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Lehrerin und Schüler, 30 Jahre Knast
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#145986) Verfasst am: 05.07.2004, 19:56    Titel: Antworten mit Zitat

Bei Mädchen ist das natürlich nur die absolute Ausnahme, die die Regel bestätigt. zwinkern
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Hannibal
Freiheitskämpfer



Anmeldungsdatum: 07.11.2003
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Beitrag(#146393) Verfasst am: 06.07.2004, 15:29    Titel: Antworten mit Zitat

Also als ich einmal Lehrer werden wollte, da hatte ich solche Affären gar nicht im Sinn... Am Kopf kratzen
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#146403) Verfasst am: 06.07.2004, 15:53    Titel: Antworten mit Zitat

Wie würdet ihr denn entscheiden, und vor allem warum?

Ich würde keinstenfalles Haftstrafe aussprechen, aber sie sehr wohl aus dem Lehrerberuf entfernen. Begründung: liefere ich aus Faulheitsgründen nach, es sei den ich werde auch dazu zu faul sein. Pfeifen
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Hannibal
Freiheitskämpfer



Anmeldungsdatum: 07.11.2003
Beiträge: 5062
Wohnort: Wien

Beitrag(#146407) Verfasst am: 06.07.2004, 16:14    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Wie würdet ihr denn entscheiden, und vor allem warum?

Ich würde keinstenfalles Haftstrafe aussprechen, aber sie sehr wohl aus dem Lehrerberuf entfernen. Begründung: liefere ich aus Faulheitsgründen nach, es sei den ich werde auch dazu zu faul sein. Pfeifen


Option 365-2 hat folgendes geschrieben:

Es kommt drauf an, wie die Umstände abliefen. Wenn es so war, dass die Initiative zu diesem Akt sogar von ihrem Schüler ausging, dann würde ich sie nur kurzfristig suspendieren, in eine andere Schule versetzen und verwarnen, oder sogar völlig freisprechen. zynisches Grinsen Ich meine, eine solche Lehrerin hätte ich auch gerne gehabt. Mr. Green

Wenn andererseits da wirklich was mit einem Abhängigkeitsverhältniss war, dann könnte ich mir einen befristeten Berufsverbot als Lehrer, oder auch für die gesamte Kinder- und Jugendbetreuungsbranche vorstellen. Sagen wir, ein Jahr lang, oder so. Mehr als ein Jahr hätte auch keinen Sinn. Ich denke, dass ein Jahr völlig reicht, um der Lehrerin klar zu machen, dass sie gegen die gesellschaftliche Ordnung verstieß.


Aber vielleicht ist auch dieser meine Vorschlag hier zu streng und eine unnötige Einmischung in das Leben zwischen den beiden Liebenden Ich liebe es... . Ich meine, ich stehe für freie Sexuallität und mich graust es davor, Menschen, die ihre Sexuallität freizügig ausleben, Schaden zuzufügen.

Aber wenn ein Gericht die Option 365-2 beschließen würde dann würde ich es wohl trotzem mit einem zugedrücktem Auge weitgehend ohne Protest hinnehmen, denke ich.

Aber wenn diese Frau im Knast landet, dann bilden wir ein millitantes FGH-Korps, durchbrechen die Gefängnissmauern mit Panzerfäusten und hollen sie da raus! zynisches Grinsen

Dann darf sie in der Klasse von meinem Bruder unterrichten. Mr. Green

Wer ist dabei?
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#146409) Verfasst am: 06.07.2004, 16:24    Titel: Antworten mit Zitat

Kossuth hat folgendes geschrieben:
Aber vielleicht ist auch dieser meine Vorschlag hier zu streng und eine unnötige Einmischung in das Leben zwischen den beiden Liebenden Ich liebe es... .


Mir fehlt immer noch eine nähere Beschreibung des Falls - bzw. eine Stellungnahme des Jugendlichen -, ob es sich denn tatsächlich um absolute Freiwilligkeit gehandelt hat, oder ob da jemand seine Stellung als Lehrer ausgenutzt hat...

Wie kannst du ohne nähere Info diesen Fall beurteilen?
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Hannibal
Freiheitskämpfer



Anmeldungsdatum: 07.11.2003
Beiträge: 5062
Wohnort: Wien

Beitrag(#146414) Verfasst am: 06.07.2004, 16:40    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Kossuth hat folgendes geschrieben:
Aber vielleicht ist auch dieser meine Vorschlag hier zu streng und eine unnötige Einmischung in das Leben zwischen den beiden Liebenden Ich liebe es... .


