beispiel?
BineM hat folgendes geschrieben: | Leider sind nämlich nicht alle Arbeitnehmer nett, lieb, verständig und agieren vernünftig sondern schauen auch durchaus auf ihren Vorteil und auch darauf diesen zu maximieren. |
Von wem sie das nur gelernt haben...?
BineM hat folgendes geschrieben: | Dass sie damit im Endeffekt auch Kollegen schaden, weil alle es dann ausbaden müssen, ist denen scheißegal. |
Worin liegt genau der Schaden bei den Kollegen? Worin beim Arbeitgeber?
_________________ Gruss: Sticky
Die staatliche Ordnung basiert auf Recht und Gesetz.
Ich bin rechtlos, folglich bin ich auch gesetzlos.
Schwarzer Block
„Wenn Du ein Problem erkannt hast und nichts zur Lösung beiträgst, wirst Du selbst ein Teil des Problems!“ (Alte Indianerweisheit)
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pewe auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 20.01.2008 Beiträge: 3377
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(#1411254) Verfasst am: 30.12.2009, 21:24 Titel: |
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L.E.N. hat folgendes geschrieben: |
du fackelst ja einen strohmann nach dem anderen ab, denn auch das habe ich nicht behauptet oder angedeutet. ich nehme an, dass solche urteile (egal ob in richtung arbeitnehmer- oder arbeitgeberfreundlich bei einer von der politik unabhängigeren ernennung seltener wären. |
Dann spiele bitte mal "unabhängiger" Richter.
Ich verlasse das Werksgelände und werde kontrolliert. In meiner Tasche befinden sich jeweils entweder:
1. ein Radiergummi
2. fünf Radiergummis
3. ein Radiergummi und ein Kugelschreiber
4. ein Radiergummi, ein Kugelschreiber und ein Locher
5. ein Taschenrechner
6. zwei Taschenrechner
7. drei Taschenrechner
8. ein Notebook
9. eine Tintenpatrone
In welchem Fall würdest du als Richter von einem Diebstahl ausgehen?
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MeineGitarreBrauchtStrom schmutzabweisend
Anmeldungsdatum: 19.06.2009 Beiträge: 2094
Wohnort: Aldi-Nord
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(#1411261) Verfasst am: 30.12.2009, 21:36 Titel: |
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L.E.N. hat folgendes geschrieben: | BineM hat folgendes geschrieben: | Dass sie damit im Endeffekt auch Kollegen schaden, weil alle es dann ausbaden müssen, ist denen scheißegal. |
magst du (oder jemand der es weiß) uns unwissenden mal erläutern worin der schaden für die kollegen besteht? |
Der Schaden für die bezahlenden Kollegen besteht natürlich darin, daß sie so doof waren, und für jede einzelne ihrer Heimmahlzeiten bezahlt hatten, wie viel oder wie wenig auch immer sie für ein Essen bezahlen müssen.
Das Prinzip ist doch im Grunde einfach: Ein Altenheim verpflegt seine Bewohner, muß also eine gewisse Menge Essen einkaufen und diese bezahlen. Und da man selbstverständlich den Bedarf nicht bis auf die letzte Maultasche im voraus planen kann, fällt folglich überschüssiges Essen an.
Der Grund, warum ein Arbeitgeber das Recht hat, seinen Angestellten zu verbieten, Müll bzw. Ausschuß selbst zu nutzen, ist der, daß dann gezielt mehr Ausschuß produziert bzw. hier überschüssiges Essen bestellt werden kann, das die Arbeitnehmer sich dann kostenlos einstecken können, der Arbeitgeber den Einkauf aber trotzdem bezahlen muß (Er also einen Mehraufwand hat, aber keine Mehreinnahmen). Damit dies nicht geschieht, besteht eben das generelle Verbot. Ähnlich ist es in der Industrie. Wenn dort Ausschußware produziert wird, die nicht mehr verkauft, aber auch nicht wiederverwertet werden kann, ist es den Arbeitern untersagt, den Ausschuß mitzunehmen. Wenn es für sie aber interessant ist, können sie, wie im Altenheim, das Essen bezahlen. Aber in dem besagten Altenheim gibt es das Verbot und somit müssen Angestellte auch nicht erst noch einmal abgemahnt werden.
