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Burkaverbot in Belgien
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Chilisalsa
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Anmeldungsdatum: 21.12.2008
Beiträge: 1907

Beitrag(#1455939) Verfasst am: 07.04.2010, 18:19    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Chilisalsa hat folgendes geschrieben:

Komodo behauptet, Religionsfreiheit schließt Fundamentalismus mit ein.
Erstens steht Religionsfreiheit nicht über anderen Grundrechten und Freiheiten, sondern ist eine davon.
Zweitens ist Fundamentalismus nicht zwangsläufig religiös.


Du raffst es auch nach Rasmus`Erklärung immer noch nicht, oder?

In Europa wird nie eine Gesinnung als ein zu verfolgender Grund eingestuft, sondern stets nur eine konkrete rechtswidrige Tat.


Habe ich was von Verfolgung einer Gesinnung geschrieben ? Pillepalle


Was sollte dann das :

Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
Komodo hat folgendes geschrieben:
sunkumat hat folgendes geschrieben:
Europa ist liberal, aber nicht tolerant gegenüber dem Fundamentalismus,
In Europa herrscht Religionsfreiheit, das schließt Fundamentalismus mit ein.

Falsch.


Für mich heisst dass, das Fundamentalismus grundsätzlichnicht gedeckt sein in Europa und auch die Religionsfreiheit würde in diesem Fall nicht greifen.

Ergo: Fundamentalismus (= Gesinnung) muss verfolgt werden.
Anders ergeben Deine Worte keinen erkennbaren Sinn mehr für mich.


Bist du etwa der Ansicht, daß radikale Gesinnungen (Fundamentalismus) unter dem Schutz freiheitlicher Verfassungen stehen und durch diese gedeckt sind ? Geschockt


Gesinnungen? Ja!

Du darfst Dich für die Wiedereinführuing der Sklaverei einsetzen. Nur wäre das ein langer Weg, da Du nach und nach viele Hürden zu nehmen hättest. Aber dürfen darfst Du das.


Du auch. Und wenn du die Wiedereinführung der Sklaverei dann noch religiös begründest, steht dann deine Gesinnung unter dem Schutz der Religionsfreiheit ? noc


Ja, auch das.


Und wenn man dir sagt, was man von dir hält, ist das Meinungs- und Redefreiheit Teufel
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#1455947) Verfasst am: 07.04.2010, 18:31    Titel: Antworten mit Zitat

Wird das hier ein Fullquote-Wettbewerb?
_________________
"Der Typ hat halt so seine Marotten" (Sermon über Sermon) Der Typ hat so seine Macken
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Chilisalsa
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Anmeldungsdatum: 21.12.2008
Beiträge: 1907

Beitrag(#1455975) Verfasst am: 07.04.2010, 19:00    Titel: Antworten mit Zitat

Komodo hat folgendes geschrieben:

Ich kann mich den Antworten von Xamanoth, Alchemist, Angkor, Rasmus und Noseman diesbezüglich nur vollends anschließen.


Du hast behauptet :"In Europa herscht Religionsfreiheit, das schließt Fundamentalismus mit ein."

Diese Behauptung impliziert, daß Fundamentalismus per se keine Gefahr für eine freiheitliche Gesellschaft darstellt und nicht bekämpft werden sollte und stattdessen unter dem Schutz der Religionsfreiheit falle.

Und das ist falsch.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1455996) Verfasst am: 07.04.2010, 19:34    Titel: Antworten mit Zitat

Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
Komodo hat folgendes geschrieben:

Ich kann mich den Antworten von Xamanoth, Alchemist, Angkor, Rasmus und Noseman diesbezüglich nur vollends anschließen.


Du hast behauptet :"In Europa herscht Religionsfreiheit, das schließt Fundamentalismus mit ein."

Diese Behauptung impliziert, daß Fundamentalismus per se keine Gefahr für eine freiheitliche Gesellschaft darstellt und nicht bekämpft werden sollte und stattdessen unter dem Schutz der Religionsfreiheit falle.


