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klauswerner registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.12.2009 Beiträge: 715
Wohnort: Nürnberger Land
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(#1466678) Verfasst am: 30.04.2010, 11:35 Titel: Schülerin soll von katholischem Gymnasium fliegen wegen Kirchenaustritt |
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Schülerin soll von katholischem Gymnasium fliegen, weil sie aus der Kirche ausgetreten ist.
Fakt ist:
- im Ort gibt es nur ein Gymnasium, eben das unter katholischer Trägerschaft
- Die Schule wird mit staatlichen Mitteln unterstützt (man will aber nicht sagen in welcher Höhe)
- es gibt einen Schulvertrag, der genau diesen Fall so regelt.
Link: http://www.spiegel.de/schulspiegel/0,1518,692133,00.html
_________________ Grüßle
klauswerner
Zuletzt bearbeitet von klauswerner am 30.04.2010, 11:44, insgesamt einmal bearbeitet |
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klauswerner registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.12.2009 Beiträge: 715
Wohnort: Nürnberger Land
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(#1466681) Verfasst am: 30.04.2010, 11:39 Titel: |
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Mal eben kurzes Mail dort hingeschickt:
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe gerade im Spiegel von dem Fall der Schülerin gelesen, die wegen Kirchenaustritts der Schule verwiesen werden soll.
Können Sie mir bitte mitteilen, in welcher Höhe Ihre Schule staatliche Gelder in Anspruch nimmt?
Sicher liegen die genauen Daten bei Ihnen vor.
- Gebäudeunterhalt/Renovierung
- Schulmittel
- Gehälter
- Wieviel % der Gesamtkosten werden durch staatliche Förderung abgedeckt?
Mit freundlichen Grüßen
---
Mailadresse: sekretariat@kolleg-illertissen.de
_________________ Grüßle
klauswerner
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Evilbert auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.09.2003 Beiträge: 42408
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(#1466684) Verfasst am: 30.04.2010, 11:48 Titel: |
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Gute Idee, klauswerner!
Werde ich heute nachmittag auch mit veränderten Text machen.
Was für eine Scheisse, es ist nicht zum aushalten.
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Tim Ahoi!
Anmeldungsdatum: 05.02.2008 Beiträge: 291
Wohnort: Berlin, Neukölln
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(#1466686) Verfasst am: 30.04.2010, 11:52 Titel: |
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Unglaublich, sowas. Hab ich das richtig verstanden, es gibt keine alternative zu diesem Gymnasium im Ort?
_________________ doppeltim.de jetzt auch mit inhalt und hühnerherzen. hurra.
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Religionskritik-Wiesbaden homo est creator Dei
Anmeldungsdatum: 04.11.2008 Beiträge: 10333
Wohnort: Wiesbaden
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(#1466687) Verfasst am: 30.04.2010, 11:53 Titel: weiter so |
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KlausWerner
_________________ Derzeit ohne Untertitel
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klauswerner registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.12.2009 Beiträge: 715
Wohnort: Nürnberger Land
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(#1466690) Verfasst am: 30.04.2010, 12:03 Titel: |
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Zur Info Trägerschaft:
normalerweise ist das mit ner Trägerschaft so, jedenfalls bei unserem ev. Kindergarten:
- Der Staat zahlt Gebäude und Gebäudeunterhalt (Gemeinde hat auf Ihre Kosten gebaut)
- Der Staat zahlt Ausstattung
- Der Staat zahlt Zuschuß zu Personalkosten (ich glaueb 70%-80%)
- der Rest wird aus dem Beitrag finanziert
Insgesamt macht die Kirche sogar Gewinn mit dem Kindergarten, muss aber ehrlich sagen, die tun trotz sinkender Kinderzahlen alles, um möglichst das Personal zu halten.
Was hat nun die Gemeinde von dieser Trägerschaft? Sie muss sich nicht um die Verwaltung und das Personal kümmern, verliert aber auch erheblich an Einfluß.
Zumeist machen die Kirchen mit Trägerschaften (Jugendheim, Kindergarten, Schule etc) einen guten Gewinn und können das ganze noch Bekenntnisorientoiert durchziehen, ähh heisst wohl "Nachwuchsförderung".
