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Todesstrafe
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1422862) Verfasst am: 27.01.2010, 00:57    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:
@rasmus: du hast mich missverstanden.

ich wollte nicht bei einem mord die zeugen haelftig aufteilen.

ich schlug vor, die todesstrafe nur in faellen anzuwenden, in denen zwei morde durch ein und dieselbe person veruebt wurden. zwei morde, die nichts miteinander zu tun haben - verschiedene zeugen damit, und problemlos mehreren gerichten zuweisbar.


Wozu?

Wieviele Mehrfachmörder gibt es denn überhaupt, dass man das überhaupt wollen sollte?

Zitat:
wenn auf diese weise einer zweimal zum tode verurteilt wird, ist die chance, dass beides fehlurteile waren, gering.


Wieso nicht drei Morde? Oder Zwölf?

Zitat:
das hat natuerlich den "nachteil", dass der normale, einfache moerder nie hingerichtet wird - aber dafuer sehe ich persoenlich auch absolut keinen bedarf. trotzdem aber wuerde es ermoeglichen, die ganz schlimmen faelle noch haerter als mit lebenslaenglich zu bestrafen.


Und wieso gibt es da einen Bedarf? Ich habe keinerlei Bedarf daran, irgendjemanden zu bestrafen.

Zitat:
(das soll jetzt nicht heissen, dass ich das fuer zweifachen mord schon gut heissen wuerde. ich wollte nur aufzeigen, dass man so das risiko eines totalen justizirrtums vermeiden kann.)


Nein, man kann es nur einschränken. Aber wo ein Fehlurteil möglich ist, sind es auch zwei. Und in vielen Konstellationen würde ein Fehlurteil bedeuten, dass das zweite nur noch wahrscheinlicher wird. Stell dir vor, es gibt irgendwo einen Mörder, der zufällig die selbe DNA hat, wie jemand anderes, dessen DNA bekannt ist. *Jeder* Mord dieser Person würde man dem unschuldigen anlasten.

Ist aber egal: Du hast es bisher vermieden, die Notwendigkeit für die Todesstrafe zu belegen und zu erklären, in welchen Fällen genau sie angemessen sein sollte.


ich habe mich auch gar nicht dafuer ausgesprochen, so zu verfahren, wie ich es hier als moeglichkeit angab - ich wollte nur aufzeigen, dass so eine todesstrafe bei sehr geringem risiko eines fehlurteils (genauer: einer fehlerbedingten hinrichtung) moeglich ist.

die notwendigkeit, so zu verfahren, werde ich nicht wohl belegen, da ich mich wahrscheinlich nicht dafuer aussprechen werde.

(der fall des massenmoerders mit ueber 100 toten ist ein anderer.)
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Critic
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Anmeldungsdatum: 22.07.2003
Beiträge: 16000
Wohnort: Arena of Air

Beitrag(#1422864) Verfasst am: 27.01.2010, 01:03    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:
trotzdem aber muesste man wenigstens einen terroristen, der mitten im ruhrgebiet ne groessere wasserstoffbombe zuendet und damit 2 millionen menschen umbringt, nicht moeglicherweise gegen den willen grosser teile der bevoelkerung dann auch noch bis an sein natuerliches lebensende hinter gittern gut behandeln und ernaehren. (im augenblick naemlich muesste man das - keine strafe ohne gesetz, und das rueckwirkungsverbot gibts auch noch.)


Das ist wohl der Grund, warum man den Angehörigen von Mordopfern die Rechtsprechung nicht überläßt, und auch üblicherweise das Urteil nicht von der Bild-Zeitung gesprochen wird.
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"Die Pentagon-Gang wird in der Liste der Terrorgruppen geführt"

Dann bin ich halt bekloppt. Mit den Augen rollen

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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1422868) Verfasst am: 27.01.2010, 01:10    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:

Wo ist der Punkt, ab dem jemand die Todesstrafe verdient?

also ehrlich gesagt: verdient hat man das schon ab dem ersten mord.

verdient wohl - nur muss man nicht jeden so bestrafen, wie er es verdient hat.

aus diversen gruenden bin ich in fall eines toten noch gegen die todesstrafe.


Hattest du vor, irgendwann nochmal konkret zu werden?

Zitat:
ab wieviel toten man jemand hinrichten sollte (eventuell - schliesslich steht gegen die wiedereinfuehrung der todesstrafe immerhin unsere verfassung, und nicht nur diese, soweit ich weiss), das ist ne abwaegungsfrage. das kann man so und so entscheiden. man muesste halt bestimmte grenzen im gesetz festlegen.


nein, hattest Du wohl offensichtlich nicht.

Zitat:
ich persoenlich halte nix davon, die todesstrafe zu einer regelmaessigen einrichtung werden zu lassen. insofern wuerde ich die grenze nicht unter 10 toten ansetzen, eher sogar bei 100 toten. damit waer wohl sichergestellt, dass kein einziger kriminalfall der letzten 50 jahre in der bundesrepublik mit einem todesurteil geendet haette.


Damit wäre also sichergestellt, dass du völlig grundlos darauf beharrst, die Todesstrage zuzulassen. Wieso?

Zitat:
trotzdem aber muesste man wenigstens einen terroristen, der mitten im ruhrgebiet ne groessere wasserstoffbombe zuendet und damit 2 millionen menschen umbringt, nicht moeglicherweise gegen den willen grosser teile der bevoelkerung dann auch noch bis an sein natuerliches lebensende hinter gittern gut behandeln und ernaehren. (im augenblick naemlich muesste man das - keine strafe ohne gesetz, und das rueckwirkungsverbot gibts auch noch.)


Tja, die Menschenrechte können echt nervig sein, oder? Leute umbringen, wie es Dir anders zu teuer ist? Geht's noch erbärmlicher?
Zitat:

Zitat:

Wieso glaubst Du, das Massenvernichtungswaffen überhaupt ein Faktor sein sollten?

man kann es auch einfach an der zahl der toten festmachen.


Ja - hast Du aber nicht, sondern Du hast ausdrücklich von Massenvernichtungswaffen gesprochen.

Zitat:
man koennte aber auch beruecksichtigen, ob es sich um massenvernichtungswaffen handelt - immerhin haben diese oft voellig unkontrollierbar grossen schaden. sowas hat man einfach ueberhaupt nicht zu verwenden, und es koennte schon einen sinn haben, das staerker zu bestrafen.


Also immer noch nichts konkretes. Wäre ja auch zu schön gewesen ...

Zitat:
auch bei anderen delikten wird ja nicht nur nach der schadenshoehe bestraft, sondern auch abhaengig von den bei der tat benutzten waffen. ein raub, den du mit blossen haenden begehst, hat eine andere qualitaet als einer, in dem du eine schusswaffe dabei hast, und noch eine andere qualitaet hat es, wenn du die schusswaffe auch benutzt. die bestrafung ist unterschiedlich, auch bei gleichem schaden.


Mit den Augen rollen Denk da nochmal kurz drüber nach ... oder länger, je nachdem ... irgendwann kommst Du schon drauf ...


Zitat:
Zitat:

Am Tag meines letzten Mordes schafft irgendein irrer Terrorist es, einen Bahnhof, Flughafen oder Sportstadion mit Giftgas zu überfluten - es gibt 1000 Tote.

Verdient der jetzt die Todesstrafe mehr als ich? Wieso? Er hat ggf nichtmal vorhergesehen, dass er so viel Erfolg haben würde

er haette aber vorhersehen muessen, dass das zu extrem vielen toten fuehren kann. wenn einer mit sowas anfaengt, dann kann man echt nur hoffen, dass der moeglichst schnell aus dem leben scheidet...


Muss er das mit höherer Genauigkeit vorhersehen als jemand, der gezielt und einzeln genauso viele Menschen umbringt? Wohl kaum.

Und was Du hoffst ist mir völlig egal. Ich hoffe auf niemandes Tod, noch halte ich das für eine zwingende Notwendigkeit. Ach ja, und ich kann unterscheiden zwischen "umgebracht werden" und "aus dem Leben scheiden".
Zitat:


Zitat:

Und sollte man mich auf einmal am Leben lassen, wenn man mich einen Tag und drei Opfer vorher geschnappt hätte? Würde mich das zu einem deutlich besseren Menschen machen?

es gibt immer grenzen, wenn man die ueberschreitet, ist halt die strafe haerter.


*gähn*

Zitat:
Zitat:

Das man nur für Mord so bestraft werden sollte ist bei weitem nicht selbstverständlich. Erstens gibt und gab es genügend Systeme, die auch für andere Straftaten die Todesstrafe vorhersehen und zweitens gibt es auch einige Fälle, die diese Form der Bestrafung gerade bei Mord nicht vorhersehen, bei anderen Verfehlungen aber durchaus.

fuer andere verfehlungen als mord befuerworte ich die todesstrafe aber keinesfalls.


Du schwallst rum.

Zitat:
Zitat:

Wieso also speziell für Mord?

na, weil der halt menschen das leben kostet.


Und?

Das ist bei Totschlag genauso. Und bei fahrlässiger Tötung. Und bei unterlassener Hilfeleistung mit Todesfolge. Und bei ner Million dummer Zufälle.

