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MISSHANDELTE HEIMKINDER
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Fluse
KLERIKERFEINDIN



Anmeldungsdatum: 27.10.2003
Beiträge: 2034
Wohnort: Niedersachsen

Beitrag(#1391403) Verfasst am: 13.11.2009, 23:20    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt nicht einmal eine Hilfsorga. für Kinder, die früher in anderen Familielen mißhandelt wurden!
Alles wird unter dem Teppich geschoben, alles normal!
_________________
Die Bibel ist ein HIRNWEICHSPÜLER und HIRNWEISSFÄRBER mit
Extra Sündenlösekraft und Weissfärbekraft ( Magnusfe)

Jesusfreak zahl allein für deine Pfaffen!
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Martin Mitchell
„schwer (um)erziehbarer“ Senior anderer Kultur



Anmeldungsdatum: 25.09.2003
Beiträge: 1597
Wohnort: Adelaide, Süd Australien

Beitrag(#1410980) Verfasst am: 30.12.2009, 02:38    Titel: MISSHANDELTE HEIMKINDER fordern angemessene Entschädigung Antworten mit Zitat

„Ehemalige Heimkinder der alten Bundesländer von 1945-1985“ und die ihnen wiederfahrenen Leiden müssen angemessen entschädigt werden !

Meines Erachtens, sehr, sehr wichtig zu berücksichtigen in dieser ganzen Sache und ganz besonders auch in der diesbetreffenden ENTSCHÄDIGUNGSFRAGE, ist, daß wir ja keinen Krieg mehr hatten als diese Geschehen stattfanden, daß es keinen Führer mehr gab, der solche Dinge wie sie Heimkindern in Westdeutschland widerfahren sind angeordnet hatte, und dessen Befehl man auszuführen hatte. Mit solchen Ausreden können sich die Täter und ihre Rechtsnachfolger also nicht herausreden. Und gerade dieser Unterschied, sollte, meines Erachtens, auch immer und immer wieder hervorgehoben werden. Die Verbrechen, die gegen UNS begangen wurden, zu Friedenszeiten, und in einer „Demokratie“, müssen daher, unter jeder Rechtsordnung, rechtsmäßig als viel, viel schlimmer eingestuft und bewertet werden, als Verbrechen begangen unter einer „Diktatur“; und eine und jede den Opfern zustehende ENTSCHÄDIGUNG muß auch dies in Betracht ziehen und berücksichtigen, und die einem jeden zustehende ENTSCHÄDIGUNG muß daran gemessen werden. Bisherige Aussagen, daß es den Täterorganisationen „Leid tut“ was da damals vor sich ging, überzeugen mich leider nicht, und sind, meines Erachtens, alles nur leere Worte – "zu banal".

Man kann und darf nicht darüber hinwegsehen und nicht vergessen, daß die „Zwangsarbeit“ der HEIMKINDEROPFER „Zwangsarbeit“ zu Friedenszeiten war – im „Wirtschaftswunderland Westdeutschland“ erzwungen wurde ! – und nicht auf einen „Kriegszustand“ bedingt gewesen war oder „vom Führer befohlen“ worden war.
______________________________________________________________________________________________

Meine eigene momentane Unterschrift: Eine Verhandlung oder ein Verfahren ohne QUALIFIZIERTEN juristischen Rechtsbeistand, Recht und Gesetz ist wie ein Gebäude ohne Fundament – ein Kartenhaus.

LABELS: Demokratie, Diktatur, Ehemalige Heimkinder, Entschädigung, Rechtsnachfolger, Täterorganisationen, Verbrechen, Wirtschaftswunderland Westdeutschland, Zwangsarbeit, Zwangsarbeit zu Friedenszeiten
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Nikolaus
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Anmeldungsdatum: 04.12.2009
Beiträge: 769

Beitrag(#1411201) Verfasst am: 30.12.2009, 18:24    Titel: Re: MISSHANDELTE HEIMKINDER fordern angemessene Entschädigung Antworten mit Zitat

Martin Mitchell hat folgendes geschrieben:
Bisherige Aussagen, daß es den Täterorganisationen „Leid tut“ was da damals vor sich ging, überzeugen mich leider nicht, und sind, meines Erachtens, alles nur leere Worte – "zu banal".

Man kann und darf nicht darüber hinwegsehen und nicht vergessen, daß die „Zwangsarbeit“ der HEIMKINDEROPFER „Zwangsarbeit“ zu Friedenszeiten war – im „Wirtschaftswunderland Westdeutschland“ erzwungen wurde ! – und nicht auf einen „Kriegszustand“ bedingt gewesen war oder „vom Führer befohlen“ worden war.


Den Entschuldigungen würde ich auch nicht allzuviel Gewicht beimessen. Und zwar schon allein deshalb, weil die der Zwangsarbeit in Kinderheimen zugrundeliegende Arbeitsideologie ja bis heute nicht ausgerottet ist.

Zitat:
Vor allem in den letzten 150 Jahren waren sämtliche Gesellschaftstheorien und politischen Strömungen von der Idee der Arbeit geradezu besessen. Sozialisten und Konservative, Demokraten und Faschisten haben sich bis aufs Messer bekämpft, aber trotz aller Todfeindschaft immer gemeinsam dem Arbeitsgötzen geopfert. “Die Müßiggänger schiebt beiseite” hieß es im Text der internationalen Arbeiterhymne – und “Arbeit macht frei” echote es schauerlich über dem Tor von Auschwitz. Die pluralistischen Nachkriegs-Demokratien schworen erst recht auf die immerwährende Diktatur der Arbeit.

Selbst die Verfassung des stockkatholischen Bayern belehrt die Bürger ganz im Sinne der von Luther ausgehenden Tradition: “Arbeit ist die Quelle des Volkswohlstandes und steht unter dem besonderen Schutz des Staates.” Am Ende des 20. Jahrhunderts haben sich alle ideologischen Gegensätze nahezu verflüchtigt. Übrig geblieben ist das gnadenlose gemeinsame Dogma, die Arbeit sei die natürliche Bestimmung des Menschen. Quelle


"Arbeit macht heil." Gerade von "Asozialität bedrohte Elemente" wie Waisenkinder oder sich nicht systemkonform verhaltende Jugendliche. Ich würde alle beteiligten Einrichtungen und Kirchen finanziell bluten lassen. Bis sich - vielleicht- die Erkenntnis breit macht, dass Arbeit als Götze nicht Basis von Wohlstand, sondern Basis unendlicher Schuld ist.
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Martin Mitchell
„schwer (um)erziehbarer“ Senior anderer Kultur



Anmeldungsdatum: 25.09.2003
Beiträge: 1597
Wohnort: Adelaide, Süd Australien

Beitrag(#1412265) Verfasst am: 03.01.2010, 11:04    Titel: Bitte beteiligt Euch alle an dieser Petition ! Antworten mit Zitat

Bitte beteiligt Euch alle an dieser Petition !

.
AUFRUF: Bitte beteiligt Euch alle an dieser Petition: „Öffentlicher Bußaufruf an die Kirchen in Deutschland“ – „To: Kirchen in Deutschland, evangelisch und katholisch“ @ http://dierkschaefer.wordpress.com/2009/11/18/offentlicher-busaufruf-an-die-kirchen-in-deutschland/ ( Sign the petition > http://www.petitiononline.com/heimkids/petition.html > http://www.petitiononline.com/heimkids/petition-sign.html ) ( View current signatures > http://www.petitiononline.com/mod_perl/signed.cgi?heimkids )

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Meine eigene momentane Unterschrift: Eine Verhandlung oder ein Verfahren ohne QUALIFIZIERTEN juristischen Rechtsbeistand, Recht und Gesetz ist wie ein Gebäude ohne Fundament – ein Kartenhaus.


Zuletzt bearbeitet von Martin Mitchell am 04.01.2010, 00:30, insgesamt einmal bearbeitet
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Martin Mitchell
„schwer (um)erziehbarer“ Senior anderer Kultur



Anmeldungsdatum: 25.09.2003
Beiträge: 1597
Wohnort: Adelaide, Süd Australien

Beitrag(#1412266) Verfasst am: 03.01.2010, 11:16    Titel: EHEMALIGE HEIMKINDER lassen verlauten – Demo in Berlin ! Antworten mit Zitat

.
Auch Heimopfer und ihre Unterstützer aus Österreich sowohl wie auch die aus Irland, Kanada und Australien dürfen sich beteiligen ! – Gemeinsam sind wir stark !United wie stand !

Alle sind willkommen teilzunehmen !All are welcome to participate !

Der „Verein ehemaliger Heimkinder e.V.“ schließt sich völlig geschlossen dieser Verlautbarung und Ankündigung an und nimmt aktiv an den Vorbereitungen zu dieser Demonstration teil !

Heimkinder-Demo in Berlin am Donnerstag 15. April 2010 !

Wir wollen eine Demo in Berlin veranstalten – eine laute, Aufmerksamkeit erregende Demonstration !

Wir sind mit höchster Anstrengung dabei, diese zu planen mit allem was dazu gehört:

Genauer Ort der Kundgebungen, Route des Demozuges, Redner aus unseren Reihen, geladene Redner,

Anfahrten mit Bussen und Mitfahrgelegenheiten, Öffentlichkeitsarbeit.

Die Demo soll am Donnerstag,15. April 2010 stattfinden, dem ersten Sitzungstag der 7. Sitzung des »RUNDER TISCH HEIMERZIEHUNG IN DEN 50ER UND 60ER JAHREN«

Wir wollen ein Zeichen setzen. Wollen klarmachen, dass die Zeit des Stillhaltens vorbei ist !

Wir lassen uns nicht länger veralbern !


Ehemalige Heimkinder
Ehemalige Schulkinder
Ehemalige Jugendliche
klagen an !

Wir klagen an
weil wir geschlagen wurden
weil wir zwangsgefüttert wurden
weil wir sexuell missbraucht wurden
weil wir gefoltert wurden
weil wir in dunklen Kellerzimmern eingesperrt wurden
weil wir seelisch zu Grunde gerichtet wurden
weil wir isoliert wurden
weil wir unzureichend ausgebildet wurden
weil wir zu Zwangsarbeit gezwungen wurden
weil man Hunde auf uns hetzte
weil man uns aufeinander hetzte und uns für gegenseitige Misshandlungen lobte
weil man uns von unseren Geschwistern trennte
weil man uns in die Kirche zwang
weil uns ehemalige KZ-Aufseher erziehen sollten
weil man uns medizinische Hilfe versagte
weil man uns sogar in den letzten 4 Jahren immer beleidigte und die Gewalt und Verbrechen an uns leugnete oder verniedlichte

Wir klagen an
die heute noch lebenden Verbrecher, die unser Leben zerstört haben
die Katholische Kirche, die die Verbrechen unter Ihrem Dach duldete
die Evangelische Kirche, die ebenfalls die Augen fest zudrückte
die staatlichen Heimträger, die ebenso Verbrechen duldeten oder übersahen und die Akten fälschten
die Landschaftsverbände, die mit Ihren Landesjugendämtern die Aufsichtspflicht nicht ausgeführt hatte
die Kommunalverwaltungen, weil sie nicht sehen und hören und schon gar nicht sprechen wollten, wenn sie doch mit den Verbrechen konfrontiert wurden
die Menschen, die unser Leid sahen und feige schwiegen

Wir fordern
Entschädigung
Entschuldigung
Rentennachzahlungen
Schmerzensgeld
Kostenübernahme für medizinische und psychologische Maßnahmen
ein Lebensende in Würde ohne Angst vor weiterer Gewalt im Altenheim

Unterstützen Sie uns !
Demonstrieren Sie mit uns !
Konfrontieren Sie Ihre Kirche mit Ihrer verbrecherischen Vergangenheit !
Berichten Sie Ihrer Zeitung von Heute, von dieser Demo !
Informieren Sie Ihren Landtagsabgeordneten, Ihren Bundestagsabgeordneten, Ihren Bürgermeister von dieser Demo !
Fordern Sie Wiedergutmachung für die Opfer !
Unterschreiben sie die Petition von Dierk Schäfer ( @ http://www.petitiononline.com/heimkids/petition-sign.html ) !
Handeln Sie, wenn in Ihrer Umgebung Gewalt geschieht !
Und wenn Sie sich nicht trauen, rufen Sie heimlich 110 an und fotografieren Sie die Gewalt mit Ihrem Handy !


Von den irischen Heimkindern lernen und neue Wege gehen

Wenn man das alles weiß, kann man eigentlich nur schlussfolgern, dass wir als Verein einen anderen einen eigenen, sehr lauten Weg einschlagen müssen. Dieser Weg kann nur bedeuten, dass die Öffentlichkeit immer wieder auf diese himmelschreienden Menschenrechtsverbrechen an unschuldigen Kindern und Jugendlichen hingewiesen werden muss. Das braucht viel Kraft und Überwindung ! Das können nicht ein paar Ehemalige bewerkstelligen. Das muss allen Mitgliedern zu einem wichtigen Anliegen werden !
Lasst uns von den irischen Heimkindern lernen ! Lasst uns neue, phantasievolle Möglichkeiten finden, um auf uns aufmerksam zu machen ! Es gibt unendlich viele Möglichkeiten... Wir sollten sie mit Freude, Spaß, Engagement, Lautstärke, Ironie aber auch mit Ernsthaftigkeit und der entsprechenden Vorbereitung in Angriff nehmen.

Stellen wir uns mal vor:
● Die Diakonie feiert sich vor Ort, irgendwo... Heimkinder sind präsent, eingeladen oder uneingeladen, verteilen Informationsblätter, informieren selber, stehen evtl. nur dort um zu erinnern: Es gibt uns !
● Die Caritas in „Hinterposemuckel“ plant eine Veranstaltung... Sie müssen gezwungen werden, uns mit einzuplanen. Bei jeder Veranstaltung !
● Es gibt irgendwo mal wieder eine Veranstaltung zu „60 Jahre Bundesrepublik“ - wir sollten unbedingt dabei sein ! Wir haben in den Anfängen dieser Republik gelitten; wir haben uns durch das Wirtschaftswunder hindurch gehungert, wir waren eingesperrt; unserer Freiheit und Individualität beraubt, als Studenten und Lehrlinge auf die Straßen gingen, es erste Lockerungen in Schulen und Lehrbetrieben gab.
Lasst uns von den Iren lernen ! Aber lasst uns mit noch größerem Mut, noch größerer Anstrengung an unsere Aufgabe gehen ! Die Iren brauchten mehr als zwei Jahrzehnte, um ihre Entschädigungen einzufordern. Bei uns muss es zügiger gehen. Viele von uns haben keine Zeit mehr, endlos zu warten. Niemand will sich in den politischen und kirchlichen Mühlen zerreiben zu lassen !


Zusammengestellt von verschiedenen „EHEMALIGEN HEIMKINDERN als ihre eigenen Demonstrationsorginisatoren“


Die Organisatoren der Demonstration sollten jetzt vielleicht noch selbst ein paar Kontakt-Details hier, sowohl wie auch anderswo, öffentlich bekannt machen.
______________________________________________________________________________________________

Meine eigene momentane Unterschrift: Eine Verhandlung oder ein Verfahren ohne QUALIFIZIERTEN juristischen Rechtsbeistand, Recht und Gesetz ist wie ein Gebäude ohne Fundament – ein Kartenhaus.


