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Biologische Vaterschaft vs Sorgerechte und -pflichten

 
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Bynaus
Stellar veranlagt



Anmeldungsdatum: 03.11.2003
Beiträge: 1888
Wohnort: Hinwil, CH, Erde

Beitrag(#1436928) Verfasst am: 25.02.2010, 12:00    Titel: Biologische Vaterschaft vs Sorgerechte und -pflichten Antworten mit Zitat

Ich bin durch diesen Blog-Eintrag auf einen interessanten Artikel gestossen:

http://www.nytimes.com/2009/11/22/magazine/22Paternity-t.html

Konkret geht es darin um einen Mann, dem von seiner Frau jahrelang verheimlicht wurde, dass er nicht der biologische Vater seiner Tochter ist. Er liess sich darauf von seiner Frau scheiden, wollte aber Vater seiner Tochter bleiben und zahlte deshalb weiterhin Alimente. Diese heiratete nun aber einen anderen Mann - den biologischen Vater ihrer Tochter. Nun fühlt sich der Ex-Ehemann definitiv hinters Licht geführt: da ist eine Familie, die aus Tochter, biologischer Mutter und biologischem Vater besteht, während er weiterhin verpflichtet ist, Alimente für die Tochter, die ja nicht "seine" ist, zu bezahlen.

Ich finde, das wirft recht interessante Fragen auf. Worauf fundiert der Anspruch auf Alimente? Ist das Besuchsrecht in einem solchen Fall zwingend daran gekoppelt? Oder sollte man Männer und Frauen nicht allgemein dafür verpflichten, für den biologischen Nachwuchs, den sie in die Welt setzen, finanziell zu sorgen, ganz egal ob sie sich am Aufziehen der Kinder beteiligen?

Ich weiss noch nicht so recht, welche Position ich da einnehmen soll, ich werde mich später festlegen und wollte fürs erste nur darauf aufmerksam machen.
_________________
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Naastika
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Anmeldungsdatum: 23.11.2003
Beiträge: 6100
Wohnort: an der Fütterungsstelle der Eichhörnchen

Beitrag(#1436938) Verfasst am: 25.02.2010, 12:29    Titel: Re: Biologische Vaterschaft vs Sorgerechte und -pflichten Antworten mit Zitat

Bynaus hat folgendes geschrieben:
Ich bin durch diesen Blog-Eintrag auf einen interessanten Artikel gestossen:

http://www.nytimes.com/2009/11/22/magazine/22Paternity-t.html

Konkret geht es darin um einen Mann, dem von seiner Frau jahrelang verheimlicht wurde, dass er nicht der biologische Vater seiner Tochter ist. Er liess sich darauf von seiner Frau scheiden, wollte aber Vater seiner Tochter bleiben und zahlte deshalb weiterhin Alimente. Diese heiratete nun aber einen anderen Mann - den biologischen Vater ihrer Tochter. Nun fühlt sich der Ex-Ehemann definitiv hinters Licht geführt: da ist eine Familie, die aus Tochter, biologischer Mutter und biologischem Vater besteht, während er weiterhin verpflichtet ist, Alimente für die Tochter, die ja nicht "seine" ist, zu bezahlen.

Ich finde, das wirft recht interessante Fragen auf. Worauf fundiert der Anspruch auf Alimente? Ist das Besuchsrecht in einem solchen Fall zwingend daran gekoppelt? Oder sollte man Männer und Frauen nicht allgemein dafür verpflichten, für den biologischen Nachwuchs, den sie in die Welt setzen, finanziell zu sorgen, ganz egal ob sie sich am Aufziehen der Kinder beteiligen?

Ich weiss noch nicht so recht, welche Position ich da einnehmen soll, ich werde mich später festlegen und wollte fürs erste nur darauf aufmerksam machen.


Die Grundlage der Vaterschaft ist:

§ 1592
Vaterschaft

Vater eines Kindes ist der Mann,
1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
2. der die Vaterschaft anerkannt hat oder
3. dessen Vaterschaft nach § 1600d oder § 182 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gerichtlich festgestellt ist.

Der Gehörnte kann die Vaterschaft innerhalb von zwei Jahren seit Kenntnis der abweichenden biologischen Vaterschaft anfechten (Vorsicht, s.g. Notfrist! als Ausschlussfrist).

