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Burkaverbot in Belgien
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Chilisalsa
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Anmeldungsdatum: 21.12.2008
Beiträge: 1907

Beitrag(#1455829) Verfasst am: 07.04.2010, 15:39    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Chilisalsa hat folgendes geschrieben:

Komodo behauptet, Religionsfreiheit schließt Fundamentalismus mit ein.
Erstens steht Religionsfreiheit nicht über anderen Grundrechten und Freiheiten, sondern ist eine davon.
Zweitens ist Fundamentalismus nicht zwangsläufig religiös.


Du raffst es auch nach Rasmus`Erklärung immer noch nicht, oder?

In Europa wird nie eine Gesinnung als ein zu verfolgender Grund eingestuft, sondern stets nur eine konkrete rechtswidrige Tat.


Habe ich was von Verfolgung einer Gesinnung geschrieben ? Pillepalle
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1455833) Verfasst am: 07.04.2010, 15:47    Titel: Antworten mit Zitat

Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Chilisalsa hat folgendes geschrieben:

Komodo behauptet, Religionsfreiheit schließt Fundamentalismus mit ein.
Erstens steht Religionsfreiheit nicht über anderen Grundrechten und Freiheiten, sondern ist eine davon.
Zweitens ist Fundamentalismus nicht zwangsläufig religiös.


Du raffst es auch nach Rasmus`Erklärung immer noch nicht, oder?

In Europa wird nie eine Gesinnung als ein zu verfolgender Grund eingestuft, sondern stets nur eine konkrete rechtswidrige Tat.


Habe ich was von Verfolgung einer Gesinnung geschrieben ? Pillepalle


Was sollte dann das :

Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
Komodo hat folgendes geschrieben:
sunkumat hat folgendes geschrieben:
Europa ist liberal, aber nicht tolerant gegenüber dem Fundamentalismus,
In Europa herrscht Religionsfreiheit, das schließt Fundamentalismus mit ein.

Falsch.


Für mich heisst dass, das Fundamentalismus grundsätzlichnicht gedeckt sein in Europa und auch die Religionsfreiheit würde in diesem Fall nicht greifen.

Ergo: Fundamentalismus (= Gesinnung) muss verfolgt werden.
Anders ergeben Deine Worte keinen erkennbaren Sinn mehr für mich.


Zuletzt bearbeitet von Evilbert am 07.04.2010, 15:48, insgesamt einmal bearbeitet
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sunkumat
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Anmeldungsdatum: 11.10.2009
Beiträge: 385

Beitrag(#1455836) Verfasst am: 07.04.2010, 15:48    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
sunkumat hat folgendes geschrieben:

Aber bei der Gesicht Verdeckung ist die Tat eindeutig vollbracht.


Eine Gesichtsvermummung ist (in D; in F z. B. nicht mal das) nur auf Demos verboten.


Die Tat ist hier seitens mancher Frau eindeutige Bekenntnis zur Staatsumstürzlerischen Fundamentalismus, und seitens der Männer zu Gewalt gegen die Frauen bzw. die Beschneidung der eindeutigen Verfassung gemäßen Rechten der Frauen bzw. der gleiche Satz wie oben für die Frauen.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1455841) Verfasst am: 07.04.2010, 15:51    Titel: Antworten mit Zitat

sunkumat hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
sunkumat hat folgendes geschrieben:

Aber bei der Gesicht Verdeckung ist die Tat eindeutig vollbracht.


Eine Gesichtsvermummung ist (in D; in F z. B. nicht mal das) nur auf Demos verboten.


Die Tat ist hier seitens mancher Frau eindeutige Bekenntnis zur Staatsumstürzlerischen Fundamentalismus.


Sicher. Na und? Das ist aber juristisch noch keine ausreichende Begründung.
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sunkumat
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Anmeldungsdatum: 11.10.2009
Beiträge: 385

Beitrag(#1455846) Verfasst am: 07.04.2010, 15:58    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
sunkumat hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
sunkumat hat folgendes geschrieben:

Aber bei der Gesicht Verdeckung ist die Tat eindeutig vollbracht.


Eine Gesichtsvermummung ist (in D; in F z. B. nicht mal das) nur auf Demos verboten.


Die Tat ist hier seitens mancher Frau eindeutige Bekenntnis zur Staatsumstürzlerischen Fundamentalismus.


Sicher. Na und? Das ist aber juristisch noch keine ausreichende Begründung.

Hier kann man aber mit "Mancher" auch unter anderem die Mehrheit der Frauen Subsumieren die ihr Gesicht verdecken.
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Alchemist
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 27897
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1455847) Verfasst am: 07.04.2010, 15:59    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
sunkumat hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
sunkumat hat folgendes geschrieben:

Aber bei der Gesicht Verdeckung ist die Tat eindeutig vollbracht.


