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Graf Zahl untot
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 7040
Wohnort: Universum
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(#1520235) Verfasst am: 17.08.2010, 11:27 Titel: Re: Jugendgericht und Landgericht |
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Wolf hat folgendes geschrieben: | Argeleb hat folgendes geschrieben: |
Zu ungeschütztem Geschlechtsverkehr gehören immer zwei. Auch er hatte ungeschützten Sex und hat sich angesteckt. Dem Erkrankten die Schuld für eine Ansteckung zu geben ist bedenklich.
Entweder sind beide schuld, oder eben keiner. | Sie trägt eine höhere Schuld, da sie von ihrer Krankheit wusste. |
Sehe ich genauso. Sie hat durch ihr Verschweigen billigend in Kauf genommen, daß sich ihr Sexualpartner mit einem Virus infizieren kann, das zu einer lebensbedrohlichen, unheilbaren Krankheit führen kann.
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Surata auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 29.03.2005 Beiträge: 17383
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(#1520238) Verfasst am: 17.08.2010, 11:29 Titel: Re: Jugendgericht und Landgericht |
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Graf Zahl hat folgendes geschrieben: | Wolf hat folgendes geschrieben: | Argeleb hat folgendes geschrieben: |
Zu ungeschütztem Geschlechtsverkehr gehören immer zwei. Auch er hatte ungeschützten Sex und hat sich angesteckt. Dem Erkrankten die Schuld für eine Ansteckung zu geben ist bedenklich.
Entweder sind beide schuld, oder eben keiner. | Sie trägt eine höhere Schuld, da sie von ihrer Krankheit wusste. |
Sehe ich genauso. Sie hat durch ihr Verschweigen billigend in Kauf genommen, daß sich ihr Sexualpartner mit einem Virus infizieren kann, das zu einer lebensbedrohlichen, unheilbaren Krankheit führen kann. |
Nicht durch ihr Verschweigen, sondern durch Nichtbestehen auf Kondomen.
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Graf Zahl untot
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 7040
Wohnort: Universum
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(#1520242) Verfasst am: 17.08.2010, 11:36 Titel: Re: Jugendgericht und Landgericht |
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Surata hat folgendes geschrieben: | Graf Zahl hat folgendes geschrieben: | Wolf hat folgendes geschrieben: | Argeleb hat folgendes geschrieben: |
Zu ungeschütztem Geschlechtsverkehr gehören immer zwei. Auch er hatte ungeschützten Sex und hat sich angesteckt. Dem Erkrankten die Schuld für eine Ansteckung zu geben ist bedenklich.
Entweder sind beide schuld, oder eben keiner. | Sie trägt eine höhere Schuld, da sie von ihrer Krankheit wusste. |
Sehe ich genauso. Sie hat durch ihr Verschweigen billigend in Kauf genommen, daß sich ihr Sexualpartner mit einem Virus infizieren kann, das zu einer lebensbedrohlichen, unheilbaren Krankheit führen kann. |
Nicht durch ihr Verschweigen, sondern durch Nichtbestehen auf Kondomen. |
Im Grunde ja, aber man könnte aus diesem Satz auch herauslesen, daß sie ihm von ihrer HIV-Infizierung erzählt haben könnte, aber trotzdem auf GV ohne Kondom bestanden hätte.
Dann hätte die Geschichte eine andere Qualität, denn dann hätte _er_ ja gewußt, auf was er sich eingelassen hat.
Ich weiß aber, wie Du das gemeint hast.
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Surata auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 29.03.2005 Beiträge: 17383
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(#1520245) Verfasst am: 17.08.2010, 11:39 Titel: Re: Jugendgericht und Landgericht |
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Graf Zahl hat folgendes geschrieben: | Surata hat folgendes geschrieben: | Graf Zahl hat folgendes geschrieben: | Wolf hat folgendes geschrieben: | Argeleb hat folgendes geschrieben: |
Zu ungeschütztem Geschlechtsverkehr gehören immer zwei. Auch er hatte ungeschützten Sex und hat sich angesteckt. Dem Erkrankten die Schuld für eine Ansteckung zu geben ist bedenklich.
Entweder sind beide schuld, oder eben keiner. | Sie trägt eine höhere Schuld, da sie von ihrer Krankheit wusste. |
Sehe ich genauso. Sie hat durch ihr Verschweigen billigend in Kauf genommen, daß sich ihr Sexualpartner mit einem Virus infizieren kann, das zu einer lebensbedrohlichen, unheilbaren Krankheit führen kann. |
Nicht durch ihr Verschweigen, sondern durch Nichtbestehen auf Kondomen. |
Im Grunde ja, aber man könnte aus diesem Satz auch herauslesen, daß sie ihm von ihrer HIV-Infizierung erzählt haben könnte, aber trotzdem auf GV ohne Kondom bestanden hätte.
Dann hätte die Geschichte eine andere Qualität, denn dann hätte _er_ ja gewußt, auf was er sich eingelassen hat.
