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Kachelmann in U-Haft
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1449612) Verfasst am: 25.03.2010, 00:27    Titel: Antworten mit Zitat

nocquae hat folgendes geschrieben:

Der Amateurturnier-Vergleich geht also voll in die Hose.


Meinetwegen, dann verklage ich dich halt, und unterstelle dir, das du beim golfen geschummelt hast, und nur so gewonnen hast, zufrieden?
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Norm
registrierter User



Anmeldungsdatum: 12.02.2007
Beiträge: 8149

Beitrag(#1449615) Verfasst am: 25.03.2010, 00:32    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Was wäre denn eine Sinnvolle politische Maßnahme, um die betroffenen Männer vor Rufmord zu schützen? Wäre es sinnvoll und umsetzbar, solche Prozesse unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchzuhalten?
Oder ein Verbot einer Kündingung, die auf einem solchen Verdacht beruht?


Das Einzige, was mir dazu einfaellt, ist Leute, denen man sowas nachweist, genauso streng zu bestrafen wie einen Vergewaltiger.

Du willst üble Nachrede ud Verleumdnung allgemein härter bestrafen, oder nur bei Vergewaltigungsvorwurf? Falls zweiteres, wofür würdest du genau die Sonderregelung wünschen und wie würdest du die großen Unterschiede im Strafmaß begründen?



Ich finde die Schwere einer falschen Anschuldigung entspricht recht gut der Schwere des Verbrechens, um das es jeweils geht. Wenn ich faelschlicherweise behaupte, dass jemand eine Vergewaltigung begangen hat, dann hat das u.U. fuer den ganz andere Konsequenzen als wenn ich ihm bloss Schwarzfahren unterstelle. Die Leute, die sich sowas ueberlegen, sollen sich im Klaren darueber sein, dass ueble Nachrede auch fuer sie aehnliche Konsequenzen haben kann wie fuer denjenigen, den sie mit sowas diffamieren.

Würdest du das bei Tötungsdelikten auch so sehen?
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1449623) Verfasst am: 25.03.2010, 00:39    Titel: Antworten mit Zitat

Norm hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Was wäre denn eine Sinnvolle politische Maßnahme, um die betroffenen Männer vor Rufmord zu schützen? Wäre es sinnvoll und umsetzbar, solche Prozesse unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchzuhalten?
Oder ein Verbot einer Kündingung, die auf einem solchen Verdacht beruht?


Das Einzige, was mir dazu einfaellt, ist Leute, denen man sowas nachweist, genauso streng zu bestrafen wie einen Vergewaltiger.

Du willst üble Nachrede ud Verleumdnung allgemein härter bestrafen, oder nur bei Vergewaltigungsvorwurf? Falls zweiteres, wofür würdest du genau die Sonderregelung wünschen und wie würdest du die großen Unterschiede im Strafmaß begründen?



Ich finde die Schwere einer falschen Anschuldigung entspricht recht gut der Schwere des Verbrechens, um das es jeweils geht. Wenn ich faelschlicherweise behaupte, dass jemand eine Vergewaltigung begangen hat, dann hat das u.U. fuer den ganz andere Konsequenzen als wenn ich ihm bloss Schwarzfahren unterstelle. Die Leute, die sich sowas ueberlegen, sollen sich im Klaren darueber sein, dass ueble Nachrede auch fuer sie aehnliche Konsequenzen haben kann wie fuer denjenigen, den sie mit sowas diffamieren.

Würdest du das bei Tötungsdelikten auch so sehen?



Das sehe in prinzipiell bei jedem Delikt so. Hier bei uns in Kanada gingen in letzter Zeit gleich mehrere Faelle durch die Medien, in denen Leute zu Unrecht wegen Mord verurteilt wurden und bei denen sich oft viele Jahre spaeter herausstellte, dass sie unschuldig waren. Deren Existenzen und oft auch Familien waren da aber laengst vernichtet. Mit einem solchermassen Rehabilitierten habe ich ein ausfuehrliches Interview gesehen, in dem er beschreibt, was das Fehlurteil, das aufgrund eines schlampigen/gefaelschten Gutachtens zustande kam, fuer sein Leben bedeutete.

Und ja, wer einem anderen Menschen absichtlich sowas antut, dessen Schuld stufe ich als aehnlich gravierend ein, wie die Schuld eines Moerders.
_________________
Defund the gender police!! Let's Rock
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nocquae
diskriminiert nazis



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#1449626) Verfasst am: 25.03.2010, 00:39    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
nocquae hat folgendes geschrieben:

Der Amateurturnier-Vergleich geht also voll in die Hose.


