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No Angels Sängerin Nadja vor Gericht
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esme
lebt ohne schützende Gänsefüßchen.



Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 5667

Beitrag(#1519747) Verfasst am: 16.08.2010, 19:53    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
esme hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
esme hat folgendes geschrieben:
Ich kann dir da überhaupt nicht zustimmen. Wahrscheinlichkeiten kann man überhaupt nur sinnvoll berechnen, wenn man das Vorwissen berücksichtigt.


Das wird immer besser: Jetzt muss ich also meine Sexualpartner auch nuch umfangend gesundheitlich aufklären?


Mit den Augen rollen Wie bitte? Eine absurdere Interpretation ist dir nicht eingefallen?


Sie weiß was, was er nicht weiß.

Du sagst, sie muss ihm das sagen.


Wo steht das denn hier genau? Weiter kommentiere ich erst, wenn du gewillt bist, zu lesen, was ich schreibe.
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Da hat sich die Kirche beim Rückzugsgefecht noch einmal grandios verstolpert und jetzt wollen sie auch noch Haltungsnoten für die argumentative Brez'n, die sie da gerissen haben.
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Argeleb
Misanthropischer Humanist



Anmeldungsdatum: 02.01.2010
Beiträge: 2060

Beitrag(#1519748) Verfasst am: 16.08.2010, 19:55    Titel: Antworten mit Zitat

River Queen hat folgendes geschrieben:

Sicherlich nicht einfach darüber zu reden, vor allem weil der potentielle Sexualpartner sich es in Folge dessen eventuell anders überlegen würde. Aber jeder halbwegs normale Mensch würde doch die Vernunft bewahren, anderen Menschen nicht so einem Risiko auszusetzen.


Sie hätte auf jeden Fall auf die Benutzung eines Kondoms bestehen müssen. Wer weiß, vielleicht hat sie das ja versucht, und er hat es abgelehnt. Wir wissen es nicht, das wird das Verfahren zeigen.
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Denny Crane!
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1519752) Verfasst am: 16.08.2010, 19:58    Titel: Antworten mit Zitat

esme hat folgendes geschrieben:
Wo steht das denn hier genau? Weiter kommentiere ich erst, wenn du gewillt bist, zu lesen, was ich schreibe.


Wenn Du mir schon Absich unterstellst hat das eh keinen Zweck. EOD.
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esme
lebt ohne schützende Gänsefüßchen.



Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 5667

Beitrag(#1519753) Verfasst am: 16.08.2010, 19:58    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:

Zitat:
Nein, wenn du den Satz nicht verstehst, dann empfehle ich eine nähere Beschäftigung mit dem Problem der Anwendung der Wahrscheinlichkeitsrechnung auf die wirkliche Welt.


Wie immer gilt: Daraus, dass ich anderer meinung bin folgt nicht, dass ich was nicht verstanden habe.


Wie immer gilt auch: Daraus, dass ich dir sage, dass du was nicht verstanden hast, folgt nicht, dass ich Unrecht habe und dir das nur sage, weil du anderer Meinung bist.

Ich habe mich in meinem Post bewußt nur auf die Berechnung der Risiken beschränkt, wenn *du* daraus schließt, dass sie ihn aufklären muss, ist das dann *deine* Schlußfolgerung aus den Fakten, nicht meine, und es reicht nicht, die Schlußfolgerung anzugreifen, weil sie dir nicht gefällt.
Oder, was wahrscheinlicher ist, du hast eben den Satz nicht richtig verstanden. Aber das willst du ja ausschließen.
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Der_Guido
dafür dagegen zu sein



Anmeldungsdatum: 17.05.2006
Beiträge: 2518
Wohnort: Östlich von Holland

Beitrag(#1519757) Verfasst am: 16.08.2010, 20:01    Titel: Re: No Angels Sängerin Nadja vor Gericht Antworten mit Zitat

Argeleb hat folgendes geschrieben:
Weil sie einen Mann mit HIV angesteckt hat, steht die Sängerin der No Angels nun wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht

Muss man jetzt damit rechnen, dass man vor Gericht gestellt wird, wenn man jemanden mit einer Krankheit ansteckt?