Ich weiß aber, wie Du das gemeint hast. |
Ok, ich meinte schon ihr Nichtbestehen.
Ich finde beide haben fahrlässig gehandelt. Aber die Fahrlässigkeit lag nicht im Verschweigen.
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Naastika RL rulez<->auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 23.11.2003 Beiträge: 6100
Wohnort: an der Fütterungsstelle der Eichhörnchen
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(#1520246) Verfasst am: 17.08.2010, 11:39 Titel: |
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OK, ich gebe zu, nicht den gedamten Fred gelesen und das Fernsehen in der Frage genau verfolgt zu haben, aber wie soll das Gericht eigentlich feststellen, ob SIE ihn angesteckt hat?
Hast der Typ bei allen anderen Bräuten, mit denen er im Heu rumgetollt ist, jedesmal ein Kondom genutzt?
Lässt sich irgendwie wissenschaftlich nachweisen, dass es genau dieser Virus ist, den die Angeklagte in sich trägt bzw. im Zeitpunkt des Verkehrs getragen hat (die Viecher mutieren doch andauern...oder?).
Also, die Beweisführung finde ich eher schwierig...
A.
edit: r.sch, was sonst... 'seufz*
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Graf Zahl untot
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 7040
Wohnort: Universum
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(#1520248) Verfasst am: 17.08.2010, 11:44 Titel: |
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Arha hat folgendes geschrieben: | OK, ich gebe zu, nicht den gedamten Fred gelesen und das Fernsehen in der Frage genau verfolgt zu haben, aber wie soll das Gericht eigentlich feststellen, ob SIE ihn angesteckt hat?
Hast der Typ bei allen anderen Bräuten, mit denen er im Heu rumgetollt ist, jedesmal ein Kondom genutzt?
Lässt sich irgendwie wissenschaftlich nachweisen, dass es genau dieser Virus ist, den die Angeklagte in sich trägt bzw. im Zeitpunkt des Verkehrs getragen hat (die Viecher mutieren doch andauern...oder?).
Also, die Beweisführung finde ich eher schwierig...
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http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=1519423#1519423
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Graf Zahl untot
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 7040
Wohnort: Universum
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(#1520256) Verfasst am: 17.08.2010, 11:54 Titel: Re: Jugendgericht und Landgericht |
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Surata hat folgendes geschrieben: |
Ich finde beide haben fahrlässig gehandelt. Aber die Fahrlässigkeit lag nicht im Verschweigen. |
Ja, beide waren fahrlässig, da stimme ich uneingeschränkt zu.
Man sollte in der heutigen Zeit wissen, auf was man sich bei ungeschütztem GV u. U. einläßt.
Aber m. E. spielt hier eben der Wissensvorsprung von ihr eine entscheidende Rolle.
Er ist von einer ganz anderen Frage (und Wahrscheinlichkeit) ausgegangen als sie.
Bei ihm ging es eher um die Frage, ob sie überhaupt HIV-infiziert ist;
sie hingegen wußte, daß sie infiziert ist, und da lautete die Frage eher, wie wahrscheinlich es ist, daß er sich ansteckt.
Ich bezweifle, daß ihr Partner bei gleichem Wissensstand auf GV ohne Kondom bestanden hätte.
Und ich gehe stark davon aus, daß sie das wußte und deshalb nichts gesagt hat.
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Surata auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 29.03.2005 Beiträge: 17383
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(#1520259) Verfasst am: 17.08.2010, 11:58 Titel: Re: Jugendgericht und Landgericht |
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Graf Zahl hat folgendes geschrieben: |
Aber m. E. spielt hier eben der Wissensvorsprung von ihr eine entscheidende Rolle.
Er ist von einer ganz anderen Frage (und Wahrscheinlichkeit) ausgegangen als sie.
Bei ihm ging es eher um die Frage, ob sie überhaupt HIV-infiziert ist;
sie hingegen wußte, daß sie infiziert ist, und da lautete die Frage eher, wie wahrscheinlich es ist, daß er sich ansteckt.
Ich bezweifle, daß ihr Partner bei gleichem Wissensstand auf GV ohne Kondom bestanden hätte.
Und ich gehe stark davon aus, daß sie das wußte und deshalb nichts gesagt hat. |
Von außen betrachtet stimmt das auch. Aber von außen hatte keinen Sex.
Er hat genauso in Kauf genommen sie mit ihm unbekannten Krankheiten anzustecken.
Dass ihr Wissen miteinbezogen muss/kann - keine Frage.
Was hätte sein können ist halt nicht so ausschlagend wie das was war.
Ich würde es so sagen:
Sie hat fahrlässige Körperverletzung begangen. Er hat fahrlässige Körperverletzung in Kauf genommen.
