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Sorgerecht außerehelicher Väter
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Sanne
gives peas a chance.



Anmeldungsdatum: 05.08.2003
Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland

Beitrag(#1512936) Verfasst am: 04.08.2010, 15:17    Titel: Antworten mit Zitat

Marcellinus hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:

Ich hab keine Ahnung, was Du da laberst. Poste es bitte nochmal auf chinesisch, damit ich es besser verstehe.
Ganz einfach:
Ich habe mit meiner Frau 4 Kinder erzogen. Das geht nur, wenn sich beide über die Erziehung einig sind, und selbst dann ist es nicht einfach. Wenn beide nicht im selben Ort leben, weil sie mit einander nicht auskommen, und evtl. noch zusätzliche Partner beteiligt sind, tendiert das Ganze in Richtung auf unmöglich. Was statt dessen passiert, ist das Austragen von Konflikten zwischen den beiden mit Hilfe und damit auf dem Rücken der Kinder. Das ist für mich das Gegenteil von Kindswohl.


Und was soll man mit den Kindern machen, deren Eltern sich nicht immer einig sind, oder deren Eltern getrennt leben?
(So ein Zustand kann auch manchmal unvorhergesehen nach mehreren Jahren funktionierender Partnerschaft eintreten; oder bei Leuten, die zwar nicht wirklich zusammen passen, es aber immerhin versucht haben)
_________________
Ich will das Internet doch nicht mit meinen Problemen belästigen! (Marge Simpson)
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zelig
Kultürlich



Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25405

Beitrag(#1512942) Verfasst am: 04.08.2010, 15:22    Titel: Antworten mit Zitat

Komisch. Ich denke die ganze Zeit, es geht um die längst überfällige rechtliche Gleichstellung von Mann und Frau. Und daß man ja als Aufgeklärter eigentlich nichts dagegen haben könnte. Aber jetzt geht wohl um das Familienidyll der 50er, und warum anscheinend alle mit abweichenden Lebenläufen Erziehungsversager sind. Erstaunlich.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1512947) Verfasst am: 04.08.2010, 15:26    Titel: Antworten mit Zitat

Marcellinus hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:

Ich hab keine Ahnung, was Du da laberst. Poste es bitte nochmal auf chinesisch, damit ich es besser verstehe.
Ganz einfach:
Ich habe mit meiner Frau 4 Kinder erzogen. Das geht nur, wenn sich beide über die Erziehung einig sind, und selbst dann ist es nicht einfach. Wenn beide nicht im selben Ort leben, weil sie mit einander nicht auskommen, und evtl. noch zusätzliche Partner beteiligt sind, tendiert das Ganze in Richtung auf unmöglich. Was statt dessen passiert, ist das Austragen von Konflikten zwischen den beiden mit Hilfe und damit auf dem Rücken der Kinder. Das ist für mich das Gegenteil von Kindswohl.



Schön. Das sind Deine persönlichen Erfahrungen, und die sind nicht allgemeingültig.

Die Realität ist heutzutage nunmal so, dass Menschen miteinander Kinder zeugen, sich aus was für Gründen trennen, erstmal logischerweise Konflikte und Baustellen haben. Ob sie sich später wieder einigermaßen vertragen ist zwar vom rechtlichen Status unabhängig, es hilft aber, wenn beide hier einigermaßen auf Augenhöhe sind.

Was da nun ein vorher vorhandener und später abhanden gekommer Trauschein besser macht, erschließt sich mir nicht. Schulterzucken
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immanuela
total südlich



Anmeldungsdatum: 20.05.2009
Beiträge: 1846

Beitrag(#1512968) Verfasst am: 04.08.2010, 15:59    Titel: Antworten mit Zitat

Jedes Kind hat ein Recht darauf zu wissen, wer sein Vater und wer seine Mutter ist.
Wenn der leibliche Vater wie die Mutter auch, bereit ist, die Verantwortung der Beteiligung am Pflegen und Hegen, der "Aufzucht" des Kindes zu übernehmen, ist es für das Kind optimal, wenn beide Eltern das in ihrer jeweiligen Rolle auch tun. (Die neuen Partner der Eltern sind für das Kind genauso zusätzliche Bezugspersonen wie Onkel und Tante oder die sich engagierenden Großeltern. )

