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Ist Erbschaftsteuer o.k ?

 
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Anmeldungsdatum: 26.05.2004
Beiträge: 854

Beitrag(#147931) Verfasst am: 09.07.2004, 13:24    Titel: Ist Erbschaftsteuer o.k ? Antworten mit Zitat

Ist Erbschaftsteuer o.k ? Wenn ja, ab welchem Barvermögen und ab welchem Sachvermögen, würdet Ihr Erbschaftssteuer ansetzen?

Findet Ihr es sinnvoll, dass wenn ein Erbe eine geerbte Firma weiter betreibt, er nach z.Bsp. 10 Jahren die Erbschaftssteuer wieder zurückbekommt. Manche Erben wollen Kohle, also die Firma "versilbern", das soll damit verhindert werden.
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fornit
Kaktus



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Beiträge: 552
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Beitrag(#148217) Verfasst am: 10.07.2004, 12:42    Titel: Antworten mit Zitat

natürlich ist erbschaftssteuer ok.
wobei die leute, die wirklich was zu vererben haben, die ganz sicher nicht bezahlen, zumindest im moment nicht.

ich habe nicht wirklich ahnung, wie das momentan geregelt ist, ist bei mir auch nicht gerade akut. aber prinzipiell halte ich es für sinnvoll, ein gewisses minimum von so einer steuer auszunehmen.
z.b. 1 haus mit inhalt und grundstück + öh, z.b. 50.000€
+ eventuell vorhandene haustiere, die zum todeszeit nicht inhalt des hauses waren, aber mindestens 50% des vorangegangen kalenderjahres in diesem haus wohnhaft waren, abzüglich länger aufenthalte in krankenhäusern, gefängnissen oder psychatrischen anstalten.
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Jolesch
Freund des kleineren Übels



Anmeldungsdatum: 11.07.2004
Beiträge: 7390
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Beitrag(#149056) Verfasst am: 12.07.2004, 09:12    Titel: Antworten mit Zitat

ein Gegenargument wäre: das vererbte Vermögen wurde ja bereits in irgendeiner Form schon versteuert (Gewinn, Kapitalertrag...) also warum soll der Staat nochmal "mitschneiden"?
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Storm by Tim Minchin
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Imperator Palpatine
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Anmeldungsdatum: 08.09.2003
Beiträge: 359

Beitrag(#149059) Verfasst am: 12.07.2004, 09:17    Titel: Antworten mit Zitat

Tante_Jolesch hat folgendes geschrieben:
ein Gegenargument wäre: das vererbte Vermögen wurde ja bereits in irgendeiner Form schon versteuert (Gewinn, Kapitalertrag...) also warum soll der Staat nochmal "mitschneiden"?


Absolut richtig. Erbschaftssteuer ist daher eine Form der Doppelbesteuerung, die m.W. nach in Deutschland gar nicht erlaubt ist.

P.S. Geschickte Finanzakrobaten können durch Schenkungen und Vermögensübertragungen zu Lebzeiten die Erbschaftsteuer erheblich drücken.
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El Schwalmo
Naturalistischer Ignostiker



Anmeldungsdatum: 06.11.2003
Beiträge: 9073

Beitrag(#149091) Verfasst am: 12.07.2004, 11:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Tante Jolesch,

Tante_Jolesch hat folgendes geschrieben:
ein Gegenargument wäre: das vererbte Vermögen wurde ja bereits in irgendeiner Form schon versteuert (Gewinn, Kapitalertrag...) also warum soll der Staat nochmal "mitschneiden"?


das ist allerdings irrelevant. Besteurt wird, was jemand _erhält_. Ob das schon mal jemand versteuert hat spielt keine Rolle.

Ist doch auch vollkommen gerecht: das ist ein Einkommen wie jedes andere. Konsequenterweise muss man auch Schenkungen versteueren.

Warum sollte jemand, der für sein Einkommen malocht, Steuern bezahlen, während jemand, dem es durch Erbschaft in den Schoß fällt, nichts abführen müssen?

BTW, ich habe vor kurzem für eine Erbschaft IIRC 27 Prozent Steuer bezahlt und finde das vollkommen in Ordnung.