Er kann als s.g. Scheinvater gegen den tatsächlichen Erzeuger Regress nehmen, also den gezahlten Unterhalt herausverlangen.

Und: Ja, selbstverständlich müssen sich die Personen, die biologisch für die Existenz eines Kindes ursächlich sind, sich an den Kosten von dessen Aufzucht beteiligen. Wir brauchen (wir=die Gesellschaft) eindeutige, überprüfbare Regeln, die die Frage der Elternschaft klären. Diese haben wir im BGB.

Von der Frage der Elternschaft hängt auch das Erbrecht ab.

Naja, dazu könnte mensch noch mehr sagen...


A.
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caballito
zänkisches Monsterpony



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary

Beitrag(#1436950) Verfasst am: 25.02.2010, 12:59    Titel: Re: Biologische Vaterschaft vs Sorgerechte und -pflichten Antworten mit Zitat

Arha hat folgendes geschrieben:


Die Grundlage der Vaterschaft ist:

§ 1592
Vaterschaft

In Pennsylvania?
_________________
Die Gedanken sind frei.

Aber nicht alle Gedanken wissen das.
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Naastika
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Anmeldungsdatum: 23.11.2003
Beiträge: 6100
Wohnort: an der Fütterungsstelle der Eichhörnchen

Beitrag(#1436956) Verfasst am: 25.02.2010, 13:12    Titel: Re: Biologische Vaterschaft vs Sorgerechte und -pflichten Antworten mit Zitat

caballito hat folgendes geschrieben:
Arha hat folgendes geschrieben:


Die Grundlage der Vaterschaft ist:

§ 1592
Vaterschaft

In Pennsylvania?




Bitte nicht! bangdesk Argh


*würg*

OK, ich gebe zu, den Link nicht gelesen zu haben, ging davon aus, da geht es um was in Dt....

Ich habe echt nicht so viel Zeit zum Surfen am Arbeitsplatz, arbeite halt 50 Min. lang, dann klingelt der Timer, den stelle ich auf 10 Min. und surfe rum, dann klingelt er wieder und ich arbeite.

Also: Diese 10 Min. versuche ich möglichst zu nutzen, dabei fällt das Lesen manchmal etwas flach, Anworten sind eher kurz undsoweiter...

*schämsmilysuch*


A.
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Bynaus
Stellar veranlagt



Anmeldungsdatum: 03.11.2003
Beiträge: 1888
Wohnort: Hinwil, CH, Erde

Beitrag(#1436960) Verfasst am: 25.02.2010, 13:19    Titel: Antworten mit Zitat

Nun, mir kommt es in erster Linie nicht so sehr drauf an, wie das in Pennsylvania genau gehandhabt wird. Es geht mir eher um die grundsätzliche Frage. Insofern war deine Antwort, Arha, schon sehr hilfreich.

Ist doch eigentlich interessant, dass gemäss dem (deutschen) Gesetz die biologische Verwandtschaft für die Frage der Vaterschaft gar keine Rolle spielt.

Zitat:
Er kann als s.g. Scheinvater gegen den tatsächlichen Erzeuger Regress nehmen, also den gezahlten Unterhalt herausverlangen.


Ohne, dass er dazu die Vaterschaft (die ja offenbar nicht-biologisch definiert ist) anfechten muss?
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Uriziel
Herpiderpi



Anmeldungsdatum: 22.12.2007
Beiträge: 1728

Beitrag(#1436970) Verfasst am: 25.02.2010, 13:45    Titel: Antworten mit Zitat

Ehe nennt man die Kunst, Probleme zu lösen, die man alleine nie hätte
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Naastika
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Anmeldungsdatum: 23.11.2003
Beiträge: 6100
Wohnort: an der Fütterungsstelle der Eichhörnchen

Beitrag(#1437037) Verfasst am: 25.02.2010, 15:06    Titel: Antworten mit Zitat

Bynaus hat folgendes geschrieben:
Nun, mir kommt es in erster Linie nicht so sehr drauf an, wie das in Pennsylvania genau gehandhabt wird. Es geht mir eher um die grundsätzliche Frage. Insofern war deine Antwort, Arha, schon sehr hilfreich.

Ist doch eigentlich interessant, dass gemäss dem (deutschen) Gesetz die biologische Verwandtschaft für die Frage der Vaterschaft gar keine Rolle spielt.