Das impliziert diese Behauptung nicht. Sie beschreibt nicht die Wünsche des Autors, sondern den rechtlichen Ist-Zustand.
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sunkumat
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Anmeldungsdatum: 11.10.2009
Beiträge: 385

Beitrag(#1456028) Verfasst am: 07.04.2010, 20:19    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
sunkumat hat folgendes geschrieben:

Hier ist aber kann man mit "Mancher" auch unter anderem die Mehrheit der Frauen Subsumieren die ihr Gesicht verdecken.


Wie soll ich denn das nun wieder verstehen?
Bist Du der Ansicht, dass es stets Ausdruck von staatsumstürzlerischen Fundamentalismus sei, wenn eine Frau das macht, oder nicht?

Wenn ja, dann versuche den Gesetzgeber zu überzeugen, dass er das in genauer auszuführende Gesetze reinschreibt (und überhaupt erstmal so wie Du siehst). Wenn nein, dann es überhaupt kein Argument.

Irgendwas wischiwaschimässiges in der Mitte wie "eine Mehrheit" reicht auch nicht aus, um damit gegen jemanden vorzugehen. Mann kann niemanden in den Kopf gucken.


Die Spekulationen über die Motive der Burkaträgerinnen bzw. Niqqab-Trägerinnen sind für eine Entscheidung sowieso nicht von belang, sondern der Schutz der Allgemeinheit.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1456032) Verfasst am: 07.04.2010, 20:25    Titel: Antworten mit Zitat

sunkumat hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
sunkumat hat folgendes geschrieben:

Hier ist aber kann man mit "Mancher" auch unter anderem die Mehrheit der Frauen Subsumieren die ihr Gesicht verdecken.


Wie soll ich denn das nun wieder verstehen?
Bist Du der Ansicht, dass es stets Ausdruck von staatsumstürzlerischen Fundamentalismus sei, wenn eine Frau das macht, oder nicht?

Wenn ja, dann versuche den Gesetzgeber zu überzeugen, dass er das in genauer auszuführende Gesetze reinschreibt (und überhaupt erstmal so wie Du siehst). Wenn nein, dann es überhaupt kein Argument.

Irgendwas wischiwaschimässiges in der Mitte wie "eine Mehrheit" reicht auch nicht aus, um damit gegen jemanden vorzugehen. Mann kann niemanden in den Kopf gucken.


Die Spekulationen über die Motive der Burkaträgerinnen bzw. Niqqab-Trägerinnen sind für eine Entscheidung sowieso nicht von belang, sondern der Schutz der Allgemeinheit.


Wenn sie nicht von Belang sind, können sie auch keine Grundlage eines rechtlichen Vorganges gegen sie sein. Dazu gehört ein Burkaverbot dazu.

Im übrigen rechtfertigt der Satz "die Allgemeinheit muss beschützt werden" keineswegs die Willkürmaßnahmen, die immer wieder im Laufe der Geschichte mit ihm als Rechtfertigung geschehen sind.

Ganz im Gegenteil; nüchtern betrachtet muss besonders der einzelne Bürger (und dazu gehört wie gesagt auch die einzelne Burkaträgerin) beschützt werden vor solchen Willkürmaßnahmen, wie sie Du und Chili offenbar nur zu gerne sehen würdet.[/list]
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Chilisalsa
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Anmeldungsdatum: 21.12.2008
Beiträge: 1907

Beitrag(#1456043) Verfasst am: 07.04.2010, 20:37    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
Komodo hat folgendes geschrieben:

Ich kann mich den Antworten von Xamanoth, Alchemist, Angkor, Rasmus und Noseman diesbezüglich nur vollends anschließen.


Du hast behauptet :"In Europa herscht Religionsfreiheit, das schließt Fundamentalismus mit ein."

Diese Behauptung impliziert, daß Fundamentalismus per se keine Gefahr für eine freiheitliche Gesellschaft darstellt und nicht bekämpft werden sollte und stattdessen unter dem Schutz der Religionsfreiheit falle.


Das impliziert diese Behauptung nicht. Sie beschreibt nicht die Wünsche des Autors, sondern den rechtlichen Ist-Zustand.


