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GEZ
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cem
registrierter User



Anmeldungsdatum: 23.02.2010
Beiträge: 171

Beitrag(#1441899) Verfasst am: 09.03.2010, 19:15    Titel: Antworten mit Zitat

Konstrukt hat folgendes geschrieben:
Eine Präsenz der Politik in der KEF bzw. Ministerpräsidentenkonferenz ist doch gerade Sinn der Sache, gewollt und sicherlich auch angemessener, als wenn Lobbyvertreter das Sagen hätten.

In den Gremien des ÖR finden sich Politiker (also teilweise Lobbyvertreter), zusätzlich aber auch reine Lobbyvertreter (Wirtschaft, Kirchen und Gewerkschaften) die ihrerseits jedoch wiederum zu einem guten Teil in Parteien engagiert sind.
Dein Beitrag bestätigt eigentlich nur meine Einschätzung: die sog. "Staatsferne" ist eine Farce.


Konstrukt hat folgendes geschrieben:
Die Rechte der GEZ beim Gebühreneinzug und Mahnwesen regelt der Rundfunkstaatsvertrag.

Der ist jedoch ungeeignet, wenn man als "Teilnehmer" seine Rechte wissen will.
z.B.: Behandlung tragbarer Empfangsgeräte.
- Der Staatsvertrag sah eine Befreiung als Zweitgerät vor
- Das Verwaltungsgericht Dessau verneinte jedoch diese Befreiungsmöglichkeit wenn das Gerät regelmäßig wiederkehrend am Arbeitsplatz aufgestellt wird.
- Die GEZ macht daraus wiederum eine Gebührenpflicht auch für Geräte, die auch nur "ab und zu" zum Arbeitsplatz mitgenommen werden
Geltendes Recht wurde hier m.E. ausgehebelt. Es heißt zahlen oder prozessieren (wenn einer sein Recht tatsächlich wahrnehmen will). Auch mit der Praxis der sog. "Pflichtanmeldungen" setzt sich der ÖR nach meiner Rechtsauffassung systematisch über die gesetzlichen Vorgaben hinweg.


Konstrukt hat folgendes geschrieben:
Der Datenschutz wird im öffentlichen Dienst wohl doch etwas ernster genommen als bei bei Unternehmen der freien Wirtschaft, oder siehst Du das tatsächlich anders?

Daher haben Datenschützer kritisiert, daß sich der ÖR bei Datenakquisition bei privaten Händlern bedient. Die Politik hat dies 2004 allerdings nicht etwa unterbunden sondern diese Praxis nachträglich legalisiert.


Konstrukt hat folgendes geschrieben:
Unabhängige Medien schreiben täglich über die GEZ.

Jedenfalls haben Medien dort nicht dieselben Recherchemöglichkeiten wie bei einer Behörde. Hier ein Beispiel wo der RBB die Anwendbarkeit des IFG bestritten hat:
www.gez-abschaffen.de/recherche/offene-recherche.htm

Zusammenfassend ergibt sich der Eindruck, daß der ÖR zwar die Rechte, nicht aber die Pflichten einer Behörde hat.


Konstrukt hat folgendes geschrieben:
Es ist eben keine "individuell" zuzuordnende Leistung, sondern eine Leistung, die für alle gleich zugängig sein soll

Daher meine Auffassung, daß die "RF-Gebühr" in Wahrheit keine Gebühr, sondern eine Steuer sei.
Und: Wie kann man die typische steuerfinanzierte Leistung besser beschreiben als Du das gerade hast?


Konstrukt hat folgendes geschrieben:
Nochmal: Das Steuerfinanzierungsmodell ist verfassungswidrig und somit hinfällig.

Nochmal: Wir haben m.E. bereits das Steuerfinzierungsmodell. Wenn es statthaft sein soll unsere jetzige unsoziale Abgabe auf Basis schwammiger Rechtsgrundlagen über eine Sprachregelung als "Gebühr" zu definieren, wieso kann man diese Sprachregelung dann nicht auch bei einer sozialen und rechtssicheren Regelung der Abgabe anwenden?


Konstrukt hat folgendes geschrieben:
Derzeit besteht Rechtssicherheit.

Das gebetsmühlenartig zu behaupten bringt nichts. Gehe auf folgende Probleme ein:
- Schwieriger Nachweis der Grundlage der Gebührenpflicht im Einzelfall
- unklare Regelungen bei tragbaren Geräten (s. oben)
- unklare Definition der "neuartigen RF Geräte"
- unklare Regelungen bei beruflich genutzten Geräten
- Unbegrenzte Nachzahlung bei nachträtglich festgestellter Gebührenpflicht
Mir bekannte Links weisen weiter auf folgende mögliche Probleme hin:
- Falschberatung von (potentiellen) Teilnehmern durch provisionsabhängige Beauftragte
- Behinderung der Berichterstattung über Praktiken des Gebühreneinzuges
- Pflichtanmeldungen (s. oben)

Demgegenüber ist die Festlegung eines definierten Prozentsatzes der Einkommensteuer als RF-GEbühr doch relativ einfach und rechtssicher.



Konstrukt hat folgendes geschrieben:
Es gibt für sozial Schwache eine Menge Befreiungsmöglichkeiten.

Offenbar hat der ÖR die Befreiung für Niedrigverdiener schon immer nach Kräften ausgehebelt. ein Fallbeispiel:
www.gez-abschaffen.de/Faelle/gebuehrenbefreiung.htm
Wiederum hat die Politik nachgebessert. Die in diesem Prozeß streitgegenständliche Gebührenbefreiung ist inzwischen vollständig gestrichen.

Bei Erhebung der RF-Gebühr auf das zu versteuernde Einkommen würde auch diese Problematik wegfallen.


Konstrukt hat folgendes geschrieben:
Wer privat ein Radio oder ein Fernsehgerät angemeldet hat, der zahlt dafür nichts.

Du vergißt u.a.:
- Zweitgeräte am Arbeitsplatz
- Geräte von Soldaten/Lehrlingen/Studenten
- PC bei freiberuflicher Nutzung
- Geräte von Haushaltsmitgliedern mit eigenem Einkommen
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Shadaik
evolviert



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#1442241) Verfasst am: 10.03.2010, 15:58    Titel: Antworten mit Zitat

I.R hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
Misterfritz hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
Misterfritz hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
Was der Hersteller nun mit dem daraus erwachsenden Gewinn macht, ist mir schnurz,

du meinst also, ein produzent verkauft seine ware und macht von dem gewinn werbung für sein produkt? Lachen
Sagen wir mal von den Einnahmen. Auf jeden fall aber von seinem geld, sofern er nicht selber eine ÖR-Organisation ist.

du glaubst also, der käufer bezahlt nur material und herstellungskosten eines produktes, aber keine werbung? Mit den Augen rollen
Wie kommst du denn jetzt darauf?
der Käufer bezahlt geld. das geld hat dann der verkäufer. was der damit macht, ist seine Sache.
was hinter dem Preis steckt ist mir egal, solange ich den Preis für angebracht halte und somit zu zahlen bereit bin.

Misterfritz zielt darauf ab, dass sie Werbekosten als Mittel zur Gewinnerzielung sieht, während Du sie quasi als Gewinnverwendung betrachtest.
MFs Ansicht ist die korrekte, ohne Dir Deine Sichtweise absprechen zu wollen.
Werbung ist dazu da, Dir zu suggerieren, dass der von Dir zu zahlende Preis angemessen sein.
Ja, ist sie. na und?
Ich steh im Endeffekt vorm Regal und seh dort die Preise. Da gibt es meine Cornflakes dann einmal von einer Handelsmarke (600g für 3,50), von einer Marke mit etwas Werbung (500g für 3,50) und dann von Kellogg's (500g für 4,50) - und da kann Kellogg's noch so viel Werbung schalten, der Preis von Kellogg's sieht für mich trotzdem nicht gerechtfertigter aus.

