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Filesharing
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Valen MacLeod
Antitheist



Anmeldungsdatum: 11.12.2004
Beiträge: 6172
Wohnort: Jenseits von Eden

Beitrag(#1459130) Verfasst am: 12.04.2010, 19:13    Titel: Antworten mit Zitat

Namronia hat folgendes geschrieben:
NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
Ich werde mir zur Sicherheit schonmal einen Emigrationsplan in die Schublade legen.


beeil dich, bevor die ausreise verboten wird. Cool

"Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu bauen!"

Spanien versucht damit scheinbar seine leeren Ferienwohnungen zu füllen... zwinkern

Ragmaanir hat folgendes geschrieben:
Französischer Senat stimmt neuem Gesetz zu Internet-Sperren zu

Eine Kopie ist doch keine Fälschung, oder? Eine Fälschung ist dem Orginal (täuschend) ähnlich. Aber von einer Täuschung kann doch nicht die Rede sein, wenn dem Empfänger klar ist, dass es sich um eine Kopie handelt. Oder hab ich jetzt ein komplett falsches Rechtsverständnis? Wo ist denn bitte beim Filesharing eine Täuschungsabsicht?
_________________
V.i.S.d.P.:Laird Valen MacLeod (Pseudonym!)
"... Wenn das hier das Haus Gottes ist, Junge, warum blühen hier dann keine Blumen, warum strömt dann hier kein Wasser und warum scheint dann hier die Sonne nicht, Bürschchen?!" <i>Herman van Veen</i>
Das Schlimme an meinen Katastrophenszenarien ist... dass ich damit über kurz oder lang noch immer Recht behielt.
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Ragmaanir
Fieser Necessitator



Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 833
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1459812) Verfasst am: 14.04.2010, 00:55    Titel: Antworten mit Zitat

Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:

Ragmaanir hat folgendes geschrieben:
Französischer Senat stimmt neuem Gesetz zu Internet-Sperren zu

Eine Kopie ist doch keine Fälschung, oder? Eine Fälschung ist dem Orginal (täuschend) ähnlich. Aber von einer Täuschung kann doch nicht die Rede sein, wenn dem Empfänger klar ist, dass es sich um eine Kopie handelt. Oder hab ich jetzt ein komplett falsches Rechtsverständnis? Wo ist denn bitte beim Filesharing eine Täuschungsabsicht?

Keine Ahnung. Genaugenommen ist die Kopie einer Datei vom original Inhaltlich sogar überhaupt nicht unterscheidbar. Aber wer weiß wie das vor Gericht gehandhabt wird.

Gulli: Italienischer Innenminister bekennt sich zu File-Sharing
_________________
Dieser Post enthält die unumstößliche, objektive Wahrheit.
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Shadaik
evolviert



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#1459844) Verfasst am: 14.04.2010, 08:13    Titel: Antworten mit Zitat

Ragmaanir hat folgendes geschrieben:
Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:

Ragmaanir hat folgendes geschrieben:
Französischer Senat stimmt neuem Gesetz zu Internet-Sperren zu

Eine Kopie ist doch keine Fälschung, oder? Eine Fälschung ist dem Orginal (täuschend) ähnlich. Aber von einer Täuschung kann doch nicht die Rede sein, wenn dem Empfänger klar ist, dass es sich um eine Kopie handelt. Oder hab ich jetzt ein komplett falsches Rechtsverständnis? Wo ist denn bitte beim Filesharing eine Täuschungsabsicht?

Keine Ahnung. Genaugenommen ist die Kopie einer Datei vom original Inhaltlich sogar überhaupt nicht unterscheidbar.
? In der Regel liegt zwischen Original und Tauschbörsenversion mindestens eine Formatskonversion.

Was die Täuschung angeht: Nunja, Vorsicht vor Rechtsbegriffen in anderen Sprachen.
_________________
Fische schwimmen nur in zwei Situationen mit dem Strom: Auf der Flucht und im Tode
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Ragmaanir
Fieser Necessitator



Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 833
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1459961) Verfasst am: 14.04.2010, 11:41    Titel: Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:
Ragmaanir hat folgendes geschrieben:
Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:

Ragmaanir hat folgendes geschrieben:
Französischer Senat stimmt neuem Gesetz zu Internet-Sperren zu

Eine Kopie ist doch keine Fälschung, oder? Eine Fälschung ist dem Orginal (täuschend) ähnlich. Aber von einer Täuschung kann doch nicht die Rede sein, wenn dem Empfänger klar ist, dass es sich um eine Kopie handelt. Oder hab ich jetzt ein komplett falsches Rechtsverständnis? Wo ist denn bitte beim Filesharing eine Täuschungsabsicht?

