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Urteil im Fall Tauss

 
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placebo
Forumsleichenbestatter



Anmeldungsdatum: 04.01.2009
Beiträge: 729
Wohnort: umdieecke

Beitrag(#1478696) Verfasst am: 31.05.2010, 01:33    Titel: Urteil im Fall Tauss Antworten mit Zitat

!5 Monate auf zwei Jahre Bewährung lautete das Urteil gegen den Ex-Abgeorneten Jörg Tauss,der nachweislich über 200 Bild und Videpodateien mit Kinderpornographischem Inhalt auf Handi und DVD privat besaß.
Auf eine Geldstrafe von lächerlichen 6000 Euro verzichtete das Gericht.
Warum bloß?
Vielleicht hätte er ja auch nur aus "schlichter Neugierde"gehandelt,mutmaßten die Richter.Auch hat das Urteil keinerlei Auswirkungen auf die Altersversorgung nach dem Abgeordnetengesetz.
Na prima,das lob ich mir.Hätte Karl Arsch aus Neugier das gleiche getan,wäre er für mindestens 2 Jahre brummen gegangen mit einer zusätzlichen Geldstrafe von von paar tausend Euro.Ich kenne jemanden der hat bei einem Monatseinkommen von 850 Euro einen Strafbefehl von über 300 Euro bekommen weil er angeblich einen Zettel von der Hauswand abgerissen hat der mit Tesafilm angeklebt war.
Jetzt sieht man mal wieder woher der Spruch kommt:"
Die Kleinen hängt man auf,die Großen lässt man laufen."
Jertzt ist er tatsächlich noch so blöd und will in Berufung gehen.
Vielleicht bekommt er ja doch noch einen Richter der ihn für seine Frechheit in den Knast schickt.
http://www.sueddeutsche.de/politik/vorwurf-der-kinderpornographie-bewaehrungsstrafe-fuer-tauss-1.951067
_________________
Mit den Meinungen ist es wie mit den Arschlöchern.
Jeder hat sein eigenes!
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Erich Honecker
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Critic
oberflächlich



Anmeldungsdatum: 22.07.2003
Beiträge: 16341
Wohnort: Arena of Air

Beitrag(#1478705) Verfasst am: 31.05.2010, 04:43    Titel: Antworten mit Zitat

Zumindest wäre das von seiner Seite aus eine absolute Dummheit gewesen, sollte die Geschichte stimmen, die er erzählt hat: Es ließe ihn inkompetent wirken, weil er die Rechtslage nicht zu kennen schien, sich mit keiner Ermittlungsbehörde ausgetauscht hat usw.. Und er erweist auch der Kritik an von der Leyens "Internetsperren", Vorratsdatenspeicherung etc. einen sprichwörtlichen Bärendienst: Nämlich deswegen, weil diejenigen Tauss anführen werden, wenn sie wieder einmal behaupten, daß die Gegner solcher Maßnahmen ja auch nur ungestört "so etwas"(*) runterladen wollten...

_____
(*) Oder wie ein Leser der Computerzeitschrift c't in einem Leserbrief dann vorausschauend meinte, ihre MP3s (denn schon vor der Verabschiedung des Gesetzes hatten ja etliche Politiker auch gefordert, diese "Sperren" auf etliche andere dinge auszudehnen).
_________________
"Die Pentagon-Gang wird in der Liste der Terrorgruppen geführt"

Dann bin ich halt bekloppt. Mit den Augen rollen

"Wahrheit läßt sich nicht zeigen, nur erfinden." (Max Frisch)
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1478713) Verfasst am: 31.05.2010, 08:12    Titel: Antworten mit Zitat

Joerg Tauss hat inzwischen seinen Austritt aus der Piratenpartei erklaert. Nach seinen eigenen Angaben ist dies jedoch nicht als Zerwuerfnis mit seiner Partei zu werten, sondern er tat diesen Schritt um die Partei vor Schaden zu bewahren.


http://www.tauss-gezwitscher.de/?p=1006


Joerg Tauss hat folgendes geschrieben:
...Nach meiner Verurteilung stellt sich die Frage nach der Richtigkeit meiner aktiven Mitgliedschaft erneut. Selbstverständlich wäre das Urteil des LG Karlsruhe kein satzungsgemäßer Ausschlussgrund, wie einige Medien spekulieren. Denn ich bin keines Verbrechens (im Sinne des StGB) beschuldigt, das mit mindestens einem Jahr Haft zu ahnden wäre. Insofern sind die Spekulationen schlichter journalistischer Blödsinn.