Wo würde denn sowas hinführen? Zu einer Kennzeichnungspflicht für Kranke? Ich würde mal sagen, den Kerl, der sich mit ihr vergnügt hat, trifft mindestens genauso viel Schuld, immerhin hat er billigend in Kauf genommen, dass die Frau schwanger wird.

Oder stehen wir kurz davor, dass ungeschützter Geschlechtsverkehr demnächst verboten wird? Wegen der Gesundheit, versteht sich!

Frei nach dem Motto "das Leben ist ein Risiko, jeder lebe auf eigenes Risiko" ?

Hm, das öffnet Tür und Tor zur Abschaffung eines Rechtsstaates ... Smilie
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esme
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 5667

Beitrag(#1519759) Verfasst am: 16.08.2010, 20:02    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
esme hat folgendes geschrieben:
Wo steht das denn hier genau? Weiter kommentiere ich erst, wenn du gewillt bist, zu lesen, was ich schreibe.


Wenn Du mir schon Absich unterstellst hat das eh keinen Zweck. EOD.


Wegen dem Wort "gewillt" beendest du die Diskussion, nachdem *du* meine Annahme abgelehnt hast, dass es sich um ein Mißverständnis handelt?

Fürs Protokoll: Ja, ich gehe davon aus, dass du nicht verstanden hast, was ich schreibe, aber auf diese Annahme hast *du* mir unterstellt ich sage das nur, weil du anderer Meinung bist, obwohl ich besagte Meinung zu den Gesetzeskonsequenzen, um die es geht, noch gar nicht dargelegt habe.
Dass ich dann schreibe, dass du nicht "gewillt" bist, das zu lesen, musst du dann schon aushalten.

Editiert, um das Zitat einzufügen, auf das ich mich beziehe:

Rasmus hat folgendes geschrieben:

Zitat:
Nein, wenn du den Satz nicht verstehst, dann empfehle ich eine nähere Beschäftigung mit dem Problem der Anwendung der Wahrscheinlichkeitsrechnung auf die wirkliche Welt.


Wie immer gilt: Daraus, dass ich anderer meinung bin folgt nicht, dass ich was nicht verstanden habe.


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Da hat sich die Kirche beim Rückzugsgefecht noch einmal grandios verstolpert und jetzt wollen sie auch noch Haltungsnoten für die argumentative Brez'n, die sie da gerissen haben.
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Rasmus
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Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1519768) Verfasst am: 16.08.2010, 20:12    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
esme hat folgendes geschrieben:
*Sein* Wissen und Risiko, angesteckt zu werden, war nicht plötzlich größer, aber *ihres*, ihn anzustecken, war es eben schon.


Nein, sein Risiko jemanden zu erwischen der HIV+ ist exakt das selbe. Nur das er halt Pech gehabt hat.

Ich empfehle dir dich mit dem Ziegenproblem zu beschäftigen.


Ich kenne das Ziegenproblem.

Ich glauben icht, dass das hier so zutrifft und was viel wichtiger ist: ich glaube ienfach, dass es auch völlig egal wäre, wenn es das täte.
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Tarvoc
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Beiträge: 44698

Beitrag(#1519787) Verfasst am: 16.08.2010, 20:30    Titel: Antworten mit Zitat

Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Der mann hatte keine Grund davon auszugehen, dass speziell diese Frau kein AIDS hatte, und er hatte auch keinen Grund anzunehmen, dass sie ihm das sonst sagen würde. Immerhin war sie die Sorte Frau, die ungeschützten Sex mit Männern hatte - wenn das kein Zeichen für ein erhöhtes risiko ist, was dann? und wenn das kein Zeichen für jemanden ist, der sowohl merk-befreit als auch verantwortungslos ist, was dann?

An der Betrachtungsweise ist was dran.