Und wieder zitiere ich hier den schönen Spruch: Es ist egal, ob Du "mich" und "mir" verwechselst, solange Du nicht "mein" und "Dein" verwechselst.
Sticky hat folgendes geschrieben: | BineM hat folgendes geschrieben: | Leider sind nämlich nicht alle Arbeitnehmer nett, lieb, verständig und agieren vernünftig sondern schauen auch durchaus auf ihren Vorteil und auch darauf diesen zu maximieren. |
Von wem sie das nur gelernt haben...? |
Nicht von dem, von dem Du es jetzt denkst, sondern von Mutter Natur. Es ist völlig normal, vll sogar existenziell, daß Menschen auf ihren eigenen Vorteil achten. So ticken wir eben, und daran würde sich auch in einem Liebhabkuschelkommunismus nichts ändern.
_________________ Beten ist die höflichste Art, jemandem nicht zu helfen
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Marcellinus Outsider
Anmeldungsdatum: 27.05.2009 Beiträge: 7429
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(#1411263) Verfasst am: 30.12.2009, 21:37 Titel: |
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Nur mal zum Verständnis. Es geht doch um die Frage, ob bei solchen Bagatelldelikten eine fristlose Kündigung angemessen ist, oder ob eine Abmahnung ausreicht. Diebstahl ist Diebstahl. Richtig. Und Entlassung ist ein schwerwiegende Sache, vor allem wenn man die Vermutung hat, daß es darum geht, Leute zu entlassen, die lange Zeit im Unternehmen beschäftigt waren und daher bei einer Entlassung aus anderen Gründen hohe Abfindungen erwarten könnten.
Wenn es um die Vermeidung von Diebstahl ginge, denn um den eigentlichen materiellen Wert geht es eindeutig nicht, dann reicht eine Abmahnung völlig aus, der dann im Wiederholungsfalle die Kündigung folgen könnte.
Ach ja, und wenn die Arbeitgeber hier den Moralischen spielen, zu was würde man dann jemanden bei Subventionsbetrug verurteilen? Zu Lebenslänglich?
_________________ "Mangel an historischem Sinn ist der Erbfehler aller Philosophen ... Alles aber ist geworden;
es gibt keine ewigen Tatsachen: sowie es keine absoluten Wahrheiten gibt."
Friedrich Nietzsche
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Surata auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 29.03.2005 Beiträge: 17383
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(#1411266) Verfasst am: 30.12.2009, 21:41 Titel: |
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Sticky hat folgendes geschrieben: | BineM hat folgendes geschrieben: | Das Argument, dass die Maultaschen sonst ja eh auf dem Müll gelandet wären, hört sich zunächst ja vernünftig an, aber meist haben die Arbeitgeber auch gute Gründe für solche Verbote. |
Wie zum Beispiel?
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Versicherungstechnisch könnte das u.U. schon Probleme bereiten.
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#1411286) Verfasst am: 30.12.2009, 22:25 Titel: |
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pewe hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: |
du fackelst ja einen strohmann nach dem anderen ab, denn auch das habe ich nicht behauptet oder angedeutet. ich nehme an, dass solche urteile (egal ob in richtung arbeitnehmer- oder arbeitgeberfreundlich bei einer von der politik unabhängigeren ernennung seltener wären. |
Dann spiele bitte mal "unabhängiger" Richter.
