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Neues in Sachen Frikadellen-Urteil
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jdf
MIM-104C Nikopol
Foren-Admin



Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B

Beitrag(#1411344) Verfasst am: 31.12.2009, 00:07    Titel: Antworten mit Zitat

Euch sind also alle relevanten Umstände der einzelen Fälle bekannt?
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tridi
_____



Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1411348) Verfasst am: 31.12.2009, 00:16    Titel: Antworten mit Zitat

jdf hat folgendes geschrieben:
Euch sind also alle relevanten Umstände der einzelen Fälle bekannt?


nein, natuerlich nicht...
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1411350) Verfasst am: 31.12.2009, 00:22    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:

Im konkreten Fall: Ein Chef, der von mir verlangen wuerde, dass ich uebrig gebliebene Maultaschen lieber wegschmeisse als auch nur eine selber zu essen, der muesste natuerlich z.B. auch damit leben, dass ich puenktlich zum Feierabend alles fallenlasse, was ich gerade in der Hand habe und direkt den Nachhauseweg antrete. Laut Arbeitsvertrag ist Arbeitsschluss um 16.30Uhr und nicht um 16.31Uhr. Punkt.

und genau deswegen verstehe ich auch diese chefs nicht. ich kann doch meinen mitarbeitern die reste besser schenken (und so vielleicht motivierte mitarbeiter haben, die gerne bei mir arbeiten) als dass ich mich wegen ein paar cents anstelle und so nur erreiche, dass meine mitarbeiter auch nix mehr fuer mich tun als unbedingt noetig. ist doch kaese sowas.

wie meinte hornochse vor kurzem noch: bwler sehen nur den kurzfristigen erfolg. diese chefs sehen kurzfristig ne einnahmequelle von ein paar euro damit, dass sie den mitarbeitern reste zum kauf anbieten. dass die kosten, die dadurch entstehen, dass man seine mitarbeiter vorn kopp stoesst, langfristig viel viel hoeher sein werden, das sehen diese heutigen manager nicht. hirnverbrannt, sowas...


Speziell in dem Fall geht es nicht um verdorbene Ware, sondern nur um Waren, die man am nächsten Tag nicht mehr verkaufen könnte. Ein Arbeitgeber schafft sich in der Tat jede Menge Probleme, wenn er allen Arbeitnehmern erlaubt, Reste einfach mitzunehmen.

Es geht überhaupt nicht darum, dass dem AN nicht ein olles Brötchen gegönnt wird, sondern dass wenn man ihm das olle Brötchen gönnt man keine faire Kontrolle mehr darüber hat, wer wieviele Brötchen einfach einsteckt.

Das ist, so ich das recht erinnere, auch der Grund, wieso einige Supermärkte keine Lebensmittel spenden: Ab gelaufenes darf nicht mehr gespendet werden, und alles andere kann noch verkauft werden. Wenn man da Abstriche macht ist nicht mehr wirklich zu kontrollieren, was verschenkt wird - und letztlich geht es dann eben nicht mehr um Dinge, die eh auf dem Müll gelandet wären.

Das ist beides nicht wirklich vergleichbar mit dem Vergiften vom Inhalt des Müll-Containers. Aber auch da sehe ich ein legitimes Motiv, das Weggeworfene nicht verschenken zu wollen. Es geht nicht um das wirklich unverkäufliche das an wirklich bedürftige geht.
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York
Schottischer Schwarzwälder



Anmeldungsdatum: 04.02.2009
Beiträge: 2181
Wohnort: Republik Baden

Beitrag(#1411356) Verfasst am: 31.12.2009, 00:56    Titel: Antworten mit Zitat

jdf hat folgendes geschrieben:


Euch sind also alle relevanten Umstände der einzelen Fälle bekannt?


Niemals wird man über irgendwas alles wissen.

Aber das, was man weiß, reicht mir bereits vollkommen, um zu sagen:

Hier wird Recht und Gerechtigkeit pervertiert.

Und wenn noch so viele spitzfindige "Rechtfertigungen" für diese fristlosen Kündigungen an den Haaren herbeigezogen werden.
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Critic
oberflächlich



Anmeldungsdatum: 22.07.2003
Beiträge: 16375
Wohnort: Arena of Air

Beitrag(#1411363) Verfasst am: 31.12.2009, 01:10    Titel: Antworten mit Zitat

pewe hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:

du fackelst ja einen strohmann nach dem anderen ab, denn auch das habe ich nicht behauptet oder angedeutet. ich nehme an, dass solche urteile (egal ob in richtung arbeitnehmer- oder arbeitgeberfreundlich bei einer von der politik unabhängigeren ernennung seltener wären.

Dann spiele bitte mal "unabhängiger" Richter.

Ich verlasse das Werksgelände und werde kontrolliert. In meiner Tasche befinden sich jeweils entweder:
1. ein Radiergummi
2. fünf Radiergummis
3. ein Radiergummi und ein Kugelschreiber
4. ein Radiergummi, ein Kugelschreiber und ein Locher
5. ein Taschenrechner
6. zwei Taschenrechner
7. drei Taschenrechner
8. ein Notebook
9. eine Tintenpatrone

In welchem Fall würdest du als Richter von einem Diebstahl ausgehen?


Um das nochmal aufzugreifen: Ist bspw. eine konkrete Schädigungsabsicht anzunehmen? Und ein Urteil sollte auch ansatzweise nachzuvollziehen sein. Weiter oben las ich etwa von dem Mitarbeiter, der private Ausgaben in Höhe von 83 Euro über die Firmenkarte bestritten hatte. Man kann ja - übrigens: in dubio pro reo - auch davon ausgehen, daß er vielleicht in der Situation keine andere Karte greifbar hatte, oder im Augenblicksversagen die gezückt hatte. Weiß ja nicht, ob es bspw. praktisch ist, jetzt zwischen dem Kuli zu trennen, den ich im Werk benutze, dem, mit dem ich das Fahrtenbuch aufschreibe, ob ich, wenn mir mal gerade etwas für den Einkaufszettel einfällt, dazu einen anderen Kuli benutze, um nicht den teuren Firmenbesitz für private Zwecke zu mißbrauchen, oder ob ich nicht den Kuli gedankenverloren einfach einstecke, mit dem ich den ganzen Tag geschrieben habe, und den ich am nächsten Tag wieder zur Arbeit mitbringe.

