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Burkaverbot in Belgien
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jdf
MIM-104C Nikopol
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Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B

Beitrag(#1456386) Verfasst am: 08.04.2010, 08:39    Titel: Antworten mit Zitat

Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
jdf hat folgendes geschrieben:
Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
Komodo hat folgendes geschrieben:

Ich kann mich den Antworten von Xamanoth, Alchemist, Angkor, Rasmus und Noseman diesbezüglich nur vollends anschließen.


Du hast behauptet :"In Europa herscht Religionsfreiheit, das schließt Fundamentalismus mit ein."

Diese Behauptung impliziert, daß Fundamentalismus per se keine Gefahr für eine freiheitliche Gesellschaft darstellt und nicht bekämpft werden sollte und stattdessen unter dem Schutz der Religionsfreiheit falle.

Und das ist falsch.

Das ist mit der Aussage eben NICHT impliziert. Ist denn das so schwer zu verstehen? Argh


Ja, denn mit der Gleichung : Religionsfreiheit = Glaube und Fundamentalismus kann nicht jeder, der unseren Art. 4 GG als Teil einer FDGO versteht, was anfangen.

Das ist irrelevant. Ein Gesetz gilt unabhängig davon, ob du es verstehst oder etwas mit ihm anfangen kannst.
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1456392) Verfasst am: 08.04.2010, 08:55    Titel: Antworten mit Zitat

sunkumat hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Komodo hat folgendes geschrieben:
Der Konfliktfall existiert bei der Burka nur dann, wenn die Person zum Tragen gezwungen wird.


Und dann muss der Täter = Zwänger Ziel staatlicher Sanktionen sein; nicht etwa das Opfer, das für den Zwang, wie hier im Thread vorgeschlagen, auch noch ein Bußgeld bezahlen solle bzw. wie das in der Praxis der Fall wäre dafür mit häuslicher Gewalt bzw. Ausgangssperre zu rechnen hätte.


Ich denke dass der Staat für die Feststellung inerfamiliärer Täterschaft nicht zuständig ist, darüber hinaus arbeiten solche Frauen nicht – also die Männer würden das Bußgeld bezahlen müssen.


nicht zuständig?!
schön. dann können wir es bei ehelicher gewalt ja auch so handhaben. hat die frau blaue flecken und ne aufgeschlagene lippe und sie traut sich so auf die straße gibts ein bußgeld. zahlt ja eh der mann...
_________________
Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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sunkumat
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Anmeldungsdatum: 11.10.2009
Beiträge: 385

Beitrag(#1456401) Verfasst am: 08.04.2010, 09:06    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
sunkumat hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Komodo hat folgendes geschrieben:
Der Konfliktfall existiert bei der Burka nur dann, wenn die Person zum Tragen gezwungen wird.


Und dann muss der Täter = Zwänger Ziel staatlicher Sanktionen sein; nicht etwa das Opfer, das für den Zwang, wie hier im Thread vorgeschlagen, auch noch ein Bußgeld bezahlen solle bzw. wie das in der Praxis der Fall wäre dafür mit häuslicher Gewalt bzw. Ausgangssperre zu rechnen hätte.


Ich denke dass der Staat für die Feststellung inerfamiliärer Täterschaft nicht zuständig ist, darüber hinaus arbeiten solche Frauen nicht – also die Männer würden das Bußgeld bezahlen müssen.


nicht zuständig?!
schön. dann können wir es bei ehelicher gewalt ja auch so handhaben. hat die frau blaue flecken und ne aufgeschlagene lippe und sie traut sich so auf die straße gibts ein bußgeld. zahlt ja eh der mann...

Dein Äußerung ist ungeheur !*plonk*

Die Öffentlichkeit bzw. der Staat muss erst Kenntnis von der Tat bekommen, erst dann kann es eingreifen.
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jdf
MIM-104C Nikopol
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Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B

Beitrag(#1456465) Verfasst am: 08.04.2010, 10:30    Titel: Antworten mit Zitat

Bitte beachten: http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=1456464#1456464
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Alchemist
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 27897
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1456497) Verfasst am: 08.04.2010, 11:23    Titel: Antworten mit Zitat

jdf hat folgendes geschrieben:
Bitte beachten: http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=1456464#1456464


Krass, an den kann ich mich gar nicht erinnern, aber er hat damals schon so unverständliche Sätze geschrieben.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1456505) Verfasst am: 08.04.2010, 11:39    Titel: Antworten mit Zitat

Alchemist hat folgendes geschrieben:
jdf hat folgendes geschrieben:
Bitte beachten: http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=1456464#1456464


Krass, an den kann ich mich gar nicht erinnern, aber er hat damals schon so unverständliche Sätze geschrieben.