Und selbst wenn es das nicht wäre: Und?
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1422869) Verfasst am: 27.01.2010, 01:12    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:

hmmm... das problem habe ich nicht. ich bin zwar im allgemeinen gegen die todesstrafe, habe aber nicht das ganz grosse beduerfnis, andere, nicht-europaeische laender von der todesstrafe abzuhalten - vorausgesetzt, sie wenden sie nur auf moerder an.


Das ist und bleibt ein völlig willkürliches Kriterium. Das Du hier zwischen Europäischen und anderen Ländern trennst kann ich nun so überhaupt nicht nachvollziehen.

ich bin buerger der europaeischen union und als solcher gehen mich die gesetze in der union durchaus etwas mehr an als die gesetze anderer laender.


Zitat:

Zitat:
mir ist es lieber, wenn sie sie auf normale moerder nicht anwenden, aber in der regel habe ich nicht viel mitleid fuer die moerder ueber.


Wieso glaubst du, das sollte relevant sein?

habe ich gesagt, dass es relevant sein sollte?

nein.

ich habe nur gesagt, dass ich persoenlich ein bestimmtes problem nicht habe, bzw. mich ein bestimmtes problem nicht interessiert. (wenn du naeheres wissen willst, musst du die frueheren postings nochmal genauer lesen.)

Zitat:

Zitat:
bei extremen massenmoerdern hab ich auch nix dagegen, wenn die einer hinrichtet. saddam und chemie-ali weine ich nicht hinterher...


wer ist gestorben und hat Dich zum König gemacht, dass Du meinst, sowas könne möglicherweise ein Faktor sein?

ich nahm an, in diesem thread gehe es durchaus um die persoenliche meinung der an der diskussion beteiligten personen. dass meine meinung nicht automatisch gesetz wird, sondern ich nur eine von zig millionen stimmen in diesem land habe und auch damit nur beschraenkt einfluss habe, ist mir durchaus klar.

Zitat:

Wir werden der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte einen Paragrafen 31 hinzufügen müssen: "aber nur, wenn derjenige tridi zufällig nicht am Arsch vorbeigeht" - tolle Idee!

Pillepalle
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Critic
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Anmeldungsdatum: 22.07.2003
Beiträge: 16000
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Beitrag(#1422876) Verfasst am: 27.01.2010, 01:38    Titel: Antworten mit Zitat

Am Kopf kratzen Auch scheint das Modell, die Todesstrafe nicht rundweg abzulehnen, zu Schwierigkeiten zu führen, was die Entscheidung angeht, wann man denn jemanden dazu verurteilen würde oder nicht, oder diese Perspektive soweit zu begründen. Wäre es überhaupt rational, eine Abstufung zu treffen, ist sie primär emotional bedingt...?
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1422879) Verfasst am: 27.01.2010, 01:45    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:

Hattest du vor, irgendwann nochmal konkret zu werden?

nein, hattest Du wohl offensichtlich nicht.

ich zeige auf, dass man fuer bestimmte extremfaelle vielleicht die todesstrafe befuerworten koennte, ohne sie auch bei einfachem mord anwenden zu wollen.

muss ich deshalb mit nem fertigen gesetzesvorschlag kommen?

ich kann mir diese oder auch jene loesung vorstellen, ohne aber deshalb exakt fuer eine und gegen alle anderen loesungen sein zu muessen.

wenn jemand meint, wenn ueberhaupt, dann sollte die todesstrafe auf massenvernichtungswaffen beschraenkt sein: von mir aus. wenn einer meint, nur die zahl der toten sei entscheidend: von mir aus. ich habe dazu keine festgefuegte meinung, zumindest derzeit noch nicht.

wenn du meinst, mir das zum vorwurf machen zu muessen, dass ich nicht exakt festlege, ob ich bei 65 toten schon die todesstrafe befuerworten wuerde oder erst bei 66, faellt mir nur eines dazu ein:

Pillepalle

Zitat:

Zitat:
ich persoenlich halte nix davon, die todesstrafe zu einer regelmaessigen einrichtung werden zu lassen. insofern wuerde ich die grenze nicht unter 10 toten ansetzen, eher sogar bei 100 toten. damit waer wohl sichergestellt, dass kein einziger kriminalfall der letzten 50 jahre in der bundesrepublik mit einem todesurteil geendet haette.


Damit wäre also sichergestellt, dass du völlig grundlos darauf beharrst, die Todesstrage zuzulassen. Wieso?

daraus, dass der fall die letzten 50 jahre nicht aufgetreten ist, folgt nicht logisch zwingend, dass eine solche vorschrift sinnlos sei.

ueberpruefe deine logik!

Zitat:

Zitat:
trotzdem aber muesste man wenigstens einen terroristen, der mitten im ruhrgebiet ne groessere wasserstoffbombe zuendet und damit 2 millionen menschen umbringt, nicht moeglicherweise gegen den willen grosser teile der bevoelkerung dann auch noch bis an sein natuerliches lebensende hinter gittern gut behandeln und ernaehren. (im augenblick naemlich muesste man das - keine strafe ohne gesetz, und das rueckwirkungsverbot gibts auch noch.)


Tja, die Menschenrechte können echt nervig sein, oder? Leute umbringen, wie es Dir anders zu teuer ist? Geht's noch erbärmlicher?

versuche weniger misszuverstehen. und versuche vielleicht mal dir die situation vorzustellen. insbesondere auch, dass du selber irgendwo im ruhrpott dahinvegetierst und angesichts der tat keine chance mehr hast, dich menschenwuerdig zu ernaehren. die einzigen nicht kontaminierten lebensmittel kriegt der taeter? es geht nicht darum, den taeter wegen kosten umzubringen. es ist eine situation, die man sich heute noch kaum vorstellen kann. und in der es moeglicherweise von vielen als unertraeglich angesehen wuerde, wenn der typ hinter gittern ein vergleichsweise gutes leben fuehren wuerde, waehrend millionen alles verloren haben, die meisten sogar ihr leben.
Zitat:

Zitat:

Zitat:

Wieso glaubst Du, das Massenvernichtungswaffen überhaupt ein Faktor sein sollten?

man kann es auch einfach an der zahl der toten festmachen.


Ja - hast Du aber nicht, sondern Du hast ausdrücklich von Massenvernichtungswaffen gesprochen.

ich habe einen fall angesprochen, bei dem ich die todesstrafe in erwaegung ziehen wuerde. zu anderen denkbaren faellen habe ich mich einfach nicht entschieden.

muss ich auch nicht. ich kann fuer ein bestimmtes verbrechen eine strafe fuer sinnvoll halten ohne fuer alle anderen denkbaren verbrechen entschieden zu haben, welche strafe in diesem fall sinnvoll sei. das scheint nur leider nicht in deinen schaedel reinzugehen...

Zitat:

Und bei fahrlässiger Tötung.

dabei ist der tod nicht beabsichtigt.

du versuchst mir hier argumantativ n strick draus zu drehen, dass ich dir keinen gesetzesvorschlag mit tausenden details genau festzurre. sorry, aber das ist einfach nur plemplem. das kann man in einer solchen forumsdiskussion nicht leisten.

wenn ich zB sage, todesstrafe nur bei mord, dann soll das insbesondere heissen: nicht bei diebstahl. insbesondere nur bei taten, bei denen einer umkommt. genauer: beabsichtigt umkommt. wenn du unbedingt details zur abgrenzung haben willst, dann frag nach, aber werfe mir nicht vor, dass ich in einem kurzen posting nicht jedes detail genau beschreiben kann. und auch nicht, dass ich nicht zu jeder detailfrage eine festgezurrte meinung habe.
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Rasmus
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Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1422891) Verfasst am: 27.01.2010, 02:43    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:

Hattest du vor, irgendwann nochmal konkret zu werden?

nein, hattest Du wohl offensichtlich nicht.

ich zeige auf, dass man fuer bestimmte extremfaelle vielleicht die todesstrafe befuerworten koennte, ohne sie auch bei einfachem mord anwenden zu wollen.

muss ich deshalb mit nem fertigen gesetzesvorschlag kommen?


Wieso würdest du aufzeigen wollen, dass man natürlich jeden x-beliebigen Schwachsinn befürworten kann? Wen sollte das interessieren?

Interessant wird es nur, wenn Du zeigen kannst, dass Du einen sinnvollen Vorschlag zu machen hast.

Zitat:
ich kann mir diese oder auch jene loesung vorstellen, ohne aber deshalb exakt fuer eine und gegen alle anderen loesungen sein zu muessen.


Ja, Du kannst rumschwallen. richtig. Führt aber zu nichts.

Du könntest auch einfach erklären, warum Du meinst, ein spezieller Vorschlag wäre überhaupt eine Lösung. Ein sinnvoller Anfang wäre hier die Darstellung eines zu lösenden Problems.

Zitat:
wenn jemand meint, wenn ueberhaupt, dann sollte die todesstrafe auf massenvernichtungswaffen beschraenkt sein: von mir aus. wenn einer meint, nur die zahl der toten sei entscheidend: von mir aus. ich habe dazu keine festgefuegte meinung, zumindest derzeit noch nicht.


Eben. Du schwallst rum. Wieso? Wen interessiert es, was irgendwer meinen kann?