Ohne Selbstbereicherungs- oder Schädigungsabsicht sind sicherlich doch so Kleinteile, die man eben wie gesagt auch mechanisch einstecken könnte. Fünf Radiergummis sind dafür etwas viel -- wenn, dann gebrauche ich ja eins. Ein Locher ist dafür etwas schwer, ein Taschenrechner wahrscheinlich zu groß (wobei es da eher noch durchgehen könnte, daß jemand den einsteckt und am nächsten Tag wieder mitbringt). Bei einer Tintenpatrone gehe ich eher davon aus, daß die dann nicht für die Arbeit gebraucht wird. Es sei denn in den Fällen, in denen vom Unternehmen aus Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt werden und es erlaubt wird, die auch privat zu nutzen, oder man die eben dienstlich mit sich führt, etwa weil am nächsten Tag die Präsentation außer Haus ansteht... Hängt also auch von den Umständen ab.
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Dann bin ich halt bekloppt. Mit den Augen rollen

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Skeptiker
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 16834
Wohnort: 129 Goosebumpsville

Beitrag(#1411364) Verfasst am: 31.12.2009, 01:22    Titel: Antworten mit Zitat

pewe hat folgendes geschrieben:
Ich verlasse das Werksgelände und werde kontrolliert. In meiner Tasche befinden sich jeweils entweder:
1. ein Radiergummi
2. fünf Radiergummis
3. ein Radiergummi und ein Kugelschreiber
4. ein Radiergummi, ein Kugelschreiber und ein Locher
5. ein Taschenrechner
6. zwei Taschenrechner
7. drei Taschenrechner
8. ein Notebook
9. eine Tintenpatrone

In welchem Fall würdest du als Richter von einem Diebstahl ausgehen?


Als Ostblock-Richter würde ich in allen Fällen von Dieb-Stalin ausgehen.

Als Nazi-Richter würde ich von Kohleklau ausgehen und das KZ anordnen.

Als demokratischer Richter würde ich den Angestellten fragen und den Unternehmer darum bitten, wenigstens für ein paar Minuten das schäbige Maul zu halten ...-

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MeineGitarreBrauchtStrom
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Anmeldungsdatum: 19.06.2009
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Wohnort: Aldi-Nord

Beitrag(#1411365) Verfasst am: 31.12.2009, 01:37    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
MeineGitarreBrauchtStrom hat folgendes geschrieben:
Der Schaden für die bezahlenden Kollegen besteht natürlich darin, daß sie so doof waren, und für jede einzelne ihrer Heimmahlzeiten bezahlt hatten, wie viel oder wie wenig auch immer sie für ein Essen bezahlen müssen.


völliger quatsch, mit der selben logik schaden leute die feilschen auch denjenigen, die das nicht tun.

Der Arbeitgeber hat die Beschaffungskosten für die Essen auch weiterhin und fährt diese durch den „Verkauf“ an Heimbewohner (in den Heimkosten inbegriffen) und an Arbeitnehmer wieder ein. Da mag eine einzelne Maultasche scheinbar nicht ins Gewicht fallen, aber diese wurde verzehrt, aber nicht ans Personal verkauft und die Kosten für die nicht verkaufte Mahlzeit wird auf die anderen Essen aufgeschlagen, mal davon abgesehen, daß diese Maultasche nicht die einzige Mahlzeit gewesen sein wird, die das Personal selbst gegessen hatte. Das ist kein Quatsch, das nennt sich Kalkulation und ist herrlich emotionslos.

Beim Feilschen hingegen weiß der Verkäufer, welchen Preis er benötigt und wird entsprechend nicht zu niedrig gehen. Mal davon abgesehen, daß der Endpreis beim Feilschen sowohl Käufer als auch Verkäufer bekannt ist und diese beim Abschluß einverstanden sind, hingegen gestohlenes Essen weder die Zustimmung des „Verkäufers“ (Altenheim) noch der anderen Kunden (Heimbewohner und zahlendes Personal) beinhalten, also kein zweiseitiges Geschäft ist.

L.E.N. hat folgendes geschrieben:

Verwundert
kannst du den schritt von "selbst nutzen" zu "gezielt mehr ausschuss produzieren" mal erläutern?
im moment ergibt der für mich exakt nullkommanull sinn.
wenn das essen für die bewohner ausreicht, wird nicht mehr bestellt, fertig.

Das eine kann gezielt zum anderen führen. Wenn Du z.B. 100 Heimbewohner hast, kaufst Du für deren Mahlzeiten eine bestimmte Menge Zutaten ein. Wenn die Küchenmitarbeiter nun übriggebliebene Mahlzeiten selbst unentgeltlich essen dürften, würde der Zutatenbedarf gaaanz zufällig ansteigen, damit mehr Essen „übrigbleibt“ (Es bleibt natürlich nicht wirklich „übrig“, da es nie in die Essensausgabe gelangt wäre). Oder die Küche könnte angeben, daß es aus Versehen zu mehr umgekippten Essen o.ä. kommt („Ist ja auch ein Streß hier immer, gerade bei so wenig Personal...“ Mir würden da schon Gründe für einfallen, wenn ich wollte). Und diese zusätzlichen Zutaten würde das Heim selbst bezahlen müssen, ohne daran Geld zu verdienen. Und auch, wenn jetzt natürlich nicht jeder Küchenangestellte sich den eigenen Teller vollschlägt, entstehen trotzdem über das Jahr gesehen pro nicht bezahlendem Angestellten Mehrkosten.

Ein anderes Beispiel: Auf der Krankenhausstation, in dem ich mal Zivi war, hatten die Pfleger und die Ärzte sich täglich etwas von dem Essen für die Stationspatienten abgezweigt und schön gefrühstückt bzw. zu abend gegessen, was sie eigentlich nicht hätten dürfen, d.h. auch hier wurde dem Haus ein Mehraufwand vorgespielt, der über die täglichen 2 vorsorglichen Zusatzmahlzeiten für evtl. Neuaufnahme-Patienten hinausging. Auf zumindest einigen anderen Stationen lief es genauso. Dadurch entstand dem Krankenhaus auch ein Mehraufwand, der dann letztlich an anderer Stelle eingespart werden mußte bzw. auf diejenigen Angestellten abgewälzt wurde, die ihr Essen brav in der Kantine kauften (Da ja die phösen Pfleger und noch phöseren Ärzte nicht in die Kantine gingen und deren Umsatz erhöhten, sondern ihr krankenhauseigenes Essen anderweitig organisierten).

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
MeineGitarreBrauchtStrom hat folgendes geschrieben:
Damit dies nicht geschieht, besteht eben das generelle Verbot.


ich kenne einrichtungen in denen es dieses verbot nicht gibt, daher gilt "generell" schonmal nicht.

Ich bezog mich auf das generelle Verbot in dem besagten Heim, das sich auf sämtliche Beschäftigte´bezieht.

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
MeineGitarreBrauchtStrom hat folgendes geschrieben:
Ähnlich ist es in der Industrie. Wenn dort Ausschußware produziert wird, die nicht mehr verkauft, aber auch nicht wiederverwertet werden kann, ist es den Arbeitern untersagt, den Ausschuß mitzunehmen.


bemerkst du den unterschied zu verderblichen lebensmitteln?

In beiden Fällen „helfen“ die Angestellten „nach“ und der Firma entstehen Zusatzkosten, die sie mit den Waren nicht wieder einfährt. Insofern bemerke ich hier keinen Unterschied. Du?

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
MeineGitarreBrauchtStrom hat folgendes geschrieben:
Wenn es für sie aber interessant ist, können sie, wie im Altenheim, das Essen bezahlen. Aber in dem besagten Altenheim gibt es das Verbot und somit müssen Angestellte auch nicht erst noch einmal abgemahnt werden.


ziemlich schräge ansicht, aber sie sei dir gegönnt. du bist ja kein richter.