Hier waren schon so viele Verrückte - wie soll man die auch bloß noch nach Jahren auseinanderhalten können. Wie das Team da auch noch Einzelne identifizieren kann, wenn sie wiedergängig sind, ist schon bemerkenswert.
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Chilisalsa
registrierter User



Anmeldungsdatum: 21.12.2008
Beiträge: 1907

Beitrag(#1456572) Verfasst am: 08.04.2010, 13:16    Titel: Antworten mit Zitat

jdf hat folgendes geschrieben:
Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
jdf hat folgendes geschrieben:
Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
Komodo hat folgendes geschrieben:

Ich kann mich den Antworten von Xamanoth, Alchemist, Angkor, Rasmus und Noseman diesbezüglich nur vollends anschließen.


Du hast behauptet :"In Europa herscht Religionsfreiheit, das schließt Fundamentalismus mit ein."

Diese Behauptung impliziert, daß Fundamentalismus per se keine Gefahr für eine freiheitliche Gesellschaft darstellt und nicht bekämpft werden sollte und stattdessen unter dem Schutz der Religionsfreiheit falle.

Und das ist falsch.

Das ist mit der Aussage eben NICHT impliziert. Ist denn das so schwer zu verstehen? Argh


Ja, denn mit der Gleichung : Religionsfreiheit = Glaube und Fundamentalismus kann nicht jeder, der unseren Art. 4 GG als Teil einer FDGO versteht, was anfangen.

Das ist irrelevant. Ein Gesetz gilt unabhängig davon, ob du es verstehst oder etwas mit ihm anfangen kannst.


Dann lies doch mal Art. 4 GG und versuche, aus dem Gesetzestext den pauschalen Einschluß von Fundamentalismus, wie ihn Komodo behauptet hat, zu begründen.
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Komodo
Maggots!



Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 4588
Wohnort: 2Fort

Beitrag(#1456586) Verfasst am: 08.04.2010, 13:39    Titel: Antworten mit Zitat

Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
jdf hat folgendes geschrieben:
Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
jdf hat folgendes geschrieben:
Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
Komodo hat folgendes geschrieben:

Ich kann mich den Antworten von Xamanoth, Alchemist, Angkor, Rasmus und Noseman diesbezüglich nur vollends anschließen.


Du hast behauptet :"In Europa herscht Religionsfreiheit, das schließt Fundamentalismus mit ein."

Diese Behauptung impliziert, daß Fundamentalismus per se keine Gefahr für eine freiheitliche Gesellschaft darstellt und nicht bekämpft werden sollte und stattdessen unter dem Schutz der Religionsfreiheit falle.

Und das ist falsch.

Das ist mit der Aussage eben NICHT impliziert. Ist denn das so schwer zu verstehen? Argh


Ja, denn mit der Gleichung : Religionsfreiheit = Glaube und Fundamentalismus kann nicht jeder, der unseren Art. 4 GG als Teil einer FDGO versteht, was anfangen.

Das ist irrelevant. Ein Gesetz gilt unabhängig davon, ob du es verstehst oder etwas mit ihm anfangen kannst.


Dann lies doch mal Art. 4 GG und versuche, aus dem Gesetzestext den pauschalen Einschluß von Fundamentalismus, wie ihn Komodo behauptet hat, zu begründen.

Zitat:
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
Fundamentalismus ist Teil von 1.
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jdf
MIM-104C Nikopol
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Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B

Beitrag(#1456591) Verfasst am: 08.04.2010, 13:47    Titel: Antworten mit Zitat

Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
jdf hat folgendes geschrieben:
Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
Ja, denn mit der Gleichung : Religionsfreiheit = Glaube und Fundamentalismus kann nicht jeder, der unseren Art. 4 GG als Teil einer FDGO versteht, was anfangen.

Das ist irrelevant. Ein Gesetz gilt unabhängig davon, ob du es verstehst oder etwas mit ihm anfangen kannst.


Dann lies doch mal Art. 4 GG und versuche, aus dem Gesetzestext den pauschalen Einschluß von Fundamentalismus, wie ihn Komodo behauptet hat, zu begründen.


Art 4 GG hat folgendes geschrieben:
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

Ist ein fundamentalistisches religiöses Bekenntnis ein religiöses Bekenntnis? Wenn ja, dann ist es unverletzlich.

