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No Angels Sängerin Nadja vor Gericht
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Heiner
Grundrechte-Fan



Anmeldungsdatum: 29.05.2006
Beiträge: 1217

Beitrag(#1522641) Verfasst am: 20.08.2010, 15:54    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Rasmus

Das sehe ich anders. Der Typ hat kein Kondom benutzt: Selbst schuld! Ihm war das Risiko hinreichend egal.


Zitat:
Rasmus
Mal davon abhgesehen, dass mir "Moral" völlig egal ist und Ethik nicht das selbe ist wie Jura.


Dass dir Moral „völlig egal“ ist, stellst du ja hier unter Beweis.

Fragt sich nur, warum du dich hier zu moralischen Fragen äußerst. Um zu trollen?

Zitat:
esme

Und nein, daraus folgt noch keineswegs die Bewertung der Handlung, was ich auch nie behauptet habe. Aber dass du immer wieder dieses falsche Argument wiederholst, zeigt, dass du die Situation überhaupt nicht richtig verstehst.

Wie immer gilt auch: Daraus, dass ich dir sage, dass du was nicht verstanden hast, folgt nicht, dass ich Unrecht habe und dir das nur sage, weil du anderer Meinung bist.


Diese "Argumentations"weise von Rasmus ist mir aus anderen Zusammenhängen in negativer Erinnerung. Siehe dazu meine Signatur. zwinkern

Rasmus wird auch noch auf S. 24 die Meinung vertreten, dass der „Typ selbst schuld“ ist - selbstverständlich ohne auf die fundierten Gegenargumente hierzu ernsthaft einzugehen oder seine eigene Position auf innere Widersprüche hin noch einmal zu reflektieren.

Argumentieren ist eben eine Kunst, die nicht jeder beherrscht.
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„Nicht der Lockdown hat dazu geführt, dass die Infektionsausbreitung sich abgebremst hat, sondern unser Immunsystem hat das vermocht.“ Epidemiologin Angela Spelsberg, Ex-Frau von Karl Lauterbach.
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Argeleb
Misanthropischer Humanist



Anmeldungsdatum: 02.01.2010
Beiträge: 2059

Beitrag(#1522709) Verfasst am: 20.08.2010, 19:29    Titel: Antworten mit Zitat

fwo hat folgendes geschrieben:
Argeleb hat folgendes geschrieben:

Eine Frage hätte ich ja noch:
Wo ist eigentlich das öffentliche Interesse bei diesem Fall?

Ich interpretier das mal als Interesse/Neugier der Öffentlichkeit.
In erster Linie in der medialen Bekanntheit der Angeklagten.

Ein allgemeines öffentliches Interesse besteht natürlich darin, die Aidsproblematik wieder zu vergegenwärtigen, um den Grad der Sorglosigkeit wieder etwas zurückzuschrauben.

fwo


Sorglosigkeit zurückschrauben sagst du? Ok, aber ich sehe es doch so, dass man als Gesunder erst Recht weiterhin sorglos sein kann, denn schließlich wird ja jeder verdonnert, wenn er mich mit HIV ansteckt und das wissen musste. Wie kann also eine Verurteilung von Nadja dazu beitragen, die Sorglosigkeit zu verringern? Würde nicht eher genau das Gegenteil passieren?

Die Verantwortung des Kranken ist ja höher, also muss ich als Gesunder mich nicht darum kümmern. Und wenn er mich ansteckt, dann häng ich ihn hin und kassiere Schmerzensgeld.

Wenn ich aber weiß, das meine Verantwortung genau gleich groß ist, dann muss ich sie auch wahrnehmen!
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Denny Crane!
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Argeleb
Misanthropischer Humanist



Anmeldungsdatum: 02.01.2010
Beiträge: 2059

Beitrag(#1522711) Verfasst am: 20.08.2010, 19:31    Titel: Antworten mit Zitat

Surata hat folgendes geschrieben:

Sex unterscheidet sich unter anderem von Terroranschlägen dadurch, [...]

Was für ein Hammersatz Lachen
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Denny Crane!
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Argeleb
Misanthropischer Humanist



Anmeldungsdatum: 02.01.2010
Beiträge: 2059

Beitrag(#1522712) Verfasst am: 20.08.2010, 19:36    Titel: Antworten mit Zitat

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:

Ich würde das nun genau anders herum sehen: X ist nicht verpflichtet dazu, gegenüber Dritten seine Krankheit offenzulegen. X darf daher auch lügen, wenn er explizit danach gefragt wird, da sehe ich kein Problem drin. Aber wenn er sie nicht offenlegen will, ist er eben dazu verpflichtet, ungeschützen Sex mit anderen zu vermeiden.