Wenn ein neuer Arbeitnehmer darauf hingewiesen wird, daß x nicht erlaubt ist und er x trotzdem macht, ist mMn die Ansicht schräger, daß jemand zweimal darauf aufmerksam gemacht werden müßte. Auch, weil dadurch ein Verbot relativiert würde.
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MeineGitarreBrauchtStrom
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Anmeldungsdatum: 19.06.2009
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Beitrag(#1411367) Verfasst am: 31.12.2009, 01:47    Titel: Antworten mit Zitat

Skeptiker hat folgendes geschrieben:
Als demokratischer Richter würde ich den Angestellten fragen und den Unternehmer darum bitten, wenigstens für ein paar Minuten das schäbige Maul zu halten ...-

Skeptiker

Cool, genauso läuft es hier nämlich. Schön, daß Du die deutschen Gerichte bestätigst. Lachen
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Skeptiker
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Beitrag(#1411368) Verfasst am: 31.12.2009, 01:48    Titel: Antworten mit Zitat

Was soll man denn über sowas reden? Jeder weiß, dass es darum gar nicht geht.

Es geht darum, eine Reihe von Präzedenzfällen zu schaffen,um die Belegschaften auch von dieser Seite aus einzuschüchtern und zu spalten. Und die "neutrale" Richterschaft, juristische Berufsidioten, wie sie im Buche stehen, greift den Unternehmern nicht nur hierbei unterstützend unter die Arme, als Teil des Staatsapparates und seiner "geteilten" Gewalten.

Das Ganze ist auch eine relativ neue Erscheinung. Maultaschenraub aus der Mülltonne, Pfandbonklau im Pfennigbereich, usw. hat es schon immer gegeben, ohne dass es jemanden gejuckt hätte, jedenfalls nach '45. Erst in jüngster Zeit wagen sich einige Kapitalistenärsche wieder weiter nach vorn.

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Skeptiker
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Beitrag(#1411370) Verfasst am: 31.12.2009, 01:50    Titel: Antworten mit Zitat

MeineGitarreBrauchtStrom hat folgendes geschrieben:
Skeptiker hat folgendes geschrieben:
Als demokratischer Richter würde ich den Angestellten fragen und den Unternehmer darum bitten, wenigstens für ein paar Minuten das schäbige Maul zu halten ...-

Skeptiker

Cool, genauso läuft es hier nämlich. Schön, daß Du die deutschen Gerichte bestätigst. Lachen


Du meinst, dass die Belegschaft keinen Respekt mehr vor dem Betriebs-Führer hat?

Wenn das Kaiser Wilhelm wüsste ...-

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Anmeldungsdatum: 19.06.2009
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Beitrag(#1411371) Verfasst am: 31.12.2009, 01:55    Titel: Antworten mit Zitat

Skeptiker hat folgendes geschrieben:
Du meinst, dass ...
Nö.
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York
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Anmeldungsdatum: 04.02.2009
Beiträge: 2181
Wohnort: Republik Baden

Beitrag(#1411386) Verfasst am: 31.12.2009, 07:12    Titel: Antworten mit Zitat

Skeptiker hat folgendes geschrieben:


Und die "neutrale" Richterschaft, juristische Berufsidioten, wie sie im Buche stehen ....


Das hat auch schon Ludwig Thoma gut erkennt.

Und er wusste, wovon er redete.

Denn er war selbst Jurist.

Smilie
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Sticky
vae victis



Anmeldungsdatum: 12.10.2005
Beiträge: 5449
Wohnort: Am Arsch der Welt anstatt am Busen der Natur!

Beitrag(#1411390) Verfasst am: 31.12.2009, 09:24    Titel: Antworten mit Zitat

MeineGitarreBrauchtStrom hat folgendes geschrieben:
Sticky hat folgendes geschrieben:
BineM hat folgendes geschrieben:
Leider sind nämlich nicht alle Arbeitnehmer nett, lieb, verständig und agieren vernünftig sondern schauen auch durchaus auf ihren Vorteil und auch darauf diesen zu maximieren.


Von wem sie das nur gelernt haben...? Mit den Augen rollen

Nicht von dem, von dem Du es jetzt denkst, sondern von Mutter Natur. Es ist völlig normal, vll sogar existenziell, daß Menschen auf ihren eigenen Vorteil achten. So ticken wir eben, und daran würde sich auch in einem Liebhabkuschelkommunismus nichts ändern.


Sehr wohl von denen, an die ich denke!!!

Und Mutter Natur hat auch Sozialstrukturen erschaffen, die das Überleben von Spezies überhaupt ermöglichen zu überleben. Beispiel Vampir-Fledermaus: Wenn eine Fledermaus erfolglos war, bettelt es bei anderen um Abgabe von ein wenig Blut. Würde sich ein potentrieller Spender weigern, könnte es passieren, dass er selbst bei erfolgloser Futtersuche auch nichts bekommt. Und ich kenne keine Spezies ausser dem Menschen, der aus reinem Neid lieber Nahrungsmittel vernichtet, als es anderen zur Verfügung zu stellen. Selbst Löwenmännchen, wenn sie sich an der erlegten Beute sattgefressen haben, lassen die anderen rangniederen Tiere daran fressen.

Was soll diese Missgunst gegenüber den Angestellten? Gönnt man ihnen noch nicht einmal das Schwarze unter dem Fingernagel? Fühlen sich die Bosse dann besser, wenn sie "denen da unten" es mal so richtig gezeigt haben, wer hier das Alphamännchen ist? Oder ist das mehr der Versuch seine eigene Unsicherheit und Inkompetenz durch besondere Severität in der Unternehmensführung zu kompensieren? Raffsucht, Niedertracht uns Missgunst sind nun mal keine Tugenden...!
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Gruss: Sticky

Die staatliche Ordnung basiert auf Recht und Gesetz.
Ich bin rechtlos, folglich bin ich auch gesetzlos.

Schwarzer Block

„Wenn Du ein Problem erkannt hast und nichts zur Lösung beiträgst, wirst Du selbst ein Teil des Problems!“ (Alte Indianerweisheit)

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York
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Anmeldungsdatum: 04.02.2009
Beiträge: 2181
Wohnort: Republik Baden

Beitrag(#1411395) Verfasst am: 31.12.2009, 10:53    Titel: Antworten mit Zitat

Schon in der Bibel heißt es:

"Du sollst dem Ochsen, der da drischt, das Maul nicht verbinden!"

Und dass Lebensmittel, die übrig sind, AUF KEINEN FALL gegessen werden dürfen, sondern vernichtet werden MÜSSEN, ist nicht nur unchristlich, sondern im wahrsten Sinne asozial und pervers.

Juristische Klugscheißer mögen diesen Unsinn ja verteidigen, wenn sie das Gefühl für Menschlichkeit völlig verloren haben ...
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1411403) Verfasst am: 31.12.2009, 12:23    Titel: Antworten mit Zitat

MeineGitarreBrauchtStrom hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
MeineGitarreBrauchtStrom hat folgendes geschrieben:
Der Schaden für die bezahlenden Kollegen besteht natürlich darin, daß sie so doof waren, und für jede einzelne ihrer Heimmahlzeiten bezahlt hatten, wie viel oder wie wenig auch immer sie für ein Essen bezahlen müssen.


völliger quatsch, mit der selben logik schaden leute die feilschen auch denjenigen, die das nicht tun.

