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Sollen die Daten verwendet werden oder nicht? |
Ja |
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68% |
[ 73 ] |
Nein |
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28% |
[ 30 ] |
Keine Ahnung, mir egal, etc. |
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3% |
[ 4 ] |
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Stimmen insgesamt : 107 |
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Autor |
Nachricht |
jagy Herb Derpington III.
Anmeldungsdatum: 26.11.2006 Beiträge: 7275
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(#1426495) Verfasst am: 02.02.2010, 19:53 Titel: |
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L.E.N. hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | fwo hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | .....
Der Mann ist kein "Mitwisser", denn dass, was er weiß, ist ja nicht verboten. Er ist aber ein Straftäter, in Deutschland zumindest ein Verräter (nach 17 UWG) und ich bin mir sicher, in der Schweiz ist das auch strafbar.
...... |
Er weiß von Steuerhinterziehung, und die ist verboten.
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In der Schweiz ist es sicherlich nicht verboten, als Bank Konten zu haben, deren Inhaber dadurch möglicherweise in anderen Ländern Straftaten begehen.
Genauso wie es in den Niederlanden für einen Cofee-Shop Betreiber nicht verboten ist, einem Deutschen Gras zu verkaufen, weil es für den Deutschen in Deutschland illegal wäre. |
ich weiß nicht warum, aber mit den vergleichen hast du es nicht so, oder? |
Ich weiß nicht warum, aber mit dem Verstehen von Vergleichen hast Du es nicht so, oder?
_________________ INGLIP HAS BEEN SUMMONED - IT HAS BEGUN!
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AgentProvocateur registrierter User
Anmeldungsdatum: 09.01.2005 Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin
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(#1426496) Verfasst am: 02.02.2010, 19:54 Titel: |
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nocquae hat folgendes geschrieben: | Und das ist auch der Grund, warum es sich nicht um unrechtmäßig erworbene Beweismittel handelt: eine solche Liste besagt erstmal gar nichts. Sie stellt kein Beweismittel dar, sondern begründet erstmal einen Anfangsverdacht für Ermittlungen; also schlicht und ergreifend einen Grund, um Ermittlungen aufnehmen zu können. |
Na klar, das gälte ebenso für eine Liste von Kunden, die in Hollands Coffee-Shops eingekauft haben.
Oder für eine Liste von Dissidenten, die China gekauft hätte.
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#1426498) Verfasst am: 02.02.2010, 19:56 Titel: |
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AgentProvocateur hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | AgentProvocateur hat folgendes geschrieben: | Viel besser wäre es mE, den Druck auf die Schweiz, Kontodaten von Deutschen generell übermittelt zu bekommen, zu erhöhen. Und das wäre eben die Alternative, die hier gegeben ist. |
naja, was ihr bankgeheimnis angeht hat die schweiz bisher konsequent auf stur gestellt - egal wie stark der druck war. |
Nö, da war was mit UBS und den USA. Wenn mich meine Erinnerung nicht täuscht. |
hatte ich schon erwähnt, allerdings hat sich die schweiz ihr bankgeheimnis nicht allgemein, sondern nur für diesen fall kurz nehmen lassen.
_________________ Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#1426500) Verfasst am: 02.02.2010, 19:58 Titel: |
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jagy hat folgendes geschrieben: | Ich weiß nicht warum, aber mit dem Verstehen von Vergleichen hast Du es nicht so, oder? |
wenn du nur nebenschauplätze bearbeitest, kannst du es doch gleich sein lassen.
_________________ Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#1426503) Verfasst am: 02.02.2010, 20:01 Titel: |
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AgentProvocateur hat folgendes geschrieben: | nocquae hat folgendes geschrieben: | Und das ist auch der Grund, warum es sich nicht um unrechtmäßig erworbene Beweismittel handelt: eine solche Liste besagt erstmal gar nichts. Sie stellt kein Beweismittel dar, sondern begründet erstmal einen Anfangsverdacht für Ermittlungen; also schlicht und ergreifend einen Grund, um Ermittlungen aufnehmen zu können. |
Na klar, das gälte ebenso für eine Liste von Kunden, die in Hollands Coffee-Shops eingekauft haben. |
welches ist denn das höhere rechtsgut?
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nocquae diskriminiert nazis
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 18183
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(#1426505) Verfasst am: 02.02.2010, 20:04 Titel: |
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AgentProvocateur hat folgendes geschrieben: | nocquae hat folgendes geschrieben: | Und das ist auch der Grund, warum es sich nicht um unrechtmäßig erworbene Beweismittel handelt: eine solche Liste besagt erstmal gar nichts. Sie stellt kein Beweismittel dar, sondern begründet erstmal einen Anfangsverdacht für Ermittlungen; also schlicht und ergreifend einen Grund, um Ermittlungen aufnehmen zu können. |
Na klar, das gälte ebenso für eine Liste von Kunden, die in Hollands Coffee-Shops eingekauft haben. |
Wo ist da der Vergleich? Wenn ich in einem Coffee-Shop einkaufe, begehe ich keine Straftat. Und wenn einer der dortigen Mitarbeiter einen Wisch an die deutsche Polizei schickt, was ist dann?
Nichts.
_________________ In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht.
-- Kurt Tucholsky
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tillich (epigonal) hat Spaß
Anmeldungsdatum: 12.04.2006 Beiträge: 22263
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(#1426506) Verfasst am: 02.02.2010, 20:04 Titel: |
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jagy hat folgendes geschrieben: | Misterfritz hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | in Deutschland zumindest ein Verräter |
verräter?
von daten, die die jetzt betroffenen sowieso hätten dem finanzamt melden müssen, aber das lieber unterlassen haben um steuern zu hinterziehen?
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Gemeint war: Wenn er das in Deutschland gemacht hätte, wäre es strafbar als Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen.
Weil hier ja mehrfach angezweifelt wurde, dass das überhaupt strafbar ist. |
Ja, und das bezweifle ich auch wirklich immer noch. Wenn er das in Deutschland gemacht hätte, dann ginge es ja auch um deutsche Banken, und dann hätte der Staat die benötigten Informationen entweder sowieso von den Banken erhalten, und wenn nicht, wäre die Zurückhaltung der Informationen eine Straftat, nämlich Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Dann wären die "Geschäftsgeheimnisse", die der Mann ausplaudert, einfach Informationen über Straftaten. Wenn das in Deutschland strafbar wäre, müsste es nach der gleichen Logik strafbar sein, wenn ein Angestellter es meldet, wenn er mitbekommt, dass in seinem Unternehmen Mafiageld gewaschen wird oder dergleichen.