Es ist doch auch so, dass man seinem Arbeitgeber bei bestimmten Fragen belügen darf (Krankheiten, Schwangerschaft, etc.).
Aber deine letzte Forderung ist gefährlich, denn dann folgt kurz darauf die Kondompflicht für Ungetestete und/oder eine Testpflicht (für alle möglichen Krankeiten).
Ich hab das jetzt noch nicht zu Ende gedacht, aber mir gefällt die Richtung nicht, in die das gehen würde...
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Argeleb
Misanthropischer Humanist



Anmeldungsdatum: 02.01.2010
Beiträge: 2059

Beitrag(#1522714) Verfasst am: 20.08.2010, 19:39    Titel: Antworten mit Zitat

Heiner hat folgendes geschrieben:

Zitat:
Rasmus
Mal davon abhgesehen, dass mir "Moral" völlig egal ist und Ethik nicht das selbe ist wie Jura.


Dass dir Moral „völlig egal“ ist, stellst du ja hier unter Beweis.

Fragt sich nur, warum du dich hier zu moralischen Fragen äußerst. Um zu trollen?

Also mir ist Moral übrigens auch völlig egal, aber da es hier um ethische Fragen geht, sollten sich Menschen mit ethischen Grundsätzen, die ich z.B. zu haben glaube, durchaus zu diesen Fragen äußern dürfen, oder meinst du nicht?
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fwo
Caterpillar D9



Anmeldungsdatum: 05.02.2008
Beiträge: 26529
Wohnort: im Speckgürtel

Beitrag(#1522720) Verfasst am: 20.08.2010, 19:50    Titel: Antworten mit Zitat

Argeleb hat folgendes geschrieben:
.....
Aber deine letzte Forderung ist gefährlich, denn dann folgt kurz darauf die Kondompflicht für Ungetestete und/oder eine Testpflicht (für alle möglichen Krankeiten).
Ich hab das jetzt noch nicht zu Ende gedacht, aber mir gefällt die Richtung nicht, in die das gehen würde...

Deine Befürchtungen im Konjunktiv II sind zum Einen daneben, weil APs Antwort bereits Gesetzeslage ist.

Zum Zweiten sind sie auf Grund der besonderen Eigenschaften des HIV-Virus so: Die Infektion ist auf Dauer tödlich, die Krankheitsfolgen zur Zeit nur aufschieb- aber nicht abwendbar und das nur unter erheblichem Einsatz von Mitteln. Es gibt also noch nicht wirklich ein Mittel gegen diese Krankheit: in unserer Marktgesellschaft bezeichnet man soetwas als Alleinstellungsmerkmal. Die Befürchtung, dass der rechtliche Standard, der um dies Krankheit geschaffen wurde, einfach auf andere übertragen wird, ist unbegründet.

Allerdings ist es in Gesellschaften, in denen das recht des Stärkeren, vulgo die persönliche Verantwortung für sich selbst, stärker vertreten wird als bei uns, in erheblich stärkeren Maße üblich, an dieser Ecke privatrechtlich anzusetzen - das Schadensrecht in den USA mag da als Beispiel dienen: Da kann es nach Erzählungen eines amerikanischen Beraters durchaus passieren, dass jemand, der krank in eine Firma kommt, für Ersatzleistungen herangezogen wird, wenn er dabei jemanden ansteckt und der dann ausfällt. Wer in den USA soetwas macht, ist gut beraten, sich die Information der Anwesenden sowie deren Einwilligung in seien weitere Gegenwart schriftlich bestätigen zu lassen.

fwo
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Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.

The skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. Isso.

Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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fwo
Caterpillar D9



Anmeldungsdatum: 05.02.2008
Beiträge: 26529
Wohnort: im Speckgürtel

Beitrag(#1522722) Verfasst am: 20.08.2010, 19:52    Titel: Antworten mit Zitat

Argeleb hat folgendes geschrieben:
Heiner hat folgendes geschrieben:

Zitat:
Rasmus
Mal davon abhgesehen, dass mir "Moral" völlig egal ist und Ethik nicht das selbe ist wie Jura.