Wiki: Fundamentalismus - nicht nur der christliche, aus dem der Begriff sich ableitet - ist Ausprägung einer radikalen Denkhaltung. In dem Maße, wie eine fundamentalistische Ausprägung von Denken oder Glauben Handlungsnormen ableitet, deren individuelle und soziale Gültigkeit über den Kreis von Anhängern des jeweiligen Denkens, Glaubens oder deren Ideologie hinausgeht, ist schon durch die Art der Begründung der Normen der Konflikt mit dem Umfeld vorgezeichnet.

Im Konfliktfall stehen die Grundrechte der Bürger über der von Fundamentalisten beanspruchten Religionsfreiheit, das ist der Ist-Zustand.
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I.R
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Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 9142

Beitrag(#1456048) Verfasst am: 07.04.2010, 20:40    Titel: Antworten mit Zitat

Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
Komodo hat folgendes geschrieben:

Ich kann mich den Antworten von Xamanoth, Alchemist, Angkor, Rasmus und Noseman diesbezüglich nur vollends anschließen.


Du hast behauptet :"In Europa herscht Religionsfreiheit, das schließt Fundamentalismus mit ein."

Diese Behauptung impliziert, daß Fundamentalismus per se keine Gefahr für eine freiheitliche Gesellschaft darstellt und nicht bekämpft werden sollte und stattdessen unter dem Schutz der Religionsfreiheit falle.


Das impliziert diese Behauptung nicht. Sie beschreibt nicht die Wünsche des Autors, sondern den rechtlichen Ist-Zustand.


Wiki: Fundamentalismus - nicht nur der christliche, aus dem der Begriff sich ableitet - ist Ausprägung einer radikalen Denkhaltung. In dem Maße, wie eine fundamentalistische Ausprägung von Denken oder Glauben Handlungsnormen ableitet, deren individuelle und soziale Gültigkeit über den Kreis von Anhängern des jeweiligen Denkens, Glaubens oder deren Ideologie hinausgeht, ist schon durch die Art der Begründung der Normen der Konflikt mit dem Umfeld vorgezeichnet.

Im Konfliktfall stehen die Grundrechte der Bürger über der von Fundamentalisten beanspruchten Religionsfreiheit, das ist der Ist-Zustand.

Ist-Zustand: Keine Volksfeste an Karfreitag.
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Chilisalsa
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Anmeldungsdatum: 21.12.2008
Beiträge: 1907

Beitrag(#1456049) Verfasst am: 07.04.2010, 20:43    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:


Ganz im Gegenteil; nüchtern betrachtet muss besonders der einzelne Bürger (und dazu gehört wie gesagt auch die einzelne Burkaträgerin) beschützt werden vor solchen Willkürmaßnahmen, wie sie Du und Chili offenbar nur zu gerne sehen würdet.[/list]


Habe ich was von Burkaverbot geschrieben ?
Reiß dich mal zusammen, Freundchen Nein, so geht das nicht!
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Chilisalsa
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Anmeldungsdatum: 21.12.2008
Beiträge: 1907

Beitrag(#1456055) Verfasst am: 07.04.2010, 20:47    Titel: Antworten mit Zitat

I.R hat folgendes geschrieben:
Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
Komodo hat folgendes geschrieben:

Ich kann mich den Antworten von Xamanoth, Alchemist, Angkor, Rasmus und Noseman diesbezüglich nur vollends anschließen.


Du hast behauptet :"In Europa herscht Religionsfreiheit, das schließt Fundamentalismus mit ein."

Diese Behauptung impliziert, daß Fundamentalismus per se keine Gefahr für eine freiheitliche Gesellschaft darstellt und nicht bekämpft werden sollte und stattdessen unter dem Schutz der Religionsfreiheit falle.


Das impliziert diese Behauptung nicht. Sie beschreibt nicht die Wünsche des Autors, sondern den rechtlichen Ist-Zustand.


Wiki: Fundamentalismus - nicht nur der christliche, aus dem der Begriff sich ableitet - ist Ausprägung einer radikalen Denkhaltung. In dem Maße, wie eine fundamentalistische Ausprägung von Denken oder Glauben Handlungsnormen ableitet, deren individuelle und soziale Gültigkeit über den Kreis von Anhängern des jeweiligen Denkens, Glaubens oder deren Ideologie hinausgeht, ist schon durch die Art der Begründung der Normen der Konflikt mit dem Umfeld vorgezeichnet.