Zitat:
wenn du meinst, mir das zum vorwurf machen zu muessen, dass ich nicht exakt festlege, ob ich bei 65 toten schon die todesstrafe befuerworten wuerde oder erst bei 66, faellt mir nur eines dazu ein:

Pillepalle


Ich mache Dir noch viel mehr zum Vorwurf. Speziell, dass Du keinen rationalen Grund nennen kannst, irgendeinen Wert anzusetzen, egal ob nun 5 oder 50 oder 55 oder 65 oder 66.

Du schwallst nur rum. Argumente bringst du keine.



Zitat:

daraus, dass der fall die letzten 50 jahre nicht aufgetreten ist, folgt nicht logisch zwingend, dass eine solche vorschrift sinnlos sei.

ueberpruefe deine logik!


Das wirfst du mir vor? Gröhl...

Bis jetzt kam von Dir präzise überhaupt nichts, auf das man irgendeine Logik hätte anwenden können.

Zitat:

versuche weniger misszuverstehen. und versuche vielleicht mal dir die situation vorzustellen. insbesondere auch, dass du selber irgendwo im ruhrpott dahinvegetierst und angesichts der tat keine chance mehr hast, dich menschenwuerdig zu ernaehren. die einzigen nicht kontaminierten lebensmittel kriegt der taeter?


Ja. Genau. Weil wir ja damit rechnen müssen, dass genau diese Situation eintrifft, und dann genau noch eine Dose Erbsensuppe übrig ist, und jemand entscheiden muss, wer die bekommt ... und die rationale Lösung, um gegen dieses Problem vorzubeugen ist die Todesstrafe. Genau!

Es ist ja auch sooooooo wahrscheinlich, dass das Problem in der Situation die Verfügbarkeit nicht-kontaminierter Lebensmittel sein wird. In einer Situation, wo

1. Ein Gericht den Terroristen verurteilen kann, nachdem der Polizeiapparat diesen dingfest gemacht hat
2. Eine hinreichende Infrastruktur besteht, um nicht nur ein Gefägnis betreiben zu können, sondern auch die Opfer zu Versorgen - vorausgesetzt, die Ressourcen dazu sind verfügbar.
3. Das vorrangige Problem die Menge der Ressourcen ist, die sowohl von den Opfern als auch Strafgefangenen benötigt werden.

Zitat:
es geht nicht darum, den taeter wegen kosten umzubringen. es ist eine situation, die man sich heute noch kaum vorstellen kann. und in der es moeglicherweise von vielen als unertraeglich angesehen wuerde, wenn der typ hinter gittern ein vergleichsweise gutes leben fuehren wuerde, waehrend millionen alles verloren haben, die meisten sogar ihr leben.


Tja, scheiße, dass in einem Rechtsstaat die Meinung der Mehrheit keine Grundlage für eine individuelle Bestrafung ist.


Zitat:

ich habe einen fall angesprochen, bei dem ich die todesstrafe in erwaegung ziehen wuerde. zu anderen denkbaren faellen habe ich mich einfach nicht entschieden.


Mit anderen Worten: Du schwallst rum.

Zitat:
muss ich auch nicht. ich kann fuer ein bestimmtes verbrechen eine strafe fuer sinnvoll halten ohne fuer alle anderen denkbaren verbrechen entschieden zu haben, welche strafe in diesem fall sinnvoll sei. das scheint nur leider nicht in deinen schaedel reinzugehen...


Doch. Ich habe verstanden, dass Du hier nur rumschwallst und für Deine Ergüsse keinerlei Argumente vorbringen kannst oder willst.

Zitat:
Zitat:

Und bei fahrlässiger Tötung.

dabei ist der tod nicht beabsichtigt.


Das war nicht Dein Argument. Schulterzucken

Meins steht noch: Und?

Zitat:
du versuchst mir hier argumantativ n strick draus zu drehen, dass ich dir keinen gesetzesvorschlag mit tausenden details genau festzurre. sorry, aber das ist einfach nur plemplem. das kann man in einer solchen forumsdiskussion nicht leisten.


Du hast bisher nicht ein Argument für irgendeine der Meinungen gebracht, die irgendjemand hypothetisch haben könnte. Du bist noch Lichtjahre davon entfernt, dass ich nach speziellen Formulierungen fragen würde.

Zitat:
wenn ich zB sage, todesstrafe nur bei mord, dann soll das insbesondere heissen: nicht bei diebstahl.


1. Wieso sagst Du dann nicht einfach "nicht bei Diebstahl"? Und was erzählst du mir dann, wenn ich nach Erpressung, Fahrerflucht und Nötigung frage?

2. Du hast *wieder* versäumt, ein Argument zu bringen. Nochmal: Es ist keinesfalls selbstverständlich, dass Mord das schlimmste aller Verbrechen wäre, oder dass nur das jeweils schlimmste aller Verbrechen mit dem Tod bestraft werden könnte.

Das UK hat die Todesstrafe für Mord zunächst abgesetzt und dann abgeschafft, lange bevor sie für die verbleibenden Delikte Piraterie und Hochverrat abgeschafft worden sind. Über Systeme, in denen nicht nur Mord mit dem Tod bestraft wird muss ich Dir hoffentlich nichts weiter erzählen, oder?

Es stellen sich also folgende Fragen:

Wozu überhaupt die Todesstrafe?
Und wenn ja, wofür? Warum?

Ob Du da nun mit Mord, Piraterie, Hochverrat oder Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit angibst ist völlig egal, solange du nicht schlüssig begründest, was eine Straftat für die Ahndung mit der Todesstrafe qualifiziert.

Zitat:
insbesondere nur bei taten, bei denen einer umkommt. genauer: beabsichtigt umkommt. wenn du unbedingt details zur abgrenzung haben willst, dann frag nach, aber werfe mir nicht vor, dass ich in einem kurzen posting nicht jedes detail genau beschreiben kann. und auch nicht, dass ich nicht zu jeder detailfrage eine festgezurrte meinung habe.


Ich werfe dir nach wie vor, dass Du hier nur dumm rumschwallst anstatt erstens klar zu sagen, was Deine Meinung ist und die zweitens einigermaßen sinnvoll zu begründen.
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Kramer
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Beiträge: 30878

Beitrag(#1422896) Verfasst am: 27.01.2010, 02:55    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:

du versuchst mir hier argumantativ n strick draus zu drehen, dass ich dir keinen gesetzesvorschlag mit tausenden details genau festzurre. sorry, aber das ist einfach nur plemplem. das kann man in einer solchen forumsdiskussion nicht leisten.


Menschen töten wollen, aber die Mimose spielen, wenn es um die Begründung geht? Was ist denn das für eine schräge Nummer? Sowas kann ich ja gar nicht ab.
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1422909) Verfasst am: 27.01.2010, 08:05    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:


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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1422912) Verfasst am: 27.01.2010, 08:33    Titel: Antworten mit Zitat

Kramer hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:

du versuchst mir hier argumantativ n strick draus zu drehen, dass ich dir keinen gesetzesvorschlag mit tausenden details genau festzurre. sorry, aber das ist einfach nur plemplem. das kann man in einer solchen forumsdiskussion nicht leisten.


Menschen töten wollen, aber die Mimose spielen, wenn es um die Begründung geht? Was ist denn das für eine schräge Nummer? Sowas kann ich ja gar nicht ab.

was rasmus argumentativ abzieht, ist ein solcher kappes, dass ich mich damit an dieser stelle nicht weiter abgebe.

wenn du nun eine begruendung suchst, warum vielleicht eine so schwere strafe verhaengt werden sollte, nur grad auf die schnelle (muss weg und eine wissenschaftlich-strafrechtstheoretische laengere abhandlung werd ich hier gewiss nicht liefern): z.B. schwere der schuld, hoehe des verursachten schadens, unter umstaenden gefaehrlichkeit der mittel, praevention (letztere hier sicher zweifelhaft, aber wenn auch nur die geringste chance bestuende, dadurch jemanden von so einem verbrechen abhalten zu koennen, dann waers das durchaus von hohem wert).
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Rasmus
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Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1422968) Verfasst am: 27.01.2010, 12:27    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:
Kramer hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:

du versuchst mir hier argumantativ n strick draus zu drehen, dass ich dir keinen gesetzesvorschlag mit tausenden details genau festzurre. sorry, aber das ist einfach nur plemplem. das kann man in einer solchen forumsdiskussion nicht leisten.


Menschen töten wollen, aber die Mimose spielen, wenn es um die Begründung geht? Was ist denn das für eine schräge Nummer? Sowas kann ich ja gar nicht ab.

was rasmus argumentativ abzieht, ist ein solcher kappes, dass ich mich damit an dieser stelle nicht weiter abgebe.


Ich weise nur darauf hin, dass Du zwar eine Meinung hast - oder wenigstens Meinungen wiedergibst, die eventuell jemand haben könnte - aber keine Argumente dafür vorbringst.

