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OT: Feminismus, Frauenhäuser
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1501687) Verfasst am: 15.07.2010, 18:19    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:

Nein. Weil man in Frauenhäusern nun mal nicht unterscheidet, ob die Frau gute Gründe hat oder nicht!



Das liegt doch aber nicht an den Frauenhäusern. Wenn eine Frau zu ihrer Mutter flüchtet und fälschlich behauptet, ihr Mann würde sie schlagen, stände der Vorwurf doch ganz genauso im Raum.


Sie dürfte aber ihrem Mann seine Kinder nicht ohne weiteres vorenthalten.


Bitte was?

Wenn das eigene Kind die Enkelkinder bei mir abgibt und mir sagt ich soll die auch dem Vater nicht rausgeben wäre ich dazu verpflichtet, die Anweisung einer der erziehungsberechtigten zu missachten und mich mit meinem Schwiegersohn Auseinandersetzen?


Zitat:
Außerdem wäre ihm ihr Aufenthaltsort bekannt.


Wie kommst du darauf?

Wem wird denn alles mitgeteilt, wenn ich zu meinen Eltern fahre?
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1501699) Verfasst am: 15.07.2010, 18:52    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:

Nein. Weil man in Frauenhäusern nun mal nicht unterscheidet, ob die Frau gute Gründe hat oder nicht!



Das liegt doch aber nicht an den Frauenhäusern. Wenn eine Frau zu ihrer Mutter flüchtet und fälschlich behauptet, ihr Mann würde sie schlagen, stände der Vorwurf doch ganz genauso im Raum.


Sie dürfte aber ihrem Mann seine Kinder nicht ohne weiteres vorenthalten.


Bitte was?

Wenn das eigene Kind die Enkelkinder bei mir abgibt und mir sagt ich soll die auch dem Vater nicht rausgeben wäre ich dazu verpflichtet, die Anweisung einer der erziehungsberechtigten zu missachten und mich mit meinem Schwiegersohn Auseinandersetzen?


Natürlich, wenn der Vater sorgebrechetigt ist. Er könnte dich dann wegen Kindesentführung anzeigen, wenn du dich weigerst.


Rasmus hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Außerdem wäre ihm ihr Aufenthaltsort bekannt.


Wie kommst du darauf?

Wem wird denn alles mitgeteilt, wenn ich zu meinen Eltern fahre?


Wenn ein Partner sein Kind als vermisst meldet oder den anderen Partner wegen Kindesentführung anzeigt, wird er den Aufenthaltsort seines Kindes erfahren.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1501771) Verfasst am: 15.07.2010, 21:14    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:

Nein. Weil man in Frauenhäusern nun mal nicht unterscheidet, ob die Frau gute Gründe hat oder nicht!



Das liegt doch aber nicht an den Frauenhäusern. Wenn eine Frau zu ihrer Mutter flüchtet und fälschlich behauptet, ihr Mann würde sie schlagen, stände der Vorwurf doch ganz genauso im Raum.


Sie dürfte aber ihrem Mann seine Kinder nicht ohne weiteres vorenthalten.


Bitte was?

Wenn das eigene Kind die Enkelkinder bei mir abgibt und mir sagt ich soll die auch dem Vater nicht rausgeben wäre ich dazu verpflichtet, die Anweisung einer der erziehungsberechtigten zu missachten und mich mit meinem Schwiegersohn Auseinandersetzen?


Natürlich, wenn der Vater sorgebrechetigt ist. Er könnte dich dann wegen Kindesentführung anzeigen, wenn du dich weigerst.



Nein, da irrst Du. In dem Moment, in dem sich ein Paar trennt, hat der Elternteil bei dem das Kind zum Zeitpunkt war das "vorläufige" Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das Einzige, was der andere Elternteil bis zum endgültigen Entscheid hierüber tun kann ist eine einstweilige Verfügung auf Umgangsrecht erwirken.

Auch hier ist nix mit "anzeige wegen Kindesentführung". Wenn Rasmus das Kind auf Anweisung seines mKindes nicht rausgäbe, wäre das völlig rechtens, er würde sich sogar eher unrechtmäßig verhalten, wenn er diesem Auftrag nicht nachkäme.
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Rasmus
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Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1501892) Verfasst am: 16.07.2010, 02:47    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:

Nein. Weil man in Frauenhäusern nun mal nicht unterscheidet, ob die Frau gute Gründe hat oder nicht!



