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No Angels Sängerin Nadja vor Gericht
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1524117) Verfasst am: 23.08.2010, 10:46    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:


Hier geht es aber um eine Situation, in der der Überfahrene sich in einer Art und Weise verhält, die über alle Maßen dafür geeignet ist, sich von nahezu jedem überfahren zu lassen.



Wie fwo ausgeführt hat, ist das nicht vergleichbar. Die Wahrscheinlichkeiten sind vielleicht eher vergleichbar für jemanden, überfahren zu werden, der nachts in einer Kleinstadt schwarz gekleidet eine Straße überquert, statt die nächste nahegelegene Ampel zu nehmen.


Ich räume ja ein, dass das schön blöd ist. Aber nicht zu vergleiche mit der Schuld des heranbrausenden überhöht fahrenden Autofahrer, dem es schon jahrelang egal ist, ob er jemanden überfahren könnte oder nicht.
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1524127) Verfasst am: 23.08.2010, 11:00    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:


Hier geht es aber um eine Situation, in der der Überfahrene sich in einer Art und Weise verhält, die über alle Maßen dafür geeignet ist, sich von nahezu jedem überfahren zu lassen.



Wie fwo ausgeführt hat, ist das nicht vergleichbar. Die Wahrscheinlichkeiten sind vielleicht eher vergleichbar für jemanden, überfahren zu werden, der nachts in einer Kleinstadt schwarz gekleidet eine Straße überquert, statt die nächste nahegelegene Ampel zu nehmen.


Es ist durchaus vergleichbar, auch wenn die Wahrscheinlichkeiten natürlich anders sind.

Zitat:
Ich räume ja ein, dass das schön blöd ist. Aber nicht zu vergleiche mit der Schuld des heranbrausenden überhöht fahrenden Autofahrer, dem es schon jahrelang egal ist, ob er jemanden überfahren könnte oder nicht.


Der rasende Autofahrer verhält sich grundsätzlich anders als der vorsichtige.

Das Verhalten von einer HIV positiven Person, die darüber schweigt, einer HIV positiven Person, die nichts von ihrer Infektion weiß und von einer HIV negativen Person sind nicht so offensichtlich unterschiedlich.

Und wenn ich von einem schnellen Auto überfahren werde, weil ich mich so verhalten habe, dass ich auch von einem langsamen Auto überfahren worden wäre, dann ist es nicht nur völlig überflüssig, dem Fahrer seine Geschwindigkeit zum Vorwurf zu machen - es passiert auch nicht.

Ich meine mich an Berichte zu erinnern, wo ein Kind auf die Straße gelaufen und von einem zu schnell fahrenden Auto erfasst worden ist. Es wurde gezeigt, dass der Wagen auch dann nicht hätte bremsen können, wenn er langsamer gefahren wäre und das das Kind dann ebenso tot oder verletzt gewesen wäre. d.h. hier bedingt das zu schnelle Fahren keine (juristische) Schuld am Unfall.

Ja, Nadja ist zu schnell gefahren, und hätte das nicht tun sollen. Aber ihr Stecher (wie heißt der gleich wieder?) wäre auch von jedem anderen überfahren worden.
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If you ask the wrong questions you get answers like '42' or 'God'.
"Glaubst Du noch oder hüpfst Du schon?"
Sylvia Browne - Wahrsager oder Scharlatan?
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fwo
Caterpillar D9



Anmeldungsdatum: 05.02.2008
Beiträge: 26526
Wohnort: im Speckgürtel

Beitrag(#1524134) Verfasst am: 23.08.2010, 11:13    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:


Hier geht es aber um eine Situation, in der der Überfahrene sich in einer Art und Weise verhält, die über alle Maßen dafür geeignet ist, sich von nahezu jedem überfahren zu lassen.



Wie fwo ausgeführt hat, ist das nicht vergleichbar. Die Wahrscheinlichkeiten sind vielleicht eher vergleichbar für jemanden, überfahren zu werden, der nachts in einer Kleinstadt schwarz gekleidet eine Straße überquert, statt die nächste nahegelegene Ampel zu nehmen.