Zitat:
Er kann als s.g. Scheinvater gegen den tatsächlichen Erzeuger Regress nehmen, also den gezahlten Unterhalt herausverlangen.


Ohne, dass er dazu die Vaterschaft (die ja offenbar nicht-biologisch definiert ist) anfechten muss?



Doch, grundsätzlich ist die Vaterschaft biologisch definiert, ausgehend von dem Erfahrungssatz, dass der Ehemann der Kindesmutter derjenige ist, mit dem sie verkehrt. Die gesetzliche Vermutung kann durch eine Anfechung widerlegt werden.
Mehr hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Vaterschaftsanfechtung

Die juristische und biologische Vaterschaft können auseinanderfallen. Bei dem ehelichen Kind wird die biologische Vaterschaft als bestehend angenommen, so auch bei der Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmung der ledigen Mutter.

Das gab es vor kurzem eine geile Sache: Ein HartzIV-Typ hat die Vaterschaft für Hunderte von Kindern aus... hmmm.... irgendwelchen Drittweltland anerkannt, wodurch diese Kinder auch durch das hier geltende jus sanguinis die wirksam deutsche Staatsbürgerschaft erlangt haben. Natürlich hatte er Unterhaltsansprüche dieser Kinder an der Backe, aber ALG II kann nicht gepfändet werden (bzw. die entspreched hohe Pfändungsfreigrenzen müssen beachtet werden).

So, meine 10 Min. sind um.... Traurig


A.
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Bynaus
Stellar veranlagt



Anmeldungsdatum: 03.11.2003
Beiträge: 1888
Wohnort: Hinwil, CH, Erde

Beitrag(#1437048) Verfasst am: 25.02.2010, 15:48    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ehe nennt man die Kunst, Probleme zu lösen, die man alleine nie hätte


Das ist ja nicht prinzipiell ein Problem der Ehe, die Frage kann auch Eltern betreffen, die nicht verheiratet sind. Der nicht-biologische Vater kann das Kind ja dennoch anerkannt haben. Damit gehen Pflichten einher - verliert er die, wenn der biologische Vater auftaucht?

Zitat:
Ein HartzIV-Typ hat die Vaterschaft für Hunderte von Kindern aus... hmmm.... irgendwelchen Drittweltland anerkannt, wodurch diese Kinder auch durch das hier geltende jus sanguinis die wirksam deutsche Staatsbürgerschaft erlangt haben.


Mich wundert, dass das noch niemand als "Geschäftsidee" erkannt hat... Eine EU-Bürgerschaft kann sich doch für jemanden aus einem Drittweltland enorm auszahlen...
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nocquae
diskriminiert nazis



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#1437055) Verfasst am: 25.02.2010, 16:02    Titel: Antworten mit Zitat

Bynaus hat folgendes geschrieben:
Nun, mir kommt es in erster Linie nicht so sehr drauf an, wie das in Pennsylvania genau gehandhabt wird. Es geht mir eher um die grundsätzliche Frage. Insofern war deine Antwort, Arha, schon sehr hilfreich.

Ist doch eigentlich interessant, dass gemäss dem (deutschen) Gesetz die biologische Verwandtschaft für die Frage der Vaterschaft gar keine Rolle spielt.

Zitat:
Er kann als s.g. Scheinvater gegen den tatsächlichen Erzeuger Regress nehmen, also den gezahlten Unterhalt herausverlangen.


Ohne, dass er dazu die Vaterschaft (die ja offenbar nicht-biologisch definiert ist) anfechten muss?

Ich finde dass Elternschaft in den meisten Diskussionen viel zu stark auf biologistische Standpunkte beschränkt wird, wo soziale Faktoren eine mindestens so große Rolle spielen.
Im allgemeinen scheint es mir im deutschen Sprachraum so zu sein, dass die biologischen Eltern immer automatisch als die „richtigen Eltern“ gelten.
Als Beispiel: Das Phänomen, dass Geschwister an einander als Sexualpartner nicht interessiert sind, hat nichts mit biologischen Verwandtschaft zu tun, sondern hängt davon ab, ob die als Kinder zusammen aufgewachsen sind.
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In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht.
-- Kurt Tucholsky
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Naastika
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Anmeldungsdatum: 23.11.2003
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Beitrag(#1437062) Verfasst am: 25.02.2010, 16:21    Titel: Antworten mit Zitat

nocquae hat folgendes geschrieben:

Als Beispiel: Das Phänomen, dass Geschwister an einander als Sexualpartner nicht interessiert sind, hat nichts mit biologischen Verwandtschaft zu tun, sondern hängt davon ab, ob die als Kinder zusammen aufgewachsen sind.



