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Gebet am Anfang der Schulstunde
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Blacky
registrierter User



Anmeldungsdatum: 28.07.2009
Beiträge: 25

Beitrag(#1467752) Verfasst am: 03.05.2010, 11:38    Titel: Gebet am Anfang der Schulstunde Antworten mit Zitat

Hallo,

Mein Sohn geht in die 5. Klasse des AEG in München (staatliches Gymnasium).
Gestern klagte er mir, dass seine Kunstlehrerin seit einiger Zeit am Anfang des Kunstunterrichts ein lautes Gebet spricht, das mit Amen endet.

Ich bin fast vom Hocker gefallen. Heute früh war ich im Sekretariat, wo man ebenfalls erstaunt war und versprach sich darum zu kümmern. Mal sehen was passiert.
Was habe ich für Möglichkeiten dagegen vorzugehen, wenn das noch mal vorkommt. Kann man die Lehrerin bzw. das Gymnasium dazu zwingen, das zu unterlassen?

Mein Sohn und ich sind konfessionslos und nicht-gläubig. Er besucht den Ethik-Unterrricht und für ihn ist diese Beterei sehr unangenehm (für mich auch). Bayern, was bist du für ein Land: Kreuze in den Klassenzimmern und Gerichtssälen und verrückte Lehrer...
_________________
Leidet ein Mensch an Wahnvorstellungen, so nennt man es Geisteskrankheit, leiden viele daran, dann nennt man es Religion (Robert M. Pirsig, Autor des Buches "Zen und die Kunst, ein Motorrad zu warten")
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Marcellinus
Outsider



Anmeldungsdatum: 27.05.2009
Beiträge: 7429

Beitrag(#1467757) Verfasst am: 03.05.2010, 12:00    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist vermutlich selbst für Bayern ungewöhnlich. zwinkern
_________________
"Mangel an historischem Sinn ist der Erbfehler aller Philosophen ... Alles aber ist geworden;
es gibt keine ewigen Tatsachen: sowie es keine absoluten Wahrheiten gibt."

Friedrich Nietzsche
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Martha-Helene
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Anmeldungsdatum: 24.02.2010
Beiträge: 1155

Beitrag(#1467761) Verfasst am: 03.05.2010, 12:32    Titel: Antworten mit Zitat

Für Bayern kenne ich mich nicht so aus.
In einem nicht-kirchlichen Gymnasium, dass sich nach Albert Einstein benennt, sollte ein Protest beim Schulleiter aber im Bereich des Möglichen und aussichtsreich sein.
Auch wenn die Schüler selbst nicht zum Mitbeten aufgefordert werden, hat der Lehrer persönliche relgiöse oder politische Bekenntnisse im Unterricht zu unterlassen.
(Mal die bayrischen Schulgesetze lesen)

Vielleicht geht es anderen Eltern auch so und würden den Brief unterstützen?

In hartnäckigen Fällen ist natürlich die Rückenstärkung eines Atheistenverbandes nützlich, die ein entsprechenden Schreiben aufsetzen könnten.
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Martha-Helene
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Anmeldungsdatum: 24.02.2010
Beiträge: 1155

Beitrag(#1467773) Verfasst am: 03.05.2010, 13:32    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht könnte die Argumentation doch etwas schwierig werden?
Zitat:
Art. 1
(1) 1 Die Schulen haben den in der Verfassung verankerten Bildungs- und Erziehungsauftrag zu verwirklichen. 2 Sie sollen Wissen und Können vermitteln sowie Geist und Körper, Herz und Charakter bilden. 3 Oberste Bildungsziele sind Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor religiöser Überzeugung, vor der Würde des Menschen und vor der Gleichberechtigung von Männern und Frauen, Selbstbeherrschung, Verantwortungsgefühl und Verantwortungsfreudigkeit, Hilfsbereitschaft, Aufgeschlossenheit für alles Wahre, Gute und Schöne und Verantwortungsbewusstsein für Natur und Umwelt. 4 Die Schülerinnen und Schüler sind im Geist der Demokratie, in der Liebe zur bayerischen Heimat und zum deutschen Volk und im Sinn der Völkerversöhnung zu erziehen.
Art. 59
(2) 1 Die Lehrkräfte haben den in Art. 1 und 2 niedergelegten Bildungs- und Erziehungsauftrag sowie die Lehrpläne und Richtlinien für den Unterricht und die Erziehung zu beachten. 2 Sie müssen die verfassungsrechtlichen Grundwerte glaubhaft vermitteln. 3 Äußere Symbole und Kleidungsstücke, die eine religiöse oder weltanschauliche Überzeugung ausdrücken, dürfen von Lehrkräften im Unterricht nicht getragen werden, sofern die Symbole oder Kleidungsstücke bei den Schülerinnen und Schülern oder den Eltern auch als Ausdruck einer Haltung verstanden werden können, die mit den verfassungsrechtlichen Grundwerten und Bildungszielen der Verfassung einschließlich den christlich-abendländischen Bildungs- und Kulturwerten nicht vereinbar ist.