Ich räume ja ein, dass das schön blöd ist. Aber nicht zu vergleiche mit der Schuld des heranbrausenden überhöht fahrenden Autofahrer, dem es schon jahrelang egal ist, ob er jemanden überfahren könnte oder nicht.

Der rasende Autofahrer müsste aber schon gezielt auf die Fußgänger außerhalb des Ampelbereiches losfahren und ihnen das Ausweichen überlassen, wenn die Situation vergleichbar gemacht werden soll.

Ich halte mein Russisches Roulette für eine treffendere Beschreibung der Situation.

fwo
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Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.

The skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. Isso.

Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1524136) Verfasst am: 23.08.2010, 11:13    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:

Ja, Nadja ist zu schnell gefahren, und hätte das nicht tun sollen. Aber ihr Stecher (wie heißt der gleich wieder?) wäre auch von jedem anderen überfahren worden.


wieso das? hat der mit so vielen ungeschuetzt sex gehabt, dass die wahrscheinlichkeit, sich HIV einzufangen, eh recht hoch war, zwar nicht 100%, aber nahe dran?

(hmmm... mit wievielen muesste man da eigentlich taeglich sex haben, ungeschuetzt? ich glaub, das schafft man gar nicht, wenn man sich nicht gezielt risikopersonen als sexualpartner aussucht.)
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1524141) Verfasst am: 23.08.2010, 11:23    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:
(ich glaub, das schafft man gar nicht, wenn man sich nicht gezielt risikopersonen als sexualpartner aussucht.)

ups, denkfehler, das nehme ich zurueck. man schafft das durchaus, wenn man zB jeden tag ne andere zwecks ungeschuetzten verkehrs abschleppt.

ist irgendwas darueber bekannt, dass der typ, den sie infiziert hat, extrem viele sexualpartnerinnen hatte, ohne gummi?

in dem fall koennte ich mich der argumentation "waere sowieso mit HIV infiziert worden" durchaus anschliessen.

aber in dem fall koennte doch auch eh keiner sagen, ob er ausgerechnet von dieser saengerin angesteckt worden ist...
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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#1524144) Verfasst am: 23.08.2010, 11:26    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:

aber in dem fall koennte doch auch eh keiner sagen, ob er ausgerechnet von dieser saengerin angesteckt worden ist...

Selbst wenn er es von einer anderen späteren hätte, hätte sich Nadja strafbar gemacht.
tridi hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:
(ich glaub, das schafft man gar nicht, wenn man sich nicht gezielt risikopersonen als sexualpartner aussucht.)

ups, denkfehler, das nehme ich zurueck. man schafft das durchaus, wenn man zB jeden tag ne andere zwecks ungeschuetzten verkehrs abschleppt.

Das hätte ich gerne vorgerechnet.
_________________
Trish:(
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1524184) Verfasst am: 23.08.2010, 12:06    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:

aber in dem fall koennte doch auch eh keiner sagen, ob er ausgerechnet von dieser saengerin angesteckt worden ist...

Selbst wenn er es von einer anderen späteren hätte, hätte sich Nadja strafbar gemacht.

weswegen strafbar? gefaehrliche koerperverletzung? siehst du das beschmieren seines penis mit HIV-haltiger koerperfluessigkeit schon als koerperverletzung an, auch wenn der virus nicht in seinen koerper eindringt?

Zitat:

tridi hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:
(ich glaub, das schafft man gar nicht, wenn man sich nicht gezielt risikopersonen als sexualpartner aussucht.)

ups, denkfehler, das nehme ich zurueck. man schafft das durchaus, wenn man zB jeden tag ne andere zwecks ungeschuetzten verkehrs abschleppt.

Das hätte ich gerne vorgerechnet.

seufz... auch das muss ich wieder zurueckziehen, ich habe das risiko beim einmaligen geschlechtsverkehr ueberschaetzt. *weiteres geloescht* eh ich jetzt noch mehr unfug erzaehle, denk ich erstmal nochmal nach Smilie
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1524186) Verfasst am: 23.08.2010, 12:09    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:

aber in dem fall koennte doch auch eh keiner sagen, ob er ausgerechnet von dieser saengerin angesteckt worden ist...