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Ilmor auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 13.12.2008 Beiträge: 7151
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(#1520273) Verfasst am: 17.08.2010, 12:10 Titel: Re: Jugendgericht und Landgericht |
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Surata hat folgendes geschrieben: |
Ich würde es so sagen:
Sie hat fahrlässige Körperverletzung begangen. Er hat fahrlässige Körperverletzung in Kauf genommen. |
Wie meinst du das jetzt genau?
a) Er hat in Kauf genommen, dass sie AIDS haben könnte, ohne es zu wissen?
b) Er hat in Kauf genommen, dass sie AIDS haben könnte und ihn nicht davon erzählen würde
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Graf Zahl untot
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 7040
Wohnort: Universum
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(#1520275) Verfasst am: 17.08.2010, 12:12 Titel: Re: Jugendgericht und Landgericht |
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Surata hat folgendes geschrieben: | Ich würde es so sagen:
Sie hat fahrlässige Körperverletzung begangen. Er hat fahrlässige Körperverletzung in Kauf genommen. |
Wobei es für mich einen Unterschied macht, ob jemand diese Körperverletzung in Kauf nimmt, wenn er von der tatsächlichen Gefahr weiß (sprich: er weiß, Person XX ist definitiv HIV-infiziert), oder ob er das nur für ein rein hypothetisches Risiko mit geringer Wahrscheinlichkeit hält (sprich: er denkt, Person XX könnte ja theoretisch HIV-infiziert sein, aber beim Anteil von HIV-Kranken im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung ist diese Wahrscheinlichkeit nicht ganz so groß und das Risiko für ihn deshalb in Kauf zu nehmen).
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Rasmus entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst
Anmeldungsdatum: 20.05.2004 Beiträge: 17559
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(#1520277) Verfasst am: 17.08.2010, 12:21 Titel: Re: Jugendgericht und Landgericht |
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Graf Zahl hat folgendes geschrieben: | Surata hat folgendes geschrieben: |
Ich finde beide haben fahrlässig gehandelt. Aber die Fahrlässigkeit lag nicht im Verschweigen. |
Ja, beide waren fahrlässig, da stimme ich uneingeschränkt zu.
Man sollte in der heutigen Zeit wissen, auf was man sich bei ungeschütztem GV u. U. einläßt.
Aber m. E. spielt hier eben der Wissensvorsprung von ihr eine entscheidende Rolle.
Er ist von einer ganz anderen Frage (und Wahrscheinlichkeit) ausgegangen als sie. |
So what?
Zitat: | Bei ihm ging es eher um die Frage, ob sie überhaupt HIV-infiziert ist;
sie hingegen wußte, daß sie infiziert ist, und da lautete die Frage eher, wie wahrscheinlich es ist, daß er sich ansteckt. |
Und?
sie war infiziert, und genau dieses Risiko ist er aus freien Stücken eingegangen.
Zitat: | Ich bezweifle, daß ihr Partner bei gleichem Wissensstand auf GV ohne Kondom bestanden hätte.
Und ich gehe stark davon aus, daß sie das wußte und deshalb nichts gesagt hat. |
Und?
Er hat russisches Roulette spielen wollen und er hat verloren. Dafür ist nur er verantwortlich.
(Es sei denn, sie hat gelogen oder ihn vergewaltigt.)
_________________ Brother Sword of Enlightenment of the Unitarian Jihad
If you ask the wrong questions you get answers like '42' or 'God'.
"Glaubst Du noch oder hüpfst Du schon?"
Sylvia Browne - Wahrsager oder Scharlatan?
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Alchemist registrierter User
Anmeldungsdatum: 03.08.2004 Beiträge: 27898
Wohnort: Hamburg
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(#1520280) Verfasst am: 17.08.2010, 12:24 Titel: Re: Jugendgericht und Landgericht |
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Ilmor hat folgendes geschrieben: | Surata hat folgendes geschrieben: |
Ich würde es so sagen:
Sie hat fahrlässige Körperverletzung begangen. Er hat fahrlässige Körperverletzung in Kauf genommen. |
Wie meinst du das jetzt genau?
a) Er hat in Kauf genommen, dass sie AIDS haben könnte, ohne es zu wissen?
b) Er hat in Kauf genommen, dass sie AIDS haben könnte und ihn nicht davon erzählen würde |
sie hat nicht AIDS, sie ist HIV-positiv
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Naastika RL rulez<->auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 23.11.2003 Beiträge: 6100
Wohnort: an der Fütterungsstelle der Eichhörnchen
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(#1520283) Verfasst am: 17.08.2010, 12:28 Titel: |
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Graf Zahl hat folgendes geschrieben: | Arha hat folgendes geschrieben: | OK, ich gebe zu, nicht den gedamten Fred gelesen und das Fernsehen in der Frage genau verfolgt zu haben, aber wie soll das Gericht eigentlich feststellen, ob SIE ihn angesteckt hat?
Hast der Typ bei allen anderen Bräuten, mit denen er im Heu rumgetollt ist, jedesmal ein Kondom genutzt?