Was die Höhe der Belohnung angeht würde ich sie zwar wahrhaftig nicht als "eher bescheiden" bezeichnen. Aber in der Tat muss man in Rechnung stellen, dass der Mann wohl nie mehr einen Job in seinem Beruf finden wird, evtl. sogar eine neue Identität benötigt (der Informant bei der Liechtenstein-Affäre hat eine bekommen, und da wird sich der Staat schon was bei gedacht haben).
_________________ "YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."
(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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jagy Herb Derpington III.
Anmeldungsdatum: 26.11.2006 Beiträge: 7275
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(#1426508) Verfasst am: 02.02.2010, 20:05 Titel: |
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L.E.N. hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | Ich weiß nicht warum, aber mit dem Verstehen von Vergleichen hast Du es nicht so, oder? |
wenn du nur nebenschauplätze bearbeitest, kannst du es doch gleich sein lassen. |
Wenn Du nur Nebenschauplätze bearbeitest, kannst Du es doch gleich sein lassen.
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tillich (epigonal) hat Spaß
Anmeldungsdatum: 12.04.2006 Beiträge: 22263
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(#1426511) Verfasst am: 02.02.2010, 20:09 Titel: |
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L.E.N. hat folgendes geschrieben: | AgentProvocateur hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | AgentProvocateur hat folgendes geschrieben: | Viel besser wäre es mE, den Druck auf die Schweiz, Kontodaten von Deutschen generell übermittelt zu bekommen, zu erhöhen. Und das wäre eben die Alternative, die hier gegeben ist. |
naja, was ihr bankgeheimnis angeht hat die schweiz bisher konsequent auf stur gestellt - egal wie stark der druck war. |
Nö, da war was mit UBS und den USA. Wenn mich meine Erinnerung nicht täuscht. |
hatte ich schon erwähnt, allerdings hat sich die schweiz ihr bankgeheimnis nicht allgemein, sondern nur für diesen fall kurz nehmen lassen. |
MW ist das Bankgeheimnis in der Schweiz neuerdings insoweit aufgeweicht, als die Schweiz durchaus Informationen übermittelt, wenn die Deutschen Behörden konkret nach einem Namen und einer Kontonummer fragen können. Die müssen sie aber erstmal haben - und genau dazu können die Daten verhelfen. Das heißt: die angebotenen Daten liefern den Anfangsverdacht, die konkreten Beweise lassen sich dann in der Schweiz ermitteln.
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(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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AgentProvocateur registrierter User
Anmeldungsdatum: 09.01.2005 Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin
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(#1426512) Verfasst am: 02.02.2010, 20:09 Titel: |
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nocquae hat folgendes geschrieben: | AgentProvocateur hat folgendes geschrieben: | nocquae hat folgendes geschrieben: | Und das ist auch der Grund, warum es sich nicht um unrechtmäßig erworbene Beweismittel handelt: eine solche Liste besagt erstmal gar nichts. Sie stellt kein Beweismittel dar, sondern begründet erstmal einen Anfangsverdacht für Ermittlungen; also schlicht und ergreifend einen Grund, um Ermittlungen aufnehmen zu können. |
Na klar, das gälte ebenso für eine Liste von Kunden, die in Hollands Coffee-Shops eingekauft haben. |
Wo ist da der Vergleich? Wenn ich in einem Coffee-Shop einkaufe, begehe ich keine Straftat. Und wenn einer der dortigen Mitarbeiter einen Wisch an die deutsche Polizei schickt, was ist dann?
Nichts. |
Ab einer bestimmten Menge ist der Besitz von verbotenen Drogen in Deutschland strafbar (was in Holland anders geregelt ist) oder irre ich mich jetzt? Und wenn man Listen aus Holland hätte, die eine Zuordnung von Drogenkauf zu jemand Bestimmten erlauben, dann hätte man einen Anfangsverdacht.
Oder?
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jagy Herb Derpington III.
Anmeldungsdatum: 26.11.2006 Beiträge: 7275
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(#1426514) Verfasst am: 02.02.2010, 20:10 Titel: |
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tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | Misterfritz hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | in Deutschland zumindest ein Verräter |
verräter?
von daten, die die jetzt betroffenen sowieso hätten dem finanzamt melden müssen, aber das lieber unterlassen haben um steuern zu hinterziehen?
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Gemeint war: Wenn er das in Deutschland gemacht hätte, wäre es strafbar als Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen.
Weil hier ja mehrfach angezweifelt wurde, dass das überhaupt strafbar ist. |
Wenn das in Deutschland strafbar wäre, müsste es nach der gleichen Logik strafbar sein, wenn ein Angestellter es meldet, wenn er mitbekommt, dass in seinem Unternehmen Mafiageld gewaschen wird oder dergleichen.
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Wenn der Angestellte, um an das Wissen zu kommen oder/und um das Wissen in greifbarer Form zu übermitteln eine Straftat begeht, dann ist das auch grundsätzlich strafbar!
Alles andere würde darauf hinauslaufen, jedem Bürger ein Strafverfolgungsrecht mit eigenen Eingriffsermächtigungen zuzubilligen. Nun ist in Deutschland die Strafverfolgung und die damit verbundenen Eingriffe in Rechte nunmal nur (mit bestimmten Ausnahmen, siehe das sog. Jedermann-Festnahme-Recht der StPO) bestimmten staatlichen Organen erlaubt - und das ist auch gut so!
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Zuletzt bearbeitet von jagy am 02.02.2010, 20:12, insgesamt einmal bearbeitet |
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#1426516) Verfasst am: 02.02.2010, 20:12 Titel: |
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AgentProvocateur hat folgendes geschrieben: | nocquae hat folgendes geschrieben: | AgentProvocateur hat folgendes geschrieben: | nocquae hat folgendes geschrieben: | Und das ist auch der Grund, warum es sich nicht um unrechtmäßig erworbene Beweismittel handelt: eine solche Liste besagt erstmal gar nichts. Sie stellt kein Beweismittel dar, sondern begründet erstmal einen Anfangsverdacht für Ermittlungen; also schlicht und ergreifend einen Grund, um Ermittlungen aufnehmen zu können. |
Na klar, das gälte ebenso für eine Liste von Kunden, die in Hollands Coffee-Shops eingekauft haben. |
Wo ist da der Vergleich? Wenn ich in einem Coffee-Shop einkaufe, begehe ich keine Straftat. Und wenn einer der dortigen Mitarbeiter einen Wisch an die deutsche Polizei schickt, was ist dann?
