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tridi _____
Anmeldungsdatum: 21.06.2007 Beiträge: 7933
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(#1524287) Verfasst am: 23.08.2010, 14:12 Titel: |
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Noseman hat folgendes geschrieben: | Arha hat folgendes geschrieben: |
4. es sind dieselben Viren |
Ich kenn mich da nicht aus, ist der Nachweis überhaupt technisch möglich? |
man kann verschiedene typen und subtypen unterscheiden (vgl HIV bei wikipedia), also muss das wohl technisch moeglich sein. wie hoch der aufwand ist, weiss ich nicht.
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Evilbert auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.09.2003 Beiträge: 42408
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(#1524288) Verfasst am: 23.08.2010, 14:16 Titel: |
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Wolf hat folgendes geschrieben: | Arha hat folgendes geschrieben: |
Der Versuch einer fahrlässigen Tat ist nicht strafbar. |
Nun geht es aber nicht um eine fahrlässige Körperverletzung, sondern um gefährliche Körperverletzung. |
Nein, die gefährliche K. würde den Vorsatz voraussetzen. Das ist zwar im Gesetzestext nicht so explizit gesagt, geht aber in der Summe aus allen 5 Qualifikationsmerkmalen hervor; die erfordern allesamt jeweils einen Vorsatz.
Es gibt natürlich sicher Fälle, wo jemand andere absichtlich angesteckt hat, nur in dem hier konkreten Falle ist das wohl nicht wahrscheinlich- ich hab jedenfalls dafür sprechend (wie ein Motiv) noch nix gehört.
Zuletzt bearbeitet von Evilbert am 23.08.2010, 14:17, insgesamt einmal bearbeitet |
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Ilmor auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 13.12.2008 Beiträge: 7151
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(#1524289) Verfasst am: 23.08.2010, 14:17 Titel: |
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Arha hat folgendes geschrieben: | Ilmor hat folgendes geschrieben: |
Achso. Ja, es ist auch strafbar, wenn der Partner sich nicht ansteckt. Deshalb wird auch in den Fällen gegen Nadja ermittelt, wo sie ungeschützten Geschlechtsverkehr mit Männern hatte, die sich nicht angesteckt haben. |
Nein, gegen sie wurde ermittelt, weil sich einer angesteckt hat bzw. er dieses behauptet. Und daher meinten hier im Forum einige (mich eingeschlossen), dass es nun auf den wissenschaftlichen Beweis ankommt, ob die Viren, die Nadjas Köper "besiedeln" dieselben sind, die den Geschädigen krank machen. |
Das ist einfach Falsch. Es ist schon strafbar, als Infizierter ungeschützten Verkehr mit einem nicht aufgeklärten Partner zu haben, auch wenn dieser sich nicht infiziert.
focus hat folgendes geschrieben: | Benaissa soll zwischen 2000 und 2004 in fünf Fällen Sex ohne Kondom mit drei Männern gehabt haben. Einen der Männer soll sie angesteckt haben. Die Sängerin muss sich wegen gefährlicher und versuchter gefährlicher Körperverletzung verantworten. Sie steht vor einem Jugendschöffengericht, da sie beim ältesten Tatvorwurf aus dem Jahr 2000 erst 17 Jahre alt war. |
Was dich sicherlich noch interessieren wird:
focus hat folgendes geschrieben: | Am nächsten Mittwoch soll ein Münchner Experte sein immunologisches Gutachten vortragen. Darin geht es um die Rückverfolgung der Virenstämme und um die Frage, ob sich der 34-jährige Künstlerbetreuer, der erst 2007 seine HIV-Diagnose erhielt, tatsächlich bei Benaissa angesteckt hat. Sein vorläufiges schriftliches Gutachten weist nach Angaben des Staatsanwalts auf eine Ansteckung durch Benaissa hin. |
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Ilmor auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 13.12.2008 Beiträge: 7151
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(#1524291) Verfasst am: 23.08.2010, 14:18 Titel: |
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Noseman hat folgendes geschrieben: |
Nein, die gefährliche K. würde den Vorsatz voraussetzen. Das ist zwar im Gesetzestext nicht so explizit gesagt, geht aber in der Summe aus allen 5 Qualifikationsmerkmalen hervor; die erfordern allesamt jeweils einen Vorsatz. |
focus hat folgendes geschrieben: | Benaissa soll zwischen 2000 und 2004 in fünf Fällen Sex ohne Kondom mit drei Männern gehabt haben. Einen der Männer soll sie angesteckt haben. Die Sängerin muss sich wegen gefährlicher und versuchter gefährlicher Körperverletzung verantworten. Sie steht vor einem Jugendschöffengericht, da sie beim ältesten Tatvorwurf aus dem Jahr 2000 erst 17 Jahre alt war. |
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Evilbert auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.09.2003 Beiträge: 42408
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(#1524293) Verfasst am: 23.08.2010, 14:19 Titel: |
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Ilmor hat folgendes geschrieben: |
Das ist einfach Falsch. Es ist schon strafbar, als Infizierter ungeschützten Verkehr mit einem nicht aufgeklärten Partner zu haben, auch wenn dieser sich nicht infiziert. |
Aufgrund welches Gesetzes? Eine gefährliche K. (224) ist es ja wahrscheinlich nicht. S.O.