Grüßle

Thomas
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Jolesch
Freund des kleineren Übels



Anmeldungsdatum: 11.07.2004
Beiträge: 7390
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Beitrag(#149187) Verfasst am: 12.07.2004, 14:52    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
das ist allerdings irrelevant. Besteurt wird, was jemand _erhält_. Ob das schon mal jemand versteuert hat spielt keine Rolle.

Warum spielt das keine Rolle?
punkto gerechtigkeit: trifft es erst recht die "kleinen" die sich keine Stiftung in Lichtenstein leisten können (zB haus erben und das dann verkaufen müssen wegen erbschaftssteuer...)

bei der vererbung von Betrieben kenn ich mich nicht aus...hab nur irgendwie mitbekommen das sich Hr. Müller(Milch) aufgeregt hat Mit den Augen rollen
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Heike N.
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26138
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Beitrag(#149188) Verfasst am: 12.07.2004, 14:54    Titel: Antworten mit Zitat

Tante_Jolesch hat folgendes geschrieben:
Zitat:
das ist allerdings irrelevant. Besteurt wird, was jemand _erhält_. Ob das schon mal jemand versteuert hat spielt keine Rolle.

Warum spielt das keine Rolle?


Weil der jenige, der Geld bekommt, Steuerschuldner ist. Nicht derjenige, der gibt. Ob das nun gerecht ist oder nicht steht auf einem anderen Blatt.
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#149197) Verfasst am: 12.07.2004, 15:05    Titel: Antworten mit Zitat

Das Gerechtigkeitsproblem ist ein ganz anderes, nämlich die willkürliche Einteilung der Freibeträge und Steuerklassen nach Eheleuten und Verwandtschaftsgrad.


Nehmen wir folgendes Beispiel: Der pflegebedürftige Erblasser A wird von seinem Sohn ins Heim abgeschoben und dort fünf Jahre lang nie besucht. Als A stirbt, ist der Sohn Alleinerbe und hat den günstigsten Freibetrag in der günstigsten Steuerklasse. Der ebenfalls pflegebedürftige Erblasser B hat keine Kinder, aber die Lebensgefährtin seines Großneffen pflegt ihn fünf Jahre lang, in denen die beiden jungen Leute auf Urlaubsreisen verzichten und die eigenen Bedürfnisse zu Gunsten des alten Mannes, an dem beide sehr hängen, hintan stellen. Als B stirbt, steht in seinem Testament, dass die beiden sein Vermögen erben. Sie sind als entfernt bzw. gar nicht Verwandte in ungünstiger Steuerklasse und haben nur einen geringen Freibetrag. Das spricht jedem Gerechtigkeitssinn Hohn.
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Jolesch
Freund des kleineren Übels



Anmeldungsdatum: 11.07.2004
Beiträge: 7390
Wohnort: Omicron Persei VIII

Beitrag(#149207) Verfasst am: 12.07.2004, 15:13    Titel: Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Tante_Jolesch hat folgendes geschrieben:
Zitat:
das ist allerdings irrelevant. Besteurt wird, was jemand _erhält_. Ob das schon mal jemand versteuert hat spielt keine Rolle.

Warum spielt das keine Rolle?


Weil der jenige, der Geld bekommt, Steuerschuldner ist. Nicht derjenige, der gibt. Ob das nun gerecht ist oder nicht steht auf einem anderen Blatt.


das ist der IST - zustand (oder?) die frage war ob das "ok" ist?

und da find ich: summa summarum nein

gibts eigentlich wirklich kleine unternehmer die deswegen schwierigkeiten haben? (oder ist das nur FDP Propaganda Suspekt )
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Frank
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Anmeldungsdatum: 31.07.2003
Beiträge: 6643

Beitrag(#149217) Verfasst am: 12.07.2004, 15:29    Titel: Antworten mit Zitat

Thomas Waschke hat folgendes geschrieben:

Tante_Jolesch hat folgendes geschrieben:
ein Gegenargument wäre: das vererbte Vermögen wurde ja bereits in irgendeiner Form schon versteuert (Gewinn, Kapitalertrag...) also warum soll der Staat nochmal "mitschneiden"?


das ist allerdings irrelevant. Besteurt wird, was jemand _erhält_. Ob das schon mal jemand versteuert hat spielt keine Rolle.