Selbst wenn er es von einer anderen späteren hätte, hätte sich Nadja strafbar gemacht.

weswegen strafbar? gefaehrliche koerperverletzung?


Ich denke mal fahrlässige Körperv., § 229 StGB

Zitat:
Fahrlässige Körperverletzung

Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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Naastika
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Anmeldungsdatum: 23.11.2003
Beiträge: 6100
Wohnort: an der Fütterungsstelle der Eichhörnchen

Beitrag(#1524193) Verfasst am: 23.08.2010, 12:24    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:

aber in dem fall koennte doch auch eh keiner sagen, ob er ausgerechnet von dieser saengerin angesteckt worden ist...

Selbst wenn er es von einer anderen späteren hätte, hätte sich Nadja strafbar gemacht.

weswegen strafbar? gefaehrliche koerperverletzung?


Ich denke mal fahrlässige Körperv., § 229 StGB

Zitat:
Fahrlässige Körperverletzung

Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Ja, die Körperverletzung = Ansteckung (Taterfolg) hätte durch den ungeschützten Sex mit Nadja (Tathandlung) verursacht sein müssen. Ungeschützter Sex ohne die Ansteckung wäre keine Köperverletzung.

A.
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1524195) Verfasst am: 23.08.2010, 12:29    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:

aber in dem fall koennte doch auch eh keiner sagen, ob er ausgerechnet von dieser saengerin angesteckt worden ist...

Selbst wenn er es von einer anderen späteren hätte, hätte sich Nadja strafbar gemacht.

weswegen strafbar? gefaehrliche koerperverletzung?


Ich denke mal fahrlässige Körperv., § 229 StGB

Zitat:
Fahrlässige Körperverletzung

Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


egal ob fahrlaessig oder vorsaetzlich: wo ist die koerperverletzung, wenn der virus in den koerper nicht eindringt, sondern allenfalls draufgeschmiert wird?
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astarte
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 46545

Beitrag(#1524197) Verfasst am: 23.08.2010, 12:33    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:


egal ob fahrlaessig oder vorsaetzlich: wo ist die koerperverletzung, wenn der virus in den koerper nicht eindringt, sondern allenfalls draufgeschmiert wird?

Wenn das zur Infektion reicht, ist es doch gleich.

Sonst wäre zwar Körperverletzung, wenn ein Mann eine Frau ansteckt, aber nicht, wenn eine Frau einen Mann ansteckt.
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Naastika
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Anmeldungsdatum: 23.11.2003
Beiträge: 6100
Wohnort: an der Fütterungsstelle der Eichhörnchen

Beitrag(#1524198) Verfasst am: 23.08.2010, 12:33    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:

aber in dem fall koennte doch auch eh keiner sagen, ob er ausgerechnet von dieser saengerin angesteckt worden ist...

Selbst wenn er es von einer anderen späteren hätte, hätte sich Nadja strafbar gemacht.

weswegen strafbar? gefaehrliche koerperverletzung?


Ich denke mal fahrlässige Körperv., § 229 StGB

Zitat:
Fahrlässige Körperverletzung

Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


egal ob fahrlaessig oder vorsaetzlich: wo ist die koerperverletzung, wenn der virus in den koerper nicht eindringt, sondern allenfalls draufgeschmiert wird?



Eben! Nirgends! Der Virus/das Messer/die Patrone muss in den Köper eindringen

A.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1524199) Verfasst am: 23.08.2010, 12:34    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:

egal ob fahrlaessig oder vorsaetzlich: wo ist die koerperverletzung, wenn der virus in den koerper nicht eindringt, sondern allenfalls draufgeschmiert wird?


Dann ist es mE keine. Ich hab ja auch vor Zig Seiten geschrieben, dass ich nach all den Jahren es für sehr zweifelhaft halte, dass Nadja irgendwas bewiesen werden kann.


