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Metalsänger & Referendar zur Kündigung genötigt
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Was denkt ihr?
Dieser Mann ist als Lehrer ungeeignet
18%
 18%  [ 6 ]
Dieser Mann soll weiter Lehrer sein dürfen
81%
 81%  [ 26 ]
Stimmen insgesamt : 32

Autor Nachricht
AntagonisT
Master of Disaster



Anmeldungsdatum: 28.09.2005
Beiträge: 5587
Wohnort: 2 Meter über dem Boden

Beitrag(#1468339) Verfasst am: 04.05.2010, 19:18    Titel: Metalsänger & Referendar zur Kündigung genötigt Antworten mit Zitat

Zitat:
Einem jungen Referendar wird seine Karriere in der Metal-Band Debauchery zum Verhängnis. Lehrer bezeichnen ihn als krank, die Behörde fordert die Distanzierung von der Musik und legt ihm die Kündigung nahe. Mobbing in Stuttgart, Frühjahr 2010.


http://www.metal-hammer.de/Debauchery_Image_Gymnasium_Metal.html

Tja, was denkt ihr: Sagt die Mitgliedschaft in solch einer Band etwas über die Eignung als Pädagoge aus?
Darf einer gewaltverherrlichende (?) und sexistische (?) Musik machen und kann dann Ethik unterrichten?
Oder ist das alles Privatsache?

Die Meinung der Freigeister interessiert mich...
_________________
“Primates often have trouble imagining an universe not run by an angry alpha male.”
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GermanHeretic
Individualoptimist & Kulturpessimist



Anmeldungsdatum: 16.06.2004
Beiträge: 4932

Beitrag(#1468348) Verfasst am: 04.05.2010, 19:40    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, wie soll denn einer Kinder zu Toleranz und Weltoffenheit erziehen, wenn er nicht exakt genau so wie alle anderen ist?
_________________
"Nehmen Sie einem Durchschnittsmenschen die Lebenslüge, und Sie nehmen ihm zu gleicher Zeit das Glück." (Henrik Ibsen)
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nocquae
diskriminiert nazis



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#1468349) Verfasst am: 04.05.2010, 19:41    Titel: Antworten mit Zitat

Früher wußte man noch, was richtige Kunst ist.



_________________
In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht.
-- Kurt Tucholsky
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Evilbert
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1468350) Verfasst am: 04.05.2010, 19:43    Titel: Antworten mit Zitat

Unglaubliche Sauerei; mehr kann ich dazu nicht sagen. Ich hoffe mal, dass er in Norddeutschland bessere Karten hätte, aber afaik ist seine Fächerkombination nun auch nicht grad die Bombe.
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Norm
registrierter User



Anmeldungsdatum: 12.02.2007
Beiträge: 8149

Beitrag(#1468358) Verfasst am: 04.05.2010, 19:59    Titel: Antworten mit Zitat

Nun ja, die Selektionskriterien für Lehrer in BaWü und sicher auch in anderen Bundesländern sind etwas eigentümlich. Menschen, die sich politisch in einer vom Verfassungsschutz beobachteten Vereinigung tätig sind ohne nachweisbar verfassungsfeindliche Auffassungen zu vertreten und Menschen, die über Morde singen dürfen nicht Lehrer werden. Schickt ein angehender Lehrer aber jemandem Morddrohungen ist das dagegen unproblematisch. Böse
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Alchemist
registrierter User



Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 27897
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1468380) Verfasst am: 04.05.2010, 20:34    Titel: Antworten mit Zitat

Und ob das Privatsache ist.

Man könnte sich alle möglichen Eigenheiten einer Person, die einem nicht passt, herauspicken und sie für einen Job als unpassend deklarieren.
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1468387) Verfasst am: 04.05.2010, 20:55    Titel: Antworten mit Zitat

Alchemist hat folgendes geschrieben:
Und ob das Privatsache ist.