Das liegt doch aber nicht an den Frauenhäusern. Wenn eine Frau zu ihrer Mutter flüchtet und fälschlich behauptet, ihr Mann würde sie schlagen, stände der Vorwurf doch ganz genauso im Raum.


Sie dürfte aber ihrem Mann seine Kinder nicht ohne weiteres vorenthalten.


Bitte was?

Wenn das eigene Kind die Enkelkinder bei mir abgibt und mir sagt ich soll die auch dem Vater nicht rausgeben wäre ich dazu verpflichtet, die Anweisung einer der erziehungsberechtigten zu missachten und mich mit meinem Schwiegersohn Auseinandersetzen?


Natürlich, wenn der Vater sorgebrechetigt ist. Er könnte dich dann wegen Kindesentführung anzeigen, wenn du dich weigerst.


Das wage ich zu bezweifeln - immerhin hätte ich das kind ja auch von einer Erziehungsberichtigten Person überniommen, ggf. mit Anweisung es niemandem sonst zu geben. Und ich muss mixch ja nichtmal mit jemandem sonst unterhalten.

Zitat:
Wenn ein Partner sein Kind als vermisst meldet oder den anderen Partner wegen Kindesentführung anzeigt, wird er den Aufenthaltsort seines Kindes erfahren.


Woher denn?

Und wie kann jemand sein eigenes Kind entführen?
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1501894) Verfasst am: 16.07.2010, 03:10    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:

Und wie kann jemand sein eigenes Kind entführen?


Naja, das geht natürlich schon und passiert sogar recht oft. Allerdings geht das dann von dem Elternteil aus, das eben nicht das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat.

Sorgerecht haben seit ? Zehn ? Jahren beide Elternteile gemeinsam - außer natürlich, wenn irgendwelche krassen Sachen passiert sind.

Wo das Kind sich aufhält bestimmt der Aufenthaltsbestimmungsberechtigte, also bei den Elternteil, bei dem das Kind lebt. Der darf allen möglichen Quatsch bestimmen, was das tägliche Leben angeht, also z. B. um ein doofes Beispiel zu nennen in welchem Sportverein es sein darf oder nicht.

Sorgerecht haben normalerweise beide Eltern. Das bestimmt größere Entscheidungen, z. B. welche, die medizinische Operationen betreffen - da sind beide gleichberechtigt.

Natürlich gibt es für das andere, nicht aufenthaltbestimmunsberechtigte Elternteil in der Regel (wenn nicht irgendwas dagegen spricht) ein Umgangsrecht (ja sogar eine Pflicht dazu). Wie genau das geregelt ist, wird nach ner Trennung meist gerichtlich mit Anwälten geklärt; später ergibt sich das manchmal lockerer, wenn die Trennungsschmerzen verarbeitet sind.

edit: ein wichtiges Wort


Zuletzt bearbeitet von Evilbert am 16.07.2010, 04:10, insgesamt einmal bearbeitet
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Anmeldungsdatum: 12.02.2007
Beiträge: 8149

Beitrag(#1501976) Verfasst am: 16.07.2010, 10:23    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:

Zitat:
Wenn ein Partner sein Kind als vermisst meldet oder den anderen Partner wegen Kindesentführung anzeigt, wird er den Aufenthaltsort seines Kindes erfahren.


Woher denn?

Und wie kann jemand sein eigenes Kind entführen?

Wenn beim Jugendamt die begründete Annahme besteht, dass dieser Partner das Kind schlägt oder so, dann wird es, egal ob der Partner der den anderen beschuldigt ins Frauenhaus oder zu den Großeltern der Kinder gezogen ist keine Erlaubnis für diesen Elternteil geben das Kind ohne eine zusätzliche Aufsichtsperson zu sehen.
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1501983) Verfasst am: 16.07.2010, 10:32    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:

Nein. Weil man in Frauenhäusern nun mal nicht unterscheidet, ob die Frau gute Gründe hat oder nicht!



Das liegt doch aber nicht an den Frauenhäusern. Wenn eine Frau zu ihrer Mutter flüchtet und fälschlich behauptet, ihr Mann würde sie schlagen, stände der Vorwurf doch ganz genauso im Raum.