Aber blöd finde ich so ein verhalten trotzdem. Das ist wie wenn mein Arbeitgeber keine Warnschilder aufstellt im Vertrauen, dass sich jeder schon von alleine an die UVV halten werde. Das macht erfahrungsgemäß nicht jeder. Führt jetzt aber ab vom Thema
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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#1524200) Verfasst am: 23.08.2010, 12:34    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:

aber in dem fall koennte doch auch eh keiner sagen, ob er ausgerechnet von dieser saengerin angesteckt worden ist...

Selbst wenn er es von einer anderen späteren hätte, hätte sich Nadja strafbar gemacht.

weswegen strafbar? gefaehrliche koerperverletzung? siehst du das beschmieren seines penis mit HIV-haltiger koerperfluessigkeit schon als koerperverletzung an, auch wenn der virus nicht in seinen koerper eindringt?


Wolf hat folgendes geschrieben:

http://de.wikipedia.org/wiki/Schuldhafte_Infektion_mit_HIV hat folgendes geschrieben:

In Deutschland stellt die HIV-Übertragung eine gefährliche Körperverletzung nach den §§ 223 f. Strafgesetzbuch dar. Der ungeschützte Geschlechtsverkehr eines HIV-positiven Menschen ist eine gefährliche Körperverletzung „mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung“ im Sinne von § 224 Absatz 1 Nr. 5. Dabei geht man davon aus, dass es beim ungeschützten Geschlechtsverkehr durch einen HIV-positiven Sexualpartner auf die eingetretene Verletzung und nicht auf die Gefährlichkeit der Handlung ankomme. Im Ergebnis wird also die Tatbegehung als Eignungsdelikt qualifiziert. Unerheblich ist, ob es durch den ungeschützten Geschlechtsverkehr tatsächlich zur Übertragung des HI-Virus kommt.


tridi hat folgendes geschrieben:

egal ob fahrlaessig oder vorsaetzlich: wo ist die koerperverletzung, wenn der virus in den koerper nicht eindringt, sondern allenfalls draufgeschmiert wird?

Versuchte Körperverletzung. Der Versuch ist strafbar.
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1524205) Verfasst am: 23.08.2010, 12:38    Titel: Antworten mit Zitat

Arha hat folgendes geschrieben:
Ungeschützter Sex ohne die Ansteckung wäre keine Köperverletzung.

eben. ich seh einfach nicht, wo man die verletzung des mannes hernehmen will, wenn der nicht angesteckt wird.

gefaehrdung beim verkehr ist zwar auch strafbar, aber nur beim strassen-, bahn-, schiffs- und luft-, nicht jedoch beim sexualverkehr. gesetzesluecke sozu sagen zwinkern
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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#1524216) Verfasst am: 23.08.2010, 12:44    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:
Arha hat folgendes geschrieben:
Ungeschützter Sex ohne die Ansteckung wäre keine Köperverletzung.

eben. ich seh einfach nicht, wo man die verletzung des mannes hernehmen will, wenn der nicht angesteckt wird.

gefaehrdung beim verkehr ist zwar auch strafbar, aber nur beim strassen-, bahn-, schiffs- und luft-, nicht jedoch beim sexualverkehr. gesetzesluecke sozu sagen zwinkern

Ein Mordversuch ist auch strafbar, wenn niemand ermordet wird.
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1524223) Verfasst am: 23.08.2010, 12:49    Titel: Antworten mit Zitat

Arha hat folgendes geschrieben:

Eben! Nirgends! Der Virus/das Messer/die Patrone muss in den Köper eindringen

A.


Also ist es keinen Körperverletzung, wenn ich jemandemn mit einem Metallrohr verprügle? Am Kopf kratzen
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1524235) Verfasst am: 23.08.2010, 13:15    Titel: Antworten mit Zitat

@wolf: ach so, als versuch. also versuch gekoppelt mit nur bedingtem vorsatz. ok, kann man tatsaechlich vertreten.