Man könnte sich alle möglichen Eigenheiten einer Person, die einem nicht passt, herauspicken und sie für einen Job als unpassend deklarieren.


so ist es.
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Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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Alchemist
registrierter User



Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 27897
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1468388) Verfasst am: 04.05.2010, 21:01    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Alchemist hat folgendes geschrieben:
Und ob das Privatsache ist.

Man könnte sich alle möglichen Eigenheiten einer Person, die einem nicht passt, herauspicken und sie für einen Job als unpassend deklarieren.


so ist es.


Zum Beispiel Schalke-Fan Lachen
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1468389) Verfasst am: 04.05.2010, 21:06    Titel: Antworten mit Zitat

Alchemist hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Alchemist hat folgendes geschrieben:
Und ob das Privatsache ist.

Man könnte sich alle möglichen Eigenheiten einer Person, die einem nicht passt, herauspicken und sie für einen Job als unpassend deklarieren.


so ist es.


Zum Beispiel Schalke-Fan Lachen


boah, geht garnich. berufsverbot!
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Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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Misterfritz
mini - mal



Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien

Beitrag(#1468391) Verfasst am: 04.05.2010, 21:12    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Alchemist hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Alchemist hat folgendes geschrieben:
Und ob das Privatsache ist.

Man könnte sich alle möglichen Eigenheiten einer Person, die einem nicht passt, herauspicken und sie für einen Job als unpassend deklarieren.


so ist es.


Zum Beispiel Schalke-Fan Lachen


boah, geht garnich. berufsverbot!

zumindest in dortmund Cool
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I'm tapping in the dusternis
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tridi
_____



Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1468404) Verfasst am: 04.05.2010, 21:29    Titel: Antworten mit Zitat

ich stell mir grade den 11-jaehrigen knirps vor, der nachmittags im internet surfend seiner daneben stehenden mutter diese plattencover zeigt: "guck mal, das da ist mein ethiklehrer!"

was dann passiert... au weia.

ich hab schon etwas verstaendnis dafuer, dass die direktorin und die landesregierung darauf keinen bock haben.
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Wolf
registrierter User



Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#1468408) Verfasst am: 04.05.2010, 21:42    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:
was dann passiert... au weia.

Was passiert denn dann?
_________________
Trish:(
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Evilbert
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1468409) Verfasst am: 04.05.2010, 21:46    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:
was dann passiert... au weia.

Was passiert denn dann?


Dann rächt sich, dass man verpasst hat, vorab die Reaktionen verklemmter Spießertussis nicht vorgesehen zu haben und man zu Beginn des Schuljahres nicht [mir fällt grad das Wort nicht ein: aktiv, angreifend) mit dem Thema umgegangen ist.

Sowas kann man auch als Chance für den Ethikunterricht betrachten - geht natürlich vielleicht nicht in jedem Kaff.
Aber Schule ist mE dazu da, solche Chancen zu ergreifen.
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musikdusche
reflektierender User



Anmeldungsdatum: 29.05.2006
Beiträge: 896
Wohnort: Düsseldorf

Beitrag(#1468411) Verfasst am: 04.05.2010, 21:47    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin da auch zwiegespalten. Ich halte den Typen selbstverständlich nicht für krank. Ebenso kann ich mir gut vorstellen, dass er aufgrund seiner Betätigungen sich sogar sehr gut als Ethiklehrer eignet. Aber als Beamter hat man nunmal besondere Pflichten:

Wikipeda, Beamter hat folgendes geschrieben:
Manche Bürgerrechte sind eingeschränkt, z. B. erlaubt ihr Treueverhältnis zum Staat den Beamten kein Streikrecht. Sogar das Recht auf freie Meinungsäußerung ist für Beamte im Dienst eingeschränkt (z. B. politische Betätigung). Ferner bestehen Verhaltenspflichten auch außerhalb des Dienstes, um das Ansehen des Staates nicht zu gefährden. Beamte sind verpflichtet, sich jederzeit über ihr Arbeitsgebiet zu informieren (Informationspflicht).