Meinetwegen, dann verklage ich dich halt, und unterstelle dir, das du beim golfen geschummelt hast, und nur so gewonnen hast, zufrieden?

Nö. Keineswegs.

Du tust so, als würde man wegen der falschen Anschuldigung einer Vergewaltigung so milde bestraft wie für eine üble Nachrede.

Das wird man nicht. Nochmal: „falsche Verdächtigung“ und „üble Nachrede“ sind zwei völlig unterschiedliche paar Schuhe. Nochmal: Darauf stehen bis zu 5 Jahren - Andere, in Tateinheit begangene Straftaten wie z. B. Falschaussage noch nicht mit eingerechnet.
_________________
In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht.
-- Kurt Tucholsky
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1449629) Verfasst am: 25.03.2010, 00:43    Titel: Antworten mit Zitat

nocquae hat folgendes geschrieben:

Nö. Keineswegs.

Du tust so, als würde man wegen der falschen Anschuldigung einer Vergewaltigung so milde bestraft wie für eine üble Nachrede.

Das wird man nicht. Nochmal: „falsche Verdächtigung“ und „üble Nachrede“ sind zwei völlig unterschiedliche paar Schuhe. Nochmal: Darauf stehen bis zu 5 Jahren - Andere, in Tateinheit begangene Straftaten wie z. B. Falschaussage noch nicht mit eingerechnet.


Ich verstehe dich nicht, in beiden Fällen liegt doch eine falsche Verdächtigung vor, oder?
Und Norm war ja der ansicht, das man falsche Verdächtigung (oder üble Nachrede) nicht abhängig vom Bestand der Unterstellung bestrafen soll.
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Norm
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Anmeldungsdatum: 12.02.2007
Beiträge: 8149

Beitrag(#1449633) Verfasst am: 25.03.2010, 00:45    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
nocquae hat folgendes geschrieben:

Nö. Keineswegs.

Du tust so, als würde man wegen der falschen Anschuldigung einer Vergewaltigung so milde bestraft wie für eine üble Nachrede.

Das wird man nicht. Nochmal: „falsche Verdächtigung“ und „üble Nachrede“ sind zwei völlig unterschiedliche paar Schuhe. Nochmal: Darauf stehen bis zu 5 Jahren - Andere, in Tateinheit begangene Straftaten wie z. B. Falschaussage noch nicht mit eingerechnet.


Ich verstehe dich nicht, in beiden Fällen liegt doch eine falsche Verdächtigung vor, oder?
Und Norm war ja der ansicht, das man falsche Verdächtigung (oder üble Nachrede) nicht abhängig vom Bestand der Unterstellung bestrafen soll.

Wo bitte soll ich das geschrieben haben?
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nocquae
diskriminiert nazis



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#1449635) Verfasst am: 25.03.2010, 00:48    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Ich verstehe dich nicht, in beiden Fällen liegt doch eine falsche Verdächtigung vor, oder?

Nein. Bei falscher Verdächtigung geht es um Straftaten. „Ilmor betrügt täglich seine Frau im Puff“ ist üble Nachrede. „Ilmor hat seine Frau umgebracht und sie im Garten verscharrt“ ist falsche Verdächtigung. Das sind < 5 Jahre. Und ein „… ich hab’s genau gesehen, Herr Richter!” auch < 5 Jahre.

Zitat:
Und Norm war ja der ansicht, das man falsche Verdächtigung (oder üble Nachrede) nicht abhängig vom Bestand der Unterstellung bestrafen soll.

Nach demselben Paragrafen. Nochmal: Um genau solchen Unterschieden Rechnung tragen zu können, sind die allermeisten Straftatbestände mit Spielräumen für die Strafzumessung ausgestattet.

Bei falscher Verdächtigung z. B. 3 Monate bis 5 Jahre (zum x-ten Mal …). Das ist ein erheblicher Spielraum, um den Unterschieden zwischen „Ilmor hat mir mein Frühstücksbrötchen geklaut“ und „Ilmor hat seine Frau umgebracht“ Rechnung tragen zu können, oder?

Wozu brauchen wir also einen Extra-Paragrafen für jeden möglichen Inhalt einer falschen Verdächtigung?
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-- Kurt Tucholsky
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1449649) Verfasst am: 25.03.2010, 01:03    Titel: Antworten mit Zitat

nocquae hat folgendes geschrieben:

Nein. Bei falscher Verdächtigung geht es um Straftaten. „Ilmor betrügt täglich seine Frau im Puff“ ist üble Nachrede. „Ilmor hat seine Frau umgebracht und sie im Garten verscharrt“ ist falsche Verdächtigung. Das sind < 5 Jahre. Und ein „… ich hab’s genau gesehen, Herr Richter!” auch < 5 Jahre.