Ist doch auch vollkommen gerecht: das ist ein Einkommen wie jedes andere. Konsequenterweise muss man auch Schenkungen versteueren.

Warum sollte jemand, der für sein Einkommen malocht, Steuern bezahlen, während jemand, dem es durch Erbschaft in den Schoß fällt, nichts abführen müssen?

Das sehe ich auch so.

Problematisch finde ich nur die unterschiedlichen Steuersätze, die nach Verwandtschaftsgraden festgelegt sind.
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Sanne
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Anmeldungsdatum: 05.08.2003
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Beitrag(#149219) Verfasst am: 12.07.2004, 15:35    Titel: Antworten mit Zitat

Raphael hat folgendes geschrieben:
Das Gerechtigkeitsproblem ist ein ganz anderes, nämlich die willkürliche Einteilung der Freibeträge und Steuerklassen nach Eheleuten und Verwandtschaftsgrad.


Nehmen wir folgendes Beispiel: Der pflegebedürftige Erblasser A wird von seinem Sohn ins Heim abgeschoben und dort fünf Jahre lang nie besucht. Als A stirbt, ist der Sohn Alleinerbe und hat den günstigsten Freibetrag in der günstigsten Steuerklasse. Der ebenfalls pflegebedürftige Erblasser B hat keine Kinder, aber die Lebensgefährtin seines Großneffen pflegt ihn fünf Jahre lang, in denen die beiden jungen Leute auf Urlaubsreisen verzichten und die eigenen Bedürfnisse zu Gunsten des alten Mannes, an dem beide sehr hängen, hintan stellen. Als B stirbt, steht in seinem Testament, dass die beiden sein Vermögen erben. Sie sind als entfernt bzw. gar nicht Verwandte in ungünstiger Steuerklasse und haben nur einen geringen Freibetrag. Das spricht jedem Gerechtigkeitssinn Hohn.


A hätte seinen Sohn ja auch enterben können, dann hätte der nur den Pflichtteil bekommen.
Grundsätzlich ist es fraglich, ob Alten-Pflege und Krankenbesuche nur gegen Erwartung eines Erbes geleistet werden sollten... Am Kopf kratzen Pfeifen

Richtig lustig wird die Sache erst bei einer Erbengemeinschaft...
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Ich will das Internet doch nicht mit meinen Problemen belästigen! (Marge Simpson)
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Heike N.
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Beitrag(#149221) Verfasst am: 12.07.2004, 15:38    Titel: Antworten mit Zitat

Tante_Jolesch hat folgendes geschrieben:
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Tante_Jolesch hat folgendes geschrieben:
Zitat:
das ist allerdings irrelevant. Besteurt wird, was jemand _erhält_. Ob das schon mal jemand versteuert hat spielt keine Rolle.

Warum spielt das keine Rolle?


Weil der jenige, der Geld bekommt, Steuerschuldner ist. Nicht derjenige, der gibt. Ob das nun gerecht ist oder nicht steht auf einem anderen Blatt.


das ist der IST - zustand (oder?) die frage war ob das "ok" ist?

und da find ich: summa summarum nein


Thomas hat auf dieses Posting von dir reagiert:

Zitat:
ein Gegenargument wäre: das vererbte Vermögen wurde ja bereits in irgendeiner Form schon versteuert (Gewinn, Kapitalertrag...) also warum soll der Staat nochmal "mitschneiden"?


Und er hat dargestellt, dass es eben kein Gegenargument sein kann, weil Steuerschuldner immer derjenige ist, der die Kohle bekommt. Das ist nun mal Bestandteil des hiesigen Steuersystems. Schulterzucken
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Jolesch
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Beitrag(#149224) Verfasst am: 12.07.2004, 15:43    Titel: Antworten mit Zitat

achso Ich bin doof! jetzt hab ichs kapiert

Zitat:
Und er hat dargestellt, dass es eben kein Gegenargument sein kann, weil Steuerschuldner immer derjenige ist, der die Kohle bekommt. Das ist nun mal Bestandteil des hiesigen Steuersystems.

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El Schwalmo
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Beitrag(#149236) Verfasst am: 12.07.2004, 16:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Tante_Jolesch,

Tante_Jolesch hat folgendes geschrieben:

gibts eigentlich wirklich kleine unternehmer die deswegen schwierigkeiten haben? (oder ist das nur FDP Propaganda :suspect: )


vermutlich wird Dir Heike N. kompetenter antworten können als ich.