Sie dürfte aber ihrem Mann seine Kinder nicht ohne weiteres vorenthalten.


Bitte was?

Wenn das eigene Kind die Enkelkinder bei mir abgibt und mir sagt ich soll die auch dem Vater nicht rausgeben wäre ich dazu verpflichtet, die Anweisung einer der erziehungsberechtigten zu missachten und mich mit meinem Schwiegersohn Auseinandersetzen?


Natürlich, wenn der Vater sorgebrechetigt ist. Er könnte dich dann wegen Kindesentführung anzeigen, wenn du dich weigerst.



Nein, da irrst Du. In dem Moment, in dem sich ein Paar trennt, hat der Elternteil bei dem das Kind zum Zeitpunkt war das "vorläufige" Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das Einzige, was der andere Elternteil bis zum endgültigen Entscheid hierüber tun kann ist eine einstweilige Verfügung auf Umgangsrecht erwirken.

Auch hier ist nix mit "anzeige wegen Kindesentführung". Wenn Rasmus das Kind auf Anweisung seines mKindes nicht rausgäbe, wäre das völlig rechtens, er würde sich sogar eher unrechtmäßig verhalten, wenn er diesem Auftrag nicht nachkäme.


Man kann aber zum Beispiel eine einsttweilige Verfügung einreichen, außerdem hat man immer noch das Umgangsrecht, welches man aber nicht wahrnehmen kann, wenn das Kind im Frauenhaus ist.
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Rasmus
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Beiträge: 17559

Beitrag(#1502011) Verfasst am: 16.07.2010, 12:00    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Man kann aber zum Beispiel eine einsttweilige Verfügung einreichen,


Man kann sich auch 'ne Bulette ans Bein nageln und dran drehen, bis NDR2 reinkommt ...

Aber das ändert nichts daran, dass bei der Großmutter das Kind erst mal legal weg und unauffindbar ist, wie im Frauenhaus. Oder in jedem Hotel.

Zitat:
außerdem hat man immer noch das Umgangsrecht, welches man aber nicht wahrnehmen kann, wenn das Kind im Frauenhaus ist.


Das bestreitet ja keiner.

Aber das alleine macht weder Frauenhäuser, noch Hotels, noch Großmütter per se illegal.
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Rasmus
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Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1502023) Verfasst am: 16.07.2010, 13:03    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:

Und wie kann jemand sein eigenes Kind entführen?


Naja, das geht natürlich schon und passiert sogar recht oft. Allerdings geht das dann von dem Elternteil aus, das eben nicht das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat.


Das weiß ich natürlich auch, da war ich zu ungenau.

Mir geht es halt darum, dass das alles nicht wirklich was mit Frauenhäusern zu tun hat. wie gesagt: Wenn man das entsprechende Kleingeld hat, kann man auch in jedes Hotel gehen. Nur fehlt halt den betroffenen Frauen bisweilen das nötige Kleingeld.

Aber find' mich mal, wenn ich abhaue und in irgendeinem Hotel einchecke, egal ob nun mit Kind oder ohne, egal ob mit sorgerecht oder ohne.
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1502041) Verfasst am: 16.07.2010, 14:39    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Man kann aber zum Beispiel eine einsttweilige Verfügung einreichen,


Man kann sich auch 'ne Bulette ans Bein nageln und dran drehen, bis NDR2 reinkommt ...

Aber das ändert nichts daran, dass bei der Großmutter das Kind erst mal legal weg und unauffindbar ist, wie im Frauenhaus. Oder in jedem Hotel.


Nein, das Kind ist eben NICHT unauffindbar! Wenn man das Kind als Vermisst meldet, erfährt man von den Behörden, wo es sich befindet.

Edit:
Rasmus hat folgendes geschrieben:

Aber find' mich mal, wenn ich abhaue und in irgendeinem Hotel einchecke, egal ob nun mit Kind oder ohne, egal ob mit sorgerecht oder ohne.


Meinst du also illegal untertauchen. Ja, in dem Fall würde man das Kind natürlich nicht finden. Also können wir uns darin einig werden, dass Frauenhäuser es den Frauen leicht und vor allem legal das ermöglichen, wozu sie ansonsten illegal untertauchen müssten?
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Latina
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Beitrag(#1502044) Verfasst am: 16.07.2010, 14:50    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:

Meinst du also illegal untertauchen. Ja, in dem Fall würde man das Kind natürlich nicht finden. Also können wir uns darin einig werden, dass Frauenhäuser es den Frauen leicht und vor allem legal das ermöglichen, wozu sie ansonsten illegal untertauchen müssten?