Lässt sich irgendwie wissenschaftlich nachweisen, dass es genau dieser Virus ist, den die Angeklagte in sich trägt bzw. im Zeitpunkt des Verkehrs getragen hat (die Viecher mutieren doch andauern...oder?).
Also, die Beweisführung finde ich eher schwierig...
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http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=1519423#1519423 |
Zahl, danke!
A.
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Graf Zahl untot
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 7040
Wohnort: Universum
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(#1520285) Verfasst am: 17.08.2010, 12:30 Titel: Re: Jugendgericht und Landgericht |
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Rasmus hat folgendes geschrieben: | Graf Zahl hat folgendes geschrieben: | Surata hat folgendes geschrieben: |
Ich finde beide haben fahrlässig gehandelt. Aber die Fahrlässigkeit lag nicht im Verschweigen. |
Ja, beide waren fahrlässig, da stimme ich uneingeschränkt zu.
Man sollte in der heutigen Zeit wissen, auf was man sich bei ungeschütztem GV u. U. einläßt.
Aber m. E. spielt hier eben der Wissensvorsprung von ihr eine entscheidende Rolle.
Er ist von einer ganz anderen Frage (und Wahrscheinlichkeit) ausgegangen als sie. |
So what?
Zitat: | Bei ihm ging es eher um die Frage, ob sie überhaupt HIV-infiziert ist;
sie hingegen wußte, daß sie infiziert ist, und da lautete die Frage eher, wie wahrscheinlich es ist, daß er sich ansteckt. |
Und? |
Sorry, aber wenn Du wirklich verstehst, was ich hier geschrieben habe, und diese Fragen stellst, hast Du anscheinend ein anderes Verständnis von Schuldanteilen als ich und weitere Ausführungen von mir könnten da auch nichts daran ändern.
Rasmus hat folgendes geschrieben: | Er hat russisches Roulette spielen wollen und er hat verloren. Dafür ist nur er verantwortlich. |
So einfach ist das nicht.
Das war russisches Roulette, bei dem einem Teilnehmer die tatsächlichen Bedingungen des Spiels verschwiegen wurden.
Um es gang grob zu formulieren:
Es ist ein Unterschied, ob er davon ausgeht, daß er (wie bei russischem Roulette eben üblich) einen Revolver mit einer Kugel in einer Kammer bekommt, oder ob sie ihm wissentlich einen Revolver in die Hand drückt, bei dem in fünf Kammern eine Kugel steckt...
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Rasmus entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst
Anmeldungsdatum: 20.05.2004 Beiträge: 17559
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(#1520309) Verfasst am: 17.08.2010, 13:01 Titel: Re: Jugendgericht und Landgericht |
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Graf Zahl hat folgendes geschrieben: |
So einfach ist das nicht.
Das war russisches Roulette, bei dem einem Teilnehmer die tatsächlichen Bedingungen des Spiels verschwiegen wurden. |
Nein, wurden sie eben nicht.
die tatsächlichen Bedingungen sind "Die Frau könnte AIDS haben". Und sie hatte.
Zitat: | Um es gang grob zu formulieren:
Es ist ein Unterschied, ob er davon ausgeht, daß er (wie bei russischem Roulette eben üblich) einen Revolver mit einer Kugel in einer Kammer bekommt, oder ob sie ihm wissentlich einen Revolver in die Hand drückt, bei dem in fünf Kammern eine Kugel steckt... |
Hat sie aber nicht. Sie hat nur gewusst, dass die eine Kammer dran war, die geladen war. Das kann man dazu sagen, man sollte. Natürlich. Aber ich kann als Spieler nicht erwarten, dass mir das gesagt wird. Wenn mich das stört, soltle ich das Spiel nicht spielen.
aber das ist alles egal:
Ich sehe nicht, wieso sie verpflichtet wäre, das alles zu erzählen.
wie gesagt: Was soll man jemandem alles erzählen müssen, bevor man Sex hat? Wieviel davon sollte man schriftlich festhalten müssen?
Wieso kann ich nicht ebensogut erwarten, dass jeder mit dme ich Sex habe mir nicht nur erzählt, wenn eine HIV Infektion vorliegt, sondern auch noch über aktuelle, verlässliche Testergebnisse verfügt?
Was ist, wenn ich mich infiziere weil jemand nichts von einer HIV-Infektion wusste? Wieso soll icvh nicht auch erwarten können, dass mir über dieses mangelnde wissen Rechenschaft abgelegt wird?
_________________ Brother Sword of Enlightenment of the Unitarian Jihad
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"Glaubst Du noch oder hüpfst Du schon?"
Sylvia Browne - Wahrsager oder Scharlatan?
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immanuela total südlich
Anmeldungsdatum: 20.05.2009 Beiträge: 1846
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(#1520346) Verfasst am: 17.08.2010, 13:41 Titel: |
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Lustig, mir fiel auch sofort das Beispiel ein, dass jemand beim Russischen Roulette besch****, und mehr als eine Patrone in den Revolver packt. Sehr treffend.