Ist eine fundamentalistische Religionsausübung eine Religionsausübung? Wenn ja, dann wird sie gewährleistet.

Schulterzucken
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1456595) Verfasst am: 08.04.2010, 13:52    Titel: Antworten mit Zitat

Sind die Zeugen Jehovas keine fundamentalistische Religionsgemeinschaft?
Und, dürfen die ihre Religion frei ausüben oder nicht?
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immanuela
total südlich



Anmeldungsdatum: 20.05.2009
Beiträge: 1846

Beitrag(#1456602) Verfasst am: 08.04.2010, 13:58    Titel: Antworten mit Zitat

Vor gerade einmal einer Stunde ist so eine Trulla unter meinem Fenster langgelaufen.
Im Ganzkörperumhang mit Kopftuch, ihr Mann ging ihr voraus, und weil der wohl etwas schnell war, versuchte sie aufzuholen und stolperte ihm in ihrem fast bodenlangen Sack hinterher. Der Mann natürlich ohne Kopfbedeckung, gut gestylte Haare, schicke Klamotten - das A.......h! (Beide mittleres Alter, um die 40. )
Frauen, die in Deutschland oder irgendwo sonst in der aufgeklärten Welt freiwillig so etwas tragen, kotzen mich als Frau an. Wofür unsere Urgroßmütter, Großmütter und Mütter über viele Jahrzehnte gekämpft und wofür sie viele Opfer gebracht haben, das treten diese religiös verstörten Frauen mit Füßen.
Freiheit ist etwas, was man sich erkämpfen muss und wofür man kämpfen muss, um es zu behalten, weiß jeder, der in Geschichte aufgepasst hat.
Also bin ich auch dafür, dass für die Unfreiheit der Frau stehende, verfassungsfeindliche Symbole wie die Burka bekämpft werden.

(Und Naivlingen, die gegenüber solchen Kleidungsstücken falsche Toleranz üben, denen wünsche ich, dass sie von jemandem die Burka lebenslang übergezogen bekommen, wenn sie schon meinen, dass sie auf so etwas nicht verzichten können. )
_________________
Felix, qui potuit rerum cognoscere causas...
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Chilisalsa
registrierter User



Anmeldungsdatum: 21.12.2008
Beiträge: 1907

Beitrag(#1456622) Verfasst am: 08.04.2010, 14:15    Titel: Antworten mit Zitat

Komodo hat folgendes geschrieben:
Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
jdf hat folgendes geschrieben:
Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
jdf hat folgendes geschrieben:
Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
Komodo hat folgendes geschrieben:

Ich kann mich den Antworten von Xamanoth, Alchemist, Angkor, Rasmus und Noseman diesbezüglich nur vollends anschließen.


Du hast behauptet :"In Europa herscht Religionsfreiheit, das schließt Fundamentalismus mit ein."

Diese Behauptung impliziert, daß Fundamentalismus per se keine Gefahr für eine freiheitliche Gesellschaft darstellt und nicht bekämpft werden sollte und stattdessen unter dem Schutz der Religionsfreiheit falle.

Und das ist falsch.

Das ist mit der Aussage eben NICHT impliziert. Ist denn das so schwer zu verstehen? Argh


Ja, denn mit der Gleichung : Religionsfreiheit = Glaube und Fundamentalismus kann nicht jeder, der unseren Art. 4 GG als Teil einer FDGO versteht, was anfangen.

Das ist irrelevant. Ein Gesetz gilt unabhängig davon, ob du es verstehst oder etwas mit ihm anfangen kannst.


Dann lies doch mal Art. 4 GG und versuche, aus dem Gesetzestext den pauschalen Einschluß von Fundamentalismus, wie ihn Komodo behauptet hat, zu begründen.

Zitat:
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
Fundamentalismus ist Teil von 1.


Du erklärst Fundamentalismus ohne jegliche Beschränkung und Begrenzung pauschal als Teil von Art. 4 (1) GG ?
Du hast schon mitbekommen, daß wir uns nicht in einem Gottesstaat befinden ? zynisches Grinsen
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Alchemist
registrierter User



Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 27897
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1456630) Verfasst am: 08.04.2010, 14:21    Titel: Antworten mit Zitat

Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
Komodo hat folgendes geschrieben:
Zitat:
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
Fundamentalismus ist Teil von 1.