Dass dir Moral „völlig egal“ ist, stellst du ja hier unter Beweis.

Fragt sich nur, warum du dich hier zu moralischen Fragen äußerst. Um zu trollen?

Also mir ist Moral übrigens auch völlig egal, aber da es hier um ethische Fragen geht, sollten sich Menschen mit ethischen Grundsätzen, die ich z.B. zu haben glaube, durchaus zu diesen Fragen äußern dürfen, oder meinst du nicht?

Nur für Dumme wie mich: Kannst Du mal den Unterschied zwischen moralischem Handeln und dem Handeln nach ethischen Maßstäben erklären?

fwo
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1522725) Verfasst am: 20.08.2010, 19:57    Titel: Antworten mit Zitat

fwo hat folgendes geschrieben:
Argeleb hat folgendes geschrieben:
Heiner hat folgendes geschrieben:

Zitat:
Rasmus
Mal davon abhgesehen, dass mir "Moral" völlig egal ist und Ethik nicht das selbe ist wie Jura.


Dass dir Moral „völlig egal“ ist, stellst du ja hier unter Beweis.

Fragt sich nur, warum du dich hier zu moralischen Fragen äußerst. Um zu trollen?

Also mir ist Moral übrigens auch völlig egal, aber da es hier um ethische Fragen geht, sollten sich Menschen mit ethischen Grundsätzen, die ich z.B. zu haben glaube, durchaus zu diesen Fragen äußern dürfen, oder meinst du nicht?

Nur für Dumme wie mich: Kannst Du mal den Unterschied zwischen moralischem Handeln und dem Handeln nach ethischen Maßstäben erklären?

fwo


Moralisch ist was der Papst sagt, oder was alle glauben oder was alle machen.

Ethik ist das, was bei rauskommt, wenn man über Moral nachdenkt.
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AgentProvocateur
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Wohnort: Berlin

Beitrag(#1522735) Verfasst am: 20.08.2010, 20:04    Titel: Antworten mit Zitat

Argeleb hat folgendes geschrieben:
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Ich würde das nun genau anders herum sehen: X ist nicht verpflichtet dazu, gegenüber Dritten seine Krankheit offenzulegen. X darf daher auch lügen, wenn er explizit danach gefragt wird, da sehe ich kein Problem drin. Aber wenn er sie nicht offenlegen will, ist er eben dazu verpflichtet, ungeschützen Sex mit anderen zu vermeiden.

Es ist doch auch so, dass man seinem Arbeitgeber bei bestimmten Fragen belügen darf (Krankheiten, Schwangerschaft, etc.).
Aber deine letzte Forderung ist gefährlich, denn dann folgt kurz darauf die Kondompflicht für Ungetestete und/oder eine Testpflicht (für alle möglichen Krankeiten).
Ich hab das jetzt noch nicht zu Ende gedacht, aber mir gefällt die Richtung nicht, in die das gehen würde...

Die schiefe Ebene geht in zwei Richtungen. In der einen Richtung liegt die totalitäre, bis ins Letzte absolut voll kontrollierte Gesellschaft, in der anderen Richtung liegt die 'Recht-des-Stärkeren'-Gesellschaft, in der keiner auch nur die geringste Verpflichtung gegenüber einem anderen hat und somit jeder komplett für sich selber sorgen muss, also eigentlich eine Nicht-Gesellschaft. Ohne Pflichten gibt es auch keine Rechte, jedes Recht für Dich bedeutet eine Pflicht für andere.

Welche ethischen Grundsätze hast Du denn?
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Argeleb
Misanthropischer Humanist



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Beitrag(#1522742) Verfasst am: 20.08.2010, 20:12    Titel: Antworten mit Zitat

fwo hat folgendes geschrieben:

Nur für Dumme wie mich: Kannst Du mal den Unterschied zwischen moralischem Handeln und dem Handeln nach ethischen Maßstäben erklären?

fwo


Das Thema beschäftigt ja mehrere Menschen, insofern war es nicht schwer einen Beitrag zum Thema "Moral vs. Ethik" in den Weiten des Internet zu finden.
Moral legt willkürliche Regeln fest, was gut oder schlecht sein soll. Ethisches Handeln sucht den Ausgleich widerstreitender Interessen.
Der Leitfaden für mich: Kants kategorischer Imperativ und die Goldene Regel
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Ilmor
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Beiträge: 7151

Beitrag(#1522747) Verfasst am: 20.08.2010, 20:17    Titel: Antworten mit Zitat

Surata hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:
Surata hat folgendes geschrieben:

In deinem Beispiel ist die Gesetzeslage ja relativ eindeutig.