Und der Staat kann sich zurücklehnen.
Und noch ne kurze Info: Hier war neulich der bayerische Haushaltsplan mit direkten Mitteln von 80 Mio alleine an die katholische Kirche verlinkt. Die Kosten dieser Trägerschaftsmodelle sind darin NICHT enthalten, das geht über andere Töpfe (indirekte Zuschüße).
_________________ Grüßle
klauswerner
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klauswerner registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.12.2009 Beiträge: 715
Wohnort: Nürnberger Land
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(#1466691) Verfasst am: 30.04.2010, 12:04 Titel: |
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Tim hat folgendes geschrieben: | Unglaublich, sowas. Hab ich das richtig verstanden, es gibt keine alternative zu diesem Gymnasium im Ort? |
gehe mal auf www.illertissen.de, dort kannst du unter Schulen nachschauen:
Sowohl die (einzige) Realschule als auch das (einzige) Gymnasium sind in kirchlicher Hand.
_________________ Grüßle
klauswerner
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Pfaffenschreck Schwarzwaldelch; möööh
Anmeldungsdatum: 09.05.2006 Beiträge: 6422
Wohnort: City of dope
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(#1466692) Verfasst am: 30.04.2010, 12:06 Titel: |
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Habe soeben folgende Mail geschickt:
Zitat: | Sehr geehrte Damen und Herren,
habe aus der Presse erfahren, dass eine Ihrer Schülerinnen der Schule verwiesen wird, weil sie aus der Kirche ausgetreten ist. Ganz davon abgesehen, dass ich Ihr Verhalten nur als unmenschlich, arrogant und ignorant bezeichnen kann, gehe ich davon aus, dass (wie die meisten konfessionellen Schulen) auch Ihre Schule zumindest zu einem großen Teil aus der Staatskasse finanziert wird, und deshalb auch konfessionsfreien SchülerInnen offen stehen sollte. Es muss für die betroffenen Eltern eine unglaubliche Demütigung sein, zu sehen, wie ihre Tochter von einer Schule verwiesen wird, die sie mit ihren Steuergeldern mit finanzieren. Und das nur, weil die Schülerin von ihrem Grundrecht der Religionsfreiheit gebrauch macht. Man sollte Ihrer Schule die öffentlichen Mittel streichen! Mal sehen, ob Sie dann immer noch derart abstoßende Entscheidungen treffen.
Mit freundlichen Grüßen
Pfaffi |
Habe zwar wenig Hoffnung, dass die deshalb ihre Entscheidung zurücknehmen, aber immerhin sehen sie, dass es Leute gibt, die das Scheisse finden.
_________________ Merkwürdig, ich kann mich nicht erinnern, jemals einer kirchlichen Vereinigung beigetreten zu sein. Und doch mußte ich erst austreten, um Nichtmitglied zu werden!
---
In jedem Dorf gibt es eine Fackel, den Lehrer;
Und jemanden, der dieses Licht löscht, den Pfarrer.
Victor Hugo
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http://www.humanisten-freiburg.de/
Reinschauen, mitmachen, mitgestalten und etwas bewegen.
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jdf MIM-104C Nikopol

Anmeldungsdatum: 30.05.2007 Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B
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(#1466699) Verfasst am: 30.04.2010, 12:28 Titel: |
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klauswerner hat folgendes geschrieben: | Tim hat folgendes geschrieben: | Unglaublich, sowas. Hab ich das richtig verstanden, es gibt keine alternative zu diesem Gymnasium im Ort? |
gehe mal auf www.illertissen.de, dort kannst du unter Schulen nachschauen:
Sowohl die (einzige) Realschule als auch das (einzige) Gymnasium sind in kirchlicher Hand. |
Die nächste (vermutlich staatliche) Realschule ist ca. 13 km entfernt in Schwendi.
http://www.max-weishaupt-realschule.de/startseite.shtml
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Religionskritik-Wiesbaden homo est creator Dei
Anmeldungsdatum: 04.11.2008 Beiträge: 10333
Wohnort: Wiesbaden
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(#1466700) Verfasst am: 30.04.2010, 12:29 Titel: Bürgerentscheid - Volksbegehren |
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Bildungspolitik ist ja wie bekannt Ländersache,
wenn sich aber genügend Unzufriedene mit dem kirchlichen Einfluss in Bayern finden, so wäre ein Volksbegehren nicht ganz aussichtslos. In Bayern gehen die Rechte und die für die Politik umzusetzenden Pflichten, die aus einem Bürgerentscheid entstehen, weiter als in irgendeinem anderen Bundesland (meine Infos sind allerdings diesbezüglich schon 2 Jahre alt und ich bin kein Bayer!!!)