Dennoch muss ich mir natürlich die politische Frage stellen, ob infolge der zu erwartenden Fortsetzung der medialen Hetzkampagne nach dem Urteil des LG mein Verbleib in der Partei die Piraten eher stärkt oder eher schwächt. Gerade die einhellig “tauss-feindliche” und obrigkeitsstaatlich orientierte Presselandschaft in Baden-Württemberg stärkt meine Vermutung, dass im anstehenden Landtagswahlkampf 2011 (aber auch bei den anderen Landtagswahlkämpfen) meine Mitgliedschaft in der Partei eher kontraproduktiv wäre. Wir müssen an den Infoständen über unsere Inhalte diskutieren können und dürfen nicht durch eine “Tauss-Debatte” gelähmt werden.

Aus diesem Grunde erkläre ich meinen Austritt aus der Partei


Damit aber kein Missverständnis entsteht: Dieser Austritt erfolgt, um die Piraten und unsere Sache zu stärken. Das ist das Gegenteil meines Austritts aus der SPD.....

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jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#1478721) Verfasst am: 31.05.2010, 08:44    Titel: Re: Urteil im Fall Tauss Antworten mit Zitat

placebo hat folgendes geschrieben:

Auf eine Geldstrafe von lächerlichen 6000 Euro verzichtete das Gericht.
Warum bloß?
Vielleicht hätte er ja auch nur aus "schlichter Neugierde"gehandelt,mutmaßten die Richter.Auch hat das Urteil keinerlei Auswirkungen auf die Altersversorgung nach dem Abgeordnetengesetz.
Na prima,das lob ich mir.Hätte Karl Arsch aus Neugier das gleiche getan,wäre er für mindestens 2 Jahre brummen gegangen mit einer zusätzlichen Geldstrafe von von paar tausend Euro.


Blablabla. Bevor man hier große "die kleinen hängt man"-etc Reden hält, müsste man erstmal wissen, was denn durchschnittlich für Besitz von Kipo vergeben wird. Dann müsste man das noch vergleichen, was da jeweils die ausschlagenden Kriterien für die Strafe waren.

Auch darf man nicht vergessen, dass es nunmal gesetzgeberische Wertung ist, dass die Mindeststrafe für Besitz von Kinderpornographie 3 Monate ist.

Aber am wichtigsten: Unabhängig davon, ab Karl Arsch wirklich keine Bewährung bekommen hätte: Man darf nicht vergessen, dass es bei Karl Arsch auch keine so große Presse gegeben hätte und er sein Leben möglicherweise realtiv unbeeindrugt hätte fortführen können - insbesondere, wenn es im Wege des diskreten Strafbefehls ergangen wäre, wie bei diesem CDU-Typen in BaWü vor nicht allzu langer Zeit.

Unabhängig wie man zu Tauss steht, sozial ist er tatsächlich exekutiert. Seine Arbeit als Politiker ist erstmal für lange Zeit vorbei, auch sonstige Jobs erst mal eher unwahrscheinlich - wer will schon ne Versicherung von dem "Kinderschänderbildchensammler"?

Solche außerstrafrechtlichen Folgen sollte man nicht nur, die muss man in einem Rechtsstaat berücksichtigen! Natürlich kann man sagen, der Täter ist daran ja selbst schuld. Aber Strafe ist Ausgleich von Schuld. Und wenn Schuld schon außerstrafrechtlich zu einem Teil abgegolten wurde, dann ist eben ein Teil der Schuld schon weg, der mit der Strafe auszugleichen wäre.


p.s.: Kann man diesen Fred mit meinem verbinden?
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placebo
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Anmeldungsdatum: 04.01.2009
Beiträge: 729
Wohnort: umdieecke

Beitrag(#1479403) Verfasst am: 01.06.2010, 13:29    Titel: Re: Urteil im Fall Tauss Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:
............................