Im Konfliktfall stehen die Grundrechte der Bürger über der von Fundamentalisten beanspruchten Religionsfreiheit, das ist der Ist-Zustand.

Ist-Zustand: Keine Volksfeste an Karfreitag.


Deshalb habe ich ( und viele andere hier auch ) ja bereits an anderer Stelle die Streichung der religiösen Privilegien gefordert.
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sunkumat
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Anmeldungsdatum: 11.10.2009
Beiträge: 385

Beitrag(#1456063) Verfasst am: 07.04.2010, 20:58    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
sunkumat hat folgendes geschrieben:
...


Ganz im Gegenteil; nüchtern betrachtet muss besonders der einzelne Bürger (und dazu gehört wie gesagt auch die einzelne Burkaträgerin) beschützt werden vor solchen Willkürmaßnahmen, wie sie Du und Chili offenbar nur zu gerne sehen würdet.[/list]


Ich spreche nicht von Willkürmaßnahmen; Ein Burka bzw. Niqqab Verbot soll mit einer Bußgeld Auferlegung einher gehen.

Und mich mit Chilisalsa in einem Topf zu werfen werte ich als Dreistigkeit!
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
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Beitrag(#1456067) Verfasst am: 07.04.2010, 21:02    Titel: Antworten mit Zitat

sunkumat hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
sunkumat hat folgendes geschrieben:
...


Ganz im Gegenteil; nüchtern betrachtet muss besonders der einzelne Bürger (und dazu gehört wie gesagt auch die einzelne Burkaträgerin) beschützt werden vor solchen Willkürmaßnahmen, wie sie Du und Chili offenbar nur zu gerne sehen würdet.[/list]


Ich spreche nicht von Willkürmaßnahmen; Ein Burka bzw. Niqqab Verbot soll mit einer Bußgeld Auferlegung einher gehen.

Und mich mit Chilisalsa in einem Topf zu werfen werte ich als Dreistigkeit!


heul doch.

das tragen eines bestimmten kleidungsstückes mit einem bußgeld zu belegen ist nun mal willkür. und ja, ich schließe da auch sog. "rechtsextreme" oder "verfassungsfeindliche" kleidung ein.
_________________
Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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sunkumat
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Anmeldungsdatum: 11.10.2009
Beiträge: 385

Beitrag(#1456075) Verfasst am: 07.04.2010, 21:14    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
sunkumat hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
sunkumat hat folgendes geschrieben:
...


Ganz im Gegenteil; nüchtern betrachtet muss besonders der einzelne Bürger (und dazu gehört wie gesagt auch die einzelne Burkaträgerin) beschützt werden vor solchen Willkürmaßnahmen, wie sie Du und Chili offenbar nur zu gerne sehen würdet.[/list]


Ich spreche nicht von Willkürmaßnahmen; Ein Burka bzw. Niqqab Verbot soll mit einer Bußgeld Auferlegung einher gehen.

Und mich mit Chilisalsa in einem Topf zu werfen werte ich als Dreistigkeit!


heul doch.

das tragen eines bestimmten kleidungsstückes mit einem bußgeld zu belegen ist nun mal willkür. und ja, ich schließe da auch sog.
Zitat:
"rechtsextreme" oder "verfassungsfeindliche"
kleidung ein.


Das heißt dass du ein eindeutiges Bekenntnis zu Staatsumstürzlerischen Aktivität in kauf nehmen willst.
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
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Beitrag(#1456081) Verfasst am: 07.04.2010, 21:20    Titel: Antworten mit Zitat

sunkumat hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
sunkumat hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
sunkumat hat folgendes geschrieben:
...


Ganz im Gegenteil; nüchtern betrachtet muss besonders der einzelne Bürger (und dazu gehört wie gesagt auch die einzelne Burkaträgerin) beschützt werden vor solchen Willkürmaßnahmen, wie sie Du und Chili offenbar nur zu gerne sehen würdet.[/list]


Ich spreche nicht von Willkürmaßnahmen; Ein Burka bzw. Niqqab Verbot soll mit einer Bußgeld Auferlegung einher gehen.

