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Sicherungsverwahrung für jugendliche Straftäter
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Ist eine Sicherheitsverwahrung auch für jugendliche Täter gerechtfertigt?
Ja
82%
 82%  [ 29 ]
Nein
17%
 17%  [ 6 ]
Stimmen insgesamt : 35

Autor Nachricht
jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#1517897) Verfasst am: 13.08.2010, 14:38    Titel: Antworten mit Zitat

Geht zwar nicht um Sicherungsverwahrung für Jugendliche, aber um Sicherungsverwahrung:

die FTD berichtet:

Zitat:
Was kaum jemand weiß: Keineswegs sitzen nur Kinderschänder dauerhaft hinter Schloss und Riegel. Deutschland schließt auch Diebe und Betrüger auf Lebenszeit weg.


Zitat:
Wer wissen will, wie viele Straftäter insgesamt aufgrund von "Vermögensdelikten" in Sicherungsverwahrung sind, wird beim Statistischen Bundesamt fündig. In der Fachserie "Rechtspflege", Reihe "Strafvollzug", erfährt man, dass in Deutschland 36 der 491 Sicherungsverwahrten im Jahr 2009 wegen Diebstahls-, Betrugs- und Urkundendelikten in der Verwahrung waren.

http://www.ftd.de/politik/deutschland/:umgang-mit-schwerverbrechern-auch-heiratsschwindler-in-sicherungsverwahrung/50155895.html

Geschockt
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Anmeldungsdatum: 24.03.2008
Beiträge: 3541

Beitrag(#1518001) Verfasst am: 13.08.2010, 19:04    Titel: Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:
Geht zwar nicht um Sicherungsverwahrung für Jugendliche, aber um Sicherungsverwahrung:

die FTD berichtet:

Zitat:
Was kaum jemand weiß: Keineswegs sitzen nur Kinderschänder dauerhaft hinter Schloss und Riegel. Deutschland schließt auch Diebe und Betrüger auf Lebenszeit weg.


Zitat:
Wer wissen will, wie viele Straftäter insgesamt aufgrund von "Vermögensdelikten" in Sicherungsverwahrung sind, wird beim Statistischen Bundesamt fündig. In der Fachserie "Rechtspflege", Reihe "Strafvollzug", erfährt man, dass in Deutschland 36 der 491 Sicherungsverwahrten im Jahr 2009 wegen Diebstahls-, Betrugs- und Urkundendelikten in der Verwahrung waren.

http://www.ftd.de/politik/deutschland/:umgang-mit-schwerverbrechern-auch-heiratsschwindler-in-sicherungsverwahrung/50155895.html

Geschockt


Wenn man bedenkt, dass der überwiegende Großteil der Verurteilungen Eigentumsdelikte betrifft find ich das garnicht mal soo überraschend.

Zitat:
Häufig finden sich im Strafregister der Täter auch Gewalttaten. Mit anderen Worten: Ein Kleinkrimineller, der des Diebstahls überführt wurde, fällt nicht darunter.


Bei polytroper Kriminalität mit Gewaltdelikten und Betrugdelikten ist's außerdem nicht unwahrscheinlich, es mit Psychopathen zu tun zu haben. Das müssen natürlich die Gutachter entscheiden, aber ohne entsprechendes Gutachten gibt es keine Sicherheitsverwahrung. Und wer von den Experten in der Verwahrungsanstalt nicht mehr als übermäßig gefährlich beurteilt wird kommt raus.
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-H. W. Chalkley in Science, Vol. LXXI, No. 1843

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