Bestimmt ist es von Nachteil für das Selbstwertgefühl des Kindes, wenn es irgendwann erfährt, dass sein leiblicher Vater nicht an ihm interessiert war oder dass seine Mutter nicht wollte, dass der leibliche Vater an der Erziehung beteiligt ist. Es muss sich abgelehnt fühlen, entweder vom Vater, weil der kein Interesse an ihm hatte oder von der Mutter, weil das Kind sich genetisch gesehen zur Hälfte mit dem leiblichen Vater identifiziert und sich damit automatisch ebenfalls zur Hälfte von der Mutter abgelehnt fühlt, wenn diese seinen leiblichen Vater persönlich ablehnt.

Das ganze ist eine gemeinsame Aufgabe, die die Eltern übernommen haben, eine Art Job.
Bei der Arbeit kann man sich die Kollegen auch nicht aussuchen und muss trotzdem mit ihnen zusammenarbeiten. Das bekommt man als reifer, erwachsener Mensch auch hin.
Dass verheiratete Eltern sich über die Erziehung ihrer Sprösslinge immer einig sind, ist ein Märchen.

Die Frau kann sich aussuchen, mit wem sie sich in Zukunft diese Aufgabe teilen will. Der Mann hat keine Möglichkeit, die Frau dazu zu zwingen, die "Pille danach" zu nehmen, wenn das Kondom geplatzt ist, und er eigentlich kein Kind mit ihr gemeinsam aufziehen will. Die Frau kann diese Entscheidung frei treffen, sie kann sogar später noch abtreiben, wenn sie das Kind nicht will...
_________________
Felix, qui potuit rerum cognoscere causas...


Zuletzt bearbeitet von immanuela am 05.08.2010, 13:13, insgesamt 3-mal bearbeitet
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I.R
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Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 9142

Beitrag(#1512979) Verfasst am: 04.08.2010, 16:19    Titel: Antworten mit Zitat

immanuela hat folgendes geschrieben:
...(Weitere Bezugspartner wie die neuen Partner der Eltern dem Kind genausowenig wie Onkel und Tante oder die sich engagierenden Grosseltern. )....

Kannst Du dem Satz das sinnstiftende Verb hinzufügen?
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Kiki
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Anmeldungsdatum: 27.01.2007
Beiträge: 15062
Wohnort: Ulm

Beitrag(#1513044) Verfasst am: 04.08.2010, 17:22    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Komisch. Ich denke die ganze Zeit, es geht um die längst überfällige rechtliche Gleichstellung von Mann und Frau. Und daß man ja als Aufgeklärter eigentlich nichts dagegen haben könnte. Aber jetzt geht wohl um das Familienidyll der 50er, und warum anscheinend alle mit abweichenden Lebenläufen Erziehungsversager sind. Erstaunlich.


Dachte ich auch. Zumal die Regelung ja jetzt nicht vorsieht, dass ledige Väter automatisch das Sorgerecht bekommen müssten. Wer nicht Vater sein will, nur Zahlvater ist, der kann das tun/bleiben. Wer allerdings durchaus sich sorgen möchte und auch der Ansicht ist, dass das dem Wohl des Kindes dienlich ist, der kann nun vor Gericht (!) dafür einstehen und hat nun bessere Chancen das Sorgerecht auch zu erhalten. Was das mit Familienidyll und Scheidung zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht.
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Kival
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Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1513089) Verfasst am: 04.08.2010, 17:58    Titel: Antworten mit Zitat

Kiki hat folgendes geschrieben:
Wer nicht Vater sein will, nur Zahlvater ist, der kann das tun/bleiben.


Und was ist, wenn die Frau gerne nur Zahlmutter wäre? Die darf sich das dann wohl nicht aussuchen?
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1513093) Verfasst am: 04.08.2010, 18:03    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Kiki hat folgendes geschrieben:
Wer nicht Vater sein will, nur Zahlvater ist, der kann das tun/bleiben.


Und was ist, wenn die Frau gerne nur Zahlmutter wäre? Die darf sich das dann wohl nicht aussuchen?