Das ist in einem Diskussionsforum nunmal nicht genug. Es ist langweilig. Damit kann man nichts anfangen, da kann man nichts zu sagen - außer, ob man das zufällig auch so sieht, oder eben anders.

auf der Grundlage können wir uns aber auch direkt die nächste Bibel greifen, und unser Rechtssystem darauf aufbauen - das wäre ungefähr genauso sinnvoll.

wenn du nun eine begruendung suchst, warum vielleicht eine so schwere strafe verhaengt werden sollte, nur grad auf die schnelle (muss weg und eine wissenschaftlich-strafrechtstheoretische laengere abhandlung werd ich hier gewiss nicht liefern): z.B. schwere der schuld,[/quote]

Die Todesstrafe ist nicht einfach nur eine schwere Strafe, sie ist eine ganz eine Art der Bestrafung. Wenn ich statt einem Jahr Freiheitsentzug drei vorschlage, dann reicht es aus zu zeigen, dass das Verbrechen deutlich schwerer ist als eins, bei dem sich alle einig sind, dass ein Jahr eine angemessene Strafe ist.

Und genau das fehlt hier. Du behauptest einfach, Mord sein ein schlimmeres Verbrechen als alle andere und belässt es dann dabei. Sorry, reicht nicht.

Zitat:
hoehe des verursachten schadens,


Wieder das gleiche An welcher Stelle etwa, und vor allen Dingen warum rechtfertigt *mehr* Schaden eine völlig andere Form der Bestrafung?

Ob Du nun den Wechsel bei sieben oder zwölf Euro vollziehst ist nur zweitrangig - wichtig ist, ob es dafür einen Grund gibt - oder ob Du Dir bloß willkürlich eine Zahl ausgesucht hast. Wenn aber letzteres der Fall ist, dann ist die Zahl wertlos - Du hättest ebensogut Null sagen oder können, oder eine TRilliarde.


Zitat:
unter umstaenden gefaehrlichkeit der mittel, praevention (letztere hier sicher zweifelhaft, aber wenn auch nur die geringste chance bestuende, dadurch jemanden von so einem verbrechen abhalten zu koennen, dann waers das durchaus von hohem wert).


Nur, wenn Du das Leben eines Kriminellen als wertlos ansiehst. Und wenn Du das tust, dann relativierst Du damit sein Verbrechen - insbesondere, wenn es sich um Mord handelt. Du stellst ein LEben zur Disposition. Das bedeutet, dass Du das grundsätzlich für etwas hälst, was man rechtfertigen kann. Dann kannst du aber nicht gleichzeitig Mord als etwas hinstellen, was sich grundsätzlich nicht rechtfertigen lässt.

Todesstrafe: Wir bringen Leute um, um ihnen zu zeigen dass es falsch ist, Leute umzubringen.

Diesen Widerspruch musst du auflösen, wenn Du für die Todesstrafe bei Mord plädierst. Wenn Du das Töten von Leuten an sich nicht für weiter schlimm hälst, müsstest du immer noch zeigen, wieso die Todesstrafe für ein Verbrechen angebracht ist, für ein anderes aber nicht.
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Beitrag(#1423088) Verfasst am: 27.01.2010, 15:31    Titel: Todesstrafe in EU wieder legitimiert Antworten mit Zitat

Durch den Vertrag von Lissabon wurde die Todesstrafe in der EU durch die Hintertür
praktisch wieder eingeführt, so der Staatsrechtler Professor.Dr.Schachtschneider.

http://www.focus.de/finanzen/news/money-debatte-tyrannis-oder-despotie_aid_427414.html

Eine EU-Vorschrift hebelt alle Normen eines Mitgliedslands aus, auch solche einer Verfassung.
Die Todesstrafe kann danach im Fall eines Krieges oder einer Kriegsgefahr eingeführt werden. Befinden wir uns nicht in Afghanistan im Krieg?
Wer definiert den Krieg?
Was ist eine Kriegsgefahr?
Noch beängstigender ist, dass ohne Gesetz und ohne richterlichen Beschluss bei Aufstand und
Aufruhr getötet werden darf.
Damit ist die Abschaffung der Todesstrafe faktisch beseitigt.
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
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Beitrag(#1423201) Verfasst am: 27.01.2010, 18:31    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:

Die Todesstrafe ist nicht einfach nur eine schwere Strafe, sie ist eine ganz eine Art der Bestrafung. Wenn ich statt einem Jahr Freiheitsentzug drei vorschlage, dann reicht es aus zu zeigen, dass das Verbrechen deutlich schwerer ist als eins, bei dem sich alle einig sind, dass ein Jahr eine angemessene Strafe ist.

tja... fuer normalen (einfachen) mord gibts lebenslaenglich. da sind sich auch alle einig (oder?).

fuer 10-fachen mord gibts vielleicht sogar nicht nur auf dem papier lebenslaenglich (d.h. mindestens 15 jahre), sondern mit einer gewissen wahrscheinlichkeit sogar tatsaechlich lebenslaenglich. (besondere schwere der schuld...)

1000-facher mord ist ein noch deutlich schwereres verbrechen (soweit sind wir einig, oder?), aber mehr als tatsaechlich lebenslaenglich ist an freiheitsstrafe nun einmal nicht drin. da liegt die idee, dass vielleicht eine andere, haertere form der bestrafung angemessen sein koennte, doch wohl nahe.

Zitat:

Und genau das fehlt hier. Du behauptest einfach, Mord sein ein schlimmeres Verbrechen als alle andere und belässt es dann dabei. Sorry, reicht nicht.

aufpassen: ich fordere nicht die todesstrafe fuer einfachen mord. ich habe nur gesagt, dass mich die todesstrafe fuer einfachen mord bei nicht-europaeischen laendern nicht so extrem stoert. ich halte sie nicht fuer gut, habe aber kein beduerfnis, diesen fremden laendern da reinzureden.

Zitat:

Zitat:
hoehe des verursachten schadens,


Wieder das gleiche An welcher Stelle etwa, und vor allen Dingen warum rechtfertigt *mehr* Schaden eine völlig andere Form der Bestrafung?

Ob Du nun den Wechsel bei sieben oder zwölf Euro vollziehst ist nur zweitrangig - wichtig ist, ob es dafür einen Grund gibt - oder ob Du Dir bloß willkürlich eine Zahl ausgesucht hast. Wenn aber letzteres der Fall ist, dann ist die Zahl wertlos - Du hättest ebensogut Null sagen oder können, oder eine TRilliarde.

hier kommen wir an den punkt, wo mir schien, dass die diskussion mit dir grundsaetzlich sinnlos wurde, und zwar aus gruenden, die an voellig idiotischer argumentation deinerseits liegen. ich versuche, das nochmal klarzustellen:

es kann bei ethischen fragen, moralischen fragen, rechtlichen fragen sein, dass die bewertung eines sachverhaltes (zB ist etwas angemessen oder nicht) von einer zahl abhaengt. so kann es sein, dass beim wert a eine sache nicht angemessen ist, beim wert b aber wohl.

beispiele: es koennte sein, dass eine abtreibung 1 monat nach der befruchtung akzeptabel ist, 8 monate danach aber nicht. oder: es koennte sein, dass ein 8-jaehriges kind als unmuendig betrachtet werden sollte, ein 25-jaehriges aber nicht. oder: es koennte sein, dass die entlassung eines angestellten wegen verzehrs eines halben trockenen broetchens im wert von 0,12 euro nicht gerechtfertigt ist, im fall der verzehrs einer edlen mahlzeit im wert von 60 euro aber wohl.

wenn ich nun eine solche these aufstelle, und sage, beim wert a halte ich etwas fuer nicht angemessen, beim wert b wohl, dann, so mein eindruck, versuchst du das dadurch zu entkraeften, dass du mich nach einer genz bestimmten grenze fragst. du verlangst von mir, genau anzugeben, ob ich die abtreibung bis zu drei oder bis zu vier monaten erlauben wuerde, bzw. die volljaehrigkeit mit 17, 18 oder 19 einsetzen lassen wuerde, bzw. ob ich den verzehr von 2,50 euro noch akzeptieren wuerde oder sogar 2,60 euro. das nun aber kann kein mensch genau auf einen tag oder einen cent genau angeben: was angemessen ist, ist eine abwaegungsfrage, bei der man sicher zu verschiedenem ergebnis kommen kann.

gebe ich nun eine konkrete grenze als vorschlag an, so zB 3 monate, 17 jahre oder 5 euro, so wirst du mich fragen, was denn bei 2 monaten 29 tagen anders sei als bei 3 monaten und einem tag, bzw was bei 16 jahren 11 monaten 29 tagen anders sei als bei 17 jahren und einem tag, bzw was bei 4,99 anders sei als bei 5,01. natuerlich kann ich dir darauf keine antwort geben, ausser dass man wohl irgendwo eine grenze ziehen muesse. dann aber startest du dein geschrei, wenn ich keine *genaue* grenze angeben koenne, sei das ja alles unbegruendet.

nun werde ich aber in solchen faellen auch keine genaue grenze angeben, allenfalls einen vorschlag machen (oder auch mehrere) und deutlich machen, dass ich bei diesen mehreren denkbaren vorschlaegen auch nicht der weisheit letzten schluss verkuenden koenne - man koenne das so und so sehen und ich werde letzten endes mit einem ganzen bereich moeglicher grenzen einverstanden sein. mir werde also vielleicht egal sein, ob man die grenze bei 2 oder 3 monaten ansetze, bei 17 oder 19 jahren, bei 5 euro oder 20 euro.

dann aber schreist du rum, ich wuerde einfach nicht konkret und wuerde nur rumschwallen.

du schreist also in jedem falle, egal, was ich sage.

ich kann also die auffassung, beim betrag a sei etwas angemessen, beim betrag b nicht, nicht vertreten, ohne dass du die obige sinnlose argumentation anbringst und rumzeterst - du wirst in jedem falle etwas zu mosern haben.

ein solches sinnloses diskussionsverhalten taufe ich hinfort "einen rasmus", und wenn ich in diesem forum einem solchen verhalten begegne, werde ich darauf hinweisen, dass es sich um "einen rasmus" handelt und es sich nicht lohnt, darauf weiter einzugehen.