Bayrisches Schulgesetz

Sollte man sich auf die übergeordnete Bundesverfassung beziehen?
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1467790) Verfasst am: 03.05.2010, 14:14    Titel: Antworten mit Zitat

Also, als ich noch in Bayern zur Schule ging (was erst ein Jahr her ist), haben wir jeden Tag zur Beginn der ersten Stunde gebetet.
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Blacky
registrierter User



Anmeldungsdatum: 28.07.2009
Beiträge: 25

Beitrag(#1467801) Verfasst am: 03.05.2010, 14:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Ilmor, ich weiß nicht, ob du in eine staatliche Schule gegangen bist und ob du katholisch oder evangelisch bist. Jedenfalls sollte es so was wirklich nicht geben.

Als ich vor 40 Jahren in Bayern (im erzkatholischen Bamberg) in die Schule gegangen bin, wurde nicht ein einziges Mal gebetet! Selbst nicht im evangelischen Religionsunterricht. Ich kann mich auch an keine Kreuze in den Klassenräumen im Gymnasium erinnern.

München ist trotz SPD-Regierung eine katholische Hochburg, habe ich den Eindruck. Dass die Trennung von Kirche und Staat, die im GG verankert ist, nicht beachtet wird, ist normal. Auch das Kruzifix-Urteil von 1995 des Bundesverfassungsgerichtes wurde durch die Bayrische Regierung über ein "Gegengesetz" "gekontert". In diesem Fall sticht nicht der Ober den Unter, sondern umgekehrt, also der Freistaat den Bundesstaat.

Beachtenswert finde ich folgenden Auszug aus dem Bayrischen Schulgesetz:
"Oberste Bildungsziele sind Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor religiöser Überzeugung, vor der Würde des Menschen [..]".
Da kommt die Würde des Menschen nach der Ehrfurcht vor Gott. Da demnach Atheisten über keine religiöse Überzeugung verfügen, braucht man sie auch nicht beachten...
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Zuletzt bearbeitet von Blacky am 03.05.2010, 15:12, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1467802) Verfasst am: 03.05.2010, 14:37    Titel: Antworten mit Zitat

Blacky hat folgendes geschrieben:

Beachtenswert finde ich, folgenden Auszug aus dem Bayrischen Schulgesetz:
"Oberste Bildungsziele sind Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor religiöser Überzeugung, vor der Würde des Menschen [..]".
Da kommt die Würde des Menschen nach der Ehrfurcht vor Gott. .


Das haben wir in NRW auch zu bieten.
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Blacky
registrierter User



Anmeldungsdatum: 28.07.2009
Beiträge: 25

Beitrag(#1467805) Verfasst am: 03.05.2010, 14:47    Titel: Antworten mit Zitat

Heike J hat folgendes geschrieben:


Das haben wir in NRW auch zu bieten.


Ich hoffe, ihr betet nicht auch vor Beginn der ersten Stunde in der Schule?
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Blacky
registrierter User



Anmeldungsdatum: 28.07.2009
Beiträge: 25

Beitrag(#1467810) Verfasst am: 03.05.2010, 14:56    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich werde wohl folgenermaßen vorgehen, wenn das nicht abgestellt wird:

- Mit dem Schulleiter sprechen. Wenn das nichts nützt
- über den Elternbeirat versuchen Hilfe zu bekommen. Wenn das nichts nützt
- mit der betreffenden Lehrerin Kontakt aufnehmen. Wenn das nicht nützt
- zur Presse gehen und nachfragen, ob sie neuen Stoff über die katholische Kirche brauchen. Etwa: "Münchner Gymnasium zwingt Schüler zum Gebet" oder so.

Ansonsten fällt mir nichts mehr ein, außer jede Woche ins Sekretariat zu stapfen und Ärger zu machen.
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Alchemist
registrierter User



Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 27897
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1467816) Verfasst am: 03.05.2010, 15:08    Titel: Antworten mit Zitat

Ich wünsche dir viel Erfolg.
Lass dich nicht unterkriegen!