(Fettung von mir)

Und dass ein Staatsdiener, der sich in der Freizeit zusammen mit nackten Frauen in Blut suhlt (und dies öffentlich und regelmäßig tut), in den Augen von vielen das Ansehen des Staates gefährden kann, leuchtet mir ein.
_________________
Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn Andere ihn begehen. (Lichtenberg)
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Mo.
over and out



Anmeldungsdatum: 30.11.2007
Beiträge: 12690

Beitrag(#1468417) Verfasst am: 04.05.2010, 21:51    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:
was dann passiert... au weia.

Was passiert denn dann?


Dann rächt sich, dass man verpasst hat, vorab die Reaktionen verklemmter Spießertussis nicht vorgesehen zu haben und man zu Beginn des Schuljahres nicht [mir fällt grad das Wort nicht ein: aktiv, angreifend) mit dem Thema umgegangen ist.
offensiv?
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AlexJ
Supermarktoverlord



Anmeldungsdatum: 11.04.2008
Beiträge: 2353
Wohnort: Köln

Beitrag(#1468418) Verfasst am: 04.05.2010, 21:54    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:
ich stell mir grade den 11-jaehrigen knirps vor, der nachmittags im internet surfend seiner daneben stehenden mutter diese plattencover zeigt: "guck mal, das da ist mein ethiklehrer!"

was dann passiert... au weia.

ich hab schon etwas verstaendnis dafuer, dass die direktorin und die landesregierung darauf keinen bock haben.


In Baden-Württemberg gibt es an einem 8 Jährigen Gymnasium Ehtik ab der 7 Klasse und an dem 9 Jährigen Gymnasium ab der 8 Klasse. Eher unwahrscheinlich dort auf 11 Jährige zu treffen.

Des weiteren müssten die Schüler erst erfahren was ihr Lehrer in seiner Freizeit macht und gegebenen Falls die Bilder recherchieren.
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Evilbert
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1468419) Verfasst am: 04.05.2010, 21:54    Titel: Antworten mit Zitat

Mo. hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:
was dann passiert... au weia.

Was passiert denn dann?


Dann rächt sich, dass man verpasst hat, vorab die Reaktionen verklemmter Spießertussis nicht vorgesehen zu haben und man zu Beginn des Schuljahres nicht [mir fällt grad das Wort nicht ein: aktiv, angreifend) mit dem Thema umgegangen ist.
offensiv?


Genau, Danke.
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Fuxing
grösstenteils harmlos



Anmeldungsdatum: 07.05.2008
Beiträge: 1691
Wohnort: Ankh Morpork

Beitrag(#1468424) Verfasst am: 04.05.2010, 22:03    Titel: Antworten mit Zitat

musikdusche hat folgendes geschrieben:
Ich bin da auch zwiegespalten. Ich halte den Typen selbstverständlich nicht für krank. Ebenso kann ich mir gut vorstellen, dass er aufgrund seiner Betätigungen sich sogar sehr gut als Ethiklehrer eignet. Aber als Beamter hat man nunmal besondere Pflichten:

Wikipeda, Beamter hat folgendes geschrieben:
Manche Bürgerrechte sind eingeschränkt, z. B. erlaubt ihr Treueverhältnis zum Staat den Beamten kein Streikrecht. Sogar das Recht auf freie Meinungsäußerung ist für Beamte im Dienst eingeschränkt (z. B. politische Betätigung). Ferner bestehen Verhaltenspflichten auch außerhalb des Dienstes, um das Ansehen des Staates nicht zu gefährden. Beamte sind verpflichtet, sich jederzeit über ihr Arbeitsgebiet zu informieren (Informationspflicht).

(Fettung von mir)

Und dass ein Staatsdiener, der sich in der Freizeit zusammen mit nackten Frauen in Blut suhlt (und dies öffentlich und regelmäßig tut), in den Augen von vielen das Ansehen des Staates gefährden kann, leuchtet mir ein.


