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Kachelmann in U-Haft
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jdf
MIM-104C Nikopol
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Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B

Beitrag(#1450075) Verfasst am: 25.03.2010, 20:03    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
jdf hat folgendes geschrieben:

Und ich habe dich ausdrücklich NICHT nach deinen sexuellen Präferenzen gefragt.


Ja, von mir aus hast du mir lediglich eine wie auch immer geratene sexuelle Präferenz unterstellt.

Ich dachte, dass du aufgrund der Absurdität meiner Aussage auf die Absurdität deiner Aussage schließen können würdest. Mein Fehler.

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Ich würde vorschlagen, wir lassen diesen Kindergarten hinter uns, und reden sachlich über das Thema.

Ich habe jede Menge sachlicher Beiträge geschrieben und einige harren noch deiner Befassung.
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1450076) Verfasst am: 25.03.2010, 20:05    Titel: Antworten mit Zitat

Norm hat folgendes geschrieben:

Er hat nur schlechte Karten, wenn jemand mitbekommen hat, dass die Frau zuerst Nein gesagt hat und nicht mitbekommen hat, dass sie später Ja gesagt hat und wenn die Frau es im Nachhinein als Vergewaltigung hinstellt. Ja, dann schaut es schlecht für ihn aus.


Oder wenn der Mann so blöd ist und die Wahrheit sagt.

Norm hat folgendes geschrieben:

Mal abgesehen davon ist es eh total daneben jemanden zum Sex überreden zu wollen. Ein Nein ist ein Nein und Menschen die das nicht aktzeptieren können finde ich zum Erbrechen


Das ist natürlich dein gutes Recht, aber ich hoffe doch, das du daraus kein gesetliches Verbot herleiten willst.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1450077) Verfasst am: 25.03.2010, 20:07    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:


Was häst du von härteren Strafen für Falschanklagen? Scheint mir ja eine Recht vernünftige Idee zu sein.


Ich denke, das wird bereits den jeweiligen Umständen nach schon stark berücksichtigt. Da im Falle von bewußten, mutwilligen Falschanklagen absichtlich die soziale Identität zerstört wird, interessiert mich aber weniger, wie der Täter hier strafrechtlich belangt wird, sondern wie er zivilrechtlich Wiedergutmachung leisten muss.
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astarte
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 46545

Beitrag(#1450079) Verfasst am: 25.03.2010, 20:08    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Ich gehe halt von mir aus, einem Mann mit gesundem Sexualleben, und ich will nicht eines Tages an eine Psycho-Bitch geraten, die mich wegen einer nicht stattgefundenen Vergewaltigung verklagt und ich mich danach hinter Gittern finde.

Das Leben ist schon scheiße. Keine Garantien für nix. Was würdest du mir denn empfehlen, einer Frau mit gesundem Sexualleben, wenn ich nicht will, dass ich mal an einen Psychoarsch gerate, der mich gegen meinen Willen vergewaltigt und dann behauptet, ich hätte nur gezögert, dann aber doch wollen?
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Tja
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1450080) Verfasst am: 25.03.2010, 20:08    Titel: Antworten mit Zitat

jdf hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
jdf hat folgendes geschrieben:

Und ich habe dich ausdrücklich NICHT nach deinen sexuellen Präferenzen gefragt.


Ja, von mir aus hast du mir lediglich eine wie auch immer geratene sexuelle Präferenz unterstellt.

Ich dachte, dass du aufgrund der Absurdität meiner Aussage auf die Absurdität deiner Aussage schließen können würdest. Mein Fehler.


Nun, da hast du mich wohl überschätzt.

jdf hat folgendes geschrieben:

Ich habe jede Menge sachlicher Beiträge geschrieben und einige harren noch deiner Befassung.


Ja, ich bin aber auf sie schon teilweise mit meinen Antworten auf Norm's Posting eingegangen.
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Norm
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Anmeldungsdatum: 12.02.2007
Beiträge: 8149

Beitrag(#1450083) Verfasst am: 25.03.2010, 20:12    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:

Er hat nur schlechte Karten, wenn jemand mitbekommen hat, dass die Frau zuerst Nein gesagt hat und nicht mitbekommen hat, dass sie später Ja gesagt hat und wenn die Frau es im Nachhinein als Vergewaltigung hinstellt. Ja, dann schaut es schlecht für ihn aus.