Mir fehlt immer noch eine nähere Beschreibung des Falls - bzw. eine Stellungnahme des Jugendlichen -, ob es sich denn tatsächlich um absolute Freiwilligkeit gehandelt hat, oder ob da jemand seine Stellung als Lehrer ausgenutzt hat...

Wie kannst du ohne nähere Info diesen Fall beurteilen?


Ja, eine Untersuchung ist auf jeden Fall angebracht...

Aber wir hollen die Frau aus dem Knast raus, oder? Verlegen
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Sokrateer
souverän



Anmeldungsdatum: 05.09.2003
Beiträge: 11649
Wohnort: Wien

Beitrag(#146591) Verfasst am: 06.07.2004, 23:03    Titel: Antworten mit Zitat

Sie sollte genau die gleiche Strafe bekommen, die ein häßlicher 60-jähriger bekommen würde.

Das Verbot sexueller Handlungen mit Schutzbefohlenen ist gut und richtig. Nicht auszudenken wäre, wenn das legal wäre. Da gäbe es dann unzählige Möglichkeiten für Lehrer ihre Schüler zu erpressen.
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Nav
Gast






Beitrag(#146592) Verfasst am: 06.07.2004, 23:03    Titel: Antworten mit Zitat

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Sie sollte genau die gleiche Strafe bekommen, die ein häßlicher 60-jähriger bekommen würde.

Das Verbot sexueller Handlungen mit Schutzbefohlenen ist gut und richtig. Nicht auszudenken wäre, wenn das legal wäre. Da gäbe es dann unzählige Möglichkeiten für Lehrer ihre Schüler zu erpressen.


Wie sollten die Lehrer denn Schüler damit erpressen?

Eher umgekehrt, oder? zwinkern
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Sokrateer
souverän



Anmeldungsdatum: 05.09.2003
Beiträge: 11649
Wohnort: Wien

Beitrag(#146595) Verfasst am: 06.07.2004, 23:12    Titel: Antworten mit Zitat

Nav hat folgendes geschrieben:
Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Sie sollte genau die gleiche Strafe bekommen, die ein häßlicher 60-jähriger bekommen würde.

Das Verbot sexueller Handlungen mit Schutzbefohlenen ist gut und richtig. Nicht auszudenken wäre, wenn das legal wäre. Da gäbe es dann unzählige Möglichkeiten für Lehrer ihre Schüler zu erpressen.


Wie sollten die Lehrer denn Schüler damit erpressen?

O-ton: "Dieses Jahr wirst du wohl nachsitzen müssen, es sei denn du kommst mir ein bißchen entgegen ...."
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Nav
Gast






Beitrag(#146596) Verfasst am: 06.07.2004, 23:16    Titel: Antworten mit Zitat

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Nav hat folgendes geschrieben:
Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Sie sollte genau die gleiche Strafe bekommen, die ein häßlicher 60-jähriger bekommen würde.

Das Verbot sexueller Handlungen mit Schutzbefohlenen ist gut und richtig. Nicht auszudenken wäre, wenn das legal wäre. Da gäbe es dann unzählige Möglichkeiten für Lehrer ihre Schüler zu erpressen.


Wie sollten die Lehrer denn Schüler damit erpressen?

O-ton: "Dieses Jahr wirst du wohl nachsitzen müssen, es sei denn du kommst mir ein bißchen entgegen ...."


Sowas würde weiterhin strafbar bleiben. zwinkern
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Zebra
Gast






Beitrag(#146600) Verfasst am: 06.07.2004, 23:20    Titel: Antworten mit Zitat

Nav hat folgendes geschrieben:
Sowas würde weiterhin strafbar bleiben. zwinkern


Womit wir wieder bei der leidigen Frage wären:
Geschieht denn das auch immer freiwillig und wie weisen wir im Zweifelsfall das Ausnutzen des Abhängigkeitsverhältnises nach? Komplett von der Rolle
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Nav
Gast






Beitrag(#146601) Verfasst am: 06.07.2004, 23:21    Titel: Antworten mit Zitat

Zebra hat folgendes geschrieben:
Nav hat folgendes geschrieben:
Sowas würde weiterhin strafbar bleiben. zwinkern