Der Arbeitgeber hat die Beschaffungskosten für die Essen auch weiterhin und fährt diese durch den „Verkauf“ an Heimbewohner (in den Heimkosten inbegriffen) und an Arbeitnehmer wieder ein. Da mag eine einzelne Maultasche scheinbar nicht ins Gewicht fallen,


nicht nur scheinbar nicht...

Zitat:
aber diese wurde verzehrt, aber nicht ans Personal verkauft und die Kosten für die nicht verkaufte Mahlzeit wird auf die anderen Essen aufgeschlagen,


...sie war bereits einkalkuliert. es wird also hinterher nichts aufgeschlagen. es macht keinen unterschied ob 6 oder 7 maultaschen weggeschmissen werden.

Zitat:
mal davon abgesehen, daß diese Maultasche nicht die einzige Mahlzeit gewesen sein wird, die das Personal selbst gegessen hatte.


das ist pure spekulation und daher unerheblich, zumal es um essen ging, was niemand mehr kaufen wollte.

Zitat:
Das ist kein Quatsch, das nennt sich Kalkulation und ist herrlich emotionslos.

mir egal wie du es nennst, wenn du behauptest, müll zu essen schadet den "ehrlichen" käufern und arbeitgebern nur weil sie so blöd sind und dafür zahlen ist das nun mal quatsch.

Zitat:
Beim Feilschen hingegen weiß der Verkäufer, welchen Preis er benötigt und wird entsprechend nicht zu niedrig gehen. Mal davon abgesehen, daß der Endpreis beim Feilschen sowohl Käufer als auch Verkäufer bekannt ist und diese beim Abschluß einverstanden sind, hingegen gestohlenes Essen weder die Zustimmung des „Verkäufers“ (Altenheim) noch der anderen Kunden (Heimbewohner und zahlendes Personal) beinhalten, also kein zweiseitiges Geschäft ist.


da dem "verkäufer" der "preis" für übriggebliebene ware (nullkommanix euronen) ebenso bekannt ist und wie gesagt bereits einkalkuliert ist kann man das verbot des müllklauens nur als schikane ansehen. da mag jemand nicht dass jemand anders einen vorteil hat, selbst wenn es nicht auf meine kosten ist. das soll emotionslos sein? ich weiß nicht... Lachen
nuhr hat es mal auf den punkt gebracht: so ist der mensch!

Zitat:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Verwundert
kannst du den schritt von "selbst nutzen" zu "gezielt mehr ausschuss produzieren" mal erläutern?
im moment ergibt der für mich exakt nullkommanull sinn.
wenn das essen für die bewohner ausreicht, wird nicht mehr bestellt, fertig.

Das eine kann gezielt zum anderen führen. Wenn Du z.B. 100 Heimbewohner hast, kaufst Du für deren Mahlzeiten eine bestimmte Menge Zutaten ein. Wenn die Küchenmitarbeiter nun übriggebliebene Mahlzeiten selbst unentgeltlich essen dürften, würde der Zutatenbedarf gaaanz zufällig ansteigen, damit mehr Essen „übrigbleibt“


nein, 100 heimbewohner bleiben 100 heimbewohner und für die wird ausreichend essen kalkuliert.

Zitat:
(Es bleibt natürlich nicht wirklich „übrig“, da es nie in die Essensausgabe gelangt wäre). Oder die Küche könnte angeben, daß es aus Versehen zu mehr umgekippten Essen o.ä. kommt („Ist ja auch ein Streß hier immer, gerade bei so wenig Personal...“ Mir würden da schon Gründe für einfallen, wenn ich wollte). Und diese zusätzlichen Zutaten würde das Heim selbst bezahlen müssen, ohne daran Geld zu verdienen. Und auch, wenn jetzt natürlich nicht jeder Küchenangestellte sich den eigenen Teller vollschlägt, entstehen trotzdem über das Jahr gesehen pro nicht bezahlendem Angestellten Mehrkosten.


tut mir leid, ich sehe keinerlei plausible erklärung für deine behauptung es müsse "gezielt mehr ausschuss produziert" werden.

Zitat:
Ein anderes Beispiel: Auf der Krankenhausstation, in dem ich mal Zivi war, hatten die Pfleger und die Ärzte sich täglich etwas von dem Essen für die Stationspatienten abgezweigt und schön gefrühstückt bzw. zu abend gegessen, was sie eigentlich nicht hätten dürfen, d.h. auch hier


du kannst nicht einen anderen fall für deine beweisführung heranziehen...

Zitat:
wurde dem Haus ein Mehraufwand vorgespielt, der über die täglichen 2 vorsorglichen Zusatzmahlzeiten für evtl. Neuaufnahme-Patienten hinausging. Auf zumindest einigen anderen Stationen lief es genauso. Dadurch entstand dem Krankenhaus auch ein Mehraufwand, der dann letztlich an anderer Stelle eingespart werden mußte bzw. auf diejenigen Angestellten abgewälzt wurde, die ihr Essen brav in der Kantine kauften (Da ja die phösen Pfleger und noch phöseren Ärzte nicht in die Kantine gingen und deren Umsatz erhöhten, sondern ihr krankenhauseigenes Essen anderweitig organisierten).


wie gesagt, der fall lag bei der kantine anders.
ich würde nichts sagen, wenn so eng kalkuliert würde, dass pro person nur eine mahlzeit und nicht mehr bestellt würde und übriggebliebene mahlzeiten gezählt und in die nächste kalkulation einbezogen werden würden. doch das war soweit ich es sehe hier nicht der fall.

Zitat:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
MeineGitarreBrauchtStrom hat folgendes geschrieben:
Damit dies nicht geschieht, besteht eben das generelle Verbot.


ich kenne einrichtungen in denen es dieses verbot nicht gibt, daher gilt "generell" schonmal nicht.

Ich bezog mich auf das generelle Verbot in dem besagten Heim, das sich auf sämtliche Beschäftigte´bezieht.

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
MeineGitarreBrauchtStrom hat folgendes geschrieben:
Ähnlich ist es in der Industrie. Wenn dort Ausschußware produziert wird, die nicht mehr verkauft, aber auch nicht wiederverwertet werden kann, ist es den Arbeitern untersagt, den Ausschuß mitzunehmen.


bemerkst du den unterschied zu verderblichen lebensmitteln?

In beiden Fällen „helfen“ die Angestellten „nach“ und der Firma entstehen Zusatzkosten, die sie mit den Waren nicht wieder einfährt. Insofern bemerke ich hier keinen Unterschied. Du?


du kannst das behaupten wie du möchtest, ohne nachvollziehbare beweise glaub ich nicht, dass jemand "nachhilft" oder firmen auf mysteriöse weise "zusatzkosten" entstehen.

essen kann verderben und verliert damit schnell seinen wert, während der ausschuss produzierter waren von denen du oben sprachst kurz- und mittelfristig bestehen bleibt. das wäre z.b. ein unterschied.