Zuletzt bearbeitet von Martin Mitchell am 19.01.2010, 13:11, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Pfaffenschreck
Schwarzwaldelch; möööh



Anmeldungsdatum: 09.05.2006
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Beitrag(#1412276) Verfasst am: 03.01.2010, 12:22    Titel: Antworten mit Zitat

Habe mir die Seite mal angeschaut.

http://www.petitiononline.com/heimkids/petition-sign.html

Wenn man sich die Unterzeichnerliste anschauen will, bekommt man als erstes Werbung für eine Pilgerfahrt ins heilige Land... Was soll das denn???
_________________
Merkwürdig, ich kann mich nicht erinnern, jemals einer kirchlichen Vereinigung beigetreten zu sein. Und doch mußte ich erst austreten, um Nichtmitglied zu werden!
---
In jedem Dorf gibt es eine Fackel, den Lehrer;
Und jemanden, der dieses Licht löscht, den Pfarrer.
Victor Hugo
---
http://www.humanisten-freiburg.de/
Reinschauen, mitmachen, mitgestalten und etwas bewegen.
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1412294) Verfasst am: 03.01.2010, 13:31    Titel: Antworten mit Zitat

Pfaffenschreck hat folgendes geschrieben:
Habe mir die Seite mal angeschaut.

http://www.petitiononline.com/heimkids/petition-sign.html

Wenn man sich die Unterzeichnerliste anschauen will, bekommt man als erstes Werbung für eine Pilgerfahrt ins heilige Land... Was soll das denn???


Das sind verschiedene Google-Anzeigen.
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Nikolaus
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Anmeldungsdatum: 04.12.2009
Beiträge: 769

Beitrag(#1412323) Verfasst am: 03.01.2010, 15:11    Titel: Re: EHEMALIGE HEIMKINDER lassen verlauten – Demo in Berlin ! Antworten mit Zitat

Martin Mitchell hat folgendes geschrieben:
.
Wir fordern
Entschädigung
Entschuldigung
Rentennachzahlungen
Schmerzensgeld
Kostenübernahme für medizinische und psychologische Maßnahmen
ein Lebensende in Würde ohne Angst vor weiterer Gewalt im Altenheim



Das Problem scheint, dass die Verantwortlichen in der Kirche nicht realisieren, wie gravierend diese Schuld ist. Hier wurde in einem hochsensiblen Bereich der Angst Tür und Tor geöffnet und der Zweifel an der Hoffnung gesäht, die die Mutter Kirche doch ausstrahlen soll. Stattdessen machte man sich zum Erfüllungsgehilfen eines Ungeistes, der denen, die keinen Vater haben, voller Hass und unbedingt den Weg zu dem einen zu verwehren sucht. Und er hat dafür willige Diener gefunden, die seiner Ideologie folgend dabei schlugen, folterten und sexuell missbrauchten.

Gerade als Diener der Kirche darf man sich nicht sicher fühlen vor der Verführung zum Bösen, sondern muss sich immer vergegenwärtigen, dass man damit Angriffsziel Nummer eins ist. Und umso anfälliger, je mehr man mit den Mächtigen der Welt paktiert, sich von ihnen das Geld und damit noch anderes eintreiben lässt.
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Pfaffenschreck
Schwarzwaldelch; möööh



Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 6422
Wohnort: City of dope

Beitrag(#1412365) Verfasst am: 03.01.2010, 18:00    Titel: Antworten mit Zitat

Heike J hat folgendes geschrieben:
Pfaffenschreck hat folgendes geschrieben:
Habe mir die Seite mal angeschaut.

http://www.petitiononline.com/heimkids/petition-sign.html

Wenn man sich die Unterzeichnerliste anschauen will, bekommt man als erstes Werbung für eine Pilgerfahrt ins heilige Land... Was soll das denn???


Das sind verschiedene Google-Anzeigen.

Und? Ich finde das in höchstem Maße unpassend. Ob Google oder was auch immer.
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Merkwürdig, ich kann mich nicht erinnern, jemals einer kirchlichen Vereinigung beigetreten zu sein. Und doch mußte ich erst austreten, um Nichtmitglied zu werden!
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Martin Mitchell
„schwer (um)erziehbarer“ Senior anderer Kultur



Anmeldungsdatum: 25.09.2003
Beiträge: 1597
Wohnort: Adelaide, Süd Australien

Beitrag(#1413178) Verfasst am: 05.01.2010, 06:23    Titel: Heime betreffendes 1969 RECHTSGUTACHTEN von Prof. Dr. Erhard Denninger Antworten mit Zitat

.
1969 RECHTSGUTACHTEN von Prof. Dr. Erhard Denninger, worin bestätigt wird, daß „weite Teile der Fürsorgerziehung“ „verfassungswidrig“ sind und waren ( in Auftrag gegeben von der Hessischen Landesregierung ?! )

Wörtliche Auszüge aus dem RECHTSGUTACHTEN von Prof. Dr. Erhard Denninger, vom 8. Juli 1969, worin bestätigt wird, daß „weite Teile der Fürsorgerziehung“ „verfassungswidrig“ sind und waren.

Zur Verfügung gestellt am Montag, 4. Januar 2009 um 16:00 Uhr MEZ von »commont« ( = Dr. Carlo J. Burschel / BURSCHEL, Carlo / CBurschel / Carlo Burschel ) im Diakonie-Forum im Thread »Neues aus dem Heimarchiv« @ http://www.diakonie-forum.de/themen-und-arbeitsfelder-der-diakonie/heimkinder/p12738-neues-aus-dem-heimarchiv/#post12738


ALL,

was Prof. Denninger für die Fürsorgeerziehungsheime konstatiert, gilt natürlich in verstärktem Maß für die übrigen Heimformen.


c. [ » commont« - Dr Carlo J. Burschel / BURSCHEL, Carlo / CBurschel / Carlo Burschel
( Jg. 1962 ), Lehrbuch-Autor und Herausgeber, u.a. „Umwelt“ / „Systeme“ / „Industrieformen“ / „Politikwissenschaft“ / „Unternehmen“ / „Kunst“ / „Antiquarien“ / »„Heimarchiv“ von Dr. C. Burschel«; seit 29. Mai 2009 vielfältiger und regelmäßiger Kommentator im Diakonie-Forum; und der jetzt auch dem ungefähr Mitte November 2009 ins Leben gerufenen „Betroffenen-Arbeitskreis Runder Tisch Heimerziehung“ angehört.
]

Wörtliche Auszüge aus dem Gutachten ( Tippfehler gehen zu meinen Lasten )

„Jugendfürsorge und Grundgesetz“
Verfassungsrechtliche Leitgesichtspunkte für Maßnahmen der Freiwilligen Erziehungshilfe und der Fürsorgeerziehung



Prof. Dr. E. Denninger
Johann-Wolfgang-Goethe-Univeristät Frankfurt
Lehrstuhl für Öffentliches Recht II
8.7.1969


[ Zitate ! ]

Jedes Kind und jeder Jugendliche hat ein „Recht auf Erziehung“ ( § 1 Abs. 1 JWG ), d.h. auf Entwicklung und Ausbildung derjenigen Fähigkeiten, die eine selbstverantwortete Existenz im beruflichen und im privaten Leben sowie in einer demokratischen Gesellschaft politisch mündiger Bürger voraussetzt. Die in der hessischen Landesverfassung ( Art. 56 Abs. 4 ) normierten Ziele der staatlich-schulischen Erziehung müssen als richtungsweisend angesehen werden, wo immer der Staat in mittelbarer oder unmittelbarer Verwaltung öffentliche Erziehungsaufgaben wahrnimmt.

( Anmerkung, c.: Das Gutachten bezieht sich auf die hessischen Verhältnisse, ist aber durchaus übertragbar auf die übrigen Bundesländer. )

Insbesondere sind sie bei der Durchführung der Freiwilligen Erziehungshilfe und der Fürsorgeerziehung zu beachten. Diese Erziehungsziele sind:

1. Heranbilden des jungen Menschen zur sittlichen Persönlichkeit.
2. Vorbereitung zu beruflicher Tüchtigkeit und zu politischer Verantwortung.
3. Vorbereitung zum SELBSTÄNDIGEN und VERANTWORTLICHEN „Dienste am Volk und der Menschheit durch Entwicklung der Tugenden: Ehrfurcht, Nächstenliebe, Achtung und Toleranz, Rechtlichkeit und Wahrhaftigkeit.

Der „Dienst am Volk und der Menschheit“ wird geleistet, indem der Bürger seinem Beruf nachgeht und seine staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten wahrnimmt.

Die Auffassung ( vgl. etwa: Riedel, JWG-Kommentar, 4. Aufl. 1965, Anm. 7, zu § 1 ), der Normierung eines Rechtes auf Erziehung in § 1 Abs. 1 JWG komme nur die Bedeutung eines nicht unmittelbar rechtswirksamen Programmsatzes zu, ist verfassungsrechtlich nicht haltbar. Die staatliche Gemeinschaft ist verpflichtet, bedürftigen Mitbürgern zur Schaffung oder Erhaltung einer menschenwürdigen Existenz Hilfe zu leisten. Das folgt aus dem Auftrag, die Menschenwürde zu schützen ( Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG ) in Verbindung mit der Verpflichtung auf den Sozialstaat ( Art. 20, 28 GG ) sowie auf den Grundsatz der Gewährung gleicher Chancen ( Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 1 GG ).

Der Gesetzgeber hat anerkannt, dass dieser staatlichen Pflicht ein subjektiv öffentliches Recht des Bedürftigen korrespondiert ( vgl. § 1 Abs. 2 und § 4 BSHG ).

….
„Erziehungs“-Maßnahmen und -Methoden, welche nicht geeignet sind, die Fähigkeit des Kindes zu selbstverantwortlicher Entscheidung zu entwickeln und zu stärken, welche vielmehr bloße Dressurakte ( Eingewöhnung von Verhaltensmustern durch positive oder negative Sanktionen ) zum Inhalte haben, verstoßen gegen das Prinzip der Anleitung zur Autonomie und sind verfassungswidrig.

Das wäre etwa der Fall, wenn
a) Verstöße gegen geltende Vorschriften der Anstaltsordnung unspezifisch ( d.h. ohne Bezug auf den Umgang mit Geld ) durch Taschengeldentzug bestraft werden;
b) Vor oder nach dem Essen stereotype Spruchformeln eingedrillt werden;
c) die Freizeitgestaltung durch Teilnahmepflichten für bestimmte Veranstaltungen reglementiert und sanktioniert wird;
d) etwa Abschreibeübungen als bloße Ordnungsstrafen und nicht primär um eines bestimmten Lehrerfolges willen auferlegt werden.


Das Recht auf Erziehung umfasst den Anspruch auf eine den Begabungen und Neigungen des Jugendlichen entsprechende Berufsausbildung. Die hier zu treffenden Maßnahmen bedürfen ganz besonderer Sachkunde und Sorgfalt. Der Staat, der dem Jugendlichen durch die zwangsweise Heimunterbringung die persönliche Freiheit weitgehend entzieht und dadurch auch tief in seine Möglichkeiten zur beruflichen Entfaltung eingreift, muss die volle Verantwortung für die Wahrnehmung der beruflichen Entwicklungsschancen des jungen Menschen übernehmen.

Für ein möglichst breit gefächertes Angebot an Ausbildungschancen ist Sorge zu tragen. Es genügt nicht, wenn dem Jugendlichen die Wahl zwischen einer Gärtner-, einer Tischler- und einer Schlosserlehre geboten wird. Neben einer Vielzahl handwerklicher Berufe muss für einen entsprechend begabten Jugendlichen etwa auch die Möglichkeit offen stehen, einen kaufmännischen Beruf zu erlernen. Die Berufsberatung muss eingehend, individuell und unter Anwendung moderner Testmethoden erfolgen. Unter allen Umständen muss versucht werden, den völligen inneren Konsens des Jugendlichen bei der Auswahl des Berufes herbeizuführen. Andernfalls sind schwere Erziehungsschäden zu befürchten. Ist der Jugendliche hinreichend einsichtsfähig, selbst eine verantwortliche Berufswahl zu treffen, so muss ihm die Ausübung dieses Grundrechtes ( Art. 12 I ) in voller Freiheit überlassen bleiben.


In diesem Zusammenhang ist auf die „Richtlinie für Heime im Lande Hessen“ beschlossen vom Landesjugendwohlfahrtsausschuß vom 6.5.1963, Abschnitt V Ziff. 2, hinzuweisen: Berufswahl und Berufsberatung sollen „die berufliche und soziale Umschichtung, die sich in der Gegenwart vollzieht, berücksichtigen. Tätigkeiten, die keine ausreichende Existenzgrundlage bieten oder ein geringes Ansehen in der heutigen Gesellschaft haben, sind abzulehnen.“


Eine Fürsorgeerziehung verfehlt ihren gesetzlichen Auftrag, wenn sie junge Menschen entlässt, die beruflich schlecht oder wirtschaftlich chancenlos ausgebildet sind und nicht zuletzt auch dadurch auf die Bahn des Kriminellen getrieben werden. Eine Fürsorgeerziehung, die sich im praktischen Ergebnis in der Mehrzahl der Fälle als „Vorschule“ für das Gefängnis erweist, d.h. deren Absolventen später überwiegend kriminell werden, ist sinnlos und ohne Daseinberechtigung.

….
Sofern keine spezifische Gegenindikation vorliegen ( Verschwendungssucht, Neigung zum Schuldenmachen, etc. ) ist dem heranwachsenden Jugendlichen nach und nach die volle Verfügung über seinen Arbeitslohn einzuräumen ( abzüglich eines Beitrages zu den Aufenthaltskosten etc. ). Es ist nicht zulässig und pädagogisch falsch, ihn mit einem minimalen Taschengeld ( etwa 2, 50 bis 5,00 DM pro Woche ) abzufinden.

Einschränkungen der persönlichen Freiheit sind nur in dem durch den Erziehungszweck unabdingbar erforderlichen Ausmaß zulässig. Nur bei konkreter Fluchtgefahr sind Beschränkungen der persönlichen Bewegungsfreiheit – z.B. nächtliches Verschließen der Heime – zulässig.

...
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel, der bei allen in die Freiheitssphäre des Jugendlichen eingreifenden Maßnahmen zu beachten ist, verbietet Regelungen, welche die Heimerziehung zu einer Art Strafvollzug werden lassen oder welche gar Zustände herbeiführen, die selbst für den Strafvollzug al verfassungswidrig anzusehen sind. Als unverhältnismäßiger Eingriff in die persönliche Freiheit – Art. 2, Abs. I und II GG – wäre, auch bei fluchtverdächtigen Zöglingen, die eine nächtliche Zimmereinschließung derart, dass auch ein Aufsuchen der außerhalb gelegene Toilette unmöglich wird, anzusehen.

Werden die Fürsorgezöglinge dadurch gezwungen, ihre Notdurft auf einer Kübeltoilette im gemeinschaftlichen Schlafzimmer zu verrichten, so liegt hierin überdies ein Verstoß gegen das Gebot der Achtung der Menschenwürde. Dies hat das OLG Hamm im Beschluß vom 23.6.1967 ( = JZ 1969, 236 ff mit zust. Anm. v. Würtenberger ) für einen ähnlichen Sachverhalt mit dankenswerter Klarheit herausgestellt.