Natürlich darf sie das. Sie darf sogar das Kind adoptieren lassen, oder es in eine Babyklappe werfen, dann muss sie noch nicht mal zahlen.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
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Beitrag(#1513094) Verfasst am: 04.08.2010, 18:03    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Kiki hat folgendes geschrieben:
Wer nicht Vater sein will, nur Zahlvater ist, der kann das tun/bleiben.


Und was ist, wenn die Frau gerne nur Zahlmutter wäre? Die darf sich das dann wohl nicht aussuchen?


Eigentlich stimmt theoretisch beides nicht. Es gibt nicht nur ein Umgangsrecht, sondern auch eine Pflicht dazu. Ist in der Praxis natürlich illusorisch.
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Kiki
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Anmeldungsdatum: 27.01.2007
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Wohnort: Ulm

Beitrag(#1513095) Verfasst am: 04.08.2010, 18:03    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Kiki hat folgendes geschrieben:
Wer nicht Vater sein will, nur Zahlvater ist, der kann das tun/bleiben.


Und was ist, wenn die Frau gerne nur Zahlmutter wäre? Die darf sich das dann wohl nicht aussuchen?


Das ist doch wieder ein ganz anderes Thema. Zumal die Übergangsregelung nur dazu verpflichtet, dass jetzt das Gesetz überarbeitet wird.

Wenn jetzt aber die Frau nicht das Kind erziehen möchte, der Vater aber, dann gibt es doch gar kein Problem. Wenn beide nicht wollen, dann ist es für das Kindeswohl am besten andere Wege zu gehen. Aber das war es doch schon immer. Damit hat diese neue Entscheidung doch nichts zu tun.
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Kival
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Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1513107) Verfasst am: 04.08.2010, 18:12    Titel: Antworten mit Zitat

Ok, laut Noseman stimmt so nicht, damit hat sich das geklärt, bin da jetzt nicht mehr richtig drin, eine rechtliche "Umgangspflicht" für die Frau, für den Mann aber nicht, wäre eben sehr wohl relevant, weil dann die "lange notwendige" Gleichberechtigung eben gar nicht da wäre.
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Kiki
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Anmeldungsdatum: 27.01.2007
Beiträge: 15062
Wohnort: Ulm

Beitrag(#1513115) Verfasst am: 04.08.2010, 18:17    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Ok, laut Noseman stimmt so nicht, damit hat sich das geklärt, bin da jetzt nicht mehr richtig drin, eine rechtliche "Umgangspflicht" für die Frau, für den Mann aber nicht, wäre eben sehr wohl relevant, weil dann die "lange notwendige" Gleichberechtigung eben gar nicht da wäre.


Niemand hat behauptet, dass durch die Entscheidung absolute Gleichberechtigung herrscht. Es wurde lediglich gesagt, dass es ein erster Schritt in Richtung Gleichberechtigung ist. Das ist doch wohl ein großer Unterschied.
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Kival
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Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1513121) Verfasst am: 04.08.2010, 18:21    Titel: Antworten mit Zitat

Dann habe ich zeligs Posting doch missverstanden, ich dachte schon, er meine damit im Sorgerecht wäre damit die Gleichstellung erreicht.
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Kiki
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Anmeldungsdatum: 27.01.2007
Beiträge: 15062
Wohnort: Ulm

Beitrag(#1513124) Verfasst am: 04.08.2010, 18:25    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Dann habe ich zeligs Posting doch missverstanden, ich dachte schon, er meine damit im Sorgerecht wäre damit die Gleichstellung erreicht.


Nö. Meinte er nicht. (Glaube ich auch. Also ich meine das nicht und glaube dass zelig und ich das selbe meinen.) Zumal ja wie gesagt noch gar kein Gesetz dazu existiert. Wie das dann aussieht weiß man doch noch gar nicht...
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1513125) Verfasst am: 04.08.2010, 18:25    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Dann habe ich zeligs Posting doch missverstanden, ich dachte schon, er meine damit im Sorgerecht wäre damit die Gleichstellung erreicht.


