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Welche Befugnisse hat der kommissarische Bundespräsident?

 
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narziss
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#1479390) Verfasst am: 01.06.2010, 12:51    Titel: Welche Befugnisse hat der kommissarische Bundespräsident? Antworten mit Zitat

Derzeitiger Bundespräsident ist Jens Böhrnsen. Wie weit gehen seine Befugnisse als Stellvertreter?
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Spartacus Leto
Ist hier raus!



Anmeldungsdatum: 27.08.2005
Beiträge: 5659

Beitrag(#1479488) Verfasst am: 01.06.2010, 16:20    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Artikel 57

Die Befugnisse des Bundespräsidenten werden im Falle seiner Verhinderung oder bei vorzeitiger Erledigung des Amtes durch den Präsidenten des Bundesrates wahrgenommen.


Kurz: Der darf alles, was ein regulärer BuPrä darf.
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Spartacus Leto
Ist hier raus!



Anmeldungsdatum: 27.08.2005
Beiträge: 5659

Beitrag(#1479489) Verfasst am: 01.06.2010, 16:21    Titel: Antworten mit Zitat

Und Böhrnsen ist nicht BuPrä, er hat nur dessen Aufgaben übernommen.
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Waschmaschine777
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 07.07.2008
Beiträge: 4007

Beitrag(#1479490) Verfasst am: 01.06.2010, 16:23    Titel: Antworten mit Zitat

Spartacus Leto hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Artikel 57

Die Befugnisse des Bundespräsidenten werden im Falle seiner Verhinderung oder bei vorzeitiger Erledigung des Amtes durch den Präsidenten des Bundesrates wahrgenommen.


Kurz: Der darf alles, was ein regulärer BuPrä darf.


Also nicht allzuviel.
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Mo.
over and out



Anmeldungsdatum: 30.11.2007
Beiträge: 12690

Beitrag(#1479506) Verfasst am: 01.06.2010, 16:57    Titel: Antworten mit Zitat

"Vorzeitige Erledigung", das klingt ja, als wäre er mit seiner Arbeit schneller fertig geworden als gedacht. Ne zeitlang fest rangeklotzt und dann Überstunden abfeiern.
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tridi
_____



Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1479768) Verfasst am: 01.06.2010, 22:29    Titel: Antworten mit Zitat

gluecklicherweise erledigen sich die aemter deutscher bundespraesidenten seltener vorzeitig als die oesterreichischer
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