Und mich mit Chilisalsa in einem Topf zu werfen werte ich als Dreistigkeit!


heul doch.

das tragen eines bestimmten kleidungsstückes mit einem bußgeld zu belegen ist nun mal willkür. und ja, ich schließe da auch sog.
Zitat:
"rechtsextreme" oder "verfassungsfeindliche"
kleidung ein.


Das heißt dass du ein eindeutiges Bekenntnis zu Staatsumstürzlerischen Aktivität in kauf nehmen willst.


ja.
solange träger dieser kleidung sich damit nur lächerlich machen oder spießer wie dich damit auf die palme bringen muss eine demokratie damit klarkommen. wenn jemand verbrechen begeht wird er behandelt wie jeder andere verbrecher auch egal was er oder sie anhat oder nicht.
_________________
Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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sunkumat
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Anmeldungsdatum: 11.10.2009
Beiträge: 385

Beitrag(#1456089) Verfasst am: 07.04.2010, 21:26    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
sunkumat hat folgendes geschrieben:


heul doch.

das tragen eines bestimmten kleidungsstückes mit einem bußgeld zu belegen ist nun mal willkür. und ja, ich schließe da auch sog.
Zitat:
"rechtsextreme" oder "verfassungsfeindliche"
kleidung ein.


Das heißt dass du ein eindeutiges Bekenntnis zu Staatsumstürzlerischen Aktivität in kauf nehmen willst.


ja.
solange träger dieser kleidung sich damit nur lächerlich machen oder spießer wie dich damit auf die palme bringen muss eine demokratie damit klarkommen. wenn jemand verbrechen begeht wird er behandelt wie jeder andere verbrecher auch egal was er oder sie anhat oder nicht.


Und EXTREMliberale wie du können es wohl nicht zu Kenntnis nehmen, dass Verfassungsschutz primär nicht die Aufgabe ist wie jede andere Verbrechungsbekämpfung oder Kriminalitätsbekämpfung.


Zuletzt bearbeitet von sunkumat am 07.04.2010, 22:22, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Alchemist
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 27897
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1456096) Verfasst am: 07.04.2010, 21:31    Titel: Antworten mit Zitat

Du solltest vor dem Posten mal deine Sätze überprüfen. Die sind mitunter recht unverständlich.
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sunkumat
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Anmeldungsdatum: 11.10.2009
Beiträge: 385

Beitrag(#1456103) Verfasst am: 07.04.2010, 21:37    Titel: Antworten mit Zitat

Alchemist hat folgendes geschrieben:
Du solltest vor dem Posten mal deine Sätze überprüfen. Die sind mitunter recht unverständlich.


Sorry für die Unannehmlichkeit, würde ich drauf acht geben.
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1456171) Verfasst am: 07.04.2010, 22:51    Titel: Antworten mit Zitat

Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
Alchemist hat folgendes geschrieben:
Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
Komodo hat folgendes geschrieben:
sunkumat hat folgendes geschrieben:
Europa ist liberal, aber nicht tolerant gegenüber dem Fundamentalismus,
In Europa herrscht Religionsfreiheit, das schließt Fundamentalismus mit ein.

Falsch.

Nein.

Frage


Was gibt's da zu fragen?
Xamas Antwort ist doch eindeutig


Die Antwort ist eindeutig, trotzdem ist die Behauptung von Komodo falsch.


Die Religionsfreiheit ist soweit mir bekannt ist nicht weiter eingeschränkt. D.h. man darf auch gerne ein frauenfeindlicher, schwulenhassender Fundamentalist sein.


Der frauenfeindliche, schwulenhassende Fundamentalist kann in seiner Phantasie machen was er will, in der Praxis hat er die Rechte seiner Mitbürger zu achten.


Nicht jeder Fundamentalist ist frauenfeindlich und schwulenhassend. Wenn er es doch ist, dann ist es ihm untersagt seiner Frauenfeindlichkeit und seinem Schwulenhass freien Lauf zu lassen. Seinen Fundamentalismus, den darf er allerdings behalten, der ist durch die Verfassung gedeckt.