Nein, so kann zum Beispiel nur Mutter Wiederspruch gegen das gemeinsame Sorgerecht einlegen.
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Marcellinus
Outsider



Anmeldungsdatum: 27.05.2009
Beiträge: 7429

Beitrag(#1513126) Verfasst am: 04.08.2010, 18:25    Titel: Antworten mit Zitat

Sanne hat folgendes geschrieben:

Und was soll man mit den Kindern machen, deren Eltern sich nicht immer einig sind, oder deren Eltern getrennt leben?
(So ein Zustand kann auch manchmal unvorhergesehen nach mehreren Jahren funktionierender Partnerschaft eintreten; oder bei Leuten, die zwar nicht wirklich zusammen passen, es aber immerhin versucht haben)

Dafür gibt es eigentlich nur eine Lösung: Einer von beiden muß das Sorgerecht haben, ohne Wenn und Aber. Nur dann hört der Streit auf. Und der sollte sich, und das ist nun wirklich meine Privatmeinung, möglichst bald einen neuen Partner suchen. Denn schon die Kleinfamilie ist allein eigentlich nicht in der Lage, Kinder groß zu ziehen. Wie ein afrikanisches Sprichwort sagt: Um Kinder zu erziehen, braucht man ein ganzes Dorf. Aber einer allein ist damit hoffnungslos überfordert.

Und aus Überforderung wird Vernachlässigung und aus Vernachlässigung Verwahrlosung. Und die können wir überall beobachten. Und nicht erst seit gestern. Kleiner Fakt heute aus den Nachrichten: 45% aller Erstklässler können nicht schwimmen. Vor 10 Jahren waren es nur 10%. Und was bekommt man als Antwort auf solche Feststellungen: Die Schulen sollen es richten. Man kümmert sich nicht mehr um die Kinder, kann es vielleicht auch nicht.

Ach ja, und damit das keiner in den falschen Hals kriegt. Ich bin selbstverständlich Teil dieser Entwicklung, geschieden, wiederverheiratet, zwei Sorten Kinder. Mit allem Drum und Dran, incl. Scheidungsstreß über viele, viele Jahre.
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"Mangel an historischem Sinn ist der Erbfehler aller Philosophen ... Alles aber ist geworden;
es gibt keine ewigen Tatsachen: sowie es keine absoluten Wahrheiten gibt."

Friedrich Nietzsche
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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
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Beitrag(#1513137) Verfasst am: 04.08.2010, 18:33    Titel: Antworten mit Zitat

Marcellinus hat folgendes geschrieben:

Und aus Überforderung wird Vernachlässigung und aus Vernachlässigung Verwahrlosung. Und die können wir überall beobachten.
Kann ich nicht. Auch nicht bei Alleinerziehenden.
Zitat:

Und nicht erst seit gestern. Kleiner Fakt heute aus den Nachrichten: 45% aller Erstklässler können nicht schwimmen. Vor 10 Jahren waren es nur 10%. Und was bekommt man als Antwort auf solche Feststellungen: Die Schulen sollen es richten. Man kümmert sich nicht mehr um die Kinder, kann es vielleicht auch nicht.

Mein Vater lernte schwimmen in dem er ins kalte Wasser geworfen wurde. Er lernte schwimmen, retten hätte ihn niemand können, seine Mutter kann nämlich nicht schwimmen.
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Mo.
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Anmeldungsdatum: 30.11.2007
Beiträge: 12690

Beitrag(#1513153) Verfasst am: 04.08.2010, 18:48    Titel: Antworten mit Zitat

Marcellinus hat folgendes geschrieben:
Sanne hat folgendes geschrieben:

Und was soll man mit den Kindern machen, deren Eltern sich nicht immer einig sind, oder deren Eltern getrennt leben?
(So ein Zustand kann auch manchmal unvorhergesehen nach mehreren Jahren funktionierender Partnerschaft eintreten; oder bei Leuten, die zwar nicht wirklich zusammen passen, es aber immerhin versucht haben)

Dafür gibt es eigentlich nur eine Lösung: Einer von beiden muß das Sorgerecht haben, ohne Wenn und Aber. Nur dann hört der Streit auf.

