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No Angels Sängerin Nadja vor Gericht
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1519486) Verfasst am: 16.08.2010, 13:16    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Ich sehe gerade nicht das Problem einer Begründung.


Welche Krankheiten muss man in welchen Situationen warum angeben?

"AIDS vor Sex" ist albern.


In jeder Situation, wo eine andere Person ein erhöhtes Risiko eingeht, angesteckt zu werden. Allerdings würde man im Falle einer Erkältung wegen der Nichttigkeit nicht Straf- oder Zivilrechtlich dagegn vorgehen.

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Ein erwachsener HIV Infizierter weiss, dass er seine Sexualpartner einem hohen Risiko aussetzt.


Ein erwachsener weiß aber auch, dass er keinen ungeschützten Sex haben sollte. Und nu?

Zitat:
Darum liegt es auch in seiner Verantwortung, sie über dieses Risiko aufzuklären.


Das sehe ich anders. Der Typ hat kein Kondom benutzt: Selbst schuld! Ihm war das Risiko hinreichend egal.


Der Mann war scheinbar gewillt, ein gewisses (kleines) Risiko, er was sich jedoch über das Maß des Risikos nicht bewusst.
Wenn ich ein Auto fahre, gehe ich auch das Risiko ein, dass es aufgrund eines technischen Defektes zubruch geht und ich einen Unfall bauen. Das erlaubt es aber noch lange nicht dem Altwagenhändler, mir einen Wagen mit defekten Bremsen zu verkaufen, ohne mich darüber aufzuklären. Ob ich mich nun angeschnallt habe oder nicht, ist hierbei herzlich egal.

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Und Konsistenz ist nur wirklich kein Problem. Wenn ich sogar dafür bestraft werden kann, dass jemand auf meinem Grundstück ausrutsch und sich verletzt, weil ich im Winter nicht gestreut habe, sehe ich keinen Grund, warum das verheimlichen einer HIV Infizierung nicht bestraft werden könnte.


Darum ging es mir nicht. Es ging mir um eine allgemiene, konsistente Begründung.


Was verstehst du denn unter einer allgemeinen, konstisten Begründung?
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1519492) Verfasst am: 16.08.2010, 13:29    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Der Mann war scheinbar gewillt, ein gewisses (kleines) Risiko, er was sich jedoch über das Maß des Risikos nicht bewusst.


Und das ist falsch!

Er hat riskiert mit jemandem zusammen zu sein, der HIV+ ist. Das ist passiert. Sein Risiko war nicht höher - es ist nur eingetreten. Die Zahlen ändern sich nicht, wenn der infizierte über seine Infektion bescheid weiß.

Der Typ ist das Risko eingengasngen und hat sich infiziert - wie ihm das einmla alle Million oder was weiß ich was wie viele Fälle passieren würde.

Die Behauptung, das risiko wäre größer, wenn es sich manifestiert ist albern. Der Lotto-Gewinner hatte keine größere chance, tatsächlich zu gewinnen.

Zitat:
Wenn ich ein Auto fahre, gehe ich auch das Risiko ein, dass es aufgrund eines technischen Defektes zubruch geht und ich einen Unfall bauen. Das erlaubt es aber noch lange nicht dem Altwagenhändler, mir einen Wagen mit defekten Bremsen zu verkaufen, ohne mich darüber aufzuklären. Ob ich mich nun angeschnallt habe oder nicht, ist hierbei herzlich egal.


Nochmal:

Ein solches Gesetzt müsste abstrakt festlegen, worüber man wen in was für Situationen alles informieren muss.

Zitat:
Was verstehst du denn unter einer allgemeinen, konstisten Begründung?


Eine abstrakte Regel, aus der sich sinnvoll ergibt, dass jemand vor dem Sex den Partner über eine HIV Infektion informieren muss. Diese Regel muss sinnvoll sein und soltle möglichst keine anderne Probleme aufwerfen.

Wann fängt denn z.B. die juristische Verpflichtung an, sich testen zu lassen? Wie aktuell muss ein Test sein, damit ich von mir behaupten darf, nicht infiziert zu sein?
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1519493) Verfasst am: 16.08.2010, 13:36    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Der Mann war scheinbar gewillt, ein gewisses (kleines) Risiko, er was sich jedoch über das Maß des Risikos nicht bewusst.