Jeder darf uebrigens Frauen und Schwule hassen, soviel er will, solange er es fuer sich im stillen Kaemmerchen tut. Sobald er jedoch diesen Hass propagiert oder ihm Gewalttaten folgen laesst, wird das sehr schnell justiziabel und er findet sich vor Gericht wieder, nicht wegen "Fundamentalismus", sondern z.B. wegen Diffamierung, Koerperverletzung oder wie er sonst seinen Hass ausgelebt hat.
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jdf
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Anmeldungsdatum: 30.05.2007
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Wohnort: Nekropole E|B

Beitrag(#1456183) Verfasst am: 07.04.2010, 22:56    Titel: Antworten mit Zitat

Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
Komodo hat folgendes geschrieben:

Ich kann mich den Antworten von Xamanoth, Alchemist, Angkor, Rasmus und Noseman diesbezüglich nur vollends anschließen.


Du hast behauptet :"In Europa herscht Religionsfreiheit, das schließt Fundamentalismus mit ein."

Diese Behauptung impliziert, daß Fundamentalismus per se keine Gefahr für eine freiheitliche Gesellschaft darstellt und nicht bekämpft werden sollte und stattdessen unter dem Schutz der Religionsfreiheit falle.

Und das ist falsch.

Das ist mit der Aussage eben NICHT impliziert. Ist denn das so schwer zu verstehen? Argh
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jdf
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Anmeldungsdatum: 30.05.2007
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Beitrag(#1456184) Verfasst am: 07.04.2010, 22:58    Titel: Antworten mit Zitat

sunkumat hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
sunkumat hat folgendes geschrieben:

Hier ist aber kann man mit "Mancher" auch unter anderem die Mehrheit der Frauen Subsumieren die ihr Gesicht verdecken.


Wie soll ich denn das nun wieder verstehen?
Bist Du der Ansicht, dass es stets Ausdruck von staatsumstürzlerischen Fundamentalismus sei, wenn eine Frau das macht, oder nicht?

Wenn ja, dann versuche den Gesetzgeber zu überzeugen, dass er das in genauer auszuführende Gesetze reinschreibt (und überhaupt erstmal so wie Du siehst). Wenn nein, dann es überhaupt kein Argument.

Irgendwas wischiwaschimässiges in der Mitte wie "eine Mehrheit" reicht auch nicht aus, um damit gegen jemanden vorzugehen. Mann kann niemanden in den Kopf gucken.


Die Spekulationen über die Motive der Burkaträgerinnen bzw. Niqqab-Trägerinnen sind für eine Entscheidung sowieso nicht von belang, sondern der Schutz der Allgemeinheit.

Argh
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
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Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1456186) Verfasst am: 07.04.2010, 22:58    Titel: Antworten mit Zitat

Alchemist hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
sunkumat hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
sunkumat hat folgendes geschrieben:

Aber bei der Gesicht Verdeckung ist die Tat eindeutig vollbracht.


Eine Gesichtsvermummung ist (in D; in F z. B. nicht mal das) nur auf Demos verboten.


Die Tat ist hier seitens mancher Frau eindeutige Bekenntnis zur Staatsumstürzlerischen Fundamentalismus.


Sicher. Na und? Das ist aber juristisch noch keine ausreichende Begründung.


Mit der Ansicht könnte man ebensogut ein Verbot von Glatzen fordern noc


Exakt!
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1456187) Verfasst am: 07.04.2010, 22:59    Titel: Antworten mit Zitat

sunkumat hat folgendes geschrieben:
Ein Burka bzw. Niqqab Verbot soll mit einer Bußgeld Auferlegung einher gehen.



Du drückst Dich aber auch wenig verständlich aus. Wer soll jetzt mit einem Bußgeld belegt werden? Jemand, der so ein Verbot fordert oder durchbricht? Das ist mir ehrlich gesagt nicht ganz klar (vllt aus dem Grund, weil ich beides nicht nur für albern, sondern für nicht rechtsstaalich halte)
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
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Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1456197) Verfasst am: 07.04.2010, 23:03    Titel: Antworten mit Zitat

sunkumat hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
sunkumat hat folgendes geschrieben:

Hier ist aber kann man mit "Mancher" auch unter anderem die Mehrheit der Frauen Subsumieren die ihr Gesicht verdecken.