Was schlägst du vor? Frauenhäuser abschaffen?
Es hat ja wohl einen guten Grund, dass der Standort der Frauenhäuser geheim ist.
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1502046) Verfasst am: 16.07.2010, 14:56    Titel: Antworten mit Zitat

Latina hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:

Meinst du also illegal untertauchen. Ja, in dem Fall würde man das Kind natürlich nicht finden. Also können wir uns darin einig werden, dass Frauenhäuser es den Frauen leicht und vor allem legal das ermöglichen, wozu sie ansonsten illegal untertauchen müssten?


Was schlägst du vor? Frauenhäuser abschaffen?
Es hat ja wohl einen guten Grund, dass der Standort der Frauenhäuser geheim ist.


Ilmor hat folgendes geschrieben:

Ich würde Frauenhäuser abschaffen und durch staatlich geführten Familienhäuser ersetzen. Das hätte mehrere Vorteile.
- die Einrichtung würde staatlich geleitet werden, und nicht von Menschen, die sich besonderes für misshandelte Frauen einsetzen, damit wäre mehr Objektivität möglich
- diese Einrichtungen würden auch Misshandelten Männern Schutz bieten

Alternativ könnte man sich ja auch auf den Gewaltschutzgesetz verlassen, das bereits 2002 eingeführt wurde.
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Rasmus
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Beiträge: 17559

Beitrag(#1502086) Verfasst am: 16.07.2010, 17:31    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Man kann aber zum Beispiel eine einsttweilige Verfügung einreichen,


Man kann sich auch 'ne Bulette ans Bein nageln und dran drehen, bis NDR2 reinkommt ...

Aber das ändert nichts daran, dass bei der Großmutter das Kind erst mal legal weg und unauffindbar ist, wie im Frauenhaus. Oder in jedem Hotel.


Nein, das Kind ist eben NICHT unauffindbar! Wenn man das Kind als Vermisst meldet, erfährt man von den Behörden, wo es sich befindet.


Unter was für Psychosen leidest du, dass du glaubst der Staat wisse jederzeit über den Aufenthaltsort aller Kinder Bescheid?
Wenn jemand ein Kind, ob sein eigenes oder ein fremdes, erlaubt oder unerlaubt, wegbringt, dann weiß normalerweise erst mal niemand, wo die Reise hinging.

Zitat:
Edit:
Rasmus hat folgendes geschrieben:

Aber find' mich mal, wenn ich abhaue und in irgendeinem Hotel einchecke, egal ob nun mit Kind oder ohne, egal ob mit sorgerecht oder ohne.


Meinst du also illegal untertauchen.


Nein. ich meine "in ein Hotel gehen". Daran ist erstmal nichts illegales.


Zitat:
Ja, in dem Fall würde man das Kind natürlich nicht finden. Also können wir uns darin einig werden, dass Frauenhäuser es den Frauen leicht und vor allem legal das ermöglichen, wozu sie ansonsten illegal untertauchen müssten?


Nein, können wir nicht.
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Evilbert
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Beitrag(#1502128) Verfasst am: 16.07.2010, 19:39    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:


Unter was für Psychosen leidest du, dass du glaubst der Staat wisse jederzeit über den Aufenthaltsort aller Kinder Bescheid?


Das wissen ja oft nichtmal die Eltern. Ob getrennt oder nicht. Auf den Arm nehmen
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Beiträge: 3541

Beitrag(#1502165) Verfasst am: 16.07.2010, 21:29    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:


Unter was für Psychosen leidest du, dass du glaubst der Staat wisse jederzeit über den Aufenthaltsort aller Kinder Bescheid?


Das wissen ja oft nichtmal die Eltern. Ob getrennt oder nicht. Auf den Arm nehmen


Man kann froh sein, wenn wenigstens die Kinder eine grobe Vorstellung über ihren Aufenthaltsort haben. Lachen
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Evilbert
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Beitrag(#1502167) Verfasst am: 16.07.2010, 21:34    Titel: Antworten mit Zitat

Dissonanz hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:


Unter was für Psychosen leidest du, dass du glaubst der Staat wisse jederzeit über den Aufenthaltsort aller Kinder Bescheid?