Zitat:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
MeineGitarreBrauchtStrom hat folgendes geschrieben:
Wenn es für sie aber interessant ist, können sie, wie im Altenheim, das Essen bezahlen. Aber in dem besagten Altenheim gibt es das Verbot und somit müssen Angestellte auch nicht erst noch einmal abgemahnt werden.


ziemlich schräge ansicht, aber sie sei dir gegönnt. du bist ja kein richter.

Wenn ein neuer Arbeitnehmer darauf hingewiesen wird, daß x nicht erlaubt ist und er x trotzdem macht, ist mMn die Ansicht schräger, daß jemand zweimal darauf aufmerksam gemacht werden müßte. Auch, weil dadurch ein Verbot relativiert würde.


das ist prinzipienreiterei aufgrund welcher kein arbeitnehmer ohne abmahnung fristlos gekündigt werden sollte.
aber ich vermute eh, dass in solchen fällen nur nach nem grund gesucht wurde, personal elegant abzubauen.
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#1411442) Verfasst am: 31.12.2009, 15:07    Titel: Antworten mit Zitat

Surata hat folgendes geschrieben:
Sticky hat folgendes geschrieben:
BineM hat folgendes geschrieben:
Das Argument, dass die Maultaschen sonst ja eh auf dem Müll gelandet wären, hört sich zunächst ja vernünftig an, aber meist haben die Arbeitgeber auch gute Gründe für solche Verbote.


Wie zum Beispiel?



Versicherungstechnisch könnte das u.U. schon Probleme bereiten.

Wenn in einer Altenpflegeeinrichtung die Verwaltung es für geboten hält, das Mitnehmen von übriggebliebenem Essen zu verbieten, um etwaige Schadensersatzansprüche abzuwehren, sollte einem das in bezug auf die Qualität der Einrichtung zu denken geben.

Und: wenn allein das wirklich die Motivation wäre, sich abzuseichern, hätte niemand ein Interesse daran, einen Mitarbeiter zu kündigen, der dagegen verstößt.
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Anmeldungsdatum: 19.06.2009
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Wohnort: Aldi-Nord

Beitrag(#1411526) Verfasst am: 31.12.2009, 18:09    Titel: Antworten mit Zitat

Sticky hat folgendes geschrieben:
Beispiel Vampir-Fledermaus: Wenn eine Fledermaus erfolglos war, bettelt es bei anderen um Abgabe von ein wenig Blut. Würde sich ein potentrieller Spender weigern, könnte es passieren, dass er selbst bei erfolgloser Futtersuche auch nichts bekommt.

Der Vergleich hinkt: Die gekündigte Angestellte war ja nicht erfolglos bei der Futtersuche, sondern vielmehr derjenige potentielle Spender, der bettelt, aber nichts dafür gibt. Das Prinzip „Heute gibst Du mir was, dafür gebe ich Dir morgen was“ ist ja im Kapitalismus bereits auf jeden einzelnen Kauf konzentriert: Ich gebe Dir eine Maultasche, und Du gibst mir Geld (anstatt morgen eine andere Maultasche).

Sticky hat folgendes geschrieben:
Und ich kenne keine Spezies ausser dem Menschen, der aus reinem Neid lieber Nahrungsmittel vernichtet, als es anderen zur Verfügung zu stellen. Selbst Löwenmännchen, wenn sie sich an der erlegten Beute sattgefressen haben, lassen die anderen rangniederen Tiere daran fressen.

Dann warte mal ab, bis die Vampirfledermäuse in ein paar Millionen Jahren den Kapitalismus eingeführt haben. Das wird dann ein wahrer Blutsauger-Kapitalismus. Und angebetet wird dann bestimmt die mythische Figur Ackermann (deren Existenz einige atheistische Fledermäuse bestreiten werden). Lachen

Sticky hat folgendes geschrieben:
Was soll diese Missgunst gegenüber den Angestellten? (...) Oder ist das mehr der Versuch seine eigene Unsicherheit und Inkompetenz durch besondere Severität in der Unternehmensführung zu kompensieren?

Ich glaube, es hat eher damit zu tun, eine große Schafherde durch Regeln im Zaum zu halten. Ich persönlich hege keine Missgunst und mir ist es egal, ob sich ein kleiner Arbeiter eine Maultasche genehmigt, auch, wenn das Altenheim mir gehören würde. Aber ich berücksichtige auch die Sicht der Arbeitgeber, die heute alle unter Druck stehen, und beschränke mich nicht auf mein erstes Bauchgefühl. Und ich bin überzeugt, daß die Situation sich in 20, 30 Jahren noch extrem verschlechtert haben wird, sowohl, was die Löhne angeht, als auch die Rahmenbedingungen für Arbeitnehmer. Diese „Schikanen“ sind nur die Ouvertüre.

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
MeineGitarreBrauchtStrom hat folgendes geschrieben:

Der Arbeitgeber hat die Beschaffungskosten für die Essen auch weiterhin und fährt diese durch den „Verkauf“ an Heimbewohner (in den Heimkosten inbegriffen) und an Arbeitnehmer wieder ein. Da mag eine einzelne Maultasche scheinbar nicht ins Gewicht fallen,


nicht nur scheinbar nicht...

Das Wort habe ich bewußt gewählt. Denn wenn man es einem Mitarbeiter erlaubt, erlaubt man es jedem, und dann wird´s bemerkbar.

L.E.N. hat folgendes geschrieben:

...sie war bereits einkalkuliert. es wird also hinterher nichts aufgeschlagen. es macht keinen unterschied ob 6 oder 7 maultaschen weggeschmissen werden.

Genaugenommen bestand für die Maultasche eine Nachfrage seitens der Angestellten, jedoch wurde für die Maultasche nicht bezahlt, also wurde der Umsatz durch die Angestellten geschmälert. Dem Heim ist also ein Schaden entstanden, auch wenn Du diese Sicht nicht teilen wirst.

L.E.N. hat folgendes geschrieben:

ich würde nichts sagen, wenn so eng kalkuliert würde, dass pro person nur eine mahlzeit und nicht mehr bestellt würde und übriggebliebene mahlzeiten gezählt und in die nächste kalkulation einbezogen werden würden. doch das war soweit ich es sehe hier nicht der fall.

Die Kalkulation bezieht sich nicht nur auf die Gegenwart, sondern die aktuellen Preise wurden u.a. erstellt aus der Mitarbeiternachfrage in der Vergangenheit und die zukünftigen Preise werden erstellt auch aus der Nachfrage in der Gegenwart (z.B. je mehr vom Heim bestellt wird, desto niedriger die Einkaufs- und Verkaufspreise). D.h., die Heimbewohner und die Mitarbeiter bezahlen mehr für ihre Mahlzeiten und hieraus läßt sich der Schaden für die zahlenden Kollegen erklären, den BineM ansprach. Die Angestellte hatte offensichtlich einen Bedarf, und für die Maultasche hat sie nicht bezahlt und somit läßt sie ihren Bedarf auch nicht in zukünftige Kalkulation mit einfließen. Natürlich ist das für eine einzige Maultasche völlig pillepalle, aber was Du einem Mitarbeiter erlaubst, erlaubst Du jedem Mitarbeiter, wie gesagt, und das schlägt sich in den Preisen nieder, selbst wenn es nur Centbeträge pro Mahlzeit sein mögen.