Und das ist falsch!

Er hat riskiert mit jemandem zusammen zu sein, der HIV+ ist. Das ist passiert. Sein Risiko war nicht höher - es ist nur eingetreten. Die Zahlen ändern sich nicht, wenn der infizierte über seine Infektion bescheid weiß.

Der Typ ist das Risko eingengasngen und hat sich infiziert - wie ihm das einmla alle Million oder was weiß ich was wie viele Fälle passieren würde.

Die Behauptung, das risiko wäre größer, wenn es sich manifestiert ist albern. Der Lotto-Gewinner hatte keine größere chance, tatsächlich zu gewinnen.


Nein, er ging das Risiko ein, mit Jemanden zu schlafen, der über seine HIV Infektion nicht wusste. Er hatte Grund zu der Annahme, dass eine Person, die über ihre AIDS Erkrankung weiss, ihn darüber aufklären würde.
Nach deiner Argumentation wäre auch ein Mörder nicht zu bestrafen, wenn ich ihn denn in mein Haus eingelassen habe, ging ich doch das Risiko ein, dass es sich bei dieser Person um einen Mörder handeln könnte.

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Wenn ich ein Auto fahre, gehe ich auch das Risiko ein, dass es aufgrund eines technischen Defektes zubruch geht und ich einen Unfall bauen. Das erlaubt es aber noch lange nicht dem Altwagenhändler, mir einen Wagen mit defekten Bremsen zu verkaufen, ohne mich darüber aufzuklären. Ob ich mich nun angeschnallt habe oder nicht, ist hierbei herzlich egal.


Nochmal:

Ein solches Gesetzt müsste abstrakt festlegen, worüber man wen in was für Situationen alles informieren muss.


Das habe ich bereits gemacht

Ilmor hat folgendes geschrieben:

In jeder Situation, wo eine andere Person ein erhöhtes Risiko eingeht, angesteckt zu werden. Allerdings würde man im Falle einer Erkältung wegen der Nichttigkeit nicht Straf- oder Zivilrechtlich dagegn vorgehen.


Rasmus hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Was verstehst du denn unter einer allgemeinen, konstisten Begründung?


Eine abstrakte Regel, aus der sich sinnvoll ergibt, dass jemand vor dem Sex den Partner über eine HIV Infektion informieren muss. Diese Regel muss sinnvoll sein und soltle möglichst keine anderne Probleme aufwerfen.

Wann fängt denn z.B. die juristische Verpflichtung an, sich testen zu lassen? Wie aktuell muss ein Test sein, damit ich von mir behaupten darf, nicht infiziert zu sein?


Auf alle fälle sollte Jemand, der sich bereits getestet hat und weiss, das er infiziert ist, auch entsprechend verantwortungsvoll handeln.
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Wolf
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Beitrag(#1519494) Verfasst am: 16.08.2010, 13:37    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:

Er hat riskiert mit jemandem zusammen zu sein, der HIV+ ist. Das ist passiert. Sein Risiko war nicht höher - es ist nur eingetreten. Die Zahlen ändern sich nicht, wenn der infizierte über seine Infektion bescheid weiß.

Die Zahlen ändern sich deutlich, die meisten Menschen haben nämlich kein HIV in Deutschland.
Die W-keit an einem der 64000 Hiv-infizierten der 80 000 000 Bundesdeutschen zugeraten liegt bei 0,0008<<1.
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Ralf Rudolfy
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Beiträge: 26674

Beitrag(#1519496) Verfasst am: 16.08.2010, 13:48    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:

Er hat riskiert mit jemandem zusammen zu sein, der HIV+ ist. Das ist passiert. Sein Risiko war nicht höher - es ist nur eingetreten. Die Zahlen ändern sich nicht, wenn der infizierte über seine Infektion bescheid weiß.

Die Zahlen ändern sich deutlich, die meisten Menschen haben nämlich kein HIV in Deutschland.
Die W-keit an einem der 64000 Hiv-infizierten der 80 000 000 Bundesdeutschen zugeraten liegt bei 0,0008<<1.