Oder ein Finanzberater, der einem hoch riskante Papiere unterjubelt und einen in dem Glauben lässt, man hätte sein Geld bei geringem Risiko angelegt, und dann ist es futsch.
Klar, in beiden Fällen hätte man sich auch mit nur einer Patrone im Revolver die Kugel geben können oder unter sehr ungünstigen Umständen sein ganzes Geld verlieren können. Aber man wäre das Risiko vielleicht nicht eingegangen, wenn man um die höheren Wahrscheinlichkeiten gewußt hätte.
Sie hätte auf Verhütung bestehen müssen und gehört bestraft.
Der Typ hat, wenn auch in geringerem Maß fahrlässig ebenfalls zu seiner Körperverletzung beigetragen, aber es gibt kein Gesetz, dass einem verbietet, sich selbst zu verletzen.
Die Frage ist, was dabei herauskommen würde, wenn die Geschädigten von ihr Schmerzensgeld wollen. Wäre wie bei einem Autounfall, an dessen Zustandekommen der eine mehr, der andere weniger schuld trägt...
_________________ Felix, qui potuit rerum cognoscere causas...
Zuletzt bearbeitet von immanuela am 17.08.2010, 13:45, insgesamt 2-mal bearbeitet |
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Graf Zahl untot
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 7040
Wohnort: Universum
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(#1520347) Verfasst am: 17.08.2010, 13:41 Titel: Re: Jugendgericht und Landgericht |
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Rasmus hat folgendes geschrieben: |
Ich sehe nicht, wieso sie verpflichtet wäre, das alles zu erzählen. |
Nun, wenn Du das selbst nicht siehst, warum man jemandem erzählen sollte, daß man einen lebensbedrohlichen Virus in sich trägt, mit dem ihn bei ungeschütztem Verkehr anstecken könnte, dann kann ich Dich auf keine Weise überzeugen und jegliche Diskussionen mit Dir über dieses Thema muß ich dann für zwecklos und Verschwendung meiner Zeit erachten.
Für mich wäre selbstverständlich, im Falle einer HIV-Infektion sowohl Kondome zu verwenden als auch meinem aktuellen Sexualpartner davon zu erzählen, da ich meine Mitmenschen nicht wissentlich einer Gefahr aussetzen möchte. Wenn eine Person billigend in Kauf nimmt, einer anderen Person Schaden zuzufügen, der letztlich zu deren Tod führen kann, dann halte ich das für hochgradig asozial.
Gemäß Deiner Argumentation/Logik dürfte man jemanden, der Leute vor eine fahrende U-Bahn auf die Gleise schubst, freisprechen, da sein Opfer ja hätte wissen müssen, daß man sich nicht zu nahe an die Gleise stellen sollte, da es genug Irre gibt, die einen dann absichtlich schubsen.
Rasmus hat folgendes geschrieben: | Wieso kann ich nicht ebensogut erwarten, dass jeder mit dme ich Sex habe mir nicht nur erzählt, wenn eine HIV Infektion vorliegt, sondern auch noch über aktuelle, verlässliche Testergebnisse verfügt? |
Ich glaube, den meisten würde das Wissen um eine Infektion ausreichen. Ob jemand ein Testergebnis sehen will, ist seine Sache. Zumindest ist er über das erhöhte Risiko informiert.
Rasmus hat folgendes geschrieben: | Was ist, wenn ich mich infiziere weil jemand nichts von einer HIV-Infektion wusste? Wieso soll icvh nicht auch erwarten können, dass mir über dieses mangelnde wissen Rechenschaft abgelegt wird? |
Irrelevant, in diesem Thread geht es doch gerade darum, daß die infizierte Person davon wußte.
Aber wie ich oben gesagt habe, ich sehe keinen Sinn darin, mit Dir über das Thema zu diskutieren. Meine Freizeit ist sehr dünn gesät, und es wäre für mich nur Zeitverschwendung.
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Wolf registrierter User
Anmeldungsdatum: 23.08.2004 Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause
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(#1520349) Verfasst am: 17.08.2010, 13:43 Titel: |
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_________________ Trish:(
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Ilmor auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 13.12.2008 Beiträge: 7151
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(#1520363) Verfasst am: 17.08.2010, 13:58 Titel: |
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Wolf hat folgendes geschrieben: | |
Dem kann ich nur beipflichten.
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Religionskritik-Wiesbaden homo est creator Dei
Anmeldungsdatum: 04.11.2008 Beiträge: 10333
Wohnort: Wiesbaden
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(#1520365) Verfasst am: 17.08.2010, 14:01 Titel: Wer will über Opfer richten? |
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Zum Nebenkläger
FAZ, 16.08.2010
Autor: Thomas Holl
Ich habe meine Kontrolle verloren
Zitat: | Über die Tante und durch Studioaufnahmen lernte Nadja Benaissa auch den sechs Jahre älteren Künstlerbetreuer kennen. Anfang April 2004 kam es dann nach einem Konzert und Disco-Besuch in der Wohnung der Tante zum ersten Mal zum ungeschützten Sex mit ihm.