Ist es nicht. Warum kann ich gern im Clubraum erklären.

Warum nur im Clubraum?
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Religionskritik-Wiesbaden
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Beitrag(#1519962) Verfasst am: 16.08.2010, 23:11    Titel: Jugendgericht und Landgericht Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:

Unverständlich finde ich es aber, das sie sich dennoch vor einer Jugendstrafkammer verantworten muss (irre ich mich, oder gibt es da nur Bewährungsstrafen?).


nur zur Ergänzung:

Wk, 16.08.2010

No-Angel Nadja Benaissa gesteht vor Gericht ungeschützten Sex

Zitat:
Da Benaissa beim ältesten Tatvorwurf aus dem 2000 noch 17 Jahre alt war, muss sie sich vor einem Jugendschöffengericht verantworten. Hier ist je nach Verurteilung als Jugendliche, Heranwachsende oder Erwachsene eine Verurteilung von maximal vier beziehungsweise fünf Jahren möglich. Das Amtsgericht kann dies aber auch an ein Landgericht abgeben, das die Möglichkeit einer Verurteilung von bis zu zehn Jahren hat.

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Ilmor
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Beitrag(#1519969) Verfasst am: 16.08.2010, 23:16    Titel: Re: Jugendgericht und Landgericht Antworten mit Zitat

Religionskritik-Wiesbaden hat folgendes geschrieben:

Zitat:
Da Benaissa beim ältesten Tatvorwurf aus dem 2000 noch 17 Jahre alt war, muss sie sich vor einem Jugendschöffengericht verantworten. Hier ist je nach Verurteilung als Jugendliche, Heranwachsende oder Erwachsene eine Verurteilung von maximal vier beziehungsweise fünf Jahren möglich. Das Amtsgericht kann dies aber auch an ein Landgericht abgeben, das die Möglichkeit einer Verurteilung von bis zu zehn Jahren hat.


Wie soll man das verstehen? Sie wird vor einem Jugendgericht verurteilt, und danach nochmal von einem Landgericht oder wie?
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Religionskritik-Wiesbaden
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Beitrag(#1519973) Verfasst am: 16.08.2010, 23:21    Titel: Re: Jugendgericht und Landgericht Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Religionskritik-Wiesbaden hat folgendes geschrieben:

Zitat:
Da Benaissa beim ältesten Tatvorwurf aus dem 2000 noch 17 Jahre alt war, muss sie sich vor einem Jugendschöffengericht verantworten. Hier ist je nach Verurteilung als Jugendliche, Heranwachsende oder Erwachsene eine Verurteilung von maximal vier beziehungsweise fünf Jahren möglich. Das Amtsgericht kann dies aber auch an ein Landgericht abgeben, das die Möglichkeit einer Verurteilung von bis zu zehn Jahren hat.


Wie soll man das verstehen? Sie wird vor einem Jugendgericht verurteilt, und danach nochmal von einem Landgericht oder wie?

Schulterzucken
vielleicht so, dass wenn das Gericht erkennt, dass die Dinge erheblicher sind, gibt es diese an das Landgericht weiter. Aber ich bin da auch ratlos.
Aber das sollen mal unserer Juristen hier im Forum beantworten.
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Ilmor
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Beitrag(#1519978) Verfasst am: 16.08.2010, 23:27    Titel: Re: Jugendgericht und Landgericht Antworten mit Zitat

Religionskritik-Wiesbaden hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Religionskritik-Wiesbaden hat folgendes geschrieben:

Zitat:
Da Benaissa beim ältesten Tatvorwurf aus dem 2000 noch 17 Jahre alt war, muss sie sich vor einem Jugendschöffengericht verantworten. Hier ist je nach Verurteilung als Jugendliche, Heranwachsende oder Erwachsene eine Verurteilung von maximal vier beziehungsweise fünf Jahren möglich. Das Amtsgericht kann dies aber auch an ein Landgericht abgeben, das die Möglichkeit einer Verurteilung von bis zu zehn Jahren hat.