Du würdest sagen, daß sämtliche Einwohner dieses Landes potentielle Sexualpartner sind? Geschockt
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Rasmus
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Beitrag(#1519501) Verfasst am: 16.08.2010, 14:00    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:


Nein, er ging das Risiko ein, mit Jemanden zu schlafen, der über seine HIV Infektion nicht wusste. Er hatte Grund zu der Annahme, dass eine Person, die über ihre AIDS Erkrankung weiss, ihn darüber aufklären würde.


Welcher Grund sollte das wohl gewesen sein?

Zitat:
Nach deiner Argumentation wäre auch ein Mörder nicht zu bestrafen, wenn ich ihn denn in mein Haus eingelassen habe, ging ich doch das Risiko ein, dass es sich bei dieser Person um einen Mörder handeln könnte.


Ich kann den Mörder dann jedenfalls nicht mehr für einen Einbruch bestrafen, weil er schlicht keinen Begangen hat.

Zitat:
Das habe ich bereits gemacht


Nö.

Zitat:
Auf alle fälle sollte Jemand, der sich bereits getestet hat und weiss, das er infiziert ist, auch entsprechend verantwortungsvoll handeln.


Das ist keine abstrakte Regel, das ist blödes Larifari. Das klingt ganz toll und taugt zu präzise gar nichts.
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Wolf
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Beitrag(#1519502) Verfasst am: 16.08.2010, 14:00    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:

Er hat riskiert mit jemandem zusammen zu sein, der HIV+ ist. Das ist passiert. Sein Risiko war nicht höher - es ist nur eingetreten. Die Zahlen ändern sich nicht, wenn der infizierte über seine Infektion bescheid weiß.

Die Zahlen ändern sich deutlich, die meisten Menschen haben nämlich kein HIV in Deutschland.
Die W-keit an einem der 64000 Hiv-infizierten der 80 000 000 Bundesdeutschen zugeraten liegt bei 0,0008<<1.

Du würdest sagen, daß sämtliche Einwohner dieses Landes potentielle Sexualpartner sind? Geschockt
Nein. Aber die Zahlen für ein genaueres Modell rauszusuchen ist mir jetzt zu mühsam.
Wichtig ist doch nur die Erkenntnis, dass Information die Wkeit entscheidend verändern kann.
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Rasmus
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Beitrag(#1519504) Verfasst am: 16.08.2010, 14:02    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:

Er hat riskiert mit jemandem zusammen zu sein, der HIV+ ist. Das ist passiert. Sein Risiko war nicht höher - es ist nur eingetreten. Die Zahlen ändern sich nicht, wenn der infizierte über seine Infektion bescheid weiß.

Die Zahlen ändern sich deutlich, die meisten Menschen haben nämlich kein HIV in Deutschland.
Die W-keit an einem der 64000 Hiv-infizierten der 80 000 000 Bundesdeutschen zugeraten liegt bei 0,0008<<1.


Und?

Er ist nun mal an eine der Infizierten geraten. Pech gehabt. Und: Selbst schuld!
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Tarvoc
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Beitrag(#1519505) Verfasst am: 16.08.2010, 14:04    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Nochmal: Ein solches Gesetzt müsste abstrakt festlegen, worüber man wen in was für Situationen alles informieren muss.

Wie legt man denn Konkretes abstrakt fest?
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Zuletzt bearbeitet von Tarvoc am 16.08.2010, 14:05, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Wolf
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Beitrag(#1519506) Verfasst am: 16.08.2010, 14:04    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:

Und?

Er ist nun mal an eine der Infizierten geraten. Pech gehabt. Und: Selbst schuld!

Sie wusste es, also trägt sie eine erhebliche Teilschuld.
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Rasmus
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Beiträge: 17559

Beitrag(#1519509) Verfasst am: 16.08.2010, 14:05    Titel: Antworten mit Zitat

Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Nochmal: Ein solches Gesetzt müsste abstrakt festlegen, worüber man wen in was für Situationen alles informieren muss.

Wie legt man denn Konkretes abstrakt fest?


Ich will nichts konkretes. Ich wil lwas abstraktes. Das hat dann nur konkrete Folgen.
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River Queen
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Beitrag(#1519512) Verfasst am: 16.08.2010, 14:07    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:

Er hat riskiert mit jemandem zusammen zu sein, der HIV+ ist. Das ist passiert. Sein Risiko war nicht höher - es ist nur eingetreten. Die Zahlen ändern sich nicht, wenn der infizierte über seine Infektion bescheid weiß.