Nö, der Streit hat nur bedingt mit dem Sorgerecht zu tun.

Meine Schwester hatte nach ihrer Scheidung vor Jahrzehnten das alleinige Sorgerecht für die Kinder, dennoch funktionierte das mit gemeinsamem Sorgen und regelmäßigem Umgangsrecht mit dem Vater.
Jetzt ist sie von 2. Mann getrennt, mit dem sie auch ein gemeinsames Kind hat, das gemeinsame Sorgerecht, ein gerichtlich festgestelltes Umgangsrecht (zu dem auch das Kind gehört wurde) und es funktioniert gar nix, sie hintertreibt alles, sieht das aber nicht ein. Und hätte sie jetzt das alleinige Sorgerecht, wäre nix besser, weil sie so oder so den Kontakt zwischen Vater und Kind hintertreibt und Entscheidungen ohne ihn trifft.
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astarte
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 46545

Beitrag(#1513163) Verfasst am: 04.08.2010, 18:57    Titel: Antworten mit Zitat

Marcellinus hat folgendes geschrieben:
Wie ein afrikanisches Sprichwort sagt: Um Kinder zu erziehen, braucht man ein ganzes Dorf. Aber einer allein ist damit hoffnungslos überfordert.

Wenn das so ist, kann manche/r Alleinerziehende/r auch viel besser als ein Paar ein Kind erziehen, nämlich wenn er in so ein Dorf-ähnliches soziales Netz eingebettet ist, und das Paar nicht.
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I.R
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Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 9142

Beitrag(#1513171) Verfasst am: 04.08.2010, 19:08    Titel: Antworten mit Zitat

Mo. hat folgendes geschrieben:
Jetzt ist sie von 2. Mann getrennt, mit dem sie auch ein gemeinsames Kind hat, das gemeinsame Sorgerecht, ein gerichtlich festgestelltes Umgangsrecht (zu dem auch das Kind gehört wurde) und es funktioniert gar nix, sie hintertreibt alles, sieht das aber nicht ein. Und hätte sie jetzt das alleinige Sorgerecht, wäre nix besser, weil sie so oder so den Kontakt zwischen Vater und Kind hintertreibt und Entscheidungen ohne ihn trifft.

Eigentlich ist genau so etwas ein Grund gegen das gemeinsame Sorgerecht. Ist der alleinige Sorgeberechtigte ein Arsch, bessert das gemeinsame Sorgerecht nichts daran, wie Du selbst schreibst.

Wo das Umgangsrecht im allseitigen Interesse funktioniert, ist es egal, ob einer oder beide das Sorgerecht haben.

Ist aber der Vater der Arsch, war er bisher aussen vor, nun nicht mehr.
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1513181) Verfasst am: 04.08.2010, 19:20    Titel: Antworten mit Zitat

I.R hat folgendes geschrieben:
Mo. hat folgendes geschrieben:
Jetzt ist sie von 2. Mann getrennt, mit dem sie auch ein gemeinsames Kind hat, das gemeinsame Sorgerecht, ein gerichtlich festgestelltes Umgangsrecht (zu dem auch das Kind gehört wurde) und es funktioniert gar nix, sie hintertreibt alles, sieht das aber nicht ein. Und hätte sie jetzt das alleinige Sorgerecht, wäre nix besser, weil sie so oder so den Kontakt zwischen Vater und Kind hintertreibt und Entscheidungen ohne ihn trifft.

Eigentlich ist genau so etwas ein Grund gegen das gemeinsame Sorgerecht. Ist der alleinige Sorgeberechtigte ein Arsch, bessert das gemeinsame Sorgerecht nichts daran, wie Du selbst schreibst.

Wo das Umgangsrecht im allseitigen Interesse funktioniert, ist es egal, ob einer oder beide das Sorgerecht haben.

Ist aber der Vater der Arsch, war er bisher aussen vor, nun nicht mehr.