*muss jetzt weg, ob im rest deines postings was beantwortenswertes steckt, werd ich mir spaeter ansehen*
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Beitrag(#1423221) Verfasst am: 27.01.2010, 19:14    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn man ein Menschenrecht auf Leben definiert, dann ist das unabhängig davon, ob derjenige ein schlimmer Verbrecher ist, und auch unabhängig von den politischen oder ökonomischen Verhältnissen. Es kann nicht außer Kraft gesetzt werden, weil das zu den genannten Problemen führen würde...
_________________
"Die Pentagon-Gang wird in der Liste der Terrorgruppen geführt"

Dann bin ich halt bekloppt. Mit den Augen rollen

"Wahrheit läßt sich nicht zeigen, nur erfinden." (Max Frisch)
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Ahriman
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Beitrag(#1423244) Verfasst am: 27.01.2010, 19:42    Titel: Antworten mit Zitat

"Ein Mörder ist einer, der keine Staatsfeinde tötet." Ambrose Bierce
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...und suche mich nicht in der Unterführung...
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-MEM-
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Wohnort: Leipzig

Beitrag(#1423544) Verfasst am: 28.01.2010, 14:38    Titel: Re: Todesstrafe in EU wieder legitimiert Antworten mit Zitat

-MEM- hat folgendes geschrieben:
Durch den Vertrag von Lissabon wurde die Todesstrafe in der EU durch die Hintertür
praktisch wieder eingeführt, so der Staatsrechtler Professor.Dr.Schachtschneider.

http://www.focus.de/finanzen/news/money-debatte-tyrannis-oder-despotie_aid_427414.html

Eine EU-Vorschrift hebelt alle Normen eines Mitgliedslands aus, auch solche einer Verfassung.
Die Todesstrafe kann danach im Fall eines Krieges oder einer Kriegsgefahr eingeführt werden. Befinden wir uns nicht in Afghanistan im Krieg?
Wer definiert den Krieg?
Was ist eine Kriegsgefahr?
Noch beängstigender ist, dass ohne Gesetz und ohne richterlichen Beschluss bei Aufstand und
Aufruhr getötet werden darf.
Damit ist die Abschaffung der Todesstrafe faktisch beseitigt.


Zwar wird über die Theorie der Todesstrafe diskutiert, dabei wird nur nicht
wargenommen dass diese in der EU praktisch bereits wieder legitimiert wurde.
Auf undemokratischem Weg und fast unbemerkt und verschwiegen vor der
Öffentlichkeit. Ein starkes Stück.

http://www.wahrheiten.org/blog/2009/08/21/erstes-mainstream-medium-veroeffentlicht-artikel-zur-todesstrafe-in-der-eu-verfassung/
.
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vrolijke
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Beitrag(#1423553) Verfasst am: 28.01.2010, 14:50    Titel: Antworten mit Zitat

Ahriman hat folgendes geschrieben:
"Ein Mörder ist einer, der keine Staatsfeinde tötet." Ambrose Bierce

Definiere: "Staatsfeinde".
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Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
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Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.

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nocquae
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
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Beitrag(#1423569) Verfasst am: 28.01.2010, 15:08    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe schonmal irgendwann in einem anderen Zusammenhang geschrieben, dass ich mir eher Konstellationen vorstellen kann, in denen Mord sich ethisch rechtfertigen läßt, als eine Todesstrafe.
Bisher habe ich nichts gehört, was eine Änderung dieses Position bewirkt hätte. Schulterzucken
_________________
In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht.
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fwo
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Wohnort: im Speckgürtel

Beitrag(#1423572) Verfasst am: 28.01.2010, 15:15    Titel: Antworten mit Zitat

nocquae hat folgendes geschrieben:
Ich habe schonmal irgendwann in einem anderen Zusammenhang geschrieben, dass ich mir eher Konstellationen vorstellen kann, in denen Mord sich ethisch rechtfertigen läßt, als eine Todesstrafe.
Bisher habe ich nichts gehört, was eine Änderung dieses Position bewirkt hätte. Schulterzucken

Ich bin zwar keiner, aber ich gehe davon aus, dass die die Juristen hier widersprechen werden.

Ein Mord, der sich ethisch rechtfertigen lässt, ist höchstwahrscheinlich keiner - es sei denn, Du schafftst es, ethische Bedenken unter niedrige Beweggründe zu subsummieren. Damit könntest Du dich dann allerdings für den deutschen Kleinkunstpreis bewerben.

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Rasmus
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Beiträge: 17559

Beitrag(#1423575) Verfasst am: 28.01.2010, 15:22    Titel: Antworten mit Zitat

fwo hat folgendes geschrieben:
nocquae hat folgendes geschrieben:
Ich habe schonmal irgendwann in einem anderen Zusammenhang geschrieben, dass ich mir eher Konstellationen vorstellen kann, in denen Mord sich ethisch rechtfertigen läßt, als eine Todesstrafe.
Bisher habe ich nichts gehört, was eine Änderung dieses Position bewirkt hätte. Schulterzucken

Ich bin zwar keiner, aber ich gehe davon aus, dass die die Juristen hier widersprechen werden.

Ein Mord, der sich ethisch rechtfertigen lässt, ist höchstwahrscheinlich keiner - es sei denn, Du schafftst es, ethische Bedenken unter niedrige Beweggründe zu subsummieren. Damit könntest Du dich dann allerdings für den deutschen Kleinkunstpreis bewerben.

fwo


Na ja,

Mord ist letztlich nur eine illegale und vorsätzliche Tötung von jemandem. Da das Recht eher unflexibel ist, dürfte es elicht fallen, eine Situation zu finden, wo ein Mord durchaus gerechtfertigt wäre.

Die Todesstrafe aber muss nicht juristischen sondern ethischen Maßstäben genügen.

Je nach Rechtslage kann ich mir das also schon vorstellen. In Deutschland stimme ich Dir jedoch zu: Niedere Beweggründe schließen ethisches Handeln eigentlich aus.
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nocquae
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#1423577) Verfasst am: 28.01.2010, 15:27    Titel: Antworten mit Zitat

fwo hat folgendes geschrieben:
nocquae hat folgendes geschrieben:
Ich habe schonmal irgendwann in einem anderen Zusammenhang geschrieben, dass ich mir eher Konstellationen vorstellen kann, in denen Mord sich ethisch rechtfertigen läßt, als eine Todesstrafe.
Bisher habe ich nichts gehört, was eine Änderung dieses Position bewirkt hätte. Schulterzucken

Ich bin zwar keiner, aber ich gehe davon aus, dass die die Juristen hier widersprechen werden.

Ein Mord, der sich ethisch rechtfertigen lässt, ist höchstwahrscheinlich keiner - es sei denn, Du schafftst es, ethische Bedenken unter niedrige Beweggründe zu subsummieren. Damit könntest Du dich dann allerdings für den deutschen Kleinkunstpreis bewerben.


Die „niederen Beweggründe“ sind aber nicht notwendig, um etwas als Mord zu qualifizieren.<sup>1</sup> Es „reicht“ auch, „die Ahnungs- oder Wehrlosigkeit des Opfers auszunutzen“ oder das ganze „von langer Hand geplant“ zu haben. Aber ich bin auch kein Rechtspositivist: was ein Jurist zu dem Thema zu sagen hat, ist mir bei der ethischen Beurteilung herzlich gleich.

Stauffenbergs Anschlag auf Hitler war in diesem Sinne natürlich ein Mordversuch: Das ganze war die geplante, gezielte Tötung eines Menschen. Den Unterschied zur Todesstrafe sehe ich darin: Um eine Todesstrafe zu verhängen, brauche ich ein funktionierendes Rechtssystem. Mit einem funktionierenden Rechtssystem brauche ich aber gar keine Todesstrafe; kurz: Dann, wenn eine Todesstrafe möglich (um sie als eine solche zu qualifizieren und sich gegenüber Mord abzusetzen), läßt sie sich gar nicht rechtfertigen.

Es lassen sich dagegen sehr wohl Konstellationen denken, in denen Mord (als geplante, gezielte Tötung) gerade zur Wiederherstellung eines geordneten Rechtssystems beiträgt.

Es stehen sich also gegenüber Todesstrafe, bei der ich mir keinen Fall denken kann, in der sie ethisch gerechtfertigt ist und Mord, bei dem ich mir zumindest einige hypothetische Sonderfälle vorstellen kann, in denen er sich ethisch rechtfertigen läßt.