Du erklärst Fundamentalismus ohne jegliche Beschränkung und Begrenzung pauschal als Teil von Art. 4 (1) GG ?
Du hast schon mitbekommen, daß wir uns nicht in einem Gottesstaat befinden ? zynisches Grinsen


Krass, du verstehst es ja wirklich nicht!

Geschockt
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1456638) Verfasst am: 08.04.2010, 14:25    Titel: Antworten mit Zitat

Chilisalsa hat folgendes geschrieben:


Du erklärst Fundamentalismus ohne jegliche Beschränkung und Begrenzung pauschal als Teil von Art. 4 (1) GG ?
Du hast schon mitbekommen, daß wir uns nicht in einem Gottesstaat befinden ? zynisches Grinsen


Es gibt Beschränkungen. Die liegen in anderen Gesetzen begründet, wie etwa dass man nicht morden darf. Aber das dürfen Atheisten und "normale" Gläubige auch nicht.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1456642) Verfasst am: 08.04.2010, 14:26    Titel: Antworten mit Zitat

Alchemist hat folgendes geschrieben:


Krass, du verstehst es ja wirklich nicht!

Geschockt


Und das nach x-fachen Erklärungen. Es ist echt schon tragisch.
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Mo.
over and out



Anmeldungsdatum: 30.11.2007
Beiträge: 12690

Beitrag(#1456645) Verfasst am: 08.04.2010, 14:29    Titel: Antworten mit Zitat

Ist es wirklich so schwer zu verstehen, dass jeder denken und glauben darf, was er will und sei es noch so fundamentaler Blödsinn, nur tun darf man nicht alles, was man möglicherweise will.

Der Unterschied liegt im denken/glauben und handeln. Man darf fundamentalistisch denken/glauben, man darf nur uU nicht alles was man denkt/glaubt in entsprechende Handlungen umsetzen.

Ich darf auch denken, ich würde diesen oder jenen gerne umbringen, ich darf mir das auch in allen Details ausmalen, nur tun darf ich es nicht.
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Norm
registrierter User



Anmeldungsdatum: 12.02.2007
Beiträge: 8149

Beitrag(#1456646) Verfasst am: 08.04.2010, 14:30    Titel: Antworten mit Zitat

immanuela hat folgendes geschrieben:
Vor gerade einmal einer Stunde ist so eine Trulla unter meinem Fenster langgelaufen.
Im Ganzkörperumhang mit Kopftuch, ihr Mann ging ihr voraus, und weil der wohl etwas schnell war, versuchte sie aufzuholen und stolperte ihm in ihrem fast bodenlangen Sack hinterher. Der Mann natürlich ohne Kopfbedeckung, gut gestylte Haare, schicke Klamotten - das A.......h! (Beide mittleres Alter, um die 40. )
Na das fängt ja sehr sympathisch an, mit welchem Recht beleidigst du die beiden? Die Frau ist nach dir eine Trulla, weil sie sich an die traditionellen Regeln hält, der Mann ist ein Arschloch, weil er sich nicht daran hält? Versteh mich nicht falsch, möglich, dass der Mann ein Arschloch ist und seine Frau nötigt in der Burka rumzulaufen - aber eben auch möglich, dass sie traditionell religiös ist und er nicht und sie sich deshalb entscheiden hat die Burka zu tragen und hinter ihm zu laufen und er sich modern kleidet. Das kannst du von deinem Fensterchen gaffend nicht sehen.
Zitat:
Frauen, die in Deutschland oder irgendwo sonst in der aufgeklärten Welt freiwillig so etwas tragen, kotzen mich als Frau an. Wofür unsere Urgroßmütter, Großmütter und Mütter über viele Jahrzehnte gekämpft und wofür sie viele Opfer gebracht haben, das treten diese religiös verstörten Frauen mit Füßen.
Unsere Großmütter haben nicht darum gekämpft kein Kopftuch zu tragen, in ländlichen Gegegnden machen das einige ältere Frauen heute noch, ohne es als Unterdrückungssymbol anzusehen. Vielmehr wurde um das Recht gekämpft zu wählen, zu arbeiten... Kotzen dich Hausfrauen und weibliche Nichtwähler gleichermaßen an, hast du für ihre Fälle ähnliche Forderungen?
Zitat:
Freiheit ist etwas, was man sich erkämpfen muss und wofür man kämpfen muss, um es zu behalten, weiß jeder, der in Geschichte aufgepasst hat. Also bin ich auch dafür, dass für die Unfreiheit der Frau stehende, verfassungsfeindliche Symbole wie die Burka bekämpft werden.