Mit anderen Worten: Wenn die entsprechenden Marken ihre Werbebudgets aufplustern wollen, ist das ihr gutes Recht. Wenn die ihre Preise entsprechend aufpumpen wollen auch. Und wer das dann kauft, ist selber Schuld.
_________________
Fische schwimmen nur in zwei Situationen mit dem Strom: Auf der Flucht und im Tode
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1442273) Verfasst am: 10.03.2010, 16:33    Titel: Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:
I.R hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
Misterfritz hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
Misterfritz hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
Was der Hersteller nun mit dem daraus erwachsenden Gewinn macht, ist mir schnurz,

du meinst also, ein produzent verkauft seine ware und macht von dem gewinn werbung für sein produkt? Lachen
Sagen wir mal von den Einnahmen. Auf jeden fall aber von seinem geld, sofern er nicht selber eine ÖR-Organisation ist.

du glaubst also, der käufer bezahlt nur material und herstellungskosten eines produktes, aber keine werbung? Mit den Augen rollen
Wie kommst du denn jetzt darauf?
der Käufer bezahlt geld. das geld hat dann der verkäufer. was der damit macht, ist seine Sache.
was hinter dem Preis steckt ist mir egal, solange ich den Preis für angebracht halte und somit zu zahlen bereit bin.

Misterfritz zielt darauf ab, dass sie Werbekosten als Mittel zur Gewinnerzielung sieht, während Du sie quasi als Gewinnverwendung betrachtest.
MFs Ansicht ist die korrekte, ohne Dir Deine Sichtweise absprechen zu wollen.
Werbung ist dazu da, Dir zu suggerieren, dass der von Dir zu zahlende Preis angemessen sein.
Ja, ist sie. na und?
Ich steh im Endeffekt vorm Regal und seh dort die Preise. Da gibt es meine Cornflakes dann einmal von einer Handelsmarke (600g für 3,50), von einer Marke mit etwas Werbung (500g für 3,50) und dann von Kellogg's (500g für 4,50) - und da kann Kellogg's noch so viel Werbung schalten, der Preis von Kellogg's sieht für mich trotzdem nicht gerechtfertigter aus.

Mit anderen Worten: Wenn die entsprechenden Marken ihre Werbebudgets aufplustern wollen, ist das ihr gutes Recht. Wenn die ihre Preise entsprechend aufpumpen wollen auch. Und wer das dann kauft, ist selber Schuld.


Bei manchen Produkten führt das aber dazu, dass nahezu alle Marken mehr oder weniger Werbung betreiben, vor allem bei jenen Produkten, die sich qualitativ kaum unterscheiden und deshalb mit Werbung um jeden Kunden kämpfen.
In diesen Fällen zahlst Du dann auf jeden Fall Werbung mit.
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1442346) Verfasst am: 10.03.2010, 18:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
Vor kurzem habe ich ein Brief von GEZ bekommen (schon das dritte), wo ich dazu aufgefordert werde, ihnen zurückzuschreiben, ob ich Rundfunkgeräte zum Empfang bereithalte.
Ich habe bis jetzt die Briefe ignoriert. War das richtig, und soll ich sie weiterhin ignorieren? Ich meine, es liegt doch an ihnen, zu beweisen, dass ich Rundfunkgebühren zahlen muss, und nich an mir, dass ich es nicht muss, oder?
Ich denke, wenn ich ihnen Antworte, und schreibe, dass ich nix zum anmelden habe, sie es dann doch irgedwie rausfinden, ist es schwerwiegender, oder?
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Misterfritz
mini - mal



Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien

Beitrag(#1442351) Verfasst am: 10.03.2010, 18:57    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Hallo,
Vor kurzem habe ich ein Brief von GEZ bekommen (schon das dritte), wo ich dazu aufgefordert werde, ihnen zurückzuschreiben, ob ich Rundfunkgeräte zum Empfang bereithalte.
Ich habe bis jetzt die Briefe ignoriert. War das richtig, und soll ich sie weiterhin ignorieren? Ich meine, es liegt doch an ihnen, zu beweisen, dass ich Rundfunkgebühren zahlen muss, und nich an mir, dass ich es nicht muss, oder?
Ich denke, wenn ich ihnen Antworte, und schreibe, dass ich nix zum anmelden habe, sie es dann doch irgedwie rausfinden, ist es schwerwiegender, oder?

1. hast du empfangsgeräte?
2. kannst du dich befreien lassen?

wenn du empfangsgeräte hast und eh' zahlen musst, dann antworte besser. wenn du keine hast, antworte auch, und wenn du keine gebühren zahlen müsstest, lade dir den antrag für die befreiung aus dem netz runter und schicke denen das.
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moecks
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Anmeldungsdatum: 20.03.2009
Beiträge: 4560

Beitrag(#1442369) Verfasst am: 10.03.2010, 19:47    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Hallo,
Vor kurzem habe ich ein Brief von GEZ bekommen (schon das dritte), wo ich dazu aufgefordert werde, ihnen zurückzuschreiben, ob ich Rundfunkgeräte zum Empfang bereithalte.
Ich habe bis jetzt die Briefe ignoriert. War das richtig, und soll ich sie weiterhin ignorieren? Ich meine, es liegt doch an ihnen, zu beweisen, dass ich Rundfunkgebühren zahlen muss, und nich an mir, dass ich es nicht muss, oder?
Ich denke, wenn ich ihnen Antworte, und schreibe, dass ich nix zum anmelden habe, sie es dann doch irgedwie rausfinden, ist es schwerwiegender, oder?

Also ich habe denen einfach nie geantwortet. Die kommen zwar immer in ihren Briefen mit Drohungen von Zwangszahlungen, aber rechtlich gesehen haben die garkeine Handhabe dafür. Nach dem dritten Brief kommt aber normalerweise kein weiterer. Erst wenn du deinen Wohnsitz wechselst beginnt der Spaß von neuem.
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cem
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Anmeldungsdatum: 23.02.2010
Beiträge: 171

Beitrag(#1442370) Verfasst am: 10.03.2010, 19:47    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Hallo,
Vor kurzem habe ich ein Brief von GEZ bekommen (schon das dritte), wo ich dazu aufgefordert werde, ihnen zurückzuschreiben, ob ich Rundfunkgeräte zum Empfang bereithalte.
Ich habe bis jetzt die Briefe ignoriert. War das richtig, und soll ich sie weiterhin ignorieren? Ich meine, es liegt doch an ihnen, zu beweisen, dass ich Rundfunkgebühren zahlen muss, und nich an mir, dass ich es nicht muss, oder?
Ich denke, wenn ich ihnen Antworte, und schreibe, dass ich nix zum anmelden habe, sie es dann doch irgedwie rausfinden, ist es schwerwiegender, oder?


Du hast dich sicher schon schlau gemacht, aber für die Leser dieses Forums könnten folgende Erläuterungen sinnvoll sein:

Im Rundfunkgebührenstaatsvertrag steht u.a.:
§4(5) hat folgendes geschrieben:
Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann vom Rundfunkteilnehmer oder von
Personen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie ein Rundfunkempfangsgerät
zum Empfang bereithalten und dies nicht oder nicht umfassend nach
§ 3 Abs. 1 und 2 angezeigt haben, Auskunft über diejenigen Tatsachen verlangen,
die Grund, Höhe und Zeitraum ihrer Gebührenpflicht betreffen.


Das heißt im Umkehrschluß: Wenn Du nicht bereits gemeldeter Teilnehmer bist, dann bist Du nicht zur auskunft verpflichtet. Es sei denn der GEZ liegen die erwähnten "tatsächlichen Anhaltspunkte" vor. Die müßte sie dann aber auch erst mal darlegen. Eine Antenne auf den Dach ist m.W. nach gängiger Rechtssprechung kein "tatsächlicher anhaltspunkt".

Man kann gelegentlich lesen, daß gerade in diesem Punkt Bürger vorsätzlich unvollständig oder falsch über ihre Rechte und pflichten informiert würden. Außerdem wird in vergleichbaren Fällen immer wieder auch über sog. Pflichtanmeldungen berichtet, etwa:

http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=125764&ccheck=1

Ein derartiges Vorgehen ist nach meiner Auffassung rechtswidrig. Der unabhängige Journalist Bernd Höcker hat sich über Amtsgericht allerdings erfolgreich gewehrt. Leider wurde die orignale Berichterstattung auf Betreiben des NDR vom Netz genommen. Daher eine gekürzte Fassung auf einer anderen Seite:

http://www.mmnews.de/index.php/201001034585/MM-News/Meine-Zwangsanmeldung.html
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1442393) Verfasst am: 10.03.2010, 21:04    Titel: Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:

1. hast du empfangsgeräte?
2. kannst du dich befreien lassen?

wenn du empfangsgeräte hast und eh' zahlen musst, dann antworte besser. wenn du keine hast, antworte auch, und wenn du keine gebühren zahlen müsstest, lade dir den antrag für die befreiung aus dem netz runter und schicke denen das.