Keine Ahnung. Genaugenommen ist die Kopie einer Datei vom original Inhaltlich sogar überhaupt nicht unterscheidbar.
? In der Regel liegt zwischen Original und Tauschbörsenversion mindestens eine Formatskonversion.

Dann ist es auch keine Kopie der originaldatei mehr. Aber heute werden viele (die meisten?) Musikstücke ja als mp3 angeboten. Und wenn man davon eine Kopie anfertigt, dann ist diese Kopie vom Original inhaltlich nicht unterscheidbar.

Gulli: Illegal aber egal: Haben Kids ein Unrechtsbewusstsein? hat folgendes geschrieben:
[...]Für die Befragten im Alter von 12 bis 19 Jahren war es eher zweitrangig, ob die Daten illegal bezogen wurden. Mehr als zwei Drittel der Befragten gaben an, schon einmal Dateien an andere weitergegeben zu haben. Und das obwohl 87 Prozent wissen, dass der Datentausch im Netz verboten ist. Jeder fünfte Jugendliche hat ausgesagt, auch die persönliche Bibliothek durch eigenes Filesharing zu erweitern.

Bei den Zahlen kann der Verband natürlich nur rot sehen. "Viele junge Leute glauben, sich Bücher illegal im Netz zu besorgen, sei etwas anderes, als einen Roman in der Buchhandlung zu stehlen. Da fehlt ihnen jedes Unrechtsbewusstsein. Hier müssen wir Aufklärungsarbeit leisten", so der Hauptgeschäftsführer Alexander Skipis dazu. Auch wenn 87 Prozent der befragten Jugendlichen bewusst ist, dass sie beim Filesharing gegen das Gesetz verstoßen, empfinden rund 45 Prozent den Datentausch nicht als falsch. Doch: Rund zwei Drittel fürchten strengere Verfolgungen, wenn sie entdeckt werden, und haben ein schlechtes Gewissen, wenn sie Daten unerlaubt weitergeben. Mehr als die Hälfte würden es befürworten, wenn andere Filesharer erwischt würden.[...]

(Hervorhebung von mir)
Es ist etwas anderes ein Buch im Buchladen zu klauen! Hier müssen wir Aufklärungsarbeit leisten!

Gulli: US-Regierung pro Filesharing
_________________
Dieser Post enthält die unumstößliche, objektive Wahrheit.
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nocquae
diskriminiert nazis



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#1599839) Verfasst am: 16.01.2011, 20:28    Titel: Antworten mit Zitat

Filesharing wird deutlich weniger gefährlich, wenn Werke älter als sechs Monate sind
Das OLG [Köln nimmt] ein "gewerbliches Ausmaß" einer Urheberrechtsverletzung in P2P-Netzwerken erst dann an, wenn das angebotene Werk sich noch in der "Abverkaufsphase" befindet.
_________________
In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht.
-- Kurt Tucholsky
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göttertod
Atheist und Zweifelsäer



Anmeldungsdatum: 20.08.2004
Beiträge: 1565
Wohnort: Freiburg

Beitrag(#1599844) Verfasst am: 16.01.2011, 20:40    Titel: Antworten mit Zitat

http://de.wikipedia.org/wiki/Grooveshark

grooveshark.com

Wie legal ist eigentlich der Musikstreaming-Dienst ‘Grooveshark’?

Zitat:
Was bedeutet das für die User in Deutschland? Hier gilt auch für ein amerikanisches Unternehmen das deutsche Urheberrecht. „Streaming ist nach wie vor eine rechtliche Grauzone, da es noch keine aussagekräftigen Urteile dazu gibt“, erläutert uns Rechtsanwalt Udo Vetter, der auch das Lawblog betreibt. „Allerdings ist das Anhören bzw. Ansehen von gestreamten Inhalten nach meiner Meinung (und der vieler anderer Juristen) keine Urheberrechtsverletzung durch den Nutzer.“ Denn hier werde ja nichts vervielfältigt, sondern nur konsumiert. Nach deutschem Recht aber sei eben die Vervielfältigung der entscheidenden Punkt, an dem das Urheberrecht ansetzt.

...

Halten wir also fest: In Deutschland dürfen wir Grooveshark nutzen, um die vorhandene Stücke zu hören. Allerdings sollte man davon absehen, selber Musik bei dem Dienst hochzuladen.

