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Bewährungsstrafe

 
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Lord Snow
I am the one who knocks



Anmeldungsdatum: 05.09.2006
Beiträge: 6445
Wohnort: Würzburg

Beitrag(#1526878) Verfasst am: 26.08.2010, 17:48    Titel: Bewährungsstrafe Antworten mit Zitat

Neulich las was zum Aids-Fall von dem No Angels Star Nadja. Die soll jetzt ja eine Bewährungsstrafe bekommen. Der Fall Nadja spielt für folgende Frage aber keine Rolle, wegen dem Fall kam ich nur auf folgende Gedanken:

Was passiert wenn jemand eine Bewährungsstrafe bekommen hat und die Person ein paar Tage später nochmal vor Gericht steht wegen einer Straftat, die aber zeitlich vor (!) dem anderen Gerichtsurteil für die Bewährungsstrafe liegt?

Geht es erst dann in den Knast für Straftaten die zeitlich nach dem Gerichtsurteil für die Bewährungsstrafe stattfanden oder ist das unabhängig vom Zeitpunkt?
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Ich irre mich nie! Einmal dachte ich, ich hätte mich geirrt, aber da hatte ich mich getäuscht

"Der Gott, der Gott sterben läßt, um Gott zu besänftigen"...Hundert Folianten, die für oder wider das Christentum geschrieben worden sind, ergeben eine geringere Evidenz als der Spott dieser zwei Zeilen.
Denis Diderot
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Argeleb
Misanthropischer Humanist



Anmeldungsdatum: 02.01.2010
Beiträge: 2056

Beitrag(#1526926) Verfasst am: 26.08.2010, 19:32    Titel: Antworten mit Zitat

Ich weiß es nicht, aber ich würde mal vermuten, dass du sofort in den Knast kommst. Fraglich ist, ob die Gefängniszeit zur Bewährung zählt, oder nicht. Ich würde sagen, die Bewährung beginnt dann nach deiner Freilassung.
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Denny Crane!
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Norm
registrierter User



Anmeldungsdatum: 12.02.2007
Beiträge: 8149

Beitrag(#1526958) Verfasst am: 26.08.2010, 20:10    Titel: Antworten mit Zitat

Bin auch nicht sicher, denke aber, dass die Bewährung nur für während der Bewährungszeit begangene Verbrechen aufgehoben wird.
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beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1527006) Verfasst am: 26.08.2010, 21:39    Titel: Antworten mit Zitat

Norm hat folgendes geschrieben:
Bin auch nicht sicher, denke aber, dass die Bewährung nur für während der Bewährungszeit begangene Verbrechen aufgehoben wird.



Das ist auch logisch.
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1527029) Verfasst am: 26.08.2010, 22:23    Titel: Re: Bewährungsstrafe Antworten mit Zitat

Haldir hat folgendes geschrieben:

Was passiert wenn jemand eine Bewährungsstrafe bekommen hat und die Person ein paar Tage später nochmal vor Gericht steht wegen einer Straftat, die aber zeitlich vor (!) dem anderen Gerichtsurteil für die Bewährungsstrafe liegt?

dann muss das neue gericht sowieso die strafe des anderen gerichts und die strafe fuer das neu abzuurteilende delikt zu einer gesamtstrafe zusammenfassen. und es wird dann neu entscheiden muessen, ob diese gesamtstrafe noch zur bewaehrung ausgesetzt werden kann.

also wenn man dich zu zwei jahren auf bewaehrung verurteilt, und dann wird in einem anderen verfahren klar, dass du noch was anderes damals schon ausgefressen hast, so dass man dich zu insgesamt 2 jahren und einem monat verurteilen muss, dann ist das halt leider zuviel fuer bewaehrung und du sitzt ein.

ist aber auch richtig, denn das erste gericht konnte ja nicht wissen, dass du nicht nur das eine delikt verbrochen hast, sondern auch noch das andere. es muss also neu entschieden werden, ob du in freiheit bleiben kannst.


ergaenzung: wenn man dich im ersten verfahren nur zu sieben monaten auf bewaehrung verurteilt hat und dann kommt noch ein monat hinzu, dann wird man natuerlich (hoechstwahrscheinlich) wieder die acht monate auf bewaehrung aussetzen. man muss ja entscheiden, ob man die 8 monate auf bewaehrung aussetzen kann, und widerrufen kann man die bewaehrung nur, wenn du nach dieser verurteilung zu den 8 monaten nochmal was ausfrisst.
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beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1527036) Verfasst am: 26.08.2010, 22:38    Titel: Re: Bewährungsstrafe Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:


ergaenzung: wenn man dich im ersten verfahren nur zu sieben monaten auf bewaehrung verurteilt hat und dann kommt noch ein monat hinzu, dann wird man natuerlich (hoechstwahrscheinlich) wieder die acht monate auf bewaehrung aussetzen. man muss ja entscheiden, ob man die 8 monate auf bewaehrung aussetzen kann, und widerrufen kann man die bewaehrung nur, wenn du nach dieser verurteilung zu den 8 monaten nochmal was ausfrisst.



Das ist das Entscheidende. Selbstverstaendlich bedeutet die Bewaehrungsstrafe nicht automatisch, dass Du fuer das vorhergehende Delikt auch wieder Bewaehrung kriegst. Das entscheidet der Richter dann voellig unabhaengig. Deine Bewaehrung kann aber nicht als gebrochen gelten wegen eines Deliktes, dass Du vor dem Urteil auf Bewaehrung begangen hast und das bloss jetzt erst rauskommt..

Weniger klar ist, was passiert, wenn sich beide Urteile auf ueber 2 Jahre addieren, weil ja diese Grenze von 2 Jahren gilt fuer Bewaehrungsstrafen. Das waere eine Frage fuer unsere Juristen hier im Forum.
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1527049) Verfasst am: 26.08.2010, 22:58    Titel: Re: Bewährungsstrafe Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:

Weniger klar ist, was passiert, wenn sich beide Urteile auf ueber 2 Jahre addieren, weil ja diese Grenze von 2 Jahren gilt fuer Bewaehrungsstrafen. Das waere eine Frage fuer unsere Juristen hier im Forum.

beachbernie glaubt mir nicht *heul*

na gut, ich bin nicht grade strafrechtsexperte, und mit mehr als ner diplompruefung im nebenfach wirtschaftsrecht kann ich auch nicht dienen. und ich hab grad tatsaechlich gefunden, dass es moeglich sein soll, zwei jahre auf bewaehrung mit einer geldstrafe nicht zu einer gesamtstrafe zusammenzufassen, wenn das die einzige chance ist, dass es bei bewaehrung bleibt. ansonsten bin ich mir meiner sache aber doch relativ sicher...
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