Eine Gesichtsvermummung ist (in D; in F z. B. nicht mal das) nur auf Demos verboten.


Die Tat ist hier seitens mancher Frau eindeutige Bekenntnis zur Staatsumstürzlerischen Fundamentalismus.


Sicher. Na und? Das ist aber juristisch noch keine ausreichende Begründung.


Mit der Ansicht könnte man ebensogut ein Verbot von Glatzen fordern noc
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Alchemist
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 27897
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1455849) Verfasst am: 07.04.2010, 16:00    Titel: Antworten mit Zitat

sunkumat hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
sunkumat hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
sunkumat hat folgendes geschrieben:

Aber bei der Gesicht Verdeckung ist die Tat eindeutig vollbracht.


Eine Gesichtsvermummung ist (in D; in F z. B. nicht mal das) nur auf Demos verboten.


Die Tat ist hier seitens mancher Frau eindeutige Bekenntnis zur Staatsumstürzlerischen Fundamentalismus.


Sicher. Na und? Das ist aber juristisch noch keine ausreichende Begründung.

Hier kann man aber mit "Mancher" auch unter anderem die Mehrheit der Frauen Subsumieren die ihr Gesicht verdecken.


Mancher bedeutet u.a. also auch die Mehrheit...


noc
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1455854) Verfasst am: 07.04.2010, 16:02    Titel: Antworten mit Zitat

sunkumat hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
sunkumat hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
sunkumat hat folgendes geschrieben:

Aber bei der Gesicht Verdeckung ist die Tat eindeutig vollbracht.


Eine Gesichtsvermummung ist (in D; in F z. B. nicht mal das) nur auf Demos verboten.


Die Tat ist hier seitens mancher Frau eindeutige Bekenntnis zur Staatsumstürzlerischen Fundamentalismus.


Sicher. Na und? Das ist aber juristisch noch keine ausreichende Begründung.

Hier ist aber kann man mit "Mancher" auch unter anderem die Mehrheit der Frauen Subsumieren die ihr Gesicht verdecken.


Wie soll ich denn das nun wieder verstehen?
Bist Du der Ansicht, dass es stets Ausdruck von staatsumstürzlerischen Fundamentalismus sei, wenn eine Frau das macht, oder nicht?

Wenn ja, dann versuche den Gesetzgeber zu überzeugen, dass er das in genauer auszuführende Gesetze reinschreibt (und überhaupt erstmal so wie Du siehst). Wenn nein, dann es überhaupt kein Argument.

Irgendwas wischiwaschimässiges in der Mitte wie "eine Mehrheit" reicht auch nicht aus, um damit gegen jemanden vorzugehen. Mann kann niemanden in den Kopf gucken.
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Mo.
over and out



Anmeldungsdatum: 30.11.2007
Beiträge: 12690

Beitrag(#1455856) Verfasst am: 07.04.2010, 16:06    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Mann kann niemanden in den Kopf gucken.

Und was im Kopf ist, ändert sich nicht zwangsläufig, wenn sich das auf dem Kopf ändert.
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sunkumat
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Anmeldungsdatum: 11.10.2009
Beiträge: 385

Beitrag(#1455858) Verfasst am: 07.04.2010, 16:08    Titel: Antworten mit Zitat

Alchemist hat folgendes geschrieben:
sunkumat hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
sunkumat hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
sunkumat hat folgendes geschrieben:

Aber bei der Gesicht Verdeckung ist die Tat eindeutig vollbracht.


Eine Gesichtsvermummung ist (in D; in F z. B. nicht mal das) nur auf Demos verboten.


Die Tat ist hier seitens mancher Frau eindeutige Bekenntnis zur Staatsumstürzlerischen Fundamentalismus.


Sicher. Na und? Das ist aber juristisch noch keine ausreichende Begründung.

Hier kann man aber mit "Mancher" auch unter anderem die Mehrheit der Frauen Subsumieren die ihr Gesicht verdecken.


Mancher bedeutet u.a. also auch die Mehrheit...


noc

In dem Fall denk ich dass die Einzelfälle die Regel nicht wiederlegen, sondern bestätigen.
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1455861) Verfasst am: 07.04.2010, 16:14    Titel: Antworten mit Zitat

sunkumat hat folgendes geschrieben:
Alchemist hat folgendes geschrieben:
sunkumat hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
sunkumat hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
sunkumat hat folgendes geschrieben:

Aber bei der Gesicht Verdeckung ist die Tat eindeutig vollbracht.


