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Willkürjustiz (Rechtsbeuger) hat wieder zugeschlagen
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Quetsche2000
registrierter User



Anmeldungsdatum: 06.02.2008
Beiträge: 780

Beitrag(#1462953) Verfasst am: 20.04.2010, 12:47    Titel: Willkürjustiz (Rechtsbeuger) hat wieder zugeschlagen Antworten mit Zitat

http://de.news.yahoo.com/34/20100420/twl...ge-6ae0455.html


Weil er zwei Frauen gegen einen alkoholisierten Angreifer verteidigte, muss der couragierte Uwe W. 600 Euro Strafe zahlen. Der couragierte Münchner versteht die Welt nicht mehr.

Geldstrafe für Zivilcourage
„Ich werde bestraft, weil ich geholfen habe“, berichtet Uwe W. Reportern der Münchner „Tageszeitung“. Im November vergangenen Jahres befindet sich Uwe W. auf dem Nachhauseweg, als er eine bedrohliche Szenerie bemerkt. Ein angetrunkener Mann pöbelt am U-Bahnsteig Implerstraße zwei Frauen offenbar aus heiterem Himmel an. Als dieser eine der beiden mit einer Bierflasche niederstreckt, kann W. nicht länger zusehen. Beherzt greift er ein. Als er den Angreifer abzudrängen versucht, fällt der 26-Jährige auf die Gleise, bricht sich die Hand. „Ich dachte, der geht jetzt auch auf mich los. Ich war froh, dass Herr W. plötzlich da stand“, sagte eine der Frauen der „TZ“. Doch die Richter sehen W.s Tat nicht ganz so positiv.

„Vorsätzliche Körperverletzung“ lautet der Vorwurf gegen den Helfer. Der körperlich überlegene Handwerker habe überreagiert, andere Zeugen hätten längst den Notruf kontaktiert. Nun soll Uwe w. 600 Euro Strafe zahlen. Auch wenn die beiden angegriffenen Frauen ihren Retter verteidigen: In Absprache mit seinem Anwalt hat W. die Strafe zähneknirschend angenommen. „Ich hatte keine Wahl: Entweder ich akzeptiere den Strafbefehl oder werde wegen gefährlicher Körperverletzung zu mindestens einem halben Jahr verurteilt.“

Ob er in Zukunft nochmal sein Leben für andere riskiert, weiß W. nicht: „Zivilcourage lohnt sich nicht!“, so der gestrafte Helfer gegenüber dem „Münchner Merkur“.

**********************************************************

Kommentar:
Solange wir in Deutschland eine unkontrollierbare Juristenmafia haben, werden wir mit derartigen Willkürurteilen leben müssen. Wären diese beiden Frauen Richterinnen oder Staatsanwältinnen gewesen, der Mann mit Zivilcourage wäre mit dem Bundesverdienstkreuz geehrt worden.
Was den Kirchen ihr sexueller Missbrauch, dass ist unsere Justiz ihre Rechtsbeugung.
Allesamt unantastbare Götter in schwarz, denen eines egal ist, die Gleicheit vor dem Gesetz.

Quetsche2000
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Wer zum Unrecht schweigt, der fügt ein weiteres Unrecht hinzu!
Freiheit ist die Meinung des Andersdenkenden
http://glaubensportal.npage.de/
http://justizmuell.cms4people.de/index.html
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VanHanegem
Weltmeister



Anmeldungsdatum: 24.04.2006
Beiträge: 3180

Beitrag(#1462970) Verfasst am: 20.04.2010, 13:21    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kann hier leider keinen trost spenden.
In der Tat ist Notwehr, auch in eigener Sache, beim teutschen Juristen nicht gerne gesehen:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,659320,00.html


Eine Ausnahme machen unsere Juristen aber durchaus, wie z.B. hier:

http://www.mobile-opferberatung.de/doc/braunemusik.pdf


Die von Poltitikern gerne gebrauchte Leerformel "Civilcourage" ist für mich längst gegessen. Wenns irgendwo dicke Luft gibt kneife ich die Arschbacken zusammen, mache mich ganz klein und ziehe mich unauffällig zurück. Wenn ich einen gaaaanz guten Tag habe versuche ich dabei noch einen Notruf abzusetzen. Mehr ist nicht drin.
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Hup Holland Hup, Oranje winnt de cup (2022)
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Rabert
Sapere aude!