Du fürchtest, dass ein paar verienzelte Burkaträgerinnen unsere Freiheit gefährden und wir dann auch alle Burka oder mindestens Kopftuch tragen müssen?

Zitat:
(Und Naivlingen, die gegenüber solchen Kleidungsstücken falsche Toleranz üben, denen wünsche ich, dass sie von jemandem die Burka lebenslang übergezogen bekommen, wenn sie schon meinen, dass sie auf so etwas nicht verzichten können. )
Was unterscheidet dich dann von einem Mann, der seie Frau zwingt eine Burka zu tragen? Auch du hast nichts verstanden. Die "Naivlinge", wie du uns nennst, könnten problemlos auf Burkas verzichten. Sie maßen sich nur nicht an anderen vorzuschreiben, auch darauf zu verzichten und somit wie jemand, der eine Frau zwingt eine Burka zu tragen über den Kopf der Frau hinweg zu bestimmen, was sie anziehen darf. Sie wünschen, dass die Freiheit gewahrt bleibt, du verstehst? zwinkern
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Chilisalsa
registrierter User



Anmeldungsdatum: 21.12.2008
Beiträge: 1907

Beitrag(#1456652) Verfasst am: 08.04.2010, 14:41    Titel: Antworten mit Zitat

jdf hat folgendes geschrieben:
Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
jdf hat folgendes geschrieben:
Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
Ja, denn mit der Gleichung : Religionsfreiheit = Glaube und Fundamentalismus kann nicht jeder, der unseren Art. 4 GG als Teil einer FDGO versteht, was anfangen.

Das ist irrelevant. Ein Gesetz gilt unabhängig davon, ob du es verstehst oder etwas mit ihm anfangen kannst.


Dann lies doch mal Art. 4 GG und versuche, aus dem Gesetzestext den pauschalen Einschluß von Fundamentalismus, wie ihn Komodo behauptet hat, zu begründen.


Art 4 GG hat folgendes geschrieben:
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

Ist ein fundamentalistisches religiöses Bekenntnis ein religiöses Bekenntnis? Wenn ja, dann ist es unverletzlich.

Ist eine fundamentalistische Religionsausübung eine Religionsausübung? Wenn ja, dann wird sie gewährleistet.

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Ich habe nicht behauptet, daß jede Form von Fundamentalismus verfassungswidrig sei, allerdings beanstande ich den pauschalen Einschluß von Fundamentalismus denn mir scheint, daß ausgeblendet wird, daß Fundamentalismus auch den Versuch beinhalten kann, anderen seine Regeln mit radikalen und intoleranten Mitteln aufzwingen zu wollen, und diese Form des Fundamentalismus ist durch keinen Artikel des GG gedeckt oder eingeschlossen.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1456654) Verfasst am: 08.04.2010, 14:47    Titel: Antworten mit Zitat

Chilisalsa hat folgendes geschrieben:

Ich habe nicht behauptet, daß jede Form von Fundamentalismus verfassungswidrig sei, allerdings beanstande ich den pauschalen Einschluß von Fundamentalismus denn mir scheint, daß ausgeblendet wird, daß Fundamentalismus auch den Versuch beinhalten kann, anderen seine Regeln mit radikalen und intoleranten Mitteln aufzwingen zu wollen, und diese Form des Fundamentalismus ist durch keinen Artikel des GG gedeckt oder eingeschlossen.


In dem Moment, wo diese Versuche gemacht werden, greifen Gesetze. Es ist deshalb völlig unnötig, Fundamentalismus aus Art. 4 rauszunehmen, genauso wie es völlig unsinnig ist, Pädophilismus aus irgendwelchen Selbstbestimmungsrechte rauszunehmen. Wer was anstellt, wird bestraft, und zwar danach und nicht vorab mittels irgendwelcher Glaskugelgeschichten oder Unterstellungen.

Wie sollte man denn auch feststellen, welcher Fundamentalismus nicht erlaubt sein darf? Per Akt de Mufti, oder was? Da mag jemand keine Burkaträger oder lange Nasenringe, und deswegen ein Verbot?

Wie stellst Du Dir denn das konket überhaupt vor?
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Komodo
Maggots!



Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 4588
Wohnort: 2Fort

Beitrag(#1456656) Verfasst am: 08.04.2010, 14:53    Titel: Antworten mit Zitat

Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
Du erklärst Fundamentalismus ohne jegliche Beschränkung und Begrenzung pauschal als Teil von Art. 4 (1) GG ?
Nun, Religiöser Fundamentalismus: Ja.
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Chevvi
registrierter User



Anmeldungsdatum: 20.08.2008
Beiträge: 382
Wohnort: Bremen

Beitrag(#1456668) Verfasst am: 08.04.2010, 15:13    Titel: Antworten mit Zitat

Religionsfreiheit schliesst Fundamentalismus nicht aus.