Ich verlasse das Werksgelände und werde kontrolliert. In meiner Tasche befinden sich jeweils entweder:
1. ein Radiergummi
2. fünf Radiergummis
3. ein Radiergummi und ein Kugelschreiber
4. ein Radiergummi, ein Kugelschreiber und ein Locher
5. ein Taschenrechner
6. zwei Taschenrechner
7. drei Taschenrechner
8. ein Notebook
9. eine Tintenpatrone
In welchem Fall würdest du als Richter von einem Diebstahl ausgehen? |
keine ahnung was du von mir willst, ich bin kein richter und werde es auch nicht spielen.
es kommt auf den betrieb bzw dessen vorschriften sowie deren kommunikation, die vorgeschichte des falles, und auf den speziellen einzelfall an.
_________________ Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#1411289) Verfasst am: 30.12.2009, 22:38 Titel: |
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MeineGitarreBrauchtStrom hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | BineM hat folgendes geschrieben: | Dass sie damit im Endeffekt auch Kollegen schaden, weil alle es dann ausbaden müssen, ist denen scheißegal. |
magst du (oder jemand der es weiß) uns unwissenden mal erläutern worin der schaden für die kollegen besteht? |
Der Schaden für die bezahlenden Kollegen besteht natürlich darin, daß sie so doof waren, und für jede einzelne ihrer Heimmahlzeiten bezahlt hatten, wie viel oder wie wenig auch immer sie für ein Essen bezahlen müssen. |
völliger quatsch, mit der selben logik schaden leute die feilschen auch denjenigen, die das nicht tun.
Zitat: | Das Prinzip ist doch im Grunde einfach: Ein Altenheim verpflegt seine Bewohner, muß also eine gewisse Menge Essen einkaufen und diese bezahlen. Und da man selbstverständlich den Bedarf nicht bis auf die letzte Maultasche im voraus planen kann, fällt folglich überschüssiges Essen an.
Der Grund, warum ein Arbeitgeber das Recht hat, seinen Angestellten zu verbieten, Müll bzw. Ausschuß selbst zu nutzen, ist der, daß dann gezielt mehr Ausschuß produziert bzw. hier überschüssiges Essen bestellt werden kann, das die Arbeitnehmer sich dann kostenlos einstecken können, der Arbeitgeber den Einkauf aber trotzdem bezahlen muß (Er also einen Mehraufwand hat, aber keine Mehreinnahmen). |
kannst du den schritt von "selbst nutzen" zu "gezielt mehr ausschuss produzieren" mal erläutern?
im moment ergibt der für mich exakt nullkommanull sinn.
wenn das essen für die bewohner ausreicht, wird nicht mehr bestellt, fertig.
Zitat: | Damit dies nicht geschieht, besteht eben das generelle Verbot. |
ich kenne einrichtungen in denen es dieses verbot nicht gibt, daher gilt "generell" schonmal nicht.
Zitat: | Ähnlich ist es in der Industrie. Wenn dort Ausschußware produziert wird, die nicht mehr verkauft, aber auch nicht wiederverwertet werden kann, ist es den Arbeitern untersagt, den Ausschuß mitzunehmen. |
bemerkst du den unterschied zu verderblichen lebensmitteln?
Zitat: | Wenn es für sie aber interessant ist, können sie, wie im Altenheim, das Essen bezahlen. Aber in dem besagten Altenheim gibt es das Verbot und somit müssen Angestellte auch nicht erst noch einmal abgemahnt werden. |
ziemlich schräge ansicht, aber sie sei dir gegönnt. du bist ja kein richter.
_________________ Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#1411290) Verfasst am: 30.12.2009, 22:40 Titel: |
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Marcellinus hat folgendes geschrieben: | Nur mal zum Verständnis. Es geht doch um die Frage, ob bei solchen Bagatelldelikten eine fristlose Kündigung angemessen ist, oder ob eine Abmahnung ausreicht. Diebstahl ist Diebstahl. Richtig. Und Entlassung ist ein schwerwiegende Sache, vor allem wenn man die Vermutung hat, daß es darum geht, Leute zu entlassen, die lange Zeit im Unternehmen beschäftigt waren und daher bei einer Entlassung aus anderen Gründen hohe Abfindungen erwarten könnten.