Als Referendar (und um einen solchen geht es doch hier) ist man m.W. noch nicht "verbeamtet". Dürfte also hier gerade nicht zutreffen.
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Religionskritik-Wiesbaden
homo est creator Dei



Anmeldungsdatum: 04.11.2008
Beiträge: 10333
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag(#1468430) Verfasst am: 04.05.2010, 22:12    Titel: Angestellter, statt Beamter Antworten mit Zitat

musikdusche hat folgendes geschrieben:
Ich bin da auch zwiegespalten. Ich halte den Typen selbstverständlich nicht für krank. Ebenso kann ich mir gut vorstellen, dass er aufgrund seiner Betätigungen sich sogar sehr gut als Ethiklehrer eignet. Aber als Beamter hat man nunmal besondere Pflichten:

Wikipeda, Beamter hat folgendes geschrieben:
Manche Bürgerrechte sind eingeschränkt, z. B. erlaubt ihr Treueverhältnis zum Staat den Beamten kein Streikrecht. Sogar das Recht auf freie Meinungsäußerung ist für Beamte im Dienst eingeschränkt (z. B. politische Betätigung). Ferner bestehen Verhaltenspflichten auch außerhalb des Dienstes, um das Ansehen des Staates nicht zu gefährden. Beamte sind verpflichtet, sich jederzeit über ihr Arbeitsgebiet zu informieren (Informationspflicht).

(Fettung von mir)

Und dass ein Staatsdiener, der sich in der Freizeit zusammen mit nackten Frauen in Blut suhlt (und dies öffentlich und regelmäßig tut), in den Augen von vielen das Ansehen des Staates gefährden kann, leuchtet mir ein.

Dann sollte er halt als einfacher Angestellter seinen Dienst verrichten, wie dies ja die meisten Lehrer (so viel ich weiß) es derzeit, wenn sie ins Berufsleben starten, sowieso machen müssen.

Der verbeamtete Lehrer sollte doch eigentlich sowieso "aussterben".

In dem im ersten Beitrag geposteten Link findet sich das folgende:

Zitat:
Als Gurrath bei seiner Seminarleitung anmerkt, dass er das Ausbildungsverhältnis als gestört empfindet, wird ihm die Kündigung nahe gelegt. Sollte er nicht selbst gehen, werde seine Nebentätigkeit als Musiker untersagt. Außerdem würde man ihm attestieren, für den Beruf charakterlich nicht geeignet zu sein. Erst wenn Gurrath „…den Nachweis erbringt, dass er sich von seiner bisherigen Musikrichtung … über einen Zeitraum von drei Jahren distanziert hat…“, kann er möglicherweise wieder eingestellt werden, schreibt das Stuttgarter Regierungspräsidium.


Es wird ihm -sofern hier der Metalhammer richtig zitiert hat- aufgelegt, nicht nur mit seiner Musik aufzuhören, sondern er muss sich auch noch von seiner bisherigen Musikrichtung distanzieren.

Dies dürfte sogar für Beamte zuweit gehen, denn welche Musik man hört (es sei denn zu laut zwinkern ), ist Privatsache.

Vielleicht ist ja Gurraths Glück der Föderalismus, und er findet Bundesländer mit nicht so bescheuerten Regelungen.
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Derzeit ohne Untertitel
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Misterfritz
mini - mal



Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien

Beitrag(#1468431) Verfasst am: 04.05.2010, 22:13    Titel: Antworten mit Zitat

Fuxing hat folgendes geschrieben:
musikdusche hat folgendes geschrieben:
Ich bin da auch zwiegespalten. Ich halte den Typen selbstverständlich nicht für krank. Ebenso kann ich mir gut vorstellen, dass er aufgrund seiner Betätigungen sich sogar sehr gut als Ethiklehrer eignet. Aber als Beamter hat man nunmal besondere Pflichten:

Wikipeda, Beamter hat folgendes geschrieben:
Manche Bürgerrechte sind eingeschränkt, z. B. erlaubt ihr Treueverhältnis zum Staat den Beamten kein Streikrecht. Sogar das Recht auf freie Meinungsäußerung ist für Beamte im Dienst eingeschränkt (z. B. politische Betätigung). Ferner bestehen Verhaltenspflichten auch außerhalb des Dienstes, um das Ansehen des Staates nicht zu gefährden. Beamte sind verpflichtet, sich jederzeit über ihr Arbeitsgebiet zu informieren (Informationspflicht).