Nichts. |
Ab einer bestimmten Menge ist der Besitz von verbotenen Drogen in Deutschland strafbar (was in Holland anders geregelt ist) oder irre ich mich jetzt? Und wenn man Listen aus Holland hätte, die eine Zuordnung von Drogenkauf zu jemand Bestimmten erlauben, dann hätte man einen Anfangsverdacht.
Oder? |
von wieviel tonnen gras sprichst du eigentlich damit es für einen sinnvollen vergleich mit diesem thread ausreicht?
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tillich (epigonal) hat Spaß
Anmeldungsdatum: 12.04.2006 Beiträge: 22263
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(#1426521) Verfasst am: 02.02.2010, 20:14 Titel: |
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AgentProvocateur hat folgendes geschrieben: | nocquae hat folgendes geschrieben: | AgentProvocateur hat folgendes geschrieben: | nocquae hat folgendes geschrieben: | Und das ist auch der Grund, warum es sich nicht um unrechtmäßig erworbene Beweismittel handelt: eine solche Liste besagt erstmal gar nichts. Sie stellt kein Beweismittel dar, sondern begründet erstmal einen Anfangsverdacht für Ermittlungen; also schlicht und ergreifend einen Grund, um Ermittlungen aufnehmen zu können. |
Na klar, das gälte ebenso für eine Liste von Kunden, die in Hollands Coffee-Shops eingekauft haben. |
Wo ist da der Vergleich? Wenn ich in einem Coffee-Shop einkaufe, begehe ich keine Straftat. Und wenn einer der dortigen Mitarbeiter einen Wisch an die deutsche Polizei schickt, was ist dann?
Nichts. |
Ab einer bestimmten Menge ist der Besitz von verbotenen Drogen in Deutschland strafbar (was in Holland anders geregelt ist) oder irre ich mich jetzt? Und wenn man Listen aus Holland hätte, die eine Zuordnung von Drogenkauf zu jemand Bestimmten erlauben, dann hätte man einen Anfangsverdacht. |
Einen Anfangsverdacht ja. Und bekäme die deutsche Polizei eine Liste mit Leuten, die irgendwo größere Mengen gekauft haben, würde sie auch sicherlich mal jemanden vorbeischicken. Aber da der Besitz (nicht der Verkauf ) "kleinerer Mengen" mW doch auch in Deutschland straffrei ist, würde sie das sicherlich nicht bei einer Liste aller Koffieshopkunden tun, denn da ist die erwerbbare Menge doch auch eng begrenzt (oder?).
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(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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AgentProvocateur registrierter User
Anmeldungsdatum: 09.01.2005 Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin
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(#1426523) Verfasst am: 02.02.2010, 20:16 Titel: |
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L.E.N. hat folgendes geschrieben: | AgentProvocateur hat folgendes geschrieben: | Ab einer bestimmten Menge ist der Besitz von verbotenen Drogen in Deutschland strafbar (was in Holland anders geregelt ist) oder irre ich mich jetzt? Und wenn man Listen aus Holland hätte, die eine Zuordnung von Drogenkauf zu jemand Bestimmten erlauben, dann hätte man einen Anfangsverdacht.
Oder? |
von wieviel tonnen gras sprichst du eigentlich damit es für einen sinnvollen vergleich mit diesem thread ausreicht? |
Mein Thema hier wäre eher Folgendes: ab wann heiligt der Zweck die Mittel? Ich glaube nämlich nicht, dass er es immer tut. Aber manchmal eben schon.
Und die Kriterien dafür, wann er es tut, wären spannend. Darüber bin ich mir selber keineswegs im Klaren.
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nocquae diskriminiert nazis
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 18183
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(#1426524) Verfasst am: 02.02.2010, 20:19 Titel: |
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AgentProvocateur hat folgendes geschrieben: | nocquae hat folgendes geschrieben: | AgentProvocateur hat folgendes geschrieben: | nocquae hat folgendes geschrieben: | Und das ist auch der Grund, warum es sich nicht um unrechtmäßig erworbene Beweismittel handelt: eine solche Liste besagt erstmal gar nichts. Sie stellt kein Beweismittel dar, sondern begründet erstmal einen Anfangsverdacht für Ermittlungen; also schlicht und ergreifend einen Grund, um Ermittlungen aufnehmen zu können. |
Na klar, das gälte ebenso für eine Liste von Kunden, die in Hollands Coffee-Shops eingekauft haben. |
Wo ist da der Vergleich? Wenn ich in einem Coffee-Shop einkaufe, begehe ich keine Straftat. Und wenn einer der dortigen Mitarbeiter einen Wisch an die deutsche Polizei schickt, was ist dann?
Nichts. |
Ab einer bestimmten Menge ist der Besitz von verbotenen Drogen in Deutschland strafbar (was in Holland anders geregelt ist) oder irre ich mich jetzt? Und wenn man Listen aus Holland hätte, die eine Zuordnung von Drogenkauf zu jemand Bestimmten erlauben, dann hätte man einen Anfangsverdacht.
Oder? |
Der Einkauf in den Niederlanden ist legal. Die Einfuhr nach Deutschland ist verboten. Das sind zwei verschiedene Sachverhalte. Natürlich könnte die Polizei auf die Idee kommen, dass ich mir was mitbringe, wenn ich dort einkaufe.
Auf den Autobahnen wird auch durchaus entsprechend kontrolliert. Darf die Polizei mich dann nicht kontrollieren, weil sie einen Schrieb von einem Coffeeshopbesitzer erhalten hat, dass ich dort eingekauft habe, sondern ausschließlich auf Basis von Stichproben?
_________________ In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht.
-- Kurt Tucholsky
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Fuxing grösstenteils harmlos
Anmeldungsdatum: 07.05.2008 Beiträge: 1691
Wohnort: Ankh Morpork
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(#1426527) Verfasst am: 02.02.2010, 20:21 Titel: |
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AgentProvocateur hat folgendes geschrieben: | Babyface hat folgendes geschrieben: | Effô Tisetti hat folgendes geschrieben: | Babyface hat folgendes geschrieben: | Ich möchte nicht bezweifeln, dass der Mann illegal gehandelt hat und durch den Kauf der CD möglicherweise Nachahmungstäter animiert werden.