Das wissen ja oft nichtmal die Eltern. Ob getrennt oder nicht. Auf den Arm nehmen


Man kann froh sein, wenn wenigstens die Kinder eine grobe Vorstellung über ihren Aufenthaltsort haben. Lachen


Lachen
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Ilmor
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Beiträge: 7151

Beitrag(#1502189) Verfasst am: 16.07.2010, 22:30    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Man kann aber zum Beispiel eine einsttweilige Verfügung einreichen,


Man kann sich auch 'ne Bulette ans Bein nageln und dran drehen, bis NDR2 reinkommt ...

Aber das ändert nichts daran, dass bei der Großmutter das Kind erst mal legal weg und unauffindbar ist, wie im Frauenhaus. Oder in jedem Hotel.


Nein, das Kind ist eben NICHT unauffindbar! Wenn man das Kind als Vermisst meldet, erfährt man von den Behörden, wo es sich befindet.


Unter was für Psychosen leidest du, dass du glaubst der Staat wisse jederzeit über den Aufenthaltsort aller Kinder Bescheid?
Wenn jemand ein Kind, ob sein eigenes oder ein fremdes, erlaubt oder unerlaubt, wegbringt, dann weiß normalerweise erst mal niemand, wo die Reise hinging.


Immer cool bleiben. Der Staat hat seine Möglichkeiten, vermisste Personen zu finden. Wenn du einfach mit einem Kind untertauchen willst, wirst du wohl ziemlich schnell in finanzielle Schwierigkeiten kommen.

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Edit:
Rasmus hat folgendes geschrieben:

Aber find' mich mal, wenn ich abhaue und in irgendeinem Hotel einchecke, egal ob nun mit Kind oder ohne, egal ob mit sorgerecht oder ohne.


Meinst du also illegal untertauchen.


Nein. ich meine "in ein Hotel gehen". Daran ist erstmal nichts illegales.


Also, wir reden von einer Kindesentführung, oder?
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Beitrag(#1502209) Verfasst am: 16.07.2010, 23:03    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Immer cool bleiben. Der Staat hat seine Möglichkeiten, vermisste Personen zu finden. Wenn du einfach mit einem Kind untertauchen willst, wirst du wohl ziemlich schnell in finanzielle Schwierigkeiten kommen.


Dafür muss der staat erstens suchen und zweitens glauben, dass es Dich was angeht.

Zitat:
Also, wir reden von einer Kindesentführung, oder?


Nein, das tust nur Du.
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Beitrag(#1502212) Verfasst am: 16.07.2010, 23:08    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Immer cool bleiben. Der Staat hat seine Möglichkeiten, vermisste Personen zu finden. Wenn du einfach mit einem Kind untertauchen willst, wirst du wohl ziemlich schnell in finanzielle Schwierigkeiten kommen.


Dafür muss der staat erstens suchen und zweitens glauben, dass es Dich was angeht.

Zitat:
Also, wir reden von einer Kindesentführung, oder?


Nein, das tust nur Du.


Also, von welchem konkreten Fall reden wir? Das ein Elternteil spurlos mit dem Kind verschwindet? Oder meinst du jetzt was anderes?
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Beitrag(#1502213) Verfasst am: 16.07.2010, 23:12    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Das ein Elternteil spurlos mit dem Kind verschwindet?


Das ist nicht in jedem Fall eine Kindesentführung. Ehrlich gesagt: In Fällen wo das übliche Umgangsrecht gilt (alle Zwei Wochen am Wochenende) kann man 11,5/14 Tage soviel spurlos mit dem Kind verschwinden wie man will. Cool
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Beitrag(#1502215) Verfasst am: 16.07.2010, 23:17    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Das ein Elternteil spurlos mit dem Kind verschwindet?


Das ist nicht in jedem Fall eine Kindesentführung. Ehrlich gesagt: In Fällen wo das übliche Umgangsrecht gilt (alle Zwei Wochen am Wochenende) kann man 11,5/14 Tage soviel spurlos mit dem Kind verschwinden wie man will. Cool


Wir gingen ja von den Fall aus, dass der Partner unauffindbar in einem Hotel abtaucht.
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Beitrag(#1502220) Verfasst am: 16.07.2010, 23:22    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Das ein Elternteil spurlos mit dem Kind verschwindet?