Da Schulen aber nicht nur Ländersache sind, sondern auch von den jeweiligen Kommunen eingerichtet und verwaltet werden, wäre zunächst ein Bürgerentscheid vor Ort, d.h. in der Gemeinde, zur Unterstützung konfessionsloser Schüler zu wählen, wie weit dies jedoch möglich ist, müssen die Bayern vor Ort selber schauen.
http://www.behoerdenwegweiser.bayern.de/dokumente/aufgabenbeschreibung/34664324505
und bei Erfolg des Bürgerbegehrens könnte man ja dann zu einem landesweiten Bürgerbegehren übergehen.
siehe Erfolg des Nichtraucherbegehrens gegen die CSU - FDP Gesetze:
http://www.focus.de/politik/deutschland/bayern-volksbegehren-zum-nichtraucherschutz-erfolgreich_aid_459761.html
Erst in der nächsten Stufe, dem Volksentscheid entsteht jedoch für die Landesregierung Verpflichtendes (solange EU und Grundgesetzkonform)
Achso,
In Bayern gab es mal einen Volksentscheid zu christlichen Schulen, und zwar 1968:
(Die Tabelle in der unten angegebenen Quellenangabe ordnet die Zahlen dann für Euch, ich bin da jetzt zu faul für )
Zitat: | Schulartikel3) 07.07.1968
40,7
2027782
76,3
86850
3,3
A. 1. Gesetzentwurf Nr. 1
2. Bayerischer Landtag gemäß Art. 75 BV
3. Art. 135 BV
B. 1. Gesetzentwurf Nr. 2
"CSU-Christliche Volksschule"
2. Volksbegehren der CSU
(siehe Volksbegehren Nr. 3)
3. Art. 135 BV 227039
8,5 410238
15,4
C. 1. Gesetzentwurf Nr. 3
"Christliche Gemeinschaftsschule"
2. Volksbegehren der SPD/F.D.P.
(siehe Volksbegehren Nr. 2)
3. Art. 135 BV 357766
13,5 365545
13,7 |
Quelle: http://www.statistik.bayern.de/wahlen/volksentscheide/voe.html
Insgesamt ist in Bayern, was Bürgermitbestimmung betrifft, weit aus mehr möglich, als wie bei uns in Hessen. Einen Versuch halte ich diesbezüglich für erfolgversprechend.
_________________ Derzeit ohne Untertitel
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Norm registrierter User
Anmeldungsdatum: 12.02.2007 Beiträge: 8149
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(#1466704) Verfasst am: 30.04.2010, 12:42 Titel: Re: Schülerin soll von katholischem Gymnasium fliegen wegen Kirchenaustritt |
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Nicht, dass ich OK finden würde, was da läuft, aber zu
klauswerner hat folgendes geschrieben: |
- im Ort gibt es nur ein Gymnasium, eben das unter katholischer |
möchte ich einwenden, dass es in ländliche Gegenden normal ist, dass Schüler ein paar Kilometer ins Gymnasium fahren müssen. Die Tatsache, dass es an dem Ort keine staatliche Schule gibt, ist also nicht besonders spektakulär, wenn es die Möglichkeit gibt in einer ein paar Kilometer entfernten Kleinstadt, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln relativ schnell erreichbar ist, ein staatliches Gymnasium zu besuchen. Diese Möglichkeit sollte in Betracht gezogen werden.
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klauswerner registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.12.2009 Beiträge: 715
Wohnort: Nürnberger Land
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(#1466708) Verfasst am: 30.04.2010, 12:59 Titel: |
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Noch ein paar, bisher unbestätigte, Infos aus einem anderen Forum:
Wer sein Andersgläubiges/Nichtgläubiges Kind auf dieses Gymnasium schickt braucht diesen Vertrag auch nicht zu unterschreiben.