1. Ich habe nur diesen Laptop, mit dem ich hier schreibe, und einen Internetanschluss.
2. Naja, bin ein Student, bekomme aber kein BaFög

cem hat folgendes geschrieben:


Du hast dich sicher schon schlau gemacht, aber für die Leser dieses Forums könnten folgende Erläuterungen sinnvoll sein:

Im Rundfunkgebührenstaatsvertrag steht u.a.:
§4(5) hat folgendes geschrieben:
Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann vom Rundfunkteilnehmer oder von
Personen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie ein Rundfunkempfangsgerät
zum Empfang bereithalten und dies nicht oder nicht umfassend nach
§ 3 Abs. 1 und 2 angezeigt haben, Auskunft über diejenigen Tatsachen verlangen,
die Grund, Höhe und Zeitraum ihrer Gebührenpflicht betreffen.


Das heißt im Umkehrschluß: Wenn Du nicht bereits gemeldeter Teilnehmer bist, dann bist Du nicht zur auskunft verpflichtet. Es sei denn der GEZ liegen die erwähnten "tatsächlichen Anhaltspunkte" vor. Die müßte sie dann aber auch erst mal darlegen. Eine Antenne auf den Dach ist m.W. nach gängiger Rechtssprechung kein "tatsächlicher anhaltspunkt".

Man kann gelegentlich lesen, daß gerade in diesem Punkt Bürger vorsätzlich unvollständig oder falsch über ihre Rechte und pflichten informiert würden. Außerdem wird in vergleichbaren Fällen immer wieder auch über sog. Pflichtanmeldungen berichtet, etwa:

http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=125764&ccheck=1

Ein derartiges Vorgehen ist nach meiner Auffassung rechtswidrig. Der unabhängige Journalist Bernd Höcker hat sich über Amtsgericht allerdings erfolgreich gewehrt. Leider wurde die orignale Berichterstattung auf Betreiben des NDR vom Netz genommen. Daher eine gekürzte Fassung auf einer anderen Seite:

http://www.mmnews.de/index.php/201001034585/MM-News/Meine-Zwangsanmeldung.html


Also einfach ignorieren?
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Konstrukt
konstruktiver Radikalist



Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6587
Wohnort: Im Barte des Propheten

Beitrag(#1442444) Verfasst am: 10.03.2010, 23:26    Titel: Antworten mit Zitat

cem hat folgendes geschrieben:
Konstrukt hat folgendes geschrieben:
Eine Präsenz der Politik in der KEF bzw. Ministerpräsidentenkonferenz ist doch gerade Sinn der Sache, gewollt und sicherlich auch angemessener, als wenn Lobbyvertreter das Sagen hätten.

In den Gremien des ÖR finden sich Politiker (also teilweise Lobbyvertreter), zusätzlich aber auch reine Lobbyvertreter (Wirtschaft, Kirchen und Gewerkschaften) die ihrerseits jedoch wiederum zu einem guten Teil in Parteien engagiert sind.
Dein Beitrag bestätigt eigentlich nur meine Einschätzung: die sog. "Staatsferne" ist eine Farce.

Mein Beitrag bestätigt das in keiner Weise. Da verstehst Du nicht, was ich meine. Die Realität ist außerdem doch so: In Gremien, egal ob in denen eines ÖR oder irgendeiner anderen Vereinigung finden sich immer Vertreter verschiedener Interessen.
Starke Organisationen haben logischerweise mehr Einfluss auf Entscheidungsprozesse als schwache Organisationen.
Die Zusammensetzung, speziell die der KEF, kann man sicherlich kritisieren. Nicht aber die Tatsache, dass dort Interessenvertreter sitzen. Ja, wer denn sonst?
Es kommt lediglich auf ein ausgewogenes Verhältnis an, auf demokratische Spielregeln und natürlich darauf, dass ein solches Gremium auch überhaupt entscheidungsfähig ist.
Der Staat als Gesetzgeber schafft die Rahmenbedingungen und die Regeln über die Politik.

Wenn Du Dich daran störst, dann geht es in Wahrheit vielleicht eher um Dein Staatsverständnis und weniger um die Sache. Wenn dem so wäre, dann würde ich, der ich mich auch oft daran störe, dass Demokratie mehr Schein als Sein ist, nicht nur in einem Forum engagieren, sondern mich aktiv einer Interessenvertretung meiner Wahl anschließen.


cem hat folgendes geschrieben:
Konstrukt hat folgendes geschrieben:
Die Rechte der GEZ beim Gebühreneinzug und Mahnwesen regelt der Rundfunkstaatsvertrag.

Der ist jedoch ungeeignet, wenn man als "Teilnehmer" seine Rechte wissen will.
z.B.: Behandlung tragbarer Empfangsgeräte.
- Der Staatsvertrag sah eine Befreiung als Zweitgerät vor
- Das Verwaltungsgericht Dessau verneinte jedoch diese Befreiungsmöglichkeit wenn das Gerät regelmäßig wiederkehrend am Arbeitsplatz aufgestellt wird.
- Die GEZ macht daraus wiederum eine Gebührenpflicht auch für Geräte, die auch nur "ab und zu" zum Arbeitsplatz mitgenommen werden
Geltendes Recht wurde hier m.E. ausgehebelt. Es heißt zahlen oder prozessieren (wenn einer sein Recht tatsächlich wahrnehmen will). Auch mit der Praxis der sog. "Pflichtanmeldungen" setzt sich der ÖR nach meiner Rechtsauffassung systematisch über die gesetzlichen Vorgaben hinweg.

Ein Zweitgerät ist nach wie vor von der Rundfunkgebührenpflicht befreit. Das Urteil des VG Dessau stellt fest, dass es sich dann um nicht vorwiegend privat genutzte Rundfunkgeräte handelt, wenn diese vorwiegend beim Arbeitgeber bereitstehen oder beruflich genutzt werden. Dann sind sie eben logischerweise nicht mehr ausschließlich privat genutzt. Regelmäßig und wiederkehrend ist eben keine Ausnahme. Klingt vielleicht komisch, ist aber so.
Wenn ein Radio am Arbeitsplatz aufgestellt ist, dann liegt zudem der Schluss wohl sehr nahe, dass keine Befreiungsgründe mehr vorliegen. Denn wer offensichtlich arbeitet, der kann auch nicht mehr mit der Begründung befreit werden, dass er etwa ALG II bezieht oder über kein Einkommen verfügt. Die GEZ macht daraus übrigens gar nichts. Das macht der Gesetzgeber.


cem hat folgendes geschrieben:
Konstrukt hat folgendes geschrieben:
Der Datenschutz wird im öffentlichen Dienst wohl doch etwas ernster genommen als bei bei Unternehmen der freien Wirtschaft, oder siehst Du das tatsächlich anders?

Daher haben Datenschützer kritisiert, daß sich der ÖR bei Datenakquisition bei privaten Händlern bedient. Die Politik hat dies 2004 allerdings nicht etwa unterbunden sondern diese Praxis nachträglich legalisiert.
Nun, das mag man kritisieren können, aber das ist leider auch nur zeitgemäß. Zudem bringt die Datenakquise über Adresshändler, die übrigens meist auch sehr viel Schrottdaten liefern, weitaus weniger, als die Belieferung mit Datensätzen der Einwohnermeldebhörden. Von Letzteren bezieht die GEZ nämlich hauptsächlich ihre Daten. Die melden Deine Daten an die GEZ und dann bekommst Du ein Mailing, ein zweites Mailing und ein drittes Mailing. Danach wird Dein Datensatz bei der GEZ gelöscht und Du bekommst vielleicht nach dem nächsten Umzug wieder Post. All das ist vom Gesetzgeber abgesegnet, den Du (mit)wählen kannst.


cem hat folgendes geschrieben:
Konstrukt hat folgendes geschrieben:
Unabhängige Medien schreiben täglich über die GEZ.