Andere, gleichfalls die persönliche Freiheit ( Art. 2 Abs. I GG ) bechränkende Maßnahmen können nicht nur im Hinblick auf den erzieherischen Anstaltszweck: Anleitung zur Autonomie – vgl. o. – verfehlt und daher unzulässig sein, sondern auch bereits als unverhältnismäßige Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht. Zu denken wäre etwa an folgende Regelungen:

1. Essenszwang, Zwang die Tellerportionen aufzuessen, bei Vermeidung irgendwelcher Sanktionen
2. Matratzenententzug: Verbot an den eingeschlossenen Jugendlichen, sich tagsüber auf sein Bett zu legen, verbunden mit der Sanktion des nächtlichen Matratzenentzuges.
3. Uniformierung durch Kleidervorschriften
4. durch Vorschriften der Haartracht
5. kleinliche Handhabung der Rauchvorschriften
6. Reglementierung der arbeitsfreien Zeit anstelle der Schaffung attratkiver Anregungen und Chancen zur Ausübung von Hobbies innerhalb des Heimes, aber auch zur Pflege des gesellschaftlichen Außenweltkontaktes. Der Jugendliche muss auch Gelegenheit finden können, Beziehunen zu Angehörigen des anderen Geschlechts anzuknüpfen.
7. Beeinträchtigung der körperlichen Integrität durch körperliche Züchtigungen. Es sollte selbstverständlich sein, dass weder Ohrfeigen noch gar Prügelstrafen als erlaubte Disziplinarmaßnahmen angesehe werden können.


Eine Zimmereinschließung ( „Karzer“ ) als disziplinarische Anordnung ist ohne ausdrückliche vorherige richterliche Anordnung aufgrund eines entsprechend rechtsförmlichen Verfahrens absolut unzulässig: Art. 104 Abs. II S. 1 GG. …Im übrigen könnte auch der Richter eine derartige Strafe nur aufgrund eines förmlichen Gesetzes aussprechen ( Art. 104 Abs. I S. 1 GG ). Eine Berufung auf Anstaltsgewohnheitsrecht oder eine Herleitung aus dem Zweck des Sonderstatus kommt gegenüber der eindeutigen Verfassungsregelung nicht in Betracht.

Die Achtung vor der Menschenwürde des jungen Mitbürgers verbietet grundsätzlich jedes Eindringen der Staatsorgane in den Intimbereich des Zöglings. Hierunter fallen auch alle Versuche der „Bespitzelung“ durch optische „Spione“ in den Zimmertüren ebenso wie die Ausnutzung von Denunziationen seitens der Mitzöglinge o.ä. Hierunter fällt aber auch die heimliche oder offene ausgeübte Kontrolle über ein- oder ausgehende Post der Anstaltsbewohner.


Frankfurt, 8. Juli 1969
gez. Erhard Denninger


Zu Denninger siehe WIKIPEDIA @ http://de.wikipedia.org/wiki/Erhard_Denninger


Und siehe auch den sehr langen und detailierten 1973er SPIEGEL-Artikel: DER SPIEGEL 2/1973 ( 08.01.1973 ) »Von da an war ich eine miese Type« @ http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-42713446.html , worin ebenso – in Bezug auf das 1969er RECHTSGUTACHTEN folgende Passage erscheint: »»»In einem Gutachten bezeichnete der Frankfurter Rechtsprofessor Dr. Erhard Denninger überall [ in den Heimen ] praktizierte Maßnahmen "als unverhältnismäßige Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht" der Jugendlichen«««
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Zuletzt bearbeitet von Martin Mitchell am 26.01.2010, 12:12, insgesamt einmal bearbeitet
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Beitrag(#1413179) Verfasst am: 05.01.2010, 07:12    Titel: Die „Unrechtsstaatlichkeit“ der BRD ist grundlegend bewiesen ! Antworten mit Zitat

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Die Unrechtsstaatlichkeit der damaligen BRD, d.h. des bunderepublikanischen KAPITALAPPARATs / STAATSAPPARATs ist damit bewiesen !!! Die für die Leiden der damaligen Heimkinder Verantwortlichen in Kirche und Staat und Private Enterprise ( Wirtschaftsbetrieben aller Art ! ) wußten genau was sie taten und wußten auch das es unrechtmäßig und illegal war !!!
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Martin Mitchell
„schwer (um)erziehbarer“ Senior anderer Kultur



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Beitrag(#1418604) Verfasst am: 17.01.2010, 09:33    Titel: ...was in den letzten Jahrzehnten in westdeutschen Heimen geschehen ist... Antworten mit Zitat

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[color=BF4000]"KINDERHEIME IN DISKUSSION" - Was in den letzten Jahrzehnten in westdeutschen Heimen geschehen ist, ist erschütternd.[/color]

»»» Am Dienstag den 12.01.2010 startet ( bzw. startete ) im "ALEX", Offener Kanal Berlin die 14teilige Sendereihe "KINDERHEIME IN DISKUSSION" aus Deutschland und Österreich.

Die nächste Sendung in dieser Sendereihe wird am Dienstag, 19. Januar 2010, wiederum ab 18 bis 19 Uhr, Mitteleuropäische Zeit ( MEZ ) ausgestrahlt.

Zukünftige Sendungen in dieser Sendereihe werden danach, jeweilig, einmal monatlich über Kabel in Berlin und Brandenburg, Dienstags ab 18 bis 19 Uhr ( MEZ ) ausgestrahlt werden und unter dem Sendeformat "TOP MEDIEN ● BERLIN" zu empfangen sein.

Immer gleichzeitig sind diese Sendungen auch über den Live-Stream @ http://www.alex-berlin.de/tv im Internet zu sehen.

Der Inhalt jeder zukünftigen Sendung in dieser Sendereihe wird immer in genügend Zeit vorher im Internet, sowohl wie ( für Abonenten ) in Rundmails angegeben werden.

Ab Mittwoch, bzw. „seit Mittwoch 13.01.2010“, werden diese Sendungen auch von der Vereinswebseite http://veh-ev.info/ des „Verein ehemaliger Heimkinder e.V.“ aufrufbar sein.

Anschließend an jede jeweilige Sending ist sie im Archiv des Senders "TOP MEDIEN ● BERLIN" @ http://www.top-medien-berlin.de/content/blogcategory/46/56/ jederzeit mit dem "O-Ton Text" wieder zu finden und wird dort im Archiv auch für immer erhalten bleiben [ dass sich die URL über Zeit ( in den nächsten zehn Jahren ) aber dann auch mal umändert kann, kann auch schon mal vorkommen ]. «««

»»» Kaum ein Tag vergeht, an dem nicht ein Fall von Kindesmissbrauch bekannt wird, an dem nicht über geistige und körperliche Mißhandlungen von Kindern berichtet wird

und wir wollen uns als "TOP-TV" in mehreren Sendungen – und auch als "TOP MEDIEN ● BERLIN" – dem

Thema „Kinderheim“ zuwenden.

Was in den letzten Jahrzehnten in westdeutschen Heimen [ also seit dem Ende des Zweiten Welkrieges und vor dem Mauerfall ] geschehen ist, ist erschütternd.

Misshandlungen sind alltäglich;

die staatliche Aufsicht schaut weg, nimmt alles billigend in Kauf.

Hinweise auf die unerträglichen Zustände in den Heimen werden systematisch ignoriert.

Bereits Ende 1947 stellte eine Sachverständigenkommission im Auftrage des Innenministeriums der englischen Besatzungsmacht zu Jugendfürsorgeeinrichtungen in Westfalen fest
„Unser genereller Eindruck von den Heimen in Deutschland ist, dass es diesen nicht gelingt, die fundamentalen Bedürfnisse der Kinder zu verstehen, und dies war insgesamt besonders in Westfalen der Fall, wo auf allen Ebenen ein auffälliger Mangel an Ideenreichtum in der Behandlung schwieriger Kinder besteht. []

Weiter:
„In der Praxis ist klar, dass ein oder zwei Hauptprinzipien im Betrieb aller Heime akzeptiert werden:
a) dass Kinder beständig überwacht werden müssen,
b) dass ein Kind nicht fähig ist irgendeine Wahl von irgendwelcher Bedeutung ohne Anleitung zu treffen,
c) dass die Einheit im Heim immer die Gruppe und nicht das Individuum ist,
d) dass die Hauptarbeit des Heimes darin besteht, dem Kind das beizubringen, was ihm fehlt und nicht darin, seine bestehenden Fähigkeiten weiter zu entwickeln.“

Was hiermit gemeint ist, wird von anderen schlicht mit den Worten benannt: „Da hat wenigstens Ordnung geherrscht. Aus denen ist dann etwas Ordentliches geworden.“

Die immer lauter werdenden Klagen über die Missstände in den damaligen Kinderheimen sprechen jedoch eine andere Sprache.

Es sind aber nicht nur ehemalige Heimkinder, die schwere Vorwürfe erheben, sondern auf die Missstände wurde auch in von anderen verschiedenen Stellen aufmerksam gemacht.

Es hat Parlamentsuntersuchungen gegeben; die juristische Fakultät der Universität Frankfurt [ RECHTSGUTACHTEN von Prof. Dr. Erhard Denninger vom 8. Juli 1969 ] spricht 1969 in einem Rechtsgutachten davon, dass „in der Heimerziehung die Menschenrechte und die Grundrechte der Zöglinge systematisch missachtet wurden.“

Auch für Heimkinder gilt, wie Prof. Denninger ausführte, die Wertordnung des Grundgesetzes:
„Die staatliche Gemeinschaft ist verpflichtet, bedürftigen Mitbürgern zur Schaffung oder Erhaltung einer menschenwürdigen Existenz Hilfe zu leisten.

Das folgt aus dem Auftrag, die Menschenwürde zu schützen ( Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG ) in Verbindung mit der Verpflichtung auf den Sozialstaat ( Art. 20, 28 GG ) sowie auf den Grundsatz der Gewährung gleicher Chancen ( Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 1 GG ).“

Wenn wir heute von Missständen in den Kinderheimen sprechen, dann sind diese am Anspruch des Grundgesetzes zu messen, das 1949, vor jetzt mehr als 60 Jahren, verabschiedet wurde.

Im Dschungel der staatlichen Zuständigkeiten gilt für alle staatlichen Institutionen die Verpflichtung zur Achtung und zum Schutz der Menschenwürde.
Mangelnde Zuständigkeit ist kein Grund der Entschuldigung und der Untätigkeit !

Dass es die Missstände in den Heimen gegeben hat, wird heute nicht mehr bestritten. Strittig ist jedoch, in welchem Umfang sie vorlagen und welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind, Konsequenzen für die zukünftige Gestaltung der Jugendhilfe und Konsequenzen für die ehemaligen Heimkinder, die an den Folgen der unmenschlichen Behandlung bis heute leiden, aufgrund traumatischer psychischer Probleme ihr Leben nicht in den Griff bekamen, an Bildung und Ausbildung oft nicht hinreichend teilhaben konnten, nur schwer, wenn überhaupt, einen Lebenspartner fanden und eine Familie gründen konnten.

Die Heimerziehung hatte Auswirkungen auf ihr ganzes Leben; viele sind daran zerbrochen, viele haben sich am unteren Rand der Gesellschaft notdürftig durchgeschlagen, nur wenigen ist es gelungen, im Berufsleben eine geachtete Stellung zu erlangen.

Anhand von sieben Lebensläufen wollen wir versuchen, die Folgen der damaligen Heimerziehung sichtbar zu machen.
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Meine eigene momentane Unterschrift: Eine Verhandlung oder ein Verfahren ohne QUALIFIZIERTEN juristischen Rechtsbeistand, Recht und Gesetz ist wie ein Gebäude ohne Fundament – ein Kartenhaus.


Zuletzt bearbeitet von Martin Mitchell am 26.01.2010, 12:10, insgesamt einmal bearbeitet
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Martin Mitchell
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Anmeldungsdatum: 25.09.2003
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Beitrag(#1420375) Verfasst am: 21.01.2010, 07:40    Titel: "TOP MEDIEN - BERLIN" gibt bekannt: „Kinderheime in Diskussion“ Antworten mit Zitat

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Das Redaktions-Team von "TOP MEDIEN ● BERLIN" gibt bekannt : "Kinderheime in Diskussion"

Unser ZWEITER TEIL der 14 teiligen Sendereihe "Kinderheime in Diskussion". Das Thema dieser Sendung ist: „Verein ehemaliger Heimkinder e.V.“. Außerdem zeigen wir Aussagen Betroffener in schriftlicher Form in diesem Beitrag mit Filmaufnahmen aus dem ehemaligen Waisenhaus/Kinderheim Köln Sülz.

1.) Teil 1 der Sendung vom 19.01.2010 : http://de.sevenload.com/sendungen/Top-TV-im-OKB/folgen/z5Y5GwB-01-TopTV-19-1-2010
2.) Teil 2 der Sendung vom 19.01.2010 : http://de.sevenload.com/sendungen/Top-TV-im-OKB/folgen/wxCvVgj-02-TopTV-19-1-2010

Danach dann auch wieder hier archiviert und indexiert und von dort aus für immer aufrufbar : http://www.top-medien-berlin.de/content/category/1/46/2/ . Und, desweiteren, siehe z.B. auch hier : http://www.top-medien-berlin.de/content/view/557/2/ .

Mit freundlichen Gruß
Peter Henselder
"TOP MEDIEN ● BERLIN"
Webseite: http://www.top-medien-berlin.de
WebTV-Server: http://de.sevenload.com/mitglieder/toptv-okb
Email: ph@top-medien-berlin.de

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Zuletzt bearbeitet von Martin Mitchell am 21.01.2010, 10:09, insgesamt einmal bearbeitet
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Martin Mitchell
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Anmeldungsdatum: 25.09.2003
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Beitrag(#1420378) Verfasst am: 21.01.2010, 07:55    Titel: Flyer für EHEMALIGE HEIMKINDER-DEMO am 15.4.2010 in Berlin. Antworten mit Zitat

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Flyer-Entwurf für die EHEMALIGE HEIMKINDER-DEMO in Berlin am Donnerstag, 15. April 2010 @ http://www.mimac.de/Flyer-6.pdf ( Forderseite und Rückseite, d.h. also 2 Seiten ! )

Die Buchveröffentlichung des Sachbuches »Schläge im Namen des Herrn – Die verdrängte Geschichte der Heimkinder in der Bundesrepublik«, von Peter Wensierski, fand natürlich erst statt am 8. Februar 2006 ( Siehe dazu z.B.: http://www.heimkinder-ueberlebende.org/RBB-STILBRUCH-14-12.2006-.-Peter-Wensierski-nach-Veroeffentlichung-seines-Buches-Schlaege-im-Namen-des-Herrn-organisiert-Anhoerung-der-Betroffenen-vor-dem-Petitionsausschuss.html , obwohl er, Peter Wensierski, schon einen Artikel zu diesem Thema im SPIEGEL, betitelt »KIRCHE Unbarmherzige Schwestern« am 19. Mai 2003 veröffentlicht hatte: http://www.heimkinder-ueberlebende.org/SPIEGEL-Artikel_-_19.05.2003_-_KIRCHE_-_Unbarmherzige_Schwestern.html ).

Auch Heimopfer aus Österreich sowohl wie auch die aus Irland, Kanada und Australien dürfen sich an dieser EHEMALIGE HEIMKINDER-DEMO beteiligen ! – Gemeinsam sind wir stark !United wie stand !

Alle sind willkommen teilzunehmen !All are welcome to participate !

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Testirossi
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Beitrag(#1420441) Verfasst am: 21.01.2010, 12:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Martin,

in eurer Sache hat sich etwas getan, denn neulich gab es auf einem Öffentlich Rechtlichen Rundfunksender (also gute Verbreitung) eine Sendung über misshandelte Heimkinder bei kirchlichen Trägern.