Nur wer sein katholisches Kind dort hinschickt. Dumm nur: Den Vertrag haben die Eltern zu einer Zeit unterschrieben, als das Kind aufgrund seiner "Zwangsmitgliedschaft" in der RK keinen Einfluß hatte.
Damit meine ich: hätte das Kind schon zu/vor Schuleintritt die Wahl gehabt gleich auszutreten, oder einer anderen Religionsgemeinschaft beizutreten, so wäre es zu diesem Problem gar nicht gekommen.
Nun gibt aber das Kind, nachdem es religionsmündig geworden ist, seine Zwangsmitgliedschaft zur RK auf, bricht damit den Vertrag den die ELtern geschlossen haben und soll nun deshalb von der Schule fliegen.
_________________ Grüßle
klauswerner
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Religionskritik-Wiesbaden homo est creator Dei
Anmeldungsdatum: 04.11.2008 Beiträge: 10333
Wohnort: Wiesbaden
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(#1466713) Verfasst am: 30.04.2010, 13:20 Titel: 3 Jahre ohne Zwangsmitgliedschaft |
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klauswerner hat folgendes geschrieben: | (...)
Nun gibt aber das Kind, nachdem es religionsmündig geworden ist, seine Zwangsmitgliedschaft zur RK auf, bricht damit den Vertrag den die ELtern geschlossen haben und soll nun deshalb von der Schule fliegen. |
Nun ja, Zwangsmitglied war sie eigentlich nur bis zu ihrem 14. Lebensjahr. Von ihrem 14. Geburtstag bis zu ihrem dann mit wenn die Presse richtig gedeutet 17 Jahren erfolgten Austritt war sie freiwillig Mitglied (jenseits der Tatsache, das ich vermute, das sie wohl kaum über ihre Kirchenaustrittsrecht mit 14 informiert wurde)
Einer Zwangsmitgliedschaft dürfte auch widersprechen, dass das Mädel wahrscheinlich mit 14 oder 15, dann aber religionsmündig, gefirmt wurde.
Aber wie ich schon sagte, ich bezweifle, dass das Mädel zum einen über ihre Rechte, die sie mit 14 hat, noch über ihre Pflichten, wenn sie die Firmung absolviert (siehe Zweites Vatikanum Konzilkompedium von Karl Rahner ) hat, hinreichend informiert wurde.
_________________ Derzeit ohne Untertitel
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klauswerner registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.12.2009 Beiträge: 715
Wohnort: Nürnberger Land
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(#1466716) Verfasst am: 30.04.2010, 13:34 Titel: Re: 3 Jahre ohne Zwangsmitgliedschaft |
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Religionskritik-Wiesbaden hat folgendes geschrieben: | klauswerner hat folgendes geschrieben: | (...)
Nun gibt aber das Kind, nachdem es religionsmündig geworden ist, seine Zwangsmitgliedschaft zur RK auf, bricht damit den Vertrag den die ELtern geschlossen haben und soll nun deshalb von der Schule fliegen. |
Nun ja, Zwangsmitglied war sie eigentlich nur bis zu ihrem 14. Lebensjahr. Von ihrem 14. Geburtstag bis zu ihrem dann mit wenn die Presse richtig gedeutet 17 Jahren erfolgten Austritt war sie freiwillig Mitglied (jenseits der Tatsache, das ich vermute, das sie wohl kaum über ihre Kirchenaustrittsrecht mit 14 informiert wurde)
Einer Zwangsmitgliedschaft dürfte auch widersprechen, dass das Mädel wahrscheinlich mit 14 oder 15, dann aber religionsmündig, gefirmt wurde.
Aber wie ich schon sagte, ich bezweifle, dass das Mädel zum einen über ihre Rechte, die sie mit 14 hat, noch über ihre Pflichten, wenn sie die Firmung absolviert (siehe Zweites Vatikanum Konzilkompedium von Karl Rahner ) hat, hinreichend informiert wurde. |
Firmung ist teilweise schon mit 12 Jahren, da häufig mehrere Jahrgänge zusammengezogen werden.