Jedenfalls haben Medien dort nicht dieselben Recherchemöglichkeiten wie bei einer Behörde. Hier ein Beispiel wo der RBB die Anwendbarkeit des IFG bestritten hat:
www.gez-abschaffen.de/recherche/offene-recherche.htm

Zusammenfassend ergibt sich der Eindruck, daß der ÖR zwar die Rechte, nicht aber die Pflichten einer Behörde hat.
Die ÖR sind übrigens auch Medien, das am Rande und vorweg. Wirtschaftsunternehmen wie z.B. Google, Amazon & Co. wissen wahrscheinlich mehr über Dich als die GEZ und gehen mit den gewonnen Daten auf ihre Weise um. Leute die Geld von Dir haben wollen, weil Du etwa Rechnungen nicht zahlst, die können Mahnbescheide beim Amtsgericht erwirken und vollstrecken lassen. Das tun sie meist auch um einiges schneller als es die GEZ tut. Recherche, falls man vorhat sich flüchtenderweise z.B. dem Mietnomadentum hinzugeben, betreibt dann die zuständige Vollstreckungsbehörde im Auftrag eines Unternehmens, da dieses nämlich einen rechtlichen und gesetzlich geschützten Anspruch auf das Bezahlen einer erbrachten Leistung hat. Ich bezweifele zudem, dass Wirtschaftsunternehmen so wenig Mittel zur Recherche haben, wie Du oder Dein Link das darstellt.


cem hat folgendes geschrieben:
Konstrukt hat folgendes geschrieben:
Es ist eben keine "individuell" zuzuordnende Leistung, sondern eine Leistung, die für alle gleich zugängig sein soll

Daher meine Auffassung, daß die "RF-Gebühr" in Wahrheit keine Gebühr, sondern eine Steuer sei.
Und: Wie kann man die typische steuerfinanzierte Leistung besser beschreiben als Du das gerade hast?

Sobald aus der Rundfunkgebühr eine Steuer würde, wäre sie eine staatliche Angelegenheit. Dann ist staatsferne tatsächlich eine Farce. Eine Gebühr zahlst Du ja beispielsweise auch bei einer Bank. Die GEZ verschickt keine Rechnungen und zieht keine Steuern ein, nein, sie leitet eben sogenannte Gebühren weiter an die Landesrundfunkanstalten. Wirf hier bitte nicht Begrifflichkeiten nach Deinem Gusto durcheinander.
Die Steuer dient dem Staat zur Wahrnehmung seiner Aufgaben. Bis zu diesem Punkt mag Dein Gedanke richtig sein. Aufgabe des Staates ist es hier, Informationsfreiheit zu gewährleisten.
Aber der Staat gibt genau an diesem Punkt auch seine Macht gleich wieder ab, denn er bestimmt schließlich weder das eigentliche Fernsehprogramm, noch nimmt er im eigenen Interesse Einfluss auf konkrete Inhalte. Werbung hingegen ist eine Art Wirtschaftspropaganda. Der Staat wirbt im ÖR umgekehrt nicht für sich selbst oder preist seine Leistungen, sondern wird eher attackiert und muss sich kritischer Berichterstattung stellen.


cem hat folgendes geschrieben:
Konstrukt hat folgendes geschrieben:
Nochmal: Das Steuerfinanzierungsmodell ist verfassungswidrig und somit hinfällig.

Nochmal: Wir haben m.E. bereits das Steuerfinzierungsmodell. Wenn es statthaft sein soll unsere jetzige unsoziale Abgabe auf Basis schwammiger Rechtsgrundlagen über eine Sprachregelung als "Gebühr" zu definieren, wieso kann man diese Sprachregelung dann nicht auch bei einer sozialen und rechtssicheren Regelung der Abgabe anwenden?

Und wir haben eben kein Steuerfinanzierungsmodell. Unterscheide und differenziere! Die Rechtsgrundlagen sind auch nicht schwammig, sondern nur ziemlich ausgereift und entsprechend komplex. So ist das mit Juristen eben. Ich sehe aber immer noch nicht, was an Deinem Ansatz eigentlich sozial sein soll und wie Du da Rechtssicherheit schaffen willst. Daher mag ich auf Deine Argumente in diesem Punkt auch nicht eingehen. Ohnehin scheint mir da sowieso nur Deine persönliche Definition von Etwas zählen zu wollen.


cem hat folgendes geschrieben:
Konstrukt hat folgendes geschrieben:
Derzeit besteht Rechtssicherheit.

Das gebetsmühlenartig zu behaupten bringt nichts. Gehe auf folgende Probleme ein:
- Schwieriger Nachweis der Grundlage der Gebührenpflicht im Einzelfall
- unklare Regelungen bei tragbaren Geräten (s. oben)
- unklare Definition der "neuartigen RF Geräte"
- unklare Regelungen bei beruflich genutzten Geräten
- Unbegrenzte Nachzahlung bei nachträtglich festgestellter Gebührenpflicht
Mir bekannte Links weisen weiter auf folgende mögliche Probleme hin:
- Falschberatung von (potentiellen) Teilnehmern durch provisionsabhängige Beauftragte
- Behinderung der Berichterstattung über Praktiken des Gebühreneinzuges
- Pflichtanmeldungen (s. oben)

Demgegenüber ist die Festlegung eines definierten Prozentsatzes der Einkommensteuer als RF-GEbühr doch relativ einfach und rechtssicher.

Das Steuermodell widerspricht dem, was der Gesetzgeber in Sachen Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk festgelegt hat. Ich weiß gar nicht, warum diese Fakten so schwer zu verstehen sind.

"Die GEZ ist eine nicht rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft, die als gemeinsames Rechenzentrum der ARD-Landesrundfunkanstalten und des Zweiten Deutschen Fernsehens sowie des Deutschlandfunkes die Verwaltungsgeschäfte des Rundfunkgebühreneinzuges durchführt. Sie wurde durch eine Verwaltungsvereinbarung errichtet. Die GEZ ist demzufolge keine juristische Person, sondern Teil der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Die GEZ ist jedoch eine Behörde im materiellen Sinne der Verwaltungsverfahrensgesetze, da sie eine Stelle ist, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Sie wird für die jeweilige Landesrundfunkanstalt tätig.
Zur Einhaltung der gebührenrechtlichen Vorschriften werden von der jeweils zuständigen Landesrundfunkanstalt Rundfunkgebührenbeauftragte vor Ort eingesetzt. Diese können u. a. Anzeigen zur Anmeldung eines Rundfunkempfangsgerätes entgegennehmen, die an die GEZ weitergeleitet werden." (Zitat aus Wikipedia)

Eigentlich erklärt das den Unterschied zu Deiner eigenen Definition hinreichend. Sollte es jedenfalls...hoffentlich...naja, ich fürchte auch das reicht Dir nicht oder wird nur zu weitern Widerpostings führen zwinkern

Nun, wie dem auch sei, aktuell besteht Handlungsbedarf die Rechtssicherheit zu verbessern. Denn es ist tatsächlich so, und da stimme ich Dir sogar im Einzelfall durchaus zu, es besteht das Problem der fortschreitenden Medienkonvergenz. Die Technik hat das alte Gebührenmodell überholt und deshalb wird es nun auch überarbeitet. Ich vermute es wird dann wohl auf eine neue Gebühr hinauslaufen, die nicht mehr zwischen den etlichen Empfangsmöglichkeiten wie z.B. TV, Radio, PC, UMTS-Handy usw unterscheidet. Warten wir es ab, in den nächsten Monaten werden wir mehr erfahren. Am Fortbestehen des ÖR und der GEZ zweifele ich aber nicht.




cem hat folgendes geschrieben:
Konstrukt hat folgendes geschrieben:
Es gibt für sozial Schwache eine Menge Befreiungsmöglichkeiten.

Offenbar hat der ÖR die Befreiung für Niedrigverdiener schon immer nach Kräften ausgehebelt. ein Fallbeispiel:
www.gez-abschaffen.de/Faelle/gebuehrenbefreiung.htm
Wiederum hat die Politik nachgebessert. Die in diesem Prozeß streitgegenständliche Gebührenbefreiung ist inzwischen vollständig gestrichen.

Bei Erhebung der RF-Gebühr auf das zu versteuernde Einkommen würde auch diese Problematik wegfallen.
Wer nachweisen kann, kein Geld zu haben, der wird auch befreit. Es sei denn er ist zu blöd einen Antrag ordentlich zu stellen. Was ein Niedrigverdiener und was ein Gutverdiener ist...da kann man drüber streiten. In der Gesellschaft und über Kritik an unserer Wirtschaftsordnung.



cem hat folgendes geschrieben:
Konstrukt hat folgendes geschrieben:
Wer privat ein Radio oder ein Fernsehgerät angemeldet hat, der zahlt dafür nichts.

Du vergißt u.a.:
- Zweitgeräte am Arbeitsplatz
- Geräte von Soldaten/Lehrlingen/Studenten
- PC bei freiberuflicher Nutzung
- Geräte von Haushaltsmitgliedern mit eigenem Einkommen

Zweitgeräte am Arbeitsplatz habe ich bereits erläutert. Es sind keine Zweitgeräte, sondern vorwiegend am Arbeitsplatz genutzte Geräte und somit auch gebührenpflichtig.
Soldaten, Lehrlinge und Studenten verfügen über ein Einkommen und können sich im Zweifelsfall auch befreien lassen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Auch geistig...denn wer ein bißchen pfiffig ist, der wird Wege finden die Rundfunkgebühren zu umgehen.