Und bei einer fahrlässigen K. ist der Versuch nicht strafbar.
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Evilbert auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.09.2003 Beiträge: 42408
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(#1524296) Verfasst am: 23.08.2010, 14:23 Titel: |
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Ilmor hat folgendes geschrieben: | Noseman hat folgendes geschrieben: |
Nein, die gefährliche K. würde den Vorsatz voraussetzen. Das ist zwar im Gesetzestext nicht so explizit gesagt, geht aber in der Summe aus allen 5 Qualifikationsmerkmalen hervor; die erfordern allesamt jeweils einen Vorsatz. |
focus hat folgendes geschrieben: | Benaissa soll zwischen 2000 und 2004 in fünf Fällen Sex ohne Kondom mit drei Männern gehabt haben. Einen der Männer soll sie angesteckt haben. Die Sängerin muss sich wegen gefährlicher und versuchter gefährlicher Körperverletzung verantworten. Sie steht vor einem Jugendschöffengericht, da sie beim ältesten Tatvorwurf aus dem Jahr 2000 erst 17 Jahre alt war. | |
Sie muss sich dafür verantworten. Aber guck Dir mal die Qualifikationsmerkmale an:
Zitat: | § 224
Gefährliche Körperverletzung
(1) Wer die Körperverletzung
1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. |
Welcher davon soll erfüllt sein? Der Erste, weil Viren schädlich sind?
"Beibringen" heisst hier "absichtlich verabreichen, mit dem Ziel, zu schädigen"
Und nicht "nimmt in Kauf, das es passieren könnte".
Letzteres ist nämlich Merkmal von Fahrlässigkeit...
Aber wir wollen doch mal wie beim Kachelmann abwarten, was bei rumkommt.
Ich denke in beiden Fällen: nix.
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Wolf registrierter User
Anmeldungsdatum: 23.08.2004 Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause
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(#1524297) Verfasst am: 23.08.2010, 14:25 Titel: |
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Noseman hat folgendes geschrieben: | Wolf hat folgendes geschrieben: | Arha hat folgendes geschrieben: |
Der Versuch einer fahrlässigen Tat ist nicht strafbar. |
Nun geht es aber nicht um eine fahrlässige Körperverletzung, sondern um gefährliche Körperverletzung. |
Nein, die gefährliche K. würde den Vorsatz voraussetzen. |
Das lässt sich einfach überprüfen: Wie lautet die Anklage gegen Nadja?
Zudem bereits gefühlte 1000 mal verlinkt und zitiert:
wiki hat folgendes geschrieben: | In Deutschland stellt die HIV-Übertragung eine gefährliche Körperverletzung nach den §§ 223 f. Strafgesetzbuch dar. Der ungeschützte Geschlechtsverkehr eines HIV-positiven Menschen ist eine gefährliche Körperverletzung „mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung“ im Sinne von § 224 Absatz 1 Nr. 5. |
_________________ Trish:(
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Ilmor auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 13.12.2008 Beiträge: 7151
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(#1524298) Verfasst am: 23.08.2010, 14:28 Titel: |
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Noseman hat folgendes geschrieben: |
Sie muss sich dafür verantworten. Aber guck Dir mal die Qualifikationsmerkmale an:
Zitat: | § 224
Gefährliche Körperverletzung
(1) Wer die Körperverletzung
1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. |
Welcher davon soll erfüllt sein? Der Erste, weil Viren schädlich sind?
"Beibringen" heisst hier "absichtlich verabreichen, mit dem Ziel, zu schädigen" |
Ich würde mal sagen, schon mal Punkt Nummer 5 ist erfüllt.
Noseman hat folgendes geschrieben: |
Aber wir wollen doch mal wie beim Kachelmann abwarten, was bei rumkommt.
Ich denke in beiden Fällen: nix. |
Das glaube ich auch, dennoch hoffe ich, dass im Falle Kachelmann der Täter, welcher von den beiden das auch sein mag, bestraft wird.