_________________ Grüßle
klauswerner
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Religionskritik-Wiesbaden homo est creator Dei
Anmeldungsdatum: 04.11.2008 Beiträge: 10333
Wohnort: Wiesbaden
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(#1466719) Verfasst am: 30.04.2010, 14:00 Titel: Re: 3 Jahre ohne Zwangsmitgliedschaft |
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klauswerner hat folgendes geschrieben: | Religionskritik-Wiesbaden hat folgendes geschrieben: | klauswerner hat folgendes geschrieben: | (...)
Nun gibt aber das Kind, nachdem es religionsmündig geworden ist, seine Zwangsmitgliedschaft zur RK auf, bricht damit den Vertrag den die ELtern geschlossen haben und soll nun deshalb von der Schule fliegen. |
Nun ja, Zwangsmitglied war sie eigentlich nur bis zu ihrem 14. Lebensjahr. Von ihrem 14. Geburtstag bis zu ihrem dann mit wenn die Presse richtig gedeutet 17 Jahren erfolgten Austritt war sie freiwillig Mitglied (jenseits der Tatsache, das ich vermute, das sie wohl kaum über ihre Kirchenaustrittsrecht mit 14 informiert wurde)
Einer Zwangsmitgliedschaft dürfte auch widersprechen, dass das Mädel wahrscheinlich mit 14 oder 15, dann aber religionsmündig, gefirmt wurde.
Aber wie ich schon sagte, ich bezweifle, dass das Mädel zum einen über ihre Rechte, die sie mit 14 hat, noch über ihre Pflichten, wenn sie die Firmung absolviert (siehe Zweites Vatikanum Konzilkompedium von Karl Rahner ) hat, hinreichend informiert wurde. |
Firmung ist teilweise schon mit 12 Jahren, da häufig mehrere Jahrgänge zusammengezogen werden. |
Korrekt, habe ich bei uns auch schon beobachtet.
In unserem Jahrgang waren nur 2 von ca. 15 unter 14, es gab aber auch 15 Jährige und 16. Jährige darunter. Ich wäre damals 14 gewesen, verweigerte aber die Firmung, blieb jedoch katholisch, weil eben auf einem katholischen Internat, bis ich dieses dann nach der 10. Klasse verließ.
Gerade eben beim Stöbern auf eine von zahlreichen katholischen Initiativen gegen die Kinderfirmung gestossen, hier die Meinung eines Dekans aus Südtirol:
http://www.we-are-church.org/suedtirol/1-99/11.html
Die rechtlichen Pflichten (Stw Laienapostolat bis hinzu angeordnetem Missionsdienst (die Texte las ich zuletzt vor 20 Jahren, bitte also etwaige Fehler diesbezüglich zu entschuldigen), die einem mit der Firmung aufgebürdet werden sind schon erheblich, aber informiert wird man über diese meines wissens nicht.
Angemerkt sei noch, das auch Teile der Erwachsenenbildung fest in katholischer Hand sind. So war ich sehr froh darüber, das ich mein Abendabi hier in Wiesbaden ohne Reli machen konnte, an einer staatlichen Schule.
In Rheinland-Pfalz gibt es meines Wissens nur kirchliche Einrichtungen, wie das Ketteler-Kolleg in Mainz.
http://www.bistummainz.de/kath_schulen/zweiter_bildungsweg/ketteler_kolleg/index.html
_________________ Derzeit ohne Untertitel
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Dr. Benchmark Radikal-Liberalist
Anmeldungsdatum: 09.08.2006 Beiträge: 1288
Wohnort: Bayern
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(#1466730) Verfasst am: 30.04.2010, 14:48 Titel: |
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Mein Email an Herrn Schöpplein ist soeben raus, mit Kopie an den Schulträger.
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Ilmor auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 13.12.2008 Beiträge: 7151
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(#1466731) Verfasst am: 30.04.2010, 14:49 Titel: |
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klauswerner hat folgendes geschrieben: |
Nur wer sein katholisches Kind dort hinschickt. Dumm nur: Den Vertrag haben die Eltern zu einer Zeit unterschrieben, als das Kind aufgrund seiner "Zwangsmitgliedschaft" in der RK keinen Einfluß hatte.