Und zum Schluss noch eine Feststellung, zum X-ten Male:
Die sogenannten GEZ-Schnüffler gehören nicht zur GEZ. Sie sind freiberuflich als Rundfunkgebührenbeauftragte im Dienste der Landesrundfunkanstallten unterwegs. Sie sind keine Mitarbeiter der GEZ. Sie werden nicht von GEZ bezahlt. Die GEZ macht keine Zwangsanmeldungen. Es sind die Landesrundfunkanstalten. Die GEZ hat keinen Außendienst. Sie bearbeitet zwar die Anmeldungen dieser "Ermittler", ist aber nicht dafür verantwortlich. Sie ist verpflichtet diese Anmeldungen aufzunehmen. Wer Erfahrungen mit einer Zwangsanmeldung durch den Beauftragtendienst der Landesrundfunkanstalten hat und mal bei der GEZ angerufen hat, der wird sicherlich wissen, dass die einen dann direkt an WDR, NDR, SWR & Co. verweisen und v.a. darauf aufmerksam machen, dass der Widerspruch nur dort geltend gemacht werden kann.
Die GEZ ist ein Sündenbock.
_________________
"Geisteskrank den eignen Namen sagen: Ich ich ich ich denke also bin ich - Bin ich nicht! Ich ist geisteskrank. Und kauf mir was." (Peter Licht)
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cem
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Anmeldungsdatum: 23.02.2010
Beiträge: 171

Beitrag(#1442448) Verfasst am: 10.03.2010, 23:38    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
1. Ich habe nur diesen Laptop, mit dem ich hier schreibe, und einen Internetanschluss.
2. Naja, bin ein Student, bekomme aber kein BaFög


Also nur ein sog. "neuartiges Rundfunkgerät". Wenn Du kein eigenes Einkommen hast und bei Deinen Eltern wohnst bist Du sowieso Zweitgerätebefreit. Im Studentenwohnheim, würden Dich die RA vermutlich schon gerne abkassieren, jedoch ist ihnen leider beim Formulieren ihres zusammengeschusterten Flickwerkes, "Rundfunkgebührenstaatsvertrag" genannt, eine Panne unterlaufen (diesmal ausnahmsweise zugunsten des Teilnehmers):

§5(3) hat folgendes geschrieben:

(3) ... Für neuartige Rundfunkempfangsgeräte (insbesondere Rechner, die Rundfunkprogramme
ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können) im
nicht ausschließlich privaten Bereich ist keine Rundfunkgebühr zu entrichten, wenn
1. die Geräte ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken
zuzuordnen sind und
2. andere Rundfunkempfangsgeräte dort zum Empfang bereitgehalten werden.


Wenn also auf dem gesamten Grundstück nur ein einziges Rundfunkgerät angemeldet ist wäre bei wortwörtlicher Interpretation des obigen Textes Dein Laptop nach meiner Rechtsauffassung gebührenbefreit. Bezweifle allerdings, daß diese von der Anstalt geteilt wird.

Weiter ist die Gebührenpflicht für PC noch lange nicht bis zum europäischen Gerichtshof durchprozessiert. So lange würde ich persönlich eine Zahlung sowieso nur unter dem Vorbehalt der späteren Rückforderung leisten.

Zu beachten wäre da noch daß auch PDA oder Handy als "neuartige Rundfunkgeräte" gelten können, (bald vielleicht auch Kühlschränke, Sicherheitsanlagen etc.)
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Ilmor
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Beitrag(#1442697) Verfasst am: 11.03.2010, 13:01    Titel: Antworten mit Zitat

cem hat folgendes geschrieben:

Also nur ein sog. "neuartiges Rundfunkgerät". Wenn Du kein eigenes Einkommen hast und bei Deinen Eltern wohnst bist Du sowieso Zweitgerätebefreit. Im Studentenwohnheim, würden Dich die RA vermutlich schon gerne abkassieren, jedoch ist ihnen leider beim Formulieren ihres zusammengeschusterten Flickwerkes, "Rundfunkgebührenstaatsvertrag" genannt, eine Panne unterlaufen (diesmal ausnahmsweise zugunsten des Teilnehmers):

§5(3) hat folgendes geschrieben:

(3) ... Für neuartige Rundfunkempfangsgeräte (insbesondere Rechner, die Rundfunkprogramme
ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können) im
nicht ausschließlich privaten Bereich ist keine Rundfunkgebühr zu entrichten, wenn
1. die Geräte ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken
zuzuordnen sind und
2. andere Rundfunkempfangsgeräte dort zum Empfang bereitgehalten werden.


Wenn also auf dem gesamten Grundstück nur ein einziges Rundfunkgerät angemeldet ist wäre bei wortwörtlicher Interpretation des obigen Textes Dein Laptop nach meiner Rechtsauffassung gebührenbefreit. Bezweifle allerdings, daß diese von der Anstalt geteilt wird.

Weiter ist die Gebührenpflicht für PC noch lange nicht bis zum europäischen Gerichtshof durchprozessiert. So lange würde ich persönlich eine Zahlung sowieso nur unter dem Vorbehalt der späteren Rückforderung leisten.

Zu beachten wäre da noch daß auch PDA oder Handy als "neuartige Rundfunkgeräte" gelten können, (bald vielleicht auch Kühlschränke, Sicherheitsanlagen etc.)


Hmm, habe ein eigenes Zimmer gemietet, also komme ich wohl damit nicht durch.
Aber ein eigenes Einkommen habe ich nicht.
Ja, ein Handy habe ich natürlich auch, ganz vergessen.^^
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tridi
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Beitrag(#1442960) Verfasst am: 11.03.2010, 21:29    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Hallo,
Vor kurzem habe ich ein Brief von GEZ bekommen (schon das dritte), wo ich dazu aufgefordert werde, ihnen zurückzuschreiben, ob ich Rundfunkgeräte zum Empfang bereithalte.
Ich habe bis jetzt die Briefe ignoriert. War das richtig, und soll ich sie weiterhin ignorieren? Ich meine, es liegt doch an ihnen, zu beweisen, dass ich Rundfunkgebühren zahlen muss, und nich an mir, dass ich es nicht muss, oder?
Ich denke, wenn ich ihnen Antworte, und schreibe, dass ich nix zum anmelden habe, sie es dann doch irgedwie rausfinden, ist es schwerwiegender, oder?

ich loese das problem dieser unverschaemten briefe seit jahren durch wegwerfen derselben.
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cem
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Anmeldungsdatum: 23.02.2010
Beiträge: 171

Beitrag(#1442961) Verfasst am: 11.03.2010, 21:31    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht fällt noch unserem Mitstreiter @konstrukt was dazu ein:
konstrukt hat folgendes geschrieben:
Soldaten, Lehrlinge und Studenten verfügen über ein Einkommen und können sich im Zweifelsfall auch befreien lassen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Auch geistig...denn wer ein bißchen pfiffig ist, der wird Wege finden die Rundfunkgebühren zu umgehen.

Dann mach einen Anfang und nenne dem User @Ilmor hier im Thread eine praktikable Möglichkeit die "Rundfunkgebühren zu umgehen".


konstrukt hat folgendes geschrieben:
Ein Zweitgerät ist nach wie vor von der Rundfunkgebührenpflicht befreit. Das Urteil des VG Dessau stellt fest, dass es sich dann um nicht vorwiegend privat genutzte Rundfunkgeräte handelt, wenn diese vorwiegend beim Arbeitgeber bereitstehen oder beruflich genutzt werden. Dann sind sie eben logischerweise nicht mehr ausschließlich privat genutzt. Regelmäßig und wiederkehrend ist eben keine Ausnahme. Klingt vielleicht komisch, ist aber so.
Wenn ein Radio am Arbeitsplatz aufgestellt ist, dann liegt zudem der Schluss wohl sehr nahe, dass keine Befreiungsgründe mehr vorliegen. Denn wer offensichtlich arbeitet, der kann auch nicht mehr mit der Begründung befreit werden, dass er etwa ALG II bezieht oder über kein Einkommen verfügt.