Anmeldungsdatum: 31.03.2010
Beiträge: 977
Wohnort: im Zug

Beitrag(#1462977) Verfasst am: 20.04.2010, 13:35    Titel: Antworten mit Zitat

Ich weiß nicht, was das kleinere Übel ist: Gewissenlose, dummdreiste Richter, oder das andere Extrem.

Rabert
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Unsere Kinder und Enkelkinder werden uns eines Tages fragen: "Warum habt ihr nichts getan?!"
Auch der längste Weg beginnt mit dem ersten Schritt.
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sünnerklaas
Mietzekatzenkater - treibt den Kessel



Anmeldungsdatum: 30.09.2006
Beiträge: 11051
Wohnort: Da, wo noch Ruhe ist

Beitrag(#1462980) Verfasst am: 20.04.2010, 13:46    Titel: Antworten mit Zitat

Besondere Vorsicht würde ich walten lassen, wenn die Angreifer südländischer Natur und v.a. Nationalität sowie "islamischen" Glaubens sind. Da steht dann nicht nur die vorsätzliche Körperverletzung im Raum, sondern auch gerne mal - sowohl von den Anwälten, als auch von diplomatischen Vertretern der Türkei o.ä. - die Nazi-Keule geschwungen.
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jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#1462984) Verfasst am: 20.04.2010, 14:00    Titel: Antworten mit Zitat

sünnerklaas hat folgendes geschrieben:
Besondere Vorsicht würde ich walten lassen, wenn die Angreifer südländischer Natur und v.a. Nationalität sowie "islamischen" Glaubens sind. Da steht dann nicht nur die vorsätzliche Körperverletzung im Raum, sondern auch gerne mal - sowohl von den Anwälten, als auch von diplomatischen Vertretern der Türkei o.ä. - die Nazi-Keule geschwungen.


Sicher, dass Du Dich nicht verirrt hast und das bei PI posten wolltest?
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sünnerklaas
Mietzekatzenkater - treibt den Kessel



Anmeldungsdatum: 30.09.2006
Beiträge: 11051
Wohnort: Da, wo noch Ruhe ist

Beitrag(#1462992) Verfasst am: 20.04.2010, 14:40    Titel: Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:
sünnerklaas hat folgendes geschrieben:
Besondere Vorsicht würde ich walten lassen, wenn die Angreifer südländischer Natur und v.a. Nationalität sowie "islamischen" Glaubens sind. Da steht dann nicht nur die vorsätzliche Körperverletzung im Raum, sondern auch gerne mal - sowohl von den Anwälten, als auch von diplomatischen Vertretern der Türkei o.ä. - die Nazi-Keule geschwungen.


Sicher, dass Du Dich nicht verirrt hast und das bei PI posten wolltest?


Mit Sicherheit nicht - ich habe da so einige negative erlebnisse hinter mir - die ich zwar nicht verallgemeinern möchte, die aber nachhaltig meine Meinung in bestimmten Dingen verändert haben. In manchen Bereichen ist halt Vorsicht angesagt.
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Valen MacLeod
Antitheist



Anmeldungsdatum: 11.12.2004
Beiträge: 6172
Wohnort: Jenseits von Eden

Beitrag(#1462999) Verfasst am: 20.04.2010, 15:05    Titel: Antworten mit Zitat

Alkohol ist ein Droge deren Produktion, Handel und Verbrauch mindestens so schwer bestraft werden sollte, wie der anderer, leichterer Drogen wie z.B. Haschisch oder Extasy. Dummerweise lebt hier die halbe Insel davon.