Das ist nicht in jedem Fall eine Kindesentführung. Ehrlich gesagt: In Fällen wo das übliche Umgangsrecht gilt (alle Zwei Wochen am Wochenende) kann man 11,5/14 Tage soviel spurlos mit dem Kind verschwinden wie man will. Cool


Wir gingen ja von den Fall aus, dass der Partner unauffindbar in einem Hotel abtaucht.


Ja und? Dann gibts eine einstweilige Verfügung, eine Anzeige und falls man selbst nichts böses angestellt hat eine gute Chance, das aufenthaltsbestimmungsrecht oder gar das alleinige sorgerecht zu bekommen.

Nur frag ich mich immer noch was das mit Frauenhäusern zu tun hat. Hat Rasmus doch schon drauf hingewiesen: ob der Partner sich im Hotel, im Frauenhaus oder bei den Eltern, bei Freunden oder entferneten Verwandten (deren Adresse übrigens ja auch nicht immer bekannt sein muss) aufhält spielt doch gar keine Rolle.
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Beitrag(#1502229) Verfasst am: 16.07.2010, 23:32    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Das ein Elternteil spurlos mit dem Kind verschwindet?


Das ist nicht in jedem Fall eine Kindesentführung. Ehrlich gesagt: In Fällen wo das übliche Umgangsrecht gilt (alle Zwei Wochen am Wochenende) kann man 11,5/14 Tage soviel spurlos mit dem Kind verschwinden wie man will. Cool


Wir gingen ja von den Fall aus, dass der Partner unauffindbar in einem Hotel abtaucht.


Du bist der einzige, der hier andauernd vondne abenteuerlichsten Dinge nausgeht.

wie eigentlich stellen die Frauenhäuser es an, was Hotels und Großmütter nicht schaffen?
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Beitrag(#1502249) Verfasst am: 16.07.2010, 23:59    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:

wie eigentlich stellen die Frauenhäuser es an, was Hotels und Großmütter nicht schaffen?


Frauenhäuser müssen ihre Adresse nicht veröffentlichen, ergo erfährt der Mann nicht, wo sich seine Kinder befinden.
Außerdem arbeiten Frauenhäuser eng mit verschieden Behörden, etwa der Polizei, zusammen, obwohl sie keine staatlichen Instutition darstellen und nicht ideologisch neutral sind. Das macht es dem Mann auch nicht gerade einfacher, zu seinem Recht zu kommen.
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Beitrag(#1502254) Verfasst am: 17.07.2010, 00:08    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:

wie eigentlich stellen die Frauenhäuser es an, was Hotels und Großmütter nicht schaffen?


Frauenhäuser müssen ihre Adresse nicht veröffentlichen, ergo erfährt der Mann nicht, wo sich seine Kinder befinden.


Wie gesagt, das ist erstens bei anderen Aufenthaltsorten prinzipiell nicht anders - und zweitens ist gerade das ja Sinn der Sache.

Falls die Maßnahme unrechtmäßig oder unverhältnismäßig ist, wird sich in der Regel über kurz oder lang der Aufenthaltsort des Kindes ermitteln lassen. Damit kann man die Behörden beauftragen. Und wenn die unrechtmäßig oder unverhältnismäßig war, dann hat man sogar erhebliche Pluspunkte für Sorgerechtsentscheidungen etc. gesammelt.

Das ist also immer noch kein Argument gegen Frauenhäsuer- weil in der Regel die bestimmt nicht in Anspruch genommen werden von einer böswilligen Frau, die ihrem Mann eins auswischen will. Mag es geben, aber dann müssten wir alles verbieten, auch atmen, weil selbst das mißbraucht werden kann.



Ilmor hat folgendes geschrieben:
Außerdem arbeiten Frauenhäuser eng mit verschieden Behörden, etwa der Polizei, zusammen, obwohl sie keine staatlichen Instutition darstellen und nicht ideologisch neutral sind. Das macht es dem Mann auch nicht gerade einfacher, zu seinem Recht zu kommen.