Wenn ich schon ein Urteil zitiere darfst Du annehmen, daß mir dieses auch bekannt ist. Da ist es doch eine schlechte Idee ins Blaue hinein draufloszuphantasieren oder? Um berufliche Nutzung geht es hier in keinster Weise. Also nochmal:

erst das Gesetz:
RGebStV §5(1), Hervorhebung von mir hat folgendes geschrieben:
(1) Eine Rundfunkgebühr ist nicht zu leisten für weitere Rundfunkempfangsgeräte
(Zweitgeräte), die von einer natürlichen Person oder ihrem Ehegatten
...
2. als der allgemeinen Zweckbestimmungen nach tragbare Rundfunkempfangsgeräte
vorübergehend außerhalb ihrer Wohnung oder vorübergehend außerhalb
ihres Kraftfahrzeuges zum Empfang bereitgehalten werden.


dann das Gericht:
VG_Dessau hat folgendes geschrieben:
Wird das Rundfunkgerät hin und her transportiert, wird hierdurch keine Befreiung von den Gebühren erlangt
VG Dessau, Urteil vom 17.03.2004, Az. 1 A 1068/03

Vorübergehend im Sinne von § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 RBebStV wird ein Rundfunkgerät dann nicht mehr bereitgehalten, wenn es zwar unterbrochen durch den Hin- und Rücktransport, aber regelmäßig wiederkehrend an demselben Ort (hier: Büro) auf unbestimmte Dauer bereitgehalten wird. Eine Ausnahme von der Gebührenpflicht liegt in einem solchen Fall nicht vor.
RGebStV § 1, RGebStV § 2, RGebStV § 4, RGebStV § 5 Abs. 1, RGebStV § 7 Abs. 5

Noch Fragen?
konstrukt hat folgendes geschrieben:
Die GEZ macht daraus übrigens gar nichts. Das macht der Gesetzgeber.

Doch macht sie, guckst Du hier:
GEZ hat folgendes geschrieben:
Auch tragbare Rundfunkgeräte am Arbeitsplatz sind anmelde- und gebührenpflichtig. Das gilt auch, wenn das Gerät nur ab und zu an den Arbeitsplatz mitgenommen wird.

Die ursprüngliche Absicht des Gesetzgebers vorübergehend bereitgehaltene tragbare Geräte freizustellen und das vom Gericht festgestellte Tatbestandsmerkmal "regelmäßig wiederkehrend" wird schlichtweg ignoriert. Das nenne ich "geltendes Recht aushebeln".

Dieser Punkt dürfte übrigens auch für @Ilmor interessant sein. Nach der tatsächlichen Rechtsprechung ist ein tragbares Gerät, das nur ab und zu (nicht regelmäßig wiederkehrend) in die Zweitwohnung mitgenommen wird offenbar ein befreites Zweitgerät. Klar ist aber auch daß die GEZ/RA meiner Rechtsauffassung hier sicher nicht folgen wird.


konstrukt hat folgendes geschrieben:
Derzeit besteht Rechtssicherheit.

Das hast du bereits mehrfach behauptet. Nicht mal die Höhe der PC Gebühr ist im Gesetz festgelegt. Die wurde in der Mauschelrunde Intendanten der Anstalten festgelegt. Meine Liste der problematischen Punkte beim Gebühreneinzug steht weiter (mein Beitrag am: 09.03.2010, 18:15, 7.Absatz). Du bist nur auf einen PUnkt eingegangen:
konstrukt hat folgendes geschrieben:
cem hat folgendes geschrieben:
www.gez-abschaffen.de/recherche/offene-recherche.htm
Ich bezweifele zudem, dass Wirtschaftsunternehmen so wenig Mittel zur Recherche haben, wie Du oder Dein Link das darstellt.

Der Link bezieht sich darauf, daß Recherchen seitens der Anstalten blockiert werden.
Aber bitte sehr: in welchen Medien wird denn über die vertraglichen Grundlagen der Arbeit der Gebührenbeauftragten berichtet?


konstrukt hat folgendes geschrieben:
Und wir haben eben kein Steuerfinanzierungsmodell.

Nach allgemeiner Rechtsauffassung sind die Fakten und nicht Wortwahl oder Bezeichnungen zur rechtlichen Beurteilung eines Tatbestandes relevant:
wikipedia hat folgendes geschrieben:
Eine Gebühr ist eine öffentlich-rechtliche Geldleistung, die aus Anlass individuell zurechenbarer, öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner (durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme) einseitig auferlegt wird und dazu bestimmt ist, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken (vgl. BVerfGE 50, 217 [226]).

Der Rundfunk-"gebühr" steht keine individuell zurechenbare Leistung gegenüber. Der Gebührenbegriff hat keinen realen Hintergrund. Wir haben von der Ausgestaltung her längst ein steuerartiges Modell.


konstrukt hat folgendes geschrieben:
Das Steuermodell widerspricht dem, was der Gesetzgeber in Sachen Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk festgelegt hat. Ich weiß gar nicht, warum diese Fakten so schwer zu verstehen sind.

Deine Position stützt sich nicht auf Fakten sondern nur auf die Bezeichnung. Hier ständig zu wiederholen, daß nicht sein kann was nicht sein darf ist doch etwas dünn.


konstrukt hat folgendes geschrieben:
Nun, das mag man kritisieren können, aber das ist leider auch nur zeitgemäß. Zudem bringt die Datenakquise über Adresshändler, die übrigens meist auch sehr viel Schrottdaten liefern, weitaus weniger, als die Belieferung mit Datensätzen der Einwohnermeldebhörden. Von Letzteren bezieht die GEZ nämlich hauptsächlich ihre Daten. Die melden Deine Daten an die GEZ und dann bekommst Du ein Mailing, ein zweites Mailing und ein drittes Mailing. Danach wird Dein Datensatz bei der GEZ gelöscht und Du bekommst vielleicht nach dem nächsten Umzug wieder Post. All das ist vom Gesetzgeber abgesegnet, den Du (mit)wählen kannst.

konstrukt hat folgendes geschrieben:
Wirtschaftsunternehmen wie z.B. Google, Amazon & Co. wissen wahrscheinlich mehr über Dich als die GEZ und gehen mit den gewonnen Daten auf ihre Weise um.

Der sorgfältige Umgang öffentlicher Anstalten mit dem Datenschutz wird erst gelobt, dann doch wieder die Akquise privater datensätze als "zeitgemäß" verteidigt. Letzteres ausgerechnet damit, daß sie sowieso größtenteils "Schrott" seien. Später wird dann doch wieder auf den ungenügenden Datenschutz im privaten Bereich hingewiesen. Was willst Du damit eigentlich sagen?
Zuallerletzt wird noch darauf hingewiesen, daß der Gesetzgeber das alles abgesegnet habe. Nun, das war ja gerade mein Kritikpunkt, daß bedenkliche Praktiken der RA/GEZ vom Gesetzgeber nicht etwa unterbunden, sondern nachträglich legalisiert werden.


konstrukt hat folgendes geschrieben:
Die Zusammensetzung, speziell die der KEF, kann man sicherlich kritisieren. Nicht aber die Tatsache, dass dort Interessenvertreter sitzen. ...

Das ist nicht der entscheidende Punkt. Die Koch-Affäre hat doch sehr deutlich gezeigt, daß der ÖR effektiv eher über Konsens innerhalb der Parteienlandschaft kontrolliert wird. Da bleibt von "Staatsferne" nicht mehr wiel übrig.


konstrukt hat folgendes geschrieben:
Wer nachweisen kann, kein Geld zu haben, der wird auch befreit. Es sei denn er ist zu blöd einen Antrag ordentlich zu stellen.

Dazu hat ein User dieses Forums etwas sehr schönes geschrieben:
Konstrukt hat folgendes geschrieben:
Polemik ersetzt nicht die Fähigkeit verknusen zu können, dass die eigenen Argumente nicht immer so gut ankommen, wie man es sich wünscht.