Ein Problem tritt immer dann auf, wenn man kein Geld, sondern irgendwelche Sachwerte (beispielsweise eine Firma) erbt. Wenn Du 1 Mio EUR erbst und musst 20 Prozent Erbschaftsteuer zahlen, ist das kein Problem: Du kriegst halt nur 800 000 EUR ausbezahlt.

Wenn Du aber einen Betrieb erbst, der für den Fiskus 1 Mio EUR wert ist, musst Du für das Erbe erst einmal 200 000 EUR bezahlen. Das kann ein Riesen-Problem sein, wenn Du das Geld nicht bar hast und den Betrieb weiterführen willst.

Grüßle

Thomas
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Heike N.
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Beitrag(#149245) Verfasst am: 12.07.2004, 16:18    Titel: Antworten mit Zitat

Thomas Waschke hat folgendes geschrieben:
Hi Tante_Jolesch,

Tante_Jolesch hat folgendes geschrieben:

gibts eigentlich wirklich kleine unternehmer die deswegen schwierigkeiten haben? (oder ist das nur FDP Propaganda Suspekt )


vermutlich wird Dir Heike N. kompetenter antworten können als ich.

Ein Problem tritt immer dann auf, wenn man kein Geld, sondern irgendwelche Sachwerte (beispielsweise eine Firma) erbt. Wenn Du 1 Mio EUR erbst und musst 20 Prozent Erbschaftsteuer zahlen, ist das kein Problem: Du kriegst halt nur 800 000 EUR ausbezahlt.

Wenn Du aber einen Betrieb erbst, der für den Fiskus 1 Mio EUR wert ist, musst Du für das Erbe erst einmal 200 000 EUR bezahlen. Das kann ein Riesen-Problem sein, wenn Du das Geld nicht bar hast und den Betrieb weiterführen willst.


Dieses Problem haben nicht nur Erben von Unternehmen sondern nahezu jeder Erbe. Wenn Bargeld vererbt wird, ist das kein Problem. Bei Ommas Häusken sieht das schon wieder anders aus.
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El Schwalmo
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Beitrag(#149259) Verfasst am: 12.07.2004, 16:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Heike,

Heike N. hat folgendes geschrieben:

Dieses Problem haben nicht nur Erben von Unternehmen sondern nahezu jeder Erbe. Wenn Bargeld vererbt wird, ist das kein Problem. Bei Ommas Häusken sieht das schon wieder anders aus.


klar, das hätte ich deutlicher sagen sollen, aber Tante_Jolesch hatte ja nach einer Firma gefragt.

Eine Ungerechtigkeit war aber auch bei Ommas Häusken 'drin. Ein Haus, das man locker für 300 000 DM verkaufen konnte, hatte einen Einheitswert von unterhalb der Freigrenze für Erbschaftsteuer. Das heißt, wenn Du dieses Haus erbtest, zahltest Du NULL, falls Du das Geld geerbt hättest, musstest Du ein paar 10 000 DM abdrücken.

Kann sein, dass sich die Relationen heute verändert haben. Ich gehe aber davon aus, dass Ommas Häusken kein Problem ist. Und wenn Du ein Mehrfamilienhaus oder eine Villa erbst, ist es nur gerecht, Erbschaftsteuer zu zahlen.

Wenn Du mich fragst, würde ich Produktivvermögen irgendwie steuerfrei stellen bzw. auf lange Frist abstottern lassen und ansonsten einen Freibetrag von 1 Mio EUR erteilen. Den Rest dann aber recht radikal besteuern, wobei ich eventuell noch einen Unterschied zwischen Barvermögen und Sachwerten machen würde. Ein Steuersatz von 50 Prozent scheint mir dann angemessen.

Ich denke, dass bei diesem Freibetrag die meisten Erben nichts bezahlen müssten, und der Rest sollte nicht an das denken, was er an Steuer bezahlen muss, sondern an das, was er in der Tasche hat. Zudem kann man ja auch alle 10 Jahre mit der 'warmen' Hand geben und muss nicht alles mit der 'kalten' machen.