Oder wenn der Mann so blöd ist und die Wahrheit sagt.

Nö, wenn klar ist, dass als kein Einverständnis vorlag es keinen Sex gab, erst als das Einverständnis vorlaf, dann ist das strafrechtlich keine Vergewaltigung.

Zitat:
Norm hat folgendes geschrieben:

Mal abgesehen davon ist es eh total daneben jemanden zum Sex überreden zu wollen. Ein Nein ist ein Nein und Menschen die das nicht aktzeptieren können finde ich zum Erbrechen


Das ist natürlich dein gutes Recht, aber ich hoffe doch, das du daraus kein gesetliches Verbot herleiten willst.
Du willst wissen, was ich mit solchen Typen machen will... *zensiert* Motzen
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1450085) Verfasst am: 25.03.2010, 20:14    Titel: Antworten mit Zitat

astarte hat folgendes geschrieben:

Das Leben ist schon scheiße. Keine Garantien für nix. Was würdest du mir denn empfehlen, einer Frau mit gesundem Sexualleben, wenn ich nicht will, dass ich mal an einen Psychoarsch gerate, der mich gegen meinen Willen vergewaltigt und dann behauptet, ich hätte nur gezögert, dann aber doch wollen?


Hmm, das ist ein gutes Argument.

Noseman hat folgendes geschrieben:

Ich denke, das wird bereits den jeweiligen Umständen nach schon stark berücksichtigt. Da im Falle von bewußten, mutwilligen Falschanklagen absichtlich die soziale Identität zerstört wird, interessiert mich aber weniger, wie der Täter hier strafrechtlich belangt wird, sondern wie er zivilrechtlich Wiedergutmachung leisten muss.


Ja, damit stimme ich überein.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1450087) Verfasst am: 25.03.2010, 20:16    Titel: Antworten mit Zitat

Norm hat folgendes geschrieben:


Zitat:
Norm hat folgendes geschrieben:

Mal abgesehen davon ist es eh total daneben jemanden zum Sex überreden zu wollen. Ein Nein ist ein Nein und Menschen die das nicht aktzeptieren können finde ich zum Erbrechen


Das ist natürlich dein gutes Recht, aber ich hoffe doch, das du daraus kein gesetliches Verbot herleiten willst.
Du willst wissen, was ich mit solchen Typen machen will... *zensiert* Motzen


Das kommt ja wohl drauf an was man sich konkret unter "überreden" vorstellt. Ich war ein paarmal im Nachhinein ganz froh darüber, dass ich überredet wurde, aber das war nie (übermässig) lästig oder mit Zwang und Gewalt verbunden.
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1450089) Verfasst am: 25.03.2010, 20:17    Titel: Antworten mit Zitat

Norm hat folgendes geschrieben:
Mal abgesehen davon ist es eh total daneben jemanden zum Sex überreden zu wollen. Ein Nein ist ein Nein und Menschen die das nicht aktzeptieren können finde ich zum Erbrechen


Sorry, aber ich habe durchaus schon "nein"s gehört, die zum Überreden eingeladen haben. Nicht nur, wenn es um Sex geht, übrigens. Ich habe solche neins auch selber schon von mir gegeben.

Wieso sollte jemand einem "nein" mehr Respekt zollen als derjenige, der es ausspricht?

Und für wie lange?

Überreden dauert Zeit, d.h. fünf Minuten später, oder 50 Minunten später können die Dinge anders aussehen. Darf wer "nein" sagt seine Meinung ändern? In was für einem Zeitrahmen?

Darf ich jemals mit jemandem Sex haben, der einmal "nein" gesagt hat? Soll ich lieber gleich zur nächsten Wache und mich stellen?

Was tut denn jemand, der jemand anderen zum Sex verführt, außer denjenigen zu überreden?
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1450090) Verfasst am: 25.03.2010, 20:18    Titel: Antworten mit Zitat

Norm hat folgendes geschrieben:

Nö, wenn klar ist, dass als kein Einverständnis vorlag es keinen Sex gab, erst als das Einverständnis vorlaf, dann ist das strafrechtlich keine Vergewaltigung.


Ich hoffe das du Recht hast. Ich könnte mir aber auch vorstellen, das der Staatsanwalt die Situation verdreht darstellen kann.