Nur: Wenn man die Rechtstaatlichkeit des Kaufs anzweifelt, müsste man dann mit denselben Bedenken nicht konsequenterweise auch die Rechtstaatlichkeit staatlicher Lösegeldzahlungen für entführte Touristen anzweifeln? |
Hier geht es um 1.500 Steuersünder bzw. 100 Mio. Euro, dort geht es um die Rettung von Menschenleben. Natürlich ist auch das problematisch, weil der Staat sich erpressbar macht. Der Unterschied ist aber, dass sich der Staat bei Lösegeldzahlungen eindeutig Opfer ist in seiner Funktion als Beschützer seiner Staatsbürger und sich nicht selbst zum Mittäter macht. Es ist auch viel schwieriger, Alternativen verfolgen zu wollen, weil eben Menschenleben auf dem Spiel stehen. Das ist im Daten-CD-Fall anders. |
Wir sind uns wahrscheinlich einig, dass in beiden Fällen der Staat mit der Auszahlung das Ziel verfolgt, bestimmte Rechtsgüter zu schützen. Allerdings ist mir nicht klar, warum Du im einen Fall den Staat als Mittäter siehst und im anderen nicht. Mittäterschaft im Sinne von Straftäter durch Geldzahlungen zu belohnen, kannst Du nicht meinen, da das in beiden Fällen zutrifft. |
Naja, in diesem Sinne ist der Staat in beiden Fällen Mittäter. Nur sind die zu schützenden Rechtsgüter sehr unterschiedlich zu bewerten. Das ist der eine Unterschied und zwar mE ein ganz Wesentlicher und Entscheidender (mit anderen Worten: der Satz "der Zweck heiligt die Mittel" ist zwar mE falsch, aber nicht immer) und der andere ist der mit den Alternativen, auf den Effô Tisetti hinweist.
Ich bin mir unschlüssig, wie ich hier abstimmen soll, tendiere aber im Moment eher dazu, den Kauf abzulehnen.
Es wäre mE, langfristig gesehen, wenig sinnvoll, Datenklau aus anderen Ländern zu belohnen und so zu forcieren: wie könnte man dann noch gegen Datenklau im eigenen Lande, der ins Ausland verkauft wird, argumentieren?
Viel besser wäre es mE, den Druck auf die Schweiz, Kontodaten von Deutschen generell übermittelt zu bekommen, zu erhöhen. Und das wäre eben die Alternative, die hier gegeben ist.
Und, naja, ich halte Slippery Slope nicht generell für ein schlechtes Argument.
Edit: und übrigens geht es nicht um 1.500 Steuersünder, sondern um 1.500 mutmaßliche Steuersünder. |
Es gäbe m.E. durchaus auch noch die Alternative, das Bankgeheimnis zu wahren und dennoch auf Kapitalerträge Steuern zu erheben. Z.B. in Form einer wie-auch-immer-gearteteten gegenseitigen Quellensteuer. Die an das Haupt-Wohnsitzland des Kapitaleigners anonym abgeführt wird.
Macht das Luxemburg zwischenzeitlich nicht so?
Deutschland ist in der Hinsicht auch kein besonderes Vorbild.
Mit einem (Pseudo-) Haupt-Wohnsitz außerhalb der EU, z.B. Australien oder Neuseeland, fallen hier aktuell auf Kapitalerträge unbegrenzter Höhe mal eben 0,00 EUR Steuern an. Und gemeldet wird von D an diese Länder auch rein garnichts. Das passiert nur innerhalb der EU (ZIV) und ggf. auch noch mit den USA.
Dem Deutschen Finanzamt werden hier in Deutschland übrigens schon seit Jahren nur die Erträge elektronisch gemeldet, die der Bürger per Freistellungsauftrag vom Steuerabzug befreit hat (FSADV-Verfahren).
Die über den Freistellungauftrag hinausgehenden Erträge wurden mit einer Art Quellensteuer (Zinsabschlagsteuer) belegt, die weitgehend anonym blieb; seit Einführung der Abgeltungssteuer zum 1.1.2009 anonym ist.
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nocquae diskriminiert nazis
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 18183
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(#1426531) Verfasst am: 02.02.2010, 20:29 Titel: |
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jagy hat folgendes geschrieben: | Alles andere würde darauf hinauslaufen, jedem Bürger ein Strafverfolgungsrecht mit eigenen Eingriffsermächtigungen zuzubilligen. |
Nein. Die Weitergabe von Informationen an Ermittlungsbehörden - egal ob richtig oder falsch, anonym oder nicht, bezahlt oder nicht - ist keine Strafverfolgung.
Was ist, wenn ich einen Schrieb an die Polizei schicke, dass jagy jemanden in seinem Heizungskeller in seinem Keller gefangenhält? Kann dich die Staatsanwaltschaft aufgrund einer solchen Beschuldigung anklagen?
Nein
Behauptet auch niemand - aber was du sagst ist: Die Staatsanwaltschaft darf diese Information nichtmal als Anfangsverdacht hernehmen, um sich einen Durchsuchungsbefehl zu besorgen und die Polizei vorbeizuschicken, um in deinem Heizungskeller mal nach dem Rechten zu sehen.
Dieser ganze Komplex ist völlig unabhängig davon, welche Straftaten ich begangen haben mag. Vielleicht ist es eine falsche Verdächtigung. Vielleicht bin ich in den Besitz dieser Information gelangt, als ich bei dir eingebrochen bin.
_________________ In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht.
-- Kurt Tucholsky
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tillich (epigonal) hat Spaß
Anmeldungsdatum: 12.04.2006 Beiträge: 22263
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(#1426533) Verfasst am: 02.02.2010, 20:29 Titel: |
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jagy hat folgendes geschrieben: | tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | Wenn das in Deutschland strafbar wäre, müsste es nach der gleichen Logik strafbar sein, wenn ein Angestellter es meldet, wenn er mitbekommt, dass in seinem Unternehmen Mafiageld gewaschen wird oder dergleichen.
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Wenn der Angestellte, um an das Wissen zu kommen oder/und um das Wissen in greifbarer Form zu übermitteln eine Straftat begeht, dann ist das auch grundsätzlich strafbar!