Darin erklärte eine Art von Vertreter der Heimkinder, dass bei Privatklagen auf Entschädigung vierstellige Beträge erstritten werden konnten.
Bei den Entschädigungszahlungen wurde allerdings Stillschweigen vereinbart ...
viel Erfolg.
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(A. H.)
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Dr. Benchmark
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Beitrag(#1420460) Verfasst am: 21.01.2010, 13:43    Titel: Antworten mit Zitat

Testirossi hat folgendes geschrieben:
Hallo Martin,

in eurer Sache hat sich etwas getan, denn neulich gab es auf einem Öffentlich Rechtlichen Rundfunksender (also gute Verbreitung) eine Sendung über misshandelte Heimkinder bei kirchlichen Trägern.

Darin erklärte eine Art von Vertreter der Heimkinder, dass bei Privatklagen auf Entschädigung vierstellige Beträge erstritten werden konnten.
Bei den Entschädigungszahlungen wurde allerdings Stillschweigen vereinbart ...
viel Erfolg.


Ich verstehe aber nicht, weshalb ich im Rahmen einer (gewonnenen) Privatklage irgendetwas "vereinbaren" müßte.
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Testirossi
Gnostiker



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Wohnort: jwd

Beitrag(#1420470) Verfasst am: 21.01.2010, 14:05    Titel: Antworten mit Zitat

Dr. Benchmark hat folgendes geschrieben:
Testirossi hat folgendes geschrieben:
Hallo Martin,

in eurer Sache hat sich etwas getan, denn neulich gab es auf einem Öffentlich Rechtlichen Rundfunksender (also gute Verbreitung) eine Sendung über misshandelte Heimkinder bei kirchlichen Trägern.

Darin erklärte eine Art von Vertreter der Heimkinder, dass bei Privatklagen auf Entschädigung vierstellige Beträge erstritten werden konnten.
Bei den Entschädigungszahlungen wurde allerdings Stillschweigen vereinbart ...
viel Erfolg.


Ich verstehe aber nicht, weshalb ich im Rahmen einer (gewonnenen) Privatklage irgendetwas "vereinbaren" müßte.


Muß nicht, aber meist kommt es zu einem Vergleich und dann besteht die Beklagte häufig auf Stillschweigen, damit das keine Schule macht und keine Vergleichssummen bekannt werden.
10.000 Eu oder mehr allein für Stillschweigen und schnelle Auszahlung - wer sagt da nein?
Man könnte natürlich auch den vollen Instanzenweg beschreiten und zwanzig Jahre später eine eventuell geringere Abfindung ohne Stillschweigen erstreiten.
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(A. H.)
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goatmountain
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Beiträge: 2810

Beitrag(#1420491) Verfasst am: 21.01.2010, 15:14    Titel: Antworten mit Zitat

Testirossi hat folgendes geschrieben:
Dr. Benchmark hat folgendes geschrieben:
Testirossi hat folgendes geschrieben:
Hallo Martin,

in eurer Sache hat sich etwas getan, denn neulich gab es auf einem Öffentlich Rechtlichen Rundfunksender (also gute Verbreitung) eine Sendung über misshandelte Heimkinder bei kirchlichen Trägern.

Darin erklärte eine Art von Vertreter der Heimkinder, dass bei Privatklagen auf Entschädigung vierstellige Beträge erstritten werden konnten.
Bei den Entschädigungszahlungen wurde allerdings Stillschweigen vereinbart ...
viel Erfolg.


Ich verstehe aber nicht, weshalb ich im Rahmen einer (gewonnenen) Privatklage irgendetwas "vereinbaren" müßte.


Muß nicht, aber meist kommt es zu einem Vergleich und dann besteht die Beklagte häufig auf Stillschweigen, damit das keine Schule macht und keine Vergleichssummen bekannt werden.
10.000 Eu oder mehr allein für Stillschweigen und schnelle Auszahlung - wer sagt da nein?
Man könnte natürlich auch den vollen Instanzenweg beschreiten und zwanzig Jahre später eine eventuell geringere Abfindung ohne Stillschweigen erstreiten.

bei einem vergleich werden naturgemaess einige sachen unter den teppich gekehrt. deshalb waere ich schon dafuer die sache vor gericht zu ende zu bringen. ich gehe mal davon aus, dass es den betroffenen nicht nur um geld geht.
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Martin Mitchell
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Anmeldungsdatum: 25.09.2003
Beiträge: 1597
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Beitrag(#1420742) Verfasst am: 22.01.2010, 09:20    Titel: HEIMKINDERSACHE: Die Wahrheit zum Opferschutz Antworten mit Zitat

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Der Freigabe am 22.01.2010 in Berlin des »„Zwischenbericht“ RUNDER TISCH HEIMERZIEHUNG« vorangehend, um anzuzeigen was DORT wirklich vor sich geht:

Der „Verein ehemaliger Heimkinder e.V.“ ( „VEHeV“ ) und seine Anwälte und Rechtsberater werden absichtlich von der eigens DAFÜR angesetzen Presse-Konferenz ausgeschlossen und ausgesperrt.


Folgende Bekantgebung und Aufklärung ist ebenfalls in dem zweiten von mir von Australien aus betriebenen und in den USA gehosteten EHEMALIGE HEIMKINDER BLOG zu finden : @ www.heimkinderopfer2.blogspot.com !


DIE WAHRHEIT ZUM OPFERSCHUTZ
OFFENER BRIEF AN DIE MITVERANTWORTLICHEN
10 000 TAUSENDE NS OPFER UM IHR RECHT GEBRACHT



An
Volker Beck, MdB
Erster Parlamentarischer Geschäftsführer und menschenrechtspolitischer Sprecher der
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Platz der Republik 1
11011 Berlin


München 21. Januar 2010


Betr.: auch Komplex ehemalige Heimkinder

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Dr. Beck,

Sie haben sich, unten angefügt, jüngst dazu geäussert, dass die NS Stiftung ein Modell auch für die Entschädigung ehemaliger Heimkinder sein könnte. Weil Ihre Parteikollegin Vollmer und Abgeordneter Winkler – der während des Verfahrens dieser Sache vor dem Petitionsausschuss engst mit mir zusammenarbeitete, „die Sache ehemalige Heimkinder“ federführen, erlaube ich mir zu Ihrer Presseerklärung folgende Korrektur.

Es sei nocheinmal vorangestellt, dass das Leid der NS Opfer unvergleichbar ist. Ich selbst kann mir anmassen, nach mehr als über einer Dekade der Arbeit für diese Opfergruppe, sowie Einzelgesprächen mit hunderten von Betroffenen und persönlichen Gesprächen in KZ Gedenkstätten mit Mandanten, den Hintergrund der NS Opfergruppe zu kennen.

Vergleiche werden sich also lediglich auf das REIN JURISTISCHE beschränken.


1.

NS Opferentschädigung

Meine US Kollegen und jüdische Interessenvertreter fertigten in 1998 Klagen gegen Schweizer Banken, weil diese erhebliche Konten vernichteter NS Opfer behielten und die Beträge nicht auszahlten. In 1998 sahen Sie also bereits, damals mit ROT / GRÜNE in junger Regierungsverantwortung, das Problem des nichterstatteten Vermögens und der Zwangsarbeit.

Nachdem es uns dann vor US Gericht gelang einen Millardenvergleich mit den Schweizer Banken für die NS Opfer abzuschliessen, wandten wir uns dem offenen Komplex der NS Ansprüche gegen deutsche Banken und dem Komplex NS Zwangsarbeiter zu. Dies war wenige Jahre nach 1998. Wir wunderten uns damals, dass die BRD und die in Regierungsverantwortung stehenden – GRÜNEN – und Sie als Opfersachwalter nicht längst unserem Vorbild folgend für die NS Opfer tätig engagierten.

Wir fertigten also auch gegen die deutsche Industrie und Geldindustrie Sammelklagen.

In langwieriger – aus unserer eigenen Tasche verauslagten Verfahren – siebenstellig alleine bei mir – gelang es uns dann die bekannte Regelung – NS Zwangsarbeiterstiftung – zu erzwingen.

„Zu erzwingen“ schreibe ich deshalb, weil wir massiv auch von Ihrer Partei vor US Gericht gestört wurden.

Bitte erinnern Sie sich daran, dass die BRD ausdrücklich in allen Verfahren vor den US Gerichten intervenierte und sog. amicus curiae Schriftsätze in die Verfahren einbrachte.

Ziel und Inhalt dieser Schriftsätze: „DIE NS OPFER HABEN KEINE ANSPÜCHE“ – nicht mehr, nicht weniger unterstützten Sie.

Das vorgenannte Ziel scheiterte einmal an der professionellen Opfervertretung und Sie selbst waren ja nur im Hintergrund gelegentlich präsent.

Trotzdem verstehe ich Ihre Einbindung und das Vertreten der Staatsraison und vergesse nicht Joschkas Weitsicht und die Weitsicht meines so geschätzten Otto Graf Lambsdorff, der ja später einen weiteren historischen Komplex mit mir löste.

Lassen Sie mich nun noch den Exkurs zum Ghettorentengesetz ( ZRBG ) machen. Auch das ist wichtig für „Ihre“ Rolle gegenüber den NS Opfern und was den ehemaligen Heimkindern droht.

Es war unausgesprochen bekannt, dass die NS Zwangsarbeiterregelung nicht ganz die jüdischen Ansprüche – die Ansprüche meiner Mandantschaft – befriedigte. Ein Schwerpunkt der Stiftung floss nach Osteuropa zu nichtjüdischen Opfern. Das BverfG judizierte damals zum Ende der NS Zwangsarbeiterverhandlungen echte Rentenzeiten zugunsten von Ghettoarbeitern/häftlingen.

In enger Zusammenarbeit konnte ich damals den Komplex mit Sonderbotschafter Bindenagel thematisieren.

Leider wurde dann meine Mitarbeit am ZRBG – und Gesetzgebungsverfahren – abgelehnt. Ich mutmasste damals Geheimabsprachen dazu. Mitarbeiten durfte ich nicht und verantworte auch nicht das desaströse Ergebnis für NS Opfer.

Jedenfalls verabschiedete die ROT / GRÜNE Bundesregierung das ZRBG.

Ich konnte, von 1000enden Opfern mandatiert, diese vertreten. Zu Beginn gab es eine enorme Anzahl von zuerkannten Renten nach dem ZRBG, der abrupt abbrach. Rückfragen bei den Versicherungsträgern erklärten mir dann, dass man dort erbost war, eine „Entschädigungsregelung“ ( man sah es nicht als „Rentenregelung“ ) aus der Rentenkasse zu zahlen und man verweigerte.

Dabei berief man sich auf das Gesetz, das während Ihrer Regierungsverantwortung entstand, und dessen Wortlaut. Dieser entstand ohne meine Beteiligung und enthielt die absurde Vorschrift:

Rentenberechtigung nur dann, wenn man freiwillig !!! und gegen Geld !!! im Ghetto arbeitete. Ein genialer Ausschlussgrund, den Profis nie zulassen durften, den aber Ihre Regierungspartei ins Gesetz verabschiedete. Nicht ich, Ihre Partei war verantwortlich für diesen absurden Gesetzeswortlaut, der nun über Jahre über 90% der Ghettohäftlinge von der Rente ausschloss.

Müßig zu spekulieren, warum gerade bei mir von den zuerkannten 6% fast 25% hängenblieben. Bei der Kanzlei, die die beste Kenntnis und Verbindungen zum empfindlichen USA und dessen Rechtssystem hatte.

Trotzdem blieb es über Jahre bei Ablehnungen – wegen des Gesetzeswortlautes.

Kleine Anfragen zum Bundestag – offizielles Verfahren – zum Misstand beim Ghettorentengesetz führten zur Bestätigung der restriktiven Regelung. Unter ROT / GRÜNER Regierungsverantwortung wurde das missglückte Gesetz zementiert.

Um es nocheinmal festzuhalten – der Bundestag, dominiert von ROT / GRÜNE zementierte die Katastrophe und bestätigte, dass es gewollt ist nur bei freiwilliger Arbeit und Barentlohnung die Rente zu erhalten. Das war Willen beim Entwurf des Gesetzes. Sie tragen immer vor engst um diese Opfergruppe Sorge zu tragen.

Es wurden hunderte Richterstellen und Geschäftsstellen bei den Sozialgerichten eingerichtet, nur zur Abwehr der Klagen der NS Opfer gegen die Ablehnung des Ghettorentenantrags. Die Gerichte, die [ jetzt ] wegen Hartz IV Klageflut zusammenbrechen wurden zuvor schon von Klagen der Ghettohäftlinge überflutet. Das Gesetz belastete die öffentlichen Kassen mit Millionen.

Über 90% der betagten NS Opfer gingen leer aus, als Folge eines unnötig missglückten Gesetzes.

Die tägliche Sterberate der NS Opfer ist Ihnen bekannt.

Nun erfolgte in USA ein Regierungswechsel. Die wenig anwaltsfreundliche Bush Administration wich Obama mit dessen Aussenministerin Clinton. Sie wissen ja noch, wie aussichtslos der Anruf von Ex Kanzler Schroeder im Weissen Haus war, als er dort bat mich und die Anwälte zu zügeln und die NS Sammelklagen zu stürzen. Diese Abfuhr haben sie noch in Erinnerung.

Jedenfalls besuchte Obama Buchenwald UND ZUM GLÜCK, nicht auszudenken, wenn er beim Besuch mit der Ghettogesetzungerechtigkeit konfrontiert würde, ENTSCHIEDEN VERSCHIEDENE SENATE DES BUNDESSOZIALGERICHTS nun für die Opfer. Das BUNDESSOZIALGERICHT zerpulverte seine früheren Entscheidungen zum ZRBG. Nun ist der Weg frei für jeden Ghettohäftling zur Rente. Ca 4 Milliarden Euro werden frei und der BRD blieb die Peinlichkeit des Ghettogesetzes vor Obama erspart. Das nach sechs Jahren vergeblichen Kampf.

Ich formulierte den Komplex vorgenannt ausführlicher vor um Ihnen vorzuwerfen, dass das missglückte Gesetz unter „Ihrer“ Regierungsteilnahme tausende von bedürftigen KZ Häftlingen um Rente brachte. Tausende hätten vor 6 Jahren das Geld gebraucht. ROT / GRÜNE widersetzte sich. SieIhre Partei – schlossen Anwälte bei der Gesetzgebung aus, so wie nun bei den Heimkindern.

Anwälten gelang die Wende für die NS Opfer, die Wende vor dem BUNDESSOZIALGERICHT.

Soviel zum Thema wer dieser Opfergruppe wirklich etwas vorenthielt, nämlich Ihre Partei mit Ihnen in Regierungsverantwortung. Danken Sie wem auch immer, dass die Öffentlichkeit so blauäugig und ungebildet ist. So können Sie weiter mit NS Opfern und deren Leid punkten. Gehen Sie die Fakten durch – selbst die offizielle Anfrage im Bundestag zum Misstand führte zur Zementierung des ZRBG und dessen Auslegung.

Dieser Exkurs war Notwendig für Punkt 2


2.

Komplex ehemalige Heimkinder

Zusammen und in engster Arbeit mit Ihrem Kollegen Winkler entschieden wir uns konstruktiv und nicht agressiv und dazu medienscheu an die Sache heranzugehen. Ich wurde von Peter Wensierski gebeten den Komplex Heimkinder zu übernehmen.

Ich erspare Ihnen Dokumente der engen Zusammenarbeit, um auch den Abgeordneten Winkler zu schützen.