Blablabla. Bevor man hier große "die kleinen hängt man"-etc Reden hält, müsste man erstmal wissen, was denn durchschnittlich für Besitz von Kipo vergeben wird. Dann müsste man das noch vergleichen, was da jeweils die ausschlagenden Kriterien für die Strafe waren.


Nein,muß man überhaupt nicht wissen.
Jemand der von Staatswegen dazu beauftragt ist Verbrechen und Vergehen zu bekämpfen hat automatisch eine besondere Schwere der Schuld auf sich geladen.
Das gilt für Polizisten,Zielfahnder,Abgeordnete und ähnliche Personen.
Und wenn jeman ein Einkommen hatte von ca.8000 Euro monatlich dann gehört ihm auch eine satte Geldstrafe aufgebrummt.
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jagy
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Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#1479406) Verfasst am: 01.06.2010, 13:41    Titel: Re: Urteil im Fall Tauss Antworten mit Zitat

placebo hat folgendes geschrieben:
jagy hat folgendes geschrieben:
............................

Blablabla. Bevor man hier große "die kleinen hängt man"-etc Reden hält, müsste man erstmal wissen, was denn durchschnittlich für Besitz von Kipo vergeben wird. Dann müsste man das noch vergleichen, was da jeweils die ausschlagenden Kriterien für die Strafe waren.


Nein,muß man überhaupt nicht wissen.
Jemand der von Staatswegen dazu beauftragt ist Verbrechen und Vergehen zu bekämpfen hat automatisch eine besondere Schwere der Schuld auf sich geladen.
Das gilt für Polizisten,Zielfahnder,Abgeordnete und ähnliche Personen.
Und wenn jeman ein Einkommen hatte von ca.8000 Euro monatlich dann gehört ihm auch eine satte Geldstrafe aufgebrummt.


Du hast leider keine Ahnung, wie und warum Strafe in Deutschland im Strafprozess verhängt wird...
(und mir wäre es auch neu, dass MDBs jetzt Polizeiaufgaben haben.)

Aber ich will Dich ja nicht dumm sterben lassen:

- Der kriminalpolitisch und gesetzgeberische Zweck der Geldstrafe ist es, dem Täter Freiheitsstrafe zu ersparen: Geldstrafe will kurze Freiheitsstrafe verdrängen.
- Das heißt, sie wird i.d.R. nicht neben einer Freiheitsstrafe, auch einer solchen zur Bewährung, verhängt.
- Eine Ausnahme besteht, wenn der Täter sich durch die Tat bereichert hat. Aber schon diese Ausnahme ist fraglich, da Geldstrafe nicht unrechtmäßige Bereicherung abschöpfen will und eine Kombination von Freihiets- und Geldstrafe resozialisierungsfeindlich ist.

Wenn Du hierzu fundiert argumentieren willst, empfehle ich Dir den Abschnitt "die Rechtsfolgen der Straftag" in "Lehrbuch des Strafrechts" von Jescheck/Weigend.
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placebo
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Anmeldungsdatum: 04.01.2009
Beiträge: 729
Wohnort: umdieecke

Beitrag(#1479442) Verfasst am: 01.06.2010, 15:03    Titel: Re: Urteil im Fall Tauss Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:
................

Du hast leider keine Ahnung, wie und warum Strafe in Deutschland im Strafprozess verhängt wird...
(und mir wäre es auch neu, dass MDBs jetzt Polizeiaufgaben haben.)

Aber ich will Dich ja nicht dumm sterben lassen:...............