Grüßle

Thomas
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Heike N.
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Beitrag(#149315) Verfasst am: 12.07.2004, 18:04    Titel: Antworten mit Zitat

Thomas Waschke hat folgendes geschrieben:
Hi Heike,

Heike N. hat folgendes geschrieben:

Dieses Problem haben nicht nur Erben von Unternehmen sondern nahezu jeder Erbe. Wenn Bargeld vererbt wird, ist das kein Problem. Bei Ommas Häusken sieht das schon wieder anders aus.


klar, das hätte ich deutlicher sagen sollen, aber Tante_Jolesch hatte ja nach einer Firma gefragt.


Sicher. Smilie Ich wollte lediglich verhindern, dass vermutet wird, so etwas träfe lediglich auf Unternehmer zu mit entsprechender Mutmaßung, dass die es sich eher leisten können.

Zitat:
Eine Ungerechtigkeit war aber auch bei Ommas Häusken 'drin. Ein Haus, das man locker für 300 000 DM verkaufen konnte, hatte einen Einheitswert von unterhalb der Freigrenze für Erbschaftsteuer. Das heißt, wenn Du dieses Haus erbtest, zahltest Du NULL, falls Du das Geld geerbt hättest, musstest Du ein paar 10 000 DM abdrücken.

Kann sein, dass sich die Relationen heute verändert haben. Ich gehe aber davon aus, dass Ommas Häusken kein Problem ist. Und wenn Du ein Mehrfamilienhaus oder eine Villa erbst, ist es nur gerecht, Erbschaftsteuer zu zahlen.


In der Regel ist es so, dass der Einheitswert deutlich unter dem zu erzielenden Kaufpreis liegt. Da hat sich nicht viel verändert.

Ömmaken ihr Häusken (zwinkern) kann dennoch zu einem Problem werden, wenn mehrere Erben vorhanden sind. Dann muss es vermutlich verkauft werden (wer kann schon seine Miterben einfach so auszahlen).

Zitat:
Wenn Du mich fragst, würde ich Produktivvermögen irgendwie steuerfrei stellen bzw. auf lange Frist abstottern lassen und ansonsten einen Freibetrag von 1 Mio EUR erteilen. Den Rest dann aber recht radikal besteuern, wobei ich eventuell noch einen Unterschied zwischen Barvermögen und Sachwerten machen würde. Ein Steuersatz von 50 Prozent scheint mir dann angemessen.

Ich denke, dass bei diesem Freibetrag die meisten Erben nichts bezahlen müssten, und der Rest sollte nicht an das denken, was er an Steuer bezahlen muss, sondern an das, was er in der Tasche hat. Zudem kann man ja auch alle 10 Jahre mit der 'warmen' Hand geben und muss nicht alles mit der 'kalten' machen.


Ich stehe der Erbschaftssteuer sehr zwiespältig gegenüber, auf Grund des obigen Beispiels einerseits und der Tatsache andererseits, dass Kapital über Generationen hinweg eingefroren werden kann, ohne dass die Allgemeinheit irgendeinen Vorteil davon hat. Insofern fände ich die Lösung, die du vorgeschlagen hast durchaus sympathisch.

Nur den Spruch mit der warmen und der kalten Hand kenne ich nicht. skeptisch
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El Schwalmo
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Anmeldungsdatum: 06.11.2003
Beiträge: 9073

Beitrag(#149365) Verfasst am: 12.07.2004, 19:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Heike N.,

[ ... ]

Heike N. hat folgendes geschrieben:

In der Regel ist es so, dass der Einheitswert deutlich unter dem zu erzielenden Kaufpreis liegt. Da hat sich nicht viel verändert.


da scheint mir dann schon eher ein Grund für eine Ungerechtigkeit vorzuliegen. Hier geht dem Staat viel Geld verloren.

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Ömmaken ihr Häusken (:wink:) kann dennoch zu einem Problem werden, wenn mehrere Erben vorhanden sind. Dann muss es vermutlich verkauft werden (wer kann schon seine Miterben einfach so auszahlen).


Das ist aber ein vollkommen anderer Thread. Hier ist doch Erbschaftsteuer kein Problem.