Wie soll man das verstehen? Sie wird vor einem Jugendgericht verurteilt, und danach nochmal von einem Landgericht oder wie?

Schulterzucken
vielleicht so, dass wenn das Gericht erkennt, dass die Dinge erheblicher sind, gibt es diese an das Landgericht weiter. Aber ich bin da auch ratlos.
Aber das sollen mal unserer Juristen hier im Forum beantworten.


Da bin ich mal gespannt. Es wäre schon die Höhe, wenn sie sich nur vor dem Jugendgericht verantworten müsste, nur weil sie früh genug damit angefangen hat, als Infizierte ungeschützten Sex zu haben.
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Der_Guido
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Anmeldungsdatum: 17.05.2006
Beiträge: 2518
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Beitrag(#1520043) Verfasst am: 17.08.2010, 00:35    Titel: Re: Jugendgericht und Landgericht Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:

Da bin ich mal gespannt. Es wäre schon die Höhe, wenn sie sich nur vor dem Jugendgericht verantworten müsste, nur weil sie früh genug damit angefangen hat, als Infizierte ungeschützten Sex zu haben.

Die Höhe wäre es meiner Meinung nach, wenn man Jugendsünden nachträglich nach Erwachsenstrafrecht bemißt. Dann kann man sich ein spezielles Jugendstrafrecht auch gleich sparen.
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Graf Zahl
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Beitrag(#1520056) Verfasst am: 17.08.2010, 00:54    Titel: Re: Jugendgericht und Landgericht Antworten mit Zitat

Der_Guido hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:

Da bin ich mal gespannt. Es wäre schon die Höhe, wenn sie sich nur vor dem Jugendgericht verantworten müsste, nur weil sie früh genug damit angefangen hat, als Infizierte ungeschützten Sex zu haben.

Die Höhe wäre es meiner Meinung nach, wenn man Jugendsünden nachträglich nach Erwachsenstrafrecht bemißt. Dann kann man sich ein spezielles Jugendstrafrecht auch gleich sparen.


Habe den Thread nur überflogen, aber hat das hier jemand gefordert? Frage
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Tarvoc
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Anmeldungsdatum: 01.03.2004
Beiträge: 44698

Beitrag(#1520057) Verfasst am: 17.08.2010, 00:55    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry, aber jetzt komm' ich gar nicht mehr mit. Wieso soll sie sich wegen ihres Alters verantworten?
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Ilmor
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Beiträge: 7151

Beitrag(#1520118) Verfasst am: 17.08.2010, 08:12    Titel: Re: Jugendgericht und Landgericht Antworten mit Zitat

Der_Guido hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:

Da bin ich mal gespannt. Es wäre schon die Höhe, wenn sie sich nur vor dem Jugendgericht verantworten müsste, nur weil sie früh genug damit angefangen hat, als Infizierte ungeschützten Sex zu haben.

Die Höhe wäre es meiner Meinung nach, wenn man Jugendsünden nachträglich nach Erwachsenstrafrecht bemißt. Dann kann man sich ein spezielles Jugendstrafrecht auch gleich sparen.


Sie hat den Mann mit 22 angesteckt.
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Argeleb
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Beitrag(#1520121) Verfasst am: 17.08.2010, 08:19    Titel: Re: Jugendgericht und Landgericht Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Der_Guido hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:

Da bin ich mal gespannt. Es wäre schon die Höhe, wenn sie sich nur vor dem Jugendgericht verantworten müsste, nur weil sie früh genug damit angefangen hat, als Infizierte ungeschützten Sex zu haben.

Die Höhe wäre es meiner Meinung nach, wenn man Jugendsünden nachträglich nach Erwachsenstrafrecht bemißt. Dann kann man sich ein spezielles Jugendstrafrecht auch gleich sparen.


Sie hat den Mann mit 22 angesteckt.