EDIT: Wer den Begriff „Mord“ lieber für ethisch nicht zu rechtfertigende Handlungen reserviert, der kann in dem Beitrag auch einfach „Mord“ durch „gezielte, planmäßige Tötung eines Menschen“ und „Todesstrafe“ durch „gezielte, planmäßige Tötung eines Menschen unter staatlicher Federführung“ ersetzen.



--
<sup>1</sup> EDIT 2:
§ 211 (2) hat folgendes geschrieben:
Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.

(Hervorhebungen von mir)
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Zuletzt bearbeitet von nocquae am 28.01.2010, 16:15, insgesamt 3-mal bearbeitet
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Ahriman
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Beitrag(#1423586) Verfasst am: 28.01.2010, 15:40    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Ahriman hat folgendes geschrieben:
"Ein Mörder ist einer, der keine Staatsfeinde tötet." Ambrose Bierce

Definiere: "Staatsfeinde".

Das besorgt jeweils der Staat oder sonst eine Obrigkeit, wie etwa Priester oder ein Papst.
Extremstes Beispiel: Die SS-Männer in den KZ waren keine Mörder, so lange der Nazistaat existierte.
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Rasmus
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Beitrag(#1423607) Verfasst am: 28.01.2010, 16:11    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:

Die Todesstrafe ist nicht einfach nur eine schwere Strafe, sie ist eine ganz eine Art der Bestrafung. Wenn ich statt einem Jahr Freiheitsentzug drei vorschlage, dann reicht es aus zu zeigen, dass das Verbrechen deutlich schwerer ist als eins, bei dem sich alle einig sind, dass ein Jahr eine angemessene Strafe ist.

tja... fuer normalen (einfachen) mord gibts lebenslaenglich. da sind sich auch alle einig (oder?).

fuer 10-fachen mord gibts vielleicht sogar nicht nur auf dem papier lebenslaenglich (d.h. mindestens 15 jahre), sondern mit einer gewissen wahrscheinlichkeit sogar tatsaechlich lebenslaenglich. (besondere schwere der schuld...)


Also sind wir uns einige, dass es für Morde eben nicht Lebenslänglich gibt. Auch wenn die besondere Schwere der Schld festgestellt wurde, heißt das in deutschland nur, dass eine Bewährung im Schnitt deutlich später erfolgt.

Und noch steht bei uns der Gedanke der Resozialisierung im Zentrum, d.h. eine Entlassung sollte immer angestrebt werden.

Zitat:
1000-facher mord ist ein noch deutlich schwereres verbrechen (soweit sind wir einig, oder?), aber mehr als tatsaechlich lebenslaenglich ist an freiheitsstrafe nun einmal nicht drin. da liegt die idee, dass vielleicht eine andere, haertere form der bestrafung angemessen sein koennte, doch wohl nahe.


Wenn man nur auf Rache aus sein sollte mag das so sein. Ich bin das nicht und denke nicht, dass man das unbedingt sein sollte. Es läuft also weiter nur darauf hinaus, dass Du das zufällig gerne so willst.

Zitat:

aufpassen: ich fordere nicht die todesstrafe fuer einfachen mord. ich habe nur gesagt, dass mich die todesstrafe fuer einfachen mord bei nicht-europaeischen laendern nicht so extrem stoert. ich halte sie nicht fuer gut, habe aber kein beduerfnis, diesen fremden laendern da reinzureden.


Du hast auch noch nicht erklärt, wo der gewaltige Unterschied zwischen Europäischen und Nicht-Europäischen Ländern liegen soll...

Und egal wo Du Dir die Todesstrafe nichts aussmacht: Es geht darum, wieso Sie Dir nichts ausmacht. Da Du die Todesstrafe nicht in allen Fällen befürwortest ist Zufall und keine Gemeinsamkeit unserer Postionen.

Zitat:
hier kommen wir an den punkt, wo mir schien, dass die diskussion mit dir grundsaetzlich sinnlos wurde, und zwar aus gruenden, die an voellig idiotischer argumentation deinerseits liegen. ich versuche, das nochmal klarzustellen:


Nee, ist schon klar ...

Zitat:
es kann bei ethischen fragen, moralischen fragen, rechtlichen fragen sein, dass die bewertung eines sachverhaltes (zB ist etwas angemessen oder nicht) von einer zahl abhaengt. so kann es sein, dass beim wert a eine sache nicht angemessen ist, beim wert b aber wohl.


Das mag ja sein .... aber das sollte sich dann begründen lassen.

Zitat:
beispiele: es koennte sein, dass eine abtreibung 1 monat nach der befruchtung akzeptabel ist, 8 monate danach aber nicht. oder: es koennte sein, dass ein 8-jaehriges kind als unmuendig betrachtet werden sollte, ein 25-jaehriges aber nicht.


In beiden Fällen gibt es aber gute Gründe, dass die Grenze zumindestens ungefähr da liegt, wo sie liegt. Und genau diese Gründe kannst du in bezug auf die Todesstrafe nicht nennen!

Zitat:
oder: es koennte sein, dass die entlassung eines angestellten wegen verzehrs eines halben trockenen broetchens im wert von 0,12 euro nicht gerechtfertigt ist, im fall der verzehrs einer edlen mahlzeit im wert von 60 euro aber wohl.


Und wieder schwallst du nur rum.

Ja, es kann sein. Könnte es auch sein, dass die Fälle genau umgekehrt liegen würden? Warum?

Und genau dieser Frage verweigerst Du Dich beständig!

Es ist völlig trivial, dass zwei Morde schlimmer sind, als einer. Das bestreitet auch niemand. Aber daraus folgt nunmla nicht, dass ab irgendeinem Punkt die Todesstrafe gerechtfertigt oder akzeptabel wäre!

Sind zwei Entführungen schlimmer als eine? Ab wievielen Entführungen wäre dann die Todesstrafe akzeptabel? Wenn die kummulative Schlechtigkeit der Verbrechen ein Argument wäre, müsste es hier eine positive antwort geben. Insbesondere, weil wir ja *einen* Mord durchaus genau so bestrafen, wie eine gewisse Anzahl an Entführungen, nicht wahr?


Zitat:
wenn ich nun eine solche these aufstelle, und sage, beim wert a halte ich etwas fuer nicht angemessen, beim wert b wohl, dann, so mein eindruck, versuchst du das dadurch zu entkraeften, dass du mich nach einer genz bestimmten grenze fragst.


Ja: Weil Du schlicht ignorierst, dass die GGRenze erst gesetzt werden kann, wenn man sich erstmla einig ist, dass es eine Grenze zu geben hat. Dafür musst Du erst die Todesstrafe an sich rechtfertigen.

Wenn Du mit der Grenze argumentieren willst, dann müsste diese Grenze an sich irgendeine Signifikanz besitzen. Bei der Abtreibung z.B. entwickelt sich der Embryo. Ein 8 Monate alter Embryo ist etwas vliig anderes, als einer der erst einen Monat alt ist. Es ist egal, dass der Embryo *älter* ist.


Zitat:
du verlangst von mir, genau anzugeben, ob ich die abtreibung bis zu drei oder bis zu vier monaten erlauben wuerde,


Nein.

Ich verlange, dass Du Faktoren nennst, die Deine Entscheidung beeinflussen. Über die kann man sich dann unterhalten. Und wenn man sich dann auf irgendwelche Faktoren geeinigt hat (Schmerzempfinden, z.B.), dann kann man schauen, ob ein Embryo nun eher mit einem oder eher mit sieben Monaten so weit ist. Und dann kann man in der Tat eine Grenz ziehen, die irgendwo in dieser Gegend liegt.

Aber halt nur dann, wenn man sich erstmal überhaupt einig ist, dass es diesen Wechsel überhaupt geben sollte. Hier muss Einverständniss herrschen, dass ein Teil aller Embryonen abgetreiben werden kann, und ein anderer nicht. Und genau davon musst Du mich, was die Todesstrafe angeht, noch überzeugen.

Einem Gegner von Abtreibungen wäre es egal, ob die Abtreibung erst mit 8 oder schon mit drei Monaten vornimmst.

Zitat:
bzw. die volljaehrigkeit mit 17, 18 oder 19 einsetzen lassen wuerde, bzw. ob ich den verzehr von 2,50 euro noch akzeptieren wuerde oder sogar 2,60 euro.


Auch da herrscht bereits Einigkeit, dass Menschen erst unmündig sind und dann volljährig werden. Es herrscht Einigkeit, dass es falsch ist, andere Leute essen zu essen, wenn man nicht kurz vor dem Hungertod steht.

Wir sind uns aber keineswegs einig, dass es überhaupt okay ist, Menschen für *irgendwas* mit dem Tod zu bestrafen.

Ein Kommunist könnte z.B. die Idee des Eigentums völlig ablehnen; ebenso die des Geldes. Es wäre völlig angemssen von ihm, sich mit Dir nicht auf eine Diskussion darüber einzulassen, ob die Kündigung schon beio 2,60€ angemssen wäre oder erst bei 13,20€. Du beantwortest einfach die falsche Frage.