Wenn es um die Vermeidung von Diebstahl ginge, denn um den eigentlichen materiellen Wert geht es eindeutig nicht, dann reicht eine Abmahnung völlig aus, der dann im Wiederholungsfalle die Kündigung folgen könnte.
Ach ja, und wenn die Arbeitgeber hier den Moralischen spielen, zu was würde man dann jemanden bei Subventionsbetrug verurteilen? Zu Lebenslänglich? |
das ist doch was gaaaaanz anderes. und "bankirrtum zu deinen gunsten" gibt es nunmal nicht außerhalb der monopoly-welt.
_________________ Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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pewe auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 20.01.2008 Beiträge: 3377
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(#1411294) Verfasst am: 30.12.2009, 22:51 Titel: |
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L.E.N. hat folgendes geschrieben: | pewe hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: |
du fackelst ja einen strohmann nach dem anderen ab, denn auch das habe ich nicht behauptet oder angedeutet. ich nehme an, dass solche urteile (egal ob in richtung arbeitnehmer- oder arbeitgeberfreundlich bei einer von der politik unabhängigeren ernennung seltener wären. |
Dann spiele bitte mal "unabhängiger" Richter.
Ich verlasse das Werksgelände und werde kontrolliert. In meiner Tasche befinden sich jeweils entweder:
1. ein Radiergummi
2. fünf Radiergummis
3. ein Radiergummi und ein Kugelschreiber
4. ein Radiergummi, ein Kugelschreiber und ein Locher
5. ein Taschenrechner
6. zwei Taschenrechner
7. drei Taschenrechner
8. ein Notebook
9. eine Tintenpatrone
In welchem Fall würdest du als Richter von einem Diebstahl ausgehen? |
keine ahnung was du von mir willst, ich bin kein richter und werde es auch nicht spielen.
es kommt auf den betrieb bzw dessen vorschriften sowie deren kommunikation, die vorgeschichte des falles, und auf den speziellen einzelfall an. |
Ich wollte lediglich aufzeigen, dass ein Urteil unabhängig von einer "demokratischeren" Benennung eines Richters wäre.
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pewe auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 20.01.2008 Beiträge: 3377
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(#1411296) Verfasst am: 30.12.2009, 22:53 Titel: |
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Marcellinus hat folgendes geschrieben: |
Wenn es um die Vermeidung von Diebstahl ginge, denn um den eigentlichen materiellen Wert geht es eindeutig nicht, dann reicht eine Abmahnung völlig aus, der dann im Wiederholungsfalle die Kündigung folgen könnte. |
Guter Tip. Kurz vor meiner Rente könnte ich dann ja aktiv werden.
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#1411297) Verfasst am: 30.12.2009, 22:55 Titel: |
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pewe hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | pewe hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: |
du fackelst ja einen strohmann nach dem anderen ab, denn auch das habe ich nicht behauptet oder angedeutet. ich nehme an, dass solche urteile (egal ob in richtung arbeitnehmer- oder arbeitgeberfreundlich bei einer von der politik unabhängigeren ernennung seltener wären. |
Dann spiele bitte mal "unabhängiger" Richter.
Ich verlasse das Werksgelände und werde kontrolliert. In meiner Tasche befinden sich jeweils entweder:
1. ein Radiergummi
2. fünf Radiergummis
3. ein Radiergummi und ein Kugelschreiber
4. ein Radiergummi, ein Kugelschreiber und ein Locher
5. ein Taschenrechner
6. zwei Taschenrechner
7. drei Taschenrechner
8. ein Notebook
9. eine Tintenpatrone
In welchem Fall würdest du als Richter von einem Diebstahl ausgehen? |
keine ahnung was du von mir willst, ich bin kein richter und werde es auch nicht spielen.
es kommt auf den betrieb bzw dessen vorschriften sowie deren kommunikation, die vorgeschichte des falles, und auf den speziellen einzelfall an. |
Ich wollte lediglich aufzeigen, dass ein Urteil unabhängig von einer "demokratischeren" Benennung eines Richters wäre. |
tja, wäre es nicht. bedenke dass es eine probezeit gibt. ach und das amt auf lebenszeit sollte auch mal überdacht werden.