Im Gegenteil. Gerade die Zusammenarbeit mit Behörden erleichtern dem Man ggf., zu seinem Recht zu kommen. Omas, Freundinnen und Hotels arbeiten nicht mit der Polente zusammen; meinst Du da hats der Mann (oder die Frau) es einfacher ???????
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
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Beitrag(#1502258) Verfasst am: 17.07.2010, 00:18    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:

wie eigentlich stellen die Frauenhäuser es an, was Hotels und Großmütter nicht schaffen?


Frauenhäuser müssen ihre Adresse nicht veröffentlichen, ergo erfährt der Mann nicht, wo sich seine Kinder befinden.


Wie gesagt, das ist erstens bei anderen Aufenthaltsorten prinzipiell nicht anders - und zweitens ist gerade das ja Sinn der Sache.


Bei anderen Aufenthaltsorten ist es sehr wohl anders. Wenn das Kind bei den Schwiegereltern ist, wird der Mann die Adresse erfahren, aber nicht beim Frauenhaus.

Noseman hat folgendes geschrieben:
Falls die Maßnahme unrechtmäßig oder unverhältnismäßig ist, wird sich in der Regel über kurz oder lang der Aufenthaltsort des Kindes ermitteln lassen. Damit kann man die Behörden beauftragen. Und wenn die unrechtmäßig oder unverhältnismäßig war, dann hat man sogar erhebliche Pluspunkte für Sorgerechtsentscheidungen etc. gesammelt.


Nein, weil man ja dann über lang von dem Kontinuitätsprinzip ausgeht, von dem du ja schon geschrieben hast.

Noseman hat folgendes geschrieben:
Das ist also immer noch kein Argument gegen Frauenhäsuer- weil in der Regel die bestimmt nicht in Anspruch genommen werden von einer böswilligen Frau, die ihrem Mann eins auswischen will. Mag es geben, aber dann müssten wir alles verbieten, auch atmen, weil selbst das mißbraucht werden kann.


Wenn es keine Möglichkeit gibt, Missbrauch zu verhindern, sollte man wirklich darüber nachdenken, ob die Struktur so in Ordnung ist. Nach deiner Logik wäre es ja auch ok, jeder Frau zu glauben, die einen Mann der Vergewaltigung bezichtigt.

Noseman hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Außerdem arbeiten Frauenhäuser eng mit verschieden Behörden, etwa der Polizei, zusammen, obwohl sie keine staatlichen Instutition darstellen und nicht ideologisch neutral sind. Das macht es dem Mann auch nicht gerade einfacher, zu seinem Recht zu kommen.


Im Gegenteil. Gerade die Zusammenarbeit mit Behörden erleichtern dem Man ggf., zu seinem Recht zu kommen. Omas, Freundinnen und Hotels arbeiten nicht mit der Polente zusammen; meinst Du da hats der Mann (oder die Frau) es einfacher ???????


Nein, die Frauenhäuser behaupten ja selber von sich, dass sie parteiisch aufseiten der Frau stehen. Wie soll das dem Mann helfen?
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1502264) Verfasst am: 17.07.2010, 00:29    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:


Nein, weil man ja dann über lang von dem Kontinuitätsprinzip ausgeht, von dem du ja schon geschrieben hast.


Das ist dann aber im letztendlichen Prozess selbst dann nachgeordnet. Wenn ein Elternteil grundlos keinen umgang zulässt, wird es das Aufenthaltbestimmungsrecht verlieren; womöglich gar das Sorgerecht.


Ilmor hat folgendes geschrieben:
Zitat:

Im Gegenteil. Gerade die Zusammenarbeit mit Behörden erleichtern dem Man ggf., zu seinem Recht zu kommen. Omas, Freundinnen und Hotels arbeiten nicht mit der Polente zusammen; meinst Du da hats der Mann (oder die Frau) es einfacher ???????


Nein, die Frauenhäuser behaupten ja selber von sich, dass sie parteiisch aufseiten der Frau stehen. Wie soll das dem Mann helfen?


Die Zusammenarbeit mit den Behörden hilft. Das Frauenhäuser auf Seiten der Frauen stehen ist doch evident, aber nicht verwerflich. Verwerflich wäre es, wenn die staatliche Befugnisse hätten; uber dem Gesetz stehen würden. Das tun sie aber genausowenig wie Großmütter.