Dein Zynismus gegenüber Niedrigverdienern in Ehren. Du müßtest hier schon konkret auf die Problematik eingehen. Die in demm Link
www.gez-abschaffen.de/Faelle/gebuehrenbefreiung.htm
streitgegenständliche Befreiungsmöglichkeit ist inzwischen vollständig gestrichen. Das ist Fakt. Lies doch bitte §6 RGebStV im Vergleich mit den alten Regelungen erst mal durch bevor Du ins Blaue hinein Behauptungen aufstellst.
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pera
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Anmeldungsdatum: 01.07.2009
Beiträge: 4256

Beitrag(#1483281) Verfasst am: 09.06.2010, 19:52    Titel: Antworten mit Zitat

Alles wird anders. Ob besser ist dahingestellt. Jedenfalls soll ab 2013 ein Beitrag pro Haushalt und nicht mehr pro Gerät erhoben werden. Allerdings soll es dann auch keine Befreiungen mehr geben.
Ob das rechtens ist? Die Gebühr wird ja für eine bestimmte Leistung erhoben, wenn ich aber keinen Anteil daran habe oder haben will?
Aber prinzipiell denke ich ist die Neuregelung besser, dann schleichen wenigstens keine GEZ Spione mehr durchs Gelände. Lachen

http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,699678,00.html
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Baldur
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Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 8326

Beitrag(#1483620) Verfasst am: 10.06.2010, 17:22    Titel: Antworten mit Zitat

Neue GEZ-Abgabe - Gebühren für jede Pommesbude
Zitat:
Das Mediensystem mag sich wandeln, die Milliarden für die Anstalten bleiben: Die neue Rundfunkabgabe sichert den Ministerpräsidenten ihr publizistisches Hinterland. Sie verstärkt zugleich das mediale Zwei-Klassen-System - und die GEZ hat weiter alle Hände voll zu tun.

Zahlreiche Kuriositäten und Ärgernisse wird es im Bereich der "Betriebsstättenabgabe" geben - denn auch Arbeitsplätze bleiben abgabenpflichtig, in Zukunft sogar geräteunabhängig. Jeder Imbiss, jede Musikschule, jede bemannte Bahnhofstoilette muss zukünftig Rundfunkabgaben leisten - egal, ob man dort Rundfunk nutzt oder nicht. Die Höhe richtet sich nach der Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Auch hier wird es für die "Servicezentrale" viel zu erheben und zu kontrollieren geben.

Mit seinem Vorschlag, den öffentlich-rechtlichen Anstalten zur Stärkung ihrer "Identifizierbarkeit" Werbung und Sponsoring zu untersagen, konnte sich Paul Kirchhof hingegen nicht durchsetzen. Sponsoring soll nur teilweise eingeschränkt werden, TV-Werbung vor 20 Uhr soll erlaubt bleiben, Radiowerbung ohnehin. Weitergehende Einschränkungen erschienen den Ministerpräsidenten gerade nicht finanzierbar.
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BineM
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Beiträge: 45

Beitrag(#1484063) Verfasst am: 11.06.2010, 12:29    Titel: Antworten mit Zitat

pera hat folgendes geschrieben:
Alles wird anders. Ob besser ist dahingestellt. Jedenfalls soll ab 2013 ein Beitrag pro Haushalt und nicht mehr pro Gerät erhoben werden. Allerdings soll es dann auch keine Befreiungen mehr geben.
Ob das rechtens ist? Die Gebühr wird ja für eine bestimmte Leistung erhoben, wenn ich aber keinen Anteil daran habe oder haben will?


Eigentlich hast du die Differenzierung ja schon selbst vorgenommen. Die Rundfunkgebühr (Gebühr = zu leistende Abgabe für die Benutzung einer öffentlichen Einrichtung oder Dienstleistung) wird in einen Rundfunkbeitrag (Beitrag = zu leistende Abgabe für die Bereitstellung einer öffentlichen Einrichtung oder Dienstleistung) umgewandelt. Von daher ist es prinzipiell rechtens einen Beitrag zu erheben, auch wenn die Leistung nicht in Anspruch genommen wird.
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Kiki
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Beitrag(#1484128) Verfasst am: 11.06.2010, 15:57    Titel: Antworten mit Zitat

BineM hat folgendes geschrieben:
pera hat folgendes geschrieben:
Alles wird anders. Ob besser ist dahingestellt. Jedenfalls soll ab 2013 ein Beitrag pro Haushalt und nicht mehr pro Gerät erhoben werden. Allerdings soll es dann auch keine Befreiungen mehr geben.
Ob das rechtens ist? Die Gebühr wird ja für eine bestimmte Leistung erhoben, wenn ich aber keinen Anteil daran habe oder haben will?


Eigentlich hast du die Differenzierung ja schon selbst vorgenommen. Die Rundfunkgebühr (Gebühr = zu leistende Abgabe für die Benutzung einer öffentlichen Einrichtung oder Dienstleistung) wird in einen Rundfunkbeitrag (Beitrag = zu leistende Abgabe für die Bereitstellung einer öffentlichen Einrichtung oder Dienstleistung) umgewandelt. Von daher ist es prinzipiell rechtens einen Beitrag zu erheben, auch wenn die Leistung nicht in Anspruch genommen wird.


Zumal es nach Gesetzestext schon immer ein Beitrag war und nur Gebühr hieß...
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closeman
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Beitrag(#1484148) Verfasst am: 11.06.2010, 16:39    Titel: Antworten mit Zitat

So sehr mich GEZ Gebühren nerven: Was spricht dagegen eine freie Presse zu finanzieren? Ähnlich wie für ein Zeitschriften - Abo bin ich auch bereit dafür einen monatlichen Beitrag zu bezahlen. Ohne Geld sind langwierige Recherchen nicht möglich.
Die freiberuflichen GEZ Kopfgeldjäger gehören aber definitiv nicht dazu.
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Kival
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Beitrag(#1484168) Verfasst am: 11.06.2010, 17:04    Titel: Antworten mit Zitat

closeman hat folgendes geschrieben:
So sehr mich GEZ Gebühren nerven: Was spricht dagegen eine freie Presse zu finanzieren? Ähnlich wie für ein Zeitschriften - Abo bin ich auch bereit dafür einen monatlichen Beitrag zu bezahlen. Ohne Geld sind langwierige Recherchen nicht möglich.


Das Geld wird aber in Wetten-Dass, Fußballlizenzen und co. gepackt, die Kosten langwieriger Recherchen, soweit es die überhaupt noch gibt, sind da vergleichsweise niedrig.
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closeman
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Beitrag(#1484177) Verfasst am: 11.06.2010, 17:20    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
closeman hat folgendes geschrieben:
So sehr mich GEZ Gebühren nerven: Was spricht dagegen eine freie Presse zu finanzieren? Ähnlich wie für ein Zeitschriften - Abo bin ich auch bereit dafür einen monatlichen Beitrag zu bezahlen. Ohne Geld sind langwierige Recherchen nicht möglich.


Das Geld wird aber in Wetten-Dass, Fußballlizenzen und co. gepackt, die Kosten langwieriger Recherchen, soweit es die überhaupt noch gibt, sind da vergleichsweise niedrig.


Ja, leider. Florian Silbereisen macht Report möglich. Vielen Dank auch an die Einführung des Privatfernsehens. Gebührenfrei und niveaulos.
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Beiträge: 626

Beitrag(#1484202) Verfasst am: 11.06.2010, 18:02    Titel: Antworten mit Zitat

closeman hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
closeman hat folgendes geschrieben:
So sehr mich GEZ Gebühren nerven: Was spricht dagegen eine freie Presse zu finanzieren? Ähnlich wie für ein Zeitschriften - Abo bin ich auch bereit dafür einen monatlichen Beitrag zu bezahlen. Ohne Geld sind langwierige Recherchen nicht möglich.


Das Geld wird aber in Wetten-Dass, Fußballlizenzen und co. gepackt, die Kosten langwieriger Recherchen, soweit es die überhaupt noch gibt, sind da vergleichsweise niedrig.


Ja, leider. Florian Silbereisen macht Report möglich. Vielen Dank auch an die Einführung des Privatfernsehens. Gebührenfrei und niveaulos.


Richtig informieren kann man sich heutzutage nur noch im Internet. Und da nicht auf ard.de. Bei öffentlich-rechtlichen kommt Kritik höchstens in Form einer nicht ernst zu nehmenden Sprücheklopferei. Richtige Recherche (investigativer Journalismus) ist de facto nicht existent. Schaut man nur ard/zdf/3sat etc. entsteht der Eindruck in diesem Land gäbe es keine Korruption und unsere Politiker sind allesamt sehr anständige Menschen.
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Kiki
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Beitrag(#1484217) Verfasst am: 11.06.2010, 18:32    Titel: Antworten mit Zitat

@Kival
Der Auftrag der Grundversorgung beinhaltet nun mal nicht nur Information, sondern eben auch Unterhaltung, die ein wichtiger Faktor zur Informationsvermittlung ist. Darüber hinaus ist es schwierig Medienqualität zu definieren, aber eine Reduktion auf Hintergrundrecherchen als Qualitätsfaktor spiegelt die Bedürfnisse der Gesellschaft und die Mittel zur Informationsvermittlung usw. nicht wieder.
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Shadaik
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Beitrag(#1484564) Verfasst am: 12.06.2010, 12:04    Titel: Antworten mit Zitat

Kiki hat folgendes geschrieben:
@Kival
Der Auftrag der Grundversorgung beinhaltet nun mal nicht nur Information, sondern eben auch Unterhaltung, die ein wichtiger Faktor zur Informationsvermittlung ist.
Sehe ich anders: Die ÖRs sollen die Grundversorgung sichern, nicht selber liefern wenn sie bereits sichergestelt ist.