Also, ich bin ja kein Jurist, aber nach meinem laienhaften Verständnis ist es der gleiche Tatbestand, ob ich nun jemanden trotz besseren Wissens, deswegen Verklage, weil er mich vergewaltigt hat, oder weil er mich beim Turiner beschissen hat.

nocquae hat folgendes geschrieben:

Nach demselben Paragrafen. Nochmal: Um genau solchen Unterschieden Rechnung tragen zu können, sind die allermeisten Straftatbestände mit Spielräumen für die Strafzumessung ausgestattet.

Bei falscher Verdächtigung z. B. 3 Monate bis 5 Jahre (zum x-ten Mal …). Das ist ein erheblicher Spielraum, um den Unterschieden zwischen „Ilmor hat mir mein Frühstücksbrötchen geklaut“ und „Ilmor hat seine Frau umgebracht“ Rechnung tragen zu können, oder?

Wozu brauchen wir also einen Extra-Paragrafen für jeden möglichen Inhalt einer falschen Verdächtigung?


Ich bin doch einverstanden, erzähl das doch Norm, nicht mir!

Norm hat folgendes geschrieben:

Wo bitte soll ich das geschrieben haben?


Hier

Norm hat folgendes geschrieben:

Du willst üble Nachrede ud Verleumdnung allgemein härter bestrafen, oder nur bei Vergewaltigungsvorwurf? Falls zweiteres, wofür würdest du genau die Sonderregelung wünschen und wie würdest du die großen Unterschiede im Strafmaß zu anderen üblen Nachreden und das gleiche Strafmaß wie für Vergewaltigungen begründen?
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nocquae
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#1449659) Verfasst am: 25.03.2010, 01:12    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
nocquae hat folgendes geschrieben:

Nein. Bei falscher Verdächtigung geht es um Straftaten. „Ilmor betrügt täglich seine Frau im Puff“ ist üble Nachrede. „Ilmor hat seine Frau umgebracht und sie im Garten verscharrt“ ist falsche Verdächtigung. Das sind < 5 Jahre. Und ein „… ich hab’s genau gesehen, Herr Richter!” auch < 5 Jahre.


Also, ich bin ja kein Jurist, aber nach meinem laienhaften Verständnis ist es der gleiche Tatbestand, ob ich nun jemanden trotz besseren Wissens, deswegen Verklage, weil er mich vergewaltigt hat, oder weil er mich beim Turiner beschissen hat.

Dann liegt dein laienhaftes Verständnis falsch. (Außerdem scheinst du zusätzlich auch noch Zivil- und Strafrecht zu vermischen …)
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1449664) Verfasst am: 25.03.2010, 01:22    Titel: Antworten mit Zitat

nocquae hat folgendes geschrieben:

Dann liegt dein laienhaftes Verständnis falsch. (Außerdem scheinst du zusätzlich auch noch Zivil- und Strafrecht zu vermischen …)


Gut, dann lass es mich so sagen. Ich will, das eine falsche Anklage wegen der Vergewaltigung stärker bestraft wird als eine falsche Anklage wegen Brötchendiebstahl.
Ob es nun durch einen extra Gesetz für falsche Anklagen der Vergewaltigung, oder durch ein variables Strafmaß geregelt wird, ist mir als Laie ziemlich egal. Kannst du damit leben?
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Norm
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Anmeldungsdatum: 12.02.2007
Beiträge: 8149

Beitrag(#1449668) Verfasst am: 25.03.2010, 01:26    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:

Zitat:

Wozu brauchen wir also einen Extra-Paragrafen für jeden möglichen Inhalt einer falschen Verdächtigung?


Ich bin doch einverstanden, erzähl das doch Norm, nicht mir!

Norm hat folgendes geschrieben:

Wo bitte soll ich das geschrieben haben?


Hier

Norm hat folgendes geschrieben:

Du willst üble Nachrede ud Verleumdnung allgemein härter bestrafen, oder nur bei Vergewaltigungsvorwurf? Falls zweiteres, wofür würdest du genau die Sonderregelung wünschen und wie würdest du die großen Unterschiede im Strafmaß zu anderen üblen Nachreden und das gleiche Strafmaß wie für Vergewaltigungen begründen?