Hat sie ihn angesteckt, oder hat er sich angesteckt?
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Defätist
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Anmeldungsdatum: 09.06.2010
Beiträge: 8557

Beitrag(#1520122) Verfasst am: 17.08.2010, 08:22    Titel: Re: Jugendgericht und Landgericht Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Der_Guido hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:

Da bin ich mal gespannt. Es wäre schon die Höhe, wenn sie sich nur vor dem Jugendgericht verantworten müsste, nur weil sie früh genug damit angefangen hat, als Infizierte ungeschützten Sex zu haben.

Die Höhe wäre es meiner Meinung nach, wenn man Jugendsünden nachträglich nach Erwachsenstrafrecht bemißt. Dann kann man sich ein spezielles Jugendstrafrecht auch gleich sparen.


Sie hat den Mann mit 22 angesteckt.


http://de.wikipedia.org/wiki/Jugendstrafrecht#Alters-_und_Reifestufen

Zitat:
Eine Sonderregelung trifft das JGG für den Fall, dass Taten gleichzeitig abzuurteilen sind, die der Täter in verschiedenen Alters- und Reifestufen begangen hat. Eine solche Konstellation liegt beispielsweise vor, wenn der Täter im Alter von 17 Jahren, also als Jugendlicher, eine Tat begangen hat, und eine weitere Tat im Alter von 19 oder 22 Jahren, also als Heranwachsender oder gar als Erwachsener begeht. Hierzu bestimmt § 32 JGG, dass in diesen Fällen auf alle Taten einheitlich Jugendstrafrecht oder einheitlich Erwachsenenstrafrecht angewendet werden soll. Es ist also unzulässig, aus einer verwirkten Jugendstrafe und einer verwirkten Freiheitsstrafe etwa eine Gesamtstrafe zu bilden. Die Rechtsprechung begründet dies damit, dass Jugend- und Freiheitsstrafe verschiedene, nicht miteinander kompatible Strafübel seien.
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Ilmor
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Beiträge: 7151

Beitrag(#1520123) Verfasst am: 17.08.2010, 08:32    Titel: Re: Jugendgericht und Landgericht Antworten mit Zitat

Defätist hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Der_Guido hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:

Da bin ich mal gespannt. Es wäre schon die Höhe, wenn sie sich nur vor dem Jugendgericht verantworten müsste, nur weil sie früh genug damit angefangen hat, als Infizierte ungeschützten Sex zu haben.

Die Höhe wäre es meiner Meinung nach, wenn man Jugendsünden nachträglich nach Erwachsenstrafrecht bemißt. Dann kann man sich ein spezielles Jugendstrafrecht auch gleich sparen.


Sie hat den Mann mit 22 angesteckt.


http://de.wikipedia.org/wiki/Jugendstrafrecht#Alters-_und_Reifestufen

Zitat:
Eine Sonderregelung trifft das JGG für den Fall, dass Taten gleichzeitig abzuurteilen sind, die der Täter in verschiedenen Alters- und Reifestufen begangen hat. Eine solche Konstellation liegt beispielsweise vor, wenn der Täter im Alter von 17 Jahren, also als Jugendlicher, eine Tat begangen hat, und eine weitere Tat im Alter von 19 oder 22 Jahren, also als Heranwachsender oder gar als Erwachsener begeht. Hierzu bestimmt § 32 JGG, dass in diesen Fällen auf alle Taten einheitlich Jugendstrafrecht oder einheitlich Erwachsenenstrafrecht angewendet werden soll. Es ist also unzulässig, aus einer verwirkten Jugendstrafe und einer verwirkten Freiheitsstrafe etwa eine Gesamtstrafe zu bilden. Die Rechtsprechung begründet dies damit, dass Jugend- und Freiheitsstrafe verschiedene, nicht miteinander kompatible Strafübel seien.