Womit wir wieder bei der leidigen Frage wären:
Geschieht denn das auch immer freiwillig und wie weisen wir im Zweifelsfall das Ausnutzen des Abhängigkeitsverhältnises nach? Komplett von der Rolle


In einem Rechtsstaat muß die Schuld bewiesen werden, nicht die Unschuld. zwinkern
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Zebra
Gast






Beitrag(#146604) Verfasst am: 06.07.2004, 23:22    Titel: Antworten mit Zitat

Nav hat folgendes geschrieben:
Zebra hat folgendes geschrieben:
Nav hat folgendes geschrieben:
Sowas würde weiterhin strafbar bleiben. zwinkern


Womit wir wieder bei der leidigen Frage wären:
Geschieht denn das auch immer freiwillig und wie weisen wir im Zweifelsfall das Ausnutzen des Abhängigkeitsverhältnises nach? Komplett von der Rolle


In einem Rechtsstaat muß die Schuld bewiesen werden, nicht die Unschuld. zwinkern


Ich denke, du weißt genau, worauf ich hinaus wollte...
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Nav
Gast






Beitrag(#146606) Verfasst am: 06.07.2004, 23:24    Titel: Antworten mit Zitat

Zebra hat folgendes geschrieben:
Nav hat folgendes geschrieben:
Zebra hat folgendes geschrieben:
Nav hat folgendes geschrieben:
Sowas würde weiterhin strafbar bleiben. zwinkern


Womit wir wieder bei der leidigen Frage wären:
Geschieht denn das auch immer freiwillig und wie weisen wir im Zweifelsfall das Ausnutzen des Abhängigkeitsverhältnises nach? Komplett von der Rolle


In einem Rechtsstaat muß die Schuld bewiesen werden, nicht die Unschuld. zwinkern


Ich denke, du weißt genau, worauf ich hinaus wollte...


Ja. Und darauf habe ich gekontert.

Aber nachdem das nicht angekommen ist, hier die Langversion:

Wieso kann sich der Staat anmaßen, eine bestimmte Handlung, deren ausnahmslose Verwerflichkeit bei weitem nicht bewiesen ist, generell zu kriminalisieren? zwinkern
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Zebra
Gast






Beitrag(#146608) Verfasst am: 06.07.2004, 23:27    Titel: Antworten mit Zitat

Nav hat folgendes geschrieben:
Zebra hat folgendes geschrieben:
Nav hat folgendes geschrieben:
Zebra hat folgendes geschrieben:
Nav hat folgendes geschrieben:
Sowas würde weiterhin strafbar bleiben. zwinkern


Womit wir wieder bei der leidigen Frage wären:
Geschieht denn das auch immer freiwillig und wie weisen wir im Zweifelsfall das Ausnutzen des Abhängigkeitsverhältnises nach? [gemeint ist also ein Schuldnachweis] Komplett von der Rolle


In einem Rechtsstaat muß die Schuld bewiesen werden, nicht die Unschuld. zwinkern


Ich denke, du weißt genau, worauf ich hinaus wollte...


Ja. Und darauf habe ich gekontert.

Aber nachdem das nicht angekommen ist, hier die Langversion:

Wieso kann sich der Staat anmaßen, eine bestimmte Handlung, deren ausnahmslose Verwerflichkeit bei weitem nicht bewiesen ist, generell zu kriminalisieren? zwinkern


Du hast nur das wiederholt, was ich bereits gesagt habe, mein Lieber skeptisch
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Nav
Gast






Beitrag(#146609) Verfasst am: 06.07.2004, 23:28    Titel: Antworten mit Zitat

Zebra hat folgendes geschrieben:
Nav hat folgendes geschrieben:
Zebra hat folgendes geschrieben:
Nav hat folgendes geschrieben:
Zebra hat folgendes geschrieben:
Nav hat folgendes geschrieben:
Sowas würde weiterhin strafbar bleiben. zwinkern


Womit wir wieder bei der leidigen Frage wären:
Geschieht denn das auch immer freiwillig und wie weisen wir im Zweifelsfall das Ausnutzen des Abhängigkeitsverhältnises nach? [gemeint ist also ein Schuldnachweis] Komplett von der Rolle


In einem Rechtsstaat muß die Schuld bewiesen werden, nicht die Unschuld. zwinkern


Ich denke, du weißt genau, worauf ich hinaus wollte...