L.E.N. hat folgendes geschrieben:

das ist pure spekulation und daher unerheblich, zumal es um essen ging, was niemand mehr kaufen wollte.

Die Angestellte wollte sie leider auch nicht kaufen... Es geht mir hier nicht um eine einzige Maultasche, sondern um die Auswirkungen, wenn sämtliche Mitarbeiter sich kostenlos bedienen würden. Ferner sind es auch meine Erfahrungswerte, daß Mitarbeiter klauen.

L.E.N. hat folgendes geschrieben:

Zitat:
Das ist kein Quatsch, das nennt sich Kalkulation und ist herrlich emotionslos.

mir egal wie du es nennst, wenn du behauptest, müll zu essen schadet den "ehrlichen" käufern und arbeitgebern nur weil sie so blöd sind und dafür zahlen ist das nun mal quatsch.

Die Angestellte hatte Hunger und hatte die Möglichkeit, die Maultasche zu kaufen, also war diese kein Müll, sondern immernoch ein Produkt, für das eine Nachfrage bestand. Wenn der Angestellten der Preis bzw. jeglicher Preis zu hoch war, ist das keine Rechtfertigung, die Ware einfach zu essen. Andere Kollegen zahlen für ihr Essen auch.

L.E.N. hat folgendes geschrieben:

nein, 100 heimbewohner bleiben 100 heimbewohner und für die wird ausreichend essen kalkuliert.

Nein, so geht das nicht! Nur, daß sich „deren“ Essensverbrauch auf wundersame Weise erhöhen würde. Und das zahlt das Heim aus eigener Tasche bzw. die Heimbewohner bzw. die Kollegen.

L.E.N. hat folgendes geschrieben:

du kannst nicht einen anderen fall für deine beweisführung heranziehen...

Welche Beweisführung? Es dient der Veranschaulichung. Ich stehe hier ja nicht vor Gericht, sondern möchte nur zeigen, daß es nicht nur um eine einzige kleine Maultasche geht, sondern eben auch die eingerittenen Prinzipien bedacht werden <s>sollten</s> müssen.

L.E.N. hat folgendes geschrieben:

tut mir leid, ich sehe keinerlei plausible erklärung für deine behauptung es müsse "gezielt mehr ausschuss produziert" werden.

Frage Nicht müsse, sondern würde bzw. könnte. Wenn ein Arbeiter aus seiner Firma Ware mit „Schönheitsfehlern“ kostenlos mitnehmen dürfte, würde die Ausschußquote steigen, und die zahlt der Arbeitgeber.

SPOILER
Hier ein weiteres Beispiel zur Veranschaulichung: Wir (Spedition) importieren u.a. Wein, von dem neben offensichtlichem Diebstahl auch manchmal Paletten verunfallen. Die zerbrochenen Flaschen werden entsorgt, aber es gibt auch Flaschen, die dann nur völlig versifft sind oder bei denen nur ein kleiner Teil Glas abgesprungen ist, also die Flaschen innen noch intakt, aber unverkäuflich sind. Aber selbst diejenigen Flaschen dürfen nicht weggeworfen werden, sondern müssen an den Käufer weitergeleitet werden, um vorsätzliche kleine Beschädigungen zu vermeiden, so daß Lagerarbeiter kostenlos an Wein kommen. Und die Rechtfertigung für das Entsorgungsverbot ist nicht „blablubb hätte könnte würde“, auch keine versicherungstechnische Erklärung (unsere Versicherung begutachtet nicht ein paar kaputte Flaschen), sondern genau diese Vermeidung von vorsätzlicher Beschädigung (Trotzdem klauen die Leute wie die Raben).
SPOILER ENDE

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
das ist prinzipienreiterei aufgrund welcher kein arbeitnehmer ohne abmahnung fristlos gekündigt werden sollte.
aber ich vermute eh, dass in solchen fällen nur nach nem grund gesucht wurde, personal elegant abzubauen.

Es wäre interessant, zu erfahren, ob die Arbeitsstelle neu besetzt wurde oder ob die Stelle ohnehin gekürzt werden sollte. In dem Fall müßte der Arbeitgeber allerdings trotzdem keine Abfindung zahlen, müßte also auch keine gegessene Maultasche heranziehen und könnte sich den ganzen juristischen Terz und das schlechte Image sparen. Die Maultasche ist vielleicht ein Grund, eine bestimmte mißliebige Person zu kündigen, für einen allgemeinen Personalabbau bräuchte ein Arbeitgeber aber selbst nach einem Rekordgewinn keine Rechtfertigung und keinen Nachweis einer Zwangslage vor Gericht. Und das ist auch gut so, schließlich ist es nicht die Aufgabe eines Arbeitgebers, eine bestimmte Anzahl von Stellen bereitzuhalten, sondern er muß da frei walten können, wie es ihm beliebt.
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Surata
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Beitrag(#1411631) Verfasst am: 01.01.2010, 00:27    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Surata hat folgendes geschrieben:
Sticky hat folgendes geschrieben:
BineM hat folgendes geschrieben:
Das Argument, dass die Maultaschen sonst ja eh auf dem Müll gelandet wären, hört sich zunächst ja vernünftig an, aber meist haben die Arbeitgeber auch gute Gründe für solche Verbote.


Wie zum Beispiel?



Versicherungstechnisch könnte das u.U. schon Probleme bereiten.

Wenn in einer Altenpflegeeinrichtung die Verwaltung es für geboten hält, das Mitnehmen von übriggebliebenem Essen zu verbieten, um etwaige Schadensersatzansprüche abzuwehren, sollte einem das in bezug auf die Qualität der Einrichtung zu denken geben.

Und: wenn allein das wirklich die Motivation wäre, sich abzuseichern, hätte niemand ein Interesse daran, einen Mitarbeiter zu kündigen, der dagegen verstößt.


Stell dir mal vor, in einer Firma, wird geklaut, und der Erwischte nicht entlassen. Dann gibts mal später nen anderen Fall, vielleicht sogar mit jemand anderem, wo mehr gestohlen wird. Dann könnte die Versicherung argumentieren (ob erfolgreich ist ne andere Frage), dass dieser Arbeitgeber wohl gar kein Interesse hat, Diebstahl zu verhindern, die Versicherung also nicht zahlen will/muss.
Natürlich ist auch das ein hypothetischer Fall, der nicht unbedingt zu einem großen Problem werden muss. Aber Versicherungen gibts doch nicht für den Fall, der eh nie eintritt.
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Beitrag(#1411792) Verfasst am: 01.01.2010, 15:33    Titel: Antworten mit Zitat

Surata hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Surata hat folgendes geschrieben:
Sticky hat folgendes geschrieben:
BineM hat folgendes geschrieben:
Das Argument, dass die Maultaschen sonst ja eh auf dem Müll gelandet wären, hört sich zunächst ja vernünftig an, aber meist haben die Arbeitgeber auch gute Gründe für solche Verbote.


Wie zum Beispiel?



Versicherungstechnisch könnte das u.U. schon Probleme bereiten.