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Wolf registrierter User
Anmeldungsdatum: 23.08.2004 Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause
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(#1524299) Verfasst am: 23.08.2010, 14:29 Titel: |
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Noseman hat folgendes geschrieben: |
Sie muss sich dafür verantworten. Aber guck Dir mal die Qualifikationsmerkmale an:
Zitat: | § 224
Gefährliche Körperverletzung
(1) Wer die Körperverletzung
1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. |
Welcher davon soll erfüllt sein? Der Erste, weil Viren schädlich sind? |
Der Fünfte.
_________________ Trish:(
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tridi _____
Anmeldungsdatum: 21.06.2007 Beiträge: 7933
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(#1524342) Verfasst am: 23.08.2010, 15:14 Titel: |
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Noseman hat folgendes geschrieben: |
Zitat: | § 224
Gefährliche Körperverletzung
(1) Wer die Körperverletzung
1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. |
Welcher davon soll erfüllt sein? Der Erste, weil Viren schädlich sind?
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ja, sogar noch eindeutiger als der hier mehrfach erwaehnte fuenfte, wobei der fuenfte aber auch zutrifft.
Zitat: |
"Beibringen" heisst hier "absichtlich verabreichen, mit dem Ziel, zu schädigen"
Und nicht "nimmt in Kauf, das es passieren könnte".
Letzteres ist nämlich Merkmal von Fahrlässigkeit...
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vorsicht. bei billigendem inkaufnehmen und nicht allzu fernliegender moeglichkeit der infektion kann auch sogenannter bedingter vorsatz vorliegen.
der meinung scheint ja die staatsanwaltschaft, wenn von gefaehrlicher koerperverletzung die rede ist und nicht nur von fahrlaessiger koerperverletzung.
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Argeleb Misanthropischer Humanist
Anmeldungsdatum: 02.01.2010 Beiträge: 2059
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(#1524493) Verfasst am: 23.08.2010, 19:10 Titel: |
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fwo hat folgendes geschrieben: |
Ich halte mein Russisches Roulette für eine treffendere Beschreibung der Situation.
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Wenn du russisches Roulette spielst, dann bist du selber schuld, wenn du dich dabei abknallst. Insofern ist diese Analogie sehr treffend, ich verstehe nur nicht, wo sie meiner Argumentation schaden würde
_________________ Denny Crane!
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Evilbert auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.09.2003 Beiträge: 42408
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(#1524497) Verfasst am: 23.08.2010, 19:12 Titel: |
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Argeleb hat folgendes geschrieben: | fwo hat folgendes geschrieben: |
Ich halte mein Russisches Roulette für eine treffendere Beschreibung der Situation.
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Wenn du russisches Roulette spielst, dann bist du selber schuld, wenn du dich dabei abknallst. Insofern ist diese Analogie sehr treffend, ich verstehe nur nicht, wo sie meiner Argumentation schaden würde |
Es geht um Wahrscheinlichkeiten. Letztendlich ist das Leben an sich ein einziges Russisches Roulette, aber die Frage stellt sich doch, welche Wahrscheinölichkeiten man riskieren kann und welche nicht. Wo genau ist da der Punkt, wo man allein selbst dran schuld ist? Rein prinzipiell wäre der dann schon gegeben, wenn man morgens aufsteht. Wobei auch das wieder selbstverschuldet sein könnte, weil auch dort kann man zu Tode kommen.
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Argeleb Misanthropischer Humanist
Anmeldungsdatum: 02.01.2010 Beiträge: 2059
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(#1524520) Verfasst am: 23.08.2010, 19:26 Titel: |
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Noseman hat folgendes geschrieben: | Argeleb hat folgendes geschrieben: | fwo hat folgendes geschrieben: |
Ich halte mein Russisches Roulette für eine treffendere Beschreibung der Situation.
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Wenn du russisches Roulette spielst, dann bist du selber schuld, wenn du dich dabei abknallst. Insofern ist diese Analogie sehr treffend, ich verstehe nur nicht, wo sie meiner Argumentation schaden würde |
Es geht um Wahrscheinlichkeiten. Letztendlich ist das Leben an sich ein einziges Russisches Roulette, aber die Frage stellt sich doch, welche Wahrscheinölichkeiten man riskieren kann und welche nicht. Wo genau ist da der Punkt, wo man allein selbst dran schuld ist? Rein prinzipiell wäre der dann schon gegeben, wenn man morgens aufsteht. Wobei auch das wieder selbstverschuldet sein könnte, weil auch dort kann man zu Tode kommen. |
Ja, aber die Wahl lautet: 1/6 oder 0 (also ich spiele nicht). Da wähle ich, der unverständlicherweise am Leben hängt, die 0% Wahrscheinlichkeit.
Ob die andere Variante nun 6/6, 5/6 oder sonst wie ist, und ob derjenige, der mir die Waffe in die Hand drückt die genau Wahrscheinlichkeit kennt, ist mir dabei herzlich egal. Denn auch bei 1/6 kann der nächste Schuss tödlich sein, das ist das Problem mit Wahrscheinlichkeiten.