Alles andere würde darauf hinauslaufen, jedem Bürger ein Strafverfolgungsrecht mit eigenen Eingriffsermächtigungen zuzubilligen. Nun ist in Deutschland die Strafverfolgung und die damit verbundenen Eingriffe in Rechte nunmal nur (mit bestimmten Ausnahmen, siehe das sog. Jedermann-Festnahme-Recht der StPO) bestimmten staatlichen Organen erlaubt - und das ist auch gut so! |
Ich spreche ja zugegebenermaßen wirklich nur als Laie.
Und wenn es um eine Straftat ginge wie Einbruch, Körperverletzung, Sachbeschädigung etc.pp., würde ich dir auch zustimmen. Aber du berufst dich ja auf die Strafbarkeit des Verrats von Geschäftsgeheimnissen, behauptest also eben, dass die reine Weitergabe von Informationen strafbar wäre. Und genau darum geht es ja auch, dem Informaten kann ja nichts anderes als eben das vorgeworfen werden. Und das kann ich mir dann, wenn die "Geschäfte" selbst illegal sind (wir diskutieren ja gerade darüber, was wäre, wenn das in Deutschland gemacht woren wäre), schlicht nicht vorstellen.
Anderer Vergleich: Jemand arbeitet in einem Entsorgungsunternehmen und bekommt Wind davon, dass Giftmüll illegal entsorgt wird. Das würde das Unternehmen ohne Zweifel auch gerne als "Geschäftsgeheimnis" bewahren. Aber wenn derjenige nun entsprechende Unterlagen kopiert und an die Staatsanwaltschaft weiterreicht - das kann doch nicht strafbar sein!
Und ebenso kommt es mir unplausibel vor, das Recht zur Weitergabe von Informationen über Straftaten als "Strafverfolgungsrecht" zu bezeichnen. Der Informant nimmt ja eben nicht selbst in irgendeiner Weise eine Strafverfolgung vor, sondern informiert ja gerade die dafür zuständigen Behörden.
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(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
Zuletzt bearbeitet von tillich (epigonal) am 02.02.2010, 20:31, insgesamt einmal bearbeitet |
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AgentProvocateur registrierter User
Anmeldungsdatum: 09.01.2005 Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin
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(#1426534) Verfasst am: 02.02.2010, 20:29 Titel: |
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nocquae hat folgendes geschrieben: | Der Einkauf in den Niederlanden ist legal. Die Einfuhr nach Deutschland ist verboten. Das sind zwei verschiedene Sachverhalte. Natürlich könnte die Polizei auf die Idee kommen, dass ich mir was mitbringe, wenn ich dort einkaufe.
Auf den Autobahnen wird auch durchaus entsprechend kontrolliert. Darf die Polizei mich dann nicht kontrollieren, weil sie einen Schrieb von einem Coffeeshopbesitzer erhalten hat, dass ich dort eingekauft habe, sondern ausschließlich auf Basis von Stichproben? |
Naja, sie hätten ja, um bei der Analogie zu bleiben, nicht einen Schrieb vom Coffeshopbesitzer erhalten, sondern einen Schrieb von den Mitarbeitern dort, die die Daten der Einkäufer illegal in Erfahrung gebracht hätten. Und die Frage wäre dann eben, ob man das forcieren sollte - durch eine Zahlung - (dann darf man anderen Ländern auch das Recht nicht absprechen, ebenso zu handeln) oder ob es eine Vereinbarung mit den Niederlanden diesbezüglich geben sollte.
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AgentProvocateur registrierter User
Anmeldungsdatum: 09.01.2005 Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin
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(#1426541) Verfasst am: 02.02.2010, 20:36 Titel: |
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Fuxing hat folgendes geschrieben: | Es gäbe m.E. durchaus auch noch die Alternative, das Bankgeheimnis zu wahren und dennoch auf Kapitalerträge Steuern zu erheben. Z.B. in Form einer wie-auch-immer-gearteteten gegenseitigen Quellensteuer. Die an das Haupt-Wohnsitzland des Kapitaleigners anonym abgeführt wird. |
Ja. Dagegen wird die Schweiz kaum argumentieren können.
Fuxing hat folgendes geschrieben: | Deutschland ist in der Hinsicht auch kein besonderes Vorbild. |
Jo.
Fuxing hat folgendes geschrieben: | Dem Deutschen Finanzamt werden hier in Deutschland übrigens schon seit Jahren nur die Erträge elektronisch gemeldet, die der Bürger per Freistellungsauftrag vom Steuerabzug befreit hat (FSADV-Verfahren).
Die über den Freistellungauftrag hinausgehenden Erträge wurden mit einer Art Quellensteuer (Zinsabschlagsteuer) belegt, die weitgehend anonym blieb; seit Einführung der Abgeltungssteuer zum 1.1.2009 anonym ist. |
Das ist nicht ganz richtig, wegen der Kirchensteuer. Es lohnt sich, Atheist zu werden.
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El Schwalmo Naturalistischer Ignostiker
Anmeldungsdatum: 06.11.2003 Beiträge: 9073
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(#1426545) Verfasst am: 02.02.2010, 20:39 Titel: |
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jagy hat folgendes geschrieben: | El Schwalmo hat folgendes geschrieben: | fiat ius pereat mundus war noch nie mein Ding, genauso wenig wie slippery slope. |
Ich kann nicht glauben, was ich hier lese... :shock: |
keine Ahnung, warum. Ist doch Standard, oder sehe ich das falsch? Wenn man Folter mit Geld für eine CD vergleicht, ist das bestenfalls 'slippery slope'. Über 'fiat iustitia ...' kann man sich notfalls streiten. Vor allem darüber, was 'iustitia' sein könnte. Üblicherweise macht es nicht 'plopp' und man findet ein verbalinspiriertes Gesetzbuch im Wüstensand.
jagy hat folgendes geschrieben: | (heißt übrigens "Fiat iustitia et pereat mundus") |
Danke, wieder was gelernt.
jagy hat folgendes geschrieben: | El Schwalmo hat folgendes geschrieben: |
Die Welt ist nicht nur 'schwarz' und 'weiß'. Noch kein Rechtssystem hat es geschafft, auf Grauzonen zu verzichten. |
Staaten sind immer froh über Grauzonen, weil sie da machen können was sie wollen! |
Ich gehe davon aus, dass es nie ohne Grauzonen gehen wird, weil das Leben bunter ist als jeder Gesetzgeber sich das jemals vorstellen kann. Glücklicher Staat!