@ilmor: das metallrohr kann auch verletzen, ohne in den koerper einzudringen. ist also auch koerperverletzung. ein virus dagegen kann ohne in den koerper einzudringen meines erachtens nichts verletzen.
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1524240) Verfasst am: 23.08.2010, 13:17    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:

@ilmor: das metallrohr kann auch verletzen, ohne in den koerper einzudringen. ist also auch koerperverletzung. ein virus dagegen kann ohne in den koerper einzudringen meines erachtens nichts verletzen.


Und was glaubst du dann, wie sich der Mann von Nadja angesteckt hat?
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1524244) Verfasst am: 23.08.2010, 13:24    Titel: Antworten mit Zitat

astarte hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:


egal ob fahrlaessig oder vorsaetzlich: wo ist die koerperverletzung, wenn der virus in den koerper nicht eindringt, sondern allenfalls draufgeschmiert wird?

Wenn das zur Infektion reicht, ist es doch gleich.

kapiere nicht, was du sagen willst. es ging doch grade um den fall, dass keine infektion stattfindet. und ohne eindringen des virus in den koerper ist doch auch eine infektion unmoeglich.

aber ich glaub, wir reden irgendwie aneinander vorbei...
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1524246) Verfasst am: 23.08.2010, 13:26    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:

@ilmor: das metallrohr kann auch verletzen, ohne in den koerper einzudringen. ist also auch koerperverletzung. ein virus dagegen kann ohne in den koerper einzudringen meines erachtens nichts verletzen.


Und was glaubst du dann, wie sich der Mann von Nadja angesteckt hat?


dadurch, dass das virus in seinen koerper eingedrungen ist und sich dort vermehrt hat, wie denn auch sonst?
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1524250) Verfasst am: 23.08.2010, 13:29    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:

@ilmor: das metallrohr kann auch verletzen, ohne in den koerper einzudringen. ist also auch koerperverletzung. ein virus dagegen kann ohne in den koerper einzudringen meines erachtens nichts verletzen.


Und was glaubst du dann, wie sich der Mann von Nadja angesteckt hat?


dadurch, dass das virus in seinen koerper eingedrungen ist und sich dort vermehrt hat, wie denn auch sonst?


Damit machst du aber deine vorherige Argumentation glänzlich sinnlos.
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AgentProvocateur
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Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin

Beitrag(#1524253) Verfasst am: 23.08.2010, 13:34    Titel: Antworten mit Zitat

Argeleb hat folgendes geschrieben:
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Ein fatales Signal an die Gesellschaft wäre es übrigens meiner Ansicht nach, wenn der Gesetzgeber Träger einer gefährlichen, infektiösen Krankheit aus ihrer Verantwortung, die sie aufgrund dessen gegenüber Dritten haben, komplett entlassen würde. Und darauf läuft Deine Ansicht nun mal hinaus.

Da hast du schon Recht. Bei manchen Krankheiten hätte man noch nicht mal die Möglichkeit sich vor einer Ansteckung zu schützen, selbst wenn man von der Erkrankung weiß. Und worauf läuft das dann in der letzten Konsequenz hinaus? Ich kann mich noch gut an die Diskussionen aus den 1980ern zum Thema AIDS erinnern.

Es läuft darauf hinaus, dass jemand, der eine (gefährliche) Infektionskrankheit hat, verpflichtet ist, zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, um möglichst nicht andere gegen deren Willen anzustecken.

Habe ich die gefährliche XY-Grippe und weiß, dass die durch Körperkontakt übertragen wird, dann muss ich Körperkontakt vermeiden und ggf. verweigern.

Das gilt auch dann, wenn jeder weiß, dass die XY-Grippe im Umlauf ist und somit jeder Körperkontakt potentiell gefährlich ist.

Schüttle ich nun dennoch P die Hand, kann ich nicht sagen: 'der ist selber schuld, dass der sich angesteckt hat, der hat doch ins Händeschütteln eingewilligt und der kannte das potentielle Risiko'.