Damit meine ich: hätte das Kind schon zu/vor Schuleintritt die Wahl gehabt gleich auszutreten, oder einer anderen Religionsgemeinschaft beizutreten, so wäre es zu diesem Problem gar nicht gekommen.
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Könnte man nicht argumentieren, dass dieser Vertrag gegen die guten Sitten ist?
Ich weiß noch, in der Schule haben wir für einen Vertrag gegen die guten Sitten folgendes Beispiel verwendet:
Katholischer Pfarrer zahlt einer evangelischen Familie Geld, damit diese zur Katholizismus konvertiert.
Dieser Vertrag wäre dann nicht gültig. Und die beiden Fälle erscheinen mir gar nicht so verschieden.
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Sanne gives peas a chance.
Anmeldungsdatum: 05.08.2003 Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland
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(#1466822) Verfasst am: 30.04.2010, 20:19 Titel: |
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Ilmor hat folgendes geschrieben: |
Könnte man nicht argumentieren, dass dieser Vertrag gegen die guten Sitten ist?
Ich weiß noch, in der Schule haben wir für einen Vertrag gegen die guten Sitten folgendes Beispiel verwendet:
Katholischer Pfarrer zahlt einer evangelischen Familie Geld, damit diese zur Katholizismus konvertiert.
Dieser Vertrag wäre dann nicht gültig. Und die beiden Fälle erscheinen mir gar nicht so verschieden. |
War bestimmt keine katholische Schule. Und sicher auch nicht in Bayern...
_________________ Ich will das Internet doch nicht mit meinen Problemen belästigen! (Marge Simpson)
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recital registrierter User
Anmeldungsdatum: 31.01.2004 Beiträge: 243
Wohnort: Wien
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(#1467299) Verfasst am: 02.05.2010, 01:32 Titel: |
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Diese Zwangswasserung an Säuglingen ist deshalb pervers, da die klerikalen Wasserer von der rigiden Ansicht ausgehen, ein Neugeborenes komme bereits mit einer Sünde (sog. "Erbsünde") zur Welt, und diese müsse eben durch eine dubiose Aqualibristik weggewaschen werden. Weiters ist die Taufe auch ein exorzistischer Vorgang, denn durch diese wird der Teufel aus der in Wahrheit unschuldigen Kinderseele (was immer das auch sein soll) ausgetrieben. Dies erhellt, dass Satan ein wasserscheues Element sein muss - nur so nebenbei.
Was aber wesentlich schwerer wiegt, ist das Verhängnis, dass ein so behandelter Säugling automatisch Mitglied einer religiösen Gemeinschaft wird, was sowohl gegen das Grundgesetz als auch gegen die Menschenrechts-Konvention verstößt, denn beide sichern jedem Menschen das Recht auf freie Wahl seiner Religionszugehörigkeit bzw. -nichtzugehörigkeit zu.
Nun kann man flapsig argumentieren, der solcherart Gewasserte könne ja mit Erreichen der Großjährigkeit aus dieser Zwangseingliederung austreten, was aber nur de jure richtig ist, denn laut kirchlich-theologischer Lehrmeinung ist und bleibt die Taufe als "heiliges Sakrament" ein unauslöschlicher Akt. Wer also aus der Kirche austritt, bleibt nach deren Verständnis weiterhin ein getaufter Katholik, wenn auch ein Verfemter, der fortan zeitlebens in schwerer Sünde lebt.
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Uriziel Herpiderpi
Anmeldungsdatum: 22.12.2007 Beiträge: 1728
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(#1467322) Verfasst am: 02.05.2010, 05:00 Titel: Re: Schülerin soll von katholischem Gymnasium fliegen wegen Kirchenaustritt |
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klauswerner hat folgendes geschrieben: | Schülerin soll von katholischem Gymnasium fliegen, weil sie aus der Kirche ausgetreten ist.
Fakt ist:
- es gibt einen Schulvertrag, der genau diesen Fall so regelt.
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Der Vertrag ist NICHTIG - ungültig! Er bricht nämlich mit dem Paragraphen für die menschlichen Grundrechte und die Freiheit auf Selbstbestimmung.