_________________ Ein seliges und unvergängliches Wesen (die Gottheit) trägt weder selbst Mühsal, noch belädt es ein anderes Wesen damit. Darum kennt es weder Zorn noch Wohlwollen. Dergleichen gibt es nur bei einem schwachen Wesen. (Epikur)
Der Christengott ist immens schwach!
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AgentProvocateur registrierter User
Anmeldungsdatum: 09.01.2005 Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin
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(#1426549) Verfasst am: 02.02.2010, 20:44 Titel: |
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tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | Anderer Vergleich: Jemand arbeitet in einem Entsorgungsunternehmen und bekommt Wind davon, dass Giftmüll illegal entsorgt wird. Das würde das Unternehmen ohne Zweifel auch gerne als "Geschäftsgeheimnis" bewahren. Aber wenn derjenige nun entsprechende Unterlagen kopiert und an die Staatsanwaltschaft weiterreicht - das kann doch nicht strafbar sein!
Und ebenso kommt es mir unplausibel vor, das Recht zur Weitergabe von Informationen über Straftaten als "Strafverfolgungsrecht" zu bezeichnen. Der Informant nimmt ja eben nicht selbst in irgendeiner Weise eine Strafverfolgung vor, sondern informiert ja gerade die dafür zuständigen Behörden. |
Ja, aber diese Vergleiche führen alle am Kern des Problemes vorbei: wann genau rechtfertigen die Mittel die Zwecke? Das ist hier mE die Frage. Und sie tun es mE nicht immer und der Grundsatz ist auch nicht immer abzulehnen.
Wenn ich Bankdaten aus der Schweiz an deutsche Behörden weitergebe, dann weiß ich ja keineswegs vorher, dass diese auf eine kriminelle Tat (Steuerhinterziehung) hinweisen. Etwas anderes ist es wohl, wenn ich das sicher weiß und wenn diese kriminelle Tat einen bestimmten Grad an moralischer Verabscheuungswürdigkeit überschreiten und wenn meine Normverletzung (die ansonsten verfolgt wird) dagegen marginal erscheint.
Aber wann ist das der Fall? Was sind die Kriterien dafür?
Das ist hier mE die spannende Frage.
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jagy Herb Derpington III.
Anmeldungsdatum: 26.11.2006 Beiträge: 7275
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(#1426552) Verfasst am: 02.02.2010, 20:47 Titel: |
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tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | Wenn das in Deutschland strafbar wäre, müsste es nach der gleichen Logik strafbar sein, wenn ein Angestellter es meldet, wenn er mitbekommt, dass in seinem Unternehmen Mafiageld gewaschen wird oder dergleichen.
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Wenn der Angestellte, um an das Wissen zu kommen oder/und um das Wissen in greifbarer Form zu übermitteln eine Straftat begeht, dann ist das auch grundsätzlich strafbar!
Alles andere würde darauf hinauslaufen, jedem Bürger ein Strafverfolgungsrecht mit eigenen Eingriffsermächtigungen zuzubilligen. Nun ist in Deutschland die Strafverfolgung und die damit verbundenen Eingriffe in Rechte nunmal nur (mit bestimmten Ausnahmen, siehe das sog. Jedermann-Festnahme-Recht der StPO) bestimmten staatlichen Organen erlaubt - und das ist auch gut so! |
Ich spreche ja zugegebenermaßen wirklich nur als Laie.
Und wenn es um eine Straftat ginge wie Einbruch, Körperverletzung, Sachbeschädigung etc.pp., würde ich dir auch zustimmen. Aber du berufst dich ja auf die Strafbarkeit des Verrats von Geschäftsgeheimnissen, behauptest also eben, dass die reine Weitergabe von Informationen strafbar wäre. |
Nein! Nur(!), wenn die Weitergabe von Informationen strafbar ist (zB als Verrat von Geschäftsgeheimnissen). Wenn ich als Koch entdecke, dass in meinem Restaurant mit Rattengift gekocht wird, stellt die Weitergabe dieses Wissens keinen Verrat von Geschäftsgeheimnissen dar.
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
Und genau darum geht es ja auch, dem Informaten kann ja nichts anderes als eben das vorgeworfen werden. Und das kann ich mir dann, wenn die "Geschäfte" selbst illegal sind (wir diskutieren ja gerade darüber, was wäre, wenn das in Deutschland gemacht woren wäre), schlicht nicht vorstellen. |
Ich glaube, wir werfen hier gerade verschiedene Ebenen durcheinander, was auch verständlich ist, weil es ja um 4 hypothetische Rechtslagen geht (in der Schweiz nach schweizer Recht, in der Schweiz nach deutschem Rechte etc...), aber auch gefährlich, weil es die Diskussion leicht in eine falsche Richtung bringt.
Mit meinem Verweis auf 17 UWG wollte ich nur sagen, dass, wenn das Banken-Recht in Deutschland so wäre wie in der Schweiz, dass das Verhalten des Verkäufers dann § 17 UWG sein könnte. In der Schweiz ist das, was die Banken mit ausländischen Geldern machen (die möglicherweise in den Heimatländern Teil einer Steuerhinterziehung sind), nicht illegal. Deswegen wäre das Verhalten des Verkäufern, wenn in der Schweiz 17 UWG gelten würde, möglicherweise strafbar nach § 17 UWG strafbar.
Das ganze jetzt auf Deutschland zu übertragen geht ja schonmal nicht, da das, was die Banken in der Schweiz machen, in Deutschland offenbar nicht legal wäre.
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
Anderer Vergleich: Jemand arbeitet in einem Entsorgungsunternehmen und bekommt Wind davon, dass Giftmüll illegal entsorgt wird. Das würde das Unternehmen ohne Zweifel auch gerne als "Geschäftsgeheimnis" bewahren. Aber wenn derjenige nun entsprechende Unterlagen kopiert und an die Staatsanwaltschaft weiterreicht - das kann doch nicht strafbar sein! |
Angenommen, Gitmüll illegal intsorgen wäre legal (ja ich weiß, Widerspruch) - dann wäre das durchaus eine Straftat.