Religionsfreiheit schliesst Fundamentalismus mit ein.

Gibt es da einen Unterschied?
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jdf
MIM-104C Nikopol
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Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B

Beitrag(#1456671) Verfasst am: 08.04.2010, 15:25    Titel: Antworten mit Zitat

Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
jdf hat folgendes geschrieben:
Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
jdf hat folgendes geschrieben:
Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
Ja, denn mit der Gleichung : Religionsfreiheit = Glaube und Fundamentalismus kann nicht jeder, der unseren Art. 4 GG als Teil einer FDGO versteht, was anfangen.

Das ist irrelevant. Ein Gesetz gilt unabhängig davon, ob du es verstehst oder etwas mit ihm anfangen kannst.


Dann lies doch mal Art. 4 GG und versuche, aus dem Gesetzestext den pauschalen Einschluß von Fundamentalismus, wie ihn Komodo behauptet hat, zu begründen.


Art 4 GG hat folgendes geschrieben:
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

Ist ein fundamentalistisches religiöses Bekenntnis ein religiöses Bekenntnis? Wenn ja, dann ist es unverletzlich.

Ist eine fundamentalistische Religionsausübung eine Religionsausübung? Wenn ja, dann wird sie gewährleistet.

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Ich habe nicht behauptet, daß jede Form von Fundamentalismus verfassungswidrig sei, allerdings beanstande ich den pauschalen Einschluß von Fundamentalismus...

Damit wirst du leben müssen, er ist Teil des GG (im übrigen solltest du den Begriff "pauschaler Einschluß" mal erklären.)

Wenn du allerdings dagegen bist, der Sache gar feindlich gegenüberstehst, kann man dich als Verfassungsfeind bezeichnen.


Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
...denn mir scheint, daß ausgeblendet wird, daß Fundamentalismus auch den Versuch beinhalten kann, anderen seine Regeln mit radikalen und intoleranten Mitteln aufzwingen zu wollen, und diese Form des Fundamentalismus ist durch keinen Artikel des GG gedeckt oder eingeschlossen.

Es wird nicht ausgeblendet, sondern sogar oft gefördert. ZB durch Förderung konfessioneller Kindergärten oder die Duldung des besonderen Arbeitsrechts für kirchliche Organisationen.

Beschränkt wird er durch das Strafrecht etc.
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Chilisalsa
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Anmeldungsdatum: 21.12.2008
Beiträge: 1907

Beitrag(#1456689) Verfasst am: 08.04.2010, 15:56    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Chilisalsa hat folgendes geschrieben:

Ich habe nicht behauptet, daß jede Form von Fundamentalismus verfassungswidrig sei, allerdings beanstande ich den pauschalen Einschluß von Fundamentalismus denn mir scheint, daß ausgeblendet wird, daß Fundamentalismus auch den Versuch beinhalten kann, anderen seine Regeln mit radikalen und intoleranten Mitteln aufzwingen zu wollen, und diese Form des Fundamentalismus ist durch keinen Artikel des GG gedeckt oder eingeschlossen.


In dem Moment, wo diese Versuche gemacht werden, greifen Gesetze. Es ist deshalb völlig unnötig, Fundamentalismus aus Art. 4 rauszunehmen


Was heißt hier rausnehmen, Fundamentalismus wird in Art. 4 GG überhaupt nicht erwähnt. Lachen
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Alchemist
registrierter User



Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 27897
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1456690) Verfasst am: 08.04.2010, 15:58    Titel: Antworten mit Zitat

Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Chilisalsa hat folgendes geschrieben:

Ich habe nicht behauptet, daß jede Form von Fundamentalismus verfassungswidrig sei, allerdings beanstande ich den pauschalen Einschluß von Fundamentalismus denn mir scheint, daß ausgeblendet wird, daß Fundamentalismus auch den Versuch beinhalten kann, anderen seine Regeln mit radikalen und intoleranten Mitteln aufzwingen zu wollen, und diese Form des Fundamentalismus ist durch keinen Artikel des GG gedeckt oder eingeschlossen.