Da habe ich mal gelesen, dass früher (?) in den isrealischen Kibbuz alle Kinder gemeisam wie Geschwister erzogen wurden, und nicht lediglich von den eigenen leiblichen Eltern. Infolge dessen kam es auch kaum zu Eheschliessungen zwischen ihnen, da der psychologische Inzest"verbot" wirkte.

Die Verbindung zwischen psychologischen und juristischen Fragen finde ich spannend. Leider beschränkt sich diese meinst auf die Kriminalpsychologie. Dabei gibt es auch im Familienrecht Lösungen, die von unseren abweichen, aber anscheinden auch funktionieren. So z.B. gelten/galten in unterschiedlichen Stämmen der nordamerikanischen Indianer der Bruder der Mutter als der männliche "Sorgerechtberechtige", der biologische Erzeuger war von untergeordenter Bedeutung. (Fragt mich aber bitte nicht nach Quellen, das weiss ich von meinem Mann, der ein Karl-May-Geschädigter ist, und sich echt tief in die Materie, auch geschichtlich und ethnologisch, eingelesen hat.)


A.

edit: r.sch
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Bynaus
Stellar veranlagt



Anmeldungsdatum: 03.11.2003
Beiträge: 1888
Wohnort: Hinwil, CH, Erde

Beitrag(#1437472) Verfasst am: 26.02.2010, 12:31    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ich finde dass Elternschaft in den meisten Diskussionen viel zu stark auf biologistische Standpunkte beschränkt wird, wo soziale Faktoren eine mindestens so große Rolle spielen.


Ja, auf jeden Fall. Elternschaft hat eben eine biologische und eine soziale Komponente. In einer sogenannt "intakten" Familie fallen beide Komponenten jeweils zusammen, aber es kann auch anders sein.

Die Frage stellt sich aber, wer denn eigentlich die Kosten, die das Aufziehen eines Kindes nun mal mit sich bringt, bezahlt. Warum sollen das zwingend die sozialen Eltern sein (ausser, sie sind damit von vorn herein einverstanden)? Die sozialen Eltern "opfern" schliesslich einen grossen Teil ihrer Zeit für das Kind. Natürlich sind sie auch bereit die Kosten zu tragen, aber wenn sie es einmal nicht mehr sind? Sollte man dann nicht auf die biologischen Eltern zurückgreifen, die das ganze schliesslich "verursacht" haben?
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Sanne
gives peas a chance.



Anmeldungsdatum: 05.08.2003
Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland

Beitrag(#1437527) Verfasst am: 26.02.2010, 14:28    Titel: Antworten mit Zitat

Bynaus hat folgendes geschrieben:

Die Frage stellt sich aber, wer denn eigentlich die Kosten, die das Aufziehen eines Kindes nun mal mit sich bringt, bezahlt.


Off Topic:
Diesbezüglich finde ich die Ansichten von Agnes Skinner interessant, welche von ihrem Sohn Seymour verlangt, daß er ihr alle Kosten, die er seit seiner Geburt verursacht hat, mit Zinsen zurückbezahlt. Cool
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Ich will das Internet doch nicht mit meinen Problemen belästigen! (Marge Simpson)
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Surata
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Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 17383

Beitrag(#1437547) Verfasst am: 26.02.2010, 15:53    Titel: Antworten mit Zitat

Sanne hat folgendes geschrieben:
Bynaus hat folgendes geschrieben:

Die Frage stellt sich aber, wer denn eigentlich die Kosten, die das Aufziehen eines Kindes nun mal mit sich bringt, bezahlt.


Off Topic:
Diesbezüglich finde ich die Ansichten von Agnes Skinner interessant, welche von ihrem Sohn Seymour verlangt, daß er ihr alle Kosten, die er seit seiner Geburt verursacht hat, mit Zinsen zurückbezahlt. Cool


EbensoOT:
An seiner Geburt ist sie schuld, nicht er.
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