Wenn in einer Altenpflegeeinrichtung die Verwaltung es für geboten hält, das Mitnehmen von übriggebliebenem Essen zu verbieten, um etwaige Schadensersatzansprüche abzuwehren, sollte einem das in bezug auf die Qualität der Einrichtung zu denken geben.

Und: wenn allein das wirklich die Motivation wäre, sich abzuseichern, hätte niemand ein Interesse daran, einen Mitarbeiter zu kündigen, der dagegen verstößt.


Stell dir mal vor, in einer Firma, wird geklaut, und der Erwischte nicht entlassen. Dann gibts mal später nen anderen Fall, vielleicht sogar mit jemand anderem, wo mehr gestohlen wird. Dann könnte die Versicherung argumentieren (ob erfolgreich ist ne andere Frage), dass dieser Arbeitgeber wohl gar kein Interesse hat, Diebstahl zu verhindern, die Versicherung also nicht zahlen will/muss.
Natürlich ist auch das ein hypothetischer Fall, der nicht unbedingt zu einem großen Problem werden muss. Aber Versicherungen gibts doch nicht für den Fall, der eh nie eintritt.


Ach, dann ist also der Unternehmer gar kein Täter, sondern nur ein Getriebener der Versicherungswirtschaft! Na, da schau her!

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Beiträge: 17383

Beitrag(#1411798) Verfasst am: 01.01.2010, 15:48    Titel: Antworten mit Zitat

Skeptiker hat folgendes geschrieben:
Surata hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Surata hat folgendes geschrieben:
Sticky hat folgendes geschrieben:
BineM hat folgendes geschrieben:
Das Argument, dass die Maultaschen sonst ja eh auf dem Müll gelandet wären, hört sich zunächst ja vernünftig an, aber meist haben die Arbeitgeber auch gute Gründe für solche Verbote.


Wie zum Beispiel?



Versicherungstechnisch könnte das u.U. schon Probleme bereiten.

Wenn in einer Altenpflegeeinrichtung die Verwaltung es für geboten hält, das Mitnehmen von übriggebliebenem Essen zu verbieten, um etwaige Schadensersatzansprüche abzuwehren, sollte einem das in bezug auf die Qualität der Einrichtung zu denken geben.

Und: wenn allein das wirklich die Motivation wäre, sich abzuseichern, hätte niemand ein Interesse daran, einen Mitarbeiter zu kündigen, der dagegen verstößt.


Stell dir mal vor, in einer Firma, wird geklaut, und der Erwischte nicht entlassen. Dann gibts mal später nen anderen Fall, vielleicht sogar mit jemand anderem, wo mehr gestohlen wird. Dann könnte die Versicherung argumentieren (ob erfolgreich ist ne andere Frage), dass dieser Arbeitgeber wohl gar kein Interesse hat, Diebstahl zu verhindern, die Versicherung also nicht zahlen will/muss.
Natürlich ist auch das ein hypothetischer Fall, der nicht unbedingt zu einem großen Problem werden muss. Aber Versicherungen gibts doch nicht für den Fall, der eh nie eintritt.


Ach, dann ist also der Unternehmer gar kein Täter, sondern nur ein Getriebener der Versicherungswirtschaft! Na, da schau her!

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im falschen Film



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Beitrag(#1411822) Verfasst am: 01.01.2010, 16:29    Titel: Antworten mit Zitat

MeineGitarreBrauchtStrom hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
das ist prinzipienreiterei aufgrund welcher kein arbeitnehmer ohne abmahnung fristlos gekündigt werden sollte.
aber ich vermute eh, dass in solchen fällen nur nach nem grund gesucht wurde, personal elegant abzubauen.

Es wäre interessant, zu erfahren, ob die Arbeitsstelle neu besetzt wurde oder ob die Stelle ohnehin gekürzt werden sollte. In dem Fall müßte der Arbeitgeber allerdings trotzdem keine Abfindung zahlen, müßte also auch keine gegessene Maultasche heranziehen und könnte sich den ganzen juristischen Terz und das schlechte Image sparen. Die Maultasche ist vielleicht ein Grund, eine bestimmte mißliebige Person zu kündigen, für einen allgemeinen Personalabbau bräuchte ein Arbeitgeber aber selbst nach einem Rekordgewinn keine Rechtfertigung und keinen Nachweis einer Zwangslage vor Gericht. Und das ist auch gut so, schließlich ist es nicht die Aufgabe eines Arbeitgebers, eine bestimmte Anzahl von Stellen bereitzuhalten, sondern er muß da frei walten können, wie es ihm beliebt.


du argumentierst mit der bestehenden gesetzeslage, und ich damit, wie die gesetze angewendet werden sollten.
ich halte bagatelldelikte nun mal nicht für einen grund für fristlose kündigungen oder gelegenheiten exempel zu statuieren, und es gibt richter die das auch so sehen. ich schätze auch die mehrheit in deutschland findet es so.
dieser richterin fehlt es gewaltig an augenmaß und dieses sollten richter außer der kenntnis der gesetze einfach haben.
gäbe es weniger einfluss auf die ernennung von richtern durch die legislative und mehr einfluss von unabhängigen gremien die allein für diesen zweck vom volk gewählt werden wäre fehlendes augenmaß ein kleineres problem.

edit: gilt für übriggebliebenes essen, das weggeschmissen werden soll eigentlich dies hier?


(danke Zoff)
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Evilbert
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Beitrag(#1411842) Verfasst am: 01.01.2010, 18:36    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:


edit: gilt für übriggebliebenes essen, das weggeschmissen werden soll eigentlich dies hier?


Wenn der Eigentumsverzicht nicht ausdrücklich, so wie etwa hier auf dem Bild mittels Verweisauf den entsprechenden Paragraphen, gekennzeichnet ist, ist auch die Mitnahme oder der Verzehr von für den Abfall vorgesehenen Nahrungsmittel rechtswidrig. Das ist doch das Problem auch z. B. beim sog. "Containern". Dito Sperrmüll.
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Beitrag(#1411861) Verfasst am: 01.01.2010, 19:23    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry L.E.N., da muß ich nochmal neujahrsklugscheißen:

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
du argumentierst mit der bestehenden gesetzeslage, und ich damit, wie die gesetze angewendet werden sollten.

Du meintest, „dass in solchen fällen nur nach nem grund gesucht wurde, personal elegant abzubauen.“ Doch wie gesagt, Firmen brauchen einen solchen Grund nicht, um Personal abzubauen, sondern höchstens, um bestimmte Mitarbeiter zu entlassen. Und elegant ist die Art und Weise angesichts der Diskussion darüber auch nicht wirklich.

Außerdem argumentiere ich nicht mit der Rechtslage, sondern damit, daß auch noch andere Aspekte betrachtet werden müssen als nur die Feststellung, daß jemand wegen einer Maultasche gekündigt wurde. Immer. Überall. Ausnahmslos. Inwiefern diese Aspekte dann in eine Meinung einfließen, bleibt jedem selbst überlassen. Aber man muß sich ihrer bewußt werden.