In dem Moment, wo diese Versuche gemacht werden, greifen Gesetze. Es ist deshalb völlig unnötig, Fundamentalismus aus Art. 4 rauszunehmen


Was heißt hier rausnehmen, Fundamentalismus wird in Art. 4 GG überhaupt nicht erwähnt. Lachen


Herzlichen Glüchwunsch.
Sie haben den Tagessieg in "sich-blöd-stellen" errungen.

bravo
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1456692) Verfasst am: 08.04.2010, 16:03    Titel: Antworten mit Zitat

Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Chilisalsa hat folgendes geschrieben:

Ich habe nicht behauptet, daß jede Form von Fundamentalismus verfassungswidrig sei, allerdings beanstande ich den pauschalen Einschluß von Fundamentalismus denn mir scheint, daß ausgeblendet wird, daß Fundamentalismus auch den Versuch beinhalten kann, anderen seine Regeln mit radikalen und intoleranten Mitteln aufzwingen zu wollen, und diese Form des Fundamentalismus ist durch keinen Artikel des GG gedeckt oder eingeschlossen.


In dem Moment, wo diese Versuche gemacht werden, greifen Gesetze. Es ist deshalb völlig unnötig, Fundamentalismus aus Art. 4 rauszunehmen


Was heißt hier rausnehmen, Fundamentalismus wird in Art. 4 GG überhaupt nicht erwähnt. Lachen


Nicht explizit. Bigotte, lasche, vorgetäuschte und alle anderen Spielarten des Grades der religiösen Haltung auch nicht. Aber nur ein sehr dummer Mensch oder jemand der auf fünftausendseitige EU-Verordnungen für Karamellbobons steht kommt auf den Gedanken, all sowas offensichtliches in eine Verfassung reinzuschreiben.

Wurde Dir auch bereits schon kürzer gesagt:
Komodo hat folgendes geschrieben:

Zitat:
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
Fundamentalismus ist Teil von 1.
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Chilisalsa
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Anmeldungsdatum: 21.12.2008
Beiträge: 1907

Beitrag(#1456695) Verfasst am: 08.04.2010, 16:15    Titel: Antworten mit Zitat

Alchemist hat folgendes geschrieben:
Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Chilisalsa hat folgendes geschrieben:

Ich habe nicht behauptet, daß jede Form von Fundamentalismus verfassungswidrig sei, allerdings beanstande ich den pauschalen Einschluß von Fundamentalismus denn mir scheint, daß ausgeblendet wird, daß Fundamentalismus auch den Versuch beinhalten kann, anderen seine Regeln mit radikalen und intoleranten Mitteln aufzwingen zu wollen, und diese Form des Fundamentalismus ist durch keinen Artikel des GG gedeckt oder eingeschlossen.


In dem Moment, wo diese Versuche gemacht werden, greifen Gesetze. Es ist deshalb völlig unnötig, Fundamentalismus aus Art. 4 rauszunehmen


Was heißt hier rausnehmen, Fundamentalismus wird in Art. 4 GG überhaupt nicht erwähnt. Lachen


Herzlichen Glüchwunsch.
Sie haben den Tagessieg in "sich-blöd-stellen" errungen.

bravo


Bist du da sicher ?
Den haben mindestens ebenso alle verdient, die eine Laieninterpretation für Gesetzestext halten, ich befinde mich also in bester Gesellschaft Lachen
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Evilbert
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Beiträge: 42408

Beitrag(#1456711) Verfasst am: 08.04.2010, 16:39    Titel: Antworten mit Zitat

Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
Alchemist hat folgendes geschrieben:
Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Chilisalsa hat folgendes geschrieben:

Ich habe nicht behauptet, daß jede Form von Fundamentalismus verfassungswidrig sei, allerdings beanstande ich den pauschalen Einschluß von Fundamentalismus denn mir scheint, daß ausgeblendet wird, daß Fundamentalismus auch den Versuch beinhalten kann, anderen seine Regeln mit radikalen und intoleranten Mitteln aufzwingen zu wollen, und diese Form des Fundamentalismus ist durch keinen Artikel des GG gedeckt oder eingeschlossen.


In dem Moment, wo diese Versuche gemacht werden, greifen Gesetze. Es ist deshalb völlig unnötig, Fundamentalismus aus Art. 4 rauszunehmen


Was heißt hier rausnehmen, Fundamentalismus wird in Art. 4 GG überhaupt nicht erwähnt. Lachen


Herzlichen Glüchwunsch.
Sie haben den Tagessieg in "sich-blöd-stellen" errungen.

bravo


Bist du da sicher ?

Ja.