Ist sie in Nadjas Fall auch.


Jein.
Sex unterscheidet sich unter anderem von Terroranschlägen dadurch, dass es (Zwang und dergleichen außen vor) sich um ein Gemeinschaftsprojekt zweier gleichberechtigter und gleichverantwortlicher Individuen handelt.


Du unterliegst einem Irrtum. In meinem Falle wird Sex nicht mit einem Terroranschlag, sonderm mit dem Besuch eines Einkaufszentrums verglichen. Beides birgt gewisse Risiken (zB AIDS und Terroranschlag).

Surata hat folgendes geschrieben:
Wenn Individuum A seiner Pflicht nicht nachkommt, und Individuum B seiner Plicht ebenfalls nicht nachkommt, dann kann man gerne zum Ergebnis kommen, dass von A mehr Verantwortung nötig gewesen wäre (wegen mehr Information/Sicherheit), das negiert aber die Verantwortung von B nicht, und das passiert mir in diesem Fall zu viel.


Also ist es ok, Passanten zu überfahren, die mit Rot über die Straße laufen? Am Kopf kratzen
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Argeleb
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Anmeldungsdatum: 02.01.2010
Beiträge: 2059

Beitrag(#1522748) Verfasst am: 20.08.2010, 20:20    Titel: Antworten mit Zitat

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Argeleb hat folgendes geschrieben:
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Ich würde das nun genau anders herum sehen: X ist nicht verpflichtet dazu, gegenüber Dritten seine Krankheit offenzulegen. X darf daher auch lügen, wenn er explizit danach gefragt wird, da sehe ich kein Problem drin. Aber wenn er sie nicht offenlegen will, ist er eben dazu verpflichtet, ungeschützen Sex mit anderen zu vermeiden.

Es ist doch auch so, dass man seinem Arbeitgeber bei bestimmten Fragen belügen darf (Krankheiten, Schwangerschaft, etc.).
Aber deine letzte Forderung ist gefährlich, denn dann folgt kurz darauf die Kondompflicht für Ungetestete und/oder eine Testpflicht (für alle möglichen Krankeiten).
Ich hab das jetzt noch nicht zu Ende gedacht, aber mir gefällt die Richtung nicht, in die das gehen würde...

Die schiefe Ebene geht in zwei Richtungen. In der einen Richtung liegt die totalitäre, bis ins Letzte absolut voll kontrollierte Gesellschaft, in der anderen Richtung liegt die 'Recht-des-Stärkeren'-Gesellschaft, in der keiner auch nur die geringste Verpflichtung gegenüber einem anderen hat und somit jeder komplett für sich selber sorgen muss, also eigentlich eine Nicht-Gesellschaft. Ohne Pflichten gibt es auch keine Rechte, jedes Recht für Dich bedeutet eine Pflicht für andere.

Welche ethischen Grundsätze hast Du denn?


Das ist schon klar. In dieser Diskussion gibt es ja zwei Ebenen: Die ethische und die juristische. Ethisch ist das Verhalten von Nadja verwerflich, keine Frage. Aber das Verhalten von Herrn X ist ebenso verwerflich, denn immerhin hat er ja auch eine Ansteckung von Nadja billigend in Kauf genommen, da er ja nicht sicher sein kann HIV- zu sein.

Die juristische Frage ist nun: Gibt man einem der beiden das Recht auf Genugtuung? Und die Befürworter würden das dem meiner Ansicht nach Stärkerem (nämlich dem Gesunden) geben wollen.

Die Frage, die mich umtreibt ist nicht, ob Nadja verantwortungslos gehandelt hat, sondern, ob man dem "Opfer" das Recht auf Genugtuung zubilligt, indem er das Recht auf Klage hat.
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Argeleb
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Anmeldungsdatum: 02.01.2010
Beiträge: 2059

Beitrag(#1522752) Verfasst am: 20.08.2010, 20:25    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:

Also ist es ok, Passanten zu überfahren, die mit Rot über die Straße laufen? Am Kopf kratzen

Nein. Aber wie sieht denn hier die Rechtslage aus?
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1522761) Verfasst am: 20.08.2010, 20:29    Titel: Antworten mit Zitat

Argeleb hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:

Also ist es ok, Passanten zu überfahren, die mit Rot über die Straße laufen? Am Kopf kratzen

Nein. Aber wie sieht denn hier die Rechtslage aus?