„Er wird lernen damit umzugehen“
Für den 34 Jahre alten Mann, der als erster Zeuge vernommen wird, hat die Begegnung mit der Sängerin sein Leben zum Negativen verändert. Mit nur mühsam unterdrückter Wut in der Stimme und Hass in den Augen wendet er sich kurz direkt an seine frühere Geliebte, mit der er „fünf bis sieben mal“ geschlafen hat, davon bei zwei Gelegenheiten ohne Kondom: „Du hast mir soviel Leid zugetragen.“ Als er im Februar 2007 in einem Telefongespräch von Nadjas Tante erfuhr, dass ihre Nichte HIV-infiziert sei, geriet er in Panik. Als sein Hausarzt ihm Tage später mitteilte, dass er sich tatsächlich angesteckt habe, brach für ihn eine Welt zusammen. Mehr als ein Jahr zog er sich aus seinem Beruf zurück, versuchte die Information zu verarbeiten, „schon morgen tot zu sein“. Die Frauen, mit denen er nach Nadja Sex hatte, informierte er über seine Infektion. Mit Nadja versuchte er erfolglos, Kontakt aufzunehmen, um sich mit ihr auszusprechen. Ein Jahr Zeit, das ließ er ihr ausrichten, gebe er ihr, damit sie sich öffentlich zu ihrer Krankheit bekenne und gleichzeitig 100.000 Euro an Aids-Opfer spende. „Mir ging es nicht um Geld. Auch heute nicht.“ |
Wie sich Nadja nach seinen Aussagen weiter verhalten hat, könnt ihr selbst nachlesen.
Mich nerven so einige hier im Thread geäußerten Meinungen, wie der Kerl sei doch selber schuld, etc.
Folgende Punkte stellen sich doch hier ganz anders da, wie von einigen vermutet.
- Sie kannten sich schon länger, vielleicht konnte das Opfer so annehmen, mit ihrem Lebenswandel sei soweit alles in Ordnung
- Sie hatten mehrere male Sex gehabt, geschützt und ungeschützt. Die Angeklagte hatte also genügend Zeit gehabt, ihren Liebhaber über ihre Erkrankung zu informieren.
- Während er seine Sexualpartner über seine Erkrankung informierte, hüllte sich die Angeklagte weiterhin in Schweigen.
- letztlich ist es ihm zu verdanken, das Pandora samt 'Büchse' in Gewahrsam genommen wurden, wer weiß, wen die Frau noch alles infiziert hätte.
_________________ Derzeit ohne Untertitel
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Rasmus entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst
Anmeldungsdatum: 20.05.2004 Beiträge: 17559
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(#1520389) Verfasst am: 17.08.2010, 14:20 Titel: |
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Ilmor hat folgendes geschrieben: | Wolf hat folgendes geschrieben: | |
Dem kann ich nur beipflichten. |
Dann solltet ihr alle drei noch mal nachsehen, was ich tatsächlich geschrieben habe....
_________________ Brother Sword of Enlightenment of the Unitarian Jihad
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Alchemist registrierter User
Anmeldungsdatum: 03.08.2004 Beiträge: 27898
Wohnort: Hamburg
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(#1520396) Verfasst am: 17.08.2010, 14:24 Titel: |
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Rasmus hat folgendes geschrieben: | Ilmor hat folgendes geschrieben: | Wolf hat folgendes geschrieben: | |
Dem kann ich nur beipflichten. |
Dann solltet ihr alle drei noch mal nachsehen, was ich tatsächlich geschrieben habe.... |
Als ich den Threadtitel gestern das erste Mal gelesen hatte, hatte ich befürchtet, dass schon wieder irgendeine völlig banale Promi-Geschichte thematisiert würde.
Dagegen hat sich aber eine interessante Diskussion entwickelt, guten Argumenten auf beiden Seiten, die mich nun völlig unentschlossen dastehen lassen.
Ich weiß nicht, wie ich die Situation bewerten soll, da ich beiden Seiten durchaus etwas abgewinnen kann.
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Surata auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 29.03.2005 Beiträge: 17383
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(#1520516) Verfasst am: 17.08.2010, 17:30 Titel: Re: Jugendgericht und Landgericht |
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Graf Zahl hat folgendes geschrieben: | Surata hat folgendes geschrieben: | Ich würde es so sagen:
Sie hat fahrlässige Körperverletzung begangen. Er hat fahrlässige Körperverletzung in Kauf genommen. |
Wobei es für mich einen Unterschied macht, ob jemand diese Körperverletzung in Kauf nimmt, wenn er von der tatsächlichen Gefahr weiß (sprich: er weiß, Person XX ist definitiv HIV-infiziert), oder ob er das nur für ein rein hypothetisches Risiko mit geringer Wahrscheinlichkeit hält (sprich: er denkt, Person XX könnte ja theoretisch HIV-infiziert sein, aber beim Anteil von HIV-Kranken im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung ist diese Wahrscheinlichkeit nicht ganz so groß und das Risiko für ihn deshalb in Kauf zu nehmen). |
Es gibt ja noch ne Menge andere Sachen als HIV. Und viele davon merkt man auch nicht (sofort). Von daher ist die Art der Krankheit eher irrelevant (außer in Bezug auf die weiteren Auswirkungen) und ob "man" davon weiß.
