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Frage an Juristen bzw. juristisch versierte Menschen

 
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Miach
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Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 853

Beitrag(#1502097) Verfasst am: 16.07.2010, 18:13    Titel: Frage an Juristen bzw. juristisch versierte Menschen Antworten mit Zitat

Ich habe eine, bzw. mehrere Frage(n) bezüglich des Verfahrensweges einer angezeigten Straftat.

Es handelt sich um ein angezeigtes Offizialdelikt, ich bin Zeuge, habe in einem Gedächtnisprotokoll schon meine Erkenntnisse über das Delikt dargelegt, und dem Anzeigenden überlassen zur Weitergabe an seinen Anwalt.

Es steht nun die "mündliche Vorverhandlung" an, und meine Frage ist: Was wird da geklärt?

Ob es zu einer "Hauptverhandlung" kommt, oder sich Opfer und Täter ohne Verfahren einigen können?
Werden in der Vorverhandlung Zeugen benannt, und deren Aussagen verlesen?
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jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#1502101) Verfasst am: 16.07.2010, 18:23    Titel: Antworten mit Zitat

Weder ich, noch mein Strafprozesslehrbuch, noch mein StPO-Kommentar weiß, was eine mündliche Vorverhandlung sein soll. Sicher, dass es da nicht um das Vorverahren (=Ermittlungsverfahren) oder Hauptverfahren handelt?

Steht in dem Schreiben ne Norm drin, also ein §?

Das einzigste, was ich mir vorstellen könnte, was annähernd passt, wäre eine kommissarische Vernehmung nach 223 stpo: http://dejure.org/gesetze/StPO/223.html
Aber das wäre nur, wenn der Zeuge in der Hauptverhandlung nicht kann.
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Miach
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Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 853

Beitrag(#1502102) Verfasst am: 16.07.2010, 18:25    Titel: Antworten mit Zitat

Deswegen habe ich gefragt, eine mündliche Vorverhandlung war mir so auch noch nicht geläufig.
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jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#1502103) Verfasst am: 16.07.2010, 18:26    Titel: Antworten mit Zitat

Kommt das Schreiben denn von nem Anwalt, der StA oder einem Gericht?
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Miach
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Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 853

Beitrag(#1502170) Verfasst am: 16.07.2010, 21:41    Titel: Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:
Kommt das Schreiben denn von nem Anwalt, der StA oder einem Gericht?


Der Staatsanwaltschaft.
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pewe
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Anmeldungsdatum: 20.01.2008
Beiträge: 3377

Beitrag(#1502180) Verfasst am: 16.07.2010, 22:13    Titel: Re: Frage an Juristen bzw. juristisch versierte Menschen Antworten mit Zitat

Miach hat folgendes geschrieben:

Es steht nun die "mündliche Vorverhandlung" an, und meine Frage ist: Was wird da geklärt?

Vermutlich wird der Staatsanwalt prüfen wollen, ob eine Gerichtsverhandlung "lohnt". Ein geschickter RA könnte so z.B. im Vorfeld auch die Möglichkeit haben eine Anklage abzubiegen - man einigt sich halt einfach.
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Domingo
ungläubig



Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 1167
Wohnort: Westkanada

Beitrag(#1502279) Verfasst am: 17.07.2010, 01:00    Titel: Antworten mit Zitat

Das wäre also wohl eine staatsanwaltschaftliche Vernehmung? *Verhandelt* wird da natürlich nichts.
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Quetsche2000
registrierter User



Anmeldungsdatum: 06.02.2008
Beiträge: 780

Beitrag(#1502312) Verfasst am: 17.07.2010, 10:11    Titel: Antworten mit Zitat

Die mündliche Verhandlung ist bereits Bestandteil der Hauptverhandlung.
Es kann/wird bei dieser Verhandlung, wenn die Rechtslage eindeutig ist, zu einem Urteilsspruch kommen.
Wenn Beweisanträge gestellt werden (Befangenheitsanträge etc), Zeugen geladen werden müssen, dann kann es passieren, das ein weiterer / mehrere Termin/e anberaumt werden.
Sind die Beweisanträge vorher gestellt, die Zeugen geladen, dann wird es in aller Regel zu einem zügigen Abschluss kommen.

Ich selber habe mindestens 10 solcher Verhandlungen durch.
zwinkern
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Wer zum Unrecht schweigt, der fügt ein weiteres Unrecht hinzu!
Freiheit ist die Meinung des Andersdenkenden
http://glaubensportal.npage.de/
http://justizmuell.cms4people.de/index.html
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Miach
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Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 853

Beitrag(#1502749) Verfasst am: 18.07.2010, 19:54    Titel: Antworten mit Zitat

Quetsche2000 hat folgendes geschrieben:
Die mündliche Verhandlung ist bereits Bestandteil der Hauptverhandlung.
Es kann/wird bei dieser Verhandlung, wenn die Rechtslage eindeutig ist, zu einem Urteilsspruch kommen.
Wenn Beweisanträge gestellt werden (Befangenheitsanträge etc), Zeugen geladen werden müssen, dann kann es passieren, das ein weiterer / mehrere Termin/e anberaumt werden.
Sind die Beweisanträge vorher gestellt, die Zeugen geladen, dann wird es in aller Regel zu einem zügigen Abschluss kommen.