Trotz Absprachen und trotz des abgemachten Vorgehens, wurden wir, nachdem der RT Heimkinder [ d.h. »RUNDER TISCH HEIMERZIEHUNG IN DEN 50ER UND 60ER JAHREN« ] errichtet wurde, gezielt abserviert und verleumdet – „Anwälte wollen Tribunal...“ etc

Das Ergebnis ist nun, dass die Opfer ohne mir und Anwalt am RT sassen, dass am RT genau das eingetreten ist, was wir vorhersagten. Ein historischer Opferkomlex wird einseitig dominiert. Sachgerechte, professionelle und rechtsstaatsübliche gewählte Vertretung fehlt.

Wie vorhergesagt erkennen die Vertreter der Opfer am RT jetzt, nach einem Jahr der gesetzten Präjudizien, dass sie nur geduldet sind, keine juristische Ahnung haben, geschweige denn die Resourcen diesem historischen Opferkomplex gerecht zu werden. Die Korrespondenz der Opfervertreter zu dieser Einsicht liegt mir vor. Frau Vollmer wurde von Anfang, unter Hinweis auf das, was die Opfervertreter nun erkennen, gebeten, unsere zugesagte Teilnahme am RT zu ermöglichen.

Tatsache ist also ein ganz wesentlicher Unterschied zur NS Stiftung.

Dort professionelle Opfervertretung, hier einseitiges Agieren.

Was die Teilnahme Ihrer Partei an der Verabschiedung von NS Opfergesetzen die NS Opfer gekostet hat, habe ich oben beschrieben. Wenn schon diese, zurecht so geschützte Opfergruppe, bei einseitiger Beteiligung DER GRÜNEN so unter die Räder kommt, was passiert nun den ehemaligen Heimkindern ???

Schade, dass Ihre und Frau Vollmers Gesprächsverweigerung mit mir, diese Weiterungen erzwingen. Ich bot immer Mitarbeit an, auch im Hintergrund, aber für die Opfer, sachlich und professionell und in Kenntnis des jeweiligen historischen Komplexes und der daraus resultierenden Verantwortung.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Witti


Hamburger Abendblatt @ http://www.abendblatt.de/politik/deutschland/article1305696/Volker-Beck-Zwangsarbeiter-Stiftung-Modell-fuer-Heimkinder.html

STIFTUNG
Volker Beck: Zwangsarbeiter-Stiftung Modell für Heimkinder

12. Dezember 2009, 18:08 Uhr

Die vor zehn Jahren initiierte Stiftung zur Entschädigung der NS-Zwangsarbeiter könnte dem Grünen-Politiker Volker Beck zufolge ein Modell für eine Entschädigung der Heimkinder sein.

Berlin. Eine Stiftung oder ein Fonds gäben mehr Spielraum als ein Leistungsgesetz, um Einzelfällen bei der Entschädigung gerecht zu werden, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Bundestagsfraktion in einem EPD-Gespräch in Berlin. Dies könne ein Ergebnis des Runden Tisches Heimerziehung sein.

In einem Gesetz müsse klar definiert werden, welches Schicksal Grundlage für eine Entschädigungszahlung sein könne. Unter Umständen würden in einem Gesetz auch erhebliche Anforderungen bei der Beweisführung gestellt. Im Einzelfall könne es dann zu schwierigen Situationen kommen, weil der Betroffene den Nachweis nicht liefern könne, erläuterte Beck, der sich als Bundestagsabgeordneter seit 1994 für eine Entschädigung der NS-Zwangsarbeiter eingesetzt hatte.

Eine Stiftung könne hingegen flexibler arbeiten, weil sie sich außerhalb von bestimmten Rechtsansprüchen bewege. Allerdings müssten die Betroffenen selbst entscheiden, welchen Weg sie gehen wollten, sagte Beck. Zur Aufarbeitung des Schicksals ehemaliger Heimkinder aus den 50er und 60er Jahren tagt seit Februar dieses Jahres ein Runder Tisch Heimerziehung, der unter anderem die Frage einer Entschädigung klären will. Zwischen 1950 und den 70er Jahren waren rund 800.000 Kinder und Jugendliche in Heimen untergebracht und in großem Umfang entwürdigt, geprügelt und zur Arbeit gezwungen worden.

Die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ zur Entschädigung der NS-Zwangsarbeiter wurde im Jahr 2000 eingerichtet. Im Dezember 1999 hatten sich Wirtschaft und Bundesregierung darauf geeinigt, jeweils fünf Milliarden Mark (2,55 Milliarden Euro) zur Verfügung zu stellen. Bis 2007 zahlte die Stiftung an 1,66 Millionen ehemalige Zwangsarbeiter insgesamt 4,37 Milliarden Euro aus.

Beck bezeichnete dies als „humanitär großen Erfolg“. „Wir haben einen ernsthaften Beitrag geleistet, um vielen Opfern an ihrem Lebensende ein paar zusätzliche Möglichkeiten einzuräumen, nachdem sie in ihrem Leben ein so schweres Schicksal erlitten hatten.“ Gerade für die noch lebenden ehemaligen Zwangsarbeiter in Osteuropa seien die Entschädigungssummen zwischen 2.500 und 7.500 Euro ein erheblicher Betrag gewesen.

( epd/abendblatt.de )
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Zuletzt bearbeitet von Martin Mitchell am 31.01.2010, 04:56, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Anmeldungsdatum: 28.07.2007
Beiträge: 1714

Beitrag(#1422012) Verfasst am: 25.01.2010, 11:17    Titel: Antworten mit Zitat

Bin anderweitig ausgelastet, deshalb nur ein Link. Vielleicht mag dort jemand kommentieren:

http://www.evangelisch.de/themen/gesellschaft/runder-tisch-heimkinder-legt-zwischenbilanz-vor10507
_________________
Bibel- und Kirchenkritik: www.reimbibel.de
Kritik an § 217 StGB (Verbot der professionellen Suizidhilfe): www.reimbibel.de/217.htm
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Martin Mitchell
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Beiträge: 1597
Wohnort: Adelaide, Süd Australien

Beitrag(#1422363) Verfasst am: 26.01.2010, 08:08    Titel: Suche nach einem "ERSATZBEGRIFF" für „nachkriegsdeutsche Zwangsarbeit“ Antworten mit Zitat

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Heimkinder auf der Suche nach einem "ERSATZBEGRIFF" für „nachkriegsdeutsche Zwangsarbeit“ im „Wirtschaftswunderland Westdeutschland“

Einleitender Kommentar von dem damals staatenlosen Betroffenen Martin Mitchell, der jetzt schon ununterbrochen seit dem Jahre 1964 in Australien ansässig ist und heute ein australischer Staatsbürger ist ( mit 17½ Jahren als „schwererziehbar“ und „unverbesserlich“ aus dem nachkriegdeutschen evangelisch-lutherischen Bethel-eigenen „Arbeitslager“ / „ArbeitserziehungslagerFREISTATT im WIETINGSMOOR ( Niedersachsen ) entlassen, wo er bis zu seiner Entlassung unentgeldlich im Moor für die Kirche und den deutschen Staat hatte schuften müssen – gezwungen wurde zu schuften !!! ). Offiziell und legitim aus Deutschland ( „Westdeutschland“ ! ) geflüchtet / ausgewandert 23. März 1964.

"ERSATZBEGRIFF" für „nachkriegsdeutsche Zwangsarbeit“, meines Erachtens, ist oder sollte sein : „unbezahlte institutionelle Kinderzwangsarbeit zum Zweck der Arbeitsausbeutung ohne Abführung von Sozialabgaben“ weitverbreitet und systematisch betrieben im „Wirtschaftswunderland Westdeutschland“ von den Kirchen und dem Staat in Vereinbarung mit der Industrie : großen und kleinen Wirtschaftsbetrieben und Geschäftsunternehmen ( ca 1945-ca 1985 ).

seit 1949 per Grundgesetz jedoch ist es pure and simpleZWANGSARBEIT“ / "forced labour" / "forced labor";
seit 1952 per Europäische Konvention der Menschenrechte ist es pure and simpleZWANGSARBEIT“ / "forced labour" / "forced labor";
seit 1956 per von Deutschland ratifiziertem Internationalen Menschenrechtsabkommen ILO C029 ist es pure and simpleZWANGSARBEIT“ / "forced labour" / "forced labor";

There is simply no getting away from that fact !


»»» [ legal corespondence ]

An: "Dr. Antje Vollmer ( GRÜNE )"; "Dr. Anette Niederfranken"; "Erika Huxhold"; "Marlene Rupprecht, MdB ( SPD )"; "Prof. Klaus Schäfer"; "Georg Gorrison"; "Mario Junglas"; "Hans Meyer"; "Michael Löher"; "Jörg A. Kruttschnitt"; "Rainer Kröger"; "Dr. Hans Ulrich Anke"; "Jörg Freese"; "Sonja Djurovic"; "Eleonore Fleth"; "Hans-Siegfried Wiegand"; "Sekretäriat Deutsche Bischofs Konferenz"; "Paritätischer Wohlfahrtsverband Jugendhilfe"; "Prof. Dr. Christian Schrapper"; "Thomas Moersberger"; "Georg Recht"; "Johannes Stücker-Brüning"; "Norbert Struck"; "Prof. Dr. jur. Berd-Rüdiger Sonnen"

MICHAEL WITTI
Possartstrasse 9
81679 München
Tel.: ++48 /89 /38157075
Fax.: ++49 / 89 /6885372
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Internet: http://www.michaelwitti.de/


Antje Vollmer
Deutscher Bundestag
11011 Berlin


München, 21. Januar 2010


Betr.: Der Begriff Zwangsarbeit im Umgang mit dem Schicksal ehemaliger Heimkinder Forderung der Teilnahme der Industrie am Runden Tisch [ Heimerziehung ] [ ( RT / RTH ) ]

Sehr geehrte Frau Dr. Vollmer,

mit Aufmerksamkeit haben wir die Berichte aus der letzten Sitzung des RT verfolgt, ebenso wir aufmerksame Leser des Entwurfs des Zwischenberichts waren.

Uns wurde berichtet, dass maximaler Widerstand besteht, die Arbeit der inhaftierten Heimkinder für Industrie ua als Zwangsarbeit zu bezeichnen.

Dazu lassen Sie mich zur Klarstellung voranstellen, dass ich über ein Jahrzehnt persönlich mehr als 6000 Einzelarchivakten von NS Opfern gesichtet habe und in jahrelanger persönlicher Arbeit auch an den NS Zwangsarbeiterklagen mit Betroffenen in den KZ und Ghettos, als auch mit den Überlebenden an den Produktionsstätten den vergessenen Sachverhalt für die Verursacher und Politik in Erinnerung gebracht habe.

Wie Keiner am RT und Sie eingeschlossen, ist mir das Leid der NS Opfer bekannt und bekannt, was man unter Zwangsarbeit versteht.

Dies voraussendend, masse ich mir an, unantastbar im Vorwurf einer historisch unzulässigen Interpretation, auszuführen:

1.

Es ist richtig, dass der Begriff der Zwangsarbeit als isolierter Begriff von der geschundenen Gruppe der NS Opfer belegt ist und zum Anerkenntnis dieser besonderen Phase der Vernichtung und Vermeidung jeglicher Verwässerung so bleiben muss. Diesbezüglich sollte auch der Jurist die besondere historische Verantwortung beibehalten.

NS Opfer leisteten Zwangsarbeit mit dem Ziel die eigene und die Vernichtung Dritter zu fördern und zu erreichen. Dies ist im belegten Umfang historisch und einmalig und unvergleichbar und kann auch nicht einfach auf eine juristische Ebene gezogen werden.

Der verantwortungsbewusste Parteivertreter und Interessenwalter, sollte genauso, wie der Vertreter der Staatsraison – und dazu zähle ich Sie als Bundestagsvizepräsidentin aD – hier jeglicher Verwässerung entgegenstehen.

Es ist unsere Pflicht und unser Konsens, hier keinen Bruch zu erlauben, keine Verwässerung, sondern unablässig für weitere Bildung in der Gesellschaft zu sorgen.

Ich gebe Ihnen Recht, dass der Begriff Zwangsarbeit wohl nicht für die Arbeit der ehemaligen Heimkinder angezeigt sein kann. Diese Verantwortung müssen auch die ehemaligen Heimkinder akzeptieren, zumindest was meine Person anbelangt. Ich revidiere für mich deshalb auch den Gebrauch dieses Synonyms.

2.

Es ist aber auch richtig, dass ehemalige Heimkinder für Industrie und Dritte zu einem Zeitpunkt arbeiteten, als in vielen Heimen personelle und örtliche und tatsächliche Fortsetzung der Zustände während der NS Zeit erfolgte. Vermutlich sind die Zustände im Heim Glückstadt eine Folge dessen, dass der damaligen Landesregierung in Schleswig-Holstein ein ehemaliges NSDAP Mitglied vorstand – Ministerpräsident Helmut Lemke. Auch das Beispiel des Kalmenhof mit einem Arzt der noch zur NS Zeit in Heimen praktizierte unterlegt diese Fakten. Deshalb durchlitten viele Betroffene, gerade der nun so förderwürdigen älteren Generation, einen Heimaufenthal, der nicht einfach nur durch Negierung des Begriffes Zwangsarbeit vermittelbar ist. Es handelt sich auch nicht um Einzelfälle.

Dies – die einfache Negierung des Begriffs Zwangsarbeit – ist auch aus weiteren Gründen nicht möglich:

Würde man den Aufenthalt vieler Heimkinder unter vorgenannten Bedingungen nicht richtig definieren – eine Arbeit ohne Wahl, ohne Freiwilligkeit, ohne Entlohnung, unter maximalen psychischen Druck bis hin zur Inkaufnahme der psychischen Vernichtung, würden die Opfer leichtfertig eine Definition aufgeben, die weitreichende, juristische Konsequenzen hat.

a ) Die Einordnung als Verletzung der Menschenrechte, mit juristischer Folge auch im internationalen Kontext wäre die zwangsweise Folge diese Arbeit als Zwangsarbeit zu definieren und umgekehrt.

b ) Weitere Folge wäre – Anerkenntnis Zwangsarbeit – die Selbstverständlichkeit der Folge einer psychischen, krankheitswerten Dauerschädigung mit den daraus resultierenden Ansprüchen, nicht nur auf Therapieberechtigung. Gerade hierzu sei erwähnt, wie schwer es ist für ältere Menschen von den Krankenkassen eine Psychotherapie anerkannt zu bekommen. Einschlägige Foren, aber auch höchst kompetente Interessenvertreter seitens der Psychotherapeuten und Traumaforschung belegen diese Schwierigkeit für ältere Menschen eine Psychotherapie zu erhalten. Ein nicht unerheblicher Opferanspruch geht also verloren, falls man die Arbeitssituation der Heimkinder, gerade der Frühen, falsch definiert.

c ) Die Definition der Arbeit der Heimkinder als Zwangsarbeit führt selbst bei der geschickt durch die Presse beeinflussten Öffentlichkeit zur Frage der Industrie. Zwangsarbeit, Arbeit der Heimkinder, ist nun mal mit Industrie verbunden. Tatsache ist, dass die ehemaligen Heimkinder für verschiedenste, AUCH INTERNATIONAL TÄTIGE DEUTSCHE INDUSTRIEBETRIEBE tätig waren.