Eine Gesichtsvermummung ist (in D; in F z. B. nicht mal das) nur auf Demos verboten.


Die Tat ist hier seitens mancher Frau eindeutige Bekenntnis zur Staatsumstürzlerischen Fundamentalismus.


Sicher. Na und? Das ist aber juristisch noch keine ausreichende Begründung.

Hier kann man aber mit "Mancher" auch unter anderem die Mehrheit der Frauen Subsumieren die ihr Gesicht verdecken.


Mancher bedeutet u.a. also auch die Mehrheit...


noc

In dem Fall denk ich dass die Einzelfälle die Regel nicht wiederlegen, sondern bestätigen.


du denkst falsch.

Eine Ausnahme widerlegt grundsätzlich die Regel.
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Angkor
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Anmeldungsdatum: 14.03.2007
Beiträge: 1547

Beitrag(#1455863) Verfasst am: 07.04.2010, 16:15    Titel: Antworten mit Zitat

sunkumat hat folgendes geschrieben:
Alchemist hat folgendes geschrieben:
sunkumat hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
sunkumat hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
sunkumat hat folgendes geschrieben:

Aber bei der Gesicht Verdeckung ist die Tat eindeutig vollbracht.


Eine Gesichtsvermummung ist (in D; in F z. B. nicht mal das) nur auf Demos verboten.


Die Tat ist hier seitens mancher Frau eindeutige Bekenntnis zur Staatsumstürzlerischen Fundamentalismus.


Sicher. Na und? Das ist aber juristisch noch keine ausreichende Begründung.

Hier kann man aber mit "Mancher" auch unter anderem die Mehrheit der Frauen Subsumieren die ihr Gesicht verdecken.


Mancher bedeutet u.a. also auch die Mehrheit...


noc

In dem Fall denk ich dass die Einzelfälle die Regel nicht wiederlegen, sondern bestätigen.


Wieviele Niqab-Trägerinnen hast du denn schon über ihre Weltbilder ausgefragt?
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1455865) Verfasst am: 07.04.2010, 16:16    Titel: Antworten mit Zitat

sunkumat hat folgendes geschrieben:
Alchemist hat folgendes geschrieben:
sunkumat hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
sunkumat hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
sunkumat hat folgendes geschrieben:

Aber bei der Gesicht Verdeckung ist die Tat eindeutig vollbracht.


Eine Gesichtsvermummung ist (in D; in F z. B. nicht mal das) nur auf Demos verboten.


Die Tat ist hier seitens mancher Frau eindeutige Bekenntnis zur Staatsumstürzlerischen Fundamentalismus.


Sicher. Na und? Das ist aber juristisch noch keine ausreichende Begründung.

Hier kann man aber mit "Mancher" auch unter anderem die Mehrheit der Frauen Subsumieren die ihr Gesicht verdecken.


Mancher bedeutet u.a. also auch die Mehrheit...


noc

In dem Fall denk ich dass die Einzelfälle die Regel nicht wiederlegen sondern bestätigen.


Wir reden hier nicht über persönliche oder auch wissenschaftliche analysen bestimmter Bevolkerungsgruppe. Sondern wann der Staat etwas nicht mehr tolerieren darf.

WENN Du nachweisen kannst, dass eine Mehrheit x y-mässig drauf sei, dann wäre es juristisch immer noch unzulässig, eine ganze Gruppe für irgendetwas zu bestrafen.
Bestraft kann nur werden in einem Rechtsstaat, wer persönlich einen Rechtsbruch begangen
hatte.

Solch elementaren Grundsätze abgeschafft wissen zu wollen ist mir nun wieder suspekt und gegen den Rechtsstaat gerichtet.

Vllt sollten wir deshalb in Zukunft mal alle einknasten, die gegen Kopfbedeckungen argumentieren. Auf den Arm nehmen
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sunkumat
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Anmeldungsdatum: 11.10.2009
Beiträge: 385

Beitrag(#1455867) Verfasst am: 07.04.2010, 16:18    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
sunkumat hat folgendes geschrieben:
Alchemist hat folgendes geschrieben:
sunkumat hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
sunkumat hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
sunkumat hat folgendes geschrieben:

Aber bei der Gesicht Verdeckung ist die Tat eindeutig vollbracht.


Eine Gesichtsvermummung ist (in D; in F z. B. nicht mal das) nur auf Demos verboten.


Die Tat ist hier seitens mancher Frau eindeutige Bekenntnis zur Staatsumstürzlerischen Fundamentalismus.


Sicher. Na und? Das ist aber juristisch noch keine ausreichende Begründung.