(Fettung von mir)

Und dass ein Staatsdiener, der sich in der Freizeit zusammen mit nackten Frauen in Blut suhlt (und dies öffentlich und regelmäßig tut), in den Augen von vielen das Ansehen des Staates gefährden kann, leuchtet mir ein.


Als Referendar (und um einen solchen geht es doch hier) ist man m.W. noch nicht "verbeamtet". Dürfte also hier gerade nicht zutreffen.
gut,
aber warum sollte ein land enen refendar einstellen resp. behalten (was ja voraussetzung für die verbeamtung ist), wenn sie ihn dann doch nicht verbeamten wollen?
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1468433) Verfasst am: 04.05.2010, 22:18    Titel: Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:
gut,
aber warum sollte ein land enen refendar einstellen resp. behalten (was ja voraussetzung für die verbeamtung ist), wenn sie ihn dann doch nicht verbeamten wollen?


Aus Fairnessgründen, damit er ein 2. Staatsexamen hat, was u. U. wesentlich bessere Arbeitsplatzaussichten in einem anderen Bundesland oder in einem anderen Bereich bedeuten könnte.
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1468434) Verfasst am: 04.05.2010, 22:19    Titel: Antworten mit Zitat

AlexJ hat folgendes geschrieben:

In Baden-Württemberg gibt es an einem 8 Jährigen Gymnasium Ehtik ab der 7 Klasse und an dem 9 Jährigen Gymnasium ab der 8 Klasse. Eher unwahrscheinlich dort auf 11 Jährige zu treffen.

ich dachte, es ginge um den religions-ersatz, den man wahrscheinlich allen atheisten aufdrueckt. weiss ich aber nicht. aber anfangs der 7. klasse sind die kids auch nur 12 jhare alt. bei 16jaehrigen und aelteren saehe ich das nicht mehr ganz so problematisch.

Zitat:

Des weiteren müssten die Schüler erst erfahren was ihr Lehrer in seiner Freizeit macht und gegebenen Falls die Bilder recherchieren.

sobald auch nur ein schueler das jemals rauskriegt (zB indem er mal nach dem namen seines lehrers googelt), wissen es in kuerzester zeit alle schueler der schule, einschliesslich der frage, wo im internet die bilder zu finden sind.
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Fuxing
grösstenteils harmlos



Anmeldungsdatum: 07.05.2008
Beiträge: 1691
Wohnort: Ankh Morpork

Beitrag(#1468435) Verfasst am: 04.05.2010, 22:20    Titel: Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:
Fuxing hat folgendes geschrieben:
musikdusche hat folgendes geschrieben:
Ich bin da auch zwiegespalten. Ich halte den Typen selbstverständlich nicht für krank. Ebenso kann ich mir gut vorstellen, dass er aufgrund seiner Betätigungen sich sogar sehr gut als Ethiklehrer eignet. Aber als Beamter hat man nunmal besondere Pflichten:

Wikipeda, Beamter hat folgendes geschrieben:
Manche Bürgerrechte sind eingeschränkt, z. B. erlaubt ihr Treueverhältnis zum Staat den Beamten kein Streikrecht. Sogar das Recht auf freie Meinungsäußerung ist für Beamte im Dienst eingeschränkt (z. B. politische Betätigung). Ferner bestehen Verhaltenspflichten auch außerhalb des Dienstes, um das Ansehen des Staates nicht zu gefährden. Beamte sind verpflichtet, sich jederzeit über ihr Arbeitsgebiet zu informieren (Informationspflicht).