Soll der Angreifer doch mal die Brauerei verklagen, in Hinsicht auf Produkthaftung! Nüchtern wäre er ja nicht gestürzt!
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"... Wenn das hier das Haus Gottes ist, Junge, warum blühen hier dann keine Blumen, warum strömt dann hier kein Wasser und warum scheint dann hier die Sonne nicht, Bürschchen?!" <i>Herman van Veen</i>
Das Schlimme an meinen Katastrophenszenarien ist... dass ich damit über kurz oder lang noch immer Recht behielt.
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Evilbert
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1463003) Verfasst am: 20.04.2010, 15:10    Titel: Antworten mit Zitat

VanHanegem hat folgendes geschrieben:


Eine Ausnahme machen unsere Juristen aber durchaus, wie z.B. hier:

http://www.mobile-opferberatung.de/doc/braunemusik.pdf


Geschockt

Das ist ja nicht zu fassen. Spinnen die jetzt komplett? Wenn man die beiden Fälle miteinander vergleicht, kann man sich nur noch vor die Stirn klatschen.
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Sticky
vae victis



Anmeldungsdatum: 12.10.2005
Beiträge: 5449
Wohnort: Am Arsch der Welt anstatt am Busen der Natur!

Beitrag(#1463052) Verfasst am: 20.04.2010, 18:26    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
VanHanegem hat folgendes geschrieben:


Eine Ausnahme machen unsere Juristen aber durchaus, wie z.B. hier:

http://www.mobile-opferberatung.de/doc/braunemusik.pdf


Geschockt

Das ist ja nicht zu fassen. Spinnen die jetzt komplett? Wenn man die beiden Fälle miteinander vergleicht, kann man sich nur noch vor die Stirn klatschen.


Wundert dich das wirklich so sehr?
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Gruss: Sticky

Die staatliche Ordnung basiert auf Recht und Gesetz.
Ich bin rechtlos, folglich bin ich auch gesetzlos.

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„Wenn Du ein Problem erkannt hast und nichts zur Lösung beiträgst, wirst Du selbst ein Teil des Problems!“ (Alte Indianerweisheit)

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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1463056) Verfasst am: 20.04.2010, 18:36    Titel: Antworten mit Zitat

Sticky hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
VanHanegem hat folgendes geschrieben:


Eine Ausnahme machen unsere Juristen aber durchaus, wie z.B. hier:

http://www.mobile-opferberatung.de/doc/braunemusik.pdf


Geschockt

Das ist ja nicht zu fassen. Spinnen die jetzt komplett? Wenn man die beiden Fälle miteinander vergleicht, kann man sich nur noch vor die Stirn klatschen.


Wundert dich das wirklich so sehr?


Da ich bislang kaum Kontakt mit der Justiz hatte: ja.
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Heizölrückstoßabdämpfung
Hedonist
Foren-Admin



Anmeldungsdatum: 26.07.2007
Beiträge: 17543
Wohnort: Stralsund

Beitrag(#1463063) Verfasst am: 20.04.2010, 18:46    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Sticky hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
VanHanegem hat folgendes geschrieben:


Eine Ausnahme machen unsere Juristen aber durchaus, wie z.B. hier:

http://www.mobile-opferberatung.de/doc/braunemusik.pdf


Geschockt

Das ist ja nicht zu fassen. Spinnen die jetzt komplett? Wenn man die beiden Fälle miteinander vergleicht, kann man sich nur noch vor die Stirn klatschen.


Wundert dich das wirklich so sehr?


Da ich bislang kaum Kontakt mit der Justiz hatte: ja.


Dito.
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„Wer in einem gewissen Alter nicht merkt, daß er hauptsächlich von Idioten umgeben ist, merkt es aus einem gewissen Grunde nicht.“ Curt Goetz
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jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#1463066) Verfasst am: 20.04.2010, 18:53    Titel: Antworten mit Zitat

Man sollte im Ausgangsfall, ohne die genaue Sachlage zu kennen, nicht zu vorschnell urteilen. Man weiß nicht, was genau vorgefallen ist. War der Angriff zB schon beendet, als der Helfer sich einschaltete? Weil der Angreifer zB schon durch das bloße Aktivwerden des Helfers den Angriff einstellte?

Dann war der Angriff beendet, also nicht mehr gegenwärtig, eine Notwehrsituation nicht mehr gegeben, die "Verteidigung" nicht mehr gerechtfertigt, also Körperverletzung.