Na wie wohl. Man darf natürlich keine Menschen überfahren, auch wenn ihr Verhalten verwerflich sein sollte.
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Argeleb
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Anmeldungsdatum: 02.01.2010
Beiträge: 2059

Beitrag(#1522764) Verfasst am: 20.08.2010, 20:31    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Argeleb hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:

Also ist es ok, Passanten zu überfahren, die mit Rot über die Straße laufen? Am Kopf kratzen

Nein. Aber wie sieht denn hier die Rechtslage aus?


Na wie wohl. Man darf natürlich keine Menschen überfahren, auch wenn ihr Verhalten verwerflich sein sollte.

Und trotzdem dürfte es passieren. Werden die dann auch wegen gefährlicher Körperverletzung verklagt, oder verbucht man das unter Verkehrsunfall?
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Heiner
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Anmeldungsdatum: 29.05.2006
Beiträge: 1217

Beitrag(#1522766) Verfasst am: 20.08.2010, 20:34    Titel: Antworten mit Zitat

Argeleb hat folgendes geschrieben:
Heiner hat folgendes geschrieben:

Zitat:
Rasmus
Mal davon abhgesehen, dass mir "Moral" völlig egal ist und Ethik nicht das selbe ist wie Jura.


Dass dir Moral „völlig egal“ ist, stellst du ja hier unter Beweis.

Fragt sich nur, warum du dich hier zu moralischen Fragen äußerst. Um zu trollen?

Also mir ist Moral übrigens auch völlig egal, aber da es hier um ethische Fragen geht, sollten sich Menschen mit ethischen Grundsätzen, die ich z.B. zu haben glaube, durchaus zu diesen Fragen äußern dürfen, oder meinst du nicht?


Ohne Moral gibt es keine Ethik.
Beides gegeneinander auszuspielen, ist unsinnig.

Führt aber off-topic.
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1522767) Verfasst am: 20.08.2010, 20:35    Titel: Antworten mit Zitat

Argeleb hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Argeleb hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:

Also ist es ok, Passanten zu überfahren, die mit Rot über die Straße laufen? Am Kopf kratzen

Nein. Aber wie sieht denn hier die Rechtslage aus?


Na wie wohl. Man darf natürlich keine Menschen überfahren, auch wenn ihr Verhalten verwerflich sein sollte.

Und trotzdem dürfte es passieren. Werden die dann auch wegen gefährlicher Körperverletzung verklagt, oder verbucht man das unter Verkehrsunfall?


Keine Ahnung, kommt wohl auf den einzelfall an. Wenn der Fahrer jedoch zugibt, dass er den Passanten nur überfahren hat, weil dieser sich verwerflich verhalten hat, dürfte das auf eine gefährlicher Körperverletzung oder Todschlag hinauslaufen.
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AgentProvocateur
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Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 7851
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Beitrag(#1522769) Verfasst am: 20.08.2010, 20:36    Titel: Antworten mit Zitat

Argeleb hat folgendes geschrieben:
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Die schiefe Ebene geht in zwei Richtungen.

Das ist schon klar.

Schien mir aber ganz und gar nicht so, als ob Dir das auch nur im Ansatz klar gewesen wäre. Du hast doch mit der schiefen Ebene argumentiert, aber eben nur in eine Richtung.

Argeleb hat folgendes geschrieben:
In dieser Diskussion gibt es ja zwei Ebenen: Die ethische und die juristische. Ethisch ist das Verhalten von Nadja verwerflich, keine Frage. Aber das Verhalten von Herrn X ist ebenso verwerflich, denn immerhin hat er ja auch eine Ansteckung von Nadja billigend in Kauf genommen, da er ja nicht sicher sein kann HIV- zu sein.

Die juristische Frage ist nun: Gibt man einem der beiden das Recht auf Genugtuung? Und die Befürworter würden das dem meiner Ansicht nach Stärkerem (nämlich dem Gesunden) geben wollen.

Die Frage, die mich umtreibt ist nicht, ob Nadja verantwortungslos gehandelt hat, sondern, ob man dem "Opfer" das Recht auf Genugtuung zubilligt, indem er das Recht auf Klage hat.