Klar machts nen Unterschied, ob jemand wissentlich oder unwissentlich Schaden erzeugt - juristisch ist aber meines Wissens Absicht/Wille entscheidend, nicht Wissen.
Der Schaden war hier Ergebnis des Verzichtes aufs Kondom, und für den sind beide verantwortlich.
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Argeleb Misanthropischer Humanist
Anmeldungsdatum: 02.01.2010 Beiträge: 2060
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(#1520658) Verfasst am: 17.08.2010, 20:09 Titel: Re: Jugendgericht und Landgericht |
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Graf Zahl hat folgendes geschrieben: |
Rasmus hat folgendes geschrieben: | Er hat russisches Roulette spielen wollen und er hat verloren. Dafür ist nur er verantwortlich. |
So einfach ist das nicht.
Das war russisches Roulette, bei dem einem Teilnehmer die tatsächlichen Bedingungen des Spiels verschwiegen wurden.
Um es gang grob zu formulieren:
Es ist ein Unterschied, ob er davon ausgeht, daß er (wie bei russischem Roulette eben üblich) einen Revolver mit einer Kugel in einer Kammer bekommt, oder ob sie ihm wissentlich einen Revolver in die Hand drückt, bei dem in fünf Kammern eine Kugel steckt... |
So einfach ist es nun auch wieder nicht, denn das würde Vorsatz bedeuten.
Es ist eher so:
Sie haben russisches Roulette gespielt, sie hat ihm dabei die Waffe an den Kopf gehalten und gesehen, dass die Kugel im Lauf ist. Aber er hat abgedrückt, weil sie ihm verschwiegen hat, dass die Kugel im Lauf ist.
Wer hat jetzt mehr Schuld?
Nichts für ungut, wer ungeschützt mit wildfremden Menschen Sex hat, der hat kein Mitleid verdient. Es lag nämlich viel mehr in seinem Interesse sich zu schützen. Und jetzt will er für diese Dummheit auch noch mit Geld belohnt werden. Das ist dreist.
_________________ Denny Crane!
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Wolf registrierter User
Anmeldungsdatum: 23.08.2004 Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause
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(#1520664) Verfasst am: 17.08.2010, 20:14 Titel: Re: Jugendgericht und Landgericht |
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Argeleb hat folgendes geschrieben: | Das ist dreist. |
Dreist ist es als wissender HIVler nichts zusagen und auf kein Kondom zu bestehen.
_________________ Trish:(
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Rasmus entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst
Anmeldungsdatum: 20.05.2004 Beiträge: 17559
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(#1520667) Verfasst am: 17.08.2010, 20:17 Titel: Re: Jugendgericht und Landgericht |
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Wolf hat folgendes geschrieben: | Argeleb hat folgendes geschrieben: | Das ist dreist. |
Dreist ist es als wissender HIVler nichts zusagen und auf kein Kondom zu bestehen. |
Und Dreistigkeit ist grundsätzlich illegal seit ...?
_________________ Brother Sword of Enlightenment of the Unitarian Jihad
If you ask the wrong questions you get answers like '42' or 'God'.
"Glaubst Du noch oder hüpfst Du schon?"
Sylvia Browne - Wahrsager oder Scharlatan?
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Graf Zahl untot
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 7040
Wohnort: Universum
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(#1520669) Verfasst am: 17.08.2010, 20:21 Titel: Re: Jugendgericht und Landgericht |
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Surata hat folgendes geschrieben: | Graf Zahl hat folgendes geschrieben: | Surata hat folgendes geschrieben: | Ich würde es so sagen:
Sie hat fahrlässige Körperverletzung begangen. Er hat fahrlässige Körperverletzung in Kauf genommen. |
Wobei es für mich einen Undeerschied macht, ob jemand diese Körperverletzung in Kauf nimmt, wenn er von der tatsächlichen Gefahr weiß (sprich: er weiß, Person XX ist definitiv HIV-infiziert), oder ob er das nur für ein rein hypothetisches Risiko mit geringer Wahrscheinlichkeit hält (sprich: er denkt, Person XX könnte ja theoretisch HIV-infiziert sein, aber beim Anteil von HIV-Kranken im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung ist diese Wahrscheinlichkeit nicht ganz so groß und das Risiko für ihn deshalb in Kauf zu nehmen). |
Es gibt ja noch ne Menge andere Sachen als HIV. Und viele davon merkt man auch nicht (sofort). Von daher ist die Art der Krankheit eher irrelevant (außer in Bezug auf die weiteren Auswirkungen) und ob "man" davon weiß. |
Sorry, aber ich kann Deine Schlußfolgerung nicht nachvollziehen bzw. ich sehe hier keinen logischen Schluß.