Sag mal du verhinderter Hobbyjurist und Höhlentroll aus dem Auenland.
Dieser Mann war zur "Bekämpfung der Kinderpornographie" als Abgeordneter tätig.Also vom Volk bestellt ,sprich auch in meinem und deinem Namen.
Und Bewährungsstrafen können durchaus mit hohen Geldstrafen kombiniert werden wenn ein entsprechendes Einkommen vorhanden ist.Das macht auch Sinn weil das Verfahren sonst womöglich noch von Steuergeldern bezahlt wird
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vrolijke
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Beitrag(#1479445) Verfasst am: 01.06.2010, 15:14    Titel: Re: Urteil im Fall Tauss Antworten mit Zitat

placebo hat folgendes geschrieben:
jagy hat folgendes geschrieben:
................

Du hast leider keine Ahnung, wie und warum Strafe in Deutschland im Strafprozess verhängt wird...
(und mir wäre es auch neu, dass MDBs jetzt Polizeiaufgaben haben.)

Aber ich will Dich ja nicht dumm sterben lassen:...............

Sag mal du verhinderter Hobbyjurist und Höhlentroll aus dem Auenland.
Dieser Mann war zur "Bekämpfung der Kinderpornographie" als Abgeordneter tätig.Also vom Volk bestellt ,sprich auch in meinem und deinem Namen.
Und Bewährungsstrafen können durchaus mit hohen Geldstrafen kombiniert werden wenn ein entsprechendes Einkommen vorhanden ist.Das macht auch Sinn weil das Verfahren sonst womöglich noch von Steuergeldern bezahlt wird


Vor dem Gesetz sollen alle gleich sein. Das passt nun wirklich nicht zu Deine Argumentation. zwinkern
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Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
Erich Fromm

Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.

Grenzen geben einem die Illusion, das Böse kommt von draußen
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Evilbert
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Beitrag(#1479447) Verfasst am: 01.06.2010, 15:16    Titel: Re: Urteil im Fall Tauss Antworten mit Zitat

placebo hat folgendes geschrieben:

Sag mal du verhinderter Hobbyjurist und Höhlentroll aus dem Auenland.


Im Auenland gibt es keine Höhlentrolle. Mit den Augen rollen
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placebo
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Beiträge: 729
Wohnort: umdieecke

Beitrag(#1479456) Verfasst am: 01.06.2010, 15:32    Titel: Re: Urteil im Fall Tauss Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
..........

Im Auenland gibt es keine Höhlentrolle. Mit den Augen rollen


Ja,jahhhhhh.
Herr Lehrer ich weiß was,im Keller brennt noch Licht! zwinkern
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placebo
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Beitrag(#1479459) Verfasst am: 01.06.2010, 15:40    Titel: Re: Urteil im Fall Tauss Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
.......................

Vor dem Gesetz sollen alle gleich sein. Das passt nun wirklich nicht zu Deine Argumentation. zwinkern

Das dies noch nie der Fall war,weiß ja jedes Kind.

Darüber hinaus soll jeder Fall individuell bewertet werden.Die sogenannte "Schwere der Schuld" ist dann bei einem bestelltem Gesetzeshüter höher zu bewerten als bei Lischen Müller.Und das ist RICHTIG so.

Auch gab es schon immer sogenannte "exemplarische Strafen" zur Abschreckung von Nachahmungstätern.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1479467) Verfasst am: 01.06.2010, 15:48    Titel: Re: Urteil im Fall Tauss Antworten mit Zitat

placebo hat folgendes geschrieben:
jagy hat folgendes geschrieben:
............................

Blablabla. Bevor man hier große "die kleinen hängt man"-etc Reden hält, müsste man erstmal wissen, was denn durchschnittlich für Besitz von Kipo vergeben wird. Dann müsste man das noch vergleichen, was da jeweils die ausschlagenden Kriterien für die Strafe waren.


Nein,muß man überhaupt nicht wissen.


placebo hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
.......................

Vor dem Gesetz sollen alle gleich sein. Das passt nun wirklich nicht zu Deine Argumentation. zwinkern

Das dies noch nie der Fall war,weiß ja jedes Kind.



Da Dir rechtsstaatliche Grundsätze offenbar völlig gleichgültig sind, hast Du bestimmt nix gegen, wenn Du wegen erwiesener Dummheit (ich ernenn mich hier jetzt schnell selbst zum Richter; nach Deinem grandiosen Vorbild) standrechtlich erschossen wirst.
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vrolijke
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Beiträge: 46732
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1479472) Verfasst am: 01.06.2010, 15:52    Titel: Re: Urteil im Fall Tauss Antworten mit Zitat

placebo hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
.......................