Als Exkurs erlaube ich anzumerken, dass ich es mindestens für ein Versäumnis halte, dass kein Industrievertreter am RT sitzt, um auch von dieser Seite eine den von Ihnen ausgerufenen Zielen gerecht zu werden und um sich bei den bekannten Dürftigkeiten finanzieller Mittel an einer Entschädigung, nebst Entschuldigung, zu beteiligen. Hier wurde entweder in der Besetzung ein unverzeihlicher Fehler begangen ( Prof Kappeler, Prof Schrapper haben ja zur Rolle der Industrie mehr als deutlich ausgeführt ), oder es wurde aus Staatsraison versucht unsere Industrie zu schützen. Beides nicht gerade für die Opfer vertrauensbildende Fakten, die unser Engagement weiter festigen. Im Exkurs inkludiere ich, dass wir im Fortgang der von uns angebotenen Verhandlungsethik die Industrie nicht vor internationale Gerichte brachten.

Wir haben aber den BDI [ Bund Deutscher Industrien - Confederation of German Industries ) ] nun gebeten sich der Sache zu stellen.

Diese Ausführungen mögen zurechtrücken, dass die Weigerung den Begriff Zwangsarbeit zu benutzen, nicht nur aus der historischen Verantwortung zu betrachten ist, sondern, ohne entsprechende Definition, weitreichende, opferbeschneidende Rechte betrifft. Im nationalen und internationalen Rechtskreis.

Es wäre nun einfach, nur lösungsoffene Kritik zu üben und würde auch nicht der von uns ( VeH [Verein ehermaliger Heimkinder e.V.] ) angebotenen konstruktiven Arbeit gerecht.

Wir fordern Sie also auf, zusammen mit uns und den Opfern eine gerechte Definition der Arbeitssituation der Heimkinder zu finden, eine Definition, die nicht andere Opfergruppen brüskiert, aber eine Definition die auch juristisch und emotional der ehemaligen Arbeitssituation gerecht wird. Dabei stelle ich mir einen ausdrücklichen Konsens der Parteien am RT vor, egal wie das Ergebnis des RT später sein wird. Dieser Konsens bezüglich des Ersatzbegriffes muss die Industrie umfassen. Nocheinmal erinnere ich an Glückstadt oder andere Arbeitssituationen. Hier kann im Opferinteresse kein Spielraum sein, erst Recht nicht einer der mit unbedarften Vertretern der Opfer erarbeitet wurde.

Lassen Sie mich noch anfügen, dass ich den Punkt der unerlaubten Verwässerung mit den NS Opfern verstehe und die Einsicht habe, dass dieser Punkt nicht einfach zu lösen ist. Sie haben diese Aufgabe aber übernommen und lehnen auch hier unsere Mitarbeit und Einbindung ab.

Ich fordere Sie auf im Zwischenbericht zur Arbeit der Kinder in den Heimen, eine unter vorgenannten Aspekten konsensuale Formulierung mit Opfern und Gegenparteien und Industrie niederzulegen. Diesen bestehenden juristischen Aspekt lassen sich die Opfer nicht abschneiden. Ein anderer Begriff, mit klarer, mit Verursachern und Opfern konsensuierter juristischer Folge, muss her.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Witti «««


»„Zwischenbericht“ RUNDER TISCH HEIMERZIEHUNG« freigegeben am 22.01.2010, ohne aber die Frage der Zwangsarbeit vorher zu klären und in diesem „Zwischenbericht“ niederzulegen und festzuhalten : http://www.rundertisch-heimerziehung.de/documents/RTH_Zwischenbericht.pdf ( 563.60 KB; 47 Seiten ).


DER TAGESSPIEGEL DEUTSCHLAND berichtet daraufhin in seiner Ausgabe vom 23.01.2010 wie folgt : @ http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/Heimkinder;art122,3009556

RUNDER TISCH
Heimkinder: Der Willkür ausgeliefert

Ein Runder Tisch thematisiert offen das Leid der Heimkinder – es handelt sich nicht um Einzelfälle. Jetzt geht es um Wiedergutmachung.

VON TISSY BRUNS
23.1.2010 0:00 Uhr

Berlin - Die Heimerziehung der frühen Bundesrepublik hat Kindern und Jugendlichen in vielen Fällen Unrecht und Leid zugefügt. In einem Zwischenbericht, der am Freitag in Berlin vorgestellt wurde, bilanziert der Runde TischHeimerziehung in den 50er und 60er Jahren[ ( RT ) ] nach einjähriger Arbeit, dass dieses Unrecht nicht Einzelfälle betrifft oder dem damaligen pädagogischen Zeitgeist zuzuschreiben ist. Die am Runden Tisch [ ( RT ) ] beteiligten ehemaligen Heimkinder begrüßten den Bericht, weil anerkannt werde, dass es sich um „Folgen eines Systems“ handle. „Kinder und Jugendliche waren in den Heimen der Willkür schutzlos ausgeliefert“, schreiben sie in einer Stellungnahme.

Im Zwischenbericht heißt es: „Vielmehr erhärtet sich der Eindruck, dass das ,System Heimerziehung’ große Mängel sowohl in fachlicher wie auch in aufsichtlicher Hinsicht aufwies.“ Die Vorsitzende des Runden Tisches [ ( RT ) ], die ehemalige Bundestags-Vizepräsidentin Antje Vollmer (Grüne), betonte, dass es eine „Verantwortungskette“ für das Unrecht gegeben hätte: „Deshalb kann die Gesellschaft sich nicht herausreden.“

Der Runde Tisch [ ( RT ) ] war Ende 2008 vom Bundestag eingesetzt worden, nachdem ehemalige Heimkinder vor dem Petitionsausschuss auf ihre vergessene Geschichte aufmerksam gemacht und Rehabilitation gefordert hatten. Dem Gremium gehören Vertreter der Kirchen, der Wohlfahrtspflege, von Bund und Ländern, Wissenschaftler und ehemalige Heimkinder an. Vollmer wies darauf hin, dass der Zwischenbericht Konsens aller Beteiligten sei. Es sei gelungen, das Thema zu entstigmatisieren. Neben sechs je zweitägigen Beratungen des Runden Tisches [ ( RT ) ] habe es zudem eine Vielzahl von Gesprächen und Veranstaltungen gegeben. Auch die Spitzen der katholischen und evangelischen Kirche, Robert Zollitsch und Margot Käßmann, haben sich im vergangenen Jahr öffentlich zum Unrecht der Heimerziehung geäußert.

Bis Anfang der 1970er Jahre lebten 700 000 bis 800 000 Kinder in kirchlichen und staatlichen Heimen. Viele waren, wie es im Bericht heißt, „rigiden, gewaltvollen und faktisch wie psychisch geschlossenen Systemen aus geliefert“. Beschwerden blieben folgenlos; wer sich nicht fügen wolle, sei mit schlimmeren Heimen bedroht worden. In diesen „Endstationen“ herrschten „schockierende Verhältnisse“, heißt es im Bericht.

In diesem Jahr will der Runde Tisch [ ( RT ) ] Vorschläge für die Rehabilitierung und materielle Wiedergutmachung erarbeiten und damit seine Arbeit im Dezember 2010 abschließen. Bei der Vorstellung des Zwischenberichts wurde deutlich, dass dies der schwierigere Teil der Arbeit sein wird. Der Runde Tisch [ ( RT ) ] verwende den Begriff „Zwangsarbeit“ wegen seiner Zuordnung zu den Opfern des NS-Regimes nicht, obwohl viele Betroffene die Arbeit in den Heimen so empfunden hätten, sagte Vollmer. Die ehemaligen Heimkinder drängen darauf, dass dieerzwungene Arbeitin den Heimen nach Artikel 12 des Grundgesetzes als verboten zu beurteilen sei. Kollektive Lösungen dafür, Unrecht wie die Arbeit von Kindern und Jugendlichen durch Rentenansprüche zu entschädigen, seien schwierig, sagte Vollmer: „Es geht alles in Richtung einer Fondslösung.“

( Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 23.01.2010 )


Und siehe auch unbedingt die Stellungnahme – d.h. den „offenen Brief“ von dem Jurist und Rechtsberater Michael Witti an Volker Beck, MdB ( GRÜNE ) vom 21.01.2010 – ein Schreiben, das in dem zweiten EHEMALIGE HEIMKINDER BLOG – ebenso von Martin Mitchell in Australien und von Australien aus betrieben und in den USA gehostet – @ http://www.heimkinderopfer2.blogspot.com/ unter der Überschrift »»»Der Freigabe am 22.01.2010 in Berlin des »„Zwischenbericht“ RUNDER TISCH HEIMERZIEHUNG« vorangehend, um anzuzeigen was DORT wirklich vor sich geht:««« zu finden ist.
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Meine eigene momentane Unterschrift: Eine Verhandlung oder ein Verfahren ohne QUALIFIZIERTEN juristischen Rechtsbeistand, Recht und Gesetz ist wie ein Gebäude ohne Fundament – ein Kartenhaus.

TAGS / LABELS: Antje Vollmer, Arbeitsausbeutung, Ehemalige Heimkinder, forced labour, Heimkinder, institutionelle Kinderzwangsarbeit, Michael Witti, nachkriegsdeutsche Zwangsarbeit, VEH, Volker Beck, Zwangsarbeit


Zuletzt bearbeitet von Martin Mitchell am 26.01.2010, 12:04, insgesamt einmal bearbeitet
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Martin Mitchell
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Beitrag(#1422365) Verfasst am: 26.01.2010, 08:29    Titel: ERSATZBEGRIFF für „nachkriegsdeutsche Zwangsarbeit“ gesucht. Antworten mit Zitat

.
ERSATZBEGRIFFfür „ZWANGSARBEIT“ was „Ehemalige Heimkinder“ in „Westdeutschland“ betrifft, bzw. damals betraf.

Hier sind einige Alternativen ( die alle die damit verbundenen juristischen Konsequenzen beibehalten und nach sich ziehen !!! ) !!!


Diese Vorschläge gehen auch in persönlichen Schreiben, u.a., gleichlaufend an all die folgenden Empfänger ( obwohl keine Antwort DARAUF von denen zu erwarten ist ):

An: "Dr. Antje Vollmer ( GRÜNE )"; "Dr. Sven Olaf Obst BMFSFJ"; "Dr. Anette Niederfranken"; "Erika Huxhold"; "Marlene Rupprecht, MdB ( SPD )"; "Prof. Klaus Schäfer"; "Georg Gorrison"; "Mario Junglas"; "Hans Meyer"; "Michael Löher"; "Jörg A. Kruttschnitt"; "Rainer Kröger"; "Dr. Hans Ulrich Anke"; "Jörg Freese"; "Sonja Djurovic"; "Stefan Beuerle"; "Eleonore Fleth"; "Hans-Siegfried Wiegand"; "Sekretäriat Deutsche Bischofs Konferenz"; "Paritätischer Wohlfahrtsverband Jugendhilfe"; "Prof. Dr. Christian Schrapper"; "Thomas Moersberger"; "Georg Recht ; "Johannes Stücker-Brüning"; "Norbert Struck"; "Prof. Dr. jur. Berd-Rüdiger Sonnen"


Hier sind einige Alternativen ( die alle die damit verbundenen juristischen Konsequenzen beibehalten und nach sich ziehen !!! ) !!!

first and foremost institutionelle Kinderzwangsarbeit und institutionelle Kindesmisshandlung

„Ehemalige Heimkinder“ ... „schon im Alter von 6 bis 13 Jahren“ ...

„Ehemalige Heimkinder“ ... „im Alter von 13 bis 21 Jahren“ ...

„Ehemalige Heimkinder“ ... „Behinderte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene jeden Alters“ ...

Verlängerung der „Internierung“ / „Bewahrung“ : „Ehemalige Heimkinder“ ... „im Alter von 21 bis 35 Jahren“ ...


institutionelle Kindesmisshandlung:Ehemalige Heimkinder“, „Säuglinge“, „Kleinkinder“, „Vorschulkinder“, „Schulkinder“, „Jugendliche“ , „Heranwachsende“, „junge Erwachsene“, „Erwachsene:Schutzbefohlene“, „Heimkinder“, „Fürsorgezöglinge“, solche die der „Freiwilligen Erziehungshilfe“ unterstanden, solche für die weitergehende „Bewahrung“ angeordnet wurde, solche die sich in „Behinderteneinrichtungen“ befanden, solche die sich in „psychiatrischen Einrichtungen“ befanden.

Ehemalige Heimkinder“ ... „systematischer Arbeitszwang war in den meisten, wenn nicht in allen solchen Institutionen:Jugendwohlfahrtseinrichtungen“ und auch in „Behinderteneinrichtungen“ und in den „Psychiatrienoffiziell Gang und Gebe“ ... „und das war von Staat und Kirche auch genau so gewollt“ ...

„Ehemalige Heimkinder“ ... „wurden wie Leibeigene gehalten“ ...

„Ehemalige Heimkinder“ ... „wurden wie Sklaven gehalten und wie Sklaven behandelt“ ...

„Ehemalige Heimkinder“ ... „waren illegalem Arbeitszwang ausgesetzt und ausgeliefert“ ...

„Ehemalige Heimkinder“ ... „wurden systematisch massiv dem Arbeitszwang ausgesetzt und ausgeliefert“ ...

„Ehemalige Heimkinder“ ... „systematischen und systemimmanenten Arbeitszwang übergeben“ ...

„Ehemalige Heimkinder“ ... „Internierung verbunden mit illegitimen Arbeitszwang“...

„Ehemalige Heimkinder“ ... „zweifelhaft legitimen Arbeitszwang ausgesetzt“

„Ehemalige Heimkinder“ ... „systematischen Arbeitszwang ausgesetzt“ ... ... „wobei die Arbeit keinerlei Entlohnung für die Frondienenden mit sich brachte“ ...


Ehemalige Heimkinder“ ... „Arbeitszwang mit Gewaltanwendung“ ... „um jeglichen Widerstand und Ungehorsam sofort im Keim zu ersticken“ ...

„Ehemalige Heimkinder“ ... „haben unablässlich Frondienst verrichten müssen“ ...

... „Industriearbeitarbeitszwang“, „Feldarbeitarbeitszwang“, „Moorarbeitarbeitszwang“, „Torfverwertungarbeitszwang“, „Wäschereiarbeitarbeitszwang“, „Straßenbauarbeitszwang“, „Abwässerungskanalarbeitszwang“, „Jauchegrubearbeitszwang“, „Steinbrucharbeitszwang“, „Forstwirtschaftarbeitszwang“ ...

... und all dies wird überall in der Welt – nur nicht in der Bundesrepublik Deutschlandpure and simple als „ZWANGSARBEIT“ / "forced labour" / "forced labor" definiert.
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Zuletzt bearbeitet von Martin Mitchell am 27.01.2010, 10:49, insgesamt 3-mal bearbeitet
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Beitrag(#1422371) Verfasst am: 26.01.2010, 09:07    Titel: TOP MEDIEN ● BERLIN: Stellungnahme von Peter Henselder ! Antworten mit Zitat

HiobHolbach hat folgendes geschrieben:
Bin anderweitig ausgelastet, deshalb nur ein Link. Vielleicht mag dort jemand kommentieren:

http://www.evangelisch.de/themen/gesellschaft/runder-tisch-heimkinder-legt-zwischenbilanz-vor10507

Danke »HiobHolbach«, daß Du uns darauf hingewiesen hast !

Hoch interessante Stellungnahme zum „Zwischenbericht“ RUNDER TISCH HEIMERZIEHUNG IN DEN 50ER UND 60ER JAHREN und Antje Vollmer’s Pressekonferenz DAZU.

„Ehemaliges Heimkind“ ( u.a. auch in einem katholischen „Heim“ ), TV-Journalist und Filmmacher, Readaktion von TOP MEDIEN ● BERLIN, Peter Henselder, nimmt Stellung zum „Zwischenbericht“ »RUNDER TISCH HEIMERZIEHUNG« und Antje Vollmer’s öffentlichen Äußerungen DAZU vom 22. Januar 2010 – auf Ihrer Pressekonferenz in Berlin.