Wie soll ich denn das nun wieder verstehen?
Bist Du der Ansicht, dass es stets Ausdruck von staatsumstürzlerischen Fundamentalismus sei, wenn eine Frau das macht, oder nicht?

Wenn ja, dann versuche den Gesetzgeber zu überzeugen, dass er das in genauer auszuführende Gesetze reinschreibt (und überhaupt erstmal so wie Du siehst). Wenn nein, dann es überhaupt kein Argument.

Irgendwas wischiwaschimässiges in der Mitte wie "eine Mehrheit" reicht auch nicht aus, um damit gegen jemanden vorzugehen. Mann kann niemanden in den Kopf gucken.



Die Spekulationen über die Motive der Burkaträgerinnen bzw. Niqqab-Trägerinnen sind für eine Entscheidung sowieso nicht von belang, sondern der Schutz der Allgemeinheit.



Das waer ja noch schoener, wenn man die betroffenen Frauen da mitreden laesst... zynisches Grinsen
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Mo.
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Anmeldungsdatum: 30.11.2007
Beiträge: 12690

Beitrag(#1456203) Verfasst am: 07.04.2010, 23:06    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hab den Faden verloren: Wovor genau soll die Allgemeinheit geschützt werden?
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sunkumat
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Anmeldungsdatum: 11.10.2009
Beiträge: 385

Beitrag(#1456204) Verfasst am: 07.04.2010, 23:06    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
sunkumat hat folgendes geschrieben:
Ein Burka bzw. Niqqab Verbot soll mit einer Bußgeld Auferlegung einher gehen.



Du drückst Dich aber auch wenig verständlich aus. Wer soll jetzt mit einem Bußgeld belegt werden? Jemand, der so ein Verbot fordert oder durchbricht? Das ist mir ehrlich gesagt nicht ganz klar (vllt aus dem Grund, weil ich beides nicht nur für albern, sondern für nicht rechtsstaalich halte)


Ich meinte damit das tragen von Burka bzw. Niqqab soll mit einem Bußgeld belegt werden!
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Mo.
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Anmeldungsdatum: 30.11.2007
Beiträge: 12690

Beitrag(#1456210) Verfasst am: 07.04.2010, 23:08    Titel: Antworten mit Zitat

sunkumat hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
sunkumat hat folgendes geschrieben:
Ein Burka bzw. Niqqab Verbot soll mit einer Bußgeld Auferlegung einher gehen.



Du drückst Dich aber auch wenig verständlich aus. Wer soll jetzt mit einem Bußgeld belegt werden? Jemand, der so ein Verbot fordert oder durchbricht? Das ist mir ehrlich gesagt nicht ganz klar (vllt aus dem Grund, weil ich beides nicht nur für albern, sondern für nicht rechtsstaalich halte)


Ich meinte damit das tragen von Burka bzw. Niqqab soll mit einem Bußgeld belegt werden!

Um die Allgemeinheit zu schützen? Wovor?
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1456215) Verfasst am: 07.04.2010, 23:09    Titel: Antworten mit Zitat

sunkumat hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
sunkumat hat folgendes geschrieben:


heul doch.

das tragen eines bestimmten kleidungsstückes mit einem bußgeld zu belegen ist nun mal willkür. und ja, ich schließe da auch sog.
Zitat:
"rechtsextreme" oder "verfassungsfeindliche"
kleidung ein.


Das heißt dass du ein eindeutiges Bekenntnis zu Staatsumstürzlerischen Aktivität in kauf nehmen willst.


ja.
solange träger dieser kleidung sich damit nur lächerlich machen oder spießer wie dich damit auf die palme bringen muss eine demokratie damit klarkommen. wenn jemand verbrechen begeht wird er behandelt wie jeder andere verbrecher auch egal was er oder sie anhat oder nicht.


Und EXTREMliberale wie du....