Angenommen, es wäre illegal. Dann, da hast Du recht, muss ich gerade selbst überlegen. Aber, was er trotzdem nicht darf, wäre zB Unterlagen aus dem Büro seines Chefs stehlen (und diesmal im Sinne von Diebstahl im technischen Sinne), um sie den Strafverfolgungsbehörden zu übergeben. Denn das ist ein Eingriff in Rechte des Chefs - dafür hat der Bürger keine Berechtigung, sondern nur zB die Staatsanwaltschaft, soweit ihr diese durch die StPO verliehen wird, zB in Form von Durchsuchung, Beschlagnahme etc.
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
Und ebenso kommt es mir unplausibel vor, das Recht zur Weitergabe von Informationen über Straftaten als "Strafverfolgungsrecht" zu bezeichnen. Der Informant nimmt ja eben nicht selbst in irgendeiner Weise eine Strafverfolgung vor, sondern informiert ja gerade die dafür zuständigen Behörden. |
Wie gesagt, dass Entscheidende ist, dass das, was die Banken in der Schweiz machen legal ist und das, was der Verkäufer in der Schweiz gemacht hat illegal.
Das mit dem Strafverfolgungsrecht war ja eher eine Weiterspinnung von mir.
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jagy Herb Derpington III.
Anmeldungsdatum: 26.11.2006 Beiträge: 7275
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(#1426554) Verfasst am: 02.02.2010, 20:48 Titel: |
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El Schwalmo hat folgendes geschrieben: |
jagy hat folgendes geschrieben: | El Schwalmo hat folgendes geschrieben: |
Die Welt ist nicht nur 'schwarz' und 'weiß'. Noch kein Rechtssystem hat es geschafft, auf Grauzonen zu verzichten. |
Staaten sind immer froh über Grauzonen, weil sie da machen können was sie wollen! |
Ich gehe davon aus, dass es nie ohne Grauzonen gehen wird, weil das Leben bunter ist als jeder Gesetzgeber sich das jemals vorstellen kann. Glücklicher Staat! |
Du wirst aber zustimmen, dass Grauzonen möglichst zu minimieren sind?
El Schwalmo hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | El Schwalmo hat folgendes geschrieben: | fiat ius pereat mundus war noch nie mein Ding, genauso wenig wie slippery slope. |
Ich kann nicht glauben, was ich hier lese... |
keine Ahnung, warum. Ist doch Standard, oder sehe ich das falsch? |
Ich merke gerade, dass ich da was möglicherweise falsch verstanden habe. Mit ""fiat ius..." war noch nie mein Ding", meintest Du damit, dass Du zustimmst, dass immer Gerechtigketi geschehen soll, auch wenn die Welt dabei zu Grunde gehst, oder nicht?
Weil mittlerweile wird "fiat ius..." ja eigentlich immer nur ironisch benutzt, um diese Geisteshaltung zu zitieren. Deswegen habe ich Dich so verstanden, dass diese ironische, kritisierende Benutzung nicht dein Ding sein.
_________________ INGLIP HAS BEEN SUMMONED - IT HAS BEGUN!
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El Schwalmo Naturalistischer Ignostiker
Anmeldungsdatum: 06.11.2003 Beiträge: 9073
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(#1426558) Verfasst am: 02.02.2010, 20:53 Titel: |
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jagy hat folgendes geschrieben: | El Schwalmo hat folgendes geschrieben: |
jagy hat folgendes geschrieben: | El Schwalmo hat folgendes geschrieben: |
Die Welt ist nicht nur 'schwarz' und 'weiß'. Noch kein Rechtssystem hat es geschafft, auf Grauzonen zu verzichten. |
Staaten sind immer froh über Grauzonen, weil sie da machen können was sie wollen! |
Ich gehe davon aus, dass es nie ohne Grauzonen gehen wird, weil das Leben bunter ist als jeder Gesetzgeber sich das jemals vorstellen kann. Glücklicher Staat! |
Du wirst aber zustimmen, dass Grauzonen möglichst zu minimieren sind? |
natürlich.
Es muss klar sein, dass man, wenn man eine Leiche im Keller hat, dazu stehen muss und nicht auf Grauzonen hoffen darf.
_________________ Ein seliges und unvergängliches Wesen (die Gottheit) trägt weder selbst Mühsal, noch belädt es ein anderes Wesen damit. Darum kennt es weder Zorn noch Wohlwollen. Dergleichen gibt es nur bei einem schwachen Wesen. (Epikur)
Der Christengott ist immens schwach!
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El Schwalmo Naturalistischer Ignostiker
Anmeldungsdatum: 06.11.2003 Beiträge: 9073
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(#1426562) Verfasst am: 02.02.2010, 20:56 Titel: |
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jagy hat folgendes geschrieben: | Ich merke gerade, dass ich da was möglicherweise falsch verstanden habe. Mit ""fiat ius..." war noch nie mein Ding", meintest Du damit, dass Du zustimmst, dass immer Gerechtigketi geschehen soll, auch wenn die Welt dabei zu Grunde gehst, oder nicht? |
nein. Ich plädiere für 'gesunden Menschenverstand'.
jagy hat folgendes geschrieben: | Weil mittlerweile wird "fiat ius..." ja eigentlich immer nur ironisch benutzt, um diese Geisteshaltung zu zitieren. Deswegen habe ich Dich so verstanden, dass diese ironische, kritisierende Benutzung nicht dein Ding sein. |
Doch, genau die ist es. Ich dachte, dass die Kombination mit 'slippery slope' eindeutig ist.
_________________ Ein seliges und unvergängliches Wesen (die Gottheit) trägt weder selbst Mühsal, noch belädt es ein anderes Wesen damit. Darum kennt es weder Zorn noch Wohlwollen. Dergleichen gibt es nur bei einem schwachen Wesen. (Epikur)
Der Christengott ist immens schwach!
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tillich (epigonal) hat Spaß
Anmeldungsdatum: 12.04.2006 Beiträge: 22263
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(#1426563) Verfasst am: 02.02.2010, 20:56 Titel: |
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jagy hat folgendes geschrieben: | Ich glaube, wir werfen hier gerade verschiedene Ebenen durcheinander, was auch verständlich ist, weil es ja um 4 hypothetische Rechtslagen geht (in der Schweiz nach schweizer Recht, in der Schweiz nach deutschem Rechte etc...), aber auch gefährlich, weil es die Diskussion leicht in eine falsche Richtung bringt.