Hier kann man aber mit "Mancher" auch unter anderem die Mehrheit der Frauen Subsumieren die ihr Gesicht verdecken.


Mancher bedeutet u.a. also auch die Mehrheit...


noc

In dem Fall denk ich dass die Einzelfälle die Regel nicht wiederlegen, sondern bestätigen.


du denkst falsch.

Eine Ausnahme widerlegt grundsätzlich die Regel.


Falls man davon ausgeht dass es eine Ausnahme ist; Ich gehe aber nicht davon aus das diese Fälle die ich kenne eben die Ausnahmen sind.
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1455868) Verfasst am: 07.04.2010, 16:18    Titel: Antworten mit Zitat

sunkumat hat folgendes geschrieben:
Falls man davon ausgeht dass es eine Ausnahme ist; Ich gehe aber nicht davon aus das diese Fälle die ich kenne eben die Ausnahmen sind.


Hä?
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Chilisalsa
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Anmeldungsdatum: 21.12.2008
Beiträge: 1907

Beitrag(#1455869) Verfasst am: 07.04.2010, 16:20    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Chilisalsa hat folgendes geschrieben:




Die Antwort ist eindeutig, trotzdem ist die Behauptung von Komodo falsch.


Die Religionsfreiheit ist soweit mir bekannt ist nicht weiter eingeschränkt. D.h. man darf auch gerne ein frauenfeindlicher, schwulenhassender Fundamentalist sein.


Der frauenfeindliche, schwulenhassende Fundamentalist kann in seiner Phantasie machen was er will, in der Praxis hat er die Rechte seiner Mitbürger zu achten.


Das macht ihn aber nicht weniger fundamentalistisch, und sein Fundalismus wird durch die Religionsfreiheit gedeckt.



Was verstehst du unter Fundamentalismus, der von der Religionsfreiheit gedeckt wäre ?
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sunkumat
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Anmeldungsdatum: 11.10.2009
Beiträge: 385

Beitrag(#1455870) Verfasst am: 07.04.2010, 16:21    Titel: Antworten mit Zitat

Angkor hat folgendes geschrieben:
sunkumat hat folgendes geschrieben:
Alchemist hat folgendes geschrieben:
sunkumat hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
sunkumat hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
sunkumat hat folgendes geschrieben:

Aber bei der Gesicht Verdeckung ist die Tat eindeutig vollbracht.


Eine Gesichtsvermummung ist (in D; in F z. B. nicht mal das) nur auf Demos verboten.


Die Tat ist hier seitens mancher Frau eindeutige Bekenntnis zur Staatsumstürzlerischen Fundamentalismus.


Sicher. Na und? Das ist aber juristisch noch keine ausreichende Begründung.

Hier kann man aber mit "Mancher" auch unter anderem die Mehrheit der Frauen Subsumieren die ihr Gesicht verdecken.


Mancher bedeutet u.a. also auch die Mehrheit...


noc

In dem Fall denk ich dass die Einzelfälle die Regel nicht wiederlegen, sondern bestätigen.


Wieviele Niqab-Trägerinnen hast du denn schon über ihre Weltbilder ausgefragt?


Was denkst du denn wie viele Konvertitinnen gibt es denn in Deutschland?
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Rasmus
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Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1455874) Verfasst am: 07.04.2010, 16:24    Titel: Antworten mit Zitat

Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Chilisalsa hat folgendes geschrieben:




Die Antwort ist eindeutig, trotzdem ist die Behauptung von Komodo falsch.


Die Religionsfreiheit ist soweit mir bekannt ist nicht weiter eingeschränkt. D.h. man darf auch gerne ein frauenfeindlicher, schwulenhassender Fundamentalist sein.


Der frauenfeindliche, schwulenhassende Fundamentalist kann in seiner Phantasie machen was er will, in der Praxis hat er die Rechte seiner Mitbürger zu achten.


Das macht ihn aber nicht weniger fundamentalistisch, und sein Fundalismus wird durch die Religionsfreiheit gedeckt.


Ist doch schon gesagt worden: Es stehgt jedem frei, zu denken was er möchte. Es steht jedem frei nahezu alles laut zu sagen, was er denkt.


Was verstehst du unter Fundamentalismus, der von der Religionsfreiheit gedeckt wäre ?



Ist doch schon gesagt worden: Es steht jedem frei, zu denken was er möchte. Es steht jedem frei nahezu alles laut zu sagen, was er denkt. Das alleine schränkt niemandes Rechte ein - die großen Kirchen in Deutschland sind da verdammt gut drin, u.a.
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sunkumat
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Anmeldungsdatum: 11.10.2009
Beiträge: 385

Beitrag(#1455877) Verfasst am: 07.04.2010, 16:25    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
sunkumat hat folgendes geschrieben:
....