Ich erlaube mir hier mal laut zu lachen... Lachen


L.E.N. ist viel, aber "extremliberal" ist er mit Sicherheit nicht, wenn ich mir anschaue wie weitgehend er oft in die Freiheitsrechte insbesondere religioeser Menschen eingreifen moechte..
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sunkumat
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Beiträge: 385

Beitrag(#1456230) Verfasst am: 07.04.2010, 23:21    Titel: Antworten mit Zitat

Mo. hat folgendes geschrieben:
sunkumat hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
sunkumat hat folgendes geschrieben:
Ein Burka bzw. Niqqab Verbot soll mit einer Bußgeld Auferlegung einher gehen.



Du drückst Dich aber auch wenig verständlich aus. Wer soll jetzt mit einem Bußgeld belegt werden? Jemand, der so ein Verbot fordert oder durchbricht? Das ist mir ehrlich gesagt nicht ganz klar (vllt aus dem Grund, weil ich beides nicht nur für albern, sondern für nicht rechtsstaalich halte)


Ich meinte damit das tragen von Burka bzw. Niqqab soll mit einem Bußgeld belegt werden!

Um die Allgemeinheit zu schützen? Wovor?


Ihr wollt alle eins nicht verstehen, dass auch die konservativsten Moslems für ein Verbot sind.
Und dass das Tragen von Burka bzw. Niqqab nicht nur die legitimem Rechte der Frauen beschneidet und dem Bild der Modernen Frau nicht entspricht, sondern behindert die Menschen in Kommunikation mit diesen Frauen und ist ein Bekenntnis zu Staatsumstürzerischen Fundamentalismus .
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sunkumat
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Anmeldungsdatum: 11.10.2009
Beiträge: 385

Beitrag(#1456232) Verfasst am: 07.04.2010, 23:24    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
sunkumat hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
sunkumat hat folgendes geschrieben:


heul doch.

das tragen eines bestimmten kleidungsstückes mit einem bußgeld zu belegen ist nun mal willkür. und ja, ich schließe da auch sog.
Zitat:
"rechtsextreme" oder "verfassungsfeindliche"
kleidung ein.


Das heißt dass du ein eindeutiges Bekenntnis zu Staatsumstürzlerischen Aktivität in kauf nehmen willst.


ja.
solange träger dieser kleidung sich damit nur lächerlich machen oder spießer wie dich damit auf die palme bringen muss eine demokratie damit klarkommen. wenn jemand verbrechen begeht wird er behandelt wie jeder andere verbrecher auch egal was er oder sie anhat oder nicht.


Und EXTREMliberale wie du....



Ich erlaube mir hier mal laut zu lachen... Lachen


L.E.N. ist viel, aber "extremliberal" ist er mit Sicherheit nicht, wenn ich mir anschaue wie weitgehend er oft in die Freiheitsrechte insbesondere religioeser Menschen eingreifen moechte..


Seine Äußerungen sind auf jedem Fall Extremistisch!
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L.E.N.
im falschen Film



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Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1456235) Verfasst am: 07.04.2010, 23:25    Titel: Antworten mit Zitat

sunkumat hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
sunkumat hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
sunkumat hat folgendes geschrieben:


heul doch.

das tragen eines bestimmten kleidungsstückes mit einem bußgeld zu belegen ist nun mal willkür. und ja, ich schließe da auch sog.
Zitat:
"rechtsextreme" oder "verfassungsfeindliche"
kleidung ein.


Das heißt dass du ein eindeutiges Bekenntnis zu Staatsumstürzlerischen Aktivität in kauf nehmen willst.


ja.
solange träger dieser kleidung sich damit nur lächerlich machen oder spießer wie dich damit auf die palme bringen muss eine demokratie damit klarkommen. wenn jemand verbrechen begeht wird er behandelt wie jeder andere verbrecher auch egal was er oder sie anhat oder nicht.


Und EXTREMliberale wie du....



Ich erlaube mir hier mal laut zu lachen... Lachen


L.E.N. ist viel, aber "extremliberal" ist er mit Sicherheit nicht, wenn ich mir anschaue wie weitgehend er oft in die Freiheitsrechte insbesondere religioeser Menschen eingreifen moechte..


Seine Äußerungen sind auf jedem Fall Extremistisch!


besser als deine. die sind nämlich exkremistisch.
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