_________________
auf dass die Bücher von "Iain Banks" Wirklichkeit werden
The Jimmy Dore Show
jede Tradition ist es wert sich an sie zu erinnern, aber nicht jede Tradition ist es wert gelebt zu werden
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nocquae
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#1795056) Verfasst am: 17.11.2012, 13:58    Titel: Antworten mit Zitat

"Versehentlich" verrechnet. Lachen

http://www.heise.de/newsticker/meldung/US-Marktforscher-verrechnen-sich-bei-Filesharing-Effekten-1751902.html

Zitat:
Unter Einbeziehung des Teilsaldos für Tonträger und digitale Musikstücke stehen hier bei den P2P-Anwendern 267 US-Dollar 191 bei den restlichen Kunden gegenüber. Korrekterweise müssten beim Zusammenzählen der eigentlich ausschlaggebenden fünf Kategorien 206 und 138 US-Dollar herauskommen, rechnet der kanadische Rechtswissenschaftler Michael Geist vor. Dies mache bei den Gesamtausgaben einen Unterschied von fast 50 Prozent Plus bei Filesharern aus, während er bei der von der NPD Group dargebotenen Summe nur 35,6 Prozent betrage.


Nochmal im Klartext: Filesharing-Nutzer geben im Durchschnitt 50% mehr Geld für Musik, Filme, Konzerte etc aus, als Nicht-Filesharing-Nutzer.
_________________
In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht.
-- Kurt Tucholsky
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Anmeldungsdatum: 10.10.2010
Beiträge: 3326

Beitrag(#1795060) Verfasst am: 17.11.2012, 14:06    Titel: Antworten mit Zitat

nocquae hat folgendes geschrieben:

Nochmal im Klartext: Filesharing-Nutzer geben im Durchschnitt 50% mehr Geld für Musik, Filme, Konzerte etc aus, als Nicht-Filesharing-Nutzer.

Ähnlich dürfte das Verhältnis früher für Kassetten- und LP-Besitzer gelten.
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Murphy
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Anmeldungsdatum: 29.04.2011
Beiträge: 5000

Beitrag(#1795063) Verfasst am: 17.11.2012, 14:22    Titel: Antworten mit Zitat

göttertod hat folgendes geschrieben:
http://de.wikipedia.org/wiki/Grooveshark

grooveshark.com

Wie legal ist eigentlich der Musikstreaming-Dienst ‘Grooveshark’?

Zitat:
Was bedeutet das für die User in Deutschland? Hier gilt auch für ein amerikanisches Unternehmen das deutsche Urheberrecht. „Streaming ist nach wie vor eine rechtliche Grauzone, da es noch keine aussagekräftigen Urteile dazu gibt“, erläutert uns Rechtsanwalt Udo Vetter, der auch das Lawblog betreibt. „Allerdings ist das Anhören bzw. Ansehen von gestreamten Inhalten nach meiner Meinung (und der vieler anderer Juristen) keine Urheberrechtsverletzung durch den Nutzer.“ Denn hier werde ja nichts vervielfältigt, sondern nur konsumiert. Nach deutschem Recht aber sei eben die Vervielfältigung der entscheidenden Punkt, an dem das Urheberrecht ansetzt.

...

Halten wir also fest: In Deutschland dürfen wir Grooveshark nutzen, um die vorhandene Stücke zu hören. Allerdings sollte man davon absehen, selber Musik bei dem Dienst hochzuladen.

http://grooveshark.com/album/Sultans+Of+Swing/2185063 Schulterzucken
Zitat:
Aufgrund unverhältnismäßig hoher Betriebskosten stellt
Grooveshark den Zugriff aus Deutschland ein.
...
Wir hoffen, eines Tages zurück zu kommen. Wenn Sie die Betriebskosten für Anbieter wie Grooveshark herabsetzen wollen, können Sie eine höfliche Nachricht an die GEMA schicken.

Die auch? Mit den Augen rollen
Hatte der alte Gorbi wieder mal Recht: Wer zu spät kommt...
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bernard
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Anmeldungsdatum: 12.06.2012
Beiträge: 634

Beitrag(#1795066) Verfasst am: 17.11.2012, 14:35    Titel: Antworten mit Zitat

nocquae hat folgendes geschrieben:
Nochmal im Klartext: Filesharing-Nutzer geben im Durchschnitt 50% mehr Geld für Musik, Filme, Konzerte etc aus, als Nicht-Filesharing-Nutzer.


Nicht weiter verwunderlich. Wenn jemand Musik aus Tauschbörsen zieht, ist das ein deutliches Anzeichen für ein außerordentlich starkes Interesse an deratiger Musik. Und natürlich gehen solche Menschen auch häufiger auf Konzerte, etc.
Ich interessiere mich nicht sonderlich für derartige Musik. Es ist so selten, dass mich eine Musik-CD interessiert, dass ich sie dann lieber kaufe. Der Aufwand, mich mit entsprechenden Programmen, dubiosen Internetseiten, etc. vertraut zu machen, würde sich einfach nicht lohnen. Es ist ziemlich sinnlos, Konsumenten wie mich, mit Tauschbörsen-Nutzern zu vergleichen.
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