Das ist ja wirklich ne blöde Regelung. Das heißt ja, man wird dafür belohnt, das man früh genug mit den Verbrechen angefangen hat. Hätte sie erst mit 18 angefangen, Infiziert ungeschützten Sex mit Männern zu haben, würde sie sich vor einem normalen Gericht verantworten müssen.
Naja, so wird es wohl auf eine Bewährungsstrafe hinauslaufen.
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Ilmor
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Beitrag(#1520124) Verfasst am: 17.08.2010, 08:34    Titel: Re: Jugendgericht und Landgericht Antworten mit Zitat

Argeleb hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Der_Guido hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:

Da bin ich mal gespannt. Es wäre schon die Höhe, wenn sie sich nur vor dem Jugendgericht verantworten müsste, nur weil sie früh genug damit angefangen hat, als Infizierte ungeschützten Sex zu haben.

Die Höhe wäre es meiner Meinung nach, wenn man Jugendsünden nachträglich nach Erwachsenstrafrecht bemißt. Dann kann man sich ein spezielles Jugendstrafrecht auch gleich sparen.


Sie hat den Mann mit 22 angesteckt.


Hat sie ihn angesteckt, oder hat er sich angesteckt?


Sie hatte ungeschützten Sex mit einem Mann, der sich dann angesteckt hat.
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Argeleb
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Beitrag(#1520127) Verfasst am: 17.08.2010, 08:45    Titel: Re: Jugendgericht und Landgericht Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Argeleb hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Der_Guido hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:

Da bin ich mal gespannt. Es wäre schon die Höhe, wenn sie sich nur vor dem Jugendgericht verantworten müsste, nur weil sie früh genug damit angefangen hat, als Infizierte ungeschützten Sex zu haben.

Die Höhe wäre es meiner Meinung nach, wenn man Jugendsünden nachträglich nach Erwachsenstrafrecht bemißt. Dann kann man sich ein spezielles Jugendstrafrecht auch gleich sparen.


Sie hat den Mann mit 22 angesteckt.


Hat sie ihn angesteckt, oder hat er sich angesteckt?


Sie hatte ungeschützten Sex mit einem Mann, der sich dann angesteckt hat.


Zu ungeschütztem Geschlechtsverkehr gehören immer zwei. Auch er hatte ungeschützten Sex und hat sich angesteckt. Dem Erkrankten die Schuld für eine Ansteckung zu geben ist bedenklich.
Entweder sind beide schuld, oder eben keiner.
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Beitrag(#1520128) Verfasst am: 17.08.2010, 08:47    Titel: Re: Jugendgericht und Landgericht Antworten mit Zitat

Argeleb hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:

Sie hatte ungeschützten Sex mit einem Mann, der sich dann angesteckt hat.


Zu ungeschütztem Geschlechtsverkehr gehören immer zwei. Auch er hatte ungeschützten Sex und hat sich angesteckt. Dem Erkrankten die Schuld für eine Ansteckung zu geben ist bedenklich.
Entweder sind beide schuld, oder eben keiner.


Sie ist insofern schuld, dass sie von ihrer Erkrankung wusste, es aber dem Mann nicht mitgeteilt hat, ihn also hiermit einem hohen Risiko aussetzte.
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Wolf
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Beitrag(#1520129) Verfasst am: 17.08.2010, 08:48    Titel: Re: Jugendgericht und Landgericht Antworten mit Zitat

Argeleb hat folgendes geschrieben:

Zu ungeschütztem Geschlechtsverkehr gehören immer zwei. Auch er hatte ungeschützten Sex und hat sich angesteckt. Dem Erkrankten die Schuld für eine Ansteckung zu geben ist bedenklich.
Entweder sind beide schuld, oder eben keiner.
Sie trägt eine höhere Schuld, da sie von ihrer Krankheit wusste.
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Beitrag(#1520130) Verfasst am: 17.08.2010, 08:51    Titel: Antworten mit Zitat

Was ist dann hier die eigentliche Tat? Ist es die Ansteckung, oder ist es die Verschweigung der Krankheit?
Da es ja um Körperverletzung geht, ist die Ansteckung die Tat, und hier kann ich kein einseitiges schuldhaftes Verhalten erkennen.