Ja. Und darauf habe ich gekontert.

Aber nachdem das nicht angekommen ist, hier die Langversion:

Wieso kann sich der Staat anmaßen, eine bestimmte Handlung, deren ausnahmslose Verwerflichkeit bei weitem nicht bewiesen ist, generell zu kriminalisieren? zwinkern


Du hast nur das wiederholt, was ich bereits gesagt habe, mein Lieber skeptisch


Richtig. Aber auch nur, weil Du den Gedanken der Rechtsstaatlichkeit hier nicht bis zu seinem Ende gedacht hast. zwinkern
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Zebra
Gast






Beitrag(#146611) Verfasst am: 06.07.2004, 23:32    Titel: Antworten mit Zitat

Nav hat folgendes geschrieben:
Aber auch nur, weil Du den Gedanken der Rechtsstaatlichkeit hier nicht bis zu seinem Ende gedacht hast. zwinkern


Und ich wiederhole es auch gern nochmal ausführlicher Ungeduldiges Händetrommeln...

Ein Schuldnachweis ist in solchen Fällen extrem kompliziert.

Du weißt aber selbst genau, dass ich dem Verhalten des Staates in diesen Regelungen äußerst skeptisch gegenübersteh. Du hast meine Haltung dazu in dem anderen Thread mitbekommen.

Insofern finde ich es unverschämt, mir hier ein mangelndes Empfinden für Rechtstaatlichkeit unterjubeln zu wollen.
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narziss
auf Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#146613) Verfasst am: 06.07.2004, 23:34    Titel: Antworten mit Zitat

Aber auch bei der jetzigen Regelung sind erpressungen möglich.
Wenn ne Schülerin ihren Lehrer verführt, dann kann sie ja sagen, dass sie petzt, wenn er sie nicht die Klasse schaffen lässt. Und wenn der Lehrer dann hinterher damit an die Öffentlichkeit geht, dann mag das für die Schülerin vielleicht Konsequenzen haben, aber wohl noch kaum so drastische wie für den Lehrer.
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Nav
Gast






Beitrag(#146614) Verfasst am: 06.07.2004, 23:35    Titel: Antworten mit Zitat

Zebra hat folgendes geschrieben:
Nav hat folgendes geschrieben:
Aber auch nur, weil Du den Gedanken der Rechtsstaatlichkeit hier nicht bis zu seinem Ende gedacht hast. zwinkern


Und ich wiederhole es auch gern nochmal ausführlicher Ungeduldiges Händetrommeln...

Ein Schuldnachweis ist in solchen Fällen extrem kompliziert.

Du weißt aber selbst genau, dass ich dem Verhalten des Staates in diesen Regelungen äußerst skeptisch gegenübersteh. Du hast meine Haltung dazu in dem anderen Thread mitbekommen.

Insofern finde ich es unverschämt, mir hier ein mangelndes Empfinden für Rechtstaatlichkeit unterjubeln zu wollen.


In letzterem hast Du wohl recht, tut mir leid. Verlegen

Was das fettgedruckte betrifft:

Dürfen derartige Schwierigkeiten aber Unschuldige ins Gefängnis bringen?

Dürfen derartige Schwierigkeiten Menschen Freiheit nehmen, indem generell etwas verboten wird?
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Zebra
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Beitrag(#146615) Verfasst am: 06.07.2004, 23:35    Titel: Antworten mit Zitat

Ich frag mich, wieso man auch ausgerechnet mit dem Lehrer in die Kiste hopsen muss... Schulterzucken
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Nav
Gast






Beitrag(#146616) Verfasst am: 06.07.2004, 23:36    Titel: Antworten mit Zitat

Zebra hat folgendes geschrieben:
Ich frag mich, wieso man auch ausgerechnet mit dem Lehrer in die Kiste hopsen muss... Schulterzucken


Ich frage mich manchmal auch, was das für Typen sind, die bei der "Geile alte Oma" - Hotline, die im TV oft beworben wird, anrufen. Schulterzucken

Dennoch bin ich der Meinung, daß ich nicht das Recht habe, darüber zu urteilen. zwinkern
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Zebra
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Beitrag(#146617) Verfasst am: 06.07.2004, 23:36    Titel: Antworten mit Zitat

Nav, du brauchst mir diese rhetorischen Fragen nicht stellen. Du kennst die Antwort doch, und du weißt, dass ich das genauso seh wie du.
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Nav
Gast






Beitrag(#146618) Verfasst am: 06.07.2004, 23:37    Titel: Antworten mit Zitat

Zebra hat folgendes geschrieben:
Nav, du brauchst mir diese rhetorischen Fragen nicht stellen. Du kennst die Antwort doch, und du weißt, dass ich das genauso seh wie du.