Unsinn, die juristische Frage ist keineswegs die nach Genugtuung des Opfers, sie ist vielmehr, festzustellen, ob die allgemeine Pflicht besteht, einen anderen nicht ohne dessen Einwilligung wissentlich und absehbar in eine von ihm wegen fehlender / zurückgehaltener Information nicht abschätzbare Gefahr zu bringen. Oder ob diese Pflicht nicht besteht. Bzw., andersrum, ob man das Recht gegenüber einem Dritten hat, entweder über eine Gefahr informiert zu werden oder von ihm nicht der Gefahr ausgesetzt zu werden, (in einem höheren Maße, als es allgemein als bekannt vorausgesetzt werden darf).
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Argeleb
Misanthropischer Humanist



Anmeldungsdatum: 02.01.2010
Beiträge: 2059

Beitrag(#1522772) Verfasst am: 20.08.2010, 20:41    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Argeleb hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Argeleb hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:

Also ist es ok, Passanten zu überfahren, die mit Rot über die Straße laufen? Am Kopf kratzen

Nein. Aber wie sieht denn hier die Rechtslage aus?


Na wie wohl. Man darf natürlich keine Menschen überfahren, auch wenn ihr Verhalten verwerflich sein sollte.

Und trotzdem dürfte es passieren. Werden die dann auch wegen gefährlicher Körperverletzung verklagt, oder verbucht man das unter Verkehrsunfall?


Keine Ahnung, kommt wohl auf den einzelfall an. Wenn der Fahrer jedoch zugibt, dass er den Passanten nur überfahren hat, weil dieser sich verwerflich verhalten hat, dürfte das auf eine gefährlicher Körperverletzung oder Todschlag hinauslaufen.


Hier hab ich mal einen Beitrag auf einem anderen Forum gefunden:
Ein Kind wurde angefahren, weil es bei Rot über die Ampel gelaufen ist. Das Kind bekam daraufhin eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung (weil der Autofahrer wohl einen Verletzung angegeben hatte). Allerdings konnte der Vater den Fahrer auch wegen fahrlässiger Körperverletzung anzeigen.
Interessant, nicht wahr? In unserem Fall hier geht es aber um gefährliche Körperverletzung, und nicht fahrlässige, das macht nochmal einen Unterschied.

Die Dinge sind eben oft nicht schwarz/weiß...
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1522774) Verfasst am: 20.08.2010, 20:44    Titel: Antworten mit Zitat

Asu dem link hab ich jetzt nur den ersten Satz gelesen.

Der Sohn war 11 steht da drin. Schulterzucken
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Argeleb
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Anmeldungsdatum: 02.01.2010
Beiträge: 2059

Beitrag(#1522776) Verfasst am: 20.08.2010, 20:45    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Asu dem link hab ich jetzt nur den ersten Satz gelesen.

Der Sohn war 11 steht da drin. Schulterzucken

Und?
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1522777) Verfasst am: 20.08.2010, 20:46    Titel: Antworten mit Zitat

Argeleb hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Argeleb hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Argeleb hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:

Also ist es ok, Passanten zu überfahren, die mit Rot über die Straße laufen? Am Kopf kratzen

Nein. Aber wie sieht denn hier die Rechtslage aus?


Na wie wohl. Man darf natürlich keine Menschen überfahren, auch wenn ihr Verhalten verwerflich sein sollte.

Und trotzdem dürfte es passieren. Werden die dann auch wegen gefährlicher Körperverletzung verklagt, oder verbucht man das unter Verkehrsunfall?


Keine Ahnung, kommt wohl auf den einzelfall an. Wenn der Fahrer jedoch zugibt, dass er den Passanten nur überfahren hat, weil dieser sich verwerflich verhalten hat, dürfte das auf eine gefährlicher Körperverletzung oder Todschlag hinauslaufen.


Hier hab ich mal einen Beitrag auf einem anderen Forum gefunden:
Ein Kind wurde angefahren, weil es bei Rot über die Ampel gelaufen ist. Das Kind bekam daraufhin eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung (weil der Autofahrer wohl einen Verletzung angegeben hatte). Allerdings konnte der Vater den Fahrer auch wegen fahrlässiger Körperverletzung anzeigen.
Interessant, nicht wahr? In unserem Fall hier geht es aber um gefährliche Körperverletzung, und nicht fahrlässige, das macht nochmal einen Unterschied.