Norm hat folgendes geschrieben:
Du willst wissen, was ich mit solchen Typen machen will... *zensiert* Motzen


Ich verstehe nicht, wo du das Problem siehst, wenn beide im nachhinein zufrieden sind?
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Norm
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Anmeldungsdatum: 12.02.2007
Beiträge: 8149

Beitrag(#1450091) Verfasst am: 25.03.2010, 20:19    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:


Zitat:
Norm hat folgendes geschrieben:

Mal abgesehen davon ist es eh total daneben jemanden zum Sex überreden zu wollen. Ein Nein ist ein Nein und Menschen die das nicht aktzeptieren können finde ich zum Erbrechen


Das ist natürlich dein gutes Recht, aber ich hoffe doch, das du daraus kein gesetliches Verbot herleiten willst.
Du willst wissen, was ich mit solchen Typen machen will... *zensiert* Motzen


Das kommt ja wohl drauf an was man sich konkret unter "überreden" vorstellt. Ich war ein paarmal im Nachhinein ganz froh darüber, dass ich überredet wurde, aber das war nie (übermässig) lästig oder mit Zwang und Gewalt verbunden.

Ich würde da z.B. zwischen überreden und verführen unterscheiden.
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Norm
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Anmeldungsdatum: 12.02.2007
Beiträge: 8149

Beitrag(#1450093) Verfasst am: 25.03.2010, 20:21    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:

Nö, wenn klar ist, dass als kein Einverständnis vorlag es keinen Sex gab, erst als das Einverständnis vorlaf, dann ist das strafrechtlich keine Vergewaltigung.


Ich hoffe das du Recht hast. Ich könnte mir aber auch vorstellen, das der Staatsanwalt die Situation verdreht darstellen kann.

Irgendwie habe ich den Eindruck, du scheinst zu glauben, der Staatsanwalt hat ein besonderes Interesse möglichst viele Männer wegen Vergewaltigung zu verknacken, ob sie es nun getan haben oder nicht. Zu viele schlechte Filme gesehen?
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Zoff
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Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 21668

Beitrag(#1450094) Verfasst am: 25.03.2010, 20:23    Titel: Antworten mit Zitat

Norm hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:

Nö, wenn klar ist, dass als kein Einverständnis vorlag es keinen Sex gab, erst als das Einverständnis vorlaf, dann ist das strafrechtlich keine Vergewaltigung.


Ich hoffe das du Recht hast. Ich könnte mir aber auch vorstellen, das der Staatsanwalt die Situation verdreht darstellen kann.

Irgendwie habe ich den Eindruck, du scheinst zu glauben, der Staatsanwalt hat ein besonderes Interesse möglichst viele Männer wegen Vergewaltigung zu verknacken, ob sie es nun getan haben oder nicht. Zu viele schlechte Filme gesehen?


Oder die Staatsanwältin! Sehr glücklich zwinkern
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1450095) Verfasst am: 25.03.2010, 20:24    Titel: Antworten mit Zitat

Norm hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:


Zitat:
Norm hat folgendes geschrieben:

Mal abgesehen davon ist es eh total daneben jemanden zum Sex überreden zu wollen. Ein Nein ist ein Nein und Menschen die das nicht aktzeptieren können finde ich zum Erbrechen


Das ist natürlich dein gutes Recht, aber ich hoffe doch, das du daraus kein gesetliches Verbot herleiten willst.
Du willst wissen, was ich mit solchen Typen machen will... *zensiert* Motzen


Das kommt ja wohl drauf an was man sich konkret unter "überreden" vorstellt. Ich war ein paarmal im Nachhinein ganz froh darüber, dass ich überredet wurde, aber das war nie (übermässig) lästig oder mit Zwang und Gewalt verbunden.

Ich würde da z.B. zwischen überreden und verführen unterscheiden.


Und wie sieht das konkret aus?

Und was ist dann am Überreden so schlimm? Und wenn jemand tausendmal fragt, ob jemand nicht doch will: Man kann tausendmal nein sagen, man kann auch beim vierten mal aufsehen und gehen. Wenn es gar zu schlimm wird, könnte - und sollte man vermutlich auch - den überredenden einfach auslachen.