Gebet im Kunstunterricht.... Pillepalle
Wenn die Kirche noch in der Machtposition wäre wie früher, hätte die außer religiöser Kunst wohl kaum was zu unterrichten.
"Sooo Kinder, heute malen wir wieder eine Szene aus der Bibel..."
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1467817) Verfasst am: 03.05.2010, 15:10    Titel: Antworten mit Zitat

Blacky hat folgendes geschrieben:
Hi Ilmor, ich weiß nicht, ob du in eine staatliche Schule gegangen bist und ob du katholisch oder evangelisch bist. Jedenfalls sollte es so was wirklich nicht geben.


Ich war auf einem normalen Gymnasium, in der Oberpfalz. Zu Beginn der Stunde ist dann die ganze Klasse aufgestanden und ein Schüler hat das Gebet vorgetragen (wobei ich mich da natürlich geweigert habe Smilie )
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Blacky
registrierter User



Anmeldungsdatum: 28.07.2009
Beiträge: 25

Beitrag(#1467821) Verfasst am: 03.05.2010, 15:17    Titel: Antworten mit Zitat

Alchemist hat folgendes geschrieben:

Wenn die Kirche noch in der Machtposition wäre wie früher, hätte die außer religiöser Kunst wohl kaum was zu unterrichten.
"Sooo Kinder, heute malen wir wieder eine Szene aus der Bibel..."


Ich muss gestehen, dass ich keine Ahnung habe, was die zurzeit in Kunst machen. Muss ich mir demnächst anschauen, da bin ich mal gespannt.
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1467832) Verfasst am: 03.05.2010, 15:38    Titel: Antworten mit Zitat

Blacky hat folgendes geschrieben:
Also ich werde wohl folgenermaßen vorgehen, wenn das nicht abgestellt wird:

- Mit dem Schulleiter sprechen. Wenn das nichts nützt
- über den Elternbeirat versuchen Hilfe zu bekommen. Wenn das nichts nützt
- mit der betreffenden Lehrerin Kontakt aufnehmen. Wenn das nicht nützt
- zur Presse gehen und nachfragen, ob sie neuen Stoff über die katholische Kirche brauchen. Etwa: "Münchner Gymnasium zwingt Schüler zum Gebet" oder so.

Ansonsten fällt mir nichts mehr ein, außer jede Woche ins Sekretariat zu stapfen und Ärger zu machen.


Schritt eins: Eine Mitteilung an die Lehrerin und die Schulleitung mit der Forderung, diesen Unsinn künftig zu unterlassen.

Schritt zwei: Anwalt.
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Canis_Majoris
registrierter User



Anmeldungsdatum: 04.03.2010
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Wohnort: Kleines Dorf am großen Fluss

Beitrag(#1467845) Verfasst am: 03.05.2010, 15:51    Titel: Antworten mit Zitat

Tja, wenn man wie in meinem Fall auf eine Schule unter Katholischer Herrschaft geht, hat man eben keine Wahl als jeden Morgen die nutzlosen Zeilen runterzuplappern... Immerhin wurde es noch ganz witzig, als mich mein Religionslehrer angesprochen hat das er mich schon noch zum Glauben bekehren werde, worauf ich geantwortet habe: "Jo, dann werd ich Moslem"
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Auge um Auge - und die ganze Welt wird blind sein.
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Martha-Helene
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Anmeldungsdatum: 24.02.2010
Beiträge: 1155

Beitrag(#1467846) Verfasst am: 03.05.2010, 15:51    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht interessant:
http://www.ibka.org/node/793
NRW-Atheisten: Beten ist keine Bildung
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Blacky
registrierter User



Anmeldungsdatum: 28.07.2009
Beiträge: 25

Beitrag(#1467869) Verfasst am: 03.05.2010, 18:02    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:

Schritt zwei: Anwalt.


Das sagt (oder schreibt) sich so leicht. Die eigentlich relativ klare Rechtsprechung des BVG wird durch bayrische Sonderregelungen stark verkompliziert (Gewohnheitsrecht etc.). Ein Anwalt ist keine Garantie auf Erfolg und kostet erst mal einen Haufen Geld und Zeit. Lässt sich eigentlich nur über eine Gemeinschaft durchführen.

Übrigens: Das hier ist ein sehr angenehmer Thread, sachlich und kontruktiv. Habt mir sehr geholfen. Balsam für meine angeschlagene Seele in diesen harten Zeiten Smilie
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Zuletzt bearbeitet von Blacky am 03.05.2010, 18:21, insgesamt einmal bearbeitet
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Rasmus
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Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1467875) Verfasst am: 03.05.2010, 18:15    Titel: Antworten mit Zitat

Blacky hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:

Schritt zwei: Anwalt.


Das sagt (oder schreibt) sich so leicht. Die eigentlich relativ klare Rechtsprechung des BVG wird durch bayrische Sonderregelungen stark verkompliziert (Gewohnheitsrecht etc.). Ein Anwalt ist keine Garantie auf Erfolg und kostet erst mal einen Haufen Geld und Zeit. Lässt sich eigentlich nur über eine Gemeinschaft durchführen.


