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beachbernie male Person of Age and without Color
Anmeldungsdatum: 16.04.2006 Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii
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(#1511276) Verfasst am: 01.08.2010, 19:18 Titel: |
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Valen MacLeod hat folgendes geschrieben: | Warum sollte sie sich nicht weigern dürfen?
Wäre ich Feuerwehrmann, würde ich auch keine Kirchen löschen. |
Dann bekaemst Du aber einige Probleme und zwar voellig zu recht! Als Feuerwehrmann hast Du Dein Moeglichstes zu tun um andere Menschen und deren Eigentum zu schuetzen. (Einschraenkend sei gesagt, dass z. B. niemand von Dir verlangen kann unter hoher Lebensgefahr in eine brennende Kirche zu rennen um eine Reliquie zu retten).
Und das ist auch ganz gut so. Der naechste Feuerwehrmann mag vielleicht keine Schwulen oder keine Tuerken und weigert sich deren Haeuser zu loeschen und wieder der naechste loescht prinzipiell bloss Haeueser "gottesfuerchtiger Menschen" und laesst z.B. Deine Bude abbrennen: (Es war Gottes Wille Dich Atheisten zu strafen! )usw.
Nein! Du darfst Dir, wenn Du Dich erst einmal als freiwilliger oder Berufsfeuerwehrmann verpflichtet hast, nicht aussuchen welche Braende Du loeschst und welche nicht! Ansonsten riskierst Du Dich der unterlassenen Hilfeleistung schuldig zu machen. Und vor allem falls sich hinterher in der Asche der Kirche, deren Abbrennen Du Dir ungeruehrt angeschaut hast, die Ueberreste eines Menschen finden sollten, dann waeren Dir ein paar Jaehrchen im Knast sicher, unabhaengig davon ob Du gewusst hast, dass da jemand drin ist, es zumindest Hinweise darauf gab oder ob Du annehmen konntest, dass die Kirche leer ist.
_________________ Defund the gender police!!
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beachbernie male Person of Age and without Color
Anmeldungsdatum: 16.04.2006 Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii
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(#1511280) Verfasst am: 01.08.2010, 19:26 Titel: |
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Mo. hat folgendes geschrieben: | Für mich ist hier ein wichtiges Kriterium, dass es um eine Schulpsychologin geht. Die hat mE für alle Schüler der Schule da zu sein und nicht nur für ein ausgesuchtes Klientel. Ein Psychologe mit eigener Praxis kann mAn schon entscheiden, wen er behandelt und wen nicht.
Ich seh das eben ähnlich wie mit dem Arzt im Krankenhaus, der auch alle Krankenhauspatienten behandeln muss, jedenfalls wenn es ein öffentliches Krankenhaus ist und keine Privatklinik. |
Das sehe ich auch so!
Die einzige Moeglichkeit eine Ablehnung zu begruenden waere meines Erachtens, dass die Aerztin sich in einem speziellen Fall inkompetent fuehlt und diesen deshalb an einen kompetenteren Kollegen ueberweist. Prinzipiell die Behandlung homosexueller Patienten zu verweigern, weil sie homosexuell sind, ist allerdings eine Dienstpflichtverletzung.
_________________ Defund the gender police!!
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Danol registrierter User
Anmeldungsdatum: 02.04.2007 Beiträge: 3027
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(#1511306) Verfasst am: 01.08.2010, 20:10 Titel: |
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Valen MacLeod hat folgendes geschrieben: | Warum sollte sie sich nicht weigern dürfen?
Wäre ich Feuerwehrmann, würde ich auch keine Kirchen löschen. |
Warum sollte ihre Uni sich dann nicht weigern dürfen, sie auszubilden? Mehr ist ja letztendlich gar nicht bei rumgekommen: Ihre Uni darf sie Zwangsexmatrikulieren.
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