Die Zahlen ändern sich deutlich, die meisten Menschen haben nämlich kein HIV in Deutschland.
Die W-keit an einem der 64000 Hiv-infizierten der 80 000 000 Bundesdeutschen zugeraten liegt bei 0,0008<<1.


Und?

Er ist nun mal an eine der Infizierten geraten. Pech gehabt. Und: Selbst schuld!


Ja sicher selbst schuld.

Und es ist sicherlich nicht einfach ein entsprechendes Gesetz zu entwerfen. Was ich erschreckend finde...wie kann man sowas verschweigen?

Sicherlich nicht einfach darüber zu reden, vor allem weil der potentielle Sexualpartner sich es in Folge dessen eventuell anders überlegen würde. Aber jeder halbwegs normale Mensch würde doch die Vernunft bewahren, anderen Menschen nicht so einem Risiko auszusetzen.

Schon klar, das ist nun auch wieder Larifari und bringt nichts.
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Ilmor
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Beiträge: 7151

Beitrag(#1519517) Verfasst am: 16.08.2010, 14:15    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:


Nein, er ging das Risiko ein, mit Jemanden zu schlafen, der über seine HIV Infektion nicht wusste. Er hatte Grund zu der Annahme, dass eine Person, die über ihre AIDS Erkrankung weiss, ihn darüber aufklären würde.


Welcher Grund sollte das wohl gewesen sein?


Es erscheint mir eine vernünftige Annahme zu sein, dass mein Sexualpartner mich vor besonderen Risiken, die bei Geschlechtsverkehr mit ihm enstehen können, warnt.

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Nach deiner Argumentation wäre auch ein Mörder nicht zu bestrafen, wenn ich ihn denn in mein Haus eingelassen habe, ging ich doch das Risiko ein, dass es sich bei dieser Person um einen Mörder handeln könnte.


Ich kann den Mörder dann jedenfalls nicht mehr für einen Einbruch bestrafen, weil er schlicht keinen Begangen hat.


Die Entsprechung zum Einbruch wäre hier die Vergewaltigung. Wir reden hier aber über den Mord an sich, für den du den Mörder nicht zur Verantwortung ziehen willst.

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Das habe ich bereits gemacht


Nö.


Dann sag mir, was dir an meiner Definition nicht passt?

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Auf alle fälle sollte Jemand, der sich bereits getestet hat und weiss, das er infiziert ist, auch entsprechend verantwortungsvoll handeln.


Das ist keine abstrakte Regel, das ist blödes Larifari. Das klingt ganz toll und taugt zu präzise gar nichts.


Das ist ein Grundsatz, an dem sich die Gesetzesgebung orientieren kann.
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Rasmus
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Beitrag(#1519518) Verfasst am: 16.08.2010, 14:17    Titel: Antworten mit Zitat

River Queen hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:

Er hat riskiert mit jemandem zusammen zu sein, der HIV+ ist. Das ist passiert. Sein Risiko war nicht höher - es ist nur eingetreten. Die Zahlen ändern sich nicht, wenn der infizierte über seine Infektion bescheid weiß.

Die Zahlen ändern sich deutlich, die meisten Menschen haben nämlich kein HIV in Deutschland.
Die W-keit an einem der 64000 Hiv-infizierten der 80 000 000 Bundesdeutschen zugeraten liegt bei 0,0008<<1.


Und?

Er ist nun mal an eine der Infizierten geraten. Pech gehabt. Und: Selbst schuld!


Ja sicher selbst schuld.

Und es ist sicherlich nicht einfach ein entsprechendes Gesetz zu entwerfen. Was ich erschreckend finde...wie kann man sowas verschweigen?


In dem man ungefähr genauso dämlich ist, wie jemand der eine ihm völlig Fremde ohne Kondom poppt?

AIDS wäre kein Problem mehr, wenn Menschen nicht regelmäßig so unglaublich dumm wären. und ich sehe hier wirklich nicht, dass sie massiv dümmer gewesen wäre, als er.

Zitat:
Sicherlich nicht einfach darüber zu reden, vor allem weil der potentielle Sexualpartner sich es in Folge dessen eventuell anders überlegen würde. Aber jeder halbwegs normale Mensch würde doch die Vernunft bewahren, anderen Menschen nicht so einem Risiko auszusetzen.