Mit meinem Verweis auf 17 UWG wollte ich nur sagen, dass, wenn das Banken-Recht in Deutschland so wäre wie in der Schweiz, dass das Verhalten des Verkäufers dann § 17 UWG sein könnte. |
In der Tat sind uns da die Ebenen durcheinandergeraten. Ich ging von dem hypothetischen Fall aus, das ganze Geschehen hätte sich in Deutschland beim gültigen Recht ereignet.
_________________ "YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."
(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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fwo Caterpillar D9
Anmeldungsdatum: 05.02.2008 Beiträge: 26447
Wohnort: im Speckgürtel
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(#1426565) Verfasst am: 02.02.2010, 20:57 Titel: |
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tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | .....
Und ebenso kommt es mir unplausibel vor, das Recht zur Weitergabe von Informationen über Straftaten als "Strafverfolgungsrecht" zu bezeichnen. Der Informant nimmt ja eben nicht selbst in irgendeiner Weise eine Strafverfolgung vor, sondern informiert ja gerade die dafür zuständigen Behörden. |
Die Strafbarkeit, die jagy bisher angeführt hat, kommt aus dem Wettbewerbsrecht. Das kann hier überhaupt nicht greifen und seit ihn ihn darauf aufmerksam gemacht habe, ist er auch vorsichtiger mit der Nennung von §§.
Die Bewertung dieses "Datenklaus" ist ohne den Adressaten für diese Daten nicht möglich. Und dass der "Dieb" sie jetzt seinerseits zu Geschäftdaten erhebt, dürfte wegen der völlig andersartigen Geschäftsgrundlage (Unterstützung staatlicher Ermittlung) auch nicht so ohne weiteres über das Wettbewerbsrecht fassbar sein.
fwo
_________________ Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.
The skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. Isso.
Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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MeineGitarreBrauchtStrom schmutzabweisend
Anmeldungsdatum: 19.06.2009 Beiträge: 2083
Wohnort: Aldi-Nord
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(#1426569) Verfasst am: 02.02.2010, 21:03 Titel: |
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Zitat: | Gibt es nicht Fälle, in denen es legitim ist, Unrecht zu begehen um an Recht zu kommen?
Schon, man denke nur an das Hitler-Regime. Dort war es sicherlich legitim, geltendes Recht zu brechen, um Menschenleben zu retten. Aber wir diskutieren hier einen konkreten Fall, bei dem es um Bereicherung geht. Besonders stossend ist, dass sich ausgerechnet der Staat auf einen solch zweifelhaften Handel einlässt. Ein Rechtsstaat hat eine gewisse Sorgfaltspflicht, die hier klar gebrochen wird. |
Ich finde, Schaber schwächt sein Argument durch diesen Vergleich hier selber. Auf der einen Seite ist es seiner Meinung nach verwerflich, Terror durch Folter zu verhindern, während er zustimmt, Gewalt anzuwenden, um Hitler zu bekämpfen. Mit Gewalt hat dieser Fall jedoch nichts zu tun. Wie er selbst sagt: „Aber wir diskutieren hier einen konkreten Fall, bei dem es um Bereicherung geht.“ Und bereichern wollte/will sich nicht nur der Datendieb, sondern auch die Steuerhinterzieher. Wodurch man mMn durchaus abwägen kann.
Hingegen hat der Fall hier nichts damit zu tun, das Prinzip auf Folter, Mord u.ä. auszuweiten. Falls die Behörden die CD kaufen, wird damit nicht das Folterverbot gegenüber mutmaßlichen Kidnappern, Terroristen etc. aufgehoben, nicht mal aufgeweicht. Das sind verschiedene Paar Schuhe. Falls mal dieses Verbot irgendwann auf Drängen der Bundesregierung aufgehoben werden soll, werdet ihr die öffentliche Diskussion, welche eine andere sein wird, schon mitbekommen.
jagy hat folgendes geschrieben: | Nikolaus hat folgendes geschrieben: | Effô Tisetti hat folgendes geschrieben: | Mir wird i.d.Z. auch viel zu wenig über die Alternativen gesprochen. Warum versucht man z.B. nicht, diesen Herrn mit polizeilichen und meinetwegen geheimdienstlichen Mitteln dingfest zu machen. |
Ich habe jagy bereits auf der ersten Seite dieses Threads gefragt, warum er denn nicht wegen Diebstahl angeklagt und verurteilt wird, wenn es sich um doch um einen gemeinen Kriminellen handelt. |
Und im Laufe des Threads habe ich schon auf 17 UWG verwiesen (und ich meine nicht meinen Post einem vor diesem):
http://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__17.html |
Den Datendiebstahl (ich gebrauche mal den Begriff „Diebstahl“ weiterhin) hat der Anbieter aber nicht in Deutschland begangen, sondern in der Schweiz. Dort gilt §17 UWG nicht (Zwar mit Sicherheit ein schweizer Pendant, aber – was interessiert das die deutschen Behörden in bezug auf die „moralische“ Verwertbarkeit der Daten in Deutschland?). Die Steuerhinterziehung durch Deutsche verstößt jedoch gegen bundesdeutsches Recht, auch wenn das Geld in der Schweiz, auf den Caymans oder dem Mars liegt.
_________________ Beten ist die höflichste Art, jemandem nicht zu helfen
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AgentProvocateur registrierter User
Anmeldungsdatum: 09.01.2005 Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin
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(#1426580) Verfasst am: 02.02.2010, 21:15 Titel: |
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MeineGitarreBrauchtStrom hat folgendes geschrieben: | Den Datendiebstahl (ich gebrauche mal den Begriff „Diebstahl“ weiterhin) hat der Anbieter aber nicht in Deutschland begangen, sondern in der Schweiz. Dort gilt §17 UWG nicht (Zwar mit Sicherheit ein schweizer Pendant, aber – was interessiert das die deutschen Behörden in bezug auf die „moralische“ Verwertbarkeit der Daten in Deutschland?). Die Steuerhinterziehung durch Deutsche verstößt jedoch gegen bundesdeutsches Recht, auch wenn das Geld in der Schweiz, auf den Caymans oder dem Mars liegt. |
China bezahlt Datendiebstahl in Deutschland und bekommt so Daten von Dissidenten. Was kümmert es die Chinesen, dass das in Deutschland illegal ist, wenn Disseidententum ab einem gewissen Grad gegen ihr Recht verstößt?
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