Was ist denn dass für eine Argumentation? Also, es ist besser, das Kind dem "Arsch" zu überlassen, um einen Konflikt zu vermeiden? Wenn es für ein Elternteil mit Sorge- Aufenthaltsrecht einfach ist, den Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil zu sabotieren, dann muss man in diesem Punkt von richterlicher Seite her eingreifen, solche Sabotagen härter bestrafen, und nicht alles so lassen, wie es ist.
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1513188) Verfasst am: 04.08.2010, 19:24    Titel: Antworten mit Zitat

Marcellinus hat folgendes geschrieben:
Sanne hat folgendes geschrieben:

Und was soll man mit den Kindern machen, deren Eltern sich nicht immer einig sind, oder deren Eltern getrennt leben?
(So ein Zustand kann auch manchmal unvorhergesehen nach mehreren Jahren funktionierender Partnerschaft eintreten; oder bei Leuten, die zwar nicht wirklich zusammen passen, es aber immerhin versucht haben)

Dafür gibt es eigentlich nur eine Lösung: Einer von beiden muß das Sorgerecht haben, ohne Wenn und Aber. Nur dann hört der Streit auf. Und der sollte sich, und das ist nun wirklich meine Privatmeinung, möglichst bald einen neuen Partner suchen. Denn schon die Kleinfamilie ist allein eigentlich nicht in der Lage, Kinder groß zu ziehen. Wie ein afrikanisches Sprichwort sagt: Um Kinder zu erziehen, braucht man ein ganzes Dorf. Aber einer allein ist damit hoffnungslos überfordert.

Und aus Überforderung wird Vernachlässigung und aus Vernachlässigung Verwahrlosung. Und die können wir überall beobachten. Und nicht erst seit gestern. Kleiner Fakt heute aus den Nachrichten: 45% aller Erstklässler können nicht schwimmen. Vor 10 Jahren waren es nur 10%. Und was bekommt man als Antwort auf solche Feststellungen: Die Schulen sollen es richten. Man kümmert sich nicht mehr um die Kinder, kann es vielleicht auch nicht.

Ach ja, und damit das keiner in den falschen Hals kriegt. Ich bin selbstverständlich Teil dieser Entwicklung, geschieden, wiederverheiratet, zwei Sorten Kinder. Mit allem Drum und Dran, incl. Scheidungsstreß über viele, viele Jahre.


Ich stelle fest, wir haben Dissensen (oder wie auch immer der Plural von in ganz vielen Dingen komplett anderer Meinung auf fremdwortisch heissen mag).
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Mo.
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Anmeldungsdatum: 30.11.2007
Beiträge: 12690

Beitrag(#1513196) Verfasst am: 04.08.2010, 19:30    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
I.R hat folgendes geschrieben:
Mo. hat folgendes geschrieben:
Jetzt ist sie von 2. Mann getrennt, mit dem sie auch ein gemeinsames Kind hat, das gemeinsame Sorgerecht, ein gerichtlich festgestelltes Umgangsrecht (zu dem auch das Kind gehört wurde) und es funktioniert gar nix, sie hintertreibt alles, sieht das aber nicht ein. Und hätte sie jetzt das alleinige Sorgerecht, wäre nix besser, weil sie so oder so den Kontakt zwischen Vater und Kind hintertreibt und Entscheidungen ohne ihn trifft.

Eigentlich ist genau so etwas ein Grund gegen das gemeinsame Sorgerecht. Ist der alleinige Sorgeberechtigte ein Arsch, bessert das gemeinsame Sorgerecht nichts daran, wie Du selbst schreibst.

Wo das Umgangsrecht im allseitigen Interesse funktioniert, ist es egal, ob einer oder beide das Sorgerecht haben.

Ist aber der Vater der Arsch, war er bisher aussen vor, nun nicht mehr.