Ich selber habe mindestens 10 solcher Verhandlungen durch.
zwinkern


Hmm, Ok., es ist nur so, daß ich als Zeuge keine Ladung bekommen habe, deswegen meine Irritation.
Ich erfuhr vom Opfer, daß es geladen wurde, und der Beklagte eine Ladung bekam.
Wieso bekam ich keine Ladung?

Reicht eventuell mein Gedächtnisprotokoll als Zeugenaussage, weil es sehr ausführlich war, quasi keine Fragen offen ließ?
Aber wenn es so ist, warum muss ich sie nicht mündlich wiederholen bei dieser Vorverhandlung...?

Edit:
Hat vielleicht der Rechtsanwalt des Opfers erstmal mein Gedächtnisprotokoll rausgehalten, und wartet die Vorverhandlung ab?
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Domingo
ungläubig



Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 1167
Wohnort: Westkanada

Beitrag(#1502799) Verfasst am: 18.07.2010, 21:05    Titel: Antworten mit Zitat

Nochmal: Wenn die Ladung nicht vom Gericht, sondern von der Staatsanwaltschaft kommt, wird es sich um eine Vernehmung der Zeugen handeln (das Opfer ist im Strafprozess ein Zeuge wie die anderen), keineswegs aber um i-eine *Verhandlung*. Die findet ja vor Gericht statt.
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jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#1502874) Verfasst am: 18.07.2010, 21:54    Titel: Antworten mit Zitat

Also definitiv ist, "mündliche Vorverhandlung" gibt es so offiziell nicht. Ich würde einfach mal anrufen bzw nen Brief oder ne Mail schreiben, was das ist bzw. sein soll und aus welcher Norm sich eine Anwesenheitspflicht für Dich ergibt. Wenn dann ne Antwort kommt, weißt Du anhand der Norm vielleicht schon mehr. Alternativ: Anwalt nehmen.
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Quetsche2000
registrierter User



Anmeldungsdatum: 06.02.2008
Beiträge: 780

Beitrag(#1503049) Verfasst am: 19.07.2010, 11:30    Titel: Antworten mit Zitat

@Miach

Solange du keine Zeugenvorladung vom Gericht hast, brauchst du auch nicht zu erscheinen!
Sollte eine Vorladung vorliegen, und du fehlst unentschuldigt, dann kannst Du zwangsvorgeführt werden.
Aussagen im Rahmen von staatsanwaltlichen Ermittlungen (bei der Polizei, Kriminalpolizei) kannst Du jedoch verweigern.
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Domingo
ungläubig



Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 1167
Wohnort: Westkanada

Beitrag(#1503103) Verfasst am: 19.07.2010, 13:49    Titel: Antworten mit Zitat

Ich will nicht immer widersprechen, aber: zumindest vor ein paar Jahren waren Vorladungen durch die Staatsanwaltschaft verbindlich. Als Zeuge hatte man mW auch auszusagen, wenngleich die StA keine Eide abnehmen darf und das Delikt der Falschaussage vor der StA nicht existiert. (Trotzdem ist Lügen nicht ratsam...)
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jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#1503171) Verfasst am: 19.07.2010, 17:08    Titel: Antworten mit Zitat

Domingo hat folgendes geschrieben:
Ich will nicht immer widersprechen, aber: zumindest vor ein paar Jahren waren Vorladungen durch die Staatsanwaltschaft verbindlich. Als Zeuge hatte man mW auch auszusagen, wenngleich die StA keine Eide abnehmen darf und das Delikt der Falschaussage vor der StA nicht existiert. (Trotzdem ist Lügen nicht ratsam...)


Ja. Nur Vorladungen durch die Polizei sind nicht verpflichtend. Wobei es da auch Bestrebungen gibt, dass in Zukunft zu ändern.
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Miach
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Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 853

Beitrag(#1503774) Verfasst am: 20.07.2010, 19:09    Titel: Antworten mit Zitat

Na gut, hab erfahren, daß es sich um eine "Besprechung" im Vorfeld eines Verfahrens zwischen Staatsanwaltschaft und Rechtsvertretung eines Beklagten handelt.

Weder das Opfer, noch der Täter haben Anwesenheitspflicht.
Es reicht, wenn die Rechtsvertreter anwesend sind, es geht um die Besprechung eines möglichen Opfer-Täter-Ausgleiches, um ein Gerichtsverfahren noch abzuwenden.

Es ist so eine Art Schlichtung, Mediation, die eingeführt wurde, um die Belastung der Gerichte zu vermindern. Erst bei einem ordentlichen Gerichtsverfahren werden die Zeugen geladen, verhört und müssen eventuell vor Gericht ihre Aussagen wiederholen.
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