Wir reden hier nicht über persönliche oder auch wissenschaftliche analysen bestimmter Bevolkerungsgruppe. Sondern wann der Staat etwas nicht mehr tolerieren darf.

WENN Du nachweisen kannst, dass eine Mehrheit x y-mässig drauf sei, dann wäre es juristisch immer noch unzulässig, eine ganze Gruppe für irgendetwas zu bestrafen.
Bestraft kann nur werden in einem Rechtsstaat, wer persönlich einen Rechtsbruch begangen
hatte.

Solch elementaren Grundsätze abgeschafft wissen zu wollen ist mir nun wieder suspekt und gegen den Rechtsstaat gerichtet.

Vllt sollten wir deshalb in Zukunft mal alle einknasten, die gegen Kopfbedeckungen argumentieren. Auf den Arm nehmen

Ich muss ja auch die Juristische Entscheidung nicht treffen.
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Angkor
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Anmeldungsdatum: 14.03.2007
Beiträge: 1547

Beitrag(#1455880) Verfasst am: 07.04.2010, 16:36    Titel: Antworten mit Zitat

sunkumat hat folgendes geschrieben:
Angkor hat folgendes geschrieben:


Wieviele Niqab-Trägerinnen hast du denn schon über ihre Weltbilder ausgefragt?


Was denkst du denn wie viele Konvertitinnen gibt es denn in Deutschland?


Deine Frage ist für die Beantwortung der meinigen vollkommen irrelevant.
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sunkumat
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Anmeldungsdatum: 11.10.2009
Beiträge: 385

Beitrag(#1455882) Verfasst am: 07.04.2010, 16:43    Titel: Antworten mit Zitat

Angkor hat folgendes geschrieben:
sunkumat hat folgendes geschrieben:
Angkor hat folgendes geschrieben:


Wieviele Niqab-Trägerinnen hast du denn schon über ihre Weltbilder ausgefragt?


Was denkst du denn wie viele Konvertitinnen gibt es denn in Deutschland?


Deine Frage ist für die Beantwortung der meinigen vollkommen irrelevant.


Stimmt zum Teil!
Selbst die Konservativsten geben zu dass die Konvertitinnen eben die eifrigsten sind.

Und ja, zwei davon habe ich zu hören bekommen; Versteht sich von selbst, das eben in Anwesenheit ihrer Männer und in einer Öffentlichen Veranstaltung.


Zuletzt bearbeitet von sunkumat am 07.04.2010, 16:58, insgesamt einmal bearbeitet
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Chilisalsa
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Anmeldungsdatum: 21.12.2008
Beiträge: 1907

Beitrag(#1455886) Verfasst am: 07.04.2010, 16:50    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Chilisalsa hat folgendes geschrieben:

Komodo behauptet, Religionsfreiheit schließt Fundamentalismus mit ein.
Erstens steht Religionsfreiheit nicht über anderen Grundrechten und Freiheiten, sondern ist eine davon.
Zweitens ist Fundamentalismus nicht zwangsläufig religiös.


Du raffst es auch nach Rasmus`Erklärung immer noch nicht, oder?

In Europa wird nie eine Gesinnung als ein zu verfolgender Grund eingestuft, sondern stets nur eine konkrete rechtswidrige Tat.


Habe ich was von Verfolgung einer Gesinnung geschrieben ? Pillepalle


Was sollte dann das :

Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
Komodo hat folgendes geschrieben:
sunkumat hat folgendes geschrieben:
Europa ist liberal, aber nicht tolerant gegenüber dem Fundamentalismus,
In Europa herrscht Religionsfreiheit, das schließt Fundamentalismus mit ein.

Falsch.


Für mich heisst dass, das Fundamentalismus grundsätzlichnicht gedeckt sein in Europa und auch die Religionsfreiheit würde in diesem Fall nicht greifen.

Ergo: Fundamentalismus (= Gesinnung) muss verfolgt werden.
Anders ergeben Deine Worte keinen erkennbaren Sinn mehr für mich.


Bist du etwa der Ansicht, daß radikale Gesinnungen (Fundamentalismus) unter dem Schutz freiheitlicher Verfassungen stehen und durch diese gedeckt sind ? Geschockt
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Rasmus
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Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1455888) Verfasst am: 07.04.2010, 16:55    Titel: Antworten mit Zitat

Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Chilisalsa hat folgendes geschrieben:

Komodo behauptet, Religionsfreiheit schließt Fundamentalismus mit ein.
Erstens steht Religionsfreiheit nicht über anderen Grundrechten und Freiheiten, sondern ist eine davon.
Zweitens ist Fundamentalismus nicht zwangsläufig religiös.