Hä? Ich frage BB warum er eine Sonderregelung wünscht und noquae soll mir deshalb erzählen, dass es keine Sonderregelung braucht? Das amcht für mich keinen Sinn.
Ich frage da BB etwas, du meinst da meine Meinung rauslesen zu können. Ich mache da aber keine Aussage darüber, wie ich es richtig fände. Ich schrieb da auch nicht, dass ich davon ausgehen würde, dass alle üblen Nachreden gleich bestraft werden, ich denke es ist Allgemeinwissen, dass es im Strafrecht in der Regel Spannen gibt innerhalb derer eine Strafe für eine Tat je nachdem wie schlimm sie gewertet wird, ob eine Geständnis vorliegt etc. gefällt wird. Meine Frage bezieht sich auf die Forderung eine Sonderregelung zu schaffen, durch die ein Strafmaß, dass deutlich aus diesem Rahmen fällt ermöglicht wird.
Und was die Details angehst, hältst du dich besser an nocque, der scheint die genauen juristischen Bestimmungen besser zu kennen.
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1449682) Verfasst am: 25.03.2010, 01:45    Titel: Antworten mit Zitat

Norm hat folgendes geschrieben:

Hä? Ich frage BB warum er eine Sonderregelung wünscht und noquae soll mir deshalb erzählen, dass es keine Sonderregelung braucht? Das amcht für mich keinen Sinn.
Ich frage da BB etwas, du meinst da meine Meinung rauslesen zu können. Ich mache da aber keine Aussage darüber, wie ich es richtig fände. Ich schrieb da auch nicht, dass ich davon ausgehen würde, dass alle üblen Nachreden gleich bestraft werden, ich denke es ist Allgemeinwissen, dass es im Strafrecht in der Regel Spannen gibt innerhalb derer eine Strafe für eine Tat je nachdem wie schlimm sie gewertet wird, ob eine Geständnis vorliegt etc. gefällt wird. Meine Frage bezieht sich auf die Forderung eine Sonderregelung zu schaffen, durch die ein Strafmaß, dass deutlich aus diesem Rahmen fällt ermöglicht wird.
Und was die Details angehst, hältst du dich besser an nocque, der scheint die genauen juristischen Bestimmungen besser zu kennen.


Nun, ich habe deine Bemerkung als eine kritische Frage verstanden, die Fehler in BBs Argumentation aufweisen sollte. Wenn ich es falsch interpretiert habe, und du voller Begeisterung für BBs Idee warst, und lediglich noch ein paar Details nachfragen wolltest, dann tut es mir leid.
Daraus habe ich halt geschlossen, das du es für keine gute Idee hälst, bei der Bestrafung des Nachredners sich an dem zu erwartenden Strafmaß für den Angeklagten zu orientieren.
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Norm
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Anmeldungsdatum: 12.02.2007
Beiträge: 8149

Beitrag(#1449689) Verfasst am: 25.03.2010, 01:56    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:

Hä? Ich frage BB warum er eine Sonderregelung wünscht und noquae soll mir deshalb erzählen, dass es keine Sonderregelung braucht? Das amcht für mich keinen Sinn.
Ich frage da BB etwas, du meinst da meine Meinung rauslesen zu können. Ich mache da aber keine Aussage darüber, wie ich es richtig fände. Ich schrieb da auch nicht, dass ich davon ausgehen würde, dass alle üblen Nachreden gleich bestraft werden, ich denke es ist Allgemeinwissen, dass es im Strafrecht in der Regel Spannen gibt innerhalb derer eine Strafe für eine Tat je nachdem wie schlimm sie gewertet wird, ob eine Geständnis vorliegt etc. gefällt wird. Meine Frage bezieht sich auf die Forderung eine Sonderregelung zu schaffen, durch die ein Strafmaß, dass deutlich aus diesem Rahmen fällt ermöglicht wird.
Und was die Details angehst, hältst du dich besser an nocque, der scheint die genauen juristischen Bestimmungen besser zu kennen.


Nun, ich habe deine Bemerkung als eine kritische Frage verstanden, die Fehler in BBs Argumentation aufweisen sollte. Wenn ich es falsch interpretiert habe, und du voller Begeisterung für BBs Idee warst, und lediglich noch ein paar Details nachfragen wolltest, dann tut es mir leid.
Daraus habe ich halt geschlossen, das du es für keine gute Idee hälst, bei der Bestrafung des Nachredners sich an dem zu erwartenden Strafmaß für den Angeklagten zu orientieren.