Ich weiß, dass nicht jeder das kann oder will.

Aber es ist durchaus eine weitere alternative Vorgehensweise - ich halte sie nicht nur für legiotim sondern auch für gerechtfertigt.
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jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#1467894) Verfasst am: 03.05.2010, 19:00    Titel: Antworten mit Zitat

Blacky hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:

Schritt zwei: Anwalt.


Das sagt (oder schreibt) sich so leicht. Die eigentlich relativ klare Rechtsprechung des BVG wird durch bayrische Sonderregelungen stark verkompliziert (Gewohnheitsrecht etc.). Ein Anwalt ist keine Garantie auf Erfolg und kostet erst mal einen Haufen Geld und Zeit. Lässt sich eigentlich nur über eine Gemeinschaft durchführen.

Übrigens: Das hier ist ein sehr angenehmer Thread, sachlich und kontruktiv. Habt mir sehr geholfen. Balsam für meine angeschlagene Seele in diesen harten Zeiten Smilie


Wurde hier glaub ich schon angemerkt, aber falls es zum Fall der Fälle kommen sollte, könnte man vielleicht bei atheistischen Organisationen um finanzielle Unterstützung bzw. um Spendenaufrufe bitten. Auch eine schon bestehende Rechtsschutzversicherung könnte helfen.

p.s.: Das Bundesverfassungsgericht ist das BVerfG. Ist heute so üblich abzukürzen - das BVG könnte auch das Bundesvewaltungsgericht sein. zwinkern
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Martha-Helene
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Anmeldungsdatum: 24.02.2010
Beiträge: 1155

Beitrag(#1467937) Verfasst am: 03.05.2010, 20:57    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Bei einigen Lehrern scheint die Meinung zu herrschen, per Gesetz zum Schulgebeten verpflichtet zu sein, da nach Art. 131 (2) der Bayerischen Verfassung auch die Ehrfurcht vor Gott ein Bildungsziel ist. Eine Pflicht zum Schulgebet ist daraus jedoch nicht herzuleiten. Schon 1975 (!) hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit großer Eindringlichkeit verbindlich für alle bayerischen Behörden entschieden, dass in staatlichen Schulen außerhalb des Religionsunterrichts jegliche staatliche Glaubensvermittlung und einseitige religiös-weltanschauliche Beeinflussung zu unterbleiben hat. Weitere Einzelheiten zu diesem Fall und anderen schulbezogenen Themen entnehmen Sie bitte unserer Homepage (Rubrik "Schulgebet") und dem Ratgeber für konfessionslose Eltern, Schüler und Lehrer von Gerhard Rampp.

http://www.bfg-muenchen.de/cms/home/bfg-muenchen/faq.html
http://www.bfg-muenchen.de/cms/home/informationen/special-schule.html

http://www.bfg-muenchen.de/cms/home/informationen/content/schulgebet.html
Zitat:
Eine Pflicht zum Schulgebet ist – im Gegensatz zur Meinung der Kirchen – auch aus der Bayerischen Verfassung nicht herzuleiten. Christliche Passagen wie die „Ehrfurcht vor Gott“ (Art. 131,2) oder zur Volksschule als „christlicher Gemeinschaftsschule“ (Art. 135) können sich nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts von 1975 nur auf „das Christentum als prägenden Kultur- und Bildungsfaktor“ beziehen, nicht aber auf Glaubensinhalte.

Zitat:
Der diplomatische Weg
Am besten ist es, an die Einsicht des Direktors zu appellieren. Die Lehrkraft kann ja VOR der Unterrichtsstunde mit den Kindern beten, deren Eltern damit einverstanden sind. Dann würden sich sicherlich kaum Kinder daran beteiligen und Ihre Tochter befände sich nicht in der Außenseiter-Situation. Wenn das nichts nützt, bitten Sie andere nichtchristliche Eltern, ihre Kinder ebenfalls vom Gebet fern zu halten. Dann gehen die Kinder eben etwas später in die erste Stunde, was ihnen sicherlich bald den Neid der Mitschüler einbringt, die früher kommen müssen. Bestärken Sie Ihr Kind liebevoll darin, dass es damit das Richtige tut. Falls möglich begleiten Sie sie es die die Schule zur 1. Stunde, wenn das Gebet vorbei ist. Hier könnten sich mehrere Eltern auch abwechseln. Wenn aber die Lehrkraft und der Direktor Ihnen nicht entgegen kommen, dann helfen nur Daumenschrauben (natürlich nur bildlich gesprochen). Sie können nämlich die Schule damit unter Druck setzen, dass Sie verlangen, dass alle Kruzifixe in den Räumen abgehängt werden, in denen Ihre Tochter unterrichtet wird. Das wird Ihrer Lehrerin gar nicht gefallen! Die Schule ist verpflichtet, die Kreuze abzuhängen, ohne Ihre Beweggründe zu erfragen oder gar zu prüfen und muss sogar Ihre Anonymität wahren! Wie man da vorgeht, können wir Ihnen bestens sagen, da einige Vorstandsmitglieder des bfg-München diese Auseinandersetzung erfolgreich durchgezogen haben
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Anmeldungsdatum: 19.06.2009
Beiträge: 2084
Wohnort: Aldi-Nord