Argeleb hat folgendes geschrieben:
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:

Woran genau siehst Du kein öffentliches Interesse? An absichtlicher oder fahrlässiger Körperverletzung? Oder was jetzt genau?

Ich würde das nicht als Körperverletzung bewerten, ist das so schwer zu verstehen? Was anderes wäre es, wenn jemand sein infiziertes Blut verspritzt.

Was du willst ist folgendes: Verschweigen einer Krankheit = Körperverletzung

Nein, mitnichten. Es geht mir darum, dass jeder mündige Bürger zu bestimmter Rücksichtnahme gegenüber anderen verpflichtet ist. Kommt er der Verpflichtung nicht nach und gefährdet andere mutwillig, dann kann er dafür zur Rechenschaft gezogen werden. So funktioniert unsere Gesellschaft nun mal.

Argeleb hat folgendes geschrieben:
Mal eine etwas theoretische Frage: Wie würdest du denn das Verhalten eines Dritten bewerten, z.B. das ihrer Tante. Mal angenommen, sie hätte gewusst, dass die beiden Sex haben, hätte sie ihn dann darauf hinweisen sollen oder gar müssen, dass Nadja HIV+ ist? Hätte sie sich sonst durch Verschweigen mitschuldig gemacht?

Nein, wieso sollte sie? Sie kann doch gar nicht wissen, ob Nadja ihrer Verantwortung nachkommt oder nicht.

Argeleb hat folgendes geschrieben:
Und nochmal zur moralischen Bewertung: In Peitschenhieben gemessen, würde ich ihr auch ein bis zwei Schläge mehr geben.

Er hat überhaupt nicht moralisch falsch gehandelt! Genausowenig wie P oben. Das ist wohl letztlich der Knackpunkt hier zwischen uns.

Wieso also hat er Deiner Ansicht nach moralisch falsch gehandelt? Wieso würdest Du ihm (bildlich gesagt) Peitschenhiebe zukommen lassen?

Argeleb hat folgendes geschrieben:
Ich finde diese Forderungen an den Staat, uns vor allerlei Unbill zu schützen so lächerlich. Am Ende sind wir so sehr in Watte gepackt, dass wir uns nicht mehr bewegen können.

Zu den Aufgabe eines Rechtsstaates gehört es aber nun mal, seine Bürger vor allerlei Unbill zu schützen. Wenn Du keinen Rechtsstaat willst, was willst Du statt dessen?

----------------------

Edit: 24.08.10 1:22: wollte Beitrag zitieren und habe aus Versehen überschrieben. Jetzt wieder hergestellt. Verlegen


Zuletzt bearbeitet von AgentProvocateur am 24.08.2010, 01:23, insgesamt 5-mal bearbeitet
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1524255) Verfasst am: 23.08.2010, 13:35    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:

Damit machst du aber deine vorherige Argumentation glänzlich sinnlos.

ich glaube eher, dass du die meine vorherige argumentation nicht ganz verstanden hast. es ging nicht rein nur um den fall, wie er sich bei nadja zugetragen hat, sondern zwischenzeitlich auch um die frage der strafbarkeit, wenn er sich nicht angesteckt haette.
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Naastika
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Beitrag(#1524258) Verfasst am: 23.08.2010, 13:38    Titel: Antworten mit Zitat

Also, bei Fahrlässigkeit richtet sich der Wille und das Wissen des Täters nicht auf einen Verletzungserfolgt. Er will den Erfolg nicht, er schafft nur die Gefahr, die sich in einem Schaden konkretisieren kann.
Der Versuch einer fahrlässigen Tat ist nicht strafbar.

Mord und "normale" Köperverletzung sind vorstätzliche Taten, d.h. der Täter weiss, dass sein Tun bestimmten Erfolgt verursacht, und er will das auch.

Und Köperverletzung ist der Eingriff die körperliche Unversehrtheit einer Person. Das ist selbstverständlich auch mit Schlagen mit einem Bleirohr.