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Thomas Waschke hat folgendes geschrieben:
Wenn Du mich fragst, würde ich Produktivvermögen irgendwie steuerfrei stellen bzw. auf lange Frist abstottern lassen und ansonsten einen Freibetrag von 1 Mio EUR erteilen. Den Rest dann aber recht radikal besteuern, wobei ich eventuell noch einen Unterschied zwischen Barvermögen und Sachwerten machen würde. Ein Steuersatz von 50 Prozent scheint mir dann angemessen.

Ich denke, dass bei diesem Freibetrag die meisten Erben nichts bezahlen müssten, und der Rest sollte nicht an das denken, was er an Steuer bezahlen muss, sondern an das, was er in der Tasche hat. Zudem kann man ja auch alle 10 Jahre mit der 'warmen' Hand geben und muss nicht alles mit der 'kalten' machen.


Ich stehe der Erbschaftssteuer sehr zwiespältig gegenüber, auf Grund des obigen Beispiels einerseits und der Tatsache andererseits, dass Kapital über Generationen hinweg eingefroren werden kann, ohne dass die Allgemeinheit irgendeinen Vorteil davon hat. Insofern fände ich die Lösung, die du vorgeschlagen hast durchaus sympathisch.


Schön, dass wir uns auch mal einig sind :-)

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Nur den Spruch mit der warmen und der kalten Hand kenne ich nicht. :?


Geht eigentlich so: ich gebe lieber mit der warmen Hand (als Lebender) als mit der kalten (als Toter). Will sagen, dass man seine Güter besser verteilt, solange man noch sieht, dass sich jemand darüber freut.

Grüßle

Thomas
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Heike N.
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Beitrag(#149399) Verfasst am: 12.07.2004, 20:50    Titel: Antworten mit Zitat

Thomas Waschke hat folgendes geschrieben:
Heike N. hat folgendes geschrieben:

In der Regel ist es so, dass der Einheitswert deutlich unter dem zu erzielenden Kaufpreis liegt. Da hat sich nicht viel verändert.


da scheint mir dann schon eher ein Grund für eine Ungerechtigkeit vorzuliegen. Hier geht dem Staat viel Geld verloren.


Der Einheitswert völlig irrelevant für die Berechnung der Erbschaftssteuer (oder der Schenkungssteuer). Seit dem 1.1.96 gilt als Bemessungsgrundlage der Grundbesitzwert.

Zitat:
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Ömmaken ihr Häusken (zwinkern) kann dennoch zu einem Problem werden, wenn mehrere Erben vorhanden sind. Dann muss es vermutlich verkauft werden (wer kann schon seine Miterben einfach so auszahlen).


Das ist aber ein vollkommen anderer Thread. Hier ist doch Erbschaftsteuer kein Problem.


Siehe oben.

Und wenn Omas Haus mal auf einem Atomtestgebiet lag und der Bodenrichtwert entsprechend niedrig war, kann nun - nachdem sich die Kontamination in Luft aufgelöst hat - das Grundstück enorm viel wert sein, weil es nun in bevorzugter Wohnlage liegt, beispielsweise.

Thomas Waschke hat folgendes geschrieben:
Schön, dass wir uns auch mal einig sind Smilie


Ein Wunder. Zieht alle eure linke Sandale aus. Lachen

Zitat:
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Nur den Spruch mit der warmen und der kalten Hand kenne ich nicht. skeptisch


Geht eigentlich so: ich gebe lieber mit der warmen Hand (als Lebender) als mit der kalten (als Toter). Will sagen, dass man seine Güter besser verteilt, solange man noch sieht, dass sich jemand darüber freut.


Ahaaaa! Nun, das ist auch sinnvoller, wenn man immer schön unter der Grenze bleibt, die relevant ist für eine Schenkungssteuer.
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Beitrag(#149427) Verfasst am: 12.07.2004, 21:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Heike,

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Thomas Waschke hat folgendes geschrieben:
Heike N. hat folgendes geschrieben:

In der Regel ist es so, dass der Einheitswert deutlich unter dem zu erzielenden Kaufpreis liegt. Da hat sich nicht viel verändert.


da scheint mir dann schon eher ein Grund für eine Ungerechtigkeit vorzuliegen. Hier geht dem Staat viel Geld verloren.