Dann ist das also kein Fall von Rechtsbeugung, sondern allenfalls einer möglicherweise schlechten Gesetzeslage. Aber Putativnotwehr kennt unser Rechtssystem nunmal nicht. Und das Risiko einer extensiven=zeitlichen Überschreitung der Notwehr liegt beim Notwehrausübenden.

Das kann man kritisieren, dann aber bitte schön die Gesetzeslage und nicht direkt Rechtsbeugung brüllen.

Dafür gibt es schlicht zu wenig fakten. Auch darf man nicht vergessen, dass auch auch der Anwalt und Strafverteidiger geraten hat, den Strafbefehl zu akzeptieren. Wäre die Lage wirklich so eindeutig gewesen, wie oben geschildert, hätte der Anwalt wohl zu zu einem Einspruch gegen den Strafbefehl geraten.
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fwo
Caterpillar D9



Anmeldungsdatum: 05.02.2008
Beiträge: 26444
Wohnort: im Speckgürtel

Beitrag(#1463070) Verfasst am: 20.04.2010, 18:56    Titel: Antworten mit Zitat

Heizölrückstoßabdämpfung hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Sticky hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
VanHanegem hat folgendes geschrieben:


Eine Ausnahme machen unsere Juristen aber durchaus, wie z.B. hier:

http://www.mobile-opferberatung.de/doc/braunemusik.pdf


Geschockt

Das ist ja nicht zu fassen. Spinnen die jetzt komplett? Wenn man die beiden Fälle miteinander vergleicht, kann man sich nur noch vor die Stirn klatschen.


Wundert dich das wirklich so sehr?


Da ich bislang kaum Kontakt mit der Justiz hatte: ja.


Dito.

Das darf einen auch verwundern. Die Spiegelgeschichte von Sven G. die oben zitiert wurde, zeigt ja auch, dass krumme Urteile auch kassiert werden, wenn man sie anficht. Unser Justiz hat zwar bedingt durch das gewollt konservative System der internen Kontrolle über die Ämtervergabe selbst heute noch eine gewisse Rechtslastigkeit, doch dürfte diese Geschichte mit der braunen Musik kaum Bestand haben, wenn die Witwe in die zweite Instanz geht. Und Ausreißer gibt es in jedem System. Richter wie unsere ehemaliger Hamburger Richter Gnadenlos werden nicht deshalb berühmt, weil sie die Regel sind. Und wenn derartige Arschlöcher dann im Amt sind, muss man sie halt eine Weile ertragen, bis sie sich selbst unmöglich gemacht haben - die Unabhängigkeit der Richter ist auch gewollt.

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Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.

The skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. Isso.

Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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jagy
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Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#1463071) Verfasst am: 20.04.2010, 18:57    Titel: Antworten mit Zitat

VanHanegem hat folgendes geschrieben:

In der Tat ist Notwehr, auch in eigener Sache, beim teutschen Juristen nicht gerne gesehen:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,659320,00.html


Dummes Zeug. Der "teutsche Jurist" schmückt die Notwehr vielmehr gerne mit Floskeln wie "Das Notwehrrecht ist ein sehr schneidiges Recht", "Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen" oder "eine schimpfliche Flucht ist dem Angegriffenen nicht zuzumuten".
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Heizölrückstoßabdämpfung
Hedonist
Foren-Admin



Anmeldungsdatum: 26.07.2007
Beiträge: 17543
Wohnort: Stralsund

Beitrag(#1463076) Verfasst am: 20.04.2010, 19:02    Titel: Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:
Man weiß nicht, was genau vorgefallen ist. War der Angriff zB schon beendet, als der Helfer sich einschaltete? Weil der Angreifer zB schon durch das bloße Aktivwerden des Helfers den Angriff einstellte?

Dann war der Angriff beendet, also nicht mehr gegenwärtig, eine Notwehrsituation nicht mehr gegeben, die "Verteidigung" nicht mehr gerechtfertigt, also Körperverletzung.

Dann ist das also kein Fall von Rechtsbeugung, sondern allenfalls einer möglicherweise schlechten Gesetzeslage. Aber Putativnotwehr kennt unser Rechtssystem nunmal nicht. Und das Risiko einer extensiven=zeitlichen Überschreitung der Notwehr liegt beim Notwehrausübenden.