Beitrag(#1467966) Verfasst am: 03.05.2010, 21:42    Titel: Antworten mit Zitat

Canis_Majoris hat folgendes geschrieben:
Tja, wenn man wie in meinem Fall auf eine Schule unter Katholischer Herrschaft geht, hat man eben keine Wahl als jeden Morgen die nutzlosen Zeilen runterzuplappern... Immerhin wurde es noch ganz witzig, als mich mein Religionslehrer angesprochen hat das er mich schon noch zum Glauben bekehren werde, worauf ich geantwortet habe: "Jo, dann werd ich Moslem"

Lachen

Da sah mein Kunstunterricht aber besser aus: Der Lehrer, ein sehr ruhiger und sympathischer Mann mit weißer Löwenmähne, stand kurz vor der Pension und hatte uns kleinen Nachwuchsterroristen ständig Geschichten aus seinem Leben erzählt. Das ging soweit, daß wir in einem Jahr nur eine Arbeit erstellt hatten und jeder eine 2 bekam, egal, wie sein Werk aussah (ich glaube, irgendeine Zeichnung oder Bild). Seinen Hund hatte er auch manchmal mitgebracht. Aaaaach... Mit den Augen rollen Wie schön wäre es, heute nochmal einen Tag zur Schule gehen zu dürfen...
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Rasmus
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Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1468005) Verfasst am: 03.05.2010, 22:26    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Der diplomatische Weg
Am besten ist es, an die Einsicht des Direktors zu appellieren.


"Was da passiert ist nicht legal" - mehr gibt es da nicht einzusehen.

Zitat:
Die Lehrkraft kann ja VOR der Unterrichtsstunde mit den Kindern beten, deren Eltern damit einverstanden sind. Dann würden sich sicherlich kaum Kinder daran beteiligen und Ihre Tochter befände sich nicht in der Außenseiter-Situation.


Siiiiiiiiiicher.

Wo soll das stattfinden?

In der Klasse? Müssen dann die bösen Atheisten-Kinder draußen bleiben oder nur still sein?

Zitat:
Wenn das nichts nützt, bitten Sie andere nichtchristliche Eltern, ihre Kinder ebenfalls vom Gebet fern zu halten. Dann gehen die Kinder eben etwas später in die erste Stunde, was ihnen sicherlich bald den Neid der Mitschüler einbringt, die früher kommen müssen.


Geht's noch?

Eltern dürfen ihre Kinder nicht vom Unterricht fernhalten, und ich zahle Steuern für den Matheunterricht, nicht dafür dass irgendwelche durchgeknallten Spinner die ohnehin schon knappe Unterrichtszeit zum Beten missbrauchen.

Von so unsinnigen Kleinigkeiten wie Busfahrplänen, Zeit der Eltern und Aufsichtspflicht mal ganz abgesehen.




Zitat:
Bestärken Sie Ihr Kind liebevoll darin, dass es damit das Richtige tut.


Wäre ja auch zu kompliziert, die eigenen Rechte einzufordern ...


Zitat:
Falls möglich begleiten Sie sie es die die Schule zur 1. Stunde, wenn das Gebet vorbei ist. Hier könnten sich mehrere Eltern auch abwechseln. Wenn aber die Lehrkraft und der Direktor Ihnen nicht entgegen kommen, dann helfen nur Daumenschrauben (natürlich nur bildlich gesprochen).


Entgegenkommen? Wozu?

Wenn ich auf meine Rechte verzichte, wieso dann nicht gleich ganz? Wo noch das Theater?



Zitat:
Sie können nämlich die Schule damit unter Druck setzen, dass Sie verlangen, dass alle Kruzifixe in den Räumen abgehängt werden, in denen Ihre Tochter unterrichtet wird. Das wird Ihrer Lehrerin gar nicht gefallen!


Und wenn auf das illegale Gebet verzichtet wird sollen die Kreuze mich nicht stören?

Tolle Idee!