Im vorliegende Sexfall: X% (ohne Kondom) gegen 0% (mit Kondom). Also ich nehme Tor 2
_________________ Denny Crane!
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Ilmor auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 13.12.2008 Beiträge: 7151
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(#1524531) Verfasst am: 23.08.2010, 19:31 Titel: |
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Argeleb hat folgendes geschrieben: |
Ja, aber die Wahl lautet: 1/6 oder 0 (also ich spiele nicht). Da wähle ich, der unverständlicherweise am Leben hängt, die 0% Wahrscheinlichkeit.
Ob die andere Variante nun 6/6, 5/6 oder sonst wie ist, und ob derjenige, der mir die Waffe in die Hand drückt die genau Wahrscheinlichkeit kennt, ist mir dabei herzlich egal. Denn auch bei 1/6 kann der nächste Schuss tödlich sein, das ist das Problem mit Wahrscheinlichkeiten.
Im vorliegende Sexfall: X% (ohne Kondom) gegen 0% (mit Kondom). Also ich nehme Tor 2 |
Die Wahrscheinlichkeit ist aber nun mal nicht 1/6, sondern praktisch Null. Ein besseres Beispiel wäre hier ein Bungee Sprung. Auch hier besteht die Wahrscheinlichkeit, dass das Seil reißt und du gegen den Boden klatscht, aber du würdest wohl kaum den Sprungeinweiser aus der Verantwortung freisprechen, wenn er weiß, dass das Seil nicht richtig befestigt ist, dich aber dennoch Springen lässt.
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Wolf registrierter User
Anmeldungsdatum: 23.08.2004 Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause
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(#1524532) Verfasst am: 23.08.2010, 19:31 Titel: |
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Argeleb hat folgendes geschrieben: |
Ja, aber die Wahl lautet: 1/6 oder 0 (also ich spiele nicht). Da wähle ich, der unverständlicherweise am Leben hängt, die 0% Wahrscheinlichkeit. |
Nur geht es hier nicht um russische Kinderspiele, sondern um Sex. Da ist die Wkeit ohne Information nahe zu 0. Natürlich hängt da noch das Leben dran und es kann schlecht ausgehen, die Alternative hätte wohl gelautet kein Sex, denn Gummi werden sie grad keinen gehabt haben. Mit Gummi ist Wkeit übrigens auch nicht 0.
Wenn ich mich in den Straßenverkehr begebe riskiere ich auch mein Leben und dafür bekomme ich nicht mal Sex.
_________________ Trish:(
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Evilbert auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.09.2003 Beiträge: 42408
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(#1524535) Verfasst am: 23.08.2010, 19:33 Titel: |
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Argeleb hat folgendes geschrieben: | Noseman hat folgendes geschrieben: | Argeleb hat folgendes geschrieben: | fwo hat folgendes geschrieben: |
Ich halte mein Russisches Roulette für eine treffendere Beschreibung der Situation.
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Wenn du russisches Roulette spielst, dann bist du selber schuld, wenn du dich dabei abknallst. Insofern ist diese Analogie sehr treffend, ich verstehe nur nicht, wo sie meiner Argumentation schaden würde |
Es geht um Wahrscheinlichkeiten. Letztendlich ist das Leben an sich ein einziges Russisches Roulette, aber die Frage stellt sich doch, welche Wahrscheinölichkeiten man riskieren kann und welche nicht. Wo genau ist da der Punkt, wo man allein selbst dran schuld ist? Rein prinzipiell wäre der dann schon gegeben, wenn man morgens aufsteht. Wobei auch das wieder selbstverschuldet sein könnte, weil auch dort kann man zu Tode kommen. |
Ja, aber die Wahl lautet: 1/6 oder 0 (also ich spiele nicht). Da wähle ich, der unverständlicherweise am Leben hängt, die 0% Wahrscheinlichkeit.
Ob die andere Variante nun 6/6, 5/6 oder sonst wie ist, und ob derjenige, der mir die Waffe in die Hand drückt die genau Wahrscheinlichkeit kennt, ist mir dabei herzlich egal. Denn auch bei 1/6 kann der nächste Schuss tödlich sein, das ist das Problem mit Wahrscheinlichkeiten.
Im vorliegende Sexfall: X% (ohne Kondom) gegen 0% (mit Kondom). Also ich nehme Tor 2 |
0% ist auch nicht ganz richtig. Und wenn x gegen 0 strebt, ist das Risiko auch zu vernachlässigen, sonst könnte man gar nicht leben in dieser gefährlichen Welt.