Um wieviel klarer ist das, als das man natürlich ein Kondom benutzt?


Zitat:
Schon klar, das ist nun auch wieder Larifari und bringt nichts.


zynisches Grinsen
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Tarvoc
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Beitrag(#1519519) Verfasst am: 16.08.2010, 14:17    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Ich will nichts konkretes. Ich will was abstraktes.

Ach so. Dir geht es darum, wie ein neues Gesetz aussehen müsste, das diese Sache behandelt. Ich bin kein Rechtsexperte, aber aus meiner Sicht geht es um die Anwendung bereits bestehender Gesetze.

§ 223 StGB
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
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"Die Tradition der Unterdrückten belehrt uns darüber, daß der Ausnahmezustands in dem wir leben, die Regel ist."
- Walter Benjamin, VIII. These zum Begriff der Geschichte


Zuletzt bearbeitet von Tarvoc am 16.08.2010, 14:25, insgesamt einmal bearbeitet
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Rasmus
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Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1519526) Verfasst am: 16.08.2010, 14:25    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:


Nein, er ging das Risiko ein, mit Jemanden zu schlafen, der über seine HIV Infektion nicht wusste. Er hatte Grund zu der Annahme, dass eine Person, die über ihre AIDS Erkrankung weiss, ihn darüber aufklären würde.


Welcher Grund sollte das wohl gewesen sein?


Es erscheint mir eine vernünftige Annahme zu sein, dass mein Sexualpartner mich vor besonderen Risiken, die bei Geschlechtsverkehr mit ihm enstehen können, warnt.


Es ist aber kein besonderes Risiko, dass man sich mit HIV infizieren kann.

Und von jemandem zu erwarten, dass er sich vernünftig verhält, wenn gleichzeitig auf ein Kondom verzichtet wird leuchtet mir nicht wirklich ein.

Zitat:
Die Entsprechung zum Einbruch wäre hier die Vergewaltigung. Wir reden hier aber über den Mord an sich, für den du den Mörder nicht zur Verantwortung ziehen willst.


Du hast den Einbruch für Relevant erklärt, nicht ich.



Rasmus hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Das habe ich bereits gemacht


Nö.


Dann sag mir, was dir an meiner Definition nicht passt?
[/quote]

Das wiederum habe ich schon gemacht.

Du greifst Dir einen Einzelfall raus, der dir nicht gefällst und willst ihn verbieten. Das lehne ich ab.

Ich will hören, über was für Arten von Risiken oder Erkrankungen ich andere in was für Situationen informieren muss. und warum das so sein soll.

Zitat:
Das ist ein Grundsatz, an dem sich die Gesetzesgebung orientieren kann.


Nein, ist es nicht.

Das ist bloß etwas, was diur nicht sonderlich gefällt. Kaum ein Grund, es gleich per Gesetz zu verbieten.
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Rasmus
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Beiträge: 17559

Beitrag(#1519527) Verfasst am: 16.08.2010, 14:28    Titel: Antworten mit Zitat

Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Ich will nichts konkretes. Ich will was abstraktes.

Ach so. Dir geht es darum, wie ein neues Gesetz aussehen müsste, das diese Sache behandelt. Ich bin kein Rechtsexperte, aber aus meiner Sicht geht es um die Anwendung bereits bestehender Gesetze.

§ 223 StGB
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.


Das unterstellt Vorsatz.

Auch den müsste man erst mal nachweisen.

Und dann muss die Handlung geeignet sein, den anderen zu verletzen. Ist die Infektionsgefahr dafür hoch genug?

Und was ist mit jemandem, der Schnupfen hat und sich nicht die Hände wäscht?
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Beiträge: 44698

Beitrag(#1519534) Verfasst am: 16.08.2010, 14:33    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Das unterstellt Vorsatz.

§ 229 StGB
Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Und dann muss die Handlung geeignet sein, den anderen zu verletzen. Ist die Infektionsgefahr dafür hoch genug?

Solche Fragen können überhaupt nur am Einzelfall richterlich entschieden werden. Gerade weil Recht allgemein sein muss.

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Und was ist mit jemandem, der Schnupfen hat und sich nicht die Hände wäscht?