Ja. Aber ich möchte Dich daran erinnern. zwinkern
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Zebra
Gast






Beitrag(#146619) Verfasst am: 06.07.2004, 23:38    Titel: Antworten mit Zitat

Nav hat folgendes geschrieben:
Zebra hat folgendes geschrieben:
Nav, du brauchst mir diese rhetorischen Fragen nicht stellen. Du kennst die Antwort doch, und du weißt, dass ich das genauso seh wie du.


Ja. Aber ich möchte Dich daran erinnern. zwinkern


"You - have - been - noticed." Cool
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Nav
Gast






Beitrag(#146620) Verfasst am: 06.07.2004, 23:39    Titel: Antworten mit Zitat

Zebra hat folgendes geschrieben:
Nav hat folgendes geschrieben:
Zebra hat folgendes geschrieben:
Nav, du brauchst mir diese rhetorischen Fragen nicht stellen. Du kennst die Antwort doch, und du weißt, dass ich das genauso seh wie du.


Ja. Aber ich möchte Dich daran erinnern. zwinkern


"You - have - been - noticed." Cool


Küßchen
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Lissie
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Anmeldungsdatum: 20.02.2004
Beiträge: 457

Beitrag(#146634) Verfasst am: 07.07.2004, 00:31    Titel: Antworten mit Zitat

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Sie sollte genau die gleiche Strafe bekommen, die ein häßlicher 60-jähriger bekommen würde.

Das Verbot sexueller Handlungen mit Schutzbefohlenen ist gut und richtig. Nicht auszudenken wäre, wenn das legal wäre. Da gäbe es dann unzählige Möglichkeiten für Lehrer ihre Schüler zu erpressen.


Oder eher andersrum? zwinkern


Aber mal im Ernst: Ich hänge ein wenig an dem Begriff "Schutzbefohlen". Jedenfalls, wenn ich so daran denke, wie ich mit 14 war und wie meine damaligen Lehrer so waren. Kleine Kinder, hilflose Kranke oder Alte, Demente, geistig stark Eingeschränkte - ok, das sind sicher alles "Schutzbefohlene", aber ein Teenager/Lehrerinnen-Verhältnis scheint mir doch eher anderer Natur zu sein. Spätestens ab 17 jedenfalls sehe ich da keine Veranlassung mehr von "Schutzbefohlenheit" zu sprechen. (14 ist vielleicht noch sehr unterschiedlich je nach Jugendlichem). Was ist aber bei einer 18jährigen Abiturientin?

Es ist ein gewisses Machtgefälle da, keine Frage. Aber die ist auch zwischen einer Studentin und ihrem Magistervater da oder zwischen einer Schauspielerin und einem Intendanten oder Oberspielleiter. In all diesen Fällen sind aber Verhältnisse legal.
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frajo
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Anmeldungsdatum: 25.08.2003
Beiträge: 11440

Beitrag(#146641) Verfasst am: 07.07.2004, 00:59    Titel: Antworten mit Zitat

diese wüsten stories sind zunächst mal lediglich als strunzereien zu werten, egal, ob sie von weiblicher oder männlicher seite geäußert werden.
was da dran ist, dürfte sich wohl in den seltensten fällen mit sicherheit feststellen lassen.

ich habe jedenfalls schon einige bühnenreife darstellungen jüngerer leute mitgekriegt, wo ich ziemlich sicher bin, daß die im wesentlichen auf einer gut entwickelten phantasie beruhten.
manche leute erzählen halt umso mehr, je länger der tag ist. Schulterzucken
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frajo
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Anmeldungsdatum: 25.08.2003
Beiträge: 11440

Beitrag(#146642) Verfasst am: 07.07.2004, 01:10    Titel: Antworten mit Zitat

Lissie hat folgendes geschrieben:
[Spätestens ab 17 jedenfalls sehe ich da keine Veranlassung mehr von "Schutzbefohlenheit" zu sprechen. (14 ist vielleicht noch sehr unterschiedlich je nach Jugendlichem). Was ist aber bei einer 18jährigen Abiturientin?