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Argeleb Misanthropischer Humanist
Anmeldungsdatum: 02.01.2010 Beiträge: 2059
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(#1524563) Verfasst am: 23.08.2010, 19:55 Titel: |
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Und diese Welt wird glücklicherweise weit weniger gefährlich, wenn man jemanden verklagen kann
Sei es drum. Ich werde weiterhin versuchen mich und andere zu schützen, und falls ich mal eine ansteckende Krankheit bekommen sollte, werde ich auch jeden darüber in Kenntnis setzen, der mit mir intim werden möchte. Und falls ich Opfer einer Ansteckung werde, werde ich wohl nicht den Klageweg suchen.
_________________ Denny Crane!
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Ilmor auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 13.12.2008 Beiträge: 7151
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(#1524566) Verfasst am: 23.08.2010, 19:57 Titel: |
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Argeleb hat folgendes geschrieben: | Und diese Welt wird glücklicherweise weit weniger gefährlich, wenn man jemanden verklagen kann  |
Ja. Genauso wie die Welt weniger gefährlicher wird, wenn man einen Mörder verklagen kann.
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I.R auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 08.10.2006 Beiträge: 9142
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(#1524571) Verfasst am: 23.08.2010, 20:01 Titel: |
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Argeleb hat folgendes geschrieben: | Im vorliegende Sexfall: .... Also ich nehme Tor 2 |
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Evilbert auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.09.2003 Beiträge: 42408
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(#1524580) Verfasst am: 23.08.2010, 20:09 Titel: |
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Argeleb hat folgendes geschrieben: |
Im vorliegende Sexfall: X% (ohne Kondom) gegen 0% (mit Kondom). Also ich nehme Tor 2 |
Gut, dann wollen wir mal Tor 3 aufmachen:
Tor 3
Das war noch nicht der Zong.
Also wenn sie jetzt Tor 1 nehmen, was nicht der Zong sein könnte, gebe ich ihnen 100 Gummipunkte dazu.
Bleibt es bei Tor 2?
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Ilmor auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 13.12.2008 Beiträge: 7151
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(#1524584) Verfasst am: 23.08.2010, 20:11 Titel: |
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Ich würde wechseln. Ziegenproblem und so.
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Telliamed registrierter User
Anmeldungsdatum: 05.03.2007 Beiträge: 5125
Wohnort: Wanderer zwischen den Welten
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(#1524601) Verfasst am: 23.08.2010, 20:31 Titel: |
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Ob das Gericht die psychische Verfassung der jungen Frau qualifizieren kann, die sich mit Wissen um ihre Infizierung dennoch in eine Situation begibt, die doch unter anderen Umständen von aller Welt als etwas Schönes und Beglückendes empfunden werden würde, und die dem anderen Beteiligten den Tod bringen kann?
Manche Vergleiche hier, die sowieso nur konstruierte Gedankenspiele sind, kranken m. E. daran, dass da ein Bösewicht/Tunichtgut mit einem Informationsvorsprung einen Ahnungslosen zur Strecke bringt, dem er eine Information vorenthält.
Aber hier handelt es sich um eine von Außenstehenden kaum noch nachvollziehbare "irre" Extase einer Frau, der man - entsprechend dem heutigen medizinischen Wissensstand und dem Urteil der Mitwelt - ein Todesurteil verkündet hat, die vielleicht noch einmal in ihrem jungen Leben etwas erleben will, möglicherweise enthaltend auch einen Schuß (unbewusster) Rache: wenn Ihr (ein Mann, der sie infizierte) mich schon zugrunde gerichtet habt, mir ist jetzt alles egal ...
Das ist doch keine sorglose, ahnungslos-naive, sondern eine in ihrem Innersten zutiefst tödlich getroffene Frau, die nicht mehr abgewogen rational vorausschauen konnte. Ständig an die tödliche Krankheit zu denken, wie sollte da lustvoller Sex möglich sein? Hier musste so gründlich die grausame Wahrheit verdrängt werden, dass ein zeitweiliges Vergessen möglich wurde und die Situation wahrscheinlich nur wie im Trance erlebt werden konnte, in einer Phase der Unzurechnungsfähigkeit.
Und wenn man so etwas nicht im Leben mitbekommen hat, in der künstlerischen Literatur gibt es solche Zustände. "Blase noch einmal in die Lampe, dann soll sie ausgehen", fordert der tödlich mit Leichengift infizierte Arzt Bazarov in "Väter und Söhne" von Ivan Turgenev seine Geliebte zu einem letzten Kuß auf (nun gut, könnte man sagen, da wusste man noch nicht so genau um die Übertragung von Krankheiten). "Ist mir jetzt egal, wenn ich schon sterben soll, ich reiße alle hier mit in den Tod", schreien andere literarische Helden, die "außer sich" sind, wie Karl IX. in dem Drama von Chenier in der "Bartholomäusnacht". Er liebte Coligny, er achtete Henri von Navarra und doch vergisst er sich.