Die Dinge sind eben oft nicht schwarz/weiß...


In der Tat interessant. Allerdings ist es weder Verboten, ohne ein Kondom Sex zu haben, noch hat Nadja irgendeinen Schaden davongetragen. Es war also vielleicht ein schlechtes Beispiel.
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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
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Beitrag(#1522778) Verfasst am: 20.08.2010, 20:47    Titel: Antworten mit Zitat

Argeleb hat folgendes geschrieben:

Hier hab ich mal einen Beitrag auf einem anderen Forum gefunden:
Ein Kind wurde angefahren, weil es bei Rot über die Ampel gelaufen ist. Das Kind bekam daraufhin eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung (weil der Autofahrer wohl einen Verletzung angegeben hatte).
Allerdings konnte der Vater den Fahrer auch wegen fahrlässiger Körperverletzung anzeigen.
Interessant, nicht wahr? In unserem Fall hier geht es aber um gefährliche Körperverletzung, und nicht fahrlässige, das macht nochmal einen Unterschied.

Die Dinge sind eben oft nicht schwarz/weiß...

Kind ist immer im Recht. Zumindest bei uns in Österreich. Zumindest gemäß Fahrschule.
Auch in Deutschland sind Kinder nicht strafmündig, also dürfte es kaum eine Anzeige bekommen haben.
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Trish:(
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1522780) Verfasst am: 20.08.2010, 20:48    Titel: Antworten mit Zitat

Argeleb hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Asu dem link hab ich jetzt nur den ersten Satz gelesen.

Der Sohn war 11 steht da drin. Schulterzucken

Und?


Eine Anzeige gegen ein rechtsunmündiges, elfjähriges Kind? Darf ich mich mal gepflegt totlachen?
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Argeleb
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Anmeldungsdatum: 02.01.2010
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Beitrag(#1522782) Verfasst am: 20.08.2010, 20:51    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:

In der Tat interessant. Allerdings ist es weder Verboten, ohne ein Kondom Sex zu haben, noch hat Nadja irgendeinen Schaden davongetragen. Es war also vielleicht ein schlechtes Beispiel.

Das ist wohl war, wobei, sie hätte ja auch Schaden nehmen können. Oder ist sie dank HIV plötzlich immun gegen Hepatitis? Und wäre der Schaden bei ihr dann nicht ungleich höher. Aber das wären jetzt nur hypothetische Fragen.
Was ich halt nur nicht einsehe, ihn als unschuldiges Opfer darzustellen und sie zu verteufeln.
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Argeleb
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Beiträge: 2059

Beitrag(#1522783) Verfasst am: 20.08.2010, 20:52    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Argeleb hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Asu dem link hab ich jetzt nur den ersten Satz gelesen.

Der Sohn war 11 steht da drin. Schulterzucken

Und?


Eine Anzeige gegen ein rechtsunmündiges, elfjähriges Kind? Darf ich mich mal gepflegt totlachen?


Du darfst, aber ich gebe folgendes zu bedenken: Glaubst du, der Autofahrer hätte auf eine offensichtlich gerechtfertigte Anzeige verzichtet, wenn das Opfer strafmündig gewesen wäre?
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Wolf
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Beitrag(#1522785) Verfasst am: 20.08.2010, 20:56    Titel: Antworten mit Zitat

Argeleb hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:

In der Tat interessant. Allerdings ist es weder Verboten, ohne ein Kondom Sex zu haben, noch hat Nadja irgendeinen Schaden davongetragen. Es war also vielleicht ein schlechtes Beispiel.

Das ist wohl war, wobei, sie hätte ja auch Schaden nehmen können. Oder ist sie dank HIV plötzlich immun gegen Hepatitis? Und wäre der Schaden bei ihr dann nicht ungleich höher. Aber das wären jetzt nur hypothetische Fragen.
Was ich halt nur nicht einsehe, ihn als unschuldiges Opfer darzustellen und sie zu verteufeln.

Hat er Hepatitis? Wusste er das er Hepatitis hat?
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Evilbert
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Beitrag(#1522786) Verfasst am: 20.08.2010, 20:57    Titel: Antworten mit Zitat

Argeleb hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Argeleb hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Asu dem link hab ich jetzt nur den ersten Satz gelesen.

Der Sohn war 11 steht da drin. Schulterzucken

Und?