Du raffst es auch nach Rasmus`Erklärung immer noch nicht, oder?

In Europa wird nie eine Gesinnung als ein zu verfolgender Grund eingestuft, sondern stets nur eine konkrete rechtswidrige Tat.


Habe ich was von Verfolgung einer Gesinnung geschrieben ? Pillepalle


Was sollte dann das :

Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
Komodo hat folgendes geschrieben:
sunkumat hat folgendes geschrieben:
Europa ist liberal, aber nicht tolerant gegenüber dem Fundamentalismus,
In Europa herrscht Religionsfreiheit, das schließt Fundamentalismus mit ein.

Falsch.


Für mich heisst dass, das Fundamentalismus grundsätzlichnicht gedeckt sein in Europa und auch die Religionsfreiheit würde in diesem Fall nicht greifen.

Ergo: Fundamentalismus (= Gesinnung) muss verfolgt werden.
Anders ergeben Deine Worte keinen erkennbaren Sinn mehr für mich.


Bist du etwa der Ansicht, daß radikale Gesinnungen (Fundamentalismus) unter dem Schutz freiheitlicher Verfassungen stehen und durch diese gedeckt sind ? Geschockt


Gesinnungen? Ja!

Du darfst Dich für die Wiedereinführuing der Sklaverei einsetzen. Nur wäre das ein langer Weg, da Du nach und nach viele Hürden zu nehmen hättest. Aber dürfen darfst Du das.
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Chilisalsa
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Anmeldungsdatum: 21.12.2008
Beiträge: 1907

Beitrag(#1455893) Verfasst am: 07.04.2010, 16:59    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Chilisalsa hat folgendes geschrieben:




Die Antwort ist eindeutig, trotzdem ist die Behauptung von Komodo falsch.


Die Religionsfreiheit ist soweit mir bekannt ist nicht weiter eingeschränkt. D.h. man darf auch gerne ein frauenfeindlicher, schwulenhassender Fundamentalist sein.


Der frauenfeindliche, schwulenhassende Fundamentalist kann in seiner Phantasie machen was er will, in der Praxis hat er die Rechte seiner Mitbürger zu achten.


Das macht ihn aber nicht weniger fundamentalistisch, und sein Fundalismus wird durch die Religionsfreiheit gedeckt.


Ist doch schon gesagt worden: Es stehgt jedem frei, zu denken was er möchte. Es steht jedem frei nahezu alles laut zu sagen, was er denkt.


Was verstehst du unter Fundamentalismus, der von der Religionsfreiheit gedeckt wäre ?



Ist doch schon gesagt worden: Es steht jedem frei, zu denken was er möchte. Es steht jedem frei nahezu alles laut zu sagen, was er denkt. Das alleine schränkt niemandes Rechte ein - die großen Kirchen in Deutschland sind da verdammt gut drin, u.a.

Gefettetes beschreibt das Grundrecht Meinungs- und Redefreiheit und beantwortet damit auch nicht meine Frage.
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Rasmus
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Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1455896) Verfasst am: 07.04.2010, 17:03    Titel: Antworten mit Zitat

Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Chilisalsa hat folgendes geschrieben:




Die Antwort ist eindeutig, trotzdem ist die Behauptung von Komodo falsch.


Die Religionsfreiheit ist soweit mir bekannt ist nicht weiter eingeschränkt. D.h. man darf auch gerne ein frauenfeindlicher, schwulenhassender Fundamentalist sein.


Der frauenfeindliche, schwulenhassende Fundamentalist kann in seiner Phantasie machen was er will, in der Praxis hat er die Rechte seiner Mitbürger zu achten.


Das macht ihn aber nicht weniger fundamentalistisch, und sein Fundalismus wird durch die Religionsfreiheit gedeckt.


Ist doch schon gesagt worden: Es stehgt jedem frei, zu denken was er möchte. Es steht jedem frei nahezu alles laut zu sagen, was er denkt.


Was verstehst du unter Fundamentalismus, der von der Religionsfreiheit gedeckt wäre ?



Ist doch schon gesagt worden: Es steht jedem frei, zu denken was er möchte. Es steht jedem frei nahezu alles laut zu sagen, was er denkt. Das alleine schränkt niemandes Rechte ein - die großen Kirchen in Deutschland sind da verdammt gut drin, u.a.

Gefettetes beschreibt das Grundrecht Meinungs- und Redefreiheit und beantwortet damit auch nicht meine Frage.


Dann weiß ich nicht, was Du darüber hinaus gerne hören möchtest. Du hast schließlich behauptet, Fundamentalismus wäre nicht durch die Religionsfreiheit gedeckt. Soll ich Dir jetzt erklären, was du gemeint hast?