Das ist doch keine nüchterner Überlegung entspringende, verruchte, bewusst kalkulierte Tat, und beim Sex ist schon bei vielen gesunden Menschen vorübergehend der Verstand für einen Moment außer Kraft gesetzt. Tausende lassen sich trotz aller Warnungen auf so etwas (Ungeschützter Sex)ein, es wird schon nichts passieren, und meistens passiert ja auch nichts. Aber hier eben doch, mit tödlicher Konsequenz.
So, hier spekuliere ich wild herum. Aber es ist doch wahr, wenn hier Vergleiche kommen, wo einer den anderen wissentlich hereinlegt ... irgendwo aus ungewisser Höhe herabstößt, russisches Roulett spielt, Terror kommt ins Spiel - also das geht doch bestimmt an der hier gegebenen Realität vorbei.
Aller Wahrscheinlichkeit müssen beide vor Erreichen eines höheren Alters zugrunde gehen, wenn die Medizin nicht weitere Fiortschritte macht. Menschliche Gerichtsbarkeit könnte freilich warnend wirken, wurde hier (so ähnlich) geäußert.
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fwo Caterpillar D9
Anmeldungsdatum: 05.02.2008 Beiträge: 26529
Wohnort: im Speckgürtel
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(#1524708) Verfasst am: 23.08.2010, 21:45 Titel: |
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Telliamed hat folgendes geschrieben: | .....
Das ist doch keine nüchterner Überlegung entspringende, verruchte, bewusst kalkulierte Tat, ..... |
Wahrscheinlich nicht, und wahrscheinlich wird das Gericht wie üblich die seelische Verfassung zu egründen suchen und bei der Bewertung der Tat berücksichtigen.
Wenn wir uns aber darüber streiten, ob so ein Fall generell strafbar sein soll oder nicht, dann geht es darum, heruszuarbeiten, wo Verantwortlichkeiten liegen können, warum es sich um Veraatwortlichkeiten handelt, und welchen Folgen es für den Mitmenschen hat, wenn man diesen Verantwortlichkiten nicht gerecht wird. Hier wäre es z.B u.a. darum gegangen, den Partner in die Lage zu versetzen, nach seinen eigenen Kriterien der Situation angemessen zu entscheiden.
Dein Post zeigt sehr gut, warum es richtig ist, mit "konstuierten Gedankenspielen" zu arbeiten: Die fokussieren auf das allgemeine Problem, um das sich die Diskussion dreht, während Du den echten Fall betrachtest und in menschliche Tiefen hinabgleitest, über die wir konkret weder etwas wissen, noch dass sie helfen könnten die oben angerissenen algemeinen Fragen klarer zu erkennen geschweige denn zu entscheiden.
fwo
_________________ Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.
The skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. Isso.
Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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Telliamed registrierter User
Anmeldungsdatum: 05.03.2007 Beiträge: 5125
Wohnort: Wanderer zwischen den Welten
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(#1524733) Verfasst am: 23.08.2010, 22:04 Titel: |
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fwo hat folgendes geschrieben: | Telliamed hat folgendes geschrieben: | .....
Das ist doch keine nüchterner Überlegung entspringende, verruchte, bewusst kalkulierte Tat, ..... |
Wahrscheinlich nicht, und wahrscheinlich wird das Gericht wie üblich die seelische Verfassung zu egründen suchen und bei der Bewertung der Tat berücksichtigen.
Wenn wir uns aber darüber streiten, ob so ein Fall generell strafbar sein soll oder nicht, dann geht es darum, heruszuarbeiten, wo Verantwortlichkeiten liegen können, warum es sich um Veraatwortlichkeiten handelt, und welchen Folgen es für den Mitmenschen hat, wenn man diesen Verantwortlichkiten nicht gerecht wird. Hier wäre es z.B u.a. darum gegangen, den Partner in die Lage zu versetzen, nach seinen eigenen Kriterien der Situation angemessen zu entscheiden.
Dein Post zeigt sehr gut, warum es richtig ist, mit "konstuierten Gedankenspielen" zu arbeiten: Die fokussieren auf das allgemeine Problem, um das sich die Diskussion dreht, während Du den echten Fall betrachtest und in menschliche Tiefen hinabgleitest, über die wir konkret weder etwas wissen, noch dass sie helfen könnten die oben angerissenen algemeinen Fragen klarer zu erkennen geschweige denn zu entscheiden.
fwo |
Ehe ich aber Räuberpistolen konstruiere, bei denen einer den anderen mit Absicht hinabstösst oder einem russischen Roulett aussetzt - hier geht es um einvernehmlichen Sex ohne Tötungsabsicht -, denke ich eher an Entscheidungssituationen, vor denen Gerichte in der Vergangenheit standen.