Diese Stellungnahme von Peter Henselder wurde zuerst von ihm @ http://www.evangelisch.de/themen/gesellschaft/runder-tisch-heimkinder-legt-zwischenbilanz-vor10507 ( 25.01.2010 - 21:27 MEZ ) veröffentlicht und danach auch sofort von ihm im Internetauftritt von TOP MEDIEN ● BERLIN @ http://www.top-medien-berlin.de/content/view/574/2/ ( 25.01.2010 MEZ ) online gestellt; und sie ist auch zur UNBESCHRÄNKTEN WEITERVERÖFFENTLICHUNG im Internet, und auch anderweitig, von Peter Henselder freigegeben [ ... darum natürlich auch sofort in meinem Blog - dem EHEMALIGE HEIMKINDER BLOG - zu finden : @ http://www.heimkinderopfer.blogspot.com ... ].

»»» Kommentar von Peter Henselder
Geschrieben von Administrator [ TOP MEDIEN ● BERLIN ]
Montag, 25. Januar 2010

Der Runde Tisch zur Heimerziehung in den 50ziger und 60ziger Jahren hat einen Zwischenbericht vorgelegt. Er umfaßt gut 50 Seiten und enthält einige Eingeständnisse, die vor kurzem den Verantwortlichen wohl kaum über die Lippen gekommen wären. Zu den entscheidenden Frage ist die Antwort des Runden Tisches jedoch ungenügend geblieben. Da ist zum einen die Anerkennung der Zwangsarbeit. Obgleich das Grundgesetz den Begriff der Zwangsarbeit kennt, will der Runde Tisch ihn in einem engen nationalsozialistischen Sinn als "Vernichtung durch Arbeit" verstanden wissen, als ob etwa ein Richter nach Art. 12 (3) GG bei der Anordnung von "Zwangsarbeit" die "Vernichtung durch Arbeit" im Blick hätte. Wie man zu einer solchen merkwürdigen Begriffsbestimmung kommen kann, obgleich zur Zeit des Dritten Reiches Zwangsarbeiter selbst in kirchlichen Einrichtungen tätig waren und die Kirchenvertreter dies doch eigentlich wissen müßten, ist unbegreiflich. Hier ist zu hoffen, daß diese Geschichtsklitterung keinen Bestand haben wird. Ähnlich sieht es bei der Anerkennung als Menschenrechtsverletzung aus. Daß die systematische Mißhandlung der Kinder in den Heimen erst eine Anerkennung finden könnten nach Einrichtung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist eine ebenso absurde Auffassung, denn die Heimkinder standen wie jeder andere Deutsche unter dem Schutz des Grundgesetzes und durften Achtung ihrer Würde (Art. 1 GG) verlangen. Diese Würde ist noch viel umfassender gedacht, als ihre Auslegung in einzelnen Menschenrechtsnormen.
Doch wird man noch einen Schritt weitergehen. Es ist zugestanden, daß bei unehelicher Geburt das Jugendamt tätig wurde und das Kind in ein Heim einwies. Nun ist aber die Forderung nach Schaffung gleicher Bedingungen für die leibliche und seelische Entwicklung der unehelichen Kinder mit den ehelichen, ja nicht erst eine Forderung des Grundgesetzes von 1949 (Art. 6 (5)), sondern bereits der Weimarer Reichsverfassung von 1919 (Art. 121 (1)). Hätte man diese Forderungen ernst genommen, dann wäre das Ausmaß dessen, womit sich der Runde Tisch heute beschäftigen muß, wesentlich eingeschränkter. Die "Unehelichkeit" ist ja häufig der Anlaß gewesen, die Heimkinder in ihrer Existenz abzuwerten. Und hier setzt nicht nur eine historische, sondern auch eine geistige Verantwortlichkeit ein. Bisher hat der Runde Tisch nach den geistigen Voraussetzungen für das, was geschehen ist, nicht gefragt. Und gerade in diesem Punkt kommt die Verantwortlichkeit der Kirchen in den Blick. Es ist ja sicher kein Zufall, daß wir von den Mißbrauchsfällen im wesentlichen nur aus Ländern hören, die sich zum christlichen Kulturkreis rechnen. Hier muß eine Wurzel dessen gesucht werden, worüber heute alle Welt redet.

Vermißt wird auch eine Darstellung der Ausbildung der damals verantwortlichen Erzieher und Erzieherinnen. Kontrastiert man das, was in den 50ziger und 60ziger Jahren in den Heimen geschehen ist, mit dem, was bereits in den 20ziger und 30ziger Jahren an psychologischen Erkenntnissen vorlag, dann fragt sich auch hier, weshalb diese Ergebnisse nicht in die Erziehung der Heimkinder eingeflossen sind.

Sollte der Grund darin liegen, daß man glaubte, die Psychologie als mit dem christlichen Menschenbild nicht vereinbar und daher als eine zu vernachlässigende Größe betrachten zu dürfen, dann stellt sich auch hier für die Zukunft die Frage, ob der Staat überhaupt einer weltanschaulichen Gruppe Kinder anvertrauen darf. Es wird abzuwarten sein, welche Konsequenzen der Runde Tisch in diesem Punkt zieht. Zu wünschen ist, daß er dabei durchaus eine weite historische Perspektive nimmt und die Entwicklung der Heime seit dem 17. Jahrhundert in den Blick nimmt und etwa anhand des Waisenhausstreites die Unfähigkeit religiöser Gruppen, aus der Geschichte zu lernen, nicht verkennen wird. «««
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Meine eigene momentane Unterschrift: Eine Verhandlung oder ein Verfahren ohne QUALIFIZIERTEN juristischen Rechtsbeistand, Recht und Gesetz ist wie ein Gebäude ohne Fundament – ein Kartenhaus.

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Übrigens, siehe jeder auch mal die Diskussion hier: http://www.kinderheim-koeln-suelz.de/forum/index.php?id=726


Zuletzt bearbeitet von Martin Mitchell am 26.01.2010, 11:52, insgesamt einmal bearbeitet
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Beitrag(#1422389) Verfasst am: 26.01.2010, 10:42    Titel: Antworten mit Zitat

@Martin Mitchell: wurde dir das noch nicht mitgeteilt, dass die Farbe orangered fast genauso wie das Moderatorenrot aussieht, und deshalb gebeten wird, diese und weitere ähnliche Rottöne, zB FF#4000, #FF4040 nicht zu verwenden, damit es nicht zu Irritationen kommt?

Bitte wandle die Farben in eine andere um, und verwende sie nicht mehr. Danke.


Zum Vergleich:
red
orangered
#FF4000
#FF4040
_________________
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Beitrag(#1422422) Verfasst am: 26.01.2010, 12:54    Titel: Bitte vergeben Sie mir meine Verfehlungen... Antworten mit Zitat

Hallo junge Frau.

Ich weiß nicht wie lange Sie schon Moderatorin sind in diesem Forum, aber Sie sind im Irrtum, wenn Sie der Meinung sind, daß mir schon mal zuvor mitgeteilt wurde, auf keinen Fall irgend eine rötliche Farbe zu verwenden. Warum Sie mich übrigens nicht DARÜBER in einer Privaten Nachricht ansprechen, aber lieber hier den Diskussionsfaden DAMIT unterbrechen, weiß ich auch nicht.

Ich benutze schon immer „orangered“ und „firebrick“ ( nachdem ich im Jahre 2003 gebeten wurde kein ROT zu verwenden. Mit den Nummern der Farben kenne ich mich leider nicht so gut aus [ die werden woanders, wo ich meine Texte immer erst einmal entwerfe ( denn Deutsch ist Fremdsprache für mich ) ] automatisch generiert.

OK, ich hab es jetzt kapiert: jegliches ROT ( every shade of red ) ist nur für Lehrer, Erzieher und Moderatoren und Moderatorinnen gedacht. Schüler, Studenten und Zöglinge dürfen kein ROT benutzen ( sonst „gibtʼs Haue“ oder es geht „ab ins Heim“ [ diesmal ins „Altenheim“ ] ).

Ich bitte um Verzeihung für mein Verfehlen und werde mich in Zukunft besonders anstrengen nicht den gleichen Fehler zu begehen. Leider aber bin ich nicht perfekt und manchmal auch ein bißchen „vergesslich“ = "forgetful" und auch ein bißchen „farbenblind“ = "colour blind" ( und übrigens auch kein Computer-Programmierer ).

Mit freundlichen Grüßen

Martin Mitchell [ ex-Zögling, - aber das liegt jetzt schon mehr als 45 Jahre zurück ! ]


Zuletzt bearbeitet von Martin Mitchell am 27.01.2010, 06:00, insgesamt einmal bearbeitet
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Beitrag(#1422434) Verfasst am: 26.01.2010, 13:30    Titel: Re: Bitte vergeben Sie mir meine Verfehlungen... Antworten mit Zitat

Martin Mitchell hat folgendes geschrieben:
Hallo junge Frau.
Oh, herzlichen Dank. zwinkern

Zitat:
Ich weiß nicht wie lange Sie schon Moderatorin sind in diesem Forum, aber Sie sind im Irrtum, wenn Sie der Meinung sind, daß mir schon mal zuvor mitgeteilt wurde, auf keinen Fall irgend eine rötliche Farbe zu verwenden. Warum Sie mich übrigens nicht DARÜBER in einer Privaten Nachricht ansprechen, aber lieber hier den Diskussionsfaden DAMIT unterbrechen, weiß ich auch nicht.
Weil es nicht explizit in den Regeln steht, dass fast gleiche Farben auch nicht so günstig sind, und dies eine Bitte an alle ist. Allerdings finde ich, könnte man darauf auch von selber kommen.... zwinkern.

Zitat:
Ich benutze schon immer „orangered“ und „firebrick“ ( nachdem ich im Jahre 2003 gebeten wurde kein ROT zu verwenden. Mit den Nummern der Farben kenne ich mich leider nicht so gut aus [ die werden woanders, wo ich meine Texte immer erst einmal entwerfe ( denn Deutsch ist Fremsprache für mich ) ] automatisch generiert.

OK, ich hab es jetzt kapiert: jegliches ROT ( every shade of red ) ist nur für Lehrer, Erzieher und Moderatoren und Moderatorinnen gedacht. Schüler, Studenten und Zöglinge dürfen kein ROT benutzen ( sonst „gibtʼs Haue“ oder es geht „ab ins Heim“ [ diesmal ins „Altenheim“ ] ).
Ich denke, es gibt immer noch ausreichend viele Farben, für ein Diskussionsforum, wenn wir einen einzigen Farbton für die leichtere Erkennbarkeit von moderativen Eingriffen reservieren. Wenn wir hier Fettestes Rot tolerieren, wie sollen wir das denn den anderen verklickern, dass sie das nicht sollen? Mir ist auch nicht klar, wieso einfache Fettung, viele Farbtöne -1 und/oder Großschrift nicht ausreicht.

Zitat:
Ich bitte um Verzeihung für mein Verfehlen und werde mich in Zukunft besonders anstrengen nicht den gleichen Fehler zu begehen.
Schön. ^^

Zitat:
Leider aber bin ich nicht perfekt und manchmal auch ein bißchen „vergesslich“ = "forgetful" und auch ein bißchen „farbenblind“ = "colour blind" ( und übrigens auch kein Computer-Programmierer ).
Ich auch nicht. Und?
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Beitrag(#1424722) Verfasst am: 30.01.2010, 14:07    Titel: Warum mußten HEIMKINDER „ERZWUNGENE SKLAVENARBEIT“ leisten ? Antworten mit Zitat

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HEIMKINDER IN DEUTSCHLAND MUSSTEN VORÜBERGEHEND „ERZWUNGENE SKLAVENARBEIT“ LEISTEN. - ( with regard to West Germany: ) Germany introduced „temporary slave labour“ for wards of the state ( ca 1945- ca 1985 ).

»HEIMKINDER leisteten „vorübergehend“ „ERZWUNGENE SKLAVENARBEIT“«

Verfaßt von Martin Mitchell, Donnerstag, 28. Januar 2010, um 01:34 Uhr MEZ

als Leserkommentar zum TAGESSPIEGEL-Artikel »RUNDER TISCH - Heimkinder: Der Willkür ausgeliefert« - »Ein Runder Tisch thematisiert offen das Leid der Heimkinder – es handelt sich nicht um Einzelfälle. Jetzt geht es um Wiedergutmachung.«, ein Artikel von TISSY BRUNS, vom 23.1.2010, 00:00 Uhr MEZ

@ http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/Heimkinder;art122,3009556

»»» HEIMKINDER IN DEUTSCHLAND MUSSTEN VORÜBERGEHEND „ERZWUNGENE SKLAVENARBEIT“ LEISTEN. - ( with regard to West Germany: ) Germany introduced „temporary slave labour“ for wards of the state ( ca 1945- ca 1985 ).

Um mitzuhelfen die westdeutsche Wirtschaft und auch die verschiedenen involvierten „Wirtschaftsbetriebe“ wieder anzukurbeln und vermögend zu machen MUSTEN HEIMKINDER IN DEUTSCHLAND VORÜBERGEHEND ERZWUNGENE SKLAVENARBEIT LEISTEN, für die sie nicht bezahlt wurden und für die seitens der staatlichen und kirchlichen Betreiber dieser „Arbeitszwangsanstalten“ / „Wirtschaftsbetriebe“ / „Arbeitsausbeutungseinrichtungen“ keine Sozialabgaben für sie entrichtet wurden. Vielerorts dauerte diese „vorübergehende Sklaverei“ drei bis sieben Jahre für sie, manchmal aber auch ( in Fällen wo diese „Sklaverei der Heimkinder“ schon im Alter von zehn Jahren begann ) bis zu elf lange Jahre !!! Während dieser gesamten Zeit erwirtschafteten und produziertenHeimkinder-Sklaven“ / „Kindersklaven“ im „Wirtschaftswunderland Westdeutschland“ für ihre jeweiligen Sklavenhalter und Sklaventreiber und derenWirtschaftsbetriebe“, insgesamt, Geldwerte in Milliardenhöhe [ eine unrechtmäßige und verbrecherische Bereicherung seitens der vielen Nutznießer ! ] --- aber von „Zwangsarbeit“ dürfen sie, die „nachkriegsdeutschen Kindersklaven“ ( auch nicht-deutscheKindersklaven“ unter ihnen ! ) heute nicht reden, denn dieser Begriff isthistorisch besetzt“ von einer viel größeren Zahl von Opfern deutschem Barbarismus und deutscher Brutalität in der vorhergehenden Geschichte des Landes. Beide Geschehen in der deutschen Geschichte, und ihr heutiger Umgang DAMIT, dürfen, meines Erachtens, auch in Zukunft weder vergessen noch außer Acht gelassen werden. Sie bleiben uns als ständige Mahnung. Freiheit und Recht und Gerechtigkeit – auch in einem angeblichen, sogenannten „Rechtsstaat“ – ist keine Selbstverständlichkeit, sie bedarf ständiger Wachsamkeit. «««



NACHTRÄGLICHER HINWEIS ( 30.01.2010 MEZ ): Übrigens haben wir, d.h. hat der „Verein ehemaliger Heimkinder e.V.“ ( „VEHeV“ ), seit vorgestern auch ein allgemein für jeden zugängliches DISKUSSIONSFORUM @ http://www.vehev-forum.de/ eingerichtet.
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Meine eigene momentane Unterschrift: Eine Verhandlung oder ein Verfahren ohne QUALIFIZIERTEN juristischen Rechtsbeistand, Recht und Gesetz ist wie ein Gebäude ohne Fundament – ein Kartenhaus.
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Martin Mitchell
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Beitrag(#1424728) Verfasst am: 30.01.2010, 14:30    Titel: Suche „ehemalige Heimkinder“ aus WEST-BERLIN Heimen ! Antworten mit Zitat

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Dringende Suche nach „ehemaligen Heimkindern“ aus WEST-BERLIN ( zuständigkeitshalber ! ) als Zeitzeugen für die damalige Heimerziehung in West-Berlin in staatlichen UND kirchlichen Heimen bei einer Senatsanhörung.