Vor dem Gesetz sollen alle gleich sein. Das passt nun wirklich nicht zu Deine Argumentation. zwinkern

Das dies noch nie der Fall war,weiß ja jedes Kind.

Darüber hinaus soll jeder Fall individuell bewertet werden.Die sogenannte "Schwere der Schuld" ist dann bei einem bestelltem Gesetzeshüter höher zu bewerten als bei Lischen Müller.Und das ist RICHTIG so.

Auch gab es schon immer sogenannte "exemplarische Strafen" zur Abschreckung von Nachahmungstätern.


Gesetzeshüter sind ganz andere.
Von legislative, Exekutive und Judikative hast Du noch nie gehört, oder nichts mit am Hut?
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jagy
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Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#1479473) Verfasst am: 01.06.2010, 15:53    Titel: Re: Urteil im Fall Tauss Antworten mit Zitat

placebo hat folgendes geschrieben:

Und Bewährungsstrafen können durchaus mit hohen Geldstrafen kombiniert werden wenn ein entsprechendes Einkommen vorhanden ist.

Hast Du dafür auch ne Norm im StGB?

Als ich das letzte mal nachgeschaut hab, gabs da nur:
Zitat:
§ 41
Hat der Täter sich durch die Tat bereichert oder zu bereichern versucht, so kann neben einer Freiheitsstrafe eine sonst nicht oder nur wahlweise angedrohte Geldstrafe verhängt werden, wenn dies auch unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters angebracht ist. Dies gilt nicht, wenn das Gericht nach § 43a eine Vermögensstrafe verhängt.

Ich übersetze das mal in eine für Dich vielleicht etwas verständliche Form:
WENN Bereicherung, DANN Geldstrafe neben Freiheitsstrafe möglich, SOWEIT angebracht.

Also ich zumindest lese da nichts von:
WENN entsprechendes Einkommen, DANN Geldstrafe neben Freiheitsstrafe möglich.
Aber vielleicht habe ich auch was überlesen. In diesem Fall wirst Du mir die Stelle sicherlich nennen können.

Desweiteren ist u.A. möglich, was aber keine Geldstrafe noch Strafe ist, Zahlung eines Geldbetrags als Auflage zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung nach 56b II zu verhängen. Diese Auflagen dienen allerdings nur dazu, zu verhindern, dass die Tat für den Täter ohne fühlbare Folgen bleibt. Dies dürfte man bei Tauss wohl keinesfalls annehmen.

placebo hat folgendes geschrieben:

Das macht auch Sinn weil das Verfahren sonst womöglich noch von Steuergeldern bezahlt wird

Das ist sachlich Bullshit. Die Kosten des Verfahrens sind in der StPO geregelt:
Zitat:
§ 465
(1) Die Kosten des Verfahrens hat der Angeklagte insoweit zu tragen, als sie durch das Verfahren wegen einer Tat entstanden sind, wegen derer er verurteilt oder eine Maßregel der Besserung und Sicherung gegen ihn angeordnet wird. ...

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placebo
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Beitrag(#1479479) Verfasst am: 01.06.2010, 16:04    Titel: Re: Urteil im Fall Tauss Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
.............wenn Du wegen erwiesener Dummheit (ich ernenn mich hier jetzt schnell selbst zum Richter; nach Deinem grandiosen Vorbild) standrechtlich erschossen wirst.


Kannst du deine Tötungsfantasien nicht in der Assi-Dico ausleben?
Ich denke es ist gut jetzt!
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Beitrag(#1479481) Verfasst am: 01.06.2010, 16:07    Titel: Re: Urteil im Fall Tauss Antworten mit Zitat

placebo hat folgendes geschrieben:

Kannst du deine Tötungsfantasien nicht in der Assi-Dico ausleben?


Nein, da lassen mich die Türsteher immer nicht rein.
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placebo
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Beitrag(#1479482) Verfasst am: 01.06.2010, 16:09    Titel: Re: Urteil im Fall Tauss Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:
................
Hast Du dafür auch ne Norm im StGB?