Bei Kindestötung ging es heiß her. Goethe ist inzwischen durch Studium der Akten von dem Vorwurf entlastet worden, er hätte die Hinrichtung einer Kindesmörderin nicht nur gutgeheißen, sondern sogar befördert. Wer bloß den Verfahrensweg betrachtet, mag daran Befriedigung finden, dass er als Staatsminister gar nicht dafür zuständig war.
Auch in solchen Fällen dauerte es eine Weile, bis man erkannte, dass Frauen, die ihre eigenen Kinder töteten, keine seelenlosen Monster waren. Vom ausschließlich sozialen Determinismus (Frauen sind wegen Aussichtslosigkeit ihrer sozialen Lage verzweifelt) des 19./20. Jh., der alle derartigen Fälle zu erkjlären versuchte, kam man dann auch allmählich ab und erkannte, dass es durchaus psychische Momente für die Täterinnen gibt, in denen so etwas geschieht.
Mir fiel sogar so etwas ein, wie "erweiterter Selbstmord". In letzter Konsequenz dürfte es auf so etwas ähnliches ja hinauslaufen.
Das Gericht mag Nadja schuldig sprechen, hier wäre auch, wie angesprochen, die Außenwirkung eines Urteils zu berücksichtigen. Hier sind zwei Leben sowieso nahezu zerstört.
reigniert abwinkend
War vielleicht so was wie ein Plädoyer eines juristischen wie medizinischen Laien für "Unzurechnungsfähigkeit".
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fwo Caterpillar D9
Anmeldungsdatum: 05.02.2008 Beiträge: 26529
Wohnort: im Speckgürtel
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(#1524752) Verfasst am: 23.08.2010, 22:19 Titel: |
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Telliamed hat folgendes geschrieben: | .....
Ehe ich aber Räuberpistolen konstruiere, bei denen einer den anderen mit Absicht hinabstösst oder einem russischen Roulett aussetzt - hier geht es um einvernehmlichen Sex ohne Tötungsabsicht .....
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Du klebst zu sehr am Detail. Hier ging es darum den Zusammenhang zwischen ihrer eigenen Infektion und dem daraus resultierenden anderen Infektionsrisiko im Bild des durch sie gereichten Revolvers herzustellen, der ja nur ein Bild ihrer selbst ist, also immer hochriskant, während der Partner bei seiner Entscheidung davon ausgeht, es mit dem "normalen Risiko aus dem Haufen" zu tun zu haben.
Bei dieser Analogie ging es nicht um Absichten, sondern um Information, (verdeckte) Risiken und deren Einfluss auf Entscheidungen.
fwo
_________________ Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.
The skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. Isso.
Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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AgentProvocateur registrierter User
Anmeldungsdatum: 09.01.2005 Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin
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(#1524920) Verfasst am: 24.08.2010, 01:32 Titel: |
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@Argeleb
Nun gut, Du hast meinen Beitrag nicht beantwortet. Ist ja auch Dein gutes Recht.
Aber dennoch würde mich immer noch brennend interessieren, wie Du zu Dieser Aussage kommst:
Argeleb hat folgendes geschrieben: | Und nochmal zur moralischen Bewertung: In Peitschenhieben gemessen, würde ich ihr auch ein bis zwei Schläge mehr geben. |
Warum hat er Deiner Meinung nach moralisch falsch gehandelt?
Dafür muss es doch eine Begründung geben.
Eigentlich sehe ich da nur zwei Möglichkeiten:
1. Es ist moralisch falsch, sich selber einem Risiko auszusetzen, (aber das wäre Paternalismus)
2. Es ist moralisch falsch, andere einem Risiko auszusetzen. (Weil: hätte ja immerhin sein können, dass er unwissentlich infiziert war und sie nicht und er sie somit einem Risiko ausgesetzt hätte.)
Nun, ich gehe erst mal davon aus, dass Du keinen Paternalismus vertreten willst, also müssen wir den Punkt 2 betrachten.
Nun ist es dann aber so, dass, wenn Du das ernsthaft vertreten willst, Du fast alle Handlungen von Menschen als moralisch falsch ansehen müsstest. So gut wie jede Handlung von Menschen kann potentiell anderen schaden. Man kann sich zu fast jeder Handlung eine potentielle Gefahr unter bestimmten hypothetischen für das Individuum unbekannten Umständen hinzudenken. (Mag sein, dass es da Ausnahmen gibt, mir fällt aber gerade keine ein.)
Alle setzen sich täglich dem ganz normalen Lebensrisiko aus und das wissen sie auch. Das ist unausweichlich. Wäre das moralisch falsch, dann wäre schlicht alles moralisch falsch.