So wie ich die aussage versthehen würde, trifft sie schlicht nicht zu.
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Sylvia Browne - Wahrsager oder Scharlatan?
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Angkor
registrierter User



Anmeldungsdatum: 14.03.2007
Beiträge: 1547

Beitrag(#1455901) Verfasst am: 07.04.2010, 17:06    Titel: Antworten mit Zitat

sunkumat hat folgendes geschrieben:
Angkor hat folgendes geschrieben:
sunkumat hat folgendes geschrieben:
Angkor hat folgendes geschrieben:


Wieviele Niqab-Trägerinnen hast du denn schon über ihre Weltbilder ausgefragt?


Was denkst du denn wie viele Konvertitinnen gibt es denn in Deutschland?


Deine Frage ist für die Beantwortung der meinigen vollkommen irrelevant.


Stimmt zum Teil!
Selbst die Konservativsten geben zu dass die Konvertitinnen eben die eifrigsten sind.

Und ja, zwei davon habe ich zu hören bekommen; Versteht sich von selbst, das eben in Anwesenheit ihrer Männer und in einer Öffentlichen Veranstaltung.


Was waren das für Veranstaltungen? Und was haben sie so erzählt bei deiner ausgiebigen Befragung?
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Chilisalsa
registrierter User



Anmeldungsdatum: 21.12.2008
Beiträge: 1907

Beitrag(#1455908) Verfasst am: 07.04.2010, 17:10    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Chilisalsa hat folgendes geschrieben:

Komodo behauptet, Religionsfreiheit schließt Fundamentalismus mit ein.
Erstens steht Religionsfreiheit nicht über anderen Grundrechten und Freiheiten, sondern ist eine davon.
Zweitens ist Fundamentalismus nicht zwangsläufig religiös.


Du raffst es auch nach Rasmus`Erklärung immer noch nicht, oder?

In Europa wird nie eine Gesinnung als ein zu verfolgender Grund eingestuft, sondern stets nur eine konkrete rechtswidrige Tat.


Habe ich was von Verfolgung einer Gesinnung geschrieben ? Pillepalle


Was sollte dann das :

Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
Komodo hat folgendes geschrieben:
sunkumat hat folgendes geschrieben:
Europa ist liberal, aber nicht tolerant gegenüber dem Fundamentalismus,
In Europa herrscht Religionsfreiheit, das schließt Fundamentalismus mit ein.

Falsch.


Für mich heisst dass, das Fundamentalismus grundsätzlichnicht gedeckt sein in Europa und auch die Religionsfreiheit würde in diesem Fall nicht greifen.

Ergo: Fundamentalismus (= Gesinnung) muss verfolgt werden.
Anders ergeben Deine Worte keinen erkennbaren Sinn mehr für mich.


Bist du etwa der Ansicht, daß radikale Gesinnungen (Fundamentalismus) unter dem Schutz freiheitlicher Verfassungen stehen und durch diese gedeckt sind ? Geschockt


Gesinnungen? Ja!

Du darfst Dich für die Wiedereinführuing der Sklaverei einsetzen. Nur wäre das ein langer Weg, da Du nach und nach viele Hürden zu nehmen hättest. Aber dürfen darfst Du das.


Du auch. Und wenn du die Wiedereinführung der Sklaverei dann noch religiös begründest, steht dann deine Gesinnung unter dem Schutz der Religionsfreiheit ? noc
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1455909) Verfasst am: 07.04.2010, 17:12    Titel: Antworten mit Zitat

Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Chilisalsa hat folgendes geschrieben:

Komodo behauptet, Religionsfreiheit schließt Fundamentalismus mit ein.
Erstens steht Religionsfreiheit nicht über anderen Grundrechten und Freiheiten, sondern ist eine davon.
Zweitens ist Fundamentalismus nicht zwangsläufig religiös.


Du raffst es auch nach Rasmus`Erklärung immer noch nicht, oder?

In Europa wird nie eine Gesinnung als ein zu verfolgender Grund eingestuft, sondern stets nur eine konkrete rechtswidrige Tat.


Habe ich was von Verfolgung einer Gesinnung geschrieben ? Pillepalle


Was sollte dann das :

Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
Komodo hat folgendes geschrieben:
sunkumat hat folgendes geschrieben:
Europa ist liberal, aber nicht tolerant gegenüber dem Fundamentalismus,
In Europa herrscht Religionsfreiheit, das schließt Fundamentalismus mit ein.

Falsch.