Du hast behauptet, ich hätte da Stellung bezogen, nicht du leitest aus meiner Frage etwas ab, da ist der Haken. Etwas falsch verstehen kann ja mal passieren, aber dann stur dabei bleiben, dass ich es tatsächlich so gesagt haben soll - mit einer Frage als Beleg - geht garnicht. Darum geht es. Meine persönliche Meinung ist weder was du zuerst dachtest, noch was du hier jetzt vorschlägst.
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1449694) Verfasst am: 25.03.2010, 02:04    Titel: Antworten mit Zitat

Norm hat folgendes geschrieben:

Du hast behauptet, ich hätte da Stellung bezogen, nicht du leitest aus meiner Frage etwas ab, da ist der Haken. Etwas falsch verstehen kann ja mal passieren, aber dann stur dabei bleiben, dass ich es tatsächlich so gesagt haben soll - mit einer Frage als Beleg - geht garnicht. Darum geht es. Meine persönliche Meinung ist weder was du zuerst dachtest, noch was du hier jetzt vorschlägst.


Dann sorry für die falsche Darstellung. Was ist denn deine persöhnliche Meinung zum Thema?
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jdf
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Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B

Beitrag(#1449799) Verfasst am: 25.03.2010, 11:23    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Was wäre denn eine Sinnvolle politische Maßnahme, um die betroffenen Männer vor Rufmord zu schützen? Wäre es sinnvoll und umsetzbar, solche Prozesse unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchzuhalten?
Oder ein Verbot einer Kündingung, die auf einem solchen Verdacht beruht?


Das Einzige, was mir dazu einfaellt, ist Leute, denen man sowas nachweist, genauso streng zu bestrafen wie einen Vergewaltiger.

Und die Leute, die die Informationen darüber, dass es überhaupt Ermittlungen gibt, an die Presse weitergeben auch. zynisches Grinsen
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jdf
MIM-104C Nikopol
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Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B

Beitrag(#1449800) Verfasst am: 25.03.2010, 11:24    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:

Das Einzige, was mir dazu einfaellt, ist Leute, denen man sowas nachweist, genauso streng zu bestrafen wie einen Vergewaltiger.


Eine sinnvolle Maßnahme. Natürlich müsste sichergestellt werden, dass es nicht die Falschen (also Frauen, die wirklich vergewaltigt wurden) trifft.



Der wassserdichte Nachweis einer Tat ist natuerlich die Grundvoraussetzung fuer jede Strafe.

Da bin ich mir gar nicht so sicher. Es ist doch möglich, dass jmd nur aufgrund von Indizien verurteilt wird, oder?
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jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#1449803) Verfasst am: 25.03.2010, 11:30    Titel: Antworten mit Zitat

jdf hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:

Das Einzige, was mir dazu einfaellt, ist Leute, denen man sowas nachweist, genauso streng zu bestrafen wie einen Vergewaltiger.


Eine sinnvolle Maßnahme. Natürlich müsste sichergestellt werden, dass es nicht die Falschen (also Frauen, die wirklich vergewaltigt wurden) trifft.



Der wassserdichte Nachweis einer Tat ist natuerlich die Grundvoraussetzung fuer jede Strafe.

Da bin ich mir gar nicht so sicher. Es ist doch möglich, dass jmd nur aufgrund von Indizien verurteilt wird, oder?


Ja. Voraussetzung ist, dass der Richter von der Schuld überzeugt ist (nicht dass sie überzeugt hätten sein müssen. Genauso wie es Voraussetzung für einen Freispurch ist, dass der Richter zweifel hatte, nicht dass er sie hätte haben müssen).
_________________
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I.R
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Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 9142

Beitrag(#1449805) Verfasst am: 25.03.2010, 11:32    Titel: Antworten mit Zitat

jdf hat folgendes geschrieben:
Querdenker hat folgendes geschrieben:
Ich hab noch einen "Einzelfall":


Badische Zeitung hat folgendes geschrieben:
SMS lässt Lügengebäude einer Frau einstürzen

21-jährige bezichtigte ihren Freund der Vergewaltigung


Um sich das alleinige Sorgerecht für ihren Sohn zu sichern, bezichtigte eine junge Frau wider besseres Wissen ihren Lebensgefährten, sie vergewaltigt zu haben, woraufhin der verhaftet wurde. Eine Kurznachricht auf seinem Handy ließ das Lügengebäude der Frau einstürzen und brachte sie selbst vor Gericht.