Wenn ich S-Bahn fahre, dann könnte es sein, dass jemand dort eine gefährliche infektiöse (Tröpfcheninfektion) Krankheit hat, von der er nichts weiß. Oder überhaupt wenn ich mit Menschen in Kontakt trete. Es könnte auch sein, dass ich selber eine solche ansteckende Krankheit habe, ohne das zu wissen, das kann ich nicht ausschließen. Aber das macht es doch nicht moralisch falsch für mich, (und somit für alle), mit der S-Bahn zu fahren, oder etwa doch? Denn dann wäre S-Bahn fahren, bzw. überhaupt mit anderen Menschen direkten Kontakt zu haben, generell moralisch falsch. Ist das so?
Na gut, ich will das nicht weiter ausführen, es erscheint mir zwingend, dass ich etwas falsch verstanden habe. Das hört sich einfach zu absurd an.
Es kann also nicht ein hypothetisch mögliches Risiko größer als Null an sich sein, das ungeschützten Geschlechtsverkehr moralisch falsch macht, das wäre völlig absurd. Also muss es etwas anderes sein.
Ist es dann die Höhe des Risikos? Wenn ja: ab welcher zahlenmäßige Höhe wird ein Risiko für andere moralisch falsch und wieso eigentlich?
Aber eigentlich kann es ja auch nicht die statistische Höhe des Risikos sein, denn die kann man hier in diesem Falle wohl als halbwegs bekannt und somit gegenseitig akzeptiert annehmen.
Nun bin ich sehr verwirrt. Etwa doch Punkt 1, also Paternalismus?
Wieso also hat er Deiner Ansicht nach moralisch falsch gehandelt?
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Argeleb Misanthropischer Humanist
Anmeldungsdatum: 02.01.2010 Beiträge: 2059
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(#1524972) Verfasst am: 24.08.2010, 07:56 Titel: |
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Entschuldigung, aber ich musste eben befürchten, dass du mich nach wie vor nicht so richtig verstehst.
Moralisch dürften wir zwei den Fall vermutlich ziemlich ähnlich bewerten, aber darum geht es mir nicht. Was ich ablehne, ist dieses moralische Fehlverhalten juristisch zu ahnden.
Warum? Weil ich kein öffentliches Interesse sehe. Was nützt es der Gesellschaft? Was für ein Signal wird durch ein Urteil ausgesendet?
Wer handelt in deinen Augen denn moralisch besser:
1. Jemand, der ungeschützten GV hat, sich aber nie auf STDs testen lässt
2. Jemand der ungeschützten GV hat, sich aber testen lässt, und danach sein Verhalten ändert
3. Jemand der ungeschützten GV hat, sich aber testen lässt, und danach sein Verhalten nicht ändert
Um nun einer potenziellen Strafe wegen gefährlicher Körperverletzung zu entgehen, wäre doch Verhalten 1 die beste Variante.
Ich bin zwar juristischer Laie, aber der vorgeworfene Straftatbestand ist doch schon ein Witz: Gefährliche Körperverletzung setzt doch voraus, dass das Ziel der Handlung die Körperverletzung war. Ich glaube aber nicht, dass sie aus diesem Grund mit ihm geschlafen hat. Wenn überhaupt, dann müsste man sie wegen "sexueller Befriedigung mit Körperverletzungsfolge" verklagen. Und das klingt in meinen Ohren erst Recht absurd
_________________ Denny Crane!
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Wolf registrierter User
Anmeldungsdatum: 23.08.2004 Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause
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(#1524977) Verfasst am: 24.08.2010, 08:09 Titel: |
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Argeleb hat folgendes geschrieben: |
Entschuldigung, aber ich musste eben befürchten, dass du mich nach wie vor nicht so richtig verstehst.
Moralisch dürften wir zwei den Fall vermutlich ziemlich ähnlich bewerten, aber darum geht es mir nicht. Was ich ablehne, ist dieses moralische Fehlverhalten juristisch zu ahnden.
Warum? Weil ich kein öffentliches Interesse sehe. Was nützt es der Gesellschaft? |
Das Nadja nicht so weiter macht und weitere Teile der Gesellschaft ansteckt.
Das andere sich nicht so verhalten wie es Nadja tat.
_________________ Trish:(
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Argeleb Misanthropischer Humanist
Anmeldungsdatum: 02.01.2010 Beiträge: 2059
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(#1524984) Verfasst am: 24.08.2010, 08:31 Titel: |
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Wollen wir Dummheit belohnen?
_________________ Denny Crane!
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Wolf registrierter User
Anmeldungsdatum: 23.08.2004 Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause
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(#1524989) Verfasst am: 24.08.2010, 08:38 Titel: |
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_________________ Trish:(
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