»»» Suche dringend ehemalige Heimkinder die in Berliner Heimen [ West-Berliner Heimen ! ] verbringen mussten und nun als Zeitzeugen im Abgeordnetenhaus von Berlin ihre Geschichte vortragen möchten. Der Berliner Senat ist der Meinung, Drucksache 16 /13509, dass es in Berliner Heimen keinerlei Rechtsverletzungen gegeben hat. Aus diesem Grunde müssen wir nunmehr eine Anhörung erzwingen dazu benötigen wir jedoch Zeitzeugen.

[ In West-Berlin war damalig, jahrzehntelang, der „Senator für Jugend und Sport“ die zuständige „Jugendbehörde“ / „JugendWOHLFAHRTsbehörde! – und die haben auch massiv Kinder und Jugendliche von Berlin aus in geschlossene Heime nach West-Deutschland verfrachtet ! – Sie meinen aber heute keine Akten mehr über ihre Heime, damalige Zöglinge und auch über diese Ausweisungen und Verbannungen zu besitzen ! ]

Sollte es so sein, dass einige ehemalige Heimkinder ( aus welchen Gründen auch immer ) nicht persönlich in der Lage sind eine solche Anhörung zu besuchen, bin ich bereit es im Auftrag und anonym zu erledigen.

Hierzu benötige ich jedoch von den Heimkindern eine Auflistung der Rechtsverstöße, so wie einige persönliche Erfahrungen. Bitte bitte, schickt mir genügend Material um den Senat von Berlin zu beweisen, dass es sehr wohl Rechtsverstöße in Berliner Heimen gegeben hat.

Allerdings brauche ich diese Auflistungen spätestens bis zum 06.02.2010.

Ich persönlich hafte dafür, dass diese Daten vertraulich und anonym behandelt werden.

Der Berliner Senat sitzt, vertreten durch die Länder mit am Runden Tisch und wird berichten, dass es in Berliner Heimen eine optimale Betreuung gegeben hat, was daraus folgt, ist jedem klar, ich möchte es hier nicht näher erörtern.

Bitte, bitte, bitte,
Mit freundlichem Gruß
Jonathan.

Meine Postanschrift
H-J. Overfeld
Büchsenweg 24
13409 Berlin
oder Email:
overfeld51@web.de
oder Telefon: 030 830 370 74 mobil 0163 390 18 59 «««


Mit voller Genehmigung und auf Anweisung von Heinz-Jürgen Overfeld ( „Jonathan“ ), 2. Vorsitzender desVerein ehemaliger Heimkinder e.V.“ ( „VEHeV“ )

Ich bitte – und Herr Overfeld bittet ebenso – darum, daß seine Kontakt-Details hier nicht geschwärzt oder gestrichen werden. Er will, daß sie für jeden sichtbar bleiben.

Dieser Post wurde getätigt hier von Martin Mitchell ( selbst ein „ehemaliger West-Berliner“, einer der auch DORT in verschiedenen Heimen war und auch im „Jugendhof“ in Berlin-Schlachtensee und seinen „Außenstellen“, eine davon in Berlin-Lichtenrade, war ).


NACHTRÄGLICHER HINWEIS ( 30.01.2010 MEZ ): Übrigens haben wir, d.h. hat der „Verein ehemaliger Heimkinder e.V.“ ( „VEHeV“ ), seit vorgestern auch ein allgemein für jeden zugängliches DISKUSSIONSFORUM @ http://www.vehev-forum.de/ eingerichtet.
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Martin Mitchell
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Beitrag(#1425116) Verfasst am: 31.01.2010, 07:47    Titel: Was sind Menschenrechtsverletzungen und Zwangsarbeit wenn nicht das? Antworten mit Zitat

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Verfaßt von »Gast« [ bzw. von em. Prof. Dr. Uwe Lehnert, Freie Universität Berlin ] am 23. Januar 2010 - 17:54.

DAMALIGE „HEIMERZIEHUNG“ - Was sind Menschenrechtsverletzungen und Zwangsarbeit wenn nicht das? – und es war schon immer bekannt gewesen !

...und gepostet von »Gast« auf der Internet-Plattform evangelisch.de @ http://www.evangelisch.de/themen/gesellschaft/runder-tisch-heimkinder-legt-zwischenbilanz-vor10507 zu ihrem Artikel vom 22.01.2010 »Runder Tisch Heimkinder legt Zwischenbilanz vor«

[ evangelisch.de : Verlag Hansisches Druck- und Verlagshaus. Das Hansische Druck- und Verlagshaus (HDV) ist eine 100%ige Tochtergesellschaft des Gemeinschaftswerks der Evangelischen Publizistik gGmbH und Verlag des evangelischen Magazins chrismon. Evangelisch.de wird in enger Kooperation mit der Zentralredaktion des Evangelischen Pressedienstes ( epd ) produziert. ]

»»» Verfaßt von »Gast« [ bzw. von em. Prof. Dr. Uwe Lehnert, Freie Universität Berlin ] am 23. Januar 2010 - 17:54.

Über 60% der Heime standen unter kirchlicher Leitung ( nach anderen Berichten waren es an die 80%! ). Zu den Erziehungsmethoden gehörten "Strafen, Prügel, Einsperren, Essensentzug, Demütigungen". "Harte Arbeit in der Wäscherei, der Küche, in der Landwirtschaft oder bei der Torfgewinnung" wie in Arbeitslagern ( die den Heimen Geld einbrachten! ) gehörten für diese Heimkinder ebenfalls zum "Erziehungsprogramm". Jeder dritte Betroffene berichtet von sexuellen Übergriffen. Was sind Menschenrechtsverletzungen und Zwangsarbeit wenn nicht das?

Wie erklärt sich ein solcher moralischer Verfall von Menschen, die sich angeblich der christlichen Lehre von Liebe, Barmherzigkeit und Vergebung verpflichtet fühlen? Wie rechtfertigen kirchliche Instanzen als letztlich Verantwortliche, die von diesem Geschehen detailliert gewusst haben, ihr jahrzehntelanges absolutes Fehlverhalten? Ein Blick nach Irland und in die USA und den dort aufgedeckten sexuellen Verfehlungen großen Ausmaßes durch Priester und auch andere kirchliche Bedienstete zeigt, dass sich bis heute am Verhalten sehr vieler Verantwortlicher nichts geändert hat. ( In Deutschland und Österreich wird es wohl kaum besser aussehen, hier funktioniert allerdings das Vertuschen besser! ) Von "bedauerlichen Einzelfällen" kann hier nicht mehr die Rede sein, hier liegen Gründe vor, die im System liegen müssen. Erinnert sei – Menschen vergessen und verdrängen ja so gern – an die grausamen Ketzer- und Hexenverbrennungen und die Verfolgung von Juden über die Jahrhunderte durch Christen und ihre kirchlichen Führer. Die Opferzahlen liegen hier im Millionenbereich. Von dem nur geringen Widerstand der offiziellen Kirchenleitungen gegen die Judenverfolgung im Nationalsozialismus, ja teilweise offener Unterstützung ( siehe Erklärung evangelischer Landesbischöfe und Kirchenpräsidenten vom 17.12.1941! ) ganz zu schweigen.

Die Kirche spielt sich so gern als Hüterin und Verkünderin von Moral auf? Ja, sie behauptet, als einzige Instanz zu gelten, die in der Lage sei, Moral zu begründen. Müssten ihr angesichts dieses Versagens nicht solche Worte im Halse stecken bleiben?

http://www.uwelehnert.de/ «««


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TAGS / LABELS: Arbeitslagern, evangelisch.de, Fehlverhalten, Heimerziehung, kirchliche Instanzen, Menschenrechtsverletzungen, Prof. Dr. Uwe Lehnert, Runder Tisch Heimkinder, Torfgewinnung, Vertuschen, Zwangsarbeit
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Anmeldungsdatum: 25.09.2003
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Beitrag(#1425119) Verfasst am: 31.01.2010, 09:29    Titel: Unglaubliches Ausmaß grausamer Menschenrechtsverletzungen in der BRD ! Antworten mit Zitat

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GERMAN INSTITUTIONS: Unglaubliches Ausmaß grausamer Menschenrechtsverletzungen in der damaligen nachkriegsdeutschen Heimerziehung !

CHURCH ABUSE and STATE ABUSE, and they were equally responsible and are equally liable !

“Abuse was not the failure of the system, abuse was the system !”

„Abusus war nicht das Verfehlen des Systems, Abusus war das System !“

Unglaubliches Ausmaß grausamer Menschenrechtsverletzungen in der BRD !

Mag vielleicht kein Anwalt sein, der dies geschrieben hat, aber immerhin soll und muß, meines Erachtens, auch DIES unbedingt berücksichtigt werden:

Verfasst von »Gast« am 26. Januar 2010 - 07:06 Uhr MEZ.

...und gepostet von »Gast« auf der Internet-Plattform evangelisch.de @ http://www.evangelisch.de/themen/gesellschaft/runder-tisch-heimkinder-legt-zwischenbilanz-vor10507 zu ihrem Artikel vom 22.01.2010 »Runder Tisch Heimkinder legt Zwischenbilanz vor«

[ evangelisch.de : Verlag Hansisches Druck- und Verlagshaus. Das Hansische Druck- und Verlagshaus (HDV) ist eine 100%ige Tochtergesellschaft des Gemeinschaftswerks der Evangelischen Publizistik gGmbH und Verlag des evangelischen Magazins chrismon. Evangelisch.de wird in enger Kooperation mit der Zentralredaktion des Evangelischen Pressedienstes ( epd ) produziert. ]

»»» Verfasst von »Gast« am 26. Januar 2010 - 07:06 Uhr MEZ.

Wenn man bedenkt welche Firmen an der unentlohnten Zwangsarbeit an Kindern und Jugendlichen in der Bundesrepublik Deutschland ( BRD ) während des so genannten „Wirtschaftswunder“ davon profitiert haben.

Claas Gruppe : CLAAS KGaA mbH, Harsewinkel
Hella KGaA Hueck & Co., Lippstadt
RECTICEL SCHLAFKOMFORT GmbH - SCHLARAFFIA - Bochum

weltbekannte Marken wie Miele, Rowenta, Braun und Grundig
verschiedene Anbieter von Krankenhaus-, Haushalts- und Wäscherei-Diensten

Und das sind bestimmt nicht die einzigen gewesen.

Und man sollte dabei immer bedenken, dass die Kirchen nie in der Lage gewesen wären, dieses unglaubliche Ausmaß der grausamen Menschenrechtsverletzungen zu vollbringen, wenn die zuständigen Jugendämter, Gerichtsbarkeiten und die Landesparlamente nicht Ihre schützende Hände darüber gehalten hätten. Der Staat ( und damit meine ich nicht die Bürger ) und die Kirche haben gemeinsame Sache gemacht. Und auch nach dieser Zeit ( quasi bis zum heutigen Tage ) hat der Staat trotz Wissen dieser groben Verstöße gegen die Menschenrechte keine strafrechtliche Verfolgung eingeleitet. Somit greift meiner Meinung nach auch nicht das Gesetz der Verjährung. Denn es gibt vom BGH ein Urteil dazu [ 5 StR 451/99 - BESCHLUSS vom 09.02.2009; steht zur Verfügung als PDF @ http://jensweinreich.de/wp-content/uploads/2009/07/bgh-pansold-dopingopfer.pdf ( 9 Seiten; 1.3 MB ) ]:

[ betreffend einem Strafverfahren ] in dem die Revision eines Angeklagten ( ehemaliger Dopingarzt [ ( IM ) „inoffizieller Mitarbeiter ( STASI )“ "Jürgen Wendt" - Dr. Bernd Fritz Pansold aus Wien, Österreich ( wo er sich nach der Wende niedergelassen hat ) ] ) auf VERJÄHRUNG NIEDERGESCHLAGEN wurde. Nach dieser Vorschrift unterliegen Verbrechen gegen den Frieden, die Menschlichkeit und die Menschenrechte und Kriegsverbrechen nicht den Bestimmungen über die Verjährung. Weil die betroffenen minderjährigen Sportlerinnen von Staats wegen ohne Rücksicht auf gravierende Gesundheitsschädigungen – z.B. mögliche Lebertumore oder schwerwiegende Herzerkrankungen – für staatliche Zwecke missbraucht wurden. Dieser schwerwiegende Rechtsbruch ist als Menschenrechtsverletzung zu werten. Zu Recht ist somit im Ergebnis von dem Ruhen der Verjährung dieser UNRECHTSTATEN auszugehen, da sie systemimmanent durch das totalitäre Regime der SED nicht verfolgt wurden.

Auch in unseren Fällen [ was ehemalige Heimkinder betrifft ] fand von staatswegen keine strafrechtliche Verfolgung gegen schwere Menschenrechtsverletzungen statt. [ *** ] Die BRD war zwar kein totalitäres Regime. Aber das System der Kinderheime in der BRD war ein totalitäres Regime. Ein Regime welches vom Staat nicht nur gedeckt wurde sondern [ in welchem ] auch [ der Staat ] sich daran beteiligt hat. Und das bis zum heutigen Tage. Obwohl die deutsche Gerichtsbarkeit und die Staatorgane es gewusst haben. Die Täter hätten schon damals angeklagt werden müssen. Aber man hat trotz des Wissens von schweren Verstößen gegen die Menschenrechte damals und die Jahre danach nicht einen der Täter angeklagt, vor Gericht gestellt und somit auch keinen rechtskräftig dafür verurteilt.

Zum Schluss von einer der Erzieherinnen gegenüber meiner Person: Ich hasse diesen Bastard. Vater kriminell und Alkoholiker, Mutter kriminell und Alkoholikerin. Der Apfel fällt nicht weit vom Baum. Am besten sollte man Ihn ersäufen, dann wird er in der Zukunft dem Steuerzahler nicht mehr auf der Tasche liegen.

Daran ist leicht zu erkennen welches Gedankengut in der damaligen Heimerziehung steckte. «««

[ *** Siehe DAZU, u.a., auch @ http://www.heimkinder-ueberlebende.org/Absolute-prohibition-of-every-form-of-forced-labour-and-compulsory-labour_-_Is-my-interpretation-of-this-international-law-the-ILO-Convention-C029-correct_-_or-not.html und @ http://www.heimkinder-ueberlebende.org/Former-German-wards-of-the-state,-institutionalised-children-used-as-slave-labourers-demand-adequate-compensation-and-the-making-of-appropriate-amends_-_no-compromise.html ]
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TAGS / LABELS: Bernd Fritz Pansold, BGH, Braun, CHURCH ABUSE, Claas, GERMAN INSTITUTIONS, Grundig, Heimerziehung, Hella, Menschenrechten, Menschenrechtsverletzungen, Miele, Schlaraffia, STATE ABUSE, Zwangsarbeit


Zuletzt bearbeitet von Martin Mitchell am 10.02.2010, 09:31, insgesamt einmal bearbeitet
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