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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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(#1467395) Verfasst am: 02.05.2010, 12:16 Titel: |
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Du vergisst das Recht der kirchlichen Einrichtungen, ihre Angelegenheiten selbst zu bestimmen.
Ein ähnlicher Passus in Arbeitsverträgen ist vor Gericht gültig.
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Marcellinus Outsider
Anmeldungsdatum: 27.05.2009 Beiträge: 7429
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(#1467466) Verfasst am: 02.05.2010, 17:22 Titel: |
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Heike J hat folgendes geschrieben: | Du vergisst das Recht der kirchlichen Einrichtungen, ihre Angelegenheiten selbst zu bestimmen.
Ein ähnlicher Passus in Arbeitsverträgen ist vor Gericht gültig. |
Dir ist der Unterschied bekannt zwischen Recht haben und Recht behalten?
_________________ "Mangel an historischem Sinn ist der Erbfehler aller Philosophen ... Alles aber ist geworden;
es gibt keine ewigen Tatsachen: sowie es keine absoluten Wahrheiten gibt."
Friedrich Nietzsche
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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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(#1467468) Verfasst am: 02.05.2010, 17:27 Titel: |
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Marcellinus hat folgendes geschrieben: | Heike J hat folgendes geschrieben: | Du vergisst das Recht der kirchlichen Einrichtungen, ihre Angelegenheiten selbst zu bestimmen.
Ein ähnlicher Passus in Arbeitsverträgen ist vor Gericht gültig. |
Dir ist der Unterschied bekannt zwischen Recht haben und Recht behalten? |
Und dir zwischen einem nichtigen und einem anfechtbaren Vertrag?
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Ranxerox Photokopierer
Anmeldungsdatum: 04.01.2009 Beiträge: 416
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(#1467470) Verfasst am: 02.05.2010, 17:38 Titel: Re: Schülerin soll von katholischem Gymnasium fliegen wegen Kirchenaustritt |
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Uriziel hat folgendes geschrieben: | klauswerner hat folgendes geschrieben: | Schülerin soll von katholischem Gymnasium fliegen, weil sie aus der Kirche ausgetreten ist.
Fakt ist:
- es gibt einen Schulvertrag, der genau diesen Fall so regelt.
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Der Vertrag ist NICHTIG - ungültig! Er bricht nämlich mit dem Paragraphen für die menschlichen Grundrechte und die Freiheit auf Selbstbestimmung. |
Das habe ich mir auch gedacht. Inwiefern sind solche Vertragsbestimmungen überhaupt zulässig?
_________________ Too late for debate
Too bad to ignore
Quiet rebellion leads to open war
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Marcellinus Outsider
Anmeldungsdatum: 27.05.2009 Beiträge: 7429
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(#1467471) Verfasst am: 02.05.2010, 17:44 Titel: |
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Heike J hat folgendes geschrieben: | Marcellinus hat folgendes geschrieben: | Heike J hat folgendes geschrieben: | Du vergisst das Recht der kirchlichen Einrichtungen, ihre Angelegenheiten selbst zu bestimmen.
Ein ähnlicher Passus in Arbeitsverträgen ist vor Gericht gültig. |
Dir ist der Unterschied bekannt zwischen Recht haben und Recht behalten? |
Und dir zwischen einem nichtigen und einem anfechtbaren Vertrag? |
Die Vereinbarkeit der 'Rechte' der Kirchen, die zum Teil noch aus Kaiserreich und Weimarer Republik, oder noch schlimmer der Nazi-Zeit stammen, mit unserer Verfassung ist ein politisches Thema, das nicht juristisch lösbar ist, da sich entweder das Verfassungsgericht nicht in der Lage sieht, die Vorrechte der Kirchen einzuschränken, oder , wenn es wie im Falle des Kruzifix-Urteils ausnahmsweise doch einmal passiert, einfach ignoriert wird. Es ist eine Machtfrage und alle die das auch so sehen, sollten sich fragen, was man tun kann.
_________________ "Mangel an historischem Sinn ist der Erbfehler aller Philosophen ... Alles aber ist geworden;
es gibt keine ewigen Tatsachen: sowie es keine absoluten Wahrheiten gibt."