(Fettung von mir)

Und dass ein Staatsdiener, der sich in der Freizeit zusammen mit nackten Frauen in Blut suhlt (und dies öffentlich und regelmäßig tut), in den Augen von vielen das Ansehen des Staates gefährden kann, leuchtet mir ein.


Als Referendar (und um einen solchen geht es doch hier) ist man m.W. noch nicht "verbeamtet". Dürfte also hier gerade nicht zutreffen.
gut,
aber warum sollte ein land enen refendar einstellen resp. behalten (was ja voraussetzung für die verbeamtung ist), wenn sie ihn dann doch nicht verbeamten wollen?


Aus einem ähnlichen Grund, warum unser Betrieb jährlich etwa 100% mehr Azubis ausbildet als er für den Eigenbedarf benötigt. Er kann dann bei den Ausgebildeten z.B. die behalten, die ihm als am besten geeignet erscheinen. Dazu kommt noch ein gewisser öffentlich gesehener Auftrag und der Versuch einer positiven Aussendarstellung.
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Misterfritz
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Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien

Beitrag(#1468436) Verfasst am: 04.05.2010, 22:22    Titel: Antworten mit Zitat

Fuxing hat folgendes geschrieben:
Dazu kommt noch ein gewisser öffentlich gesehener Auftrag und der Versuch einer positiven Aussendarstellung.

schätze,
dafür ist BaWü zu konservativ, als es das als positive aussenwirkung sieht.
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1468437) Verfasst am: 04.05.2010, 22:25    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:
was dann passiert... au weia.

Was passiert denn dann?


das gibt unter den eltern nen volksaufstand, reichlich unangenehme gespraeche der direktorin mit den eltern, die wissen wollen, von was fuer nem perversen brutalo ihre kinder da unterrichtet werden sollen (man rechne besser nicht mit sehr rationalen argumenten der eltern), negative presseartikel und etliche leserbriefe, proteste bei der landesregierung, entsprechend unangenehme gespraeche zwischen landesregierung und schulleitung... schlicht so ziemlich genau alles, was schulleitung und landesregierung hoffen nur in ihren schlimmsten alptraeumen zu erleben...
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musikdusche
reflektierender User



Anmeldungsdatum: 29.05.2006
Beiträge: 896
Wohnort: Düsseldorf

Beitrag(#1468441) Verfasst am: 04.05.2010, 22:29    Titel: Antworten mit Zitat

Fuxing hat folgendes geschrieben:
Als Referendar (und um einen solchen geht es doch hier) ist man m.W. noch nicht "verbeamtet". Dürfte also hier gerade nicht zutreffen.


Als Referendar ist man (zumindest in NRW) "Beamter auf Widerruf".

Ansonsten: Siehe Tridis Antwort.
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1468443) Verfasst am: 04.05.2010, 22:33    Titel: Antworten mit Zitat

Wo kaemen wir denn hin, wenn man deutsche Lehrer Negermusik machen lassen wuerde? Wir sind doch ein Kulturvolk! Sehr glücklich (So ungefaehr haette mein seliger Onkel Erwin das kommentiert)


Das Bild mit den rot gefaerbten Haeschen finde ich uebrigens extrem geschmacklos. Ich wuerde allerdings nicht soweit gehen meinen Geschmack zum Qualifikationsmerkmal fuer die Ausuebung des Lehrerberufs zu machen. Solange die Texte der Band nicht konkret verfassungsfeindlich sind (was ich mal voraussetze, ich habe da nicht tiefergehend nachgeforscht), solange ist es seine Privatangelegenheit, was er fuer Musik macht. Bringt er seine roten Haeschen in die Schule mit, dann sollte man allerdings einschreiten.
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Fuxing
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Anmeldungsdatum: 07.05.2008
Beiträge: 1691
Wohnort: Ankh Morpork