Ich will nicht wissen, ab wann die Todesstrafe angemessen ist, sondern wie sie es überhaupt sein kann. Und da kommt von Dir nach wie vor nur heiße Luft. Ja, wir sind uns einig, dass Mord schlimmer ist als Diebstahl. Das ist aber nur zuifällig Konsenz und muss keineswegs zwingend so sein. Ergo ist es mitnichten selbverständlich, dass die Todesstrafe bei Mord besonders gerechtfertigt wäre.


Zitat:
das nun aber kann kein mensch genau auf einen tag oder einen cent genau angeben: was angemessen ist, ist eine abwaegungsfrage, bei der man sicher zu verschiedenem ergebnis kommen kann.


Ja, das macht aber nicht alle möglichen Ergebnisse sinnvoll. Und Du hast nicht gezeigt, dass die Todesstrafe überhaupt zulässig sein sollte, sondern Du versuchst zu Zeigen, dass Die Todesstrafe bei Fall A sinnvoll sein sollte, weil wir sie bei Fall B ja zufällig beide ablehnen.

Wieso hälst du es für überhaupt erwähnenswert, dass es Dir außerhalb Europas egal ist?

Zitat:
gebe ich nun eine konkrete grenze als vorschlag an, so zB 3 monate, 17 jahre oder 5 euro, so wirst du mich fragen, was denn bei 2 monaten 29 tagen anders sei als bei 3 monaten und einem tag, bzw was bei 16 jahren 11 monaten 29 tagen anders sei als bei 17 jahren und einem tag, bzw was bei 4,99 anders sei als bei 5,01. natuerlich kann ich dir darauf keine antwort geben, ausser dass man wohl irgendwo eine grenze ziehen muesse. dann aber startest du dein geschrei, wenn ich keine *genaue* grenze angeben koenne, sei das ja alles unbegruendet.


Hervorhebung meine.

Nein, muss man nicht! Ich bin gegen die Todesstrafe. Komplett, in allen Fällen. Vor die Wahl gestellt, würde ich weder Hitler noch Osama abin LAden, noch Chemie Ali noch sonst jemanden hinrichten lassen.

Du meinst man könne oder solle das sehr wohl tun - und dann liegt es in der Tat an Dir u.a. zu zeigen, dass da als Tatbestand nur Mord in Frage kommen sollte.

Zitat:
nun werde ich aber in solchen faellen auch keine genaue grenze angeben, allenfalls einen vorschlag machen (oder auch mehrere) und deutlich machen, dass ich bei diesen mehreren denkbaren vorschlaegen auch nicht der weisheit letzten schluss verkuenden koenne - man koenne das so und so sehen und ich werde letzten endes mit einem ganzen bereich moeglicher grenzen einverstanden sein. mir werde also vielleicht egal sein, ob man die grenze bei 2 oder 3 monaten ansetze, bei 17 oder 19 jahren, bei 5 euro oder 20 euro.


Tja, und deshalb schwallst Du rum.

Es wäre z.B. völlig idiotisch, die Volljährigkeit bei 50 Jahren anzusetzen, weil zwischen 49 und 51 keine singifikanten Veränderungen in der Entwicklung mehr stattfinden. Es gibt Gründe, wieso die Grenze eher beoi 20 Jahren liegt.

Zitat:
dann aber schreist du rum, ich wuerde einfach nicht konkret und wuerde nur rumschwallen.


Ich schreie nicht.

Zitat:
du schreist also in jedem falle, egal, was ich sage.


Ich schreie nicht.

Zitat:
ich kann also die auffassung, beim betrag a sei etwas angemessen, beim betrag b nicht, nicht vertreten, ohne dass du die obige sinnlose argumentation anbringst und rumzeterst - du wirst in jedem falle etwas zu mosern haben.


Nein, bloß in allen Fällen, wo Du willkürlich irgendeine Grenze setzt, ohne auch nur Ansatzweise zu zeigen, dass diese Grenze sich irgendwie von jeder anderen möglichen Grenze unterscheidet.



Zitat:
ein solches sinnloses diskussionsverhalten taufe ich hinfort "einen rasmus", und wenn ich in diesem forum einem solchen verhalten begegne, werde ich darauf hinweisen, dass es sich um "einen rasmus" handelt und es sich nicht lohnt, darauf weiter einzugehen.


Es würde sich durchaus lohnen - nur gehst Du eben auf nichts ein, was ich sage, sondern bastelst fröhlich weiter Deine Strohmänner.

Zitat:
*muss jetzt weg, ob im rest deines postings was beantwortenswertes steckt, werd ich mir spaeter ansehen*


Oh jede Menge. Nur wirst du es wohl kaum beantowten ...
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Beitrag(#1423743) Verfasst am: 28.01.2010, 19:07    Titel: Antworten mit Zitat

@rasmus:

machen wirs am beispiel der volljaehrigkeit.

nehmen wir an, ich behaupte, ein mensch sollte mit 5 jahren nicht als volljaehrig betrachtet werden und mit 50 jahren wohl als volljaehrig, dir passt das nicht, und du reagierst

A) so, dass du von mir verlangst, eine genaue grenze anzugeben und genau zu begruenden, dass ein jahr vorher keine volljaehrigkeit vorliege und ein jahr spaeter wohl, anderenfalls wuerdest du meine aussage nicht akzeptieren,

oder

B) so, dass du entweder die tatsache anzweifelst, dass ein mensch mit 50 als volljaehrig anzusehen sei, oder anzweifelst, dass ein mensch mit 5 nicht als volljaehrig betrachtet werden sollte.

dann hast du im fall B durchaus eine antwort meinerseits verdient, jedenfalls dann, wenn die volljaehrigkeit mit 50 nicht offensichtlich sein sollte. darueber kann man dann diskutieren, und im beispiel todesstrafe fuer massenmoerder ist das ergebnis nicht unbedingt eindeutig, das ist eine diskussion durchaus wert.

im fall A aber kann ich nur sagen, dass du rumspinnst, denn es kann durchaus sein, dass ich zurecht sage, mit 5 koenne man nicht volljaehrig sein, mit 50 sei muesse man es aber sicher sein, auch wenn ich - aus welchen gruenden auch immer - nicht in der lage bin, eine auch nur einigermassen genaue grenze anzugeben. aus der tatsache, dass jemand nicht in der lage ist, einen zwischenbereich zu entscheiden, folgt einfach nicht, dass er auch nicht in der lage sei, ueber die randbereiche/extrembereiche sinnvolle aussagen zu treffen.

also entscheide dich:

zweifle an, dass die todesstrafe fuer massenmoerder, die mit massenvernichtungswaffen 1000 tote auf dem gewissen haben, gerechtfertigt ist, frage mich nach ner begruendung fuer meine ansicht diesbezueglich, verzichte aber auf die idiotische "argumentation" nach schema A (dann macht es sinn, mit dir darueber zu reden),

oder aber bestehe auf dieser bekloppten "argumentation" nach schema A, dann ist die einzig sinnvolle antwort auf dein gesuelze: Pillepalle

zuletzt scheinst du ne mischung aus A und B zu verfolgen, aber solang du auf A nicht verzichtest, halte ich die diskussion mit dir fuer sinnlos.

koenntest du nun bitte auf A verzichten und dich auf die sinnvolle frage beschraenken, wie ich zu dem ergebnis komme, ein massenmoerder, der mit massenvernichtsungswaffen 1000 leute umgebracht hat, solle eventuell mit dem tod bestraft werden?

nochmal anders gesagt: du musst kapieren, dass man ueber den fall X und den fall Z eventuell sinnvolle aussagen treffen kann, auch wenn man sich nicht in der lage fuehlt, auch die faelle Y dazwischen oder den fall W irgendwo seitwaerts davon zu entscheiden. wenn du das einsiehst, kann man mit dir reden, wenn nicht, ist die dikussion mit dir zwecklos.
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Beitrag(#1423747) Verfasst am: 28.01.2010, 19:13    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:
1000-facher mord ist ein noch deutlich schwereres verbrechen (soweit sind wir einig, oder?), aber mehr als tatsaechlich lebenslaenglich ist an freiheitsstrafe nun einmal nicht drin. da liegt die idee, dass vielleicht eine andere, haertere form der bestrafung angemessen sein koennte, doch wohl nahe.

Es gibt für jedes Verbrechen eines, das schlimmer ist und es gibt auch zu jeder Bestrafung eine, die härter ist.
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tridi
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Beitrag(#1423768) Verfasst am: 28.01.2010, 19:51    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:

Also sind wir uns einige, dass es für Morde eben nicht Lebenslänglich gibt. Auch wenn die besondere Schwere der Schld festgestellt wurde, heißt das in deutschland nur, dass eine Bewährung im Schnitt deutlich später erfolgt.

ja. das verfassungsgericht hat aber bei extremer schwere der schuld auch zugelassen, dass der taeter keine chance auf entlassung mehr hat (also echtes lebenslaenglich). bei den bisher praktisch vorgekommenen faellen lief es aber eher auf hoechstens 25 jahre raus.

Zitat:

Und noch steht bei uns der Gedanke der Resozialisierung im Zentrum, d.h. eine Entlassung sollte immer angestrebt werden.

im falle des massenmords mit mehr als 1000 toten halte ich den resozialisierungsgedanken aber fuer eher von untergeordneter wichtigkeit, ums mal vorsichtig auszudruecken.