Beim Verschweigen der Krankheit könnte man von Schuld sprechen, aber gibt es ein Gesetz, dass vorschreibt, dass man Krankheiten offen legen muss?
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Argeleb
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Beitrag(#1520132) Verfasst am: 17.08.2010, 08:55    Titel: Antworten mit Zitat

Der Auslöser der Ansteckung war ja wohl der beiderseitig einvernehmliche ungeschützte Geschlechtsakt.
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Beitrag(#1520135) Verfasst am: 17.08.2010, 08:57    Titel: Antworten mit Zitat

Argeleb hat folgendes geschrieben:
Was ist dann hier die eigentliche Tat? Ist es die Ansteckung, oder ist es die Verschweigung der Krankheit?
Da es ja um Körperverletzung geht, ist die Ansteckung die Tat, und hier kann ich kein einseitiges schuldhaftes Verhalten erkennen.

Beim Verschweigen der Krankheit könnte man von Schuld sprechen, aber gibt es ein Gesetz, dass vorschreibt, dass man Krankheiten offen legen muss?


Wenn man weiss, das man jemanden anstecken kann, dann ist das wohl fahrlässige Körperverletzung.

StGB hat folgendes geschrieben:
§ 229
Fahrlässige Körperverletzung

Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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Wolf
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Beitrag(#1520137) Verfasst am: 17.08.2010, 09:01    Titel: Antworten mit Zitat

Argeleb hat folgendes geschrieben:
Was ist dann hier die eigentliche Tat?
Körperverletzung und versuchte Körperverletzung.
Zitat:

Ist es die Ansteckung, oder ist es die Verschweigung der Krankheit?

wikipedia hat folgendes geschrieben:
Ist die HIV-negative Person über die HIV-Infektion des Sexualpartners informiert und willigt zum ungeschützten Geschlechtsverkehr ein, so nimmt die Rechtsprechung eine eigenverantwortlich gewollte Selbstgefährdung an, die Tat ist gerechtfertigt. Das bayrische Oberlandesgericht hat bereits 1989 entschieden, die Teilnahme an dieser eigenverantwortlichen Gefährdung bleibe für die HIV-positive Person straflos. Das Landgericht Würzburg bestätigte im Jahre 2007 die Straflosigkeit für den ungeschützten Geschlechtsverkehr, den eine HIV-positive Person mit einem informierten HIV-negativen Sexualpartner vornimmt. Das Gericht läßt indes offen, ob eine freie und eigenverantwortliche Selbstgefährdung oder eine wirksame Einwilligung vorliegt.
Zitat:

Beim Verschweigen der Krankheit könnte man von Schuld sprechen, aber gibt es ein Gesetz, dass vorschreibt, dass man Krankheiten offen legen muss?

Sie hätte sie nicht offen legen müssen, hätte sie nicht mit ihm geschlafen.
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Beitrag(#1520138) Verfasst am: 17.08.2010, 09:03    Titel: Antworten mit Zitat

Argeleb hat folgendes geschrieben:
Der Auslöser der Ansteckung war ja wohl der beiderseitig einvernehmliche ungeschützte Geschlechtsakt.

Bei ungleichen Informationstand.
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Trish:(
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1520144) Verfasst am: 17.08.2010, 09:07    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
Argeleb hat folgendes geschrieben:
Der Auslöser der Ansteckung war ja wohl der beiderseitig einvernehmliche ungeschützte Geschlechtsakt.

Bei ungleichen Informationstand.


Laienhaft ausgedrückt kann man sagen, dass die Einvernehmlichkeit hier nur durch Betrug hergestellt wurde.
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1520204) Verfasst am: 17.08.2010, 10:47    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:
Argeleb hat folgendes geschrieben:
Der Auslöser der Ansteckung war ja wohl der beiderseitig einvernehmliche ungeschützte Geschlechtsakt.

Bei ungleichen Informationstand.


Laienhaft ausgedrückt kann man sagen, dass die Einvernehmlichkeit hier nur durch Betrug hergestellt wurde.


Hat er gefragt? Hat sie gelogen?
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