Darüber bin ich persönlich übrigens froh. Was wäre das fürs kind für ein hin udn her, wenn es ständig durch einen einfachen Abholakt des jeweilig anderen Elternteils wieder aus der gewohnten Umgebung rausgerissen werden könnte.

Ilmor, schaff Dir erstmal selbst nen Kind an und lass Dich dann scheiden. Oder sprech mit älteren Freunden. Mir wird das zunehmend zu ermüdend, selbstverständliches zu erklären, und außerdem sind notwendige Zusatzerläuterungen meinerseits eigentlich auch viel zu privat und geht gar keinem was an.
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1502268) Verfasst am: 17.07.2010, 00:42    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:


Nein, weil man ja dann über lang von dem Kontinuitätsprinzip ausgeht, von dem du ja schon geschrieben hast.


Das ist dann aber im letztendlichen Prozess selbst dann nachgeordnet. Wenn ein Elternteil grundlos keinen umgang zulässt, wird es das Aufenthaltbestimmungsrecht verlieren; womöglich gar das Sorgerecht.


Sind dir Fälle bekannt, wo eine Frau das Sorgerecht verloren hat, weil sie mit dem Kind in ein Frauenhaus geflüchtet ist? Mir nähmlich nicht.

Noseman hat folgendes geschrieben:
Die Zusammenarbeit mit den Behörden hilft. Das Frauenhäuser auf Seiten der Frauen stehen ist doch evident, aber nicht verwerflich. Verwerflich wäre es, wenn die staatliche Befugnisse hätten; uber dem Gesetz stehen würden. Das tun sie aber genausowenig wie Großmütter.


Wie stellst du dir das vor? Wenn zwei Parteien sich streiten, und die Behörde mit einer Partei kooperiert, inwiefern hilft es der anderen Partei? Und ja, es ist verwerflich, es sei denn, du findest Sexismus und Aufhebung der Unschuldvermutung nicht verwerflich.

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Darüber bin ich persönlich übrigens froh. Was wäre das fürs kind für ein hin udn her, wenn es ständig durch einen einfachen Abholakt des jeweilig anderen Elternteils wieder aus der gewohnten Umgebung rausgerissen werden könnte.


Und darum sollte man solche Kindesentführung bestrafen.

Noseman hat folgendes geschrieben:
Ilmor, schaff Dir erstmal selbst nen Kind an und lass Dich dann scheiden. Oder sprech mit älteren Freunden. Mir wird das zunehmend zu ermüdend, selbstverständliches zu erklären, und außerdem sind notwendige Zusatzerläuterungen meinerseits eigentlich auch viel zu privat und geht gar keinem was an.


Tolles Totschlagargument. Willst du jetzt die Diskussion auf 20 Jahre verschieben?
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1502276) Verfasst am: 17.07.2010, 00:57    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:

Und darum sollte man solche Kindesentführung bestrafen.


Es ist keine Kindesentführung, wenn ein Elternteil sich im Inland aus der gemeinschaftlichen Wohnung verabschiedet und das Kind nicht rausgibt oder rausgeben lässt, bis gerichtlich geklärt ist, was künftig Sache ist.

Oder sollte man beispielsweise, wenn einer der Partner - ob Mann oder Frau spielt hier gar keine Rolle - sich mit Kind umbringen will oder beide bedroht einfach mal abwarten und das zulassen, anstatt das Weite zu suchen mit dem Kind? Pillepalle
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Mo.
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Beiträge: 12690

Beitrag(#1502277) Verfasst am: 17.07.2010, 00:59    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Wenn es keine Möglichkeit gibt, Missbrauch zu verhindern, sollte man wirklich darüber nachdenken, ob die Struktur so in Ordnung ist.

Jedes System/Struktur lässt sich missbrauchen. Schafft man wegen dieser möglichen Missbrauchsfälle die Struktur ganz ab, schafft man auch den Nutzen für viele Frauen ab, die mit gutem Grund in Frauenhäuser flüchten. Man schafft ja auch nicht die Sozialhilfe oder Hartz IV ab, weil es Fälle von Missbrauch gibt.
Zitat:
Nach deiner Logik wäre es ja auch ok, jeder Frau zu glauben, die einen Mann der Vergewaltigung bezichtigt.

Und nach deiner Logik sollte man keiner Frau glauben, weil manche lügen könnten.
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