So lange es nur ums Überreden geht, ist das alles kein Problem. Wenn andere Faktoren eine Rolle spielen, reden wir von was ganz anderem.
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1450096) Verfasst am: 25.03.2010, 20:25    Titel: Antworten mit Zitat

Norm hat folgendes geschrieben:

Irgendwie habe ich den Eindruck, du scheinst zu glauben, der Staatsanwalt hat ein besonderes Interesse möglichst viele Männer wegen Vergewaltigung zu verknacken, ob sie es nun getan haben oder nicht. Zu viele schlechte Filme gesehen?


Naja, es ist ja immerhin sein Job, leute zu verknacken, oder?
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Rasmus
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Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1450099) Verfasst am: 25.03.2010, 20:27    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:

Irgendwie habe ich den Eindruck, du scheinst zu glauben, der Staatsanwalt hat ein besonderes Interesse möglichst viele Männer wegen Vergewaltigung zu verknacken, ob sie es nun getan haben oder nicht. Zu viele schlechte Filme gesehen?


Naja, es ist ja immerhin sein Job, leute zu verknacken, oder?


Nein, ist es nicht.

Wenn Du weniger Blödsinn von Dir geben würdest wäre es einfacher, mit Dir zu Diskutieren - insbesondere bei den Teilaspekten, wo ich Dir durchaus zustimmen könnte.
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Norm
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Anmeldungsdatum: 12.02.2007
Beiträge: 8149

Beitrag(#1450101) Verfasst am: 25.03.2010, 20:28    Titel: Antworten mit Zitat

Zoff hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:

Nö, wenn klar ist, dass als kein Einverständnis vorlag es keinen Sex gab, erst als das Einverständnis vorlaf, dann ist das strafrechtlich keine Vergewaltigung.


Ich hoffe das du Recht hast. Ich könnte mir aber auch vorstellen, das der Staatsanwalt die Situation verdreht darstellen kann.

Irgendwie habe ich den Eindruck, du scheinst zu glauben, der Staatsanwalt hat ein besonderes Interesse möglichst viele Männer wegen Vergewaltigung zu verknacken, ob sie es nun getan haben oder nicht. Zu viele schlechte Filme gesehen?


Oder die Staatsanwältin! Sehr glücklich zwinkern

Ja, wir Frauen finden alle Männer böse und wollen es ihnen zeigen, hach warum habe ich nur nicht Jura studiert. Auf den Arm nehmen
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1450103) Verfasst am: 25.03.2010, 20:30    Titel: Antworten mit Zitat

Norm hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:


Zitat:
Norm hat folgendes geschrieben:

Mal abgesehen davon ist es eh total daneben jemanden zum Sex überreden zu wollen. Ein Nein ist ein Nein und Menschen die das nicht aktzeptieren können finde ich zum Erbrechen


Das ist natürlich dein gutes Recht, aber ich hoffe doch, das du daraus kein gesetliches Verbot herleiten willst.
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Das kommt ja wohl drauf an was man sich konkret unter "überreden" vorstellt. Ich war ein paarmal im Nachhinein ganz froh darüber, dass ich überredet wurde, aber das war nie (übermässig) lästig oder mit Zwang und Gewalt verbunden.

Ich würde da z.B. zwischen überreden und verführen unterscheiden.


Ich glaube, bei diesem Thema assoziiert jeder was anderes.

Darum @ all:
nicht gleich vorverurteilen, wenn hier jemand was postet, was einem persönlich übel aufstößt. Ansprechen und ausdiskutieren.
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1450104) Verfasst am: 25.03.2010, 20:30    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:

Nein, ist es nicht.

Wenn Du weniger Blödsinn von Dir geben würdest wäre es einfacher, mit Dir zu Diskutieren - insbesondere bei den Teilaspekten, wo ich Dir durchaus zustimmen könnte.


Nun, ich bin eben nicht Perfekt, aber ich gebe mir mühe. Also, wenn ich was falsches sage, kannst du mich ruhig darauf hinweisen.
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Rasmus
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Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1450107) Verfasst am: 25.03.2010, 20:35    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:

Nein, ist es nicht.

Wenn Du weniger Blödsinn von Dir geben würdest wäre es einfacher, mit Dir zu Diskutieren - insbesondere bei den Teilaspekten, wo ich Dir durchaus zustimmen könnte.


Nun, ich bin eben nicht Perfekt, aber ich gebe mir mühe. Also, wenn ich was falsches sage, kannst du mich ruhig darauf hinweisen.