Es ist ein gewisses Machtgefälle da, keine Frage. Aber die ist auch zwischen einer Studentin und ihrem Magistervater da oder zwischen einer Schauspielerin und einem Intendanten oder Oberspielleiter. In all diesen Fällen sind aber Verhältnisse legal.

und in allen diesen fällen hat der rest der gesellschaft einen gewissen anspruch darauf, daß außerhalb des betts nicht gemauschelt wird.
und genau dies ist in jenen fällen, wo das bett involviert ist, nicht mehr gewährleistet.

m.a.w.: ein lehrer-schüler-verhältnis ist gegenüber den anderen schülern ungerecht. selbst dort, wo gegen die menschliche beziehung nichts einzuwenden wäre.

konkret:
wo tatsächlich der fall eintritt, daß sich etwas zwischen lehrer und schüler entfacht (und das gibt es; ich kenne selbst solche leute), muß die "lehrperson" sich halt der entscheidung "job oder liebe" stellen.
(mein bekannter hat seinerzeit auf seinen job verzichtet und seine schülerin geheiratet.)

wer das nicht kann oder will, ist für job oder beziehung nicht geeignet. oder für beides nicht.
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#146658) Verfasst am: 07.07.2004, 06:53    Titel: Antworten mit Zitat

Nav hat folgendes geschrieben:
Dürfen derartige Schwierigkeiten aber Unschuldige ins Gefängnis bringen?


Wenn das GEsetzt es verbietet, mit Schüler Sex zu haben, ist der Lehrer nicht mehr unschuldig, eh? Außer, er wusste nichts von dem Verbot.
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Sokrateer
souverän



Anmeldungsdatum: 05.09.2003
Beiträge: 11649
Wohnort: Wien

Beitrag(#146662) Verfasst am: 07.07.2004, 07:46    Titel: Antworten mit Zitat

frajo hat folgendes geschrieben:

m.a.w.: ein lehrer-schüler-verhältnis ist gegenüber den anderen schülern ungerecht. selbst dort, wo gegen die menschliche beziehung nichts einzuwenden wäre.

konkret:
wo tatsächlich der fall eintritt, daß sich etwas zwischen lehrer und schüler entfacht (und das gibt es; ich kenne selbst solche leute), muß die "lehrperson" sich halt der entscheidung "job oder liebe" stellen.
(mein bekannter hat seinerzeit auf seinen job verzichtet und seine schülerin geheiratet.)

wer das nicht kann oder will, ist für job oder beziehung nicht geeignet. oder für beides nicht.

Dachte schon fast das der Fall nicht mehr eintreten wird, aber hier muss ich doch tatsächlich frajo zustimmen. Sehr glücklich

nav hat folgendes geschrieben:

Wieso kann sich der Staat anmaßen, eine bestimmte Handlung, deren ausnahmslose Verwerflichkeit bei weitem nicht bewiesen ist, generell zu kriminalisieren?

Das ist im Prinzip die gleiche Argumentation, die die Pädos im Pädo-Thread verwendeten. Auch hier haben wir es mit einer einfachen Kosten-Nutzen-Rechnung zu tun. Die Kosten eines Pauschalverbots sind nun wirklich gering. Die wenigen echten Liebespärchen, die es trifft, können der Illegalität aus dem Weg gehen, indem der Lehrer sich versetzen lässt. Die Alternative wären unzählige Gerichtsverfahren, in denen ausgenutze Schüler Rede und Antwort stehen müssten. Die Dunkelziffer wäre wohl groß und die Freisprüche von Schuldigen zahlreich.

Benachteiligt im aktuellen System sind vereinzelte Lehrer, die Null Verantwortungsbewußtsein haben und die Konsequenzen ihrer eigenen Handlungen offenbar überhaupt nicht berücksichtigen. Dumme Menschen, die Gesetze brechen, ohne dass sie etwas Böses im Sinn hatten, gibt es immer wieder. Selbst totale Unwissenheit schützt aber bekanntlich vor Strafe nicht.
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