Es steht dir frei, auf der Grundlage von § 223 Klage einzureichen und zu sehen, ob du damit durchkommst.
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Zuletzt bearbeitet von Tarvoc am 16.08.2010, 14:37, insgesamt 3-mal bearbeitet
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River Queen
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Anmeldungsdatum: 16.07.2009
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Beitrag(#1519536) Verfasst am: 16.08.2010, 14:35    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:


Um wieviel klarer ist das, als das man natürlich ein Kondom benutzt?



Klar, ich sehe das genauso wie du. Das es auf jeden Fall verdammt dumm ist und es selbstverständlich ist, nicht mit Hinz und Kunz ungeschützt durch die Betten zu hüpfen.

Ein Unterschied besteht meiner Meinung nach aber dennoch. Wenn sie infiziert ist, weiß sie, dass sie ihren Partner einem hohen Risiko aussetzt, während er gesund ist - oder zumindest nichts von einer Erkrankung weiß - und deshalb davon ausgeht, sie nicht in Gefahr zu bringen.

Mit dem Wissen HIV+ zu sein, hat man eine andere Verantwortung als ohne dieses Wissen.

Das ändert natürlich nichts an der Gefahr, der er sich wissentlich aussetzte.[/quote]
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Ilmor
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Beitrag(#1519539) Verfasst am: 16.08.2010, 14:36    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:

Es erscheint mir eine vernünftige Annahme zu sein, dass mein Sexualpartner mich vor besonderen Risiken, die bei Geschlechtsverkehr mit ihm enstehen können, warnt.


Es ist aber kein besonderes Risiko, dass man sich mit HIV infizieren kann.

Und von jemandem zu erwarten, dass er sich vernünftig verhält, wenn gleichzeitig auf ein Kondom verzichtet wird leuchtet mir nicht wirklich ein.


Natürlich ist es ein besonderes Risiko, wenn der Sexualpartner mit HIV infiziert ist.
Und wie bereits erwähnt, auch wenn ich mich im Auto nicht anschnalle, kann ich immer noch erwarten, das mir der Autohändler kein Auto mit defekten Bremsen verkauft.

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Die Entsprechung zum Einbruch wäre hier die Vergewaltigung. Wir reden hier aber über den Mord an sich, für den du den Mörder nicht zur Verantwortung ziehen willst.


Du hast den Einbruch für Relevant erklärt, nicht ich.


Also würdest du hier bei dem Mordopfer sagen: "selber schuld, wer Fremde in sein Haus lässt" und von einer Strafverfolgung absehen?

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Das habe ich bereits gemacht


Nö.


Dann sag mir, was dir an meiner Definition nicht passt?


Das wiederum habe ich schon gemacht.

Du greifst Dir einen Einzelfall raus, der dir nicht gefällst und willst ihn verbieten. Das lehne ich ab.

Ich will hören, über was für Arten von Risiken oder Erkrankungen ich andere in was für Situationen informieren muss. und warum das so sein soll.


Das habe ich doch schon geschrieben. Du musst ihn nur aufklären, wenn das für ihn ein Risiko beinhaltet.

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Das ist ein Grundsatz, an dem sich die Gesetzesgebung orientieren kann.


Nein, ist es nicht.

Das ist bloß etwas, was diur nicht sonderlich gefällt. Kaum ein Grund, es gleich per Gesetz zu verbieten.


Der Grund ist wohl der, dass wir einem erwachsenen Menschen eine gewisse Verantwortung zurechnen. Und wie Tarvoc es schrieb, es ist bereits per Gesetzt verboten. Oder denkst du etwa, hier wird Willkürjustiz geübt? Am Kopf kratzen
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Beitrag(#1519543) Verfasst am: 16.08.2010, 14:41    Titel: Antworten mit Zitat

Besonders dreist fand ich von Nadja, an einer Aids Gala vorzuspreche, wo sie doch so fleißig daran mitgeholfen hat, Aids zu verbreiten. Erbrechen
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Beitrag(#1519551) Verfasst am: 16.08.2010, 14:47    Titel: Antworten mit Zitat

Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Das unterstellt Vorsatz.

§ 229 StGB
Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Auch wenn das mit dem Einverständnis des Verletzten passiert?