Als ich das letzte mal nachgeschaut hab..............


Du hast noch die Fassung von 1939?

Das STGB steht hier vor meiner Nase.Und reingeschaut hab ich da schon als du noch flüssig warst.

Danke für deine Mühe aber ich komm schon zurecht.
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Beitrag(#1479487) Verfasst am: 01.06.2010, 16:20    Titel: Re: Urteil im Fall Tauss Antworten mit Zitat

placebo hat folgendes geschrieben:
jagy hat folgendes geschrieben:
................
Hast Du dafür auch ne Norm im StGB?

Als ich das letzte mal nachgeschaut hab..............


Du hast noch die Fassung von 1939?

Das STGB steht hier vor meiner Nase.Und reingeschaut hab ich da schon als du noch flüssig warst.

Danke für deine Mühe aber ich komm schon zurecht.


Und da steht drinn, daß Abgeordneten, Gesetzeshüter sind. Am Kopf kratzen
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Beitrag(#1479493) Verfasst am: 01.06.2010, 16:35    Titel: Re: Urteil im Fall Tauss Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
............

Und da steht drinn, daß Abgeordneten, Gesetzeshüter sind. Am Kopf kratzen


Von einem vom Volk gewähltem Parlamentarier darf man mit Fug und Recht erwarten das er sich in besonderer Weise an Recht und Gesetz hält. Ausrufezeichen
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jagy
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Beitrag(#1479498) Verfasst am: 01.06.2010, 16:42    Titel: Re: Urteil im Fall Tauss Antworten mit Zitat

placebo hat folgendes geschrieben:
jagy hat folgendes geschrieben:
................
Hast Du dafür auch ne Norm im StGB?

Als ich das letzte mal nachgeschaut hab..............


Du hast noch die Fassung von 1939?

Das STGB steht hier vor meiner Nase.Und reingeschaut hab ich da schon als du noch flüssig warst.

Danke für deine Mühe aber ich komm schon zurecht.


Gibt es einen Grund, warum Du mir hier Nähe zum Nationalsozialismus unterstellst? Oder wie soll ich diesen deinen Kommentar, den ich so nicht hinnehmen werde, verstehen?
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Beitrag(#1479544) Verfasst am: 01.06.2010, 17:52    Titel: Re: Urteil im Fall Tauss Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:
...........

Gibt es einen Grund, warum Du mir hier Nähe zum Nationalsozialismus unterstellst? Oder wie soll ich diesen deinen Kommentar, den ich so nicht hinnehmen werde, verstehen?


Ich unterstelle dir hier gar nichts.Diese Verknüpfung hast du selber hergestellt.

Es hätte auch jede beliebige andere Jahreszahl sein können.
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jagy
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Beitrag(#1479622) Verfasst am: 01.06.2010, 20:03    Titel: Re: Urteil im Fall Tauss Antworten mit Zitat

placebo hat folgendes geschrieben:
jagy hat folgendes geschrieben:
...........

Gibt es einen Grund, warum Du mir hier Nähe zum Nationalsozialismus unterstellst? Oder wie soll ich diesen deinen Kommentar, den ich so nicht hinnehmen werde, verstehen?


Ich unterstelle dir hier gar nichts.Diese Verknüpfung hast du selber hergestellt.

Es hätte auch jede beliebige andere Jahreszahl sein können.


Ach ja, und warum hast Du dann 1939 gewählt? Das Jahr des Beginns des Weltkrieges? Nur zufällig? Willst Du mich jetzt hier für dumm verkaufen?

Und ist denn eine zitierte Norm von mir falsch, ein gequoteter Text veraltet?

Was soll der Scheiß, stell Dich nicht dumm!
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Beitrag(#1479877) Verfasst am: 02.06.2010, 01:25    Titel: Re: Urteil im Fall Tauss Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:


Was soll der Scheiß, stell Dich nicht dumm!