Zitat:

Den haben mindestens ebenso alle verdient, die eine Laieninterpretation für Gesetzestext halten, ich befinde mich also in bester Gesellschaft Lachen


Du wurdest gleich zu Beginn dieser überflüssigen Diskussion von einem Juristen belehrt, dass Du falsch liegst.

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
Komodo hat folgendes geschrieben:
sunkumat hat folgendes geschrieben:
Europa ist liberal, aber nicht tolerant gegenüber dem Fundamentalismus,
In Europa herrscht Religionsfreiheit, das schließt Fundamentalismus mit ein.

Falsch.

Nein.
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Chilisalsa
registrierter User



Anmeldungsdatum: 21.12.2008
Beiträge: 1907

Beitrag(#1456751) Verfasst am: 08.04.2010, 17:48    Titel: Antworten mit Zitat

jdf hat folgendes geschrieben:
Chilisalsa hat folgendes geschrieben:


Ich habe nicht behauptet, daß jede Form von Fundamentalismus verfassungswidrig sei, allerdings beanstande ich den pauschalen Einschluß von Fundamentalismus...


Damit wirst du leben müssen, er ist Teil des GG (im übrigen solltest du den Begriff "pauschaler Einschluß" mal erklären.)


Natürlich muß man mit den nicht gesetzwidrigen Formen von Fundamentalismus leben, das habe ich ja schließlich nie bestritten, ich habe lediglich die Interpretation von Komodo beanstandet, der Fundamentalismus per se eingeschlossen sieht, ohne irgendwelche durch Gesetze beschränkte Form. Diesen pauschalen Einschluß habe ich beanstandet.


jdf hat folgendes geschrieben:
Wenn du allerdings dagegen bist, der Sache gar feindlich gegenüberstehst, kann man dich als Verfassungsfeind bezeichnen.


Von welcher Sache redest du denn ?


Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
...denn mir scheint, daß ausgeblendet wird, daß Fundamentalismus auch den Versuch beinhalten kann, anderen seine Regeln mit radikalen und intoleranten Mitteln aufzwingen zu wollen, und diese Form des Fundamentalismus ist durch keinen Artikel des GG gedeckt oder eingeschlossen.


jdf hat folgendes geschrieben:
Es wird nicht ausgeblendet, sondern sogar oft gefördert. ZB durch Förderung konfessioneller Kindergärten oder die Duldung des besonderen Arbeitsrechts für kirchliche Organisationen.

Beschränkt wird er durch das Strafrecht etc.


Keine Einwände, auch auf die Privilegien der Religionen, die ich wie andere hier auch gestrichen haben will, habe ich bereits hingewiesen.
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Komodo
Maggots!



Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 4588
Wohnort: 2Fort

Beitrag(#1456762) Verfasst am: 08.04.2010, 18:03    Titel: Antworten mit Zitat

Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
Natürlich muß man mit den nicht gesetzwidrigen Formen von Fundamentalismus leben, das habe ich ja schließlich nie bestritten, ich habe lediglich die Interpretation von Komodo beanstandet, der Fundamentalismus per se eingeschlossen sieht, ohne irgendwelche durch Gesetze beschränkte Form. Diesen pauschalen Einschluß habe ich beanstandet.
Das ist ein Strohmannargument.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1456765) Verfasst am: 08.04.2010, 18:07    Titel: Antworten mit Zitat

Chilisalsa hat folgendes geschrieben:


Natürlich muß man mit den nicht gesetzwidrigen Formen von Fundamentalismus leben, das habe ich ja schließlich nie bestritten, ich habe lediglich die Interpretation von Komodo beanstandet, der Fundamentalismus per se eingeschlossen sieht, ohne irgendwelche durch Gesetze beschränkte Form.


Entweder Du stellst Dich dumm oder Du bist dumm. Das Rechte dort enden, wo sie durch ihnen entgegenstehende Beschränkungen (Pflichten, Rechte anderer) Gesetze brechen, ist so trivial, dass es jedes Kind allerspätestens bis Ende Grundschule als Grundvoraussetzung sozialen Miteinanderlebens verinnerlicht haben sollte.

Deinen lächerlichen Versuch hier zurückzurudern, indem Du gar noch Komodo bezichtigst dieses Niveau nicht zu haben kannste Dir schenken.

Du bist derjenige der sich (nicht das erste Mal) hier lächerlich gemacht hat.


Zuletzt bearbeitet von Evilbert am 08.04.2010, 18:09, insgesamt einmal bearbeitet
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