Zitat:
Die Schule ist verpflichtet, die Kreuze abzuhängen, ohne Ihre Beweggründe zu erfragen oder gar zu prüfen und muss sogar Ihre Anonymität wahren! Wie man da vorgeht, können wir Ihnen bestens sagen, da einige Vorstandsmitglieder des bfg-München diese Auseinandersetzung erfolgreich durchgezogen haben


Gut. Das allerdings sollte ohenhin passieren, völlig unabhängig von der Sache mit den Gebeten!
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1468006) Verfasst am: 03.05.2010, 22:29    Titel: Re: Gebet am Anfang der Schulstunde Antworten mit Zitat

Blacky hat folgendes geschrieben:
Hallo,

Mein Sohn geht in die 5. Klasse des AEG in München (staatliches Gymnasium).
Gestern klagte er mir, dass seine Kunstlehrerin seit einiger Zeit am Anfang des Kunstunterrichts ein lautes Gebet spricht, das mit Amen endet.

Ich bin fast vom Hocker gefallen. Heute früh war ich im Sekretariat, wo man ebenfalls erstaunt war und versprach sich darum zu kümmern. Mal sehen was passiert.
Was habe ich für Möglichkeiten dagegen vorzugehen, wenn das noch mal vorkommt. Kann man die Lehrerin bzw. das Gymnasium dazu zwingen, das zu unterlassen?

Mein Sohn und ich sind konfessionslos und nicht-gläubig. Er besucht den Ethik-Unterrricht und für ihn ist diese Beterei sehr unangenehm (für mich auch). Bayern, was bist du für ein Land: Kreuze in den Klassenzimmern und Gerichtssälen und verrückte Lehrer...



Bei uns frueher haette ein kurzer Hinweis an den Direx gereicht und der haette der Dame den Kopf gewaschen. Aber das war halt nicht Bayern.... Mit den Augen rollen
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Martha-Helene
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Anmeldungsdatum: 24.02.2010
Beiträge: 1155

Beitrag(#1468120) Verfasst am: 04.05.2010, 07:00    Titel: Antworten mit Zitat

Echt schade, dass du diesen Ratschlag vom Bund für Geistesfreiheit so zerredest.
Ich halte ihn für sehr gut - man kommt nicht einfach mit dem Kopf durch die Wand.

Rasmus hat folgendes geschrieben:

Wo soll das stattfinden?
In der Klasse? Müssen dann die bösen Atheisten-Kinder draußen bleiben oder nur still sein?

Zitat:
Dann gehen die Kinder eben etwas später in die erste Stunde, was ihnen sicherlich bald den Neid der Mitschüler einbringt, die früher kommen müssen.


Rasmus hat folgendes geschrieben:
Eltern dürfen ihre Kinder nicht vom Unterricht fernhalten, und ich zahle Steuern für den Matheunterricht, nicht dafür dass irgendwelche durchgeknallten Spinner die ohnehin schon knappe Unterrichtszeit zum Beten missbrauchen.

Das Späterkommen hat man vorher mit dem Schulleiter verabredet! Die zweckentfremdete Unterrichtszeit wäre allerdings ein gutes Argument für den ersten Beschwerdebrief.

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Von so unsinnigen Kleinigkeiten wie Busfahrplänen, Zeit der Eltern und Aufsichtspflicht mal ganz abgesehen.

Es war schon immer etwas aufwändig, seine Rechte zu erkämpfen.
Und mit anderen Eltern oder einem Verband tut man sich da leichter.
Mir wäre der Ratschlag eine Spende an den bfg wert.
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Rasmus
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Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1468183) Verfasst am: 04.05.2010, 10:30    Titel: Antworten mit Zitat

Martha-Helene hat folgendes geschrieben:
Echt schade, dass du diesen Ratschlag vom Bund für Geistesfreiheit so zerredest.
Ich halte ihn für sehr gut - man kommt nicht einfach mit dem Kopf durch die Wand.


Ich kenne reichlich Gegenbeispiele - Duckmäusertum ist natürlich bequemer. (Ich verstehe das durchaus - aber raten würde ich das niemandem.)

Rasmus hat folgendes geschrieben:

Wo soll das stattfinden?
In der Klasse? Müssen dann die bösen Atheisten-Kinder draußen bleiben oder nur still sein?

Zitat:
Dann gehen die Kinder eben etwas später in die erste Stunde, was ihnen sicherlich bald den Neid der Mitschüler einbringt, die früher kommen müssen.


Rasmus hat folgendes geschrieben:
Eltern dürfen ihre Kinder nicht vom Unterricht fernhalten, und ich zahle Steuern für den Matheunterricht, nicht dafür dass irgendwelche durchgeknallten Spinner die ohnehin schon knappe Unterrichtszeit zum Beten missbrauchen.