Zitat:

Zitat:

aufpassen: ich fordere nicht die todesstrafe fuer einfachen mord. ich habe nur gesagt, dass mich die todesstrafe fuer einfachen mord bei nicht-europaeischen laendern nicht so extrem stoert. ich halte sie nicht fuer gut, habe aber kein beduerfnis, diesen fremden laendern da reinzureden.


Du hast auch noch nicht erklärt, wo der gewaltige Unterschied zwischen Europäischen und Nicht-Europäischen Ländern liegen soll...

habe ich behauptet, dass es einen unterschied gibt?

es handelt sich um schwierig zu entscheidende ethische / moralische fragen, und es schockiert mich halt nicht so sehr, wenn fremde laender mit anderen kulturen hier zu einem anderen ergebnis kommen. (solang sie nicht grad diebstahl und aehnliches mit dem tod bestrafen, oder kritik an der regierung...) aber das schrieb ich alles schon, auch dass ich als unionsbuerger das bei laendern der europaeischen union anders sehe.

und nun fang nicht wieder an, dass man doch nicht gesetze danach machen sollte, ob mich das schockiert oder nicht - denn ich behaupte ja gar nicht, dass man danach gesetze machen solle. um das zu erkennen, muesstest du aber nachlesen, woher das mit dem "nicht-europaeisch" kam, und das dann auch noch verstehen...

Zitat:

Zitat:
es kann bei ethischen fragen, moralischen fragen, rechtlichen fragen sein, dass die bewertung eines sachverhaltes (zB ist etwas angemessen oder nicht) von einer zahl abhaengt. so kann es sein, dass beim wert a eine sache nicht angemessen ist, beim wert b aber wohl.


Das mag ja sein .... aber das sollte sich dann begründen lassen.

wenn du nach begruendungen fuer die entscheidung bei wert a und die entscheidung bei wert b fragst, ohne zu verlangen, dass man auch alle zwischenwerte zwischen a und b genau begruendet entscheiden kann , dann hast du ne antwort verdient.

Zitat:

Zitat:
wenn ich nun eine solche these aufstelle, und sage, beim wert a halte ich etwas fuer nicht angemessen, beim wert b wohl, dann, so mein eindruck, versuchst du das dadurch zu entkraeften, dass du mich nach einer genz bestimmten grenze fragst.


Ja: Weil Du schlicht ignorierst, dass die GGRenze erst gesetzt werden kann, wenn man sich erstmla einig ist, dass es eine Grenze zu geben hat. Dafür musst Du erst die Todesstrafe an sich rechtfertigen.

wenn du eine rechtfertigung fuer die todesstrafe an sich (bei wert b) willst, dann frage danach, aber mache nicht gleich deutlich, dass du ohne genaue grenze keine argumentation akzeptieren wirst.

dann haettest du wahrscheinlich auch ne antwort gekriegt.

eine sinnvolle diskussion kann nur so aussehen, dass man sich zunaechst drueber unterhaelt, ob im fall b die todesstrafe gerechtfertigt ist. dabei muss dann klar sein, dass wenn man zum ergebnis "ja" kommt, zwischen a und b halt irgendwo ne grenze sein muss - auch wenn noch nicht klar ist, wo.

Zitat:

Wenn Du mit der Grenze argumentieren willst, dann müsste diese Grenze an sich irgendeine Signifikanz besitzen.

will ich das? mit der grenze argumentieren?

nein, ich sage, bei a seh ich das so, bei b so. dazwischen muesste man wohl ne grenze festlegen, aber wo die genau liegen sollte, das ist noch offen. ich argumentiere nicht mit der grenze, sondern betrachte die randfaelle (wert a und wert b). dementsprechend hast du das recht, meine bewertung der randfaelle in zweifel zu ziehen - aber meine argumentation wird nicht wertlos dadurch, dass ich die grenze nicht angeben kann.

Zitat:

Aber halt nur dann, wenn man sich erstmal überhaupt einig ist, dass es diesen Wechsel überhaupt geben sollte.

dann muss man darueber reden - aber nicht als erstes nach der genauen grenze fragen. denn die macht, wie du selbst sagst, eh nur sinn, wenn man sich erstmal einig ist, dass es den wechsel geben sollte.

Zitat:
Und genau davon musst Du mich, was die Todesstrafe angeht, noch überzeugen.

und ich sags nochmal: darueber kann man reden - wenn du auf die bekloppte forderung nach einer genauen grenzziehung verzichtest.

Zitat:

Wieso hälst du es für überhaupt erwähnenswert, dass es Dir außerhalb Europas egal ist?

fuer die antwort auf diese frage muesstest du nachlesen, in welchem zusammenhang ich das ueberhaupt erstmals erwaehnt habe.
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nocquae
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Beitrag(#1423772) Verfasst am: 28.01.2010, 19:58    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:

Also sind wir uns einige, dass es für Morde eben nicht Lebenslänglich gibt. Auch wenn die besondere Schwere der Schld festgestellt wurde, heißt das in deutschland nur, dass eine Bewährung im Schnitt deutlich später erfolgt.

ja. das verfassungsgericht hat aber bei extremer schwere der schuld auch zugelassen, dass der taeter keine chance auf entlassung mehr hat (also echtes lebenslaenglich). bei den bisher praktisch vorgekommenen faellen lief es aber eher auf hoechstens 25 jahre raus.

*kopfschüttel* Nein, das Gegenteil ist der Fall.

Das BVerfG hat 1977 entschieden, dass „echtes“ Lebenslänglich gegen die Menschenwürde verstößt und jeder eine „realistische Chance“ auf Entlassung haben muss. Die häufig gehörte Aussage, dass „lebenslänglich 25 Jahre seien“ ist schlicht falsch. Richtig ist: „lebenslänglich“ ist erstmal lebenslänglich. Da aber jeder Gefangene eine realistische Chance auf eine Entlassung haben muss, kommt eine „lebenslängliche Freiheitsstrafe“ auf im Durchschnitt ca. 25 Jahre. Das ist einfach nur ein statistischer Durchschnittswert.

Und Sicherungsverwahrungen kannst du mal gleich außen vor lassen, die sind nicht Teil der Strafe, sondern eine Präventionsmaßnahme zum Schutz der Gesellschaft.
_________________
In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht.
-- Kurt Tucholsky
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Beitrag(#1423776) Verfasst am: 28.01.2010, 20:02    Titel: Antworten mit Zitat

nocquae hat folgendes geschrieben:
Und Sicherungsverwahrungen kannst du mal gleich außen vor lassen, die sind nicht Teil der Strafe, sondern eine Präventionsmaßnahme zum Schutz der Gesellschaft.

Neue Gutachten sind keine neuen Tatsachen hat folgendes geschrieben:
Die Sicherungsverwahrung ist eine Strafe nach Verbüßung der Strafe, um die Öffentlichkeit vor weiteren Verbrechen zu schützen. Juristen bezeichnen sie euphemistisch als "Maßregel", aber tatsächlich ist sie nichts anderes als das schärfste Schwert des Strafrechts, das den Delinquenten trifft, um ihn daran zu hindern, jemals wieder Delinquent zu werden.
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Beitrag(#1423814) Verfasst am: 28.01.2010, 20:47    Titel: Antworten mit Zitat

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:
1000-facher mord ist ein noch deutlich schwereres verbrechen (soweit sind wir einig, oder?), aber mehr als tatsaechlich lebenslaenglich ist an freiheitsstrafe nun einmal nicht drin. da liegt die idee, dass vielleicht eine andere, haertere form der bestrafung angemessen sein koennte, doch wohl nahe.

Es gibt für jedes Verbrechen eines, das schlimmer ist und es gibt auch zu jeder Bestrafung eine, die härter ist.

Will sagen: entweder gilt Dein Grundsatz immer oder er gilt nicht immer -> es gibt irgendwo auch für Dich eine Grenze bei der Härte der Strafe.

Wenn Du aber gewisse Strafen als unmenschlich ansiehst, dann kannst Du Dich auch nicht mehr auf diesen Grundsatz berufen, denn dann gibt es auch Kriterien für Dich für eine Höchststrafe. Und die anerkannten Kriterien und Grundsätze bei uns schließen eine Todesstrafe als unmenschlich aus.

Dein Argument ist ergo einfach nur schlichter Müll, mehr nicht.

Bleibt dann nur, dass Du andere Kriterien hast, die Du mal darlegen könntest. Die aber nix mit Deinem Argument oben ("bei einem schwereren Verbrechen ist eine härtere Strafe angemessen") zu tun haben können.
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
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Beitrag(#1423847) Verfasst am: 28.01.2010, 21:28    Titel: Antworten mit Zitat

nocquae hat folgendes geschrieben:

*kopfschüttel* Nein, das Gegenteil ist der Fall.

Das BVerfG hat 1977 entschieden, dass „echtes“ Lebenslänglich gegen die Menschenwürde verstößt und jeder eine „realistische Chance“ auf Entlassung haben muss.

das widerspricht meiner erinnerung. ich hoffe, ich komme dazu, das in naeherer zeit genauer zu pruefen, ob ich mich irre.
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