Das kann man kritisieren, dann aber bitte schön die Gesetzeslage und nicht direkt Rechtsbeugung brüllen.

Dafür gibt es schlicht zu wenig fakten. Auch darf man nicht vergessen, dass auch auch der Anwalt und Strafverteidiger geraten hat, den Strafbefehl zu akzeptieren. Wäre die Lage wirklich so eindeutig gewesen, wie oben geschildert, hätte der Anwalt wohl zu zu einem Einspruch gegen den Strafbefehl geraten.


Das klingt schlüssig.

jagy hat folgendes geschrieben:
Man sollte im Ausgangsfall, ohne die genaue Sachlage zu kennen, nicht zu vorschnell urteilen.


Ja, stimmt. Verlegen
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Valen MacLeod
Antitheist



Anmeldungsdatum: 11.12.2004
Beiträge: 6172
Wohnort: Jenseits von Eden

Beitrag(#1463097) Verfasst am: 20.04.2010, 19:28    Titel: Antworten mit Zitat

Also meine Erfahung mit Betrunkenen ist: Entweder ist er so zu, dass er eh niemandem mehr was kann, oder er braucht richtig heftig auf die Fresse, damit er Ruhe gibt. Warum? Weil sie sich zuvor blöd gesoffen haben und Argumenten nicht zugänglich sind.

Drum nehme ich immer Handschuhe mit, wenn es Ärger mit Betrunkenen gibt. Hab ich von einem Kollegen gelernt. Man will sich ja nicht die Hände ruinieren.
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V.i.S.d.P.:Laird Valen MacLeod (Pseudonym!)
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Das Schlimme an meinen Katastrophenszenarien ist... dass ich damit über kurz oder lang noch immer Recht behielt.
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jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#1463106) Verfasst am: 20.04.2010, 19:44    Titel: Antworten mit Zitat

Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
Also meine Erfahung mit Betrunkenen ist: Entweder ist er so zu, dass er eh niemandem mehr was kann, oder er braucht richtig heftig auf die Fresse, damit er Ruhe gibt. Warum? Weil sie sich zuvor blöd gesoffen haben und Argumenten nicht zugänglich sind.

Drum nehme ich immer Handschuhe mit, wenn es Ärger mit Betrunkenen gibt. Hab ich von einem Kollegen gelernt. Man will sich ja nicht die Hände ruinieren.


Gegen erkennbar schuldunfähige (also auch Betrunkene) Personen ist Notwehr übrigens grds. nur in eingeschränktem Maße erlaubt: Erst Ausweichen, dann defensive "Schutzwehr", dann erst zurückschlagende "Trutzwehr", aber auch nur unter größtmöglicher Schonung des Angreifers.
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Valen MacLeod
Antitheist



Anmeldungsdatum: 11.12.2004
Beiträge: 6172
Wohnort: Jenseits von Eden

Beitrag(#1463122) Verfasst am: 20.04.2010, 20:46    Titel: Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:
Gegen erkennbar schuldunfähige (also auch Betrunkene) Personen ist Notwehr übrigens grds. nur in eingeschränktem Maße erlaubt...

Entschuldige bitte, aber das ist mir relativ egal. Wenn jemand mich oder eine Person, ,die unter meinem Schutz steht angreift, muss ich zuerst sicherstellen, dass ich den Angreifer ausschalte. Und zwar so, dass er sicher keine Gefahr mehr darstellt. Und das bevor ermich ausschalten kann.

Rechtliche Überlegungen sind in der Situation zweitrangig.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1463124) Verfasst am: 20.04.2010, 20:52    Titel: Antworten mit Zitat

Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
jagy hat folgendes geschrieben:
Gegen erkennbar schuldunfähige (also auch Betrunkene) Personen ist Notwehr übrigens grds. nur in eingeschränktem Maße erlaubt...

Entschuldige bitte, aber das ist mir relativ egal. Wenn jemand mich oder eine Person, ,die unter meinem Schutz steht angreift, muss ich zuerst sicherstellen, dass ich den Angreifer ausschalte. Und zwar so, dass er sicher keine Gefahr mehr darstellt. Und das bevor ermich ausschalten kann.

Rechtliche Überlegungen sind in der Situation zweitrangig.