Wie Gesetze angewendet werden sollten oder werden, ist somit durch die zwangsläufige Gewichtung der Argumente je nach Sichtweise subjektiv, in Deiner wie auch in der der Richter. Es wird dadurch auf jeden Fall schwierig, eine moralisch einwandfreie Entscheidung zu treffen.

L.E.N. hat folgendes geschrieben:

dieser richterin fehlt es gewaltig an augenmaß und dieses sollten richter außer der kenntnis der gesetze einfach haben.

In jedem einzelnen Gerichtsverfahren werden die jeweils individuellen Situationen beider Seiten gehört und bedacht. Die Richterin hat in ihrer Laufbahn mit Sicherheit auch zugunsten von Arbeitnehmern geurteilt, sieht es aber in diesem Fall eben im Grundsatz anders. Sie hat ja in dem Spargel.de-Link letztlich nur nach der Höhe einer Klaupauschale gefragt, und die wollte hier ja schon im Emmely-Thread niemand nennen.

Nebenbei war die besagte Richterin übrigens von der SPD berufen worden, nicht von der CDU. Und in einem Interview sagte sie:
Zitat:
Allein mit dem Wortlaut des Gesetzes lassen sich die maßgeblichen Rechtsfragen kaum klären; hierfür muss häufig in Systemen und Regelungskonzepten gedacht werden. Nicht zuletzt verlangen die vielfältigen Schnittstellen zwischen dem Kollektiv- und dem Individualrecht nach anspruchsvollen Lösungen.

Ein fehlendes Augenmaß möchte ich ihr also (zumindest grundsätzlich) nicht vorwerfen.

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
gäbe es weniger einfluss auf die ernennung von richtern durch die legislative und mehr einfluss von unabhängigen gremien die allein für diesen zweck vom volk gewählt werden wäre fehlendes augenmaß ein kleineres problem.

Auf jeden Fall muß der Einfluß der Parteien auf die Ernennung von hohen Richtern verringert werden. „Normale“ Richter aber werden mWn nicht nach Parteizugehörigkeit ernannt, unterstehen außerdem in ihrer Urteilsfindung wie auch hohe Richter nicht der Legislative und auch sonst niemand anderem als sich selbst. Die Frage wäre allerdings auch, nach welchen Maßstäben sich solche unabhängigen, ernennenen Gremien zusammensetzen würden. An demokratischen Einflüssen kommt man nicht vorbei, und –schwupps-, hängen schon wieder Parteien mit drin. Weiß jemand, ob es im Ausland Modelle gibt, die die Parteien außen vor lassen?

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
gilt für übriggebliebenes essen, das weggeschmissen werden soll eigentlich dies hier?

Ich meine, daß Müll erst dann nicht mehr dem Besitzer gehört, wenn die Mülltonne an die Straße zur Entsorgung gestellt wird. Da die Müllcontainer bei größeren Firmen direkt per LKW vom Hof abgeholt werden und der Inhalt dann wohl direkt in das Eigentum der Entsorgungsfirma übergeht (ist ja nicht in jedem Fall Abfall, da Rohstoffe noch wiederverwertet werden können), gilt § 959 hier wohl nicht, sofern die Mülltonnen nicht zur regulären Abholung an die Straße gestellt wurden. Ist also im Fall von verderblichem Essen nicht wirklich nützlich, zumal man solche Waren auch besser gleich von einer Tafel abholen lassen sollte. Da kommen die Lebensmittel dann auch Menschen zugute, die sie dringender benötigen als eine Arbeiterin (auch wenn ihr Lohn bestimmt beschissen ist).
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jdf
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Beitrag(#1412160) Verfasst am: 02.01.2010, 21:41    Titel: Antworten mit Zitat

York hat folgendes geschrieben:
jdf hat folgendes geschrieben:


Euch sind also alle relevanten Umstände der einzelen Fälle bekannt?


Niemals wird man über irgendwas alles wissen.

Es ging mir nicht um alles sondern um alles relevante. Mit den Augen rollen
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jagy
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Beitrag(#1412183) Verfasst am: 02.01.2010, 22:17    Titel: Antworten mit Zitat

Skeptiker hat folgendes geschrieben:

Ach, dann ist also der Unternehmer gar kein Täter,


Das Problem ist, dass man bei Dir nicht mehr weiß, wenn Du so Sachen wie "der Unternehmer" sagst, ob du jetzt mit "der Unternehmer" den konkreten Einzelfall meinst, oder das kollektiv meinst, analog "der Russe", "der Jude", "der Kapitalist".
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York
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Beitrag(#1452240) Verfasst am: 30.03.2010, 17:46    Titel: Antworten mit Zitat

Und hier nun endlich die verdiente Ohrfeige für dieses Scheusal von Arbeitgeber.

Imho hätte er außer der finanziellen Ohrfeige auch noch ein paar real spürbare Ohrfeigen verdient.

Zitat:

Sechs Maultaschen hatte eine Altenpflegerin aus ihrem Heim mitgenommen - deswegen wurde die 58-Jährige fristlos entlassen. Vor dem Landesarbeitsgericht Freiburg einigten sich beide Parteien nun auf einen Vergleich: Die Frau erhält eine Abfindung und Gehaltsnachzahlung.


http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,686524,00.html
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pera
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Beitrag(#1452301) Verfasst am: 30.03.2010, 19:21    Titel: Antworten mit Zitat

York hat folgendes geschrieben:
Und hier nun endlich die verdiente Ohrfeige für dieses Scheusal von Arbeitgeber.

Imho hätte er außer der finanziellen Ohrfeige auch noch ein paar real spürbare Ohrfeigen verdient.



Sind also insgesamt ziemlich teure Maultaschen geworden... Smilie
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Rasmus
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Beitrag(#1452354) Verfasst am: 30.03.2010, 20:21    Titel: Antworten mit Zitat

pera hat folgendes geschrieben:
York hat folgendes geschrieben:
Und hier nun endlich die verdiente Ohrfeige für dieses Scheusal von Arbeitgeber.

Imho hätte er außer der finanziellen Ohrfeige auch noch ein paar real spürbare Ohrfeigen verdient.



Sind also insgesamt ziemlich teure Maultaschen geworden... Smilie


Ohrfeige?

Die Frau bleibt gekündigt und wird nicht lange was von den Nachzahlungen bzw. dem Gehalt haben.
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Beitrag(#1452357) Verfasst am: 30.03.2010, 20:26    Titel: Antworten mit Zitat

Das Urteil freut mich.
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L.E.N.
im falschen Film



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Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1452406) Verfasst am: 30.03.2010, 21:40    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
pera hat folgendes geschrieben:
York hat folgendes geschrieben:
Und hier nun endlich die verdiente Ohrfeige für dieses Scheusal von Arbeitgeber.

Imho hätte er außer der finanziellen Ohrfeige auch noch ein paar real spürbare Ohrfeigen verdient.



Sind also insgesamt ziemlich teure Maultaschen geworden... Smilie


Ohrfeige?

Die Frau bleibt gekündigt und wird nicht lange was von den Nachzahlungen bzw. dem Gehalt haben.


ich finde die abfindung und gehaltsnachzahlung angemessen und bin mit dem urteil sehr zufrieden.
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