Der Einheitswert völlig irrelevant für die Berechnung der Erbschaftssteuer (oder der Schenkungssteuer). Seit dem 1.1.96 gilt als Bemessungsgrundlage der Grundbesitzwert.


deshalb schrieb ich ja, dass sich eventuell etwas geändert hat. Die Zahlen, die ich genannt habe, waren damals (ca. 1994) mit Sicherheit zutreffend.

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Thomas Waschke hat folgendes geschrieben:
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Ömmaken ihr Häusken (:wink:) kann dennoch zu einem Problem werden, wenn mehrere Erben vorhanden sind. Dann muss es vermutlich verkauft werden (wer kann schon seine Miterben einfach so auszahlen).


Das ist aber ein vollkommen anderer Thread. Hier ist doch Erbschaftsteuer kein Problem.


Siehe oben.


Da steht nichts. Das Problem ist doch, dass das Erbe geteilt werden muss, nicht die Erbschaftsteuer.

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Und wenn Omas Haus mal auf einem Atomtestgebiet lag und der Bodenrichtwert entsprechend niedrig war, kann nun - nachdem sich die Kontamination in Luft aufgelöst hat - das Grundstück enorm viel wert sein, weil es nun in bevorzugter Wohnlage liegt, beispielsweise.


Oder auch umgekehrt. Das Leben ist ein Glücksspiel. So kann es beispielsweise leicht möglich sein, alle anderen auszuahlen.

[ ... ]

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Thomas Waschke hat folgendes geschrieben:
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Nur den Spruch mit der warmen und der kalten Hand kenne ich nicht. :?


Geht eigentlich so: ich gebe lieber mit der warmen Hand (als Lebender) als mit der kalten (als Toter). Will sagen, dass man seine Güter besser verteilt, solange man noch sieht, dass sich jemand darüber freut.


Ahaaaa! Nun, das ist auch sinnvoller, wenn man immer schön unter der Grenze bleibt, die relevant ist für eine Schenkungssteuer.


Klar, das kann man alle 10 Jahre machen. Mir war aber der andere Grund wichtiger. Ich kenne einige Altersgenossen, denen es ähnlich ging wie mir: in der Jugend musste man jede Mark umdrehen, und nachdem man sich so weit hochgearbeitet hatte, dass man genug verdiente, ging es los mit der Erberei. Klar, man kann das Geld immer brauchen, aber 10 Jahre früher hätte es viel mehr Lebensqualität gebracht.

Grüßle

Thomas
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Beitrag(#149566) Verfasst am: 13.07.2004, 08:14    Titel: Antworten mit Zitat

Thomas Waschke hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Siehe oben.


Da steht nichts. Das Problem ist doch, dass das Erbe geteilt werden muss, nicht die Erbschaftsteuer.


Doch, da steht was zum Grundbesitzwert, der wesentlich höher ausfällt (und in etwa den tatsächlichen Wert des Grundstücks nebst Gebäude demonstriert).

Zitat:
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Und wenn Omas Haus mal auf einem Atomtestgebiet lag und der Bodenrichtwert entsprechend niedrig war, kann nun - nachdem sich die Kontamination in Luft aufgelöst hat - das Grundstück enorm viel wert sein, weil es nun in bevorzugter Wohnlage liegt, beispielsweise.


Oder auch umgekehrt.


Sicher. Dann wird es allerdings um so schlimmer sein, weil a) u.U. niemand mehr drin wohnen will und sich b) die Hütte gar nicht mehr verkaufen lässt.

Zitat:
Das Leben ist ein Glücksspiel.


Glück ist zum Beschreiben einer Situation eher irrelevant, ansonsten müsste man auch in Überlegungen eventuelle Lotto-Gewinne einbeziehen oder Hank, der beim Verlassen der Stadt 1 Mio. Euro zahlt. Schulterzucken

Zitat:
So kann es beispielsweise leicht möglich sein, alle anderen auszuahlen.


Kann, kann nicht. Lt. meinen Beobachtungen ist es eher so, dass dies nicht allzu oft geschieht. Schulterzucken
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Beitrag(#654927) Verfasst am: 06.02.2007, 05:15    Titel: Antworten mit Zitat

Meines Erachtens bekommt und hat ein Mensch das Recht, unbegrenztes Vermögen zu Lebzeiten von unserer Gesellschaft zu erwerben. Im Idealfall geschieht dies auf rechtmässigem Wege. Bei seinem Ableben hat er in meinen Augen einen Teil dieses Bonus an die Gesellschaft zurückzugeben. Sie ist es schliesslich, die ihm ungehemmten Gewinn zugestanden hat.