Das hätte so ahnlich formuliert vor 20 Jahren auch von meinem Kompanieführer kommen können. Ich glaube jetzt nicht dass Du es so meinst, aber anhören tut sich das nach "erst schießen, dann fragen".
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Valen MacLeod
Antitheist



Anmeldungsdatum: 11.12.2004
Beiträge: 6172
Wohnort: Jenseits von Eden

Beitrag(#1463134) Verfasst am: 20.04.2010, 21:04    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
jagy hat folgendes geschrieben:
Gegen erkennbar schuldunfähige (also auch Betrunkene) Personen ist Notwehr übrigens grds. nur in eingeschränktem Maße erlaubt...

Entschuldige bitte, aber das ist mir relativ egal. Wenn jemand mich oder eine Person, ,die unter meinem Schutz steht angreift, muss ich zuerst sicherstellen, dass ich den Angreifer ausschalte. Und zwar so, dass er sicher keine Gefahr mehr darstellt. Und das bevor ermich ausschalten kann.

Rechtliche Überlegungen sind in der Situation zweitrangig.
Das hätte so ahnlich formuliert vor 20 Jahren auch von meinem Kompanieführer kommen können. Ich glaube jetzt nicht dass Du es so meinst, aber anhören tut sich das nach "erst schießen, dann fragen".
Doch darauf läuft es hinaus. Im Zweifelsfall geht es eventuell eher darum, wer überlebt, denn wer im Knast sitzt.
Der Unterschied zu Deinem Kompanieführer ist, dass er der erste wäre, den ich erschiessen würde, wenn er zwischenmir und zumBeispiel meiner Familie stünde. Drum bin ich als Soldat völlig ungeeignet. zwinkern
_________________
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1463135) Verfasst am: 20.04.2010, 21:08    Titel: Antworten mit Zitat

Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
jagy hat folgendes geschrieben:
Gegen erkennbar schuldunfähige (also auch Betrunkene) Personen ist Notwehr übrigens grds. nur in eingeschränktem Maße erlaubt...

Entschuldige bitte, aber das ist mir relativ egal. Wenn jemand mich oder eine Person, ,die unter meinem Schutz steht angreift, muss ich zuerst sicherstellen, dass ich den Angreifer ausschalte. Und zwar so, dass er sicher keine Gefahr mehr darstellt. Und das bevor ermich ausschalten kann.

Rechtliche Überlegungen sind in der Situation zweitrangig.
Das hätte so ahnlich formuliert vor 20 Jahren auch von meinem Kompanieführer kommen können. Ich glaube jetzt nicht dass Du es so meinst, aber anhören tut sich das nach "erst schießen, dann fragen".
Doch darauf läuft es hinaus. Im Zweifelsfall geht es eventuell eher darum, wer überlebt, denn wer im Knast sitzt.
Der Unterschied zu Deinem Kompanieführer ist, dass er der erste wäre, den ich erschiessen würde, wenn er zwischenmir und zumBeispiel meiner Familie stünde. Drum bin ich als Soldat völlig ungeeignet. zwinkern


Was aber absolut gleich ist, ist die fett hervorgehobene Argumentation.
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I.R
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Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 9142

Beitrag(#1463211) Verfasst am: 20.04.2010, 22:41    Titel: Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:
Dafür gibt es schlicht zu wenig fakten. Auch darf man nicht vergessen, dass auch auch der Anwalt und Strafverteidiger geraten hat, den Strafbefehl zu akzeptieren. Wäre die Lage wirklich so eindeutig gewesen, wie oben geschildert, hätte der Anwalt wohl zu zu einem Einspruch gegen den Strafbefehl geraten.


Klingt nach einem erfahrenen Anwalt. Auf hoher See und vor Gericht ....
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#1463236) Verfasst am: 20.04.2010, 23:18    Titel: Antworten mit Zitat

4 Assi-Postings hintereinander?

Was ist aus dem FGH geworden? Sammelt sich jetzt hier der Web-Bodensatz?

Präventiv:

Thread closed.
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Wer nichts weiß, glaubt alles.
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#1463237) Verfasst am: 20.04.2010, 23:20    Titel: Antworten mit Zitat

Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
bla blubb

Rechtliche Überlegungen sind in der Situation zweitrangig.