_________________ Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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beachbernie male Person of Age and without Color
Anmeldungsdatum: 16.04.2006 Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii
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(#1411315) Verfasst am: 30.12.2009, 23:29 Titel: |
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Hornochse hat folgendes geschrieben: | Surata hat folgendes geschrieben: | Hornochse hat folgendes geschrieben: | Lieber Chef, darf ich bitte deinen Müll essen? |
Eigentum ist Eigentum. |
Für einige Juristen. Und für manche Supermarktmitarbeiter, die die Mülltonnen vergiften, um Leute fürs Containern zu bestrafen. Lächerlich. |
Eigentum hin, Eigentum her.... Letzteres ist eindeutig strafbar!
_________________ Defund the gender police!!
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beachbernie male Person of Age and without Color
Anmeldungsdatum: 16.04.2006 Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii
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(#1411323) Verfasst am: 30.12.2009, 23:38 Titel: |
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Surata hat folgendes geschrieben: | Hornochse hat folgendes geschrieben: | BineM hat folgendes geschrieben: | Es war dann wohl eher so:
Lieber Chef, ich nehm mir die Maultaschen, weil ich Hunger habe und so mies organisiert bin, dass ich nicht noch woanders etwas herbekomme, obwohl alle meine Kollegen mittags so blöd waren für das Essen etwas zu bezahlen, anstatt es sich auch einfach so zu nehmen.
Edit: Rechtschreibung |
Vielleicht auch:
Lieber Chef, ich nehm mir die Maultaschen, weil ich Hunger habe und du mich so schlecht bezahlst, obwohl meine Kollegen so blöd waren, für das Essen etwas zu bezahlen, anstatt sich einfach zu nehmen, was sie haben können. |
Es bleibt trotzdem Diebstahl. Die Schwere der Tat ist etwas anderes als das Prinzip.
Da kannst du nichtmal Mundraub argumentieren. |
Ich habe es bei solcher Kleinlichkeit des Arbeitgebers immer so gehalten, dass ich mich auch an solche im Grunde genommen unverstaendlichen Ge- und Verbote stets gehalten habe und mich dafuer im Gegenzug genausowenig grosszuegig zeigte.
Im konkreten Fall: Ein Chef, der von mir verlangen wuerde, dass ich uebrig gebliebene Maultaschen lieber wegschmeisse als auch nur eine selber zu essen, der muesste natuerlich z.B. auch damit leben, dass ich puenktlich zum Feierabend alles fallenlasse, was ich gerade in der Hand habe und direkt den Nachhauseweg antrete. Laut Arbeitsvertrag ist Arbeitsschluss um 16.30Uhr und nicht um 16.31Uhr. Punkt.
Und jeder Cent an zulaessigen Spesen wird haargenau abgerechnet und wenn ich mir nur 2 Cent extra ueberweisen lasse. Ist schliesslich mein gutes Recht.
_________________ Defund the gender police!!
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tridi _____
Anmeldungsdatum: 21.06.2007 Beiträge: 7933
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(#1411337) Verfasst am: 31.12.2009, 00:01 Titel: |
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beachbernie hat folgendes geschrieben: |
Im konkreten Fall: Ein Chef, der von mir verlangen wuerde, dass ich uebrig gebliebene Maultaschen lieber wegschmeisse als auch nur eine selber zu essen, der muesste natuerlich z.B. auch damit leben, dass ich puenktlich zum Feierabend alles fallenlasse, was ich gerade in der Hand habe und direkt den Nachhauseweg antrete. Laut Arbeitsvertrag ist Arbeitsschluss um 16.30Uhr und nicht um 16.31Uhr. Punkt. |
und genau deswegen verstehe ich auch diese chefs nicht. ich kann doch meinen mitarbeitern die reste besser schenken (und so vielleicht motivierte mitarbeiter haben, die gerne bei mir arbeiten) als dass ich mich wegen ein paar cents anstelle und so nur erreiche, dass meine mitarbeiter auch nix mehr fuer mich tun als unbedingt noetig. ist doch kaese sowas.