Niemand verlangt, daß jemand vor dem Sex seine tagesaktuelle Krankenakte auf den Tisch legt.
Wenn eine Person zum Zeitpunkt des Verkehrs nicht weiß, daß sie einen tödlichen Virus hat, dann trifft sie keine Schuld.
Wenn ihr aber nun einmal wohl bekannt ist, daß sie einen Virus in sich trägt, der zum Tode führen kann, dann ändert sich die Sachlage für mich automatisch. Dann ist es nicht mehr nur ein hypothetisches, vorstellbares Risiko, sondern ein konkretes Risiko, es ist ein Fakt.
Surata hat folgendes geschrieben: |
Klar machts nen Unterschied, ob jemand wissentlich oder unwissentlich Schaden erzeugt - juristisch ist aber meines Wissens Absicht/Wille entscheidend, nicht Wissen. |
Ich denke aber, daß Fahrlässigkeit durchaus eine Rolle spielt.
Wie das juristisch genau aussieht, weiß ich nicht, ich bin kein Jurist.
Ich halte es für eine Selbstverständlichkeit, dem Sexualpartner über so etwas zu berichten. Ich kann es ehrlich gesagt überhaupt nicht nachvollziehen, wieso man das nicht tut, außer man ist vielleicht ein Soziopath, dem jegliches Verantwortungsgefühl gegenüber seinen Mitmenschen abgeht und dem deren Wohlergehen scheißegal ist, oder man ist dumm.
Ich wüßte zu gerne, was in deren Kopf vorgegangen ist bzw. was nicht.
Surata hat folgendes geschrieben: | Der Schaden war hier Ergebnis des Verzichtes aufs Kondom, und für den sind beide verantwortlich. |
Du ziehst hier einen verfrühten Schlußstrich beim Anfang der Kausalitätskette. Hätte _er_ gewußt, daß sie HIV-positiv ist, hätte er mit höchster Wahrscheinlichkeit auf ein Kondom bestanden. Und deshalb spielt _ihr_ Wissen und das Ausbleiben der Mitteilung sehr wohl eine Rolle.
_________________ 42
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Evilbert auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.09.2003 Beiträge: 42408
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(#1520670) Verfasst am: 17.08.2010, 20:21 Titel: Re: Jugendgericht und Landgericht |
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Rasmus hat folgendes geschrieben: | Wolf hat folgendes geschrieben: | Argeleb hat folgendes geschrieben: | Das ist dreist. |
Dreist ist es als wissender HIVler nichts zusagen und auf kein Kondom zu bestehen. |
Und Dreistigkeit ist grundsätzlich illegal seit ...? |
...es in dem Fall auch fahrlässige Körperverletzung ist.
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Graf Zahl untot
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 7040
Wohnort: Universum
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(#1520671) Verfasst am: 17.08.2010, 20:22 Titel: Re: Jugendgericht und Landgericht |
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Argeleb hat folgendes geschrieben: | Graf Zahl hat folgendes geschrieben: |
Rasmus hat folgendes geschrieben: | Er hat russisches Roulette spielen wollen und er hat verloren. Dafür ist nur er verantwortlich. |
So einfach ist das nicht.
Das war russisches Roulette, bei dem einem Teilnehmer die tatsächlichen Bedingungen des Spiels verschwiegen wurden.
Um es gang grob zu formulieren:
Es ist ein Unterschied, ob er davon ausgeht, daß er (wie bei russischem Roulette eben üblich) einen Revolver mit einer Kugel in einer Kammer bekommt, oder ob sie ihm wissentlich einen Revolver in die Hand drückt, bei dem in fünf Kammern eine Kugel steckt... |
So einfach ist es nun auch wieder nicht, denn das würde Vorsatz bedeuten. |
Nein, Vorsatz wäre es gewesen, wenn alle sechs Kammern eine Kugel enthielten...
_________________ 42
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Argeleb Misanthropischer Humanist
Anmeldungsdatum: 02.01.2010 Beiträge: 2060
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(#1520674) Verfasst am: 17.08.2010, 20:25 Titel: Re: Jugendgericht und Landgericht |
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Wolf hat folgendes geschrieben: | Argeleb hat folgendes geschrieben: | Das ist dreist. |
Dreist ist es als wissender HIVler nichts zusagen und auf kein Kondom zu bestehen. |
Ich nehme Nadja ja nicht Schutz, sie hat ganz klar fahrlässig gehandelt. Aber so zu tun, als wäre ihre Fahrlässigkeit schlimmer als die ihres Geschlechtspartners, kann ich nicht nachvollziehen.
Wäre sie wirklich so schlecht, hätte sie behauptet, sie hat ihn gewarnt. Wer könnte ihr das Gegenteil beweisen, und schon wäre sie fein raus.
_________________ Denny Crane!
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