Du langweilst. Mit den Augen rollen

Mich nicht.
Ich kenne die Androhung einer Falschbeschuldigung aus eigenem erleben und kann darüber nicht lachen.
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jdf
MIM-104C Nikopol
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Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B

Beitrag(#1449812) Verfasst am: 25.03.2010, 12:02    Titel: Antworten mit Zitat

I.R hat folgendes geschrieben:
jdf hat folgendes geschrieben:
Querdenker hat folgendes geschrieben:
Ich hab noch einen "Einzelfall":


Badische Zeitung hat folgendes geschrieben:
SMS lässt Lügengebäude einer Frau einstürzen

21-jährige bezichtigte ihren Freund der Vergewaltigung


Um sich das alleinige Sorgerecht für ihren Sohn zu sichern, bezichtigte eine junge Frau wider besseres Wissen ihren Lebensgefährten, sie vergewaltigt zu haben, woraufhin der verhaftet wurde. Eine Kurznachricht auf seinem Handy ließ das Lügengebäude der Frau einstürzen und brachte sie selbst vor Gericht.

Du langweilst. Mit den Augen rollen

Mich nicht.
Ich kenne die Androhung einer Falschbeschuldigung aus eigenem erleben und kann darüber nicht lachen.

Bitte beachte den Kontext. Dass es Falschbeschuldigungen gibt und dass es ebenso die perfide Drohung mit Falschbeschuldigung besonders im Familienrecht gibt, wollte ich nicht in Abrede stellen.
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astarte
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 46545

Beitrag(#1449834) Verfasst am: 25.03.2010, 13:23    Titel: Antworten mit Zitat

jdf hat folgendes geschrieben:
I.R hat folgendes geschrieben:
jdf hat folgendes geschrieben:
Querdenker hat folgendes geschrieben:
Ich hab noch einen "Einzelfall":


Badische Zeitung hat folgendes geschrieben:
SMS lässt Lügengebäude einer Frau einstürzen

21-jährige bezichtigte ihren Freund der Vergewaltigung


Um sich das alleinige Sorgerecht für ihren Sohn zu sichern, bezichtigte eine junge Frau wider besseres Wissen ihren Lebensgefährten, sie vergewaltigt zu haben, woraufhin der verhaftet wurde. Eine Kurznachricht auf seinem Handy ließ das Lügengebäude der Frau einstürzen und brachte sie selbst vor Gericht.

Du langweilst. Mit den Augen rollen

Mich nicht.
Ich kenne die Androhung einer Falschbeschuldigung aus eigenem erleben und kann darüber nicht lachen.

Bitte beachte den Kontext. Dass es Falschbeschuldigungen gibt und dass es ebenso die perfide Drohung mit Falschbeschuldigung besonders im Familienrecht gibt, wollte ich nicht in Abrede stellen.

Eben. Hat niemand hier getan und ich hab auch niemand lachen sehen.
_________________
Tja
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Testirossi
Gnostiker



Anmeldungsdatum: 12.08.2008
Beiträge: 741
Wohnort: jwd

Beitrag(#1449835) Verfasst am: 25.03.2010, 13:24    Titel: Antworten mit Zitat

Surata hat folgendes geschrieben:
Querdenker hat folgendes geschrieben:
Anderseits, wenn Frau damit so billig wegkommt, wo ist da die Hemmschwelle frag ich mich.


Wieso erwähnst du schon wieder einen Einzelfall?

Dein eigener Text erwähnt, dass Frauen lügen um die Harmonie nicht zu gefährden. Meinst du es ist harmonisch, ein Vergewaltigungsverfahren durchzuziehen?

Das sind keine "Einzelfälle", wir erinnern uns and die besoffene Tussi, die einer Eishokeymannschaft Vergewaltigung vorwarf, und wir erinnern uns an Woody Allen, der seine Tochter missbraucht haben soll.

Gerade bei männlichen Promis schägt der Vergewaltigungsvorwurf brutal zu, denn "irgendetwas bleibt immer hängen".

Ich frage mich allerdings, was zum Leibhaftigen die Staatsanwaltschaft geritten hat, gegen Kachelmann einen Haftbefehl anzuordnen.
Ist er in der falschen Partei oder hat er sich auch einmal kritisch gegen den Afghanistankrieg geäussert, wie die Kässmann?

Beider Nachname beginnt mit "K", Lachen wer ist wohl als Nächstes dran?
_________________
"Die Kunst aller grossen Volksführer aber, bestand noch zu allen Zeiten darin, die Aufmerksamkeit der Masse auf einen Feind zu konzentrieren."
(A. H.)