Friedrich Nietzsche
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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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(#1467477) Verfasst am: 02.05.2010, 18:00 Titel: |
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Dass man die Schule mit Druck bewegen kann, auf die Bestimmungen des Vertrages zu verzichten, belegt trotzdem nicht die Nichtigkeit des Vertrages.
Dass man mit Druck auf den Staat Veränderung für die Zukunft herbeiführen kann, ebenfalls nicht.
Und nur auf die Annahme der Nichtigkeit bezog sich meine Antwort.
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I.R auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 08.10.2006 Beiträge: 9142
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(#1467524) Verfasst am: 02.05.2010, 19:49 Titel: |
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Heike J hat folgendes geschrieben: | Du vergisst das Recht der kirchlichen Einrichtungen, ihre Angelegenheiten selbst zu bestimmen.
Ein ähnlicher Passus in Arbeitsverträgen ist vor Gericht gültig. |
Nichtsdestotrotz dürfte eine katholische Schule in Bezug auf die Schüler keine kirchliche Einrichtung im selben Sinne wie als Arbeitgeber sein.
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Argeleb Misanthropischer Humanist
Anmeldungsdatum: 02.01.2010 Beiträge: 2056
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(#1467546) Verfasst am: 02.05.2010, 20:15 Titel: |
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klauswerner hat folgendes geschrieben: |
Nun gibt aber das Kind, nachdem es religionsmündig geworden ist, seine Zwangsmitgliedschaft zur RK auf, bricht damit den Vertrag den die ELtern geschlossen haben und soll nun deshalb von der Schule fliegen. |
Ich, obwohl kein Jurist, sehe da ein großes Problem für die Schule. Der besagte Vertrag besteht doch zwischen den Eltern und der Schule, also könnte diese Klausel doch nur dann greifen, wenn die Eltern ihr Kind vor der Religionsmündigkeit aus der Kirche genommen hätten. Da das Kind aber erst nach seiner Religionsmündigkeit aus der Kirche ausgetreten ist, ist der Schulvertrag davon in keinerlei Weise betroffen. Der Rauswurf wäre demzufolge nicht rechtens. Oder sieht das ein Jurist anders?
Ach ja, und wegen der E-Mails: Wäre es nicht besser sich an das bayrische Kultusministerium zu wenden?
_________________ Denny Crane!
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Ranxerox Photokopierer
Anmeldungsdatum: 04.01.2009 Beiträge: 416
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(#1467559) Verfasst am: 02.05.2010, 21:14 Titel: |
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Argeleb hat folgendes geschrieben: | klauswerner hat folgendes geschrieben: |
Nun gibt aber das Kind, nachdem es religionsmündig geworden ist, seine Zwangsmitgliedschaft zur RK auf, bricht damit den Vertrag den die ELtern geschlossen haben und soll nun deshalb von der Schule fliegen. |
Ich, obwohl kein Jurist, sehe da ein großes Problem für die Schule. Der besagte Vertrag besteht doch zwischen den Eltern und der Schule, also könnte diese Klausel doch nur dann greifen, wenn die Eltern ihr Kind vor der Religionsmündigkeit aus der Kirche genommen hätten. Da das Kind aber erst nach seiner Religionsmündigkeit aus der Kirche ausgetreten ist, ist der Schulvertrag davon in keinerlei Weise betroffen. Der Rauswurf wäre demzufolge nicht rechtens. Oder sieht das ein Jurist anders?
Ach ja, und wegen der E-Mails: Wäre es nicht besser sich an das bayrische Kultusministerium zu wenden? |
Glaube ich nicht. Eher Europagericht.
_________________ Too late for debate
Too bad to ignore
Quiet rebellion leads to open war
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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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(#1467576) Verfasst am: 02.05.2010, 22:03 Titel: |
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Argeleb hat folgendes geschrieben: | Der besagte Vertrag besteht doch zwischen den Eltern und der Schule, |
Wohl auch zwischen Schule und Schüler, für den stellvertretend die Eltern natürlich zustimmen.
So können auch Disziplinverstöße oder Drogenmissbrauch zum Verweis führen.
Nicht der Eltern, sondern des Schülers.
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