Für mich heisst dass, das Fundamentalismus grundsätzlichnicht gedeckt sein in Europa und auch die Religionsfreiheit würde in diesem Fall nicht greifen.

Ergo: Fundamentalismus (= Gesinnung) muss verfolgt werden.
Anders ergeben Deine Worte keinen erkennbaren Sinn mehr für mich.


Bist du etwa der Ansicht, daß radikale Gesinnungen (Fundamentalismus) unter dem Schutz freiheitlicher Verfassungen stehen und durch diese gedeckt sind ? Geschockt


Gesinnungen? Ja!

Du darfst Dich für die Wiedereinführuing der Sklaverei einsetzen. Nur wäre das ein langer Weg, da Du nach und nach viele Hürden zu nehmen hättest. Aber dürfen darfst Du das.


Du auch. Und wenn du die Wiedereinführung der Sklaverei dann noch religiös begründest, steht dann deine Gesinnung unter dem Schutz der Religionsfreiheit ? noc


Ja, auch das.
_________________
Brother Sword of Enlightenment of the Unitarian Jihad
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Sylvia Browne - Wahrsager oder Scharlatan?
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sunkumat
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Anmeldungsdatum: 11.10.2009
Beiträge: 385

Beitrag(#1455912) Verfasst am: 07.04.2010, 17:16    Titel: Antworten mit Zitat

Angkor hat folgendes geschrieben:
sunkumat hat folgendes geschrieben:
Angkor hat folgendes geschrieben:
sunkumat hat folgendes geschrieben:
Angkor hat folgendes geschrieben:


Wieviele Niqab-Trägerinnen hast du denn schon über ihre Weltbilder ausgefragt?


Was denkst du denn wie viele Konvertitinnen gibt es denn in Deutschland?


Deine Frage ist für die Beantwortung der meinigen vollkommen irrelevant.


Stimmt zum Teil!
Selbst die Konservativsten geben zu dass die Konvertitinnen eben die eifrigsten sind.

Und ja, zwei davon habe ich zu hören bekommen; Versteht sich von selbst, das eben in Anwesenheit ihrer Männer und in einer Öffentlichen Veranstaltung.


Was waren das für Veranstaltungen? Und was haben sie so erzählt bei deiner ausgiebigen Befragung?


Es war eine freizugangliche Veranstaltung zum Thema „Islam in Deutschland“, die in meiner Stadt organisiert war, und ich war nicht der Befrager sondern der Gastgeber.
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Komodo
Maggots!



Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 4588
Wohnort: 2Fort

Beitrag(#1455930) Verfasst am: 07.04.2010, 17:58    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Chilisalsa hat folgendes geschrieben:

Komodo behauptet, Religionsfreiheit schließt Fundamentalismus mit ein.
Erstens steht Religionsfreiheit nicht über anderen Grundrechten und Freiheiten, sondern ist eine davon.
Zweitens ist Fundamentalismus nicht zwangsläufig religiös.


Du raffst es auch nach Rasmus`Erklärung immer noch nicht, oder?

In Europa wird nie eine Gesinnung als ein zu verfolgender Grund eingestuft, sondern stets nur eine konkrete rechtswidrige Tat.


Habe ich was von Verfolgung einer Gesinnung geschrieben ? Pillepalle


Was sollte dann das :

Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
Komodo hat folgendes geschrieben:
sunkumat hat folgendes geschrieben:
Europa ist liberal, aber nicht tolerant gegenüber dem Fundamentalismus,
In Europa herrscht Religionsfreiheit, das schließt Fundamentalismus mit ein.

Falsch.


Für mich heisst dass, das Fundamentalismus grundsätzlichnicht gedeckt sein in Europa und auch die Religionsfreiheit würde in diesem Fall nicht greifen.

Ergo: Fundamentalismus (= Gesinnung) muss verfolgt werden.
Anders ergeben Deine Worte keinen erkennbaren Sinn mehr für mich.


Bist du etwa der Ansicht, daß radikale Gesinnungen (Fundamentalismus) unter dem Schutz freiheitlicher Verfassungen stehen und durch diese gedeckt sind ? Geschockt


Gesinnungen? Ja!

Du darfst Dich für die Wiedereinführuing der Sklaverei einsetzen. Nur wäre das ein langer Weg, da Du nach und nach viele Hürden zu nehmen hättest. Aber dürfen darfst Du das.


Du auch. Und wenn du die Wiedereinführung der Sklaverei dann noch religiös begründest, steht dann deine Gesinnung unter dem Schutz der Religionsfreiheit ? noc


Ja, auch das.
Ich kann mich den Antworten von Xamanoth, Alchemist, Angkor, Rasmus und Noseman diesbezüglich nur vollends anschließen.
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