Das bedeutet: Nimmt man z.B. Fußball der bundesweiten und internationalen Ligen (Bundesligen, EM, WM) als Teil der Grundversorgung, so ist diese auch dann gesichert, wenn die ÖRs die Rechte nicht erwerben, denn diese hochprofitablen Übertragungen würden auch vom privaten Rundfunk getragen werden. Die Grundversorgung ist somit gesichert, ohne dass ARD/ZDF tätig werden müssten.
Das selbe gilt für einen großen Teil des Unterhaltungsprogramms.
Nötig ist hingegen eine öffentlich-rechtliche Beteiligung in den Bereichen Dokumentation, Politik, Kommentar und (in geirngerem Maße) Nachrichten (unter anderem). Das geht auch unterhaltend, wie grade das ZDF zum Beispiel mit Knoff Hoff (einer der besten Wissenschaftssendungen, die das deutsche Fernsehen je hatte) gezeigt hat.

Wenn die ÖRs sich auf ihre Aufgaben konzentrieren würden (und die letztes Jahr eingeführte massive Beschneidung der ÖRs im Internet aufhört), dann hätte ich auch kein Problem mit einer etwaigen Rundfunkgebühr.

das ist übrigens eine sehr weite Auslegung von "Grundversorgung", die nach dem Rundfunk-Urteil von 1986 folgendes heisst: "die allgemeine, flächendeckende Empfangbarkeit der öffentlich-rechtlichen Programme, die Gewährleistung eines inhaltlichen Standards der Programme und die Sicherung der Meinungsvielfalt", um mal die Wikipedia zu zitieren - eine Aussage übr die Programmzusammensetzung enthält das gar nicht.
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Kiki
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Beitrag(#1559670) Verfasst am: 22.10.2010, 15:05    Titel: Antworten mit Zitat

Die Berechnung nach Haushalten soll nun eingeführt werden. Zumindest haben sich die Ministerpräsidenten darauf geeinigt.
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Spoony
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Beitrag(#1559684) Verfasst am: 22.10.2010, 16:29    Titel: Antworten mit Zitat

Kiki hat folgendes geschrieben:
Die Berechnung nach Haushalten soll nun eingeführt werden. Zumindest haben sich die Ministerpräsidenten darauf geeinigt.


Gibt es da eigentlich schon etwas offizielles wie diese Haushaltsgebühr zu entrichten ist? Oder wird es weiterhin nötig sein die Gebühr ein zu treiben?
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Nordseekrabbe
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Beitrag(#1559694) Verfasst am: 22.10.2010, 17:08    Titel: Antworten mit Zitat

Und der sächsische Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) schreibt sich hier auf die Fahnen, daß er dafür gesorgt habe, daß die GEZ-Preise auf dem gleichen Preisniveau von derzeit 17,98 €/Monat bleiben.
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Valen MacLeod
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Beitrag(#1559704) Verfasst am: 22.10.2010, 17:53    Titel: Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:
Das selbe gilt für einen großen Teil des Unterhaltungsprogramms.
Nötig ist hingegen eine öffentlich-rechtliche Beteiligung in den Bereichen Dokumentation, Politik, Kommentar und (in geirngerem Maße) Nachrichten (unter anderem). Das geht auch unterhaltend, wie grade das ZDF zum Beispiel mit Knoff Hoff (einer der besten Wissenschaftssendungen, die das deutsche Fernsehen je hatte) gezeigt hat.

Wenn die ÖRs sich auf ihre Aufgaben konzentrieren würden (und die letztes Jahr eingeführte massive Beschneidung der ÖRs im Internet aufhört), dann hätte ich auch kein Problem mit einer etwaigen Rundfunkgebühr.

Das würde dann auch mit einer Kette, also ARD oder ZDF machbar und sicher wesentlich billiger, als einen Gottschalk auch noch durchzufüttern. Richtig intensive, journalistische Berichterstattung - das wär' mal was...
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"... Wenn das hier das Haus Gottes ist, Junge, warum blühen hier dann keine Blumen, warum strömt dann hier kein Wasser und warum scheint dann hier die Sonne nicht, Bürschchen?!" <i>Herman van Veen</i>
Das Schlimme an meinen Katastrophenszenarien ist... dass ich damit über kurz oder lang noch immer Recht behielt.
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Ahriman
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Beitrag(#1563537) Verfasst am: 30.10.2010, 17:28    Titel: Antworten mit Zitat

Mit der Umlegung der Gebühr auf "pro Haushalt" hört dann wenigstens das Gezerre um Zweitgeräte und PCs auf. Wenn aber das Inkasso weiterhin von den GEZ-Leuten vorgenommen wird, sehe ich schon neue Musterprozesse am Horizont: Ist ein Zimmer im Studentenwohnheim als Haushalt im Sinne der Gebührenordnung anzusehen? Ist das Radio des Zimmerherrn in der Gebühr der Schlummermutter enthalten? Hat ein Pendler, der sich eine zweite Wohnung leistet, dann zwei Haushalte? Wird ein Wochenendhaus als zweiter Haushalt gebührenpflichtig? Oder gar ein Wohnwagen auf einem Dauer-Campingplatz? Wenn eine Küche drin ist, dann ja?
Wenigstens bleibt wohl ein Obdachloser, der ein kleines Transistorradio besitzt gebührenfrei, denn er hat ja keinen Haushalt...
Und wieviel muß die Bundesregierung für ihren "Haushalt" bezahlen?
Ich schätze, die GEZ bleibt uns noch eine Weile als interessantes Thema.
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wodim
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Beitrag(#1563573) Verfasst am: 30.10.2010, 18:16    Titel: Antworten mit Zitat

cem hat folgendes geschrieben:
Dann mach einen Anfang und nenne dem User @Ilmor hier im Thread eine praktikable Möglichkeit die "Rundfunkgebühren zu umgehen".

Ganz einfach: ALG II beziehen. Mit den Augen rollen
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Shadaik
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Beitrag(#1563622) Verfasst am: 30.10.2010, 19:06    Titel: Antworten mit Zitat

Ahriman hat folgendes geschrieben:
Mit der Umlegung der Gebühr auf "pro Haushalt" hört dann wenigstens das Gezerre um Zweitgeräte und PCs auf. Wenn aber das Inkasso weiterhin von den GEZ-Leuten vorgenommen wird, sehe ich schon neue Musterprozesse am Horizont: Ist ein Zimmer im Studentenwohnheim als Haushalt im Sinne der Gebührenordnung anzusehen? Ist das Radio des Zimmerherrn in der Gebühr der Schlummermutter enthalten? Hat ein Pendler, der sich eine zweite Wohnung leistet, dann zwei Haushalte? Wird ein Wochenendhaus als zweiter Haushalt gebührenpflichtig? Oder gar ein Wohnwagen auf einem Dauer-Campingplatz? Wenn eine Küche drin ist, dann ja?
Wenigstens bleibt wohl ein Obdachloser, der ein kleines Transistorradio besitzt gebührenfrei, denn er hat ja keinen Haushalt...
Und wieviel muß die Bundesregierung für ihren "Haushalt" bezahlen?
Ich schätze, die GEZ bleibt uns noch eine Weile als interessantes Thema.
Allerdings, dafür sorgt man auch bereits.

Jett gibt es nämlich zusammengewürfelte Sonderrgeleungen für Gewerbekunden. Da darf die GEZ sich dann definieren, was genau eigentlich ein gewerblicher Kunde, gewerblicher Raum und Arbeitnehmer sind. Und natürlich, wie viele Haushalte eigentlich eine Firma mit 100 Arbeitnehmern bei einer noch zu emrittelnden zahl freier... Ihr merkt schon, worauf ich hinaus will.
Und natürlich die Frage: Wenn ich mein Büro in meinem Haus betreibe, muss ich dann für einen Haushalt und ein gewerbliches Unternehmen zahlen? Und was genau passiert mit Freiberuflern?

usw. usf.
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Fische schwimmen nur in zwei Situationen mit dem Strom: Auf der Flucht und im Tode
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