Habe ich eben getan: Die Behauptung es wäre der Job eines Staatsanwaltes Leute zu verknacken ist grober Unsinn und in fast jeder denkbaren Hinsicht falsch. Man muss nahezu jedes Wort in dem Satz vorsätzlich völlig falsch verstehen, um das in irgendeiner Form interpretieren zu können, die man noch als "ungefähr beinahe fast richtig" bezeichnen könnte.

Es ist vor allen Dingen *so* falsch, dass man nicht mal eben in ein oder zwei Sätzen erklären kann, wie es richtig ist. Um nä#mlich erstmal so falsch zu liegen, musst Du viele andere Dinge schon falsch verstanden haben, die weitaus grundsätzlicher sind - ungefähr unseren gesamten Rechtsstaat, zum Beispiel.
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#1450108) Verfasst am: 25.03.2010, 20:35    Titel: Antworten mit Zitat

Ich möchte nur anmerken, dass
1. Der Grunsatz dass bei "Aussage gegen Aussage" zugunsten des Angeklagten zu entscheiden ist, besteht im deutschen Strafrecht nicht. Ansonsten wären auch die meisten Körperverletzungen kaum verfolgbar.

2. Der Grundsatz, dass die Staatsanwaltschaft die "objektivste Behörde der Welt" ist, ist durchaus zutreffend. Ich habe im Rahmen des Referendariats einige Zeit bei der Staatsanwaltschaft gearbeitet. Es kommt ziemlich häufig vor, dass die Staatsanwaltschaft auch innerhalb eines Verfahrens einen Freispruch oder eine Einstellung beantragt. Die Nichtermittlung entlastender Momente ist ein Dienstvergehen, dass sowohl Schadensersatzansprüche als auch disziplinarrechtliche Folgen nach sich ziehen kann.
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astarte
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 46545

Beitrag(#1450110) Verfasst am: 25.03.2010, 20:36    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:

Und wie sieht das konkret aus?

Und was ist dann am Überreden so schlimm? Und wenn jemand tausendmal fragt, ob jemand nicht doch will: Man kann tausendmal nein sagen, man kann auch beim vierten mal aufsehen und gehen. Wenn es gar zu schlimm wird, könnte - und sollte man vermutlich auch - den überredenden einfach auslachen.

So lange es nur ums Überreden geht, ist das alles kein Problem. Wenn andere Faktoren eine Rolle spielen, reden wir von was ganz anderem.

Jo. Wobei man nach einem Nein, dass einem nicht ganz endgültig erscheint vllt besser nicht noch mal und noch mal fragt, sondern auch einfach sagen kann, wenn man den/diejenigen so toll findet, und er/sie möge doch bitte gleich sagen, falls sich da am Nein was ändern sollte. Man kann ja reden mitanand. Ein "Angebot" machen. Angebote kann man eben annehmen oder ablehnen, man kann ja dazu sagen: annehmen würde mich aber viel mehr freuen.... zwinkern

Wer die Grenze zum Nerven nicht findet, dem wird wie du schriebst, dieses gesagt, oder aufstehen gehen, oder sagen: du nervst, lass das, usw. Wer dann noch weiter macht, der kommt doch schon ziemlich in die Richtung, die vllt Norm meint.
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1450114) Verfasst am: 25.03.2010, 20:41    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Ich möchte nur anmerken, dass
1. Der Grunsatz dass bei "Aussage gegen Aussage" zugunsten des Angeklagten zu entscheiden ist, besteht im deutschen Strafrecht nicht. Ansonsten wären auch die meisten Körperverletzungen kaum verfolgbar.


Interessant, welcher Grundsatz gilt dann?

Xamanoth hat folgendes geschrieben:

2. Der Grundsatz, dass die Staatsanwaltschaft die "objektivste Behörde der Welt" ist, ist durchaus zutreffend. Ich habe im Rahmen des Referendariats einige Zeit bei der Staatsanwaltschaft gearbeitet. Es kommt ziemlich häufig vor, dass die Staatsanwaltschaft auch innerhalb eines Verfahrens einen Freispruch oder eine Einstellung beantragt. Die Nichtermittlung entlastender Momente ist ein Dienstvergehen, dass sowohl Schadensersatzansprüche als auch disziplinarrechtliche Folgen nach sich ziehen kann.