Die Erben müssen ihren Bonus von der Bevölkerung wieder neu erarbeiten. Dazu wird ihnen, in der Hoffnung, der Erbe möge ähnlich erfolgreich sein, ein guter Teil des Erbes überlassen.
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Raphael
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Beitrag(#655028) Verfasst am: 06.02.2007, 12:23    Titel: Antworten mit Zitat

Es geht eigentlich hauptsächlich darum, dass nur eine immer kleiner werdende Minderheit, nämlich die abhängig Beschäftigten, den Löwenanteil der Steuerlast schultern müssen, während die Erben von Millionenvermögen, aber auch die Großkonzerne, mehr oder weniger steuerfrei Geld scheffeln können. Ich befürchte, dass eine Reform der Erbschaftsteuer am Ende nur dazu führen wird, Zweifamilienhäuser, Ferienwohnungen, Briefmarkensammlungen und Wochenendgrundstücke von Opa Alfred und Tante Frieda zu besteuern, aber nicht die Millionen von Quandt und Milch-Müller.
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beachbernie
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Beiträge: 45792
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Beitrag(#655633) Verfasst am: 06.02.2007, 22:15    Titel: Re: Ist Erbschaftsteuer o.k ? Antworten mit Zitat

Fragensteller hat folgendes geschrieben:
Ist Erbschaftsteuer o.k ? Wenn ja, ab welchem Barvermögen und ab welchem Sachvermögen, würdet Ihr Erbschaftssteuer ansetzen?

Findet Ihr es sinnvoll, dass wenn ein Erbe eine geerbte Firma weiter betreibt, er nach z.Bsp. 10 Jahren die Erbschaftssteuer wieder zurückbekommt. Manche Erben wollen Kohle, also die Firma "versilbern", das soll damit verhindert werden.


Hallo Fragensteller,

Mein Erbschaftssteuermodell sieht hohe Steuern bei hohen Freibetraegen vor! Es soll moeglich sein eine Baeckerei oder einen anderen kleinen Handwerksbetrieb, das selbstgenutzte Haus oder auch einen bescheidenen Kapitalstock an den Nachwuchs zu vererben, ohne dass der Staat zugreift. Gegen eine hohe Besteuerung grosser Vermoegen habe ich allerdings herzlich wenig. Wer 100 Millionen Euronen erbt, dem soll man, von mir aus, ruhig mehr als 90 Millionen abzwacken, dem bleibt dann immer noch mehr als genug.
Die Steuerfreiheit eines hohen Freibetrags geschieht auch im Eigeninteresse des Staates, weil sie u.U. auch Armut verhindern kann. Muss der Sohn des Baeckers den ererbten Familienbetrieb verkaufen um die Erbschaftssteuer aufbringen zu koennen, so ist sowas kontraproduktiv, weil er u.U. seinen Job gleich mitverkauft und moeglicherweise kurze Zeit spaeter bei Arbeits- bzw. Sozialamt auf der Matte steht! Fuer kleine Vermoegen gilt Aehnliches. Auch diese koennen als Existenzsicherung betrachtet werden, die das Abrutschen in die Beduerftigkeit verhindern koennen. Wichtig erscheint mir, dass, anders als bisher, Betriebs-, Immobilien- und Geldvermoegen gleich behandelt werden. Der Bargelderbe soll nicht anders behandelt werden als derjenige der Haus und Hof erbt. Schliesslich macht es keinen prinzipiellen Unterschied ob man mietfrei in Opas Haus wohnt oder seine Miete aus Opas alten Pfandbriefen bestreitet. Der Effekt ist in beiden Faellen der Gleiche. Man ist sozial abgefedert, weil sich ein Teil der eigenen Lebenshaltungskosten letztlich dauerhaft aus Opas Haende Arbeit finanziert und es so unwahrscheinlicher wird, dass die Leute irgendwann bei Jobverlust oder anderen Widrigkeiten der Gemeinschaft zur Last fallen!

Gruss, Bernie
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