Beitrag(#1468444) Verfasst am: 04.05.2010, 22:34    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, der hier wurde angeblich nicht gefeuert, nur strafversetzt:

http://www.meinungs-blog.de/video-lehrer-geht-nackt-tanken

http://www.netzeitung.de/vermischtes/1287697.html#
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1468449) Verfasst am: 04.05.2010, 22:53    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Wo kaemen wir denn hin, wenn man deutsche Lehrer Negermusik machen lassen wuerde? Wir sind doch ein Kulturvolk! Sehr glücklich (So ungefaehr haette mein seliger Onkel Erwin das kommentiert)


Das Bild mit den rot gefaerbten Haeschen finde ich uebrigens extrem geschmacklos. Ich wuerde allerdings nicht soweit gehen meinen Geschmack zum Qualifikationsmerkmal fuer die Ausuebung des Lehrerberufs zu machen. Solange die Texte der Band nicht konkret verfassungsfeindlich sind (was ich mal voraussetze, ich habe da nicht tiefergehend nachgeforscht), solange ist es seine Privatangelegenheit, was er fuer Musik macht. Bringt er seine roten Haeschen in die Schule mit, dann sollte man allerdings einschreiten.


ich bin da hin- und hergerissen. auf der einen seite meine ich, dass es einen arbeitgeber grundsaetzlich nix angeht, was der arbeitnehmer privat macht. einzig und allein das verhalten waehrend der arbeit sollte entscheidend sein, und der arbeitnehmer sollte sich ausserhalb der arbeitszeit frei entfalten koennen, auch wenn es dazu gehoert, sich mit nackten jungen frauen in roter farbe zu suhlen und dabei schreckliche musik zu machen.

auf der anderen seite aber hat der arbeitgeber natuerlich auch ein interesse daran, dass der arbeitnehmer kein schlechtes licht auf ihn wirft und dass er nicht in der oeffentlichkeit in bedraengnis kommt. insbesondere ist eben von einem staatsvertreter ein entsprechend wuerdevolles verhalten zu erwarten.

also sich zuhaus mit nackten frauen in roter farbe suhlen mag noch ok sein. wenn dabei bloederweise ein foto entsteht, muss der arbeitgeber mit diesem unfall vielleicht auch noch klarkommen. aber wenn die fotos ganz planmaessig gemacht werden und auch noch ins internet gesetzt werden, und solche martialischen auftritte oeffentlich und regelmaessig geschehen, dann koennten die interessen des staatlichen arbeitgebers vielleicht doch zu stark beeintraechtigt sein.

wenns ein professor waere... naja. studenten kommen damit klar. volljaehrige berufsschueler vielleicht auch noch. aber in der sekundarstufe I... nee, das gibt, wie gesagt, nen elternaufstand.

was vielleicht helfen koennte, waere, wie hier schon angedeutet wurde, ein offensiver umgang damit. also nix verheimlichen, was dann nur zu wildesten spekulationen fuehrt, wenns doch mal rauskommt, sondern eher gleich sagen, was sache ist, und das gleich richtig einordnen ("nur n komisches hobby, aber ist nur schauspiel, der mann ist ganz harmlos" oder so). vielleicht koennte man damit den eltern sorgen nehmen. ich hab aber zweifel, ob das klappt.
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1468452) Verfasst am: 04.05.2010, 23:00    Titel: Re: Metalsänger & Referendar zur Kündigung genötigt Antworten mit Zitat

AntagonisT hat folgendes geschrieben:

http://www.metal-hammer.de/Debauchery_Image_Gymnasium_Metal.html

wer solche bilder vertragen kann, der kann auch den artikel nach unten scrollen und dem link zur galerie folgen. da gibts noch mehr solche cover, das koennte bei der einschaetzung des sachverhaltes helfen. (also ich empfehle das nicht aus aesthetischen gruenden und natuerlich nur volljaehrigen mit nicht allzu empfindlicher seele.)
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