Das Späterkommen hat man vorher mit dem Schulleiter verabredet! Die zweckentfremdete Unterrichtszeit wäre allerdings ein gutes Argument für den ersten Beschwerdebrief.[/quote]

Was sollte mich dazu motivieren, sowas zu verabreden? Wieso sollte ich von Anfang an davon abrücken, meine Rechte wahrzunehmen, die eigentlich selbstverständlich sein sollten?

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Von so unsinnigen Kleinigkeiten wie Busfahrplänen, Zeit der Eltern und Aufsichtspflicht mal ganz abgesehen.

Es war schon immer etwas aufwändig, seine Rechte zu erkämpfen.
Und mit anderen Eltern oder einem Verband tut man sich da leichter.
Mir wäre der Ratschlag eine Spende an den bfg wert. [/quote]

Das was Du da zitierst hast ist vieles - aber keine Anleitung dazu, sich seine Rechte zu erkämpfen: Am Ende wird man seine Rechte nicht wahrnehmen, und weiß, dass andere später wieder mit den gleichen Problemen zu kämpfen haben.

Der Weg ist bequem und wenig konfrontional. Es gibt sicherlich gute Gründe ihn zu gehen - aber keiner davon hast was mit den eigenen Rechten zu tun.

Wenn jemand in Dein Haus eingebrochen ist und Dich bestohlen hat, wie "diplomatisch" würdest du Dich später vor Gericht verhalten? Würdest du dem Einbrecher einen Schlüssel für Dein Haus geben, damit er beim nächsten mal die Fenster heile lässt oder würdest Du verabreden, dass er nur aus der Küche klaut aber nichts im Schlafzimmer und im Wohnzimmer nur jedes zweite mal?
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Martha-Helene
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Anmeldungsdatum: 24.02.2010
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Beitrag(#1468194) Verfasst am: 04.05.2010, 11:01    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
....

nee
Eine Mitteilung schicken und sich von einem Anwalt mit reichlich fragwürdigem Ausgang vertreten zu lassen ist für mich sehr bequem und wenig konfrontativ.
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tridi
_____



Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1468422) Verfasst am: 04.05.2010, 22:00    Titel: Antworten mit Zitat

lehrer sind menschen, sogar christliche lehrer sind menschen, und menschen machen auch mal fehler. ist euch vielleicht auch schon mal passiert, dass ihr was falsch gemacht habt.

daher wuerde ich doch vorschlagen, dass man als allererstes einfach mal mit dieser lehrerin redet. vielleicht kapiert sie ja, dass es auch in bayern atheisten gibt und fuer die das mit dem gebet etwas daneben ist. (das kann sich so n bayrischer christ wahrscheinlich gar nicht vorstellen.)

wenn sie es nicht kapiert, kann man mal den klassenlehrer ansprechen, wenn das nix bringt, den direktor. (klassenlehrer kann man auch uebergehen, den direktor nicht.) wenn der direktor es einsieht, hat man gewonnen und nicht allzu viel porzellan zerschlagen.

wenn der direktor auch schwer von begriff ist, dann, von mir aus, kann man aus allen rohren schiessen, mit anwalt, presse usw. aber macht euch dann auch auf eine elterninitiative zur erhaltung des schulgebets gefasst....
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Telliamed
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Anmeldungsdatum: 05.03.2007
Beiträge: 5125
Wohnort: Wanderer zwischen den Welten

Beitrag(#1468429) Verfasst am: 04.05.2010, 22:10    Titel: Antworten mit Zitat

@Blacky
Zitat:
Hallo,

Mein Sohn geht in die 5. Klasse des AEG in München (staatliches Gymnasium).
Gestern klagte er mir, dass seine Kunstlehrerin seit einiger Zeit am Anfang des Kunstunterrichts ein lautes Gebet spricht, das mit Amen endet.

Ich bin fast vom Hocker gefallen. Heute früh war ich im Sekretariat, wo man ebenfalls erstaunt war und versprach sich darum zu kümmern. Mal sehen was passiert.
Was habe ich für Möglichkeiten dagegen vorzugehen, wenn das noch mal vorkommt. Kann man die Lehrerin bzw. das Gymnasium dazu zwingen, das zu unterlassen?

Mein Sohn und ich sind konfessionslos und nicht-gläubig. Er besucht den Ethik-Unterrricht und für ihn ist diese Beterei sehr unangenehm (für mich auch). Bayern, was bist du für ein Land: Kreuze in den Klassenzimmern und Gerichtssälen und verrückte Lehrer...