Sie hat ihn ja nicht vergewaltigt, oder?
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Misterfritz
mini - mal



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Beitrag(#1519554) Verfasst am: 16.08.2010, 14:51    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Das unterstellt Vorsatz.

§ 229 StGB
Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Auch wenn das mit dem Einverständnis des Verletzten passiert?

Sie hat ihn ja nicht vergewaltigt, oder?

es ist fahrlässig, wenn man jemanden wissentlich einem vermeidbaren risiko aussetzt.
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Spartacus Leto
Ist hier raus!



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Beitrag(#1519556) Verfasst am: 16.08.2010, 14:52    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Das unterstellt Vorsatz.

§ 229 StGB
Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Auch wenn das mit dem Einverständnis des Verletzten passiert?

Sie hat ihn ja nicht vergewaltigt, oder?


Aber sie hat ihm eine Information vorenthalten, welche seine Entscheidung mit ihr zu schlafen, möglicherweise beeinflusst hätte. Ich würde zumindest darauf bestehen zu wissen, ob ein potentieller Sexualpartner eine gefährliche Geschlechtskrankheit hat oder nicht.
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Rasmus
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Beitrag(#1519558) Verfasst am: 16.08.2010, 14:54    Titel: Antworten mit Zitat

Spartacus Leto hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Das unterstellt Vorsatz.

§ 229 StGB
Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Auch wenn das mit dem Einverständnis des Verletzten passiert?

Sie hat ihn ja nicht vergewaltigt, oder?


Aber sie hat ihm eine Information vorenthalten, welche seine Entscheidung mit ihr zu schlafen, möglicherweise beeinflusst hätte.


Ja. Aber das ist was völlig anderes.


Zitat:
Ich würde zumindest darauf bestehen zu wissen, ob ein potentieller Sexualpartner eine gefährliche Geschlechtskrankheit hat oder nicht.


Tja, hätte er mal gefragt, was?
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Rasmus
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Beitrag(#1519559) Verfasst am: 16.08.2010, 14:57    Titel: Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Das unterstellt Vorsatz.

§ 229 StGB
Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Auch wenn das mit dem Einverständnis des Verletzten passiert?

Sie hat ihn ja nicht vergewaltigt, oder?

es ist fahrlässig, wenn man jemanden wissentlich einem vermeidbaren risiko aussetzt.


Er hat ohne Kondom mit ihr geschlafen. Er ist das Risiko selber eingegangen. Und das risiko sich zu infizieren besteht *immer*

Ich sehe keinen Grund dafür, ihn hier von seiner Verantwortung zu befreien.
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Tarvoc
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Beitrag(#1519560) Verfasst am: 16.08.2010, 14:58    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Auch wenn das mit dem Einverständnis des Verletzten passiert?

Die Infektion mit HIV geschah ganz sicher nicht mit dem Einverständnis des Verletzten.
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- Walter Benjamin, VIII. These zum Begriff der Geschichte
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Rasmus
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Beitrag(#1519563) Verfasst am: 16.08.2010, 15:02    Titel: Antworten mit Zitat

Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Auch wenn das mit dem Einverständnis des Verletzten passiert?

Die Infektion mit HIV geschah ganz sicher nicht mit dem Einverständnis des Verletzten.


Nein?

Er hatte Sex ohne Kondom, d.h. er ist das Risiko einer Infektion aus freien Stücken eingegangen.
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Misterfritz
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Beitrag(#1519564) Verfasst am: 16.08.2010, 15:03    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Misterfritz hat folgendes geschrieben:
es ist fahrlässig, wenn man jemanden wissentlich einem vermeidbaren risiko aussetzt.


Ich sehe keinen Grund dafür, ihn hier von seiner Verantwortung zu befreien.

ich will ihn auch nicht von einer (teil-)verantwortung befreien. dennoch kann ich sie nicht schuldlos ansehen.
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Tarvoc
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Beitrag(#1519567) Verfasst am: 16.08.2010, 15:06    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Er hatte Sex ohne Kondom, d.h. er ist das Risiko einer Infektion aus freien Stücken eingegangen.

Ich könnte auch immer einen Brustpanzer aus Stahl tragen, um mich vor Messerstichen zu schützen. Auch wenn ich es nicht tue, bleibt ein Messerstich trotzdem eine Körperverletzung.
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