Hmm, das wusste ich nicht, ich dachte mir immer, grob wäre der Anwalt für die Interessen der Angeklagten, der Staatsanwalt für die Interessen des Klägers (also in dem Fall des Staates) und der Richter für die Beurteilung zuständig.
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Rasmus
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Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1450115) Verfasst am: 25.03.2010, 20:41    Titel: Antworten mit Zitat

astarte hat folgendes geschrieben:
Jo. Wobei man nach einem Nein, dass einem nicht ganz endgültig erscheint vllt besser nicht noch mal und noch mal fragt, sondern auch einfach sagen kann, wenn man den/diejenigen so toll findet, und er/sie möge doch bitte gleich sagen, falls sich da am Nein was ändern sollte.


Mir würde keine bessere Methode einfallen, ein "Nein" fester oder dauerhafter zementieren zu können.


Zitat:
Man kann ja reden mitanand. Ein "Angebot" machen. Angebote kann man eben annehmen oder ablehnen, man kann ja dazu sagen: annehmen würde mich aber viel mehr freuen.... zwinkern


Tja, und das können wir jetzt wahlweise als "Verführung", "Überreden" oder "emotionale Erpressung" ansehen ...

Zitat:
Wer die Grenze zum Nerven nicht findet, dem wird wie du schriebst, dieses gesagt: aufstehen gehen, sagen: du nervst, lass das, usw. Wer dann noch weiter macht, der kommt doch schon ziemlich in die Richtung, die vllt Norm meint.


Möglich. Aber so jemand ist halt einfach nur ein Nervbolzen und ihre Reaktion ließ mich vermuten, dass es eben dochum was anderes gehen könnte.
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1450116) Verfasst am: 25.03.2010, 20:43    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:

Hmm, das wusste ich nicht, ich dachte mir immer, grob wäre der Anwalt für die Interessen der Angeklagten, der Staatsanwalt für die Interessen des Klägers (also in dem Fall des Staates) und der Richter für die Beurteilung zuständig.


Ja, eben. Wieso sollte der Staat ein Interesse haben, einen Unschuldigen zu verknasten? Kostet doch sehr viel Geld, sowas.

edit: Was anderes ist natürlich, ob der Statsanwalt auch wirklich die Interessen des Staates vertritt oder ob er seinen persönlichen "Score" aufbessern will. Sowas gibts wie angedeutet garantiert auch, dürfte aber in D selten sein.


Zuletzt bearbeitet von Evilbert am 25.03.2010, 20:45, insgesamt einmal bearbeitet
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1450117) Verfasst am: 25.03.2010, 20:44    Titel: Antworten mit Zitat

astarte hat folgendes geschrieben:

Jo. Wobei man nach einem Nein, dass einem nicht ganz endgültig erscheint vllt besser nicht noch mal und noch mal fragt, sondern auch einfach sagen kann, wenn man den/diejenigen so toll findet, und er/sie möge doch bitte gleich sagen, falls sich da am Nein was ändern sollte. Man kann ja reden mitanand. Ein "Angebot" machen. Angebote kann man eben annehmen oder ablehnen, man kann ja dazu sagen: annehmen würde mich aber viel mehr freuen.... zwinkern

Wer die Grenze zum Nerven nicht findet, dem wird wie du schriebst, dieses gesagt, oder aufstehen gehen, oder sagen: du nervst, lass das, usw. Wer dann noch weiter macht, der kommt doch schon ziemlich in die Richtung, die vllt Norm meint.


Da merkt man wohl, das Frauen keine Ahnung vom verführen haben.
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1450118) Verfasst am: 25.03.2010, 20:45    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:

Ja, eben. Wieso sollte der Staat ein Interesse haben, einen Unschuldigen zu verknasten? Kostet doch sehr viel Geld, sowas.


Das leuchtet ein.
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Norm
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Beiträge: 8149

Beitrag(#1450120) Verfasst am: 25.03.2010, 20:48    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:


Zitat:
Norm hat folgendes geschrieben:

Mal abgesehen davon ist es eh total daneben jemanden zum Sex überreden zu wollen. Ein Nein ist ein Nein und Menschen die das nicht aktzeptieren können finde ich zum Erbrechen


Das ist natürlich dein gutes Recht, aber ich hoffe doch, das du daraus kein gesetliches Verbot herleiten willst.
Du willst wissen, was ich mit solchen Typen machen will... *zensiert* Motzen


Das kommt ja wohl drauf an was man sich konkret unter "überreden" vorstellt. Ich war ein paarmal im Nachhinein ganz froh darüber, dass ich überredet wurde, aber das war nie (übermässig) lästig oder mit Zwang und Gewalt verbunden.