Mensch Meier,dein Untertitel "Kein Gott,kein Staat,lieber was zu saufen"sagt doch alles über dich.
Ich bin ja dafür das man Minderbegabte fördert aber irgendwann ist Schluß!
Kapiert?
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Beitrag(#1479902) Verfasst am: 02.06.2010, 07:56    Titel: Re: Urteil im Fall Tauss Antworten mit Zitat

placebo hat folgendes geschrieben:
jagy hat folgendes geschrieben:


Was soll der Scheiß, stell Dich nicht dumm!


Mensch Meier,dein Untertitel "Kein Gott,kein Staat,lieber was zu saufen"sagt doch alles über dich.
Ich bin ja dafür das man Minderbegabte fördert aber irgendwann ist Schluß!
Kapiert?


Lol, jemand der als Untertitel das frauenfeindliche Motto "Nach dem Koitus ist jedes Tier traurig – außer dem Hahn und der Frau!" hat, sollte das Wort Minderbegabte nicht so schnell in den Mund nehmen.

Aber ich merke schon, Du hast gemerkt, dass Du nur BS verzapft, dass Du Deinen Godwin nicht rechtfertigen kannst und dass Du deswegen jetzt keine Lust mehr hast, Dich entweder zu rechtfertigen oder zu entschuldigen und dich lieber in persönliche Angriffe flüchtest.

Nun gut, von einem redlichen Menschen hätte ich was anderes erwartet, aber jetzt weiß ich zumindest für die Zukunft, dass ich Dich nicht zu diesen Menschen zählen kann und folglich auch nichts anderes von Dir erwarten muss.
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Dissonanz
Zeuge ANOVAs



Anmeldungsdatum: 24.03.2008
Beiträge: 3541

Beitrag(#1479916) Verfasst am: 02.06.2010, 09:01    Titel: Re: Urteil im Fall Tauss Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:

Was soll der Scheiß, stell Dich nicht dumm!


Ich glaub nicht, dass placebo sich dumm stellt.
_________________
-Brother Broadsword of Warm Humanitarianism

"In other words, the cultures have been subjected to as careless handling as if in the hands of a somewhat below par student assistant, but they have survived."
-H. W. Chalkley in Science, Vol. LXXI, No. 1843

You can't spell Discord without Disco.
-frypoddie
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Heizölrückstoßabdämpfung
Hedonist
Foren-Admin



Anmeldungsdatum: 26.07.2007
Beiträge: 17543
Wohnort: Stralsund

Beitrag(#1479929) Verfasst am: 02.06.2010, 09:33    Titel: Re: Urteil im Fall Tauss Antworten mit Zitat

Dissonanz hat folgendes geschrieben:
jagy hat folgendes geschrieben:

Was soll der Scheiß, stell Dich nicht dumm!


Ich glaub nicht, dass placebo sich dumm stellt.


Hrhr... zynisches Grinsen
_________________
„Wer in einem gewissen Alter nicht merkt, daß er hauptsächlich von Idioten umgeben ist, merkt es aus einem gewissen Grunde nicht.“ Curt Goetz
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Valen MacLeod
Antitheist



Anmeldungsdatum: 11.12.2004
Beiträge: 6172
Wohnort: Jenseits von Eden

Beitrag(#1517647) Verfasst am: 12.08.2010, 22:07    Titel: Re: Urteil im Fall Tauss Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
placebo hat folgendes geschrieben:

Sag mal du verhinderter Hobbyjurist und Höhlentroll aus dem Auenland.


Im Auenland gibt es keine Höhlentrolle. Mit den Augen rollen


Es gibt aber eine starkeMigrationsbewegung dahin. Auch die Aueländer-FP verlangt ein Begrüssungsgeld für einwandernde Trolle...
_________________
V.i.S.d.P.:Laird Valen MacLeod (Pseudonym!)
"... Wenn das hier das Haus Gottes ist, Junge, warum blühen hier dann keine Blumen, warum strömt dann hier kein Wasser und warum scheint dann hier die Sonne nicht, Bürschchen?!" <i>Herman van Veen</i>
Das Schlimme an meinen Katastrophenszenarien ist... dass ich damit über kurz oder lang noch immer Recht behielt.
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