Zuletzt bearbeitet von Testirossi am 25.03.2010, 13:26, insgesamt einmal bearbeitet
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Latina
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Anmeldungsdatum: 28.07.2006
Beiträge: 934
Wohnort: Börn, Hellvetia

Beitrag(#1449837) Verfasst am: 25.03.2010, 13:26    Titel: Antworten mit Zitat

Tragisch, es geht um den Vorwurf der Vergewaltigung und schon sammeln sich die betupften Herren um zu schreiben, dass Frauen besser lügen und schliesslich auch keine Unschuldslämmer seien und dass bei häuslicher Gewalt vorallem Frauen die Täterinnen seien und und und... was kommt als nächstes? Die Behauptung dass die meisten Vergewaltigungen auf das Konto von Frauen gehen und sich die Männer nicht trauen das anzuzeigen? Ich warte schon darauf!
_________________
"Ein Gramm Wissen ist einem Zentner Überzeugung und einer Tonne Meinung bei weitem vorzuziehen" [Manès Sperber]
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Marcellinus
Outsider



Anmeldungsdatum: 27.05.2009
Beiträge: 7429

Beitrag(#1449838) Verfasst am: 25.03.2010, 13:31    Titel: Antworten mit Zitat

Latina hat folgendes geschrieben:
Tragisch, es geht um den Vorwurf der Vergewaltigung und schon sammeln sich die betupften Herren um zu schreiben, dass Frauen besser lügen und schliesslich auch keine Unschuldslämmer seien und dass bei häuslicher Gewalt vorallem Frauen die Täterinnen seien und und und... was kommt als nächstes? Die Behauptung dass die meisten Vergewaltigungen auf das Konto von Frauen gehen und sich die Männer nicht trauen das anzuzeigen? Ich warte schon darauf!

Ich komme hier auch schon die ganze Zeit aus dem Kopfschütteln nicht mehr raus. Fest steht doch, daß wir alle nicht mehr wissen, als was durch die Medien gegangen ist. Wenn es eine Vergewaltigung gewesen ist, gehört Kachelmann bestraft, wenn es keine war, gehört sie bestraft. Es scheint Gründe zu geben, von einer Schuld Kachelmanns auszugehen, sonst hätte man ihn nicht verhaften können, und er hat wohl auch bisher keine Argumente vorweisen können, die seine Freilassungen bewirkt hätten. Das alles spricht gegen Kachelmann, aber ist noch kein Beweis seiner Schuld. Man wird es einfach abwarten müssen.
_________________
"Mangel an historischem Sinn ist der Erbfehler aller Philosophen ... Alles aber ist geworden;
es gibt keine ewigen Tatsachen: sowie es keine absoluten Wahrheiten gibt."

Friedrich Nietzsche
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Testirossi
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Beitrag(#1449840) Verfasst am: 25.03.2010, 13:34    Titel: Antworten mit Zitat

Latina hat folgendes geschrieben:
Tragisch, es geht um den Vorwurf der Vergewaltigung und schon sammeln sich die betupften Herren um zu schreiben, dass Frauen besser lügen und schliesslich auch keine Unschuldslämmer seien und dass bei häuslicher Gewalt vorallem Frauen die Täterinnen seien und und und... was kommt als nächstes? Die Behauptung dass die meisten Vergewaltigungen auf das Konto von Frauen gehen und sich die Männer nicht trauen das anzuzeigen? Ich warte schon darauf!

Durchaus berechenbar:
kaum wird ein Vergewaltigungsvorwurf gegen einen angesehenen Promi angezweifelt (wer will schon seine Ex vergewaltigen???) schon hagelt es von Kampfemanzenseite mit hanebüchenen Unterstellungen (siehe oben).

Ausserdem gehen die meisten Vergewaltigungen eh auf das Konto der Frauen - äh - Verwechselung, ich meine natürlich Giftmorde!
Was will man auch von einem Geschlecht anderes erwarten, das nicht in der Lage ist, den PKW gerade in eine Parklücke zu manövrieren.

Aber Spass beiseite: was gedenkst du als Busse auf dich zu nehmen, Latina, falls es sich herausstellen sollte, dass die Tuss gelogen hat?
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"Die Kunst aller grossen Volksführer aber, bestand noch zu allen Zeiten darin, die Aufmerksamkeit der Masse auf einen Feind zu konzentrieren."
(A. H.)
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astarte
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Beitrag(#1449841) Verfasst am: 25.03.2010, 13:37    Titel: Antworten mit Zitat

Marcellinus hat folgendes geschrieben:
Latina hat folgendes geschrieben:
Tragisch, es geht um den Vorwurf der Vergewaltigung und schon sammeln sich die betupften Herren um zu schreiben, dass Frauen besser lügen und schliesslich auch keine Unschuldslämmer seien und dass bei häuslicher Gewalt vorallem Frauen die Täterinnen seien und und und... was kommt als nächstes? Die Behauptung dass die meisten Vergewaltigungen auf das Konto von Frauen gehen und sich die Männer nicht trauen das anzuzeigen? Ich warte schon darauf!