A.
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1524261) Verfasst am: 23.08.2010, 13:43    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:

Damit machst du aber deine vorherige Argumentation glänzlich sinnlos.

ich glaube eher, dass du die meine vorherige argumentation nicht ganz verstanden hast. es ging nicht rein nur um den fall, wie er sich bei nadja zugetragen hat, sondern zwischenzeitlich auch um die frage der strafbarkeit, wenn er sich nicht angesteckt haette.


Achso. Ja, es ist auch strafbar, wenn der Partner sich nicht ansteckt. Deshalb wird auch in den Fällen gegen Nadja ermittelt, wo sie ungeschützten Geschlechtsverkehr mit Männern hatte, die sich nicht angesteckt haben.
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Naastika
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Beitrag(#1524266) Verfasst am: 23.08.2010, 13:53    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:

Damit machst du aber deine vorherige Argumentation glänzlich sinnlos.

ich glaube eher, dass du die meine vorherige argumentation nicht ganz verstanden hast. es ging nicht rein nur um den fall, wie er sich bei nadja zugetragen hat, sondern zwischenzeitlich auch um die frage der strafbarkeit, wenn er sich nicht angesteckt haette.


Achso. Ja, es ist auch strafbar, wenn der Partner sich nicht ansteckt. Deshalb wird auch in den Fällen gegen Nadja ermittelt, wo sie ungeschützten Geschlechtsverkehr mit Männern hatte, die sich nicht angesteckt haben.


Nein, gegen sie wurde ermittelt, weil sich einer angesteckt hat bzw. er dieses behauptet. Und daher meinten hier im Forum einige (mich eingeschlossen), dass es nun auf den wissenschaftlichen Beweis ankommt, ob die Viren, die Nadjas Köper "besiedeln" dieselben sind, die den Geschädigen krank machen.
Und wenn sich also beweisen lässt, dass der Geschädigte und die Angeklagten
1. ungeschützten GV hatten,
2. der Geschädigte hiv-pos ist,
3. die Angeklagte hi-pos ist,
4. es sind dieselben Viren
dann dürfte es zu einem Schuldspurch wg. fahrlässigen Köperverletzung kommen.



A.
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tridi
_____



Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1524268) Verfasst am: 23.08.2010, 13:56    Titel: Antworten mit Zitat

Arha hat folgendes geschrieben:
Also, bei Fahrlässigkeit richtet sich der Wille und das Wissen des Täters nicht auf einen Verletzungserfolgt. Er will den Erfolg nicht, er schafft nur die Gefahr, die sich in einem Schaden konkretisieren kann.
Der Versuch einer fahrlässigen Tat ist nicht strafbar.


hier koennte aber statt fahrlaessigkeit bedingter vorsatz vorliegen.

also, wenn ich auf einem grade nur schwach belebten marktplatz meine neue pistole ausprobiere ohne zu gucken, wo die kugel wohl hinfliegen wird, und ich treffe dann einen, dann koennte man mir das als bedingten vorsatz auslegen und mich wegen vorsaetzlichen mordes verurteilen.

wenn ich aber keinen treffe, ist das dann mordversuch?

ich wollte keinen treffen (war mir aber egal) und hab auch keinen getroffen... ist das dann strafbar als kombination von versuch und bedingtem vorsatz oder erfordert versuch nicht doch mehr als nur bedingten vorsatz?

(*selber nochmal nachles* bedingter vorsatz scheint tatsaechlich zu reichen... hmmm...)
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1524278) Verfasst am: 23.08.2010, 14:05    Titel: Antworten mit Zitat

Arha hat folgendes geschrieben:

4. es sind dieselben Viren



Ich kenn mich da nicht aus, ist der Nachweis überhaupt technisch möglich?
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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#1524281) Verfasst am: 23.08.2010, 14:08    Titel: Antworten mit Zitat

Arha hat folgendes geschrieben:

Der Versuch einer fahrlässigen Tat ist nicht strafbar.

Nun geht es aber nicht um eine fahrlässige Körperverletzung, sondern um gefährliche Körperverletzung.
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Trish:(
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