Was ist denn dass für eine Argumentation? Also, es ist besser, das Kind dem "Arsch" zu überlassen, um einen Konflikt zu vermeiden? Wenn es für ein Elternteil mit Sorge- Aufenthaltsrecht einfach ist, den Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil zu sabotieren, dann muss man in diesem Punkt von richterlicher Seite her eingreifen, solche Sabotagen härter bestrafen, und nicht alles so lassen, wie es ist.
Das Problem ist, dass solche Sabotagen oft nicht greifbar sind, weil sie ganz subtil ablaufen.
Da braucht Elter gar nicht sagen, dass er nicht möchte, dass das Kind Kontakt zum anderen Elternteil hat, das spürt Kind auch so, selbst, wenn Elter das Gegenteil behauptet, und Kind sagt dann, es möchte keinen Kontakt, weil es den Elternteil, bei dem es lebt, nicht verletzen möchte.
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
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Beitrag(#1513211) Verfasst am: 04.08.2010, 19:46    Titel: Antworten mit Zitat

Mo. hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
I.R hat folgendes geschrieben:
Mo. hat folgendes geschrieben:
Jetzt ist sie von 2. Mann getrennt, mit dem sie auch ein gemeinsames Kind hat, das gemeinsame Sorgerecht, ein gerichtlich festgestelltes Umgangsrecht (zu dem auch das Kind gehört wurde) und es funktioniert gar nix, sie hintertreibt alles, sieht das aber nicht ein. Und hätte sie jetzt das alleinige Sorgerecht, wäre nix besser, weil sie so oder so den Kontakt zwischen Vater und Kind hintertreibt und Entscheidungen ohne ihn trifft.

Eigentlich ist genau so etwas ein Grund gegen das gemeinsame Sorgerecht. Ist der alleinige Sorgeberechtigte ein Arsch, bessert das gemeinsame Sorgerecht nichts daran, wie Du selbst schreibst.

Wo das Umgangsrecht im allseitigen Interesse funktioniert, ist es egal, ob einer oder beide das Sorgerecht haben.

Ist aber der Vater der Arsch, war er bisher aussen vor, nun nicht mehr.


Was ist denn dass für eine Argumentation? Also, es ist besser, das Kind dem "Arsch" zu überlassen, um einen Konflikt zu vermeiden? Wenn es für ein Elternteil mit Sorge- Aufenthaltsrecht einfach ist, den Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil zu sabotieren, dann muss man in diesem Punkt von richterlicher Seite her eingreifen, solche Sabotagen härter bestrafen, und nicht alles so lassen, wie es ist.
Das Problem ist, dass solche Sabotagen oft nicht greifbar sind, weil sie ganz subtil ablaufen.
Da braucht Elter gar nicht sagen, dass er nicht möchte, dass das Kind Kontakt zum anderen Elternteil hat, das spürt Kind auch so, selbst, wenn Elter das Gegenteil behauptet, und Kind sagt dann, es möchte keinen Kontakt, weil es den Elternteil, bei dem es lebt, nicht verletzen möchte.


Es ist sicherlich nicht einfach, diesem Problem beizukommen.
Man könnte vielleicht die Unlust des Kindes nicht ohne weiteres als Ausrede durchgehen lassen, oder bei mehrmaligem Scheitern des Umgangs ein Bußgeld für das Elternteil mit dem Aufenthaltsrecht auferlegen.
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Beitrag(#1513251) Verfasst am: 04.08.2010, 20:31    Titel: Antworten mit Zitat

Überraschenderweise ist auch Der Deutsche Juristinnenbund (djb) nicht so begeistert von der neuen Regelung Mit den Augen rollen

Zitat:
Aber auch das Bundesverfassungsgericht fordert in diesem Urteil keineswegs, dass die gemeinsame Sorge automatisch mit der Vaterschaftsanerkennung eintritt. Im Gegenteil zeigt das Gericht ausdrücklich die Probleme auf, die eine solche Regelung mit sich bringt.

Jutta Wagner, Präsidentin des djb, gibt zu bedenken, dass genügend Konstellationen denkbar sind, in denen eine gemeinsame elterliche Sorge mit der Geburt des Kindes nicht dem Kindeswohl entspricht. So etwa wenn das Kind einer Zufallsbegegnung entstammt oder die Beziehung schon vor der Geburt durch andauernde Streitigkeiten belastet ist.