Was bei allen mehr oder weniger radikalen Vorschlägen natürlich im Vordergrund stehen muß, ist das Wohl Deines Sohnes. Je nach Konstellation kann man seinem Kind mit einem bestimmten Vorgehen u. U. auch schaden. Ich kenne zu wenig die konkrete Situation an der Schule, um einschätzen zu können, wann eine solche Situation eintreten könnte. Dazu gehört zum Beispiel auch die Haltung der Mitschüler, wenn ein Kind in der 5. Klasse sein "Nicht-Gläubig"-Sein offenbart. Dass die Lehrerin ihr Ding da vorn zelebriert und Du als Erwachsener reagierst, wäre das Eine, Dein Sohn muss die Schulsituation jeden Tag ertragen.
Was Ausgrenzung wegen "Andersseins" bedeutet, lernte auch mein Sohn kennen, der sich im angeblich so weltoffenen Westberlin als aus dem Osten kommender einziger Atheist in seiner Klasse erwies.
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Martha-Helene
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Anmeldungsdatum: 24.02.2010
Beiträge: 1155

Beitrag(#1468539) Verfasst am: 05.05.2010, 07:30    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:
lehrer sind menschen,


Ich hatte anfangs auch angenommen, dass es sich um eine Marotte dieser Lehrerin handelt und sie "nur" für sich ein kurzes Gebet spricht.
Es scheint aber in Bayern durchaus üblich zu sein, dass am Anfang der ersten Schulstunde, nicht nur im Religionsunterricht, gebetet wird! Unglaublich!

Die Methode des bfg ist für jeden Interessierten gut, die Angelegenheit mit den vorhandenen Möglichkeiten relativ schnell zu lösen, bzw. die gängige Praxis zu unterwandern.

Zugegeben Rasmus: Wenn das Kind allein ist und durch vorgegebene Buszeiten nicht etwas später in die Schule kommen kann, sondern 5 Minuten vor dem Klassenzimmer wartet, bis die anderen mit Beten fertig sind, ist das schon eine blöde Situation.
Deshalb ist es wichtig, Gleichgesinnte zu finden oder dass die Eltern das Kind entspechend später in die Schule begleiten.
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verquer
Demilitanter Atheist



Anmeldungsdatum: 29.12.2009
Beiträge: 19

Beitrag(#1468661) Verfasst am: 05.05.2010, 11:33    Titel: Re: Gebet am Anfang der Schulstunde Antworten mit Zitat

Blacky hat folgendes geschrieben:
Hallo,

Mein Sohn geht in die 5. Klasse des AEG in München (staatliches Gymnasium).
Gestern klagte er mir, dass seine Kunstlehrerin seit einiger Zeit am Anfang des Kunstunterrichts ein lautes Gebet spricht, das mit Amen endet.

Ich bin fast vom Hocker gefallen. Heute früh war ich im Sekretariat, wo man ebenfalls erstaunt war und versprach sich darum zu kümmern. Mal sehen was passiert.
Was habe ich für Möglichkeiten dagegen vorzugehen, wenn das noch mal vorkommt. Kann man die Lehrerin bzw. das Gymnasium dazu zwingen, das zu unterlassen?

Mein Sohn und ich sind konfessionslos und nicht-gläubig. Er besucht den Ethik-Unterrricht und für ihn ist diese Beterei sehr unangenehm (für mich auch). Bayern, was bist du für ein Land: Kreuze in den Klassenzimmern und Gerichtssälen und verrückte Lehrer...


Das ist ja ziemlich schockierend. Solltest Du Dich entscheiden, dass ganze publik zu machen, dann koennte ich Dir anbieten, diesen Fall in unserem Ketzer 2.0 podcast zu besprechen. Die Entscheidung liegt aber natuerlich bei Dir. Ansonsten drueck ich Dir die Daumen!
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1468673) Verfasst am: 05.05.2010, 11:50    Titel: Antworten mit Zitat

Martha-Helene hat folgendes geschrieben:
Zugegeben Rasmus: Wenn das Kind allein ist und durch vorgegebene Buszeiten nicht etwas später in die Schule kommen kann, sondern 5 Minuten vor dem Klassenzimmer wartet, bis die anderen mit Beten fertig sind, ist das schon eine blöde Situation.


Nein: Es ist auf jeden Fall eine bodenlose Unverschämtheit der Verantwortlichen, solche Situationen zuzulassen - egal, wie der Einzelfall aussieht.

Zitat:
Deshalb ist es wichtig, Gleichgesinnte zu finden oder dass die Eltern das Kind entspechend später in die Schule begleiten.


Nein, es ist einzig wichtig, dass die Schule sich auf legale aktivitäten beschränkt.
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