Ich würde da z.B. zwischen überreden und verführen unterscheiden.


Und wie sieht das konkret aus?

verführen= jemandem Lust auf Sex machen
überreden= jemanden dazu bringen mit einem Sex zu haben, ganz egal, ob derjenige das auch möchte

Zitat:
Und was ist dann am Überreden so schlimm? Und wenn jemand tausendmal fragt, ob jemand nicht doch will: Man kann tausendmal nein sagen, man kann auch beim vierten mal aufsehen und gehen. Wenn es gar zu schlimm wird, könnte - und sollte man vermutlich auch - den überredenden einfach auslachen.

Das sie Entscheidung von jemandem nicht respektiert wird. Insbesondere, dann schlimm, wenn eben tausendmal nachgefragt wird und nicht nur einmal.
Deine Reaktionsvorschläge, das sagt sich einfach, ist es in so einer Situation aber nicht immer.

Zitat:
So lange es nur ums Überreden geht, ist das alles kein Problem.

Sehe ich anders. Wenn jemand überredet wird, ist das zwar strafrechtlich nicht relevant, wenn die Person es aber nur mitmacht, weil sie eben überredet ist, selbst aber keine Lust darauf hat oder aus anderen Gründen nicht möchte, dann finde ich das durchaus nicht unproblematisch.


Zuletzt bearbeitet von Norm am 25.03.2010, 20:51, insgesamt einmal bearbeitet
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Rasmus
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Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1450122) Verfasst am: 25.03.2010, 20:52    Titel: Antworten mit Zitat

Norm hat folgendes geschrieben:
verführen= jemandem Lust auf Sex machen
überreden= jemanden dazu bringen mit einem Sex zu haben, ganz egal, ob derjenige das auch möchte


Wenn das klappt hat derjenige der sich da überreden lässt ganz andere Probleme, als dass er nun gerade überredet wurde.


Zitat:
Zitat:
Und was ist dann am Überreden so schlimm? Und wenn jemand tausendmal fragt, ob jemand nicht doch will: Man kann tausendmal nein sagen, man kann auch beim vierten mal aufsehen und gehen. Wenn es gar zu schlimm wird, könnte - und sollte man vermutlich auch - den überredenden einfach auslachen.

Das sagt sich einfach, ist es in so einer Situation aber nicht immer.


Wie gesagt, auch dann ist das PRoblem nicht das Überreden an sich.

Zitat:
Zitat:
So lange es nur ums Überreden geht, ist das alles kein Problem.

Sehe ich anders. Wenn jemand überredet wird, ist das zwar strafrechtlich nicht relevant, wenn die Person es aber nur mitmacht, weil sie eben überredet ist, selbst aber keine Lust darauf hat oder aus anderen Gründen nicht möchte, dann finde ich das durchaus nicht unproblematisch.


Das mag ja problematisch sein, aber das bedeutet n ichtmal das der Lösungsansatz sein sollte, dass der Überredende sein Verhalten ändert.

Irgendwo kommt der Punkt, wo man selber schuld ist.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1450123) Verfasst am: 25.03.2010, 20:54    Titel: Antworten mit Zitat

Norm hat folgendes geschrieben:


Und wie sieht das konkret aus?

verführen= jemandem Lust auf Sex machen
überreden= jemanden dazu bringen mit einem Sex zu haben, ganz egal, ob derjenige das auch möchte [/quote]

Der gemeinte Unterschied wurde mir bis jetzt nicht deutlich. Es wäre einfacher verständlich gewesen, wenn die Gewalt/Druck/Zwangkomponente irgendwie eindeutig erwähnt wäre.

Etwas machen, was man eigentlich nicht machen möchte geschieht ja nicht aus Jux und Dollerei. Dahinter steckt Gewalt (physisch oder psychisch).

"Überreden" klang für mich erstmal so wie:
"Schatz, lass Sex haben." -
"Och nö, ich will erstmal meinen FGH-Beitrag zuende schreiben"
"Ich mach Dir auch den Hengst, wenn Du jetzt gleich mitkommst"
"Na gut, überredet"
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