Eine Anzeige gegen ein rechtsunmündiges, elfjähriges Kind? Darf ich mich mal gepflegt totlachen?


Du darfst, aber ich gebe folgendes zu bedenken: Glaubst du, der Autofahrer hätte auf eine offensichtlich gerechtfertigte Anzeige verzichtet, wenn das Opfer strafmündig gewesen wäre?


Der konkrete Autofahrer sicher nicht. Der ist ja offenbar zu dumm, § 1 Straßenverkehrsordnung zu kennen. Wenn ich den schon als nichtautofahrer und Autohasser kenne, , müsste der Typ eigentlich kastriert, zurecht standrechtlich erschossen und anschließend zu 25 Jahren Zwangsarbeit verurteilt werden Schulterzucken

Seine Apologeten natürlich auch. zynisches Grinsen
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Argeleb
Misanthropischer Humanist



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Beiträge: 2059

Beitrag(#1522787) Verfasst am: 20.08.2010, 21:01    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
Argeleb hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:

In der Tat interessant. Allerdings ist es weder Verboten, ohne ein Kondom Sex zu haben, noch hat Nadja irgendeinen Schaden davongetragen. Es war also vielleicht ein schlechtes Beispiel.

Das ist wohl war, wobei, sie hätte ja auch Schaden nehmen können. Oder ist sie dank HIV plötzlich immun gegen Hepatitis? Und wäre der Schaden bei ihr dann nicht ungleich höher. Aber das wären jetzt nur hypothetische Fragen.
Was ich halt nur nicht einsehe, ihn als unschuldiges Opfer darzustellen und sie zu verteufeln.

Hat er Hepatitis? Wusste er das er Hepatitis hat?

Das weiß ich doch nicht, aber er könnte ja unwissentlich irgendeine Geschlechtskrankheit haben. Aber darum geht es doch die ganze Zeit: Wenn ich nichts weiß, kann mich keiner wegen Körperverletzung verklagen. Fein raus! Also, lasst euch nicht testen.

Hier habe ich noch einen interessanten Fall gefunden: http://aktuelle-urteile.com/index.php?c=21&a=1

Zitat:
Auch bei grüner Ampel auf den Verkehr achten
Eine Fußgängerin war ganz in Gedanken: Sie sah zwar, dass dass die Ampel auf Grün schaltete, schaute sich aber nicht um, als sie die Straße betrat. Ein Auto, das sie nicht gesehen hatte, wich in letzter Sekunde aus, fuhr aber gegen einen Baum. Wer kommt für den Sachschaden auf? Beide, entschied das Gericht. Denn überzeugt sich ein Fußgänger trotz grüner Ampel nicht, dass die Fahrbahn wirklich frei ist, trifft auch ihn eine Mitschuld.


Hm, Nadja war wohl die nicht freie Fahrbahn, von der er sich nicht auf ihre Freiheit hin überprüft hat. Beide schuld!
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Argeleb
Misanthropischer Humanist



Anmeldungsdatum: 02.01.2010
Beiträge: 2059

Beitrag(#1522789) Verfasst am: 20.08.2010, 21:05    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Argeleb hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Argeleb hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Asu dem link hab ich jetzt nur den ersten Satz gelesen.

Der Sohn war 11 steht da drin. Schulterzucken

Und?


Eine Anzeige gegen ein rechtsunmündiges, elfjähriges Kind? Darf ich mich mal gepflegt totlachen?


Du darfst, aber ich gebe folgendes zu bedenken: Glaubst du, der Autofahrer hätte auf eine offensichtlich gerechtfertigte Anzeige verzichtet, wenn das Opfer strafmündig gewesen wäre?


Der konkrete Autofahrer sicher nicht. Der ist ja offenbar zu dumm, § 1 Straßenverkehrsordnung zu kennen. Wenn ich den schon als nichtautofahrer und Autohasser kenne, , müsste der Typ eigentlich kastriert, zurecht standrechtlich erschossen und anschließend zu 25 Jahren Zwangsarbeit verurteilt werden Schulterzucken

Seine Apologeten natürlich auch. zynisches Grinsen


Ja gut, aber die Anzeige war wohl gerechtfertigt, und da liegt doch das Problem. Worauf ich mit dem Beispiel hinaus wollte ist, dass unsere Rechtsprechung manchmal ziemlich merkwürdig sein kann.
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