Du warst der, der NPD aus Protest wählen wollte. Ein beruhigender Gedanke. Nun ist aber gut.
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Zoff
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Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 21668

Beitrag(#1463241) Verfasst am: 20.04.2010, 23:23    Titel: Antworten mit Zitat

Mario Hahna hat folgendes geschrieben:
4 Assi-Postings hintereinander?

Was ist aus dem FGH geworden? Sammelt sich jetzt hier der Web-Bodensatz?

Präventiv:

Thread closed.


Gib doch mal Deine fundierte, juristische Meinung zum Thema ab.
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#1463242) Verfasst am: 20.04.2010, 23:26    Titel: Antworten mit Zitat

Zoff hat folgendes geschrieben:
Mario Hahna hat folgendes geschrieben:
4 Assi-Postings hintereinander?

Was ist aus dem FGH geworden? Sammelt sich jetzt hier der Web-Bodensatz?

Präventiv:

Thread closed.


Gib doch mal Deine fundierte, juristische Meinung zum Thema ab.


Gerne, wenn Du den genauen Sachverhalt lieferst.

edit: Bezog sich btw. auf die Eingangspostings, nicht auf Dich.
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Zuletzt bearbeitet von Mario Hahna am 20.04.2010, 23:28, insgesamt einmal bearbeitet
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
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Wohnort: München

Beitrag(#1463244) Verfasst am: 20.04.2010, 23:27    Titel: Re: Willkürjustiz (Rechtsbeuger) hat wieder zugeschlagen Antworten mit Zitat

Quetsche2000 hat folgendes geschrieben:
http://de.news.yahoo.com/34/20100420/twl...ge-6ae0455.html


Der Link geht nicht.
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Mario Hahna
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Beitrag(#1463246) Verfasst am: 20.04.2010, 23:30    Titel: Antworten mit Zitat

VanHanegem hat folgendes geschrieben:

In der Tat ist Notwehr, auch in eigener Sache, beim teutschen Juristen nicht gerne gesehen:


100% Zustimmung, sehen doitsche Juristen überhaupt gar nicht gerne. Linke Backe, rechte Backe und bücken!
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Quetsche2000
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Beitrag(#1463326) Verfasst am: 21.04.2010, 09:50    Titel: Antworten mit Zitat

@Mario Hannah

Das Problem bei Yahoo ist schlicht und einfach, die wechseln ständig den Inhalt ihrer Links. Deshalb hatte ich den Text herauskopiert.
Wie Du siehst, hatten die ersten User hier nichts gegenteiliges zum Inhalt festgestellt.

Yahoo greift ständig heisse Eisen an, um sich dann urplötzlich wieder zurückzuziehen.
Nirgendwo wird so viel zensiert und gelöscht, wie im Yahoo-Forum.

Um auf die inhaltliche Diskussion einzugehen, auch ich habe zum einen meinen Wehrpass in jungen Jahren abgegeben, bin grundsätzlich gegen Gewalt,- setze auf geistige Überzeugung -
wenn ich aber erleben würde, wie Frauen, Kinder, Behinderte, Kranke, Alte - von besoffenen angegriffen werden,- dann versuche ich diese in not geratenen Menschen zu beschützen mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln.

Einen Besoffenen kann man in seiner Gefährlichkeit nie einschätzen.
So kann ein Schrank von 2 Meter Körpergrösse harmlos sein, ein kleiner Hecht aber von 1,70 Meter Körpergrösse über Kampfsporterfahrungen verfügen.

Jürgen von der Lippe würde über diese Art Richter sagen oder singen "Solchen Figuren haben wir früher in der Schule gerne die Fresse poliert."
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Wer zum Unrecht schweigt, der fügt ein weiteres Unrecht hinzu!
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Quetsche2000
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Anmeldungsdatum: 06.02.2008
Beiträge: 780

Beitrag(#1463355) Verfasst am: 21.04.2010, 11:17    Titel: Antworten mit Zitat

http://de.news.yahoo.com/34/20100420/twl-geldstrafe-fuer-zivilcourage-6ae0455.html
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