Ich komme hier auch schon die ganze Zeit aus dem Kopfschütteln nicht mehr raus. Fest steht doch, daß wir alle nicht mehr wissen, als was durch die Medien gegangen ist. Wenn es eine Vergewaltigung gewesen ist, gehört Kachelmann bestraft, wenn es keine war, gehört sie bestraft. Es scheint Gründe zu geben, von einer Schuld Kachelmanns auszugehen, sonst hätte man ihn nicht verhaften können, und er hat wohl auch bisher keine Argumente vorweisen können, die seine Freilassungen bewirkt hätten. Das alles spricht gegen Kachelmann, aber ist noch kein Beweis seiner Schuld. Man wird es einfach abwarten müssen.

Daumen hoch!
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Tja
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Testirossi
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Beitrag(#1449843) Verfasst am: 25.03.2010, 13:38    Titel: Antworten mit Zitat

Marcellinus hat folgendes geschrieben:
Latina hat folgendes geschrieben:
Tragisch, es geht um den Vorwurf der Vergewaltigung und schon sammeln sich die betupften Herren um zu schreiben, dass Frauen besser lügen und schliesslich auch keine Unschuldslämmer seien und dass bei häuslicher Gewalt vorallem Frauen die Täterinnen seien und und und... was kommt als nächstes? Die Behauptung dass die meisten Vergewaltigungen auf das Konto von Frauen gehen und sich die Männer nicht trauen das anzuzeigen? Ich warte schon darauf!

Ich komme hier auch schon die ganze Zeit aus dem Kopfschütteln nicht mehr raus. Fest steht doch, daß wir alle nicht mehr wissen, als was durch die Medien gegangen ist. Wenn es eine Vergewaltigung gewesen ist, gehört Kachelmann bestraft, wenn es keine war, gehört sie bestraft. Es scheint Gründe zu geben, von einer Schuld Kachelmanns auszugehen, sonst hätte man ihn nicht verhaften können, und er hat wohl auch bisher keine Argumente vorweisen können, die seine Freilassungen bewirkt hätten. Das alles spricht gegen Kachelmann, aber ist noch kein Beweis seiner Schuld. Man wird es einfach abwarten müssen.


Es geht gar nicht so sehr darum, dass ein Vergewaltigungsvorwurf gründlichst überprüft wird, um im Bestätigungsfall den Täter angemessen die Eier äh ... zu bestrafen.

Sondern es geht darum, dass ein Haftbefehl wegen Fluchtgefahr ausgestellt wurde.
In welches Land ohne Auslieferungsabkommen hätte denn der Kachelmann entfliehen sollen?
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Zoff
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Beitrag(#1449844) Verfasst am: 25.03.2010, 13:40    Titel: Antworten mit Zitat

In die Schweiz.
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Testirossi
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Beitrag(#1449845) Verfasst am: 25.03.2010, 13:46    Titel: Antworten mit Zitat

Zoff hat folgendes geschrieben:
In die Schweiz.

Die liefern wegen Vergewaltigung nicht aus? Cool
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Zoff
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Beitrag(#1449847) Verfasst am: 25.03.2010, 13:51    Titel: Antworten mit Zitat

Testirossi hat folgendes geschrieben:
Zoff hat folgendes geschrieben:
In die Schweiz.

Die liefern wegen Vergewaltigung nicht aus? Cool


Eigene Staatsbürger?

Jedenfalls kann es dauern, siehe Polanski und der ist nicht einmal Schweizer.
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Testirossi
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Beitrag(#1449850) Verfasst am: 25.03.2010, 13:56    Titel: Antworten mit Zitat

Zoff hat folgendes geschrieben:
Testirossi hat folgendes geschrieben:
Zoff hat folgendes geschrieben:
In die Schweiz.

Die liefern wegen Vergewaltigung nicht aus? Cool


Eigene Staatsbürger?

Jedenfalls kann es dauern, siehe Polanski und der ist nicht einmal Schweizer.

o.t.
das ist etwas anderes:
in der Schweiz verjährt Kindesmissbrauch, wie bei uns.
In den USA verjährt er nicht.

In der Schweiz ist also Polanskis Straftat nicht mehr strafbar. Mir wäre aber neu, dass Vergewaltigung in der Schweiz nicht strafbar ist.
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