Die Juristinnen halten daher das Vorliegen einer sozial-familiären Beziehung zwischen Vater und Kind für eine notwendige und unverzichtbare Voraussetzung für eine gemeinsame Sorge nicht verheirateter Eltern.
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Kiki
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Beitrag(#1513255) Verfasst am: 04.08.2010, 20:34    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Überraschenderweise ist auch Der Deutsche Juristinnenbund (djb) nicht so begeistert von der neuen Regelung Mit den Augen rollen



Argh Ist das denn so schwer??? Der Deutsche Juristinnenbund ist nicht begeistert von einer der Möglichkeiten, die die Politik gerade diskutiert, ausgelöst von der Entscheidung des BVerfG. Es gibt unterschiedliche Ideen in den Fraktionen, wie diese Entscheidung nun in ein Gesetz umgewandelt werden soll. Wie immer bei einem Gesetzgebungsprozess.
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Beitrag(#1513263) Verfasst am: 04.08.2010, 20:45    Titel: Antworten mit Zitat

Kiki hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Überraschenderweise ist auch Der Deutsche Juristinnenbund (djb) nicht so begeistert von der neuen Regelung Mit den Augen rollen



Argh Ist das denn so schwer??? Der Deutsche Juristinnenbund ist nicht begeistert von einer der Möglichkeiten, die die Politik gerade diskutiert, ausgelöst von der Entscheidung des BVerfG. Es gibt unterschiedliche Ideen in den Fraktionen, wie diese Entscheidung nun in ein Gesetz umgewandelt werden soll. Wie immer bei einem Gesetzgebungsprozess.


Was willst du damit sagen? Dass der Deutsche Juristinnenbund diese Entscheidung des BVerfG zwar ganz toll findet, aber mit einer möglichen Gesetzesänderung (nähmlich, dass Vater und Mutter gleichberechtigt das Sorgerecht nach der Geburt des Kindes erhalten) nicht einverstanden ist?
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Marcellinus
Outsider



Anmeldungsdatum: 27.05.2009
Beiträge: 7429

Beitrag(#1513264) Verfasst am: 04.08.2010, 20:45    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:

Ich stelle fest, wir haben Dissensen (oder wie auch immer der Plural von in ganz vielen Dingen komplett anderer Meinung auf fremdwortisch heissen mag).

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es gibt keine ewigen Tatsachen: sowie es keine absoluten Wahrheiten gibt."

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Kiki
ist sicher nicht Eso



Anmeldungsdatum: 27.01.2007
Beiträge: 15062
Wohnort: Ulm

Beitrag(#1513265) Verfasst am: 04.08.2010, 20:47    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Kiki hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Überraschenderweise ist auch Der Deutsche Juristinnenbund (djb) nicht so begeistert von der neuen Regelung Mit den Augen rollen



Argh Ist das denn so schwer??? Der Deutsche Juristinnenbund ist nicht begeistert von einer der Möglichkeiten, die die Politik gerade diskutiert, ausgelöst von der Entscheidung des BVerfG. Es gibt unterschiedliche Ideen in den Fraktionen, wie diese Entscheidung nun in ein Gesetz umgewandelt werden soll. Wie immer bei einem Gesetzgebungsprozess.


Was willst du damit sagen? Dass der Deutsche Juristinnenbund diese Entscheidung des BVerfG zwar ganz toll findet, aber mit einer möglichen Gesetzesänderung (nähmlich, dass Vater und Mutter gleichberechtigt das Sorgerecht nach der Geburt des Kindes erhalten) nicht einverstanden ist?


Die Entscheidung des BVerfG besagt nicht, dass nach der Geburt der Vater sofort das Sorgerecht erhalten soll! Das wird derzeit nur von der Politik diskutiert. Und die Juristinnen sagen halt, dass sie das nicht gut fänden. Völlig legitim.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1513272) Verfasst am: 04.08.2010, 20:51    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:


Die Juristinnen halten daher das Vorliegen einer sozial-familiären Beziehung zwischen Vater und Kind für eine notwendige und unverzichtbare Voraussetzung für eine gemeinsame Sorge nicht verheirateter Eltern.


Also das finde ich ziemlich befrenmdlich, weil gerade fehlende Väterrechte bisher gar nicht zuliessen, dass eine Bindung von Vater und Kind zustande kam. Und dann auch noch formuliert als "sozial-familiäre Beziehung". Heisst dass, dass der Vater auch immer zum Geburtstag der Kindsoma mitkommen muß, oder was soll das heissen?
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