wie meinte hornochse vor kurzem noch: bwler sehen nur den kurzfristigen erfolg. diese chefs sehen kurzfristig ne einnahmequelle von ein paar euro damit, dass sie den mitarbeitern reste zum kauf anbieten. dass die kosten, die dadurch entstehen, dass man seine mitarbeiter vorn kopp stoesst, langfristig viel viel hoeher sein werden, das sehen diese heutigen manager nicht. hirnverbrannt, sowas...
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Surata auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 29.03.2005 Beiträge: 17383
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(#1411338) Verfasst am: 31.12.2009, 00:02 Titel: |
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tridi hat folgendes geschrieben: | beachbernie hat folgendes geschrieben: |
Im konkreten Fall: Ein Chef, der von mir verlangen wuerde, dass ich uebrig gebliebene Maultaschen lieber wegschmeisse als auch nur eine selber zu essen, der muesste natuerlich z.B. auch damit leben, dass ich puenktlich zum Feierabend alles fallenlasse, was ich gerade in der Hand habe und direkt den Nachhauseweg antrete. Laut Arbeitsvertrag ist Arbeitsschluss um 16.30Uhr und nicht um 16.31Uhr. Punkt. |
und genau deswegen verstehe ich auch diese chefs nicht. ich kann doch meinen mitarbeitern die reste besser schenken (und so vielleicht motivierte mitarbeiter haben, die gerne bei mir arbeiten) als dass ich mich wegen ein paar cents anstelle und so nur erreiche, dass meine mitarbeiter auch nix mehr fuer mich tun als unbedingt noetig. ist doch kaese sowas.
wie meinte hornochse vor kurzem noch: bwler sehen nur den kurzfristigen erfolg. diese chefs sehen kurzfristig ne einnahmequelle von ein paar euro damit, dass sie den mitarbeitern reste zum kauf anbieten. dass die kosten, die dadurch entstehen, dass man seine mitarbeiter vorn kopp stoesst, langfristig viel viel hoeher sein werden, das sehen diese heutigen manager nicht. hirnverbrannt, sowas... |
Absolut.
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beachbernie male Person of Age and without Color
Anmeldungsdatum: 16.04.2006 Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii
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(#1411343) Verfasst am: 31.12.2009, 00:06 Titel: |
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tridi hat folgendes geschrieben: | beachbernie hat folgendes geschrieben: |
Im konkreten Fall: Ein Chef, der von mir verlangen wuerde, dass ich uebrig gebliebene Maultaschen lieber wegschmeisse als auch nur eine selber zu essen, der muesste natuerlich z.B. auch damit leben, dass ich puenktlich zum Feierabend alles fallenlasse, was ich gerade in der Hand habe und direkt den Nachhauseweg antrete. Laut Arbeitsvertrag ist Arbeitsschluss um 16.30Uhr und nicht um 16.31Uhr. Punkt. |
und genau deswegen verstehe ich auch diese chefs nicht. ich kann doch meinen mitarbeitern die reste besser schenken (und so vielleicht motivierte mitarbeiter haben, die gerne bei mir arbeiten) als dass ich mich wegen ein paar cents anstelle und so nur erreiche, dass meine mitarbeiter auch nix mehr fuer mich tun als unbedingt noetig. ist doch kaese sowas.
wie meinte hornochse vor kurzem noch: bwler sehen nur den kurzfristigen erfolg. diese chefs sehen kurzfristig ne einnahmequelle von ein paar euro damit, dass sie den mitarbeitern reste zum kauf anbieten. dass die kosten, die dadurch entstehen, dass man seine mitarbeiter vorn kopp stoesst, langfristig viel viel hoeher sein werden, das sehen diese heutigen manager nicht. hirnverbrannt, sowas